Werner Pfisterer
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute haben wir nun die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, mit welchem sozialverträgliche Studiengebühren in Baden-Württemberg eingeführt werden. Das Thema wurde in den vergangenen Wochen ausgiebig in der Öffentlichkeit diskutiert. Im Wissenschaftsausschuss fand eine Anhörung zu diesem Thema statt.
Unsere Meinung hat sich seit der ersten Lesung nicht geändert. Wir stehen nach wie vor zu der Einführung von sozialverträglichen Studiengebühren. Von keiner Seite gab es überzeugende Gegenargumente, und niemand hatte andere Lösungen, um die Situation an den Hochschulen und die Studienbedingungen zu verbessern.
Die Einführung von Studiengebühren wurde teilweise sehr sachlich diskutiert. Ich möchte mich für den Dialog, aber auch die konstruktive Kritik bedanken. Mein Dank gilt allgemein noch einmal Herrn Minister Dr. Frankenberg, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie
den Mitgliedern und Mitarbeitern der Fraktion und des Arbeitskreises, die für diesen Gesetzentwurf enorm arbeiten mussten.
Ein Punkt, der in der Anhörung eine große Rolle gespielt hat, war die Frage, ob eine Erhöhung des Lehrpersonals automatisch dazu führen muss, dass mehr Studierende zugelassen werden und damit das Betreuungsverhältnis nicht verbessert werden kann. Wir haben diese Frage in einem Änderungsantrag, dem im Ausschuss bereits zugestimmt wurde, aufgegriffen und klargestellt: „Die aus den Studiengebühren finanzierten Maßnahmen bleiben bei der Ermittlung der Aufnahmekapazität außer Betracht.“ Das heißt, es kann tatsächlich eine Verbesserung der Betreuungsrelationen erfolgen. Dies ist der wichtigste Punkt überhaupt.
Studiengebühren sind in Deutschland eine neue Finanzierungsart für Hochschulen, und zwar mit einer klaren Zweckbestimmung. Um entsprechend ihrer speziellen Zweckbestimmung die Studienbedingungen, die Lehre und damit das Betreuungsverhältnis zu verbessern, müssen sie aus unserer Sicht kapazitätsneutral sein, damit hier auch wirklich eine Verbesserung erfolgt.
Ich möchte mich heute nicht mit den Argumenten befassen, die für oder gegen ein Gebührenmodell sprechen. Ich möchte auch nichts mehr zu der Art und Weise sagen, wie hier diskutiert worden ist. Dieses Thema wurde lange genug hier behandelt.
Man muss aber doch einige Worte sagen zu manchen Kolleginnen und Kollegen, die vor guten Argumenten und der Realität die Augen verschließen. Manche haben hier mit Begriffen wie „vertreiben“ oder „bestrafen“ den Weltuntergang an die Wand gemalt und sehen hier Feindbilder.
Ich möchte hier einige „Kronzeugen“ für Studiengebühren, die aus den Reihen der SPD kommen, anführen:
Man muss Solidarität auch einfordern, und zwar nicht nur von Stärkeren, sondern auch von denen, die unterstützt wurden und denen es dann wieder besser geht. Das gilt ganz allgemein. Warum sollte es zum Beispiel nicht möglich sein, Leuten, die nach einem Studium im Beruf erfolgreich sind, rückwirkend eine Leistung für ihren gebührenfreien Besuch der Universität abzufordern?
Für mich ist eine solche Überlegung kein Schreckgespenst mehr. Damit könnte man der Gesellschaft etwas von dem zurückgeben, was man von ihr erhalten hat.
Meine Damen und Herren, wer sagte dies, was ich gerade zitierte? Richtig, es war Ute Vogt, die Spitzenkandidatin der SPD für die nächsten Landtagswahlen. Das war im Jahr 2003. Sie sagte damals, dass Studiengebühren für sie kein Schreckgespenst seien.
Wenn man ihre Äußerungen von 2003 mit ihren aktuellen Äußerungen vergleicht, könnte man versucht sein, zu sagen,
dass sie sich damals anscheinend kurzzeitig im Zeitalter der Vernunft und Aufklärung befunden hat, nun aber wieder angesichts der Weltuntergangsstimmung ins finstere Mittelalter zurückgekehrt ist.
Ich habe noch weitere Zitate gefunden. Ebenfalls im Jahr 2003 sagte Ihr Vorsitzender Drexler:
Ich halte nachlaufende Gebühren für sinnvoll,
man höre! –
wenn das Geld tatsächlich den Hochschulen zur Verfügung steht.
Genau dies machen wir heute. Ihr müsst also zustimmen.
Weiter sagte er:
Ich hatte schon früher eine etwas andere Meinung als die Mehrheit meiner Fraktion. Allmählich denken viele meiner Kollegen um.
Wissen Sie, was ich glaube? Viele Ihrer Kollegen haben tatsächlich umgedacht und würden heute eigentlich gerne zustimmen, wie auch Sie, Herr Drexler. Aber das Problem ist eben: Wir haben Wahlkampfzeit, es wird Wahlkampftaktik verfolgt. Da ändert man halt die Meinungen, auch wenn es fünf vor zwölf ist.
Aber diese Meinung ist klar und deutlich dokumentiert. Im Jahr 2003 haben beide die Meinung vertreten,
Studiengebühren seien sinnvoll. Und Herr Drexler könnte heute zustimmen, weil wir die Einnahmen aus den Studiengebühren ganz klar den Hochschulen zur Verfügung stellen.
Also, Herr Drexler: Ich erwarte Ihre Zustimmung heute Nachmittag.
Nicht so einfach wie die SPD machen es sich die Grünen. Die Grünen haben hier wenigstens eine sachliche Auseinandersetzung gepflegt. Sie haben sich mit der Sache befasst, haben Mut bewiesen – meine Kollegin Bauer – und haben sich auch manchmal unpopulär gemacht,
weil sie hier gesagt haben: „Wir haben eine eigene klare Meinung. Wir haben ein Studiencreditmodell, und wir kämpfen für unser Modell.“ Hochachtung davor!
Sie haben wenigstens eine klare Meinung vertreten und sind nicht schwankend gewesen.
Aber ihr Konzept enthält einen klaren Mangel, nämlich dass darin nicht dafür gesorgt ist, dass für das Erststudium neues Geld fließt. Das brauchen wir aber. Ihr Modell bietet also nicht die Chance, die Lehre, die Studienbedingungen und damit das Betreuungsverhältnis zu verbessern, was wir wollen.
Gleichzeitig bauen die Grünen ein bürokratisches Monster auf. Sie werfen uns vor, wir würden mit unserem Konzept hohe Verwaltungskosten erzeugen. Aber sie wollen jeden Vorlesungsbesuch besonders abgerechnet haben, was einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Wir sagen insgesamt: Unser Entwurf ist sozialverträglich, er ist bezahlbar, und wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Regierungsentwurf. Weder Studierende noch ihre Eltern werden während des Studiums finanziell belastet. Jeder hat einen Anspruch auf einen Kredit, den er erst dann zurückzahlen muss, wenn er ein entsprechendes Einkommen hat. Das ist in meinen Augen ein ganz gutes Modell,
das niemanden vom Studium abhält, das jedem ermöglicht, die Gebühren zu bezahlen und das sozialverträglich ist.
Stipendien werden kommen; auch dieser Punkt ist klar und deutlich geregelt.
Mancher Protestierende würde besser daran tun, seine Zeit auf das Lesen des Entwurfs zu verwenden; dann bräuchte er hier nicht zu demonstrieren, sondern wüsste Bescheid.
Ich habe gesagt, sie kommen.
Meine Damen und Herren, die Einführung – –
Frau Bregenzer, Sie sind ja in Ihrer Zeit stehen geblieben.
Sie müssen sich einfach einmal mit der Zukunft befassen.
Die Einführung von Studiengebühren bringt 180 Millionen € neues Geld. Das ist neues Geld, das – das muss man hier ganz klar und deutlich sehen – den Hochschulen zur Verfügung steht. Man muss doch auch einmal das loben, was positiv ist, und soll nicht immer nur das nennen, was negativ ist. Es gibt Menschen, die nur kritisieren können. Sie können nie positiv denken, sie bleiben in der Vergangenheit stehen. Zu diesen Personen gehören wir nicht. Wir kämpfen für klare neue Positionen. Wir wollen wettbewerbsfähig bleiben, und das tun wir hiermit.
Meine Damen und Herren, Studieren bleibt auch weiterhin attraktiv für alle. Jeder, der studieren will und die Hochschulreife hat, kann studieren. Aber anscheinend haben viele – –
Wenn die Damen und Herren zuhören, dann kann ich es noch einmal wiederholen: Jeder, der studieren will – manche wollen ja auch nicht – und die Hochschulreife hat – das trifft auch nicht auf alle zu –, der kann studieren.
In anderen Ländern gibt es – ganz klar und deutlich – keine Veränderungen der Studierendenzahlen durch soziale Selektion. Auch wenn das laufend behauptet wird, wird es dadurch doch nicht wahrer, denn die gesunkenen Zahlen bei
den Erstsemestern haben nichts mit den Studiengebühren zu tun.
Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Es gibt keinen überhöhten Schuldenberg. 6 000 € Zinsen sind für einen Akademiker bezahlbar.
Einschließlich Zinsen.
Meine Damen und Herren, wir haben gerade eine Besuchergruppe von Rentnern hier gehabt, und wie sagte der eine Rentner so schön? „Ich habe gerade meinem Enkel zum 18. Geburtstag ein Auto geschenkt.“ Der soll seinem Enkel doch statt des Autos das Studium bezahlen! Das Geld ist bei diesen Herrschaften doch da!
Entweder sie zahlen es voraus, oder sie zahlen es hinterher. Beides ist sozial vertretbar.
Ihre Aufregung verstehe ich nicht. Behalten Sie doch die Nerven, und bleiben Sie doch gelassen.
Meine Herren von der SPD, jetzt sage ich Ihnen einmal etwas zu meiner Laufbahn. Ich habe eine Handwerksausbildung gemacht und stamme aus einer Familie, in der mein Vater Postbeamter war.
Wenn die Damen und Herren auf der Tribüne und von der SPD auch zuhören würden!
Ich sage es noch einmal, damit Sie es begreifen: Ich stamme aus einer der Familien, die Sie angeblich vertreten. Mein Vater war Postbeamter. Bei uns zu Hause war kein Geld vorhanden. Ich habe einen Volksschulabschluss gemacht, danach die Abendschule besucht und die Meisterprüfung abgelegt.
Ich habe das selbst bezahlt und war in der Lage, meinem Sohn,
der ein Studium gemacht hat, dieses zu ermöglichen. Das liegt nicht daran, dass ich Politiker bin, sondern dass mein
Sohn bereit war, zu arbeiten, und von mir gar kein Geld haben wollte. Man kann studieren, wenn man es will.
Er hat nur kurz studiert, weil er nämlich in der Lage war, zügig zu studieren, weil er gut war und weil er studieren wollte. Das nehmen Sie einmal zur Kenntnis, meine Damen und Herren.
Aber gerne. Die kann nicht gut sein, aber ich nehme sie trotzdem zur Kenntnis.
Wo liegt das Problem? Das müssen Sie doch schon heute machen, wenn Sie beispielsweise in Heidelberg jeden Abend ein Bier trinken wollen. Und mehr als ein Bier täglich kostet die Studierenden die Studiengebühr nicht. Das ist machbar. Ich habe in meinem Leben auch viel gearbeitet, und ich habe auch abends gearbeitet, um Geld zu verdienen, damit ich meine Meisterprüfung machen konnte.
Ja, sicher. Immer mehr als acht Stunden. Herr Kollege Zeller, als Lehrer kennen Sie anscheinend die Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers nicht. Ein Arbeitnehmer muss arbeiten, und zwar jeden Tag mehr als acht Stunden. Wer etwas werden will, muss noch mehr arbeiten.
Meine Damen und Herren, ich fahre in meiner Rede fort, weil Ihre Zwischenbemerkungen nichts bringen.
Nein, das bringt nichts.
Frau Kollegin Bregenzer, wenn ich vor Ihnen Angst hätte, müsste ich erst einmal darüber nachdenken, was Angst ist.
Ein Hochschulabschluss bedeutet bessere Berufsaussichten, ein besseres Lebenseinkommen und ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden. Demzufolge sage ich: Wenn ein Handwerksmeister oder eine Krankengymnastin für ihre Ausbildung bezahlen, dann können erst recht Studierende Gebühren für ihr Studium bezahlen – in der Art und Weise, wie es vorhin vorgetragen wurde.
Wir stehen aber auch zu dem solidarischen Ausfallfonds.
Aber ich habe mehr gearbeitet als acht Stunden. Mein Sohn hat kein Geld als Berufstätiger verdient und hat trotzdem ein Studium absolviert, weil er nebenbei arbeitete.
Ich komme wieder zum Thema zurück, denn meine Redezeit läuft weiter.
Ich sage es noch einmal: Wir stehen zum solidarischen Ausfallfonds, weil wir der Meinung sind, dass dieser Fonds von allen Hochschulen getragen werden muss, um auch allen Studierenden gleiche Chancen zu ermöglichen.
Die vorgesehenen Befreiungstatbestände halten wir für ein wichtiges familienpolitisches Zeichen. Wir werden – das ist ganz klar – die Auswirkungen des Gesetzes beobachten, weil wir auch sehen wollen, ob es sich bewährt, um dann, wenn es sein muss, Änderungen vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, das ganze Land wird durch die Studiengebühren gewinnen. Die Studierenden werden verbesserte Rahmenbedingungen erhalten, und unsere Hochschulen werden noch besser abschneiden, als sie das ohnehin schon tun. Wir stehen schon heute vor der Situation, dass wir im Hochschulbereich das meiste Geld ausgeben. Wir werden mit diesem Gesetz die Rahmenbedingungen noch weiter verbessern.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und erbitte Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich Minister Frankenberg recht herzlich danken. Zusammen mit seinem Ministerium hat er ein großes Engagement zu dem wichtigen Thema Studiengebühren gezeigt. Hier wurde sehr gute Arbeit geleistet; es wurde sozusagen in Sonderschichten gearbeitet, um den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können.
Der Zeitdruck war enorm. Aber gleichzeitig war es wichtig, gut und sauber zu arbeiten. Sie haben es gerade auch bestätigt.
Meine Damen und Herren, die von der CDU getragene Landesregierung und die CDU-Landtagsfraktion sagen vor der
Wahl, was nach der Wahl kommen wird. Bei uns stimmt das auch, und bei uns weiß jeder, woran er ist. Da gibt es keine unliebsamen Überraschungen.
Und wir packen auch unangenehme Themen an.
Deswegen sage ich es so deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Natürlich wissen wir, dass Studiengebühren nicht überall auf uneingeschränkte Zustimmung und auf Sympathie treffen. Aber wir halten die Einführung von Studiengebühren für richtig und für notwendig. Aus diesem Grund haben wir uns auch dieses Themas angenommen und waren wir daran interessiert, das Gesetzesvorhaben zügig zu realisieren. Allerdings – das betone ich ausdrücklich – haben alle Fraktionen genügend Zeit gehabt, das Thema intensiv zu bearbeiten.
Herr Minister Frankenberg hat in seiner Rede zu dem Gesetzentwurf bereits ausführlich Stellung genommen. Ich möchte mich hierbei auf die wesentlichen Punkte beschränken und nicht auf Details eingehen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf und das Konzept zur Einführung von Studiengebühren sind ausgewogen. Über die Vorund die Nachteile ist ja lange genug diskutiert worden.
Wir haben auch bei der Anhörung erfahren, dass unterschiedliche Meinungen vorliegen. Wir hatten die Vertreter aller Gruppen – auch die der jeweiligen ASten – eingeladen. Je nach Hochschulart und je nach der Art der Betroffenheit der Personen fielen auch die Stellungnahmen aus. Dass Rektoren eben andere Stellungnahmen abgegeben als Studierende, ist klar. Da gab es unterschiedliche Standpunkte. Aber ich glaube, wir haben Kompromisse und ausgewogene Regelungen gefunden, die alle Interessen in sich vereinen.
Besonders von größeren Universitäten wurde gefordert, keinen einheitlichen Ausfallfonds einzurichten, sondern das Ausfallrisiko jeweils den einzelnen Hochschularten zu übertragen. Dies lehnen wir aus guten Gründen ab, um genau, wie es vorhin angekündigt worden ist, die Verschiebung zu vermeiden.
Ich glaube, mit dem gemeinsamen Ausfallfonds haben wir es erstens geschafft, die Verwaltungskosten in Grenzen zu halten. Zweitens haben wir erreicht, dass einzelne Hochschulen aufgrund ihrer Größe und ihrer Struktur keine Nachteile erleiden.
Der Gesetzentwurf wurde häufig wegen Ausnahmetatbeständen im Sozialbereich kritisiert. Ich bin ganz klar der Meinung, meine Kolleginnen und Kollegen, dass sie notwendig sind. So ist nicht nur gefordert worden, sozialverträgliche Studiengebühren einzuführen. Vielmehr waren und sind uns auch familienbezogene Bestandteile und ein familienbezogenes Signal eindeutig wichtig.
Aus diesem Grund sagen wir auch ganz klar und deutlich – das hat vorhin auch Minister Frankenberg gesagt –: 500 € pro Semester sind unseres Erachtens eindeutig genug. Eine Erhöhung wird es nicht geben.
Das ist vor allem rechtlich in Ordnung, und es ist sozialverträglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier auch klare Vorgaben, und wir schwanken mit unseren Einstellungen nicht, wie Sie das vielleicht tun, hin und her.
Forderungen nach höheren Studiengebühren werden wir daher eine klare Absage erteilen.
Sie können noch so viele Zwischenrufe machen: Es bleibt klar und deutlich bei dieser Aussage, lieber Kollege. Bleiben Sie gelassen und ruhig.
Meine Damen und Herren, es gibt keine zusätzlichen finanziellen Belastungen während des Studiums. Denn die Studierenden können im Vorfeld auf Wunsch ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Dieses muss erst nach Aufnahme einer Berufstätigkeit bzw. erst, wenn daraus ein entsprechendes Einkommen erzielt wird, zurückgezahlt werden.
Sie haben es ja gerade gehört, Herr Kollege. Der Minister hat es gesagt. Man muss auch verstehen können. Sie verstehen es wahrscheinlich nicht. Das ist Ihr Problem.
Vorhin wurde der Satz von ca. 6 % genannt.
Das ist ein Kleinkredit. Beantragen Sie einmal einen Kleinkredit. Anscheinend brauchen Sie keinen, weil Sie genügend Geld haben. Wenn Sie ein Darlehen bräuchten, wüssten Sie genau, dass der Zinssatz für Kleinkredite bei 10 % liegt. Also fragen Sie einmal genauer nach. Aber Ihre Unkenntnis schützt Sie eben nicht.
Die Gebühren fließen an die Hochschule – das ist vorhin gesagt worden –, und zwar zweckgebunden. Es handelt sich um jährlich 180 Millionen €. Es wird oft behauptet, das Ausfallrisiko betrage zwischen 10 und 40 %. Dabei handelt es sich jedoch um falsche Zahlen, die entweder aus Unkenntnis oder aber bewusst und vorsätzlich gestreut werden. Es bleibt der minimale Betrag von 20 Millionen €, der einem Risiko unterliegt. Jedenfalls ist Fakt: 180 Millionen € sind ganz klar zur Verbesserung des Studiums und der Leh
re vorhanden. Man muss diese Märchen ausräumen, die oft genug und immer wieder von bestimmten Kolleginnen und Kollegen verbreitet werden.
Studieren bleibt daher weiterhin attraktiv, und zwar für alle. Wie vorhin bereits aufgezeigt worden ist, wird sich als Ergebnis ganz klar erweisen, dass auch die Studiengebühren zu keiner sozialen Selektierung führen werden. Vielmehr wird sich ganz klar und deutlich zeigen: Die Studiengebühren werden akzeptiert, wenn es dadurch zu einer Verbesserung der Lehre kommt. Dafür stehen wir gerade.
Es wird auch keinen Schuldenberg geben. Es wurden Zahlen dazu genannt, was eine Ausbildung in anderen Bereichen kostet, ob Sie die Meisterprüfung nehmen oder etwas anderes. Ich weiß aus eigener Ausbildungserfahrung, was gezahlt werden musste. Auch dort waren es gewisse Summen. Deshalb sind in unseren Augen ca. 6 000 € für ein gutes Studium durchaus zumutbar. Die vorgesehene Rückzahlungsobergrenze wurde auch schon genannt. Ein Hochschulabschluss bedeutet auf jeden Fall bessere Berufsaussichten, ein höheres Lebenseinkommen und ein geringeres Risiko der Arbeitslosigkeit. Dafür kann man einiges investieren.
Wichtig war uns – und dabei bleiben wir; das will ich noch einmal deutlich sagen – der soziale Aspekt,
die Rücksicht auf die familiäre Situation, auf soziale Härten und auf soziale Gerechtigkeit. Nicht der Titel reicht uns aus, verehrter Kollege, wie Ihr Zwischenruf zeigt, sondern es geht um unsere Taten. Die Gebührenbefreiung für Familien mit kleinen Kindern bzw. chronisch Kranken und für größere Familien war uns daher sehr wichtig. Noch einmal zur Betonung: Auch Handwerksmeister, Krankengymnasten und andere zahlen für ihre Ausbildung schon heute, sie müssen investieren und haben anschließend weit geringere Einkommen.
Noch einmal zur Betonung: Baden-Württemberg gibt schon heute am meisten für Studierende aus. Man muss die Zahlen immer wieder in Erinnerung bringen, damit sie auch in die Köpfe derjenigen Eingang finden, die meinen, sie müssten immer andere Argumente bringen. In Baden-Württemberg geben wir im Jahr 8 500 € pro Studierendem aus. Im Bundesdurchschnitt sind es 1 000 € weniger, 7 500 €, und in Rheinland-Pfalz sind es nur 6 000 €. Daran sehen Sie: Wir sind eindeutig Spitze, und wir bleiben dies auch.
Bildung und Hochschule waren und sind für uns die Schwerpunkte der Politik in Baden-Württemberg auch nach Einführung der Studiengebühren. Aber die Studiengebühren bieten den Hochschulen die große und einmalige Chance, im Wettbewerb auch international besser bestehen zu können. Die Studierenden haben die Chance – auch dies nur einmal zur Vertiefung –, als Kunden in der Hochschule weit besser wahrgenommen zu werden und damit auch eine Verbesserung der Lehre zu erreichen.
Wir haben – auch dies noch einmal zur Betonung – nach dem Anhörungsverfahren, das wir durchgeführt haben, ganz klar gesagt: Die Studierenden müssen eingebunden sein. Demzufolge wurde aufgenommen, dass die Verwendung
der Mittel im Benehmen mit den Studierenden ausgehandelt wird. Das war ein ganz wichtiger Punkt für uns.
Baden-Württemberg betritt Neuland mit der Einführung der Studiengebühren. Wir halten das jetzige Modell ganz klar für ausgezogen, ausgewogen und praktikabel.
Sicher werden uns andere Länder folgen. Klatschen Sie nicht zu früh. Sicher werden Ihre eigenen SPD-Länder, sofern noch welche da sind, uns folgen und Studiengebühren einführen. Wir werden mit Ruhe und Gelassenheit verfolgen, was sie machen.
Wer die Presse verfolgt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der hat gesehen, wie der Wandel der SPD vonstatten geht. Die liebe Kollegin Vogt war für Studiengebühren. Jetzt kandidiert sie in Baden-Württemberg und ist gegen Studiengebühren.
Manche haben den Mund zu halten und dürfen nichts mehr sagen. Lernfähigkeit ist bei Ihnen Politik, aber keine Überzeugung – das ist der große Unterschied. Während wir eine ganz klare Linie haben,
haben Sie eine Wellenpolitik, die hoch- und runtergeht.
Die Kollegen müssen je nach dieser Politik ihre Meinung sagen und tun dies nicht wie bei uns aus Überzeugung.
Aus diesem Grund sage ich noch einmal: Baden-Württemberg ist und bleibt in der Hochschulpolitik das Bundesland Nummer 1. Wenn Sie so gut sind wie wir, stimmen Sie zu.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Baden-Württemberg ist das Hochschulland Nummer 1. Und heute schreiben wir mit der geplanten Änderung des Landeshochschulgesetzes hinsichtlich des Hochschulzugangs für Berufstätige unsere Hochschulerfolgsgeschichte fort.
Worum geht es? Die Regierungsfraktionen CDU und FDP/ DVP wollen erreichen, dass Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung, aber mit Meisterabschluss oder mit einem gleichwertigen Abschluss studieren können.
Ich darf diesbezüglich aus dem Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema „Hochschulzu
gang für Berufstätige“ einige Sätze zitieren, die ich mit Nachdruck unterstütze:
Die Möglichkeiten für Berufstätige, nach der Ausbildung oder einer längeren Berufsphase eine hochschulische Ausbildung zu absolvieren, gewinnen in einer zunehmend wissensorientierten Gesellschaft und unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens zunehmend an Bedeutung. Der Zugang zu einem Hochschulstudium setzt nach § 27 HRG den Nachweis der für das Studium erforderlichen Qualifikation, die Hochschulzugangsberechtigung, voraus. Das baden-württembergische Bildungssystem ermöglicht den Zugang zu hochschulischer … Bildung in vielfältiger Weise …
Aber um der Durchlässigkeit von beruflicher, schulischer und hochschulischer Bildung Rechnung zu tragen, muss eben mehr geschehen.
Meine Damen und Herren, im Mittelpunkt der Diskussion stand für uns insbesondere folgende Frage: Muss bei Berufstätigen mit Meisterabschluss bzw. bei besonders qualifizierten Berufstätigen eine Eignungsprüfung vor der Aufnahme eines Studiums durchgeführt werden? Die Arbeitsgruppe, der ich an dieser Stelle herzlich danke, hat sich in einer umfassenden Bestandsaufnahme mit der bestehenden Eignungsprüfung auseinander gesetzt. Sie hat sich dabei viel Mühe gemacht und hat eine entsprechende Aufstellung ausgearbeitet, die die unterschiedlichen Zugangsberechtigungen in der Bundesrepublik aufzeigt. Es wurde festgestellt, dass jedes Land seinen eigenen Weg geht.
Status quo ist: Viele Länder regeln die Zugangsberechtigung über eine Eignungsprüfung; andere wiederum sagen: Der Meisterbrief reicht aus. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten. In Baden-Württemberg wollen wir die Regelung: Der Meisterbrief reicht aus, wenn der Berufstätige im eigenen Fachbereich studiert, und eine Eignungsprüfung ist dann notwendig, wenn er in einem anderen Fach studieren will, weil hierfür die Voraussetzungen eben nicht vorliegen.
Logischerweise haben wir von der Wirtschaft viele Vorschläge bekommen. Es geht uns darum, zu berücksichtigen, dass qualifizierte Berufstätige diesen neuen Weg gehen können. Die Wirtschaft sagt, die Abnahme von Zugangsprüfungen durch die Hochschulen selbst ist grundsätzlich zu begrüßen. Dies muss aber für alle Studienbewerber gelten. Solange Abiturienten ohne eine Eignungsprüfung zugelassen werden, ist es nicht hinnehmbar, dass sich qualifizierte Berufstätige einer solchen Prüfung unterziehen müssen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Wer seine Meisterprüfung gemacht hat, ist einen schwierigen und langen Weg gegangen und hat eine hohe Ausbildungsqualifikation erworben.
Danke sehr, Kollege.
Es geht eben darum, das notwendige politische Signal zu senden, damit sich die Hochschulen für einen „beruflichen“
Bildungsweg öffnen, sodass man einen neuen Ausbildungsweg wählen kann.
Logischerweise wollten die Verbände sogar eine weiter reichende Lösung. Aber hier muss man eben differenzieren zwischen der Qualifikation, die man im eigenen Bereich erwerben will, und einem Zusatzstudium. Wir haben vielseitige Gespräche geführt – im Arbeitskreis, in der Fraktion, mit den beteiligten Ministern und dem Ministerpräsidenten, dem Handwerk und den Wirtschaftsverbänden – und legen heute einen Gesetzentwurf vor.
Gleichzeitig sagen wir, dass wir stets offen für weitere Vorschläge sind. Wir kommen auch weiteren guten Ideen in der Umsetzung nach.
Meine Damen und Herren, für die Hochschulen ist es eben auch wichtig, dass die Studienanfänger studierfähig sind und die Anforderungen des Studiums kennen. Aus diesem Grunde haben wir die besagte Differenzierung vorgenommen.
Meine Damen und Herren, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit möchte ich mich kurz fassen und dafür plädieren, dass Studienbewerber mit Meisterabschluss oder gleichwertigem Abschluss ohne besondere Eignungsprüfung und unabhängig von der Note in ihrer Meisterprüfung einen affinen Studiengang wählen können. Der Hochschulzugang für Berufstätige wird dadurch erleichtert und sinnvoller gestaltet. Auf diese Art und Weise wird ein neuer Zugang mit wenig Bürokratie geschaffen.
Es wird nun keinen Massenansturm auf die Universitäten geben, weil der Kreis derer, die hier infrage kommen, klein, hoch qualifiziert, aber gleichzeitig hoch motiviert ist. Man sollte ihm die Chance geben, diesen neuen Weg zu gehen.
Wie heißt es bei Benjamin Franklin? „Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.“ Demzufolge wollen wir diesen neuen Studienweg für den Bereich der Meister öffnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD und der Grünen enthalten, offen gesagt, eigentlich nichts Neues.
Sie alle wissen, dass wir uns mit diesem Thema sehr intensiv beschäftigt haben. Wir haben dieses Thema ausführlich beraten.
Zu einem abschließenden Ergebnis kamen wir damals noch nicht; denn wir haben damals gemeinsam beschlossen – ich sage nochmals: gemeinsam –, dass wir im Ministerium eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Aufgabe einsetzen, alle Daten und Fakten zu analysieren und zu prüfen. Auf der Grundlage dieser Daten und Aktivitäten sollen dann die Änderungen erfolgen.
Frau Kollegin, der Sommer ist noch lange nicht um, er beginnt erst. – Vor allem soll das Ergebnis der Arbeitsgruppe abgewartet und auf dieser Datenbasis entschieden und nicht aus reinem Populismus wiederum etwas Neues in die Welt gesetzt werden.
Es ist also nicht notwendig, hier und heute auf die Details einzugehen, weil dieses Thema momentan nicht relevant ist.
Die Regierungskoalition hat im Rahmen der Beratungen zum Landeshochschulgesetz zu diesem Thema einen Entschließungsantrag eingebracht. Mit diesem wurde die Regierung aufgefordert, eine Prüfung zu veranlassen, wie der Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige erleichtert werden kann. Diesem Antrag wurde damals von allen Fraktionen zugestimmt, damit internationale Erfahrungen und solche aus anderen Bundesländern in die Prüfung einbezogen werden können.
In § 59 des neuen Landeshochschulgesetzes wurde eine erleichternde Regelung aufgenommen, und jetzt geht es darum, hier weiterzumachen.
Im Land Hessen gibt es mittlerweile schon Möglichkeiten, besonders befähigten Berufstätigen und Studienbewerbern mit herausragender Begabung die Zulassung zu erteilen. Voraussetzung sind dort grundsätzlich die Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, eine anschließende mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit in dem erlernten oder einem verwandten Beruf sowie ferner die Erweiterung oder Vertiefung des Wissens durch Weiterbildung und Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung.
Auch in Bayern gibt es Möglichkeiten.
Das heißt also – ich fasse mich heute kurz –: Es gibt schon Möglichkeiten, aber bei uns fehlen noch die Daten dazu.
Ich sage das aus eigener Erfahrung, ich bin ja selbst Handwerksmeister. Liebe Frau Kollegin, ich weiß also, wovon ich rede.
Das ist der kleine Unterschied zu Ihnen. Sie reden theoretisch, ich rede praktisch darüber.
Vielleicht möchte auch ich einmal die Chance eröffnet bekommen, ein Studium zu beginnen. Ich hatte schon immer eine hohe Sympathie dafür gehabt. Ich möchte deshalb dieses Thema schnell vorantreiben, weil ich der Meinung bin, dass dem Meisterkreis diese Chance eröffnet werden soll.
Geben Sie also die Chance, zunächst einmal die Prüfung abzuschließen. Dies läuft momentan. Sie werden vom Minister hier noch einmal hören, sobald ein Entwurf für eine Neuregelung hier vorgelegt wird. Die Zeit ist lange noch nicht abgelaufen, auch wenn Sie das meinen. Man muss diese Neuregelung ruhig und richtig vornehmen, darf sie nicht übers Knie brechen. Warten wir also den erwähnten Bericht der Landesregierung dazu ab. Danach werden wir dieses Thema mit Ruhe und Gelassenheit angehen, nicht so, wie Sie das im Moment tun, mit Aktionismus und Populismus. Wir werden dieses Thema mit Sorgfalt bearbeiten. Nach den Ferien werden wir dieses Thema zu einem Abschluss bringen.
Dann werden alle Beteiligten zufrieden sein.
Ich weiß, dass die Bundestagswahl ihre Schatten vorauswirft; aber wir betreiben Sacharbeit und keine Polemik.
Vielen Dank.
Ich weiß, wovon ich rede, Frau Kollegin, Sie nicht. Ich bin Feinmechanikermeister.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wissenschaft und Forschung haben in unserem Land Baden-Württemberg eine ganz herausragende Bedeutung; sie sind ein zentraler Standortfaktor. BadenWürttemberg ist das Hochschulland Nummer 1. Wir haben herausragende Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen. Heute konnten wir der Presse entnehmen: Vier baden-württembergische Universitäten – Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen – befinden sich in der Spitzengruppe unter den insgesamt besten elf deutschen Universitäten nach dem Forschungsranking des Centrums für Hochschulentwicklung. Das ist eine ganz klare Bestätigung unserer Arbeit. Wer auch immer bisher ein Ranking durchgeführt hat – ob in Deutschland oder im Ausland –, unsere Hochschulen haben dabei stets ausgezeichnet abgeschnitten. Ein Beispiel dafür habe ich gerade vorgetragen.
Einer Diskussion über Eliteuniversitäten müssen wir nicht ausweichen. Unsere Universitäten zählen eindeutig zur Elite. Dies spricht für sich, dies spricht für unsere erfolgreiche und in die Zukunft gerichtete Politik in Baden-Württemberg im Bereich Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Ich bedanke mich. Heute Morgen ist meine Stimme durch eine Grippe etwas angeschlagen. Aber das ist gegenwärtig überall normal.
Meine Damen und Herren, der Bericht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zeigt klar und deutlich, dass auf diesem Gebiet eine überzeugende Arbeit geleistet worden ist. Ich möchte aus diesem Grund auch unserem Minister Peter Frankenberg meinen herzlichen Dank aussprechen.
Seit dem Jahr 2001 ist Professor Frankenberg als Minister für den Bereich Wissenschaft, Forschung und Kunst zuständig, und er hat hier eine glänzende Arbeit für unser Land geleistet.
In diesen Dank schließe ich Herrn Staatssekretär Michael Sieber, Herrn Ministerialdirigenten Wolfgang Fröhlich und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses ein, die diese Arbeit leisten.
Meine Damen und Herren, zur amerikanischen Politik hat Benjamin Franklin einmal gesagt: „Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.“ Dies ist ebenfalls das Motto unserer Forschungs- und Wissenschaftspolitik. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung ist eine zentrale Aufgabe, die für die baden-württembergische Regierung höchste Priorität hat. Dies ist auch im Haushalt für
die Jahre 2005/2006 der Fall, in dem wir einen stabil hohen Anteil des Einzelplans 14 ausweisen. Dieser Anteil steigt von 10,6 % im Jahre 2004 auf 10,8 % im Jahre 2005 und auf 10,7 % im Jahre 2006; wir haben also eine Steigerung.
Unser erklärtes Ziel ist es, die hohe Qualität unserer Hochschulen und der Berufsakademien nicht nur zu erhalten, sondern sogar auszubauen. Dies wollen wir nicht nur tun, sondern dies müssen wir tun, um im weltweiten Wettbewerb um die besten Studenten, Professoren und Forscher konkurrenzfähig zu bleiben.
Richtigerweise weist Minister Dr. Frankenberg in seinem Bericht darauf hin, dass dieses Ziel allerdings im Konflikt mit enormen Sparzwängen steht. Wir wissen alle, wie diese den Landeshaushalt belasten. Der ehemalige Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel, hat einmal gesagt: „Wenn man Geld nicht ausgibt, das man nicht hat, nennt man das Realismus.“
Ja, er ist ein Schwabe.
Realismus und Fakt ist: Der Regierungsentwurf hatte die Aufgabe, bei einem Haushaltsvolumen von 30,95 Milliarden € im Jahre 2005 und 31,74 Milliarden € im Jahre 2006 Finanzierungslücken von 3,5 bzw. 3,7 Milliarden € zu schließen. Diese Lücke war bereits in den Vorjahren vorhanden, weil die Steuereinnahmen weiterhin stagnieren.
Ich kann und will es der rot-grünen Opposition in diesem Hause nicht ersparen, hier noch einmal Ross und Reiter zu nennen, die für diesen Niedergang verantwortlich sind.
Wir leiden unter anderem darunter, dass die rot-grüne Regierung im Bund nicht in der Lage ist, eine zukunftweisende Politik zu machen. Sie bewegt im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Moment nichts, sie hat über 5 Millionen Arbeitslose zu verantworten, irrt planlos umher und ist auf der Suche nach dem Stein des Weisen.
Etwas mehr Ruhe und Gelassenheit! Meine Damen und Herren, Sie hören halt den Vorwurf, den Sie abstreiten. Fakt ist nun einmal, dass Rot-Grün mit dem Vorwurf leben muss, dass sie arm und arbeitslos machen. Vor Jahren haben sie gesagt, wohin sie wollen.
Heute stehen sie weit von den damals genannten Zahlen entfernt.
Was man von ihnen im Moment klar und deutlich bekommen kann, ist ein Visum; dies gibt es unbürokratisch.
Meine Damen und Herren, zurück nach Baden-Württemberg.
Sie müssen dies erleiden, weil dies Fakten sind, die auf uns Auswirkungen haben.
Seit Jahren verzeichnen wir deutlich zurückgehende Steuereinnahmen. Die Differenz zum Jahre 1999 beträgt sogar 500 Millionen €, und diese Lücken müssen geschlossen werden.
Zur Deckung der Finanzierungslücke sieht der Entwurf in den nächsten beiden Jahren eine Nettokreditaufnahme von 1,99 Milliarden € pro Jahr vor. Hinzu kommen enorme Sparauflagen bzw. der Verkauf von Grundstücken.
Meine Damen und Herren, das Haushaltsvolumen des Einzelplans 14 beläuft sich im Jahre 2005 auf 2,964 Milliarden €, im Jahre 2006 auf 2,994 Milliarden €. Eine Steigerung ist hier eindeutig vorhanden. Aber trotzdem muss gespart werden. Aus diesem Grunde habe ich die wesentlichen Daten angesprochen.
Auch der Bereich Wissenschaft und Forschung hat seinen Beitrag dazu geleistet. Zum Bereich Kunst wird mein Kollege Erwin Vetter zu einem späteren Zeitpunkt Stellung nehmen. In vielen Bereichen mussten Einsparungen vorgenommen werden. Das Ministerium hat sich bemüht, die Belastungen so gerecht und verträglich wie möglich zu verteilen. Vorbelastungen aus dem Jahre 2004 in Höhe von 80 Millionen € mussten in den Bereichen Universitäten, Fachund Pädagogische Hochschulen, Forschung und Kunst geleistet werden. An diesem Sparen führte kein Weg vorbei.
Sparen allein reicht aber nicht aus, sondern es geht auch darum, die vorhandenen Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen. Das Land Baden-Württemberg hat sich daher immer dafür eingesetzt, dass der Bereich Wissenschaft und Kunst ein effizientes und vor allem ein eigenverantwortliches Finanzmanagement erhält.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Meilenstein hinweisen, den wir im letzten Jahr erarbeitet und in diesem Jahr beschlossen haben: Ich meine das Landeshochschulgesetz 2005. Wir haben es geschafft, ein Gesetz zu verabschieden, bei dem wir aus 554 Paragrafen nur 97 neue und aus vier Einzelgesetzen unter Integration des Berufsakademiegesetzes ein einziges Gesetz gemacht haben. Ein neues Landeshochschulgesetz wurde geschaffen, das zweifellos zu den modernsten Gesetzen in Baden-Württemberg und in Europa zählt.
Wir haben damit die Weichen für eine zukunftsgerichtete Hochschulfinanzierung gestellt. Diese Finanzierung besteht aus drei Säulen: Grundfinanzierung, ergänzende leistungsorientierte Hochschulfinanzierung und Finanzierung für innovative Entwicklungen. Kurzum: Es geht um mehr Eigenverantwortung und mehr Wettbewerb an den Hochschulen. Dies ist uns gelungen.
Meine Damen und Herren, in den Jahren von 1994 bis 2003 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 1,583 Milliarden € aus Privatisierungserlösen eingesetzt. Hierfür gilt es, Ministerpräsident Erwin Teufel zu danken, weil hiermit im Bereich Wissenschaft und Forschung, dem wichtigsten Bereich insgesamt, erhebliche Investitionen getätigt worden sind, die uns allen wiederum enorm nützen.
Eines dürfte klar sein: Die technologische und wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit hängt von dem Umfang und der Geschwindigkeit ab, mit denen Investitionen in wirtschaftlichen Erfolg umgesetzt werden. Hier ist Baden-Württemberg auch wieder Spitze, denn wir belegen beim Gründungsgeschehen im Hochtechnologiebereich mit durchschnittlich 8,8 „Netto“-Existenzgründungen pro 100 000 Einwohner bundesweit einen Spitzenplatz. Es gilt darum, diese Dynamik und Wirtschaftskraft zu erhalten und weiter auszubauen.
Wirtschaft und Wissenschaft müssen daher Hand in Hand arbeiten. „Miteinander die Zukunft gestalten“ heißt die Parole. So bleibt unser Land fit und wettbewerbsfähig.
Ein besonderer Anteil der staatlichen Ausgaben für die Hochschulen entfällt auf den Hochschulbau. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Zuständigkeit für den Hochschulbau vollständig auf die Länder übertragen und die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau abgeschafft wird.
Dieser unserer föderalen Struktur entsprechenden Aufgabenverteilung darf aber keine schleichende Reduzierung der für den Hochschulbau vorgesehenen Mittel durch den Bund vorangehen. Die Hochschulbaumittel für die kommenden Jahre wurden aber durch die rot-grüne Bundesregierung in Berlin gekürzt. Dies wird erhebliche negative Auswirkungen auf Sanierungen und Neubaumaßnahmen im Hochschulbereich nach sich ziehen.
Angesichts der vorgebrachten und wenig neue Ideen bringenden Oppositionsanträge stelle ich zudem fest, dass es zu dem vorgelegten Haushaltsentwurf der Regierung keine realistische Alternative gibt.
Schauen Sie bei sich genau nach.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch zu einem besonders wichtigen, heiß diskutierten Thema Stellung nehmen, nämlich zur Einführung von Studiengebühren.
Ja, es wird interessant. Hören Sie jetzt gut zu, Herr Drexler.
Zunächst begrüßen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung von Studiengebühren.
Das Bundesverfassungsgericht hat für Klarheit gesorgt. Das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz ist verfassungswidrig.
Der Bund hat in dieser Sache keine Gesetzgebungskompetenz. Das Urteil kam für uns nicht überraschend. Die baden
württembergische Regierung und die CDU-Fraktion haben dies von Beginn an so gesehen. Ich danke hier speziell unserem Minister Frankenberg für sein bundesweites Engagement in diesem Bereich. Ich begrüße, dass unsere Länderkompetenz gestärkt worden ist.
Bildung und Hochschulpolitik sind und bleiben Ländersache. Deshalb ist auch das Eliteprogramm von Frau Ministerin Bulmahn abzulehnen. Rot-Grün hat keine vernünftigen Konzepte für die Verbesserung der Bildung. Man versucht lediglich, symbolische Politik mit der Geldbörse zu machen.
Aber sicher. – Daher unterstütze ich das von Minister Frankenberg gemeinsam mit Bayern entwickelte Alternativkonzept. Nehmen wir daher lieber das Geld und entwickeln die Alternativkonzepte.
Ich komme gleich darauf zurück, indem ich Sie zitiere.
Nehmen Sie lieber das Geld und geben Sie es der Deutschen Forschungsgemeinschaft, und erlauben Sie ihr damit eine Vollkostenfinanzierung.
Meine Damen und Herren, Sie haben eines noch nicht begriffen:
Elite kann man nicht von oben herunter verordnen.
Mein lieber Herr Drexler, Sie können nur laut sein, aber nicht inhaltlich gut.
Elite kann man nicht per Dekret von Berlin aus verordnen.
Elite muss man durch Wettbewerb entwickeln; das habe ich ja vorhin gerade gesagt, weil Sie nämlich genau hier in Baden-Württemberg sehen, warum wir gut sind.
Jetzt hören Sie genau zu. Man muss Solidarität auch einfordern,
nicht nur von Stärkeren, sondern auch von denen, die unterstützt wurden und denen es dann wieder besser geht. Dies gilt allgemein. Warum sollte es zum Beispiel nicht möglich sein, von Leuten, die nach einem Studium im Beruf erfolgreich sind, rückwirkend eine Leistung für ihren gebührenfreien Besuch der Universität einzufordern?
Für mich ist eine solche Überlegung kein Schreckgespenst mehr.
Damit könnte man der Gesellschaft etwas von dem zurückgeben, was man von ihr erhalten hat.