Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich einige nachträgliche Glückwünsche aussprechen. Am 4. Februar feierte Frau Vizepräsidentin Roswitha Riess einen halbrunden Geburtstag. Ebenfalls konnten am 4. Februar Frau Kollegin Maria Scharfenberg einen runden und am 6. Februar Herr Kollege Peter Schmid einen halbrunden Geburtstag begehen. Vorgestern hatte Herr Kollege Grabner einen runden Geburtstag.
Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen in Namen des gesamten Hauses und persönlich sehr herzlich. Frau Kollegin Riess danke ich besonders für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Präsidium und im Ältestenrat. All den Genannten wünsche ich gute Gesundheit sowie viel Erfolg bei der Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben.
Weiterhin gebe ich das Ergebnis der am Schluss des letzten Plenums am 30. Januar 2002 durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Münzel und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes, Drucksache 14/5916, bekannt. Mit Ja haben 53 Abgeordnete gestimmt. Es wurden 75 Nein-Stimmen abgegeben. Ein Mitglied des Hohen Hauses hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Dafür stehen uns heute 45 Minuten zur Verfügung. Da der Herr Innenminister noch nicht anwesend ist, bitte ich Frau Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen um die Beantwortung der Fragen.
Ich frage die Staatsregierung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis der Abgeordnete Dr. Thomas Zimmermann Einfluss auf die Staatsverwaltung genommen hat, damit die staatliche Förderung in Höhe von ca. 35 Millionen DM für die Sanierungsmaßnahme der Privatkliniken Dr. Riefler und Olympiapark-Klinik in München an der Schwanthalerstraße vollzogen wird,
und welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, im Klageverfahren des Klinikbetreibers gegen den Freistaat Bayern wegen der Nichtförderung der Sanierungsmaßnahme den Abgeordneten Dr. Thomas Zimmermann als Zeugen des Freistaats Bayern zu benennen?
Herr Kollege Dr. Zimmermann, Sie, also der Abgeordnete Dr. Zimmermann, haben zu keiner Zeit versucht, auf die Staatsverwaltung mit dem Ziel Einfluss zu nehmen,
das oben genannte Projekt am Standort Schwanthalerstraße zu verwirklichen. Auch wenn Sie es ungern hören: Es ist Tatsache.
Der Abgeordnete Dr. Zimmermann wurde in dem vorgenannten Rechtsstreit als Zeuge für den Freistaat Bayern benannt, da auf seine Initiative ein Gespräch auf Beamtenebene hier im Landtag zur geplanten Sanierung der oben genannten Kliniken und ein weiteres Gespräch mit der ehemaligen Staatsministerin Barbara Stamm zu diesem Projekt stattfanden. In beiden Gesprächen hat er die Auffassung vertreten, dass die Schwanthalerstraße kein geeigneter Krankenhausstandort sei. Deswegen hat ihn die Staatsregierung in der Klageerwiderung als Zeugen benannt; denn vom Kollegen Dr. Zimmermann sind in beiden Gesprächen die besten Argumente gegen diesen Standort vorgebracht worden.
Frau Staatsministerin, ist Ihnen bekannt, ob der Abgeordnete Dr. Thomas Zimmermann im Landtag in dieser Angelegenheit – Verlagerung der beiden Kliniken in die Schwanthalerstraße und Sanierungsmaßnahme – jemals an Abstimmungen oder dergleichen mehr teilgenommen hat?
Frau Stewens, gab es in dieser Angelegenheit Telefonate oder Schreiben des Abgeordneten Zimmermann an das Staatsministerium?
Der Abgeordnete Dr. Zimmermann hat sich zu keiner Zeit für die Verwirklichung des Projekts an der Schwanthalerstraße eingesetzt.
Ob es Telefonate oder Briefe gegeben hat? Mir ist kein Schriftwechsel bekannt. Bezüglich der Frage nach Telefonaten muss ich ehrlicherweise sagen, dass ich dazu jetzt passen muss. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es in irgendeiner Form einmal Telefonate gab.
Frau Staatsministerin, hat der Berater der Firma Nova Med, Dr. Thomas Zimmermann – also nicht Herr Zimmermann als Abgeordneter des Bayerischen Landtags –, an internen Gesprächen im zuständigen Ministerium, in denen es darum ging, die Schwanthalerstraße 35 in das Bauprogramm „Krankenhäuser“ des Freistaats aufzunehmen, grundsätzlich teilgenommen?
Noch einmal grundsätzlich: Es gab zwei Gespräche, zunächst eines auf Verwaltungsebene hier im Landtag. An diesem Gespräch hat der Abgeordnete Dr. Thomas Zimmermann teilgenommen. Ich möchte klar sagen: Dem Sozialministerium war nicht bekannt, dass der Abgeordnete Dr. Thomas Zimmermann einen Beratervertrag mit der Firma Nova Med hatte. Dr. Thomas Zimmermann hat ebenfalls an dem Gespräch im Sozialministerium mit Barbara Stamm und Vertretern der Firma Nova Med teilgenommen. Thomas Zimmermann hat sich in beiden Gesprächen immer gegen den Standort Schwanthaler Höhe ausgesprochen. Dabei waren Vertreter der Firma Nova Med zugegen. Thomas Zimmermann, egal ob jetzt Berater oder Abgeordneter, hat immer dezidiert gegen diesen Standort argumentiert. Ob Ihnen das passt oder nicht: Es ist so.
Frau Staatsministerin! Wie beurteilt die Staatsregierung den Zuschussantrag der Firma Nova Med GmbH vor dem Hintergrund der Beratertätigkeit von Dr. Thomas Zimmermann für diese Firma und seiner Mitgliedschaft im für das Gesundheitswesen zuständigen Landtagsausschuss sowie vor dem Hintergrund, dass er vom Landtag in den Bayerischen Landesgesundheitsrat entsandt wurde, wo er Vorsitzender ist?
Herr Kollege Pfaffmann, ein Antrag auf Aufnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramm wird nach den Kriterien des Bayerischen Krankenhausgesetzes beurteilt; hierfür ist beispielsweise maßgebend, ob eine Bedarfsfeststellung vorliegt, die Gesamtfinanzierung gesichert ist und im Übrigen der Träger die Gewähr für einen ordnungsgemäßen Krankenhausbetrieb bietet. Andere, außerhalb des Bayerischen Krankenhausgesetzes liegende Aspekte spielen bei dieser Entscheidung überhaupt keine Rolle.
Nach Information des Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz wurde Herr Dr. Zimmermann von der Fraktion der CSU für die 14. Legislaturperiode für den Landesgesundheitsrat nominiert und mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.12.1998 als Mitglied bestellt. Die Wahl zum Vorsitzenden des Landesgesundheitsrates erfolgte in der konstituierenden Sitzung am 22.02.1999.
In den bisherigen 14 Sitzungen des Landesgesundheitsrates war ein Zuschussantrag der Firma Nova Med GmbH kein Beratungsgegenstand. Krankenhausplanung und -förderung gehören ohnehin nicht zum Aufgabengebiet des Landesgesundheitsrates.
Frau Staatsministerin, im November 1999 hat der Berater der Firma Nova Med in einem Gespräch im Sozialministerium einen Fragenkatalog vorgelegt, wie die Staatsregierung die Zuschussfähigkeit des Projektes Schwanthaler Straße 35 beurteilt. Sind Ihnen diese Fragen bekannt, und wenn ja, um welche Fragen geht es da?
Grundsätzlich möchte ich dazu sagen: Wenn eine private Klinik, deren Betten im Krankenhausplan enthalten sind, saniert werden muss und gemeinsam ein neuer Standort gesucht wird, kann nicht grundsätzlich jeder staatliche Zuschuss verweigert werden. Das wollte ich grundsätzlich dazu sagen. Ich möchte auch hinzufügen, dass es auf diese Zuschüsse keinen Rechtsanspruch gibt.
Der Fragenkatalog ist mir im Moment nicht bekannt. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen diesen Fragenkatalog zuzuschicken.
Frau Staatsministerin, Ihrem Hause ist nicht bekannt geworden, dass der Abgeordnete Dr. Thomas Zimmermann einen Beratervertrag mit
der Firma Nova Med hatte. Diese Feststellung ist richtig. Frau Staatsministerin, ich frage Sie: Glauben Sie, wenn Ihr Haus von diesem Beratervertrag gewusst hätte, dass Mitarbeiter Ihres Hauses auf den Abgeordneten Dr. Zimmermann in seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Sanierungsmaßnahme für die beiden Kliniken und der Fusion der beiden Kliniken an der Schwanthaler Straße Einfluss genommen hätten?