Christine Stahl

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Last Statements

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Mit Freunde haben wir vernommen, dass Mittelfranken – hier der Großraum Nürnberg – als 38. Mitglied in das Stadtregionennetzwerk Metrex aufgenommen wurde. Das konnten wir im April diesen Jahres den Medien entnehmen. Wie die Staatsregierung dazu steht, weiß ich eigentlich bis heute nicht; denn es gibt einen sehr vielstimmigen Chor; die einen begrüßen es, die anderen wollen es nicht, die dritten finden wiederum Ausreden. Heute hätte ich schon gerne erfahren, wie die einheitliche oder die nicht einheitliche Position der Staatsregierung dazu ist.
Dies würde mich gerade vom Herrn Innenminister Beckstein interessieren, der immer bereit ist, für Nürnberg sein letztes Hemd zu geben. Wir werden auch sehen, ob diese Krönung durch die Hintertür – so hat es eine große nordbayerische Tageszeitung genannt – hier endlich zur Kenntnis genommen wird und die entsprechenden Konsequenzen daraus gezogen werden.
Teilweise wurde die Aufnahme als Metropolregion mit der Begründung abgelehnt – dies war Herr Minister Schnappauf, zumindest konnte ich es so lesen; er kann es gerne noch richtig stellen –, dass der Begriff bisher im Landesentwicklungsprogramm, im LEP nicht verwendet worden sei. Dazu muss ich sagen: Ist das der einzige Grund? Man hat eigentlich auch keine Probleme, eine Autobahntrasse im Detail hineinzuschreiben. Deshalb sollte es erst recht keine Schwierigkeiten bereiten, einen Begriff aufzunehmen, der auf europäischer Ebene geprägt wurde und der eigentlich gang und gäbe ist. Nur in diesem kleinen bayerischen LEP darf dieser Begriff keinen Eingang finden. Hierzu hätte ich ganz gerne noch ein paar Aussagen.
Es kann doch nicht sein, dass die Entwicklung eines Ballungsraums wie Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach, die rasant vonstatten ging, von der Bayerischen Staatsregierung nicht zur Kenntnis genommen wird und dass es an einem Begriff scheitern soll. In Artikel 13 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird festgeschrieben, welche Aufgaben ein Landesentwicklungsprogramm hat und welche Festsetzungen es treffen muss. Dort ist sehr viel von Zentren und Verdichtungsräumen zu lesen. Deshalb dürfte es kein Problem sein, dem vielleicht einfach einmal einen anderen Namen zu geben. Nürnberg und München sind entsprechend ihrer regionalen Bedeutung auch als Verdichtungsräume und Zentren im LEP gekennzeichnet.
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis: In der Gemeindeordnung haben gerade diese Zentren auch dadurch eine gewisse Bedeutung, dass die Zahl der Stadträte auf einem sehr hohen Niveau festgeschrieben ist, weil man festgestellt hat, dass besondere Aufgaben wahrzunehmen sind und dass für einen ziemlich großen Umgriffsraum besondere Arbeiten erledigt werden.
Wir halten es für sehr begrüßenswert, dass das Netzwerk METREX Nürnberg, Fürth, Schwabach und Erlangen als Ballungsraum, als Metropolregion aufgenommen hat. Die Metropolregion Nürnberg umfasst 1,7 Millionen Einwohner und erfüllt Funktionen für 1,85 Millionen Einwohner, mit dem Verkehrsverbund Nürnberg sogar für 2,13 Millionen Einwohner. Es gibt vier Kooperationsbereiche, die von der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Kernstädte über die Zweckverbände, die soziale und die kulturelle Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Bereich, die Planungsregionen bis zum eigentlichen Großraum reichen. Der Großraum hat wirklich Einiges zu bieten.
Wenn Ihnen das nicht genügt, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, weil Ihnen von Ministerpräsident Stoiber Zentralismus verordnet wurde, dann muss ich sagen: Der europäischen Ebene scheint das zu genügen, was der Großraum vorzuweisen hat. Im europäischen Raumordnungskonzept EUREG, das 1999
entwickelt wurde, wurde Nürnberg neben München als Gateway-Region zusammen mit Dresden genannt – eine einmalige Geschichte. Nehmen Sie auch dies bitte endlich zur Kenntnis, und streiten Sie nicht über einzelne Begriffe. Europa ist hier sehr viel weiter als die Staatsregierung.
Wenn Sie uns nicht glauben, dann sprechen Sie doch bitte einmal mit der IHK oder der Handwerkskammer vor Ort; denn diese sprechen auch eine sehr deutliche Sprache. Sie erkennen sehr wohl, was der Großraum Nürnberg leistet und haben ebenfalls dafür plädiert, uns als Metropolregion auszuweisen.
Wir fordern Sie auf, die rasante Weiterentwicklung einzelner Regionen in Europa endlich auch ihren Niederschlag im LEP finden zu lassen und im nächsten Schritt dann auch im Raumordnungsgesetz. Der erste Schritt muss aber vor dem zweiten Schritt gemacht werden. Was wird aber stattdessen gemacht? – Wir finden stattdessen im Landesentwicklungsprogramm die Abwertung der Planungsregionen und damit die Teilentmündigung bisher selbstständiger Regionen.
Zu den einzelnen Anträgen. Der Antrag der SPD ist im Grundsatz richtig. Wir wollen, dass die Metropolregion Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach endlich festgeschrieben wird. Doch die Projekte, die dann in diesem Antrag gleichzeitig genannt werden, sind alles andere als nachhaltig. Wir können beim besten Willen sehr viele dieser geplanten Projekte nicht mittragen. Ich würde mir schon wünschen, dass darüber noch einmal diskutiert wird. Deshalb werde ich mich bei diesem Antrag enthalten.
Der CSU-Antrag verneint letztendlich die bereits bestehende Metropolfunktion. Das ist der Kern. Herr Scholz sagt zu Recht, dass der Antrag ein richtiger Schritt ist, aber Sie verneinen die Bedeutung des Großraums, indem Sie sagen, Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach und die Planungsregion müssen sich erst zur Metropolregion entwickeln. Ich sage: Wir sind schon so weit. Das hat die CSU im Stadtrat festgestellt, dass hat die IHK festgestellt, das hat die Handwerkskammer festgestellt. Selbstverständlich haben das auch die anderen Fraktionen festgestellt. Ich brauche in diesem Fall keine Entwicklungshilfe, wie Sie sie sich vorstellen können. Ich will die Festschreibung. Mit der Festschreibung will ich natürlich die entsprechenden Mittel zur Verbesserung.
Den S-Bahn-Antrag tragen wir voll mit; denn tatsächlich ist es wichtig, dass wir uns über ein anständiges Konzept einmal ausführlich Gedanken machen. Allein die mühsamen Versuche meines Büros, einen Termin im Verkehrsministerium zu bekommen, um einmal diese S-BahnProjekte zu besprechen, haben Bände gesprochen. Ich sage Ihnen: Da ist sehr wohl noch Einiges zu tun, und deshalb werden wir auch zustimmen. Bei den anderen beiden Anträgen werden wir uns enthalten.
Guten Morgen, Herr Minister! Nachdem die Statistik der Regulierungsbehörde für Telekommunikation im Jahr 2002 bundesweit 21874 Abhöraktionen zählte, frage ich die Bayerische Staatsregierung: Wie viele Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wurden in Bayern 2002 erlassen? Und wie viele wurden in 2002 abgeschlossen? In wie vielen Fällen sind in 2002 nach Abschluss der Überwachungen die Betroffenen benachrichtigt worden?
Herr Staatsminister, das heißt, ich muss davon ausgehen, dass vermutlich auch zu der Frage, wie viele Überwachungen zu einer Verurteilung geführt haben, keine Zahlen vorhanden sind.
Herr Minister, ich nehme an, nachdem Sie nur über die Überwachungen nach §§ 100 und 100 a StPO gesprochen haben, dass darin die Zahlen, die eventuell über den Verfassungsschutz laufen, nicht enthalten sind und ich mich deshalb vermutlich ans Innenministerium wenden muss, das mir vermutlich keine Auskunft geben wird.
Herr Staatsminister, welche Erkenntnisse über die Auswirkungen und Gesundheitsgefährdungen durch den Einsatz von chemischen Spritzmitteln bei Christbaumkulturen in der Nähe von Wohnbebauungen, Wasserschutzgebieten und Fließgewässern liegen der Staatsregierung vor, welche Rahmenbedingungen für das Betreiben von Christbaumkulturen vor allem in der Nähe von Wohngebieten und Wasserschutzgebieten gibt es, und welche Behörden genehmigen und überwachen derartige Monokulturen?
Herr Minister, vor dem Hintergrund des im August endenden Arbeitsverhältnisses der ABM-Kraft des Vereins Dokumentationsstätte Konzentrationslager Hersbruck e. V. stellt sich die Frage, wie die Planungen für das Außenlager Hersbruck sowie das Doggerwerk aussehen, ob die Möglichkeit besteht, über die Stiftung Bayerische Gedenkstätten ein Konzept zu erstellen, das beispielsweise eine Zusammenarbeit mit dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände beinhaltet, und wie die Sicherheitsbedenken der Oberfinanzdirektion Nürnberg, die schon artikuliert worden sind, hinsichtlich einer öffentlichen Nutzung bzw. Begehung der Doggerstollen ausgeräumt werden können.
Herr Staatssekretär, Sie sagten, die Bedenken der Oberfinanzdirektion könnten nicht ausgeräumt werden. Die Bedenken beziehen sich auf Sicherheitsbedingungen und ökologische Aspekte. Verstehe ich Sie richtig, dass von staatlicher Seite nicht daran gedacht ist, zum Beispiel durch eine Abstützung der Stollen oder durch eine Sanierung der Stollen, die dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen würde, dazu beizutragen, dass diese Stollen begehbar sind? Können Sie mir sagen, ob bei der Erarbeitung des Konzepts, die erfreulicherweise stattfindet, auch über die personelle Ausstattung nachgedacht wird, damit nicht immer mit ABM-Kräften, die nur von Jahr zu Jahr tätig sind, versucht werden muss, die Initiative am Leben zu erhalten?
Ein Brief nach Berlin kostet außer Porto und Arbeitszeit nichts. Natürlich war meine Frage auch auf die finanzielle Unterstützung gerichtet. Wenn eine Unterstützung von bayerischer Seite angesichts der Haushaltslage oder aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, wäre doch zumindest darüber nachzudenken, ob die Stiftung Möglichkeiten hat; aber das beschränkt sich vermutlich auf andere Formen der Unterstützung.
Kann ich davon ausgehen, dass sich der Freistaat Bayern nunmehr des öfteren auf das Stiftungsgesetz beruft und nicht von sich aus überlegt, für sämtliche Gedenkstätten in Bayern eine Konzeption zu entwerfen, und nicht überlegt, was man gesamtkonzeptionell mit den ganzen Außenstellen machen will?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die Diskussion nicht zu sehr verlängern; denn im Grunde genommen ist es dieser Antrag überhaupt nicht wert. Das hat auch die Kollegin Ulrike Gote eben gesagt. Er ist es nicht wert, dass man sich mit ihm in dieser Tiefe befasst, wie es hier zum Teil erfolgt ist.
Ich habe großes Verständnis für die in der Liste aufgeführten Kommunen, wenn sie sich Gedanken darüber machen, wie sie den Wegfall der Arbeitsplätze auffangen können. Dafür habe ich großes Verständnis. Meine Kollegin Ulrike Gote hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es ein Armutszeugnis ist, wenn Sie nichts anderes zu antworten wissen, als in den USA einen Kotau zu machen.
Sie sollten aufhören, nur weil Sie keine eigene Position zum Irak-Krieg hatten, uns vorzuwerfen, dass wir eine hatten.
Kaufkraft und Arbeitsplätze sind in der Tat ein wichtiges Thema. Aber Sie gestatten schon, dass ich mich frage, was der Satz soll: „Diesen Schutz darf Bayern auch in Zukunft nicht verlieren.“
Welchen Schutz verlieren Sie? Welche Probleme haben Sie damit, dass wir und auch die Amerikaner überlegen, ob es sinnvoll ist, Truppenstandorte in einer veränderten Weltordnung beizuhalten?
Außerdem ist das für mich ein Zeichen dafür, dass Sie zu unserer Bundeswehr herzlich wenig Vertrauen haben.
Was, glauben Sie denn, retten diese US-Truppenstandorte? In welchem Rechtsraum bewegen die sich eigentlich? Wir erleben es doch dauernd, dass die sich in Deutschland in einem völlig rechtsfreien Raum bewegen. Da müssen wir bittstellend erst die Amerikaner ansprechen, dass sie zum Beispiel Umweltverträglichkeitsprüfungen auf ihren Truppenstandorten vornehmen
lassen, auf Gelände, das ihnen eigentlich gar nicht gehört, das sie aber halt als Truppenstandort innehaben.
Das ist doch eine Latte von Geschichten, und ich möchte fragen: Wie gehen wir damit um? Aber Sie sollten nicht in so einer Bücklingshaltung in die USA gehen – bloß weil Sie glauben, Sie könnten uns hier außenpolitisch etwas reinwürgen – und sagen: Bitte, bitte, bleibt! Das löst die Strukturprobleme, die wir vor Ort haben, nicht.
Ich frage mich schon auch: Sollten wir – und auch Sie! – nicht mehr Kraft und Energie darauf verwenden zu überlegen, wie die Reform der Bundeswehr ausschauen soll,
wie europäische Streitkräfte aufgebaut werden, wie die ausschauen sollen in Zukunft – da gibt es ja auch eine Reihe von Überlegungen –, statt an wirklich vorvorgestrigen Strukturen festzuhalten, nur weil Ihnen nichts anderes einfällt?
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wie gut, Herr König, dass Sie eine durchaus ernst zu nehmende Ausrede gefunden haben, weil Sie sich sonst in einem ganz speziellen Sinne für den Datenschutz positionieren müssten, und ich weiß, wie schwer Ihnen das fällt.
Wohin wenden sich denn die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie ein Problem mit dem Datenschutz haben, wenn sie zum Beispiel feststellen, dass ihre Kinder bei einem Internetspiel mitgemacht haben und ihre Daten nun für kommerzielle Zwecke genutzt werden? Was machen die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie feststellen, dass ein falscher Schufa-Eintrag vorliegt, aus dem hervorgeht, dass sie angeblich einen Kredit aufgenommen und diesen nicht zurückgezahlt haben? – Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich sicher nicht an die Regierung von Mittelfranken, sondern an den bayerischen Datenschutzbeauftragten, der in den letzten fünf Jahren leider einen Fehler gemacht hat: Er hat zu gut gearbeitet. Sein Name ist zu einem Begriff geworden, und seine Arbeit wird von den Bürgern und Bürgerinnen geschätzt. Deswegen tritt man vermehrt an ihn heran.
Die SPD hat nichts anderes getan, als zu fordern, dass man sich diesen Umstand zunutze macht. Wir werden tatsächlich prüfen müssen, ob der von der SPD vorgeschlagene Weg verfassungsrechtlich möglich ist oder ob man eine Konstruktion finden kann – da ist die Kreativität der Verwaltung, durchaus auch die Kreativität der CSU gefragt –, die diesem Bürgerwunsch, der mich überzeugt, entgegenkommt. Wir sollten dieser normativen Kraft des Faktischen in irgendeiner Form eine gesetzliche Grundlage verschaffen.
Die Feststellung der SPD in ihrer Begründung ist richtig, dass mittlerweile die Grenze zwischen öffentlicher Datenverarbeitung und der Datenverarbeitung nichtöffentlicher Stellen verwischt ist. Es gibt ständig Diskussionen darüber, dass öffentliche Stellen auch auf private Daten oder semiprivate Daten zurückgreifen. Es gibt das Problem, dass die Polizei oder der Verfassungsschutz
zum Beispiel an die Daten von Hochschulen herangehen. Ich habe bisher noch keinen Studenten erlebt, der sich deswegen an die Regierung von Mittelfranken oder an irgendeine andere Regierung gewendet hätte, sondern die Studenten kommen selbstverständlich entweder auf uns zu, auf die Datenschutzkommission oder den Datenschutzbeauftragten. Hier müssen wir uns einfach einen neuen Weg überlegen.
Ich habe noch ein anderes Problem. Das Personal des Datenschutzbeauftragten wird leider immer mehr beschränkt; die Stellenanzahl wird reduziert, und es werden Rückstufungen vorgenommen. Das ist nicht etwas, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert, im Gegenteil: Gute Leute wandern nach einiger Zeit ab. Ist das eigentlich Ihre Politik? Wollen Sie das weiter zulassen, oder wollen Sie sich ernsthaft Gedanken über die Stärkung des Datenschutzes machen?
Herr König, das hat schon etwas damit zu tun; denn wie soll man jemandem zusätzliche Aufgaben zuweisen, der dafür gar nicht die richtige personelle Ausstattung hat? – Sie müssen sich also in zweifacher Hinsicht entscheiden: Wollen Sie eine Stärkung des Datenschutzes, vor allem eine Stärkung des Verbraucherschutzes, und wie wollen Sie den Datenschutzbeauftragten ausstatten? Angesichts dessen, was im Haushalt passiert, erscheinen mir Ihre Aussagen, dass Sie für die Belange des Datenschutzes voll offen seien, als doppelbödig.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Ich werde meinen Redebeitrag hinsichtlich der Kürze der Dauer der Verhandlungen anpassen; denn tatsächlich gingen sie sehr schnell über die Bühne. Ich habe mich sehr gefreut, dass in relativ kurzer Zeit über die tatsächlich sehr wichtigen Verfassungsänderungen, wie es meine beiden Vorredner schon gesagt haben, so schnell Einigkeit erzielt werden konnte.
Am 21. September sind Landtagswahlen, und das bayerische Volk wird auch über die Änderungen der Bayerischen Verfassung und nicht nur über die Zusammensetzung des neuen Landtages abstimmen. Ich sage ganz zuversichtlich „wird“, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir heute im Plenarsaal, auch wenn es noch ein bisschen licht aussieht, die Zweidrittel-Mehrheit für diese Verfassungsänderung zustandebringen werden, und weil ich auch überzeugt davon bin, dass die Bürgerinnen und Bürger am 21. September sehen werden, dass es eine Reihe von Änderungen gibt, die ihnen zugute kommen, die sie ganz persönlich auch als zusätzlichen Grundrechtsschutz in Anspruch nehmen können.
Wir haben zwei Artikel erarbeitet, die bei der Landtagswahl den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Der erste Artikel betrifft Änderungen der Staatsorganisation, der zweite Grundrechtsänderungen. Beide Artikel enthalten Forderungen, die die GRÜNEN bereits in der letzten Legislaturperiode erhoben hatten, nämlich die Verankerung des Konnexitätsprinzips, Kinderrechte, das Klonverbot und das passive Wahlrecht.
Angesichts der Erfolge, die wir in der Arbeitsgruppe bei der Umsetzung unserer Anliegen zu verzeichnen haben, möchte ich nicht die Frage vertiefen, ob es tatsächlich die Volksbegehren waren, die der CSU und der Staatsregierung in einem Wahljahr im Genick saßen und somit dazu beigetragen haben, dass wir so schnell in die
Gänge gekommen sind. Sicherlich war das der Fall. Angesichts der Vorteile, die für die Kommunen, das Parlament, unsere parlamentarischen Rechte und die Bürgerinnen und Bürger erreicht worden sind, sehe ich jedoch darüber hinweg und freue mich über das Ergebnis. Das tun Sie sicherlich auch.
Auf die Detailänderungen wurde bereits so dezidiert eingegangen, dass ich das nicht mehr machen muss. Erlauben Sie mir aber noch einige wenige Anmerkungen: Wir sind uns sicherlich einig, dass die Einführung des Konnexitätsprinzips und des Konsultationsmechanismus wichtig sind. Die Regierungsmehrheit in Bayern und uns GRÜNE auf Bundesebene wird das sicherlich nicht von der Durchführung einer vernünftigen Gemeindefinanzreform entheben. Wir befinden uns auf der Bundesebene im Zeitplan, obwohl immer wieder anders lautende Mythen und Gerüchte verkündet werden. Sie können sicher sein, dass wir zum 1. April 2004 unseren Vorschlag vorlegen werden, der dann auch verabschiedet werden wird. Wie weit Sie in dieser Frage inzwischen sind, kann ich nicht beurteilen. Ich höre in Ihren Reihen nur von Diskussionen über das sinnvollste Modell. Auch Herr Dr. Beckstein hat heute sehr tragend erklärt, dass er noch Bedenken hätte. Ich sage Ihnen: Irgendwann werden Sie in die Gänge kommen müssen. Mit dieser Bedenkenträgerei werden Sie sich nicht über die Monate retten können.
Ich will nicht verhehlen, dass wir in Artikel 83 Absatz 7 Satz 2, dort geht es um den Konsultationsmechanismus, eine etwas andere Formulierung bevorzugt hätten. Die beschlossene Formulierung erweckt den Eindruck, dass die Staatsregierung bei den im Vorfeld stattfindenden Verhandlungen mit den Kommunen im Vorteil liege. Wir haben diese Formulierung trotzdem in Kauf genommen, weil wir damit etwas sehr Positives eingehandelt haben, nämlich das Parlamentsinformationsgesetz. Deshalb konnten wir auch mit der Formulierung, wie sie jetzt vorgesehen ist, gut leben. Natürlich wird sich erst im parlamentarischen Alltag zeigen, ob dieses Parlamentsinformationsgesetz trägt und ob wir damit die Informationen, die wir für unsere Arbeit brauchen, rechtzeitig bekommen werden. Gegebenenfalls müssen wir uns überlegen, ob Verbesserungen notwendig sind.
Die Grundrechtsänderungen sind voll in unserem Sinne, stärken sie doch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie fördern die Verantwortung und die Mitspracherechte. Bei der Änderung des Artikels 100 handelt es sich um eine Angleichung an das Grundgesetz. Alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses sind der Auffassung, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Ein Klonverbot ist deshalb selbstverständlich. Wir ächten das Klonen. Klonen ist ein Verbrechen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung. Herr Kollege Dr. Bernhard, wir GRÜNEN werden selbstverständlich für diese Verfassungsänderung bei den Veranstaltungen, die in diesem Wahljahr anstehen, werben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können uns über dieses Ergebnis freuen und frohen Mutes unser Kärtchen in die Ja-Urne werfen.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Unscheinbar kam es daher, das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich am 24. März 1933. Mit fünf Artikeln, der längste acht Zeilen lang, abgedruckt auf einer dreiviertel
Seite, entmachtete sich der Reichstag selbst und öffnete den Weg für eine Diktatur mit den bekannten katastrophalen Folgen.
Es wundert deshalb nicht, dass es den Vätern und Müttern des Grundgesetzes von 1945 ein dringendes Anliegen war, der Möglichkeit, so viel unkontrollierte Macht auf Wenige zu konzentrieren, einen verfassungsrechtlichen Riegel vorzuschieben. Unser Grundgesetz verbietet daher eine alleinige Übertragung der förmlichen Gesetzgebung vom Parlament auf andere Staatsorgane. Es gilt seitdem der Grundsatz der Gewaltentrennung und Gewaltenteilung. Oft genug – Sie kennen das ja aus den Ausschüssen – müssen wir den Bürgern und Bürgerinnen, die sich mit einer Petition Hilfe suchend an uns wenden, dies erklären und auf diesen Grundsatz verweisen, der es uns verwehrt, in die Verwaltung oder die Justiz hineinzuregieren. Häufig genug ist dieser Grundsatz nicht vermittelbar, vor allem dann nicht, wenn ein Vorgang oder eine Behandung als zutiefst ungerecht empfunden wird und wir Abgeordnete vor die Frage gestellt werden: Muss Humanität und Gerechtigkeit nicht vor Strukturen, vor Gewaltenteilung und Gewaltentrennung gehen? Wer die Geschichte des Ermächtigungsgesetzes kennt, wird jedoch verstehen, weshalb wir auf der Einhaltung des genannten Grundsatzes bestehen müssen.
Es verwundert deshalb auch nicht, dass eine große Öffentlichkeit 1968 höchst sensibel auf die Notstandsgesetzgebung reagierte, die trotz massiver Proteste ihren Niederschlag in der bundesdeutschen Verfassung fand und die wir in Teilen heute noch nicht für notwendig halten. Ich denke dabei zum Beispiel an den Einsatz der Bundeswehr bei einem innerdeutschen Spannungsfall, wie immer dieser dann definiert wird. Selbst konservative Verfassungsrechtler nennen die Notstandsgesetzgebung ein ungemein gefährliches Instrument – so auch Herr Maunz, ein Parteigänger von Ihnen, bekannt durch den Grundgesetzkommentar von Maunz-Dürig –, auch wenn es dem Bundestag als durchaus demokratisch legitimiertem Organ überlassen bleibt festzustellen, wann nun ein Spannungsfall vorliegt.
Noch zwei Tage vor Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes inszenierten Hitler und seine Schergen in Potsdam nach dem Reichstagsbrand eine „Rührkomödie“ – so eine Pressestimme –, um mit Show, Schmalz und Sentimentalitäten die wahren Absichten zu verkleistern, nämlich die totale Machtübernahme in der Weimarer Republik und die Ausrufung des Dritten Reichs.
Wir alle kennen das Bild in den Geschichtsbüchern, auf dem sich Hitler tief vor Reichspräsident Hindenburg verbeugt, um damit die Verbindung des alten konservativen Deutschlands mit der so genannten nationalsozialistischen Erneuerungsbewegung symbolisch zu zelebrieren. Begleitet wurde er von Vertretern der Verwaltung, der Wirtschaft und den Kirchen. Nur zwei gesellschaftliche Gruppen blieben dem Ereignis fern: die Sozialdemokraten, die bewusst auf eine Teilnahme verzichteten, und die Abgeordneten der KPD, die, wie es Innenminister
Frick formulierte, durch nützliche Arbeit in den Konzentrationslagern – wie zynisch! – verhindert waren.
Wo wären wir GRÜNEN gewesen, hätte es uns gegeben? Ich wünschte mir, wir wären so mutig gewesen wie die SPD-Abgeordneten, aber ich weiß es nicht. Es ist immer in der Nachbetrachtung etwas leichter, heldenhaft zu sein. Wir mussten die Geschichte nicht erleiden; wir durften aus ihr lernen. Deshalb sind uns die Grundsätze des liberalen Rechtsstaats so wichtig, und deshalb haben wir uns als Partei besonders dem Schutz der Bürgerrechte verschrieben. Das werden Sie auch morgen in der Debatte zum Polizeiaufgabengesetz erleben.
Um unsere funktionierende Demokratie und unsere verfassungsrechtlich verbrieften Rechte schätzen zu können, muss man sich auch den Verlauf der Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz selbst nochmals vor Augen führen. Wie langweilig finden manche Kolleginnen und Kollegen und Bürgerinnen und Bürger etwa die Debatten und Verhandlungen um eine gerechte Geschäftsordnung; das kennen wir ja. Wie wichtig eine Geschäftsordnung ist, weil sie elementare Beteiligungsrechte, gerade auf der Opposition, enthält, zeigt eben gerade diese Erinnerung. Da eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden zur Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes notwendig, jedoch nicht sichergestellt war, haben die Nationalsozialisten für die entsprechenden Mehrheiten eben Vorsorge getroffen. Die 81 KPD-Abgeordneten waren erst gar nicht ordnungsgemäß geladen worden oder waren ohnehin „verhindert“. 26 SPD-Abgeordnete waren bereits verhaftet oder geflohen. Durch Zusagen an die Kirchen gelang es zudem den Nationalsozialisten, das konservative katholische Lager, BVP und Zentrum, zu einer Zustimmung zu bewegen.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich in meinem kurzen Beitrag nochmals auf die den meisten von Ihnen – davon bin ich überzeugt – bekannten historischen Vorgänge eingehe, die auf die junge Generation nur noch exotisch wirken müssen, weshalb uns auch eine pädagogische Aufbereitung dieser Zeit so ungemein wichtig ist. Doch nur wenn es gelingt, sich in diese Zeit hineinzuversetzen, wird verstanden, weshalb unsere Verfassung mit der darin verankerten Gewaltenteilung und unser föderalistisch angelegtes politisches System so kostbar sind und warum Demokratie mit ihren Grundsätzen von Gleichheit und Gerechtigkeit täglich aktiv aufs Neue geschützt werden muss.
Bei einigen Grundsätzen erschließt sich nicht auf den ersten Blick, warum wir sie beibehalten wollen und warum sie beibehalten werden müssen. Ich denke dabei an die Trennung von Staatsregierung und Mehrheitsfraktion, die ja ohnehin die Regierung stellt, oder an die Frage, weshalb der Kernbereich der Verwaltung geschützt werden muss, wenn doch die Verwaltung, mit Steuermitteln finanziert, eigentlich bezahlte Dienstleisterin der Bürger ist und damit transparent sein soll. Selbstverständlich gibt es auch hier im Landtag und draußen bei den Veranstaltungen Auseinandersetzungen um den Umfang dieses Schutzauftrags der Verfassung.
Was in der Öffentlichkeit als Streit ankommt, ist jedoch nichts anderes als der legitime Versuch, die jeweilige Auffassung von unserem Verfassungsrecht durchzusetzen. Allerdings sollten wir uns in Erinnerung an die geschichtlichen Umstände, unter denen das Ermächtigungsgesetz zustande kam, in diesen Auseinandersetzungen möglichst nicht dazu hinreißen lassen – damit meine ich uns alle –, dem politischen Gegner zu unterstellen, er handele aus unlauteren Motiven heraus; denn genau das haben die Nationalsozialisten getan, indem sie den Sozialdemokraten und Kommunisten den Anspruch bestritten, nationale und soziale Interessen zu vertreten.
Im Zusammenhang mit der Unterstellung, man würde nicht aus lauteren Motiven handeln, frage ich mich schon, weshalb man uns als „Sicherheitsrisiko“ immer noch einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission verwehrt.
Der Sündenfall vom 24. März 1933 zeigt auf, welche Verantwortung eine mit großer Mehrheit ausgestattete Landtagsfraktion hat. Sie muss gleiches Recht walten lassen. Die von ihr gestellte Regierung muss gleichmäßig und unparteiisch handeln. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit. Leider mussten wir die Staatsregierung immer wieder an diese Spielregeln erinnern.
Meine Herren und Damen, wir können froh sein, heute nicht beweisen zu müssen, dass wir uns trauen, wie es der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion am 24. März wagte, den Nationalsozialisten ihr unrechtmäßiges Handeln und die Verletzung demokratischer Grundsätze in einem Redebeitrag vorzuhalten. Das war ein mutiges Verhalten. Menschen wurden in der Folge schon für weniger hingerichtet.
Gleiche Rechte und Respekt vor dem politischen Gegner sind daher die Schlüsselworte im Vokabular der Demokraten und Demokratinnen, an die wir uns halten müssen. Nehmen wir die Verantwortung, die wir hier in diesem Landtag nach 1945 übernommen haben, ernst!
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Der Gesetzentwurf muss tatsächlich ernsthaft diskutiert werden; denn das Anliegen, dass Föten aus Fehlgeburten, Totgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen nicht einfach in der Müllverbrennung des Klinikums landen, sondern entweder bestattet oder in einem Grabfeld gebettet werden, ist nachvollziehbar. Wir haben zu dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch noch Fragen, die wir dringend im Ausschuss beraten haben wollen.
Entspringt der Gesetzentwurf tatsächlich dem ethischen Unbehagen angesichts von Embryonen und Föten in Plastikmüllsäcken, oder soll die nunmehr in dem Änderungsgesetz vorgesehene Verpflichtung zur Zur-RuheBettung oder Einäscherung Frauen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, schikanieren? So müssen Verfügungsberechtigte, das heißt Eltern oder Frauen, demnach zukünftig für eine würdige Zur-Ruhe-Bettung sorgen. Diese Verpflichtung trifft nach diesem Gesetz auch die Frau, die abgetrieben hat, es sei denn, die Pflicht zu übernehmen ist dem Verfügungsberechtigten nicht möglich oder unzumutbar.
Und hier komme ich zu dem ersten Punkt, über den wir, glaube ich, noch einmal reden müssen. Hier gibt es Klärungsbedarf. Es handelt sich um zwei unbestimmte Rechtsbegriffe, die auch in der Begründung des Gesetzes nicht erklärt werden. Was heißt denn „unzumutbar“ und „nicht möglich“? Ab wann fallen Verfügungsberechtigte darunter, sodass dann die Klinik oder der behandelnde Arzt in die Pflicht genommen wird? Wer entscheidet zum Beispiel, dass bei einem Verfügungsberechtigten diese Situation gegeben ist?
Weniger problematisch sehen wir eine Verpflichtung von Kliniken und niedergelassenen Ärzten; denn zumindest die Ersteren handeln ja in vielen Fällen bereits nach der Empfehlung der deutschen Krankenhausgesellschaft von 1999. Ähnliche Vorschriften gibt es in anderen Bundesländern.
Auch wenn die Kosten für Bestattung und Zur-Ruhe-Bettung im Grabfeld zwischen 50 und 100 e in der Diskussion nicht im Vordergrund stehen sollten, muss man trotzdem klären, wer die Kosten dann übernehmen muss. Sind es auch die Frauen mit einer sozialen Indikation, oder fallen diese dann unter die Unzumutbarkeitsund Unmöglichkeitsbegriffe? Das, denke ich, muss einfach deutlicher beschrieben werden. Oder zahlt das dann das Sozialamt? Hier ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut für uns leider keine Klarheit.
Nicht konsequent erscheint uns in einer doch ethisch angelegten Diskussion dann auch der Satz, dass diese Verpflichtung nur dann besteht, soweit nicht für medizinische und wissenschaftliche Zwecke Bedarf an den Embryonen besteht. Auch in dieser Hinsicht habe ich ein Problem, muss ich Ihnen sagen. Entweder ist man aus ethischen Gründen konsequent für eine Bestattungsoder Ruhe-Bettungspflicht in einem Grabfeld oder als dritte Möglichkeit für die Einäscherung, oder man lässt es bleiben. Ich halte es für schwierig, einerseits eine Pflicht auszusprechen, Krankenhäuser, Ärzte, unter Umständen auch Hebammen und Eltern oder allein stehende Frauen zu zwingen, gleichzeitig aber zu sagen: Na ja, wenn ihr es für andere Zwecke braucht, ist es in Ordnung, wenn ihr an den Embryonen und Föten rumschnippelt. Damit habe ich ein Problem. Ich hoffe, wir können das im Ausschuss noch zur Genüge klären.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Vielen Dank, Frau Stahl. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe gemeinsam auf die Tagesordnungspunkte 2 k und 2 l:
Tagesordnungspunkt 2 k
Antrag der Staatsregierung
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Hessen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Landes Hessen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau (Drucksache 14/12176)
Erste Lesung –
Tagesordnungspunkt 2 l
Antrag der Staatsregierung
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen über die Zugehörigkeit der
Erste Lesung –
Werden die Staatsverträge vonseiten der Staatsregierung begründet? – Nein. Dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache.
Keine Aussprache? – Gut.
Dann schlage ich vor, beide Staatsverträge dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist auch dies so beschlossen.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 2 m
Antrag der Staatsregierung
Vertrag zur Änderung des Vertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern (Drucksache 14/12237)
Erste Lesung –
Der Vertrag wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Gibt es eine Aussprache? – Herr Spaenle, bitte.
Frau Präsidentin, mein Herren und Damen! Angesichts der späten Stunde reizt es mich, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Ich tue es nicht, auch wenn es spaßig wäre, weil Sie dann morgen früh um 9 Uhr alle da wären.
Meine Herren und Damen, 300 Widersprüche, mehr als 200 Verfahren zur Klageerhebung sind bei Rechtsanwälten in Vorbereitung. Verlängerte Wartezeiten auf Ernennung zum Gerichtsvollzieher, verspätete Beförderung und eine zurückgehende Zahl von jungen Menschen, die den Beruf des Gerichtsvollziehers oder der Gerichtsvollzieherin nicht mehr ergreifen wollen, sprechen eine deutliche Sprache über die Situation in diesem Berufsstand.
Ein Gutachten von Roland Berger beschreibt und bestätigt die schwierige Situation der Gerichtsvollzieherinnen und der Gerichtsvollzieher. Doch das Justizministerium beeindrucken Überstundenzahlen und mangelhafte Entschädigungen nicht. Anstatt bei einer Neuregelung der Entschädigungsverordnung die Erkenntnisse des Gutachters einzubeziehen, was hieße, sich dem von den Gerichtsvollziehern geforderten Betrag von circa 30000 e anzunähern, erheben Sie Rückforderungen – Kollege Volkmann hat dies gerade sehr deutlich ausgeführt – in unfreundlicher Art und Weise. Das sind Rückforderungen, die Sie in einem laufenden Haushaltsjahr gnadenlos einziehen lassen.
Eine der beliebtesten Begründungen Ihrerseits ist, die Gerichtsvollzieher würden Familienangehörige beschäftigen und bräuchten deshalb nicht die veranschlagten Kosten. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz; denn in der Regel beschäftigen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gerade deshalb Familienangehörige, weil es schwierig ist, eine angemessene Entschädigung herbeizuführen.
Diese Auffassung von staatlich sanktionierter Selbstausbeutung teilen wir nicht.
Der Beruf der Gerichtsvollzieher/innen ist kein Ehrenamt, sondern ein wichtiges Element zur Sicherung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit. Gerichtsvollzieher/innen unterhalten auf eigene Kosten ein Büro und Schreibkräfte. Die dafür vom Staat zur Verfügung gestellten Sachkosten und die zu 70% zu versteuernden Entschädigungen genügen den heutigen Anforderungen nicht. Wegen der durch die zweite Zwangsvollstreckungs-Novelle übertragenen zusätzlichen Aufgaben sind Sach- und Personalkosten gestiegen.
Ich frage mich, welche Zahlen die Arbeitsgruppe der Länder zur Neuregelung der Gerichtsvollzieher-Entschädigung zugrunde gelegt hat. Ich habe den Eindruck, dass die Finanzverwaltungen der Länder, die ein gewichtiges Wort mitzureden haben, so lange nach Zahlen gesucht haben, bis herauskam, was die Staatsregierung bereit war zu zahlen. Nicht die tatsächliche Belastung sollte errechnet werden, sondern es sollte ein Betrag herauskommen, der für den bayerischen Haushaltsplan bereits vorgesehen war.
Wir fordern Sie auf, meine Herren und Damen, sich für eine sachgerechte Bürokostenabgeltung einzusetzen. Berücksichtigen Sie den tatsächlichen Personalbedarf, gemessen an der Pensenbelastung von Gerichtsvollziehern und -vollzieherinnen. Erhöhen Sie den Anteil an vereinnahmten Gebühren. Schaffen Sie Erleichterung mit einer angepassten Sachkostenpauschale.
Gerichtsvollzieher/innen haben eine schwierige Arbeit, die von der Übergabe von Schriftstücken über Versteigerungen bis zu Verhaftungen gehen kann. Wir brauchen deshalb für die Gerichtsvollzieher/innen eine solide Arbeitsbasis mit Rechtssicherheit.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun Herrn Kollegen Jetz.
Ich möchte eine persönliche Erklärung zu den Aussagen von Herrn Kollegen Jetz machen. Herr Jetz, Sie bringen da etwas durcheinander. Die eine Enthaltung, von der Sie gesprochen haben, stammt von einem CSU-Kollegen aus dem Haushaltsausschuss.
Wir haben diesem Antrag zugestimmt. Reden Sie besser einmal mit Ihrem Kollegen und bringen Sie das auf die Reihe.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Da nur bis 19.00 Uhr geladen ist, können wir nach dem Schluss der Aussprache heute nicht mehr abstimmen. Die Abstimmung findet morgen nach der Aktuellen Stunde statt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Mir ist nicht ganz klar, welcher Einflüsterer Ihnen geraten hat, diese beiden Anträge noch einmal zu erörtern, obwohl die Diskussion schon in den Ausschüssen geführt wurde. Sie sind damit nicht gut beraten gewesen. Wir verstehen zwar sehr wohl, wenn Menschen sagen, sie möchten mehr Transparenz in der Medienlandschaft erleben und wissen, wer für welche Medien-Berichterstattungen verantwortlich und zuständig ist. Ihre Anträge entbehren aber jeder Glaubwürdigkeit.
Ich möchte Ihnen als positiv unterstellen, dass Sie mit den Anträgen etwas in den Griff bekommen möchten, was man aber nur schwer in den Griff bekommt, nämlich die Beeinflussung der Medien durch die Politik. Ihr Antrag, der sich nur auf die Beeinflussung durch Parteien bezieht, greift zu kurz.
Sie werden das doch aushalten, Sie haben den Käse doch hochgezogen. Hören Sie sich also an, was wir dazu zu sagen haben.
Ihre Anträge beziehen sich lediglich auf die Beeinflussung durch die Parteien – das ist zu kurz –, und sie sind einseitig ausgerichtet. Sie vernachlässigen völlig die Einflussnahme durch Spezl, die Beeinflussung durch „wandelnde Parteibücher“, den vorauseilenden Gehorsam in einer verfilzten politischen Landschaft.
Sie empören sich, wenn ein Sportreporter für die SPD kandidieren will und haben kein Problem, wenn ein CSUStadtrat aus Nürnberg – ein Spezl von Herrn Söder, wie ich meine – im Fernsehen agiert. Da ist es plötzlich etwas völlig anderes.
Sie betrachten es nicht als Problem, wenn Herr Kollege Söder als Vorsitzender der CSU-Medienkommission verschiedene Talk-Veranstaltungen vor ausgewähltem Publikum moderiert, die von „Franken live-TV“ mit zwei Kameras aufgezeichnet werden und, damit es nicht ganz so auffällig wirkt, im Frankenfernsehen auf einem anderen Kanal ausgestrahlt werden. Das finden Sie in Ordnung, wenn er als CSU-Medienkommissionsvorsitzender – nicht einmal als Medienrat – so etwas macht. Dazu höre ich von Ihnen keinerlei Kritik und Bedenken. Räumen Sie doch bitte erst in Ihrem eigenen Laden auf, bevor Sie anderen etwas zur Medienpolitik erzählen.
Sie bekommen auch gesellschaftliche Beteiligungen – Kollege Hoderlein hat es ausgeführt – nicht in den Griff, wenn beispielsweise CSU-Mitglieder und in einem besonderen Fall Ehegatten von MdBs auftreten und agieren. Mir ist bewusst, dass es um zwei verschiedene Dinge geht. Einmal sind das die privaten Print-Medien und zum anderen öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privates Fernsehen. Das sind unterschiedliche Dinge. In diesem Fall gehören sie aber zusammen diskutiert.
Das große Manko an Ihren Anträgen ist, dass Sie glauben, einer Seite etwas reindrücken zu können, um ungeschoren aus Ihren eigenen Geschichten herauszukommen. So einfach geht es nicht.
Ich bin gar nicht so sicher, ob Sie sich in Bezug auf die bayerische Medienlandschaft – der besondere Fall wurde bereits angesprochen – einen großen Gefallen getan haben. Ich bin durchaus bereit, darüber zu diskutieren, wie man für mehr Transparenz sorgen kann. Das muss aber für alle Bereiche geschehen.
Wir überlegen uns seit längerem, wie die Versuche der Einflussnahme – ich will noch gar nichts unterstellen, obwohl wir zig Beispiele kennen – zurückgedrängt werden könnten. Wir wissen, wie die Sendungen zusammengesetzt sind. Nachdem die GRÜNEN am wenigstens in Verdacht stehen, viel Einfluss auf die Medien zu haben,
haben wir einen Vorschlag unterbreitet, wie man sich zum Beispiel über die Zusammensetzung des Medienrates gegen zu viel Geschiebe hinter den Kulissen wehren kann. Zum Beispiel hat ein Landtagskollege versucht, auf die Personalpolitik Einfluss zu nehmen. Wir haben erlebt, dass Ministerpräsident Stoiber versucht hat, auf die Personalpolitik Einfluss zu nehmen. Wir sind also verständlicherweise auf Ihrer Seite, wenn Sie dafür kämpfen, dies einzudämmen. Stellen Sie einen solchen Antrag, ich werde ihm sofort zustimmen.
Ihre Devise ist: Parteibuch steht vor Kompetenz. Es wird geschoben und gedrängelt, damit man die richtigen Leute mit der richtigen Gesinnung auf den richtigen Platz bekommt. Die angebliche Uneigennützigkeit, mit der Sie auch heute wieder agiert haben und die Sie uns weismachen wollen, glaubt Ihnen niemand. Ihre Anträge sind vorgeschoben und sollen von den wahren Verhältnissen in Bayern ablenken. Dabei machen wir nicht mit und lehnen Ihre Anträge ab.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Hoderlein hat drei Minuten überzogen, diese Zeit gestehe ich Herrn von Redwitz auch zu.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wieder hat sich der Herr Ministerpräsident eine Rede frei nach dem Motto schreiben lassen: Ich habe zur Landespolitik zwar nichts Neues zu sagen, das aber tue ich vor großem Bahnhof.
Bis gestern hat das, was Sie hier in epischer Breite und so überzeugend dargelegt haben, noch nicht einmal einen Titel gehabt. Wir haben bis gestern Mittag aus der Staatskanzlei nicht erfahren können, über was Sie eigentlich ganz konkret reden wollen. Wir haben dann der Tagesordnung des Landtagsamtes entnehmen können, dass es sich hier um eine Bilanz und um einen Ausblick handelt. Wir hatten den Eindruck, der Text auf der Tagesordnung ist eher aus der Verzweiflung des Setzers geboren worden, der nicht recht wusste, welchen Titel er eigentlich schreiben sollte.
Das war aber auch recht dünn, was da inhaltlich vorgetragen wurde. Herr Herrmann, lassen Sie uns doch ein bisschen Geplänkel machen. Dann wird die Debatte wieder etwas munterer, schließlich müssen wir hier seit 10.30 Uhr getragenen Reden zuhören.
Sie haben einen Ausblick gegeben; Ihre Bilanz bedarf aber dringend einer Ergänzung. Unser Fazit dazu lautet: Die letzten zehn Jahre des Ministerpräsidenten waren mit Worthülsen angefüllt, mit Taktieren, mit Image polieren und mit der Ausbeutung der finanziellen und ökologischen Ressourcen unseres Landes.
Ihre Bilanz und Ihr Ausblick haben gezeigt, dass wir GRÜNE das Gegenmodell zur CSU sind.
Ja genau, vielen Dank Herr Hofmann.
Es freut mich, wenn ich zu Ihrer Lebhaftigkeit beitrage. Wollen Sie, dass ich eine halbe Stunde rede oder dass ich die 23 Minuten, die mir zusätzlich zustehen, aufbrauche?
Das glaube ich nicht. Herr Welnhofer, Sie kennen den Schluss der Rede nicht, deshalb wäre ich an Ihrer Stelle nicht so sicher.
Wir sind für nachhaltige Politik, von der Sie nur reden.
Wir sind offen, offen für die Vielfalt dieses Landes, für den Reichtum der Regionen und für die Menschen mit ihren unterschiedlichen Lebensstilen, während Sie sich ab- und andere ausgrenzen.
Ihre Bilanz ist die eines Scheinriesen, und Scheinriesen trauen wir den nötigen Weitblick für den Ausblick nicht zu.
Die Privatisierungserlöse haben Sie lange über Wasser gehalten. Nun ist dieser Rettungsring abhanden gekommen. Für zukünftige Aufgaben verbleiben – ich will es mal so sagen – zierliche Zinserträge. Die vermeintliche Rettungsinsel neuer Markt wurde überspült und mit ihr alle Investitionen in Boom-Technologien und Boom-Regionen.
Die Sicherung bestehender mittelständischer Unternehmen wird dagegen vernachlässigt.
Sie brüsten sich zwar mit einer Mittelstandsoffensive, vergessen aber dabei zu erwähnen, dass CSU und Staatsregierung beispielsweise beim Mittelstandskreditprogramm 5,9 Milliarden e gekürzt haben.
Sie setzen auf Existenzgründungen. Entsprechende Anträge von uns beispielsweise Anträge für Sonderkonditionen bei der Kreditvergabe haben Sie und Ihre Parteifreunde abgelehnt.
Das Logbuch ist von gestern und wird die notwendige gesellschaftliche Entwicklung nicht einleiten. Frauen dürfen nur dann ans Ruder, wenn vorher andere über Bord gespült wurden.
In keinem anderen Bundesland finden sich so große regionale Entwicklungsunterschiede wie in Bayern.
Meine Herren und Damen, uns wurde eine durch und durch geschönte Bilanz aufgetischt, ja man könnte beinahe von Bilanzfälschung reden, weil alles das, was in die Hose gegangen ist, die ganzen Fehlentscheidungen,
die Skandale, vollständig ausgeblendet wurden, um das Strahlemann-Image nicht zu beschädigen.
Was hier in zehn Jahren an den Bürgerinnen und Bürger vorbei an Geld und Ressourcen in den Sand gesetzt wurde, macht mehrere Aktenordner aus. Filz hat seinen Preis. Und der Herr Ministerpräsident schickt sich an, dafür neue Kapitel zu schreiben.
Bereits kurz vor der Weihnachtspause wurden wir mit der Haushaltsrede zur Staatskanzlei mit Anmerkungen zur Lage der deutschen Nation und nicht zur Lage Bayerns traktiert. Natürlich haben wir nicht erwartet, dass sich der Ex-Kandidat so schnell wieder in die Niederungen der Landespolitik einfindet und waren deshalb auch nicht so sehr verwundert darüber, dass er sich nach Weihnachten bei seinem ersten Auftritt wiederum voll der Bundespolitik widmete.
Ein Fünf-Punkte-Plan zur Rettung Deutschlands legte der Herr Ministerpräsident vor. Es handelte sich samt und sonders um eingedampfte Vorschläge aus dem Bundestagswahlkampf, die weniger Interesse bei den Medien fanden, als Sie sich das wohl erhofft hatten.
Wer jedoch die Hoffnung hatte, dass sich der Bayerische Ministerpräsident heute endlich und ausschließlich mit bayerischen Themen, mit dem Ausblick auf das Wahljahr und mit der Frage, wie und wohin sich Bayern in den nächsten Jahren entwickeln soll, beschäftigt, sieht sich enttäuscht. Der Fünf-Punkte-Plan wird noch einmal aufgewärmt. Wieder misst man sich am Rest der Welt nach dem Motto: Seht her, wie toll wir sind. Man beschäftigt sich mit der Bundespolitik und jammert über Benachteiligungen, die wir in Franken eigentlich immer gewohnt sind.
Sie geben eine ganze Reihe oller Kamellen zum besten. Immerhin mussten sie erkennen, dass die reine Blockadepolitik, die Sie kurz nach der Bundestagswahl gefahren haben, bei den Wählerinnen und Wählern nicht angekommen ist. Deshalb versuchten sie in Kreuth, einen aufgeschlossenen, staatsmännischen und besonnenen Eindruck zu machen und boten der Bundesregierung großzügig die Mitarbeit an.
Für bare Münze haben wir dieses Gehabe vor laufender Kamera in Kreuth nicht genommen und wir sehen jetzt auch bei der Diskussion zur Zuwanderung, dass letztendlich alles aufgesetzt war. Die Biergärten öffnen demnächst wieder – zumindest hoffe ich das, auch wenn es heute noch nicht danach aussieht –, die Gastronomie insgesamt und insbesondere die Tourismusbranche stehen wieder vor demselben Problem: Das Personal fehlt. Auch in den Krankenhäusern hat sich die Situation nicht gebessert. Es fehlen die Pflegekräfte.
Und da fällt Ihnen nichts anderes ein als 99 Änderungsanträge zum Zuwanderungsgesetz einzubringen, einem Gesetz, das ohnehin schon einen schwarz-rot-grünen Kompromiss darstellte. War doch das bayerische Innenministerium von Anfang an an der Abfassung beteiligt.
Treuherzig säuselten Sie in Kreuth etwas von Mitarbeit in die Kameras – „zu unseren Bedingungen“, dachten Sie sich dabei sicherlich im Stillen. Ich bin überzeugt davon, dass wir in einem Wahljahr zwar Vorschläge von Seiten der CSU und der Staatsregierung zu hören bekommen werden, aber sicherlich erwarten Sie, dass wir sie eins zu eins umsetzen. An eine konstruktive Zusammenarbeit – dazu gehört nun einmal auch das Eingehen auf Vorschläge des politischen Gegners – glaube ich nicht. Das passt bei Herrn Stoiber zusammen wie Lebenslust und Selbstkasteiung.
Mit Kreuzzügen hat man früher von Armut und Seuchen im eigenen Land abgelenkt. Heute beruft man Pressekonferenzen ein zu Themen, die mit der Situation in Bayern nichts zu tun haben, und man rasselt mit dem innenpolitischen Säbel. Schließlich wissen Sie, dass man ängstliche Menschen am besten wahlstrategisch im Griff hat.
Die Hoffnung jedoch, sich mit den auf den Sozialneid abzielenden Steuerdiskussionen, mit Law-and-OrderForderungen wie zum Beispiel mehr Bundeswehr statt ziviler Polizeieinsätze, von den auch in Bayern nicht so rosigen Zeiten – das haben Sie ja selbst zugegeben – abzulenken, von einer in Bayern überproportional steigenden Arbeitslosigkeit und einer schlechter werdenden Sozialbilanz wird sich nicht erfüllen.
Melden Sie sich doch; Sie haben sicherlich noch etwas Redezeit übrig. Ich weiß allerdings nicht, ob Herr Glück das so toll fände.
Sie rühmen sich einer positiven Lehrstellenbilanz, vergessen aber zu erwähnen, dass etwa beim Anteil der jungen arbeitslosen Männer Bayern über dem Länderdurchschnitt liegt. Ohne rot zu werden wollen Sie plötzlich den Kommunen mehr Rechte einräumen, haben aber wahrscheinlich vergessen, dass entsprechende Verfassungsänderungsanträge von uns GRÜNEN in der letzten Legislaturperiode ihretwegen keine Mehrheit fanden.
Es ist wirklich unverfroren, wie Sie in Ihrer Rede Themen besetzen, als wären es schon immer Ihre Themen gewesen. Sie verschweigen, dass Ihnen Volksentscheide im Nacken sitzen, die zu Ihrem Sinneswandel geführt haben. Denn wie gesagt, Sie sind jetzt zehn Jahre dran.
Hätten Sie doch in dieser Richtung einmal etwas gemacht!
Eigentlich sollte Ihnen bei Ihren Ausführungen, Herr Ministerpräsident, wie bei Pinocchio eine lange Nase wachsen.
Ich versichere Ihnen, niemand käme auf die Idee, Pinocchio als glaubwürdig zu bezeichnen.
Dennoch habe ich angesichts des thematischen Gemischtwarenladens, den Sie heute in Ihrer Rede angeboten haben, den Eindruck, dass CSU und Ministerpräsident noch nicht so recht wissen, wie Sie diesen Wahlkampf angehen sollen. Sonst hätten Sie sich sehr viel gezielter auf die Anforderungen gestürzt, vor denen Bayern steht. Stattdessen greifen Sie Altbekanntes auf. Da glauben Sie sich auszukennen und hoffen, nicht so schnell etwas falsch zu machen, außer in der Bildungspolitik, wo Sie voll danebengelangt haben.
Als echter Technokrat der Sie sind – sonst würden Sie den kleinen Kindern nicht so früh die Note auf die Stirn kleben –,
holen Sie sich Rat, wenn auch aus ominösen Umfragen.
Die berühmte Frankenstudie taugt zur Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler zwar nicht, sagt aber viel über Ihre Zweifel aus darüber, ob CSU und Staatsregierung tatsächlich noch am Puls der Bürgerinnen und Bürger sind.
Schließlich wollen Sie ja wissen, was die Menschen bewegt, um ihnen anschließend nach dem Mund zu reden. Im Aufsaugen von Bewegungen sind Sie wirklich Spitze, wie man an den Diskussionen zu den diversen Verfassungsänderungsvorschlägen gesehen hat. Den Leuten aufs Maul zu schauen ist ja in Ordnung, meine Damen und Herren, aber Ihnen nach dem Munde zu reden, ist billig.
Inwieweit die Taktik im Wahljahr aufgeht, auf Emotionen zu setzen und zu hoffen, dass bei den Inhalten nicht so nachgefragt wird und schon gleich gar nicht, ob sie auch umgesetzt werden, werden wir erleben. Aber eines kann
man auf jeden Fall als gescheitert bezeichnen: Das war der Versuch, die rot-grüne Regierung in der Irak-Frage in Verlegenheit zu bringen.
Wie CDU- und CSU-Abgeordnete mittlerweile selbst zugeben mussten, gibt die konsequent ablehnende Haltung der Bundesregierung zu einem bevorstehenden Krieg im Irak – sie haben es so genannt – „taktisch“ für die Union nichts her. In Wahrheit ist es doch so – auch wenn Sie heute versuchen, die Tatsachen zu verdrehen –, dass das Thema Krieg oder Frieden von CDU/CSU bisher in unverantwortlicher Weise unter dem Gesichtspunkt abgehandelt wurde: Wie schade ich Rot-Grün am besten?
Damit können Sie jedoch nicht punkten und das kann ich Ihnen auch sagen, ohne dass ich eine Umfrage machen muss.
Im ersten TV-Duell zwischen Herrn Schröder und Herrn Stoiber am 25. August letzten Jahres sagten Sie, Herr Ministerpräsident: „Ich habe deutlich gemacht, dass ich keinen militärischen Einsatz im Irak haben möchte.“ Ähnliches haben Sie auch heute verlauten lassen, nicht zuletzt deshalb, weil Sie durch unseren Entschließungsantrag zum Irak und durch den öffentlichen Druck, durch die vielen Demonstrationen, dadurch, dass die Menschen Antworten haben möchten, zu einer Äußerung gezwungen worden sind.
Gestern Abend gab es dieses Kapitel in Ihrer Rede jedenfalls noch nicht. Bedauerlicherweise verstecken Sie sich auch heute letztlich wieder hinter einem Gremium. In diesem Falle ist es der Weltsicherheitsrat, auf dessen Zuständigkeit Sie verweisen, als wenn dies nötig wäre, als wenn Sie uns sagen müssten, was der Weltsicherheitsrat zu tun hat. Ich muss eher fragen: Haben Sie vergessen, dass wir dort den Vorsitz haben und dass wir uns dort positionieren müssen? Wir nehmen die Ängste der Menschen ernst, Sie nicht.
Mehr noch, Sie wollen den Menschen vorschreiben, welche Themen sie ihrer Wahlentscheidung zugrunde legen sollen.
Unser Nein zum Krieg ist eine existenzielle Entscheidung. Wir bedenken die Konsequenzen. Wenn wir auf die Straße gehen, um unserer Bundesregierung den Rücken zu stärken, dann ist das legitim und richtig und hat nichts mit Wahlkampftaktik zu tun.
Ihnen sollte es das Thema Irak schon Wert sein, sich etwas genauer und intensiver zu engagieren, so wie Sie sich bei der Besteuerung von Dienstwagen intensiv engagieren. Bei letzterem Thema wollten Sie – so titelte die „AZ“ – sogar eine Länderrevolte anzetteln.
Im Irak geht es um Tod oder Leben, Herr Kollege!
Wegen der Dienstwagen sind Sie jedenfalls gleich tätig geworden und haben gleich einen Brief geschrieben, obwohl die Steuerlast der Deutschen im Vergleich zu anderen Ländern mit Ausnahme Japans die geringste ist. Meinen Sie wirklich, dass das die großen Themen sind, die Bayern weiter bringen? Wir hatten ja auch das aparte Beispiel, dass Sie Ihren Garderobieren und Pförtnern die Essengutscheine gestrichen haben. Ich sage: Angesichts von 60000 Arbeitslosen mehr im Freistaat und angesichts der bevorstehenden Schließung von Behinderteneinrichtungen doch wohl eher nicht!
Angesichts dieser Themensetzung verwundert es aber auch nicht, dass Sie Umfragen benötigen, um herauszufinden, was die Menschen wirklich bewegt. Dafür gibt es in der Staatskanzlei ja auch einen eigenen Haushaltstitel. „Erforschung der öffentlichen Meinung“ heißt der. Er wurde im Wahljahr beinahe verdoppelt. Eine Antwort auf die Frage, was sich dahinter verbirgt, haben wir leider bis heute immer noch nicht bekommen. Das kann sich ja noch ändern.
Der Herr Ministerpräsident verkündete in der „Berliner Zeitung“, er stehe für einen bürgernahen Politikstil. Heute ergänzt er: für einen glaubwürdigen und verlässlichen. Meine Herren und Damen, verlässlich von vorgestern ist Ihre Politik sicher – bürgernah und glaubwürdig sicher nicht.
Besonders schön kann man den großen Unterschied zwischen Reden mit Leerformeln seitens der CSU und der Staatsregierung auf der einen und realem Handeln auf der anderen Seite an der Diskussion zum Bayerischen Landesentwicklungsprogramm, kurz LEP, sehen.
Aber es macht mir so große Freude, auf Ihren komischen Vorstellungen herumzureiten, Herr Herrmann. Was wird da alles großzügig, aber auch entlarvend für die CSU-Politik hineingeschrieben oder aber auch gestrichen! Wirklich, ich zelebriere das gern, weil das diese Widersprüche, die Sie eigentlich mit sich herumtragen, so deutlich aufzeigt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man kann auch „Scheinheiligkeiten“ sagen, Widersprüche oder Scheinheiligkeiten!)
Danke, Herr Kollege.
Herr Hofmann, ich biete Ihnen an, Herrn Dürr das nächste Mal mit ans Mikrofon zu nehmen. Dann halten wir die Rede gemeinsam. Das könnte ganz nett werden.
Ihre Reaktionen zeigen immer, dass es irgendwo weh tut; denn normalerweise würden Sie vor sich hindämmern.
Also ist das ja gar nicht so schlecht.
Das LEP ist Ausdruck dessen, wohin es in Bayern auf ökologischem, sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet gehen soll. Das LEP ist Spiegel der politischen Einstellung der Regierenden. Und da erwarte ich schon ein gewisses Maß an aufrichtigem Bemühen, den schönen Worten, die dort niedergelegt werden, auch Taten folgen zu lassen.
Zukunftsfähig sollen die Festschreibungen sein. Sie sprechen ja selbst vom LEP als einem querschnittsorientierten Zukunftskonzept. Da liest es sich dann schon sehr interessant, dass CSU und Staatsregierung auch in den nächsten Jahrzehnten – Herr Glück hat das heute auch wiederholt, insofern sollten Sie, Herr Herrmann, Ihre Worte vielleicht auch an Herrn Glück richten und sagen, er solle nicht immer von „altem Zeug“ reden – in einem hohen Maß auf Atomstrom setzen. Der Begriff „Entsorgung“ kommt bei Ihnen aber nicht vor. Das heißt für mich: Auch in den nächsten zehn Jahren machen Sie keinen Finger krumm für das große Problem der Entsorgung des Drecks, der damit produziert wird – also eine Sache, die wir eigentlich Ihnen zu verdanken haben.
Ich frage Sie: Nennen Sie so ein Verhalten wirklich glaubwürdig?
Also, diese Unverfrorenheit ist schon wirklich putzig. Herr Hofmann, Herr Hofmann!
Wir sagen: Bayern braucht eine neue Energiepolitik und keine Atompolitik. Im LEP wird viel von Nachhaltigkeit geredet.
Fertig? Gut. Also, der Herr Ministerpräsident hat vorgeschlagen, man sollte für das Betragen Noten vergeben. Herr Hofmann!
Ja, das ist das Problem.
Es wird im LEP viel von Nachhaltigkeit geredet – ein Begriff, der ursprünglich nicht aus Ihrem sprachlichen Schatzkästlein stammt, sondern von uns Umweltschützern und -schützerinnen geklaut ist. Die tatsächlichen Festschreibungen sprechen jedenfalls eine andere Sprache und sind an den Interessen von Lobbyisten orientiert, nicht aber am Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Umweltgerechten und sozial ausgewogenen Wohlstand sichern Sie damit für die nächsten zehn Jahre nicht. Oder nennen Sie es bürgernah, wenn im LEP der Grundsatz gestrichen wird, dass die Bevölkerung vor den Belastungen durch Transitverkehr zu schützen ist? Ist es Ihrer Meinung nach mittelstandsfreundlich und wirtschaftsfördernd, wenn das LEP den Weg frei macht für die Einzelhandelsriesen? Es gibt beispielsweise keine Ausführungen mehr zur Schadstoffminimierung. Ich sage nur „Klimaschutz ade“. Diesen Begriff sollten Sie nie mehr im Mund führen.
Kinder mit Asthma und Allergien werden es Ihnen danken.
Die Ausführungen zum Bodenschutz sind als mangelhaft zu bezeichnen. Flächenfraß darf ungestört fortschreiten, allen Lippenbekenntnissen zum Trotz. Für einen aktiven Hochwasserschutz, den Sie heute auch vor sich hergetragen haben, reicht das jedenfalls nicht.
Dem Ganzen setzt der Ministerpräsident noch die Krone auf, denkt er doch laut über die Abschaffung des Artikels 35 des Baugesetzbuches nach. Ich hoffe, das hat sich dank eines ministeriumsinternen Austauschs wieder erledigt. Es geht dabei darum, dass Bauen im gemeindlichen Außenbereich vor Wildwuchs geschützt werden soll.
Ich beziehe mich hier immer auf Fakten, auf Unterlagen, auf Zitate, auf Presseberichte. Sie können sicher sein, dass ich alles, was ich hier verwende, belegen kann. Da brauchen Sie keine Sorge zu haben, Herr Kollege.
Wissen Sie, wir machen verantwortungsbewusste Politik, und dazu gehört eben auch, dass man weiß, wovon man redet.
Jedenfalls wenn Sie tatsächlich daran denken, den Artikel 35 abschaffen zu wollen, öffnen Sie Wildwuchs und Zersiedelung der Landschaft Tür und Tor. Und das kann ja nun wirklich nicht Ihre Vorstellung von Bodenschutz sein.
Sie kündigen in Ihrer Rede an, die Sorgen und Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt Ihrer Politik stellen zu wollen. Ich frage mich dann aber: Wieso lassen Sie die Bürgerinnen mit ihren Sorgen zu Elektrosmog und Mobilfunk alleine?
Die CSU stellt viele besorgte Bürgerinnen sogar noch als leicht überdreht hin, indem sie in ihrem Antrag von „Hochsensiblen“ spricht. Überlegen Sie einmal, welche Wortwahl Sie da haben.
Das Sprachrohr aus der Staatskanzlei – jetzt dürfen Sie zwischenrufen, Herr Huber, wenn Sie sich unbedingt angesprochen fühlen – ist weniger zimperlich und kündigt an, alles zu tun, was Gott erlaubt – so viel zum Christlichen in Ihrem Namen –, aber auch verbietet, um den Mobilfunk voranzubringen. Im doppelten Sinn des Wortes Bürger-nah lässt die Staatsregierung deshalb auf den Dächern staatlicher Gebäude Antennenmasten aufstellen.
Es ist erstaunlich, dass CSU und Staatsregierung, die sich ja gerne als Traditionalisten mit Gamsbart auf dem Sepplhut ablichten lassen – Herr Stoiber darf das ja jetzt nach der Bundestagswahl auch wieder ganz offiziell –, nichts mehr davon halten, das Naturerbe zu bewahren.
Einen Teil Ihrer Rede verwenden Sie auch auf den Schutz der Identität Bayerns. Ist Ihnen aufgefallen, dass das Naturerbe ein Teil dieser Identität ist und dass genau das gestern von Ihnen gestrichen worden ist?
Stattdessen schreiben Sie uns aber – und lassen Sie sich versichert sein, dass das kein gleichwertiger Ersatz ist – Gentechnologie und Autobahntrassen ins Landesentwicklungsprogramm. Wenn die Bürgerinnen hier zu ihrem Recht kommen wollen, dann müssen sie klagen wie unlängst vor dem Bundesverwaltungsgericht zur A 94.
Statt des vormals festgeschriebenen Vorrangs der Schiene ist nunmehr das Ziel. so viel Flughäfen wie möglich auszubauen und vor allem zu subventionieren.
Genau. So viel zur bayerischen Subventionspolitik.
Herr Ministerpräsident, mit dieser Subventionspolitik hatten Sie noch nie besonderes Glück. Subventionierung widerspricht allen wirtschaftlichen Grundsätzen. Sie reden von Wachstum, wir dagegen von Lebensqualität und wie wir diese sichern wollen.
Während wir von gesunder Ernährung reden, sprechen Sie überwiegend – nicht nur, aber überwiegend – von Subventionen für die Landwirtschaft.