Ich eröffne die 109. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt. Hörfunk und Fernsehen des Bayerischen Rundfunks übertragen die Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten und die anschließende Aussprache unmittelbar. Das gilt für die Zeit ab 10.30 Uhr.
Dafür stehen heute 90 Minuten Zeit zur Verfügung. Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Miller um die Beantwortung der ersten Fragen. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Fink.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrter Herr Staatsminister! Ich frage die Staatsregierung, welche Initiativen sie bisher unternommen hat, um die Wettbewerbsposition für Produkte aus heimischem Holz zu verbessern, damit in größerem Umfang heimisches und regionales Holz verwendet wird.
Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Fink, die beste Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für heimisches Holz ist die Produktion höchster Qualität. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt seit Jahren Initiativen zur Qualitätssicherung. Forst- und Holzwirtschaft können im internationalen Vergleich nur durch Qualität bestehen, zumal sie von der holzverarbeitenden Industrie und den Verbrauchern vehement eingefordert wird. Die Vertreter der Bayerischen Staatsregierung haben sich beim Holzabsatzfonds explizit für die Schulung der Sägewerke zur Umsetzung der DIN 4074 eingesetzt.
In der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit fördert die Bayerische Staatsregierung mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen eine verstärkte Verwendung heimischen und regionalen Holzes:
Erstens fördert sie durch Information, nämlich durch Beteiligung an vielen Messen und Veranstaltungen, zum Beispiel an Heim + Handwerk, BAU, Consumenta, Internationale Handwerksmesse oder Aktionswochen wie „Wald. Holz. Umwelt“.
Sie fördert zweitens durch Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Bayerische Staatsregierung hat bereits Ende 1995 die Holzwerbekampagne „Holz aus Bayern. Bauen wir darauf!“ gestartet.
Drittens nenne ich Vorzeigeobjekte: Seit 1978 wird im mehrjährigen Turnus der „Holzbaupreis Bayern“ ausgelobt, zuletzt war das 2002. Die Preisverleihung fand auf
der „BAU 03“ am 16. Januar 2003 statt. Darüber hinaus werden regionale Initiativen unterstützt, wie zuletzt der „Allgäuer Holzbaupreis“.
Viertens geschieht das durch die Förderung von Institutionen: Die bayerischen Staatsministerien unterstützen verschiedene Einrichtungen und Forschungsstellen, beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e. V., das Lehrinstitut für Holz- und Kunststofftechnik in Rosenheim oder den Landesbeirat Holz Bayern e. V., um die Wettbewerbsposition insbesondere des heimischen Holzes zu verbessern.
Fünftens geschieht die Förderung durch Zertifizierung: Die Zertifizierung nach PEFC als Marketinginstrument wird von der Bayerischen Staatsregierung befürwortet. Die Bayerische Staatsforstverwaltung hat sich gemeinsam mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband und dem Bayerischen Bauernverband als Repräsentanten der Kommunal- und Privatwälder in Übereinstimmung mit einer großen Anzahl von Forstbetrieben in Bayern für die Unterstützung und Umsetzung des PEFC entschieden.
Zusatzfrage? – Nein. Die nächste Frage stellt Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer. Bitte, Herr Prof. Gantzer.
Herr Staatsminister, weshalb ist der staatliche Zuschuss für die „Zukunftsenergie Sauerlach GmbH“, die ein Heizwerk mit Rauchgasreinigung betreibt, von ursprünglich 45% über 40 und dann 35% auf jetzt 30% festgesetzt worden, und weswegen ist noch immer nicht der Förderbescheid erlassen und der Zuschuss bezahlt worden?
Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, ein Fördersatz von 45% wurde von Seiten meines Hauses zu keinem Zeitpunkt in Aussicht gestellt. Im September 1999 ergab eine Voranfrage der Gemeinde Sauerlach und eine Vorabprüfung meines Hauses hinsichtlich der geplanten Gesellschafterzusammensetzung, dass es sich bei der damals geplanten Gesellschaftsstruktur um ein kleines bzw. mittleres Unternehmen handeln könnte, wofür nach dem Stand der Förderrichtlinien ein Fördersatz von maximal 40% möglich gewesen wäre.
Am 9. November 2000 hat der Bayerische Landtag beschlossen, dass Biomasseheizwerke nur noch bis maximal 35% gefördert werden können. Ein erster Förderantrag wurde im November 2000 von der Gemeinde Sauerlach gestellt. Die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme wurde von meinem Haus am 24. 09. 2001 erteilt. Damit konnte die Gemeinde förderunschädlich beginnen.
Zur Bewilligung reichten die vorliegenden Unterlagen nicht aus. Insbesondere wollte die Gemeinde Sauerlach eine GmbH gründen. Der bearbeitbare Antrag wurde
letztlich am 13. November 2001 gestellt. Damit hat sich auch die Gesellschafterstruktur geändert. Investor ist die Firma „Zukunftsenergie Sauerlach GmbH“, eine hundertprozentige Tochter der Gemeinde Sauerlach. Eine eingehende Prüfung des Förderantrags hat ergeben, dass es sich hierbei nicht um ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechtes handelt, weil die GmbH als eine hundertprozentige Tochter der Gemeinde Sauerlach die Bedingungen für die Zuerkennung der KMU-Eigenschaft – also der Eigenschaft als kleines oder mittleres Unternehmen – nicht mehr erfüllt. Für Nicht-KMU kann der Höchstfördersatz aber nur 30% betragen.
Nun zur Frage, weshalb das erst jetzt genehmigt wird: Die Firma „Zukunftsenergie Sauerlach GmbH“ hat erst mit Schreiben vom 27. Januar 2003 bestätigt, dass mit der Bürgschaftsregelung, wie im Zuwendungsbescheid geplant, Einverständnis besteht. Insofern steht einer Bewilligung des Projektes durch das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe jetzt nichts mehr im Wege, da am 27. 01. 2003 die fehlenden Unterlagen nachgereicht wurden.
Herr Minister, ist es nicht richtig, dass Ihr Haus mit Schreiben vom 22. 09. 1999 bestätigt hat, dass die von Ihnen jetzt verworfene, damals aber von der Gemeinde vorgeschlagene Gesellschaftsform unschädlich ist?
Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Das war 1999 eine Anfrage. Damals waren die Fördersätze 40%. Der Antrag wurde erst später eingereicht. Vorher hat der Landtag am 09. 11. 2000 beschlossen, dass maximal 35% gefördert werden können. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 24. 09. 2001 erteilt, sodass begonnen werden konnte, ohne dass das förderschädlich war.
Herr Minister, das war aber nicht meine Frage. Meine Frage war, ob Sie nicht am 22. 09. 1999 die von Ihnen jetzt abgelehnte Gesellschaftsform als richtig und förderungswürdig anerkannt haben.
Es wurde sehr lang darüber diskutiert, wie die Gesellschafterstruktur aussehen sollte. Am 13. 11. 2001 hat sich die Gesellschafterstruktur geändert, weil nicht mehr die Gemeinde, sondern eine hundertprozentige Tochter der Gemeinde den Antrag gestellt hat, wahrscheinlich mit
der Absicht, damit als kleines oder mittleres Unternehmen anerkannt zu werden. Die Überprüfung hat aber ergeben, dass eine hundertprozentige Tochter der Gemeinde nicht als kleines oder mittleres Unternehmen anerkannt werden kann.
Herr Minister, besteht noch eine Möglichkeit, dass statt der jetzt zugesagten 30% 35% bezahlt werden? Unabhängig davon: Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Das ist nicht möglich. Das war mit ein Grund, warum so viel Zeit verstrichen ist. Die Gemeinde hat sich inzwischen damit einverstanden erklärt – zwangsläufig –, mit 30% zufrieden zu sein. Das Werk wurde erstellt. Wir wollen jetzt die Fördermittel so schnell wie möglich in den nächsten Tagen ausbezahlen und damit die Förderung abschließen.
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass Bayern im Rahmen des Programms zur ländlichen Entwicklung im EU-Haushaltsjahr 2002 rund 17 Millionen f EU-Mittel zurückgeben musste, und trifft es weiter zu, dass der Verfall dieser EU-Mittel hätte verhindert werden können, wenn sich Bayern das Agrar Investitionsförderungsprogramm im Rahmen des Programms zur ländlichen Entwicklung hätte von der EU kofinanzieren lassen?
Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Sprinkart, Bayern erhält zur Entwicklung des ländlichen Raumes für den Zeitraum 2000 bis 2006 EU-Mittel in Höhe von rund 1,63 Milliarden e. Das sind 31% des auf Deutschland entfallenden Plafonds. Bayern bindet damit mit weitem Abstand die allermeisten EU-Gelder in Deutschland, nämlich durchschnittlich 233,5 Millionen e pro Jahr. Neben dem Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten ist auch das Umweltministerium beteiligt, das auf der Grundlage einer Ministerratsentscheidung etwas mehr als 10% der EU-Mittel erhält.
Innerhalb der Länder liegt Baden-Württemberg an zweiter Stelle. Baden-Württemberg erhält durchschnittlich 109 Millionen e, Bayern – ich sage es noch einmal – durchschnittlich 233,5 Millionen e. Baden-Württemberg erreicht also knapp die Hälfte des bayerischen EU-Anteils.
Für 2002 konnten in Bayern Restmittel in Höhe von 17 Millionen e nicht gebunden werden. Davon entfallen auf den Geschäftsbereich unseres Hauses 12 Millionen e; das entspricht einer Ausschöpfung von 94%. Das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen konnte 5 Millionen e nicht binden. Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse ist dies ein Erfolg, der sich auch im Vergleich mit anderen Ländern sehen lassen kann. So liegt Nordrhein-Westfalen bei einer Bindung von 90%, Hessen bei 84%, Sachsen-Anhalt bei 86% und Brandenburg bei 56%. Das wechselt von Jahr zu Jahr.
Die EU-Mittelbindung ist nur ein Teil der Gesamtfinanzierung. Bei den Fördergrundsätzen zur Entwicklung des ländlichen Raums spielt auch die Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund und Ländern eine zentrale Rolle. Bayern bindet schon seit Jahren alle verfügbaren Mittel und beansprucht – die Restmittel werden ja umverteilt – wo immer möglich zusätzliche Bundesmittel. Länder wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen gaben Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zurück. Diese Länder haben das Geld also in einem anderen Bereich zurückgegeben.
Zum zweiten Teil der Frage ist Folgendes anzumerken: Bayern hat in der Agrarinvestitionsförderung – das ist die frühere einzelbetriebliche Förderung – im Jahr 2000 Haushaltsmittel in Höhe von rund 189 Millionen e, 2001 rund 127 Millionen e und 2002 nochmals mit einer deutlichen Steigerung rund 164 Millionen e eingesetzt. Diese Beträge wären in der Programmplanung nicht zu finanzieren gewesen. Das zusätzliche EU-Kontrollsystem, das vor allem in der Investitionsförderung große Umsetzungsprobleme mit sich bringt, schreckt die Bauern ab. Stichwort: Invekos. Damit wäre das Investitionsverhalten weiter gebremst worden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens legte die EU-Kommission im Übrigen größten Wert auf eine klare Schwerpunktsetzung zugunsten der Umweltprogramme.
Ich möchte anfügen, was die Gründe waren. Sie kennen die schwierige Haushaltslage der Gemeinden, die sich im letzten Jahr ergeben hat und die Grund dafür ist, dass z. B. bei der Dorferneuerung oftmals jede zweite Maßnahme, die in dem Dorf geplant war und vor der Einleitung stand, verschoben wurde.
Erinnert sei auch an die Ernährungswirtschaft, die 80% selbst finanzieren muss. 10% kommen aus EU-Mitteln, 10% aus Landesmitteln. Auch hier wurden kurzfristig eingeplante Maßnahmen verschoben und im letzten Jahr nicht durchgeführt.
Denken Sie auch an die Abrechnung zum 15. Oktober. Das Hochwasser im August hat dazu geführt, dass Wegebaumaßnahmen nicht fertiggestellt und damit nicht abgerechnet werden konnten. Sie wissen, dass aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der lahmenden Konjunktur die Investitionsbereitschaft sehr zurückgegangen ist.
Herr Staatsminister Miller, welche Maßnahmen planen Sie für die Zukunft, damit eine solche Situation, wie sie jetzt eingetreten ist, dass man nicht alle EU-Mittel ausschöpfen kann, nicht mehr eintritt? Es ist einfach – peinlich will ich jetzt nicht gerade sagen – bedauerlich, wenn wir EU-Mittel, für die wir selbst zahlen, nicht abrufen und damit verschenken.
Wir sind diejenigen, die am meisten beantragt haben. Relativ einfach zu handhaben ist die Ausgleichszulage. Dort gibt es klare Bedingungen, welche Mittel gebraucht werden. Nicht mehr so einfach ist es beim Kulturlandschaftsprogramm, also den Flächenprogrammen. Da erhalten Sie die Informationen von den Antragstellern. Wir haben im letzten Jahr ständig abgefragt und die Firmen gebeten, uns die Rechnungen über ihre Investitionsmaßnahme oder Dorferneuerungsmaßnahme zu schicken.