Klaus Herrmann

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Last Statements

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr beraten wir die Denkschrift des Rechnungshofs. Die Finanzsituation des Landes ist nach wie vor schwierig. Es gelingt uns in Baden-Württemberg gerade noch, einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen. Wir haben eine jährliche Nettoneuverschuldung von rund 2 Milliarden €, wir haben einen hohen Schuldendienst und eine Gesamtverschuldung von mehr als 40 Milliarden € im Land.
Der Rechnungshof hat in seiner Denkschrift ganz konkrete Möglichkeiten benannt, wie eingespart werden kann und wie zusätzliche Sparpotenziale erschlossen werden können. In dieser Denkschrift geht es insgesamt um ein Einsparvolumen von 30 Millionen €. In der Denkschrift 2004 belief sich das Einsparvolumen auf 100 Millionen €. Wir haben im Finanzausschuss die vom Rechnungshof angeregten Be
schlussempfehlungen mit wenigen Ausnahmen übernommen und damit eine Reihe von Einsparvorschlägen akzeptiert.
Ich möchte für meine Fraktion klarstellen: Die Arbeit des Rechnungshofs ist wichtig, notwendig und gut. Wir prüfen seine Vorschläge intensiv. Aufgabe des Rechnungshofs ist es in erster Linie, die einzelnen Dinge unter finanzpolitischen Gesichtspunkten zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten. Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, neben finanzpolitischen auch fachpolitische Aspekte zu berücksichtigen und in dem einen oder anderen Fall durchaus einmal anders zu entscheiden, als es dem Vorschlag des Rechnungshofs entspricht.
Lassen Sie mich auf einige wenige Punkte besonders hinweisen. Zunächst zur Landesstiftung – Beitrag Nummer 11 –: Der Rechnungshof hat keine Tatbestände vorgefunden, welche die Landesstiftung in ihrer Existenz infrage stellen. Er hat trotzdem eine Reihe von kritischen Anmerkungen zur Konstruktion und zur Zuwendungspraxis der Stiftung gemacht. Das Vermögen der Landesstiftung soll auf Dauer erhalten werden. Auch wir halten einen Zugriff auf die Vermögenssubstanz der Stiftung nur im Ausnahmefall für sinnvoll und sprechen uns grundsätzlich dafür aus, dass man nach dem ursprünglichen Konzept nur die Vermögenserträge der Landesstiftung zur Förderung von Maßnahmen verwendet. Die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Änderungen bei der Vermögensanlage wurden von uns übernommen.
Ein zweites Beispiel ist der Bereich Ganztagsschulen. Hier hat der Rechnungshof erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme der Ganztagsschulen und ihrer Kosten geliefert. Nun haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände auf einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau des Systems der Ganztagsschulen geeinigt. Wir haben mehrheitlich einer Beschlussempfehlung zugestimmt, die besagt, dass Mittel aus Förderprogrammen auch künftig bedarfsorientiert und unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Zuständigkeiten zu vergeben sind.
Dem Rechnungshof ist zu danken, dass die haushaltspolitischen Aspekte des gesamten Komplexes sauber herausgearbeitet wurden und dass damit zu einer Versachlichung des Themas beigetragen wurde. Die Feststellungen des Rechnungshofs sind weitgehend übernommen worden oder haben sich durch die Praxis überholt.
Ein weiterer Punkt ist der Denkschriftbeitrag Nummer 17. Fördergelder müssen ihren angestrebten Zweck auch erreichen. Das steht im Kern jeder Zuwendungsprüfung. Aber wie wichtig die Erfolgskontrolle bei der Verwendung von Fördergeldern ist, belegt der Beitrag zur Förderung im kommunalen Straßenbau. Hier sind Zuwendungen auch für nicht förderfähige Tatbestände bewilligt worden. Die Bewilligungsstellen haben immer wieder einmal auch das Aufrüsten eines Vorhabens zur vermeintlichen Förderfähigkeit wohlwollend begleitet, eine anschließende Erfolgskontrolle aber unterlassen. Hier zielen die Vorschläge des Rechnungshofs darauf ab, die notwendigen Qualitätsanforderungen zu gewährleisten und gleichzeitig das Verfahren zu vereinfachen.
Ein weiterer Punkt betrifft unsere Landeseinrichtungen. Ein Beispiel ist die Krankenbehandlung von Gefangenen im Justizvollzug. Hierfür sind 2003 Kosten von insgesamt 21 Millionen € entstanden. Der Rechnungshof hat Vorschläge gemacht, wie diese Behandlung ohne Qualitätseinbußen um 3 Millionen € günstiger erfolgen kann. Im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg sollen die Abteilungen Chirurgie und Innere Medizin zusammengefasst und die Krankenpflegeschule geschlossen werden. Es ist auch geboten, als Alternative zum Neubau eines Justizvollzugskrankenhauses die Möglichkeiten von Kooperationen mit öffentlichen Krankenhäusern verstärkt zu prüfen.
Meine Damen und Herren, es gäbe noch eine Reihe weiterer Punkte anzusprechen. Ich möchte auf die umfangreiche Drucksache 13/5068 verweisen, in der der Bericht über die Beratungen in drei Finanzausschusssitzungen, in denen wir diese Denkschrift behandelt haben, enthalten ist. Dort kommen die unterschiedlichen Standpunkte auch deutlich heraus.
Ich möchte nur noch eine letzte Bemerkung zu einem früheren Denkschriftbeitrag zum Thema Statistik machen: Durch Veränderungen beim Statistischen Landesamt ist über den damals angepeilten Einsparbetrag von 5,7 Millionen € im Jahr hinaus noch mehr eingespart worden. Das ist auch aufgrund einer gründlichen, fundierten Prüfung des Rechnungshofs erfolgt. An diesem Beispiel sieht man, wie erfolgreich und effizient die Arbeit des Rechnungshofs ist und dann auch in der Praxis umgesetzt wird.
Herr Frank, für meine Fraktion darf ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit danken. Sie sind ein unverzichtbarer Begleiter unserer parlamentarischen Arbeit. Wir freuen uns auf eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in der nächsten Legislaturperiode.
Die CDU-Fraktion stimmt den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn der Zweiten Beratung eine Bemerkung machen zu den Prognosen für das Wachstum unseres Bruttoinlandsprodukts, die den jeweiligen Steuerschätzungen im Mai und im November zugrunde liegen
und von der Bundesregierung vorgegeben werden.
Bei der Steuerschätzung vom Mai 2005 wurde für das Jahr 2006 ein Wachstum von 2,4 % vorgegeben. Bei der Steuerschätzung vom November dieses Jahres wurde ein Wachstum von 1,82 % für das nächste Jahr vorgegeben. Das liegt unter den Prognosen der sechs Wirtschaftsforschungsinsti
tute, die für das nächste Jahr ein Wachstum des nominalen Bruttoinlandsprodukts von 2,0 % prognostizieren. Wir halten es für richtig und wichtig, künftig wieder zu realistischeren Einschätzungen der Einnahmen zu kommen.
Dazu gehört auch, den Steuerschätzern keine überhöhten Vorgaben über das Wachstum des nominalen Bruttoinlandsprodukts zu machen.
Wir sind, wie die jetzige Steuerschätzung gezeigt hat, einen guten, positiven Schritt nach vorne gekommen. Ich hoffe für den Landeshaushalt wie auch für die Haushalte der Kommunen, dass in den kommenden Jahren die Schätzungen wieder auf einer realistischeren Grundlage vorgenommen werden können.
Nun zum Nachtragshaushalt. Der vorliegende Nachtrag für das Jahr 2006 ist ein Haushalt der Nachhaltigkeit.
Wir haben die nach der Steuerschätzung erwarteten Mehreinnahmen vollständig zur Senkung der Nettoneuverschuldung verwandt. Das ist im Übrigen einstimmig im Finanzausschuss beschlossen worden,
wird also breit von diesem Parlament getragen. Das war nur möglich, weil wir die aufgrund früherer Steuerschätzungen erwarteten Steuerausfälle vollständig über Einsparungen ausgeglichen haben. Das war ein schwieriger Akt auch für diesen Nachtragshaushalt, aber wir haben es erreicht.
Unser Ziel für den Haushalt des nächsten Jahres und für die Haushalte danach ist, im Land einen verfassungsmäßigen Haushalt vorzulegen, bei dem also die Nettoneuverschuldung geringer ist als die Ausgaben für Investitionen. Etwa die Hälfte aller Länder und der Bund haben das für die Haushalte des nächsten Jahres nicht erreicht. Wir erreichen es und wollen auch künftig an diesem Ziel festhalten.
Ein langfristiges Ziel werden wir auch nicht aus den Augen verlieren: dass eines Tages die Nettoneuverschuldung auf null reduziert wird.
Dass das nicht einfach ist, ist mir klar. Aber wir haben in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2007 eine Nettoneuverschuldung von 1,7 Milliarden € ausgewiesen,
für 2008 eine solche von 1,5 Milliarden € und für 2009 – das ist das Ende des Planungszeitraums der mittelfristigen Finanzplanung – eine solche von 1,3 Milliarden €.
Wir wollen die Mehreinnahmen, die aufgrund der Koalitionsvereinbarung im Bund zu erwarten sind – so haben wir es grundsätzlich beschlossen –, vollständig zur Rückführung der Nettoneuverschuldung verwenden. Wir erwarten im Jahr 2007 Mehreinnahmen von 600 Millionen €, im Jahr 2008 Mehreinnahmen von 900 Millionen € und im Jahr 2009 Mehreinnahmen von 1 Milliarde €, die vollständig zur Rückführung der Nettoneuverschuldung verwandt werden können. Wir hätten dann im Jahr 2009 eine Nettoneuverschuldung von 300 Millionen €.
Allerdings gehört dazu – das sage ich der Vollständigkeit halber auch –: Wir haben Lücken im Haushalt zu decken: 1,2 Milliarden € im Jahr 2007, 1,4 Milliarden € im Jahr 2008 und 1,6 Milliarden € im Jahr 2009. So ist es in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesen. Aber wir haben in den letzten Jahren bewiesen, dass wir in der Lage sind, auch unter schwierigen Bedingungen Deckungslücken durch Einsparungen zu schließen. Wir wollen in den nächsten Jahren an diesem Ziel festhalten, und dann ist es auch realistisch, dass wir eines Tages – und ich lege mich da auf keinen Zeitpunkt fest, Herr Kollege Kretschmann – eine Nettoneuverschuldung von null haben werden. Das hängt auch davon auch ab, wie die Steuereinnahmen steigen.
Das hängt auch davon ab, ob – wie in den vergangenen Jahren von Rot-Grün – Mehrbelastungen vom Bund auf uns zukommen.
Ich glaube nicht, dass solche Mehrbelastungen noch in diesem Umfang kommen. Das heißt aber auch, dass wir die großen Sparanstrengungen der Vergangenheit fortsetzen müssen. Wir wollen das, weil wir es künftigen Generationen schuldig sind, von der hohen Nettoneuverschuldung herunterzukommen.
Nun zu den Schwerpunkten im Nachtragshaushalt. Ich habe in der ersten Lesung schon einiges dazu gesagt und will mich jetzt auf drei Punkte beschränken – drei Schwerpunkte, die durch gemeinsame Anträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP im Finanzausschuss verändert worden sind. Wir haben Mittel veranschlagt zur Förderung des bedarfsorientierten Ausbaus von Ganztagsschulen – ein Programm, das über neun Jahre insgesamt 1 Milliarde € umfasst. Davon übernehmen nach der Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden die Kommunen 550 Millionen €. Der Rest wird über Landeszuschüsse und durch Umschichtungen im kommunalen Finanzausgleich finanziert. Im Nachtragshaushalt sind jetzt durch Umschichtungen der Finanzausgleichsmittel 33 Millionen € etatisiert. Weitere 16,5 Millionen € kommen nächstes Jahr über die
Landesstiftung hinzu, sodass im ersten Jahr der Laufzeit dieses Ganztagsschulprogramms die entsprechenden Mittel bereitgestellt sind.
Wichtig ist mir, darauf hinzuweisen, dass wir die Umschichtungen der Finanzausgleichsmittel im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden vorgenommen haben. Vorgeschlagen und von uns umgesetzt wurde, 18 Millionen € bei der Finanzausgleichsmasse A zu kürzen, 6,3 Millionen € bei der kommunalen Investitionspauschale zu kürzen und 9,2 Millionen € durch Umschichtungen im kommunalen Investitionsfonds bereitzustellen. Hierbei ist mir wichtig, festzustellen, dass diese Umschichtungen im nächsten Jahr keine Reduzierung der im Urhaushalt geplanten Programmvolumina bedeuten. Diese Umschichtungen können erfolgen, weil wir durch die in diesem Haushaltsjahr vorgenommene Sperrung von 10 % der Verpflichtungsermächtigungen im nächsten Jahr entsprechende Mittel frei haben. Ausnahme: Im Bereich der Krankenhausfinanzierung und im Bereich des Schulhausbaus werden keine Mittel umgeschichtet. Ich weise aber darauf hin, dass sich diese Umschichtungen auf das Haushaltsjahr 2006 beschränken.
Wir werden in den folgenden Jahren erneut im Benehmen mit den kommunalen Landesverbänden prüfen, wo wir welche Mittel umschichten können. Bei der Beratung des Doppelhaushalts 2007/2008 werden wir darüber beraten und dann entscheiden.
Zweiter Schwerpunkt: Wir haben erste Veranschlagungen im Nachtragshaushalt für die Bereiche Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich. Für den Orientierungsplan für Bildung und Erziehung sind 2,5 Millionen € eingestellt. Weitere Mittel sind für das Projekt „Schulreifes Kind“ und das Projekt „Jugendbegleiter“ vorgesehen. Mit dieser Veranschlagung vereinen wir die Unterstützung wesentlicher politischer Schwerpunkte mit dem finanziell Machbaren.
Der dritte Schwerpunkt sind Veranschlagungen im Rahmen der Zukunftsoffensive IV, die ja durch den Verkauf der Anteile des Landes an der BW-Bank an die L-Bank durch die Landesstiftung Mittel bringt. Hiermit fördern wir benachteiligte Jugendliche über mehrere Jahre mit einem Gesamtvolumen von 5 Millionen €. Wir fördern die Geothermie. Wir stellen Mittel für weitere Forschungen im Bereich Klimaschutz und zur Bioenergiegewinnung bereit. Das sind insgesamt zukunftsorientierte Maßnahmen, die jetzt im Haushalt wirksam werden.
Lassen Sie mich nun, meine Damen und Herren, noch einige Bemerkungen zu den Vorschlägen und Anträgen der anderen Fraktionen machen. Herr Kollege Theurer hat in der ersten Lesung gesagt,
der Nachtragshaushalt habe die Note „Vier plus“ verdient. Herr Kollege Theurer, ich muss Ihnen da entschieden widersprechen. Sie sagen ja immer, dass Sie große Vorschläge machten, wie man Milliarden im Haushalt einsparen könne, und dass Ihnen der Rechnungshof das so bestätige.
Ich habe mir diese Vorschläge nun einmal im Einzelnen angeschaut. Dabei gibt es Vorschläge, die durchaus vernünftig und sinnvoll sind, die wir ja auch im Haushalt umsetzen. Ich nenne beispielsweise den Personalabbau bei den Ministerien.
Wir bauen bei den Ministerien die Zahl der Mitarbeiter von 2 300 auf 2 000 ab. Das ist eine Einsparung von 13 %. Sie schlagen eine Einsparung von 15 % vor. Sie gehen also nur minimal über das hinaus, was eh schon im Staatshaushaltsgesetz steht.
Sie schlagen dann einige Maßnahmen vor, die keine allzu großen finanzpolitischen Wirkungen haben, wie die Verkleinerung der Abgeordnetenzahl von 120 auf 100,
die aber aus Ihrer Sicht einen gewissen Symbolcharakter haben. Der Hauptpunkt der von Ihnen vorgeschlagenen Einsparungen ist, die direkten Personalkosten von 42 % auf 35 % zu reduzieren. Um das zu erreichen, schlagen Sie vor, die Hälfte der frei werdenden Stellen nicht wieder zu besetzen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn wir das täten, würden wir tatsächlich Milliardeneinsparungen erreichen.
Das hieße aber, dass jede zweite Lehrerstelle, wenn Lehrer in den Ruhestand gehen, nicht wieder besetzt würde. Das hieße, dass jeder zweite Polizist, der in den Ruhestand geht, nicht ersetzt würde.
Das hieße, dass jeder zweite Aufseher in einer Justizvollzugsanstalt, der in den Ruhestand geht, nicht ersetzt würde. Dieser Teil Ihrer Vorschläge ist unrealistisch. Deshalb können wir diesen Einsparvorschlägen, die sich zwar gut anhören, die aber nicht realistisch sind, nicht folgen.
Wenn man berücksichtigt, dass wir – und hier sage ich jetzt: CDU und FDP/DVP gemeinsam – das Realisierbare in den Haushalt aufgenommen haben, realisierbare Einsparvorschläge gemacht und diese jetzt auch verwirklicht haben, dann hat der Haushalt mindestens die Note „Gut“ verdient.
Nun zu den Oppositionsanträgen: Insgesamt liegen uns heute 41 Anträge vor. Ich möchte nur einige wenige von der SPD herausgreifen. Sie fordern 20 Millionen € mehr für pädagogisches Personal in Ganztagsschulen. Wir wählen hier einen anderen Weg, nämlich den Weg über den Jugendbe
gleiter, ein Weg, der gute Wirkung hat und auch finanzierbar ist.
Sie von der SPD fordern für die Umsetzung des Orientierungsplans in Kindergärten weitere 3 Millionen €.
Wir reagieren. Wir haben zugesagt, über vier Jahre bis zu 10 Millionen € für diesen Zweck bereitzustellen. Einen ersten Ansatz im Haushalt 2006 von 2,5 Millionen € sowie Mittel für die Evaluation haben wir aufgenommen.
Ihre Vorwürfe, dass wir hier nichts tun würden, sind also völlig haltlos.
Wir machen hier das finanziell Mögliche.
Im Übrigen – das habe ich schon in der ersten Lesung gesagt – ist Ihr Gegenfinanzierungsvorschlag unrealistisch. Sie wollen die Landesstiftung auflösen und sagen, dass dadurch 1 Milliarde € erlöst werde.
Das Finanzministerium hat nachgewiesen –
vielleicht wird nachher der Finanzminister noch etwas dazu sagen –, dass höchstens 450 Millionen € für den Landeshaushalt zu erwarten sind.
Ihre Gegenfinanzierungsvorschläge sind unrealistisch, und deshalb müssen wir Ihre Anträge ablehnen.
Nun zu den Anträgen der Grünen: Sie wollen einen Verzicht auf die Finanzierung von Messen, von Heilbädern, von Regionalflughäfen. Wir wollen im Rahmen der Strukturpolitik eine gleichmäßige Versorgung und Entwicklung im ganzen Land. Gerade auch im ländlichen Raum und in strukturschwachen Gebieten sind diese Mittel wichtig und richtig. Deshalb behalten wir sie in dem Umfang, wie sie im Haushalt sind, auch bei und können Ihren entsprechenden Anträgen nicht zustimmen.
Auch Ihre Gegenfinanzierungsvorschläge, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, sind teilweise ausgesprochen windig.
Sie schlagen vor, die internen Verwaltungsfachhochschulen zu öffnen, und sagen, das würde im nächsten Jahr Einsparungen von 9 Millionen € erbringen. Abgesehen davon, dass wir eine Öffnung für falsch halten, würden die 9 Milli
onen € im nächsten Jahr gar nicht erbracht werden, weil die Anwärter, die dann diese Fachhochschulen besuchen, bereits alle eingestellt sind. Man kann damit diese behaupteten Einsparungen also gar nicht erreichen.
Dann wollen Sie die Planungsmittel im Straßenbau reduzieren. Wir haben gerade im Nachtrag die Planungsmittel für den Straßenbau erhöht, um die entsprechenden Bundesmittel auch abrufen
und die entsprechenden Planungen zeitnah verwirklichen zu können. Dazu sind diese Mittel notwendig. Deshalb ist dieser Antrag der Grünen politisch falsch,
und wir lehnen ihn, wie auch die anderen Anträge, ab.
Nun noch eine letzte Bemerkung zu Ihrem Entschließungsantrag für das Jahr 2015,
in dem Sie zum wiederholten Mal viele allgemeine Forderungen erheben. Teilweise – das will ich durchaus sagen – sind darin vernünftige Vorschläge enthalten, die wir aber auch bereits umsetzen. Wir bauen Personal in der Landesverwaltung ab: in den letzten Jahren vor der Verwaltungsreform in den Regierungspräsidien ein Drittel, jetzt bei den Ministerien – ich habe die Zahl vorhin genannt – 13 %.
Wir haben eine Verwaltungsreform gemacht. Diese ging zwar politisch in eine andere Richtung, als Sie das wollten, aber wir sind auch eine andere politische Partei. Wir sind jedoch mit einer Einsparrendite von 20 % schon in die richtige Richtung gegangen.
Wir setzen Schwerpunkte bei Arbeit und Wirtschaft und beim Kinderland Baden-Württemberg. Teilweise sind Ihre Forderungen in diesem Entschließungsantrag sehr unkonkret. Da es sich jetzt um einen konkreten Nachtrag handelt, können wir den pauschalen Forderungen in der Form, wie Sie sie hier erhoben haben, nicht zustimmen.
Lassen Sie mich zusammenfassend als Fazit zum Nachtragshaushalt für 2006 sagen: Es ist ein Nachtrag der Nachhaltigkeit. Wir setzen die Einsparungen der letzten Jahre fort. Wir bilden Schwerpunkte in wichtigen Bereichen, und wir senken die Nettoneuverschuldung.
Damit ist der Vorwurf, der von der Opposition erhoben wird, das Land habe mit dem Nachtrag nur unzureichend gehandelt, völlig unbegründet. Wir stimmen diesem Nachtragshaushalt geschlossen zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich für die CDU-Fraktion vollinhaltlich den Ausführungen des Finanzministers anschließen,
möchte jedoch noch einige mir wichtig erscheinende ergänzende Bemerkungen machen.
Ausgangspunkt des Nachtragshaushalts ist die Steuerschätzung vom Mai 2005 mit den dort prognostizierten Mindereinnahmen insbesondere für das Jahr 2006. Die Ursache für dieses Ergebnis der Steuerschätzung ist zum einen die schlechte Wirtschaftslage in Deutschland, ist aber auch,
dass die Steuerschätzung – der Finanzminister hat es gesagt – zum neunten Mal in Folge weniger ausgemacht hat als die vorhergehende Steuerschätzung.
Herr Kretschmann, das liegt auch daran – und das hat der Finanzminister nicht gesagt; das ist jetzt die Ergänzung, die ich machen möchte –, dass die Wachstumsannahmen der Bundesregierung – auf dieser Grundlage erfolgt die Steuerschätzung – in der Vergangenheit immer höher ausgefallen sind, als es die Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute ergeben haben. Die Steuerschätzung vom November 2004 – auf dieser Grundlage wurde der Urhaushalt erstellt – sah für das Jahr 2006 eine Steigerung des nominalen Bruttoinlandsprodukts um 3,4 % vor. Man hat dann im Mai 2005 die Schätzung nach unten korrigiert auf 2,4 % und jetzt im November auf 1,8 % Steigerung des nominalen Bruttoinlandsprodukts. Ich glaube, dass jetzt sehr viel realistischer geschätzt wurde. Ich hoffe, dass unter der CDU/ CSU-SPD-Regierung künftig realistischere Schätzungen erfolgen, als das bisher unter der rot-grünen Bundesregierung der Fall war.
Es sollte nicht der Wunsch der Vater des Gedankens sein, sondern der Realismus in den Schätzungen sollte der Vater des Gedankens sein.
Nach der Mai-Steuerschätzung hat die Landesregierung sofort reagiert. Im Jahr 2005 gab es eine Ausgabensperre in Höhe von 100 Millionen €, und durch die entsprechende Zinsentwicklung konnten weitere 35 Millionen € eingespart werden. Das war eine richtige Reaktion.
Für das Jahr 2006 liegt uns nun der Einsparnachtrag vor, der die Mindereinnahmen in voller Höhe durch Einsparungen deckt und der in einigen Punkten – der Finanzminister hat es angesprochen – bei Schwerpunktaufgaben Mehrausgaben beinhaltet: Straßenbau, Bildung und Betreuung, Forschung und Technologie. Das ist vom Finanzminister ausgeführt worden. Darauf brauche ich nicht näher einzugehen.
Das Fazit: Baden-Württemberg hat auf die Ausfälle sofort und nachhaltig reagiert. Gegenfinanzierungsmaßnahmen sind in voller Höhe durch Einsparungen gedeckt worden, und damit ist im Gegensatz zu anderen Ländern eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung verhindert worden. Dies, meine Damen und Herren, ist gleich im Anschluss an mehrere Einsparhaushalte erfolgt und ist auch vor einer Landtagswahl erfolgt. Das zeigt, dass wir in Baden-Württemberg nicht eine einseitig orientierte Politik und nicht einseitig orientierte Versprechungen machen, sondern stets politische Schwerpunkte und den Landeshaushalt im Blick haben.
Wenn ich nun die vergangenen fünf Jahre dieser Legislaturperiode und die Haushalte 2002 bis 2006 betrachte, dann
stelle ich fest, dass wir in diesen fünf Haushalten insgesamt 8,3 Milliarden € haben einsparen müssen. Das Gesamtvolumen betrug, wenn man von etwa 30 Milliarden € pro Haushaltsjahr ausgeht, 150 Milliarden € – davon 8,3 Milliarden € Einsparungen; das sind im Durchschnitt jährlich 5,5 %. Das ist ein ausgesprochen großer Wurf, wenn man bedenkt, dass ein großer Teil des Landeshaushalts nicht disponibel, sondern durch gesetzliche Vorgaben klar geregelt ist. Hier hat die CDU-FDP/DVP-Koalition in Baden-Württemberg richtig und sinnvoll gehandelt.
In diesem Haushalt haben wir neben den bereits genannten noch einige weitere wichtige Maßnahmen, die sich allerdings nicht finanzpolitisch auswirken, sondern durch Umschichtungen finanziert werden. Es wird zum Beispiel der Zuschuss zur Modernisierung des Gästehauses Sankt Florian des Landesfeuerwehrverbands etatisiert. Wir wandeln Polizeivollzugsstellen A 9 mittlerer Dienst in A 9 gehobener Dienst um, um den Anteil des gehobenen Dienstes bei der Polizei auf 51 % zu erhöhen. Wir veranschlagen Mittel für einen Modellversuch zur Erprobung von Schulassistenten, und wir veranschlagen Zuschüsse an die Universität Heidelberg für den Aufbau eines institutsübergreifenden Forschungsschwerpunkts Alternsforschung und an das Deutsche Krebsforschungszentrum.
Nun noch eine Bemerkung zu den Personalkosten. Man hört ja hie und da, insbesondere im kommunalen Bereich, den Vorwurf, wir sollten im Land stärker und massiver sparen. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren in den Regierungspräsidien noch vor der Verwaltungsreform das Personal um ein Drittel reduziert. Das ist ein ausgesprochen großer Wurf, der jetzt abgeschlossen ist und der im Ergebnis auch zu deutlichen Einsparungen geführt hat. Wir haben jetzt vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2011 ein weiteres Stelleneinsparprogramm von insgesamt 5 700 Stellen. Wir sparen nicht nur auf einer bestimmten Seite, sondern wir sparen bei den Indianern und bei den Häuptlingen.
In diesem Programm ist enthalten, dass die Stellen in den Ministerien von jetzt 2 300 auf 2 000 abgesenkt werden. Das ist eine Reduzierung um 13 % in sieben Jahren, also eine ausgesprochen gute Reduzierung auch an der Spitze. Deshalb sind Vorwürfe, wir würden hier beim Personal einseitig nur in den unteren Bereichen sparen, falsch.
Herr Kollege Wieser, es gibt ein altes Sprichwort, wonach man von Indianern und Häuptlingen spricht, nicht nur bei Reservaten, sondern auch in der Verwaltung oder in anderen Bereichen. Deshalb habe ich dies so formuliert.
Ich möchte aber auch deutlich sagen, dass wir in der badenwürttembergischen Landesverwaltung engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Wenn wir Personal reduzieren, muss das auch mit einer stärkeren Aufgabenkritik und Aufgabenreduzierung einhergehen. Auch hier werden wir in der nächsten Zeit zu den bereits getroffenen Maßnahmen weitere ergreifen.
Meine Damen und Herren, nun noch eine Bemerkung zum Länderfinanzausgleich. In den letzten Jahren haben wir jedes Jahr etwa so viel in den Länderfinanzausgleich eingezahlt, wie es ungefähr der Nettoneuverschuldung im Landeshaushalt entspricht. Mit anderen Worten: Gäbe es den Länderfinanzausgleich nicht, hätten wir in Baden-Württemberg einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalt.
Es gibt ihn nun, Herr Kollege Kretschmann. Wenn man sich aber aufgrund der November-Steuerschätzung die konkreten Auswirkungen anschaut, zeigt sich, dass wir zwar Steuermehreinnahmen von 310 Millionen € haben, aber in den Länderfinanzausgleich so viel mehr zahlen müssen, dass im Haushalt unter dem Strich 111 Millionen € weniger ankommen.
Dadurch, dass wir nun 135 Millionen € durch die Ausgabensperre eingespart haben, haben wir in diesem Jahr 24 Millionen € Mehreinnahmen.
Das ist im Verhältnis zu den gesamten Mehreinnahmen nach der Steuerschätzung ein ausgesprochen geringer Betrag.
Herr Kollege Kretschmann, ändern können wir den Finanzausgleich nur, wenn wir entsprechende Mehrheiten haben.
Die sind – das wissen Sie genau – derzeit auf Bundesebene nicht zu bekommen, weil das kein parteipolitisches Thema ist, sondern ein Thema zwischen Geberländern und Nehmerländern. Ich bin auch der Meinung, dass der Finanzausgleich dem Grunde nach sinnvoll und richtig ist;
aber er darf nicht zu solchen Verschiebungen führen, wie es jetzt der Fall ist, dass nämlich diejenigen, die eine gute Politik machen, die Einsparungen vornehmen und den Haus
halt durch Einsparungen ausgleichen, bestraft werden und diejenigen, die mit dazu beitragen, dass die Maastricht-Kriterien nicht eingehalten werden können, quasi durch Mittel belohnt werden, die in Baden-Württemberg erwirtschaftet werden.
Aus diesem Grund wollen wir diese Entwicklung in der nächsten Zeit weiter aufmerksam beobachten und möglicherweise mit einer erneuten Klage reagieren, wie dies bereits der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung angekündigt hat.
Das gilt im Übrigen umso mehr, als andere Länder derzeit wegen ihrer enorm angespannten Haushaltslage vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und mehr Geld wollen. – Herr Drexler, natürlich haben wir zugestimmt. Denn wenn wir es nicht getan hätten, wäre eine noch größere Ungerechtigkeit gegenüber Baden-Württemberg entstanden.
Um wenigstens einen kleinen Teil zu erreichen, haben wir vor zwei Jahren zugestimmt.
Zu den Mehreinnahmen von 310 Millionen € in diesem Jahr ist noch zu sagen: Diese Mehreinnahmen sind in BadenWürttemberg höher als in anderen Ländern. Das liegt mit an der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft. Das liegt aber auch mit daran, dass die CDU-FDP/DVP-Regierung in Baden-Württemberg auch entsprechende Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schafft, hier mehr zu investieren, hier mehr zu expandieren und mehr Steuereinnahmen zu erzielen.
Vom Finanzminister wurde bereits gesagt, dass nach der jüngsten Steuerschätzung insgesamt 54 Millionen € Mehreinnahmen im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung vorhanden sind, die sich in dem Haushalt noch nicht niederschlagen, weil der ja auf der Basis der Mai-Steuerschätzung aufgestellt wurde. Wir werden im Finanzausschuss beantragen, diese 54 Millionen € in vollem Umfang zur Schuldentilgung zu verwenden.
Nun noch eine Bemerkung zu den Anträgen, die von der SPD-Fraktion auf ihrer jüngsten Pressekonferenz angekündigt worden sind. Manche Mehrausgabe, die Sie hier beantragen, wäre durchaus wünschenswert; das will ich gar nicht bestreiten.
Aber schauen wir uns einmal die Gegenfinanzierung an: Sie wollen bei der Landwirtschaft mehrere Millionen streichen. Sie wollen die erfolgreiche Werbekampagne der Landesregierung streichen.
Das halten wir für den falschen Weg. Da machen wir nicht mit.
Deswegen können wir Ihren Anträgen nicht zustimmen.
Ein weiterer Punkt: Sie wollen die Auflösung der Landesstiftung
und sagen, dass dadurch 1 Milliarde € erlöst werden könnte.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass wir bei einer Auflösung der Landesstiftung und dem damit einhergehenden Wegfall der Gemeinnützigkeit Steuern zahlen müssten und dass nach Begleichung von allen Verpflichtungen dem Land noch Einnahmen von etwa 280 Millionen € plus einem Landesanteil an der Körperschaftsteuer von 150 Millionen € übrig blieben, was in der Summe einen Ertrag von 430 Millionen € ergäbe, wenn die Landesstiftung aufgelöst würde. Das ist knapp die Hälfte von dem, was Sie prognostizieren.
Ihre Gegenfinanzierungsvorschläge sind unseriös. Deshalb müssen wir Ihre entsprechenden Anträge ablehnen.
Zu den Kommunen: Wir werden im Nachtrag die Zuweisungen an die Kommunen um 38 Millionen € reduzieren. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kürzung, sondern um die konkrete Auswirkung der Spitzabrechnung für das Jahr 2004. In der Vergangenheit ist man immer so verfahren, dass zunächst pauschal mit den Kommunen abgerechnet worden ist, welchen Anteil sie an den Länderfinanzausgleich erbringen, und dann, wenn die Kosten konkret feststehen, diese mit den konkreten Beträgen spitz abgerechnet worden sind. Hierbei kommt jetzt ein Betrag von 38 Millionen € zugunsten des Landes heraus. Das ist also keine Kürzung, sondern eine Reduzierung der Zuweisungen, die übrigens insgesamt 4,9 Milliarden € betragen. Da sind 38 Millionen € ein sehr geringer Anteil.
Im Übrigen betreiben wir in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Ländern eine ausgesprochen kommunalfreundliche Politik. Es gibt kaum ein Bundesland,
wo die Zuweisungen des Landes an die Kommunen so gut sind wie in Baden-Württemberg. Auch darauf muss man immer wieder hinweisen.
Die Steuerschätzung von letzter Woche sagt im Übrigen aus, dass die Kommunen noch in diesem Jahr 2005 mit Mehreinnahmen von insgesamt 100 Millionen € rechnen können. Sie merken das auch, wenn Sie nun die Nachtragsberatungen in den Gemeinderäten verfolgen. Ich sehe das in meinem Wahlkreis: In allen Kommunen, wo jetzt Nachtragshaushalte beraten werden, verkündet der Kämmerer stolz, dass die Gewerbesteuereinnahmen deutlich besser fließen als im Urhaushalt prognostiziert. Das ist gut so. Es muss aber auch gesagt werden, dass im Jahr 2005 die Einkünfte der Kommunen um einiges höher sind als die Einnahmen des Landes.
Für das Jahr 2006 werden übrigens gegenüber der vorherigen Steuerschätzung Mehreinnahmen für die Kommunalfinanzen in Höhe von 100 Millionen € erwartet. – Herr Kollege Capezzuto, ich habe vorhin schon gesagt: Das liegt auch an den guten Rahmenbedingungen, die CDU und FDP/DVP in der Vergangenheit hier in Baden-Württemberg geschaffen haben.
Ich habe gesagt, dass sie mehr einnehmen, nicht, dass sie weniger einnehmen.
Wir haben nun im Wesentlichen einen Einsparnachtrag vorliegen mit Schwerpunkten beim Straßenbau, bei Bildung und Betreuung und – über die Zukunftsoffensive – bei Forschung und Technologie. Mehreinnahmen verwenden wir zur Verringerung der Nettoneuverschuldung. Ich kann für die CDU-Fraktion ebenfalls sagen: Wenn durch die Koalitionsverhandlungen in Berlin weitere Mehreinnahmen für die Länder herauskommen, werden wir diese Mehreinnahmen auch zur Verringerung der Nettoneuverschuldung verwenden.
Viele Länder haben keinen verfassungsmäßigen Haushalt mehr. Wir haben einen verfassungsmäßigen Haushalt in Baden-Württemberg. Das wird auch so bleiben in den nächsten Jahren, weil es in unserem Land auch künftig eine CDU-geführte Landesregierung geben wird.
Meine Damen und Herren, mit diesem Nachtragshaushalt setzen wir die solide, nachhaltige und zukunftsorientierte
Finanzpolitik fort. Das werden wir auch in den kommenden Jahren konsequent so fortführen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien geht es im Wesentlichen neben ein paar Detailpunkten um drei Änderungen: Erstens kommt der gesamte Verkehrs- und Straßenbereich zum Innenministerium, zweitens wird der Bereich „Kindergarten und vorschulische Bildung“ dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zugeordnet, und drittens ressortiert die Jugendpolitik künftig beim Sozialministerium. Wir – die CDU-Fraktion – sind mit diesen drei Änderungen und Ergänzungen einverstanden.
Im Ständigen Ausschuss gab es einen Punkt, der strittig diskutiert wurde. Vonseiten der SPD-Fraktion wurde angesprochen, dass sie eine grundlegende Kabinettsreform, insbesondere eine Reduzierung der Zahl der Ministerien, für richtig gehalten hätte. Meine Damen und Herren, wir haben nun in Baden-Württemberg seit dem Ende der großen Koalition
die gleiche Anzahl von stimmberechtigten Mitgliedern der Landesregierung und von Staatssekretären. Wir haben neben dem Ministerpräsidenten zehn Minister, zwei Staatssekretäre mit Kabinettsrang, sechs Staatssekretäre ohne Kabinettsrang
und einen ehrenamtlichen Staatsrat. Wir haben die Zahl der Ministerien um zwei und damit deutlich reduziert, als die große Koalition zu Ende war. Man hat 1992 in der großen Koalition wegen einer Abgeordneten der SPD ein Extraministerium schaffen müssen, das unnötig wie ein Kropf war. Man hat dieses Ministerium aufgelöst und zwei weitere Ministerien zusammengelegt
und damit eine sinnvolle Reduzierung erreicht.
Wir sind der Auffassung, dass für den Rest dieser Legislaturperiode die jetzige Anzahl der Minister und Staatssekretäre für ein großes Bundesland wie Baden-Württemberg richtig und sachgerecht ist. Deshalb stimmen wir hier den Vorschlägen der Landesregierung zu. Die von Ihnen geforderte Reduzierung haben wir durchgesetzt, als Sie nicht mehr an der Regierung beteiligt waren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beratung im Finanzausschuss über den Gesetzentwurf und insbesondere die sehr grundsätzlichen Ausführungen von Ihnen, Herr Kollege Kretschmann, haben im Vergleich zur ersten Lesung eigentlich nichts Neues erbracht und haben uns auch nicht überzeugt. Es gibt zur Haushaltspolitik zahlreiche Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen. Allerdings sind auch viele Ausnahmen möglich, die auch gemacht werden. Gerade das Beispiel Schweiz zeigt, dass die Schuldenbremse zwar in der Verfassung steht, dass sie aber durch zahlreiche Ausnahmetatbestände faktisch außer Kraft gesetzt ist.
Herr Schmid, Sie haben in der ersten Lesung und im Finanzausschuss einige Vorschläge gemacht, die durchaus diskussionswürdig sind.
Allerdings muss man sich auch überlegen, wenn man zum Beispiel die Verschuldung nur in dem Maß steigen lässt, wie das Bruttoinlandsprodukt steigt, ob sich das nicht ins Gegenteil dessen verkehrt, was eigentlich gemeint ist. Wenn wir ein sinkendes oder ein nur gering steigendes Bruttoinlandsprodukt haben, haben wir auch geringere Steuereinnahmen und dürften dann nach Ihrem Vorschlag auch nur eine geringere Neuverschuldung haben. Aber genau in dieser Zeit wäre es nach dem Prinzip des antizyklischen Verhaltens notwendig, Investitionen zu tätigen, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Bei einem steigenden
Bruttoinlandsprodukt, bei dem es höhere Steuereinnahmen gibt und deshalb eine höhere Verschuldung nicht zwingend sein müsste, könnte man nach Ihrem Vorschlag eine höhere Verschuldung machen. Also manche Ihrer Überlegungen sind durchaus diskutabel, doch muss man, wie gesagt, aufpassen, dass sie sich nicht ins Gegenteil verkehren.
Uns ist wichtiger, dass der politische Wille hier im Haus da ist, zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.
Ja, aber, Herr Kretschmann, schauen Sie sich einmal die Zahlen an. Wir hatten im Jahr 1995 eine Nettokreditaufnahme von umgerechnet fast 1,5 Milliarden €. Wir hatten 1999 500 Millionen €, also deutlich weniger, und waren dem Ziel sehr nahe gekommen.
Wir haben jetzt wieder rund 2 Milliarden € Nettokreditaufnahme, aber auch 1 Milliarde € weniger Steuereinnahmen, als wir vor fünf Jahren hatten. Wenn man die Zahlungen im Länderfinanzausgleich noch berücksichtigt, deren Höhe auch sehr schwankend ist, zeigt sich, dass wir einfach sehr stark auch von der Einnahmesituation abhängig sind. Ich habe in der ersten Lesung bereits darauf hingewiesen.
Wir wollen für die Zukunft konkret Steuermehreinnahmen inflationsbereinigt zur Senkung der Nettoneuverschuldung verwenden und, soweit das politisch möglich ist – leider klappt es eben nicht immer –, neue ausgabenintensive Maßnahmen nur dann tätigen, wenn an anderer Stelle im Haushalt entsprechende Mittel gestrichen werden.
Das Grundanliegen der Grünen ist an sich richtig, aber den Weg, über eine Verfassungsbestimmung diesem Grundanliegen, weniger Schulden zu machen, näher zu kommen, halten wir für falsch, zumindest so lange, wie wir keinen ausgeglichenen Haushalt haben. Wenn wir dieses Ziel eines ausgeglichenen Haushalts erreicht haben – ich hoffe, dass das in den nächsten zehn Jahren tatsächlich erfolgt, wenn die Steuereinnahmen wieder besser fließen –, dann ist, weil man dann bei der Nettoneuverschuldung beim Stand null anfängt, über eine Verfassungsbestimmung, wie sie von Ihnen vorgeschlagen worden ist, durchaus nachzudenken. Aber heute können wir Ihrem Vorschlag nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Grünen klingt ja auf den ersten Blick ganz gut.
Das finanzpolitische Ziel, das Sie damit verfolgen – die Neuverschuldung zu reduzieren und die Regelung einzuführen, dass man in Zeiten der Hochkonjunktur Überschüsse zurücklegt, damit man in Zeiten der Rezession Schulden ausgleichen kann –, macht ja auch grundsätzlich Sinn.
Aber wenn man sich einmal die Praxis ansieht, wie das in der Schweiz mit dieser Schuldenbremse tatsächlich funktioniert, dann ist es eben nicht mehr so positiv. Wie sieht es in der Schweiz aus? Dort wird eindeutig anerkannt, dass die Schuldenbremse nicht zum Abbau eines strukturellen Defizits geeignet ist.
Ihr Gesetzentwurf ist eigentlich dann sinnvoll, wenn wir einen ausgeglichenen Haushalt haben und auf dieser Basis dann durch Verfassungsbestimmung eine jährliche Neuverschuldung nicht mehr möglich ist.
Wie hat sich die verfassungsrechtliche Schuldenbremse in der Schweiz entwickelt? Bereits 1998 wurde eine erste Bestimmung in die Schweizer Verfassung aufgenommen, wonach der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht halten soll. 2001 ist diese Bestimmung dann durch die von Ihnen, Herr Kretschmann, erwähnte Volksabstimmung ausgeweitet und konkretisiert worden. Aber bereits mit den Ausführungsregelungen im Finanzhaushaltsgesetz der Schweiz sind zahlreiche Ausnahmen ermöglicht worden. Im Jahr 2003,
als die Schuldenbremse in der Schweiz zum ersten Mal hätte angewandt werden sollen, wurden erneut Ausnahmeregelungen beschlossen, und man hat diese Schuldenbremse der Verfassung quasi außer Kraft gesetzt.
Meine Damen und Herren, auch die Begründung, die in der Schweiz gegeben wurde, zeigt, dass diese Schuldenbremse nicht geeignet ist, um ein strukturelles Defizit abzubauen, sondern dass erst nach dem vorherigen Abbau ein solches Instrument Sinn macht. Sie sind zu früh dran; Sie machen quasi den zweiten Schritt vor dem ersten.
Noch ein weiterer Punkt ist wichtig: Wir haben als Land keine Möglichkeit, bestimmte Einnahmeentwicklungen zu beeinflussen. Wir können weder Steuern erhöhen, noch können wir Steuern senken.
Wir sind bei der Frage, wie aufgrund der Steuergesetze die Steuern fließen, in vollem Umfang abhängig von den Beschlüssen auf Bundesebene, nämlich des Bundestags, und wir sind abhängig von der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung. Hier hat die Föderalismuskommission ja leider den Ländern keine eigenen Steuerkompetenzen zubilligen können.
Auch das ist also ein Punkt, der sich auf der Bundesebene anders darstellt als bei uns auf der Landesebene.
Wenn man nun unsere Haushaltslücke von jährlich knapp 3 Milliarden € in den Jahren 2007 und 2008 sieht, von der die mittelfristige Finanzplanung ausgeht, dann zeigt sich, dass die Einführung einer Schuldenbremse in der Verfassung derzeit keinen Sinn macht. Vielmehr macht es derzeit Sinn, dass wir, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, in den Haushaltsberatungen zahlreiche Maß
nahmen beschlossen haben, um das Defizit in dieser Größenordnung abzubauen.
Diesen Weg wollen wir auch künftig weitergehen.
Ja, bitte.
Nein, Herr Kollege Palmer, ich sagte, eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen macht erst Sinn,
wenn wir einen ausgeglichenen Haushalt haben.
Das Beispiel Schweiz zeigt, dass diese Verfassungsregelung durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen faktisch außer Kraft gesetzt ist. Was Sie jetzt beantragen, dient im Augenblick mehr der Schau, als dass es praktische politische Auswirkungen hätte. Der richtige Weg ist zunächst – –
Herr Fischer, in Berlin sind Sie zusammen mit den Grünen in der Regierung. – Wir sind der Meinung, dass wir den Weg weitergehen sollten, den wir in den letzten Jahren hier in Baden-Württemberg beschritten haben:
Abbau des strukturellen Defizits.
Wir waren dem Ziel in Zeiten höherer Steuereinnahmen schon sehr nahe, aber dann kamen die Einbrüche bei den Einnahmen des Landes, die wir nicht beeinflussen konnten. Insbesondere Sie von der SPD sind diejenigen, die sich immer gegen Ausgabenkürzungen aussprechen. Die Grünen sind da sehr viel vernünftiger und wissen, dass man nicht jeder einzelnen Interessengruppe, die irgendwelche Ansprüche stellt, nachgeben kann.
Wir haben Einsparungen in Höhe von über 1 Milliarde € in diesem Haushalt durchgesetzt, und zwar gegen den erbitterten Widerstand der SPD vor Ort und hier im Parlament.
Jetzt kommen Sie und stellen sich hier hin und sagen, wir machten zu viele Schulden. Mit uns wären sogar noch mehr Einsparungen machbar.
In Bayern und in Hamburg wurden Einsparungen zur Schuldenverringerung durchgesetzt, und trotzdem hat die Regierung in Bayern eine Zweidrittelmehrheit, in Hamburg eine gute absolute Mehrheit bekommen.
Ich glaube, es ist notwendig, den Bürgern auch zu sagen, dass nicht von der Wiege bis zur Bahre alles vom Staat finanziert und übernommen werden kann. Diesen Weg werden wir weitergehen.
Wenn wir kurz vor einem ausgeglichenen Haushalt stehen,
dann ist dieser Gesetzentwurf der Grünen auf Wiedervorlage zu nehmen.
Dann sind wir auch der Auffassung, dass es sinnvoll ist, für die Zukunft in die Verfassung eine Schuldenbremse, wie von Ihnen jetzt zum falschen Zeitpunkt vorgeschlagen, aufzunehmen. Aber in der derzeitigen Situation können wir Ihren Gesetzentwurf nur ablehnen, weil er praktisch keine Auswirkungen hat. Das zeigt auch das Beispiel der Schweiz.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute vorliegende Gesetzentwurf dient der Stärkung der Länderkompetenzen. Im Jahr 1994, also vor elf Jahren, wurden durch eine Änderung des Grundgesetzes das Erschließungsrecht und das Erschließungsbeitragsrecht getrennt. Das Erschließungsrecht gehört seither zur so genannten konkurrierenden Gesetzgebung, während das Erschließungsbeitragsrecht 1994 in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übertragen wurde. Bis die Länder von ihrem Gesetzgebungsrecht Gebrauch machen, gilt das alte Bundesrecht fort. Jetzt hat Baden-Württemberg als erstes Land von seiner Länderkompetenz Gebrauch gemacht und ist damit insbesondere auch dem Wunsch der kommunalen Landesverbände nachgekommen.
Der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf dient der Rechtsbereinigung und der Rechtsvereinfachung. Die anschlussund erschließungsbeitragsrechtlichen Regelungen sind in einem Gesetz zusammengefasst worden. Es ist hier ein enger Sachzusammenhang gegeben. Die gebührenrechtlichen Regelungen aus dem Landesabfallgesetz und aus dem Kindergartengesetz sind ebenfalls in dieses Gesetz aufgenommen worden. Es dient also der Rechtsbereinigung und einer größeren Rechtsklarheit.
Ich möchte einige wenige Punkte im Einzelnen herausgreifen.
Zum Ersten: Die Beitragsfähigkeit der von Gemeindebediensteten erbrachten Leistungen bei der Herstellung von Erschließungsanlagen ist künftig gegeben. Das ist aus unserer Sicht sachgerecht; denn es ist nicht zu verstehen, warum Leistungen von Privaten bisher bei den Erschließungsbeiträgen berücksichtigt wurden, die Leistungen, die von Gemeindebediensteten erbracht werden, hingegen nicht beitragsfähig waren.
Ein weiterer Punkt: Sammelwege und Kinderspielplätze unterliegen jetzt ebenfalls der Beitragsfähigkeit. Auch das halten wir für richtig. Beides dient der mittelbaren Erschließung von Baugebieten und begründet Erschließungsvorteile. Deshalb sollten auch diejenigen, die dadurch einen konkreten Vorteil haben, für diese Leistung bezahlen und nicht die Allgemeinheit.
Ich will aber nicht verhehlen, dass das Mehrbelastungen für die Beitragspflichtigen bedeutet. Es ist aber sachgerecht,
diese Kosten nicht der Allgemeinheit, sondern denen aufzuerlegen, die auch einen konkreten Vorteil haben.
Ein weiterer Punkt: Wir haben die Anregungen, die von den kommunalen Landesverbänden gemacht worden sind, weitgehend übernommen.
Wir haben allerdings nicht übernommen, dass Kosten für Ausgleichsmaßnahmen bei naturschutzrechtlichen Eingriffen ebenfalls beitragsfähig sein sollen. Das war der Wunsch der kommunalen Landesverbände. Wir sind der Meinung, dass die Aufwendungen bei naturschutzrechtlichen Eingriffen durch die Allgemeinheit getragen werden sollten. Das ist richtig und sinnvoll, weil das auch Maßnahmen sind, die der Allgemeinheit zugute kommen. Das war der einzige Punkt, bei dem wir eine Anregung der kommunalen Landesverbände nicht übernommen haben.
Ein weiterer Punkt ist, dass das Erschließungsbeitragsrecht künftig transparenter gemacht wird. Es gibt jetzt die Regelung, dass durch eine Satzung festgelegt werden muss, welche Wege, Spielplätze, Parkflächen, Grünanlagen und Lärmschutzanlagen erschlossen werden. Es gab immer wieder Klagen von Beitragspflichtigen, dass lange Zeit über die Erhebung von teilweise recht hohen Beiträgen keine Klarheit bestanden hat. Durch diese Klarstellung und dadurch, dass dies künftig in einer Satzung geregelt werden muss, entstehen eine größere Akzeptanz und eine bessere Transparenz.
Meine Damen und Herren, auch bei den Abfallgebühren hat es eine materielle Änderung gegeben. Bisher sollen – eine Sollvorschrift – Gebühren so gestaltet werden, dass sich daraus nachhaltige Anreize zur Vermeidung und Verwertung sowie zur Abfalltrennung ergeben, und bisher sollen beim Gebührenmaßstab das Aufkommen der Abfälle zur Beseitigung und das der Abfälle zur Verwertung berücksichtigt werden. Künftig ändern wir diese Sollvorschrift in eine Kannbestimmung. Wir wollen, dass die Entsorgungsträger selbst darüber entscheiden, wie sie den Gebührentatbestand am zweckmäßigsten gestalten.
Politische Überlegungen zur Zweckmäßigkeit des Abfallrechts, zu denen auch Kostenfolgen gehören, sollen von den Entsorgungsträgern selbst getroffen werden, ohne Vorgaben im Gesetz. Durch die Kenntnis der örtlichen Verhältnisse kann von den Entsorgungsträgern künftig in eigener Verantwortung entschieden werden.
Im Innenausschuss wurde ein Änderungsantrag von CDU und FDP/DVP beschlossen, der das Recht der Naturschutzvereine – im Gesetz bisher „Naturschutzverbände“ genannt – betreffend der Anerkennung der Vereine und der Beteiligung der Vereine weiter gewährt. Bis wir im Landtag die Novellierung des Naturschutzgesetzes beraten, wird der bisherige Rechtszustand beibehalten, der sonst am 5. April dieses Jahres enden würde. Diese Bestimmung ist im Innenausschuss einstimmig verabschiedet worden.
Der Ihnen heute vorliegende Änderungsantrag betrifft lediglich eine formale Klarstellung: Das Außerkrafttreten des bisherigen Kommunalabgabengesetzes ist durch die Ergänzung klarer geregelt. Das ist notwendig, da wir durch das neue Gesetz zwei Gesetze ändern: das Kommunalabgabengesetz und das Naturschutzgesetz.
Meine Fraktion stimmt dem vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt einmütig zu.
Dann brauchen Sie nicht auch noch etwas dazu zu sagen.
Herr Kollege Sakellariou, Sie wissen – wenn Sie es nicht wissen, können Sie sich kundig machen –, dass dieses Verfahren in den letzten Jahren immer so praktiziert wurde. Die Frage, ob es geändert werden sollte, kann möglicherweise einmal beraten oder angesprochen werden. Bisher war es Praxis, dass der Ständige Ausschuss über die Aufhebung der Immunität entscheidet und diese Entscheidung dann hier im Parlament, wenn es sich nicht um Bagatellangelegenheiten handelt, in der Form, wie wir es auch jetzt machen, vorgetragen wird. Genauso ist es üblich, dass auch Ausschussberichte dem Parlament in einer so genannten anonymisierten Form vorgelegt werden.
Wie gesagt, dieses Verfahren war bisher Praxis, die hier schon mehrfach so angewandt wurde. Wir sollten das auch in diesem Fall tun.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt den Entwurf zur Neuregelung des Landesgebührenrechts, weil damit das über 40 Jahre alte Landesgebührenrecht in großem Umfang modernisiert und die Eigenverantwortung vor allem der kommunalen Ebene gestärkt wird. Darüber hinaus wird auf zwischenzeitlich überflüssig gewordene Vorschriften verzichtet.
Ich möchte insbesondere hervorheben, dass die Einführung der dezentralen Gebührenfestsetzung durch die unteren Verwaltungsbehörden, die in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, den Landratsämtern, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden erstmals die Möglichkeit gibt, Gebühren – genauer gesagt, die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze – eigenständig festzulegen. Diese Zuständigkeit lag bisher bei der Landesregierung, und man konnte individuelle Verhältnisse vor Ort nicht entsprechend berücksichtigen.
Das bedeutet aber auch, dass wir in den verschiedenen Landkreisen oder Verwaltungsgemeinschaften unterschiedliche Gebühren bekommen. Aber die Gebühren können dann stärker auf betriebswirtschaftliche Prinzipien hin ausgerichtet werden, weil sie explizit auf der Basis einer betriebswirtschaftlichen Kostenkalkulation errechnet werden und weil die Verwaltungskosten dann nach den betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten wie Personal-, Sachund Gemeinkosten im jeweiligen Gebiet ermittelt werden.
Das kann – das will ich auch deutlich sagen – in dem einen oder anderen Fall zu Gebührenerhöhungen führen; es kann aber auch zu Gebührensenkungen führen, da zwischen den einzelnen Ebenen dann auch eine unmittelbare Vergleichbarkeit gegeben ist. Das Kostenbewusstsein und der Druck zu wirtschaftlichem Verwaltungshandeln werden dadurch erhöht, und das ist sicher im Sinne von uns allen.
Es werden auch Sonderregelungen in allgemeinen Bereichen wie zum Beispiel bei Stundung oder Erlass gestrichen, und es erfolgen Anpassungen an das allgemeine Abgabenrecht. Das dient der Rechts- und damit auch der Verwaltungsvereinfachung.
Lassen Sie mich noch einen Einzelfall aus dem Gesetzentwurf ansprechen, zu dem wir im Finanzausschuss einen Änderungsantrag stellen werden. Es handelt sich hier um die fleischhygienerechtlichen Gebühren. Nach dem derzeitigen Entwurf gibt es zwei gebührenrechtliche Rückwirkungstatbestände in diesem Bereich. Einmal können bis zum 31. Dezember 2003 die Kreise die ihnen entstandenen Kosten für die Trichinenuntersuchungen und für die bakteriolo
gischen Untersuchungen erheben, die aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2002 nicht mehr erhoben werden dürfen. Diese Gebühren können die Kreise bis 31. Dezember 2003 so erheben, wie es nach der alten Gebührenverordnung möglich war. Das bedeutet also keine Mehrbelastung des Gebührenschuldners.
Jetzt kommt der entscheidende Knackpunkt. Ab 1. Januar 2004 sollen die Kreise rückwirkend insgesamt kostendeckende Fleischhygienegebühren auf der Grundlage eigener Gebührensatzungen erheben. Wir haben jetzt Oktober. Wir werden das Gesetz im November endgültig verabschieden. Das hieße dann rückwirkend möglicherweise erhöhte Gebühren für elf Monate. Das halten wir nicht für richtig. Wir wollen einen Änderungsantrag dahin gehend einbringen, dass die ungedeckelten Gebühren nicht ab 1. Januar 2004, sondern erst mit Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. Januar 2005 erhoben werden können. Das dient einfach auch dazu, dass die Gebührenschuldner gleich behandelt werden und wir keine rückwirkend erhöhten Gebühren erheben.
Diese Änderungswünsche sind uns von verschiedenen Bereichen, insbesondere aus dem Kreis der Landwirte und Schlachtbetriebe, mitgeteilt worden.
Wir halten das für überzeugend. Deshalb wird ein entsprechender Änderungsantrag in der zweiten Lesung kommen. Weitere Details können wir noch im Ausschuss besprechen. Ansonsten stimmen wir dem Gesetz im Grundsatz zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Regierungskonferenz nach einem Jahr jetzt endlich einen Erfolg erzielt hat und einen Verfassungsentwurf verabschiedet hat, der ins Ratifizierungsverfahren geht. 90 % des Konventstextes und hier insbesondere auch die inhaltlich wichtigen Punkte bleiben unverändert.
Ich möchte mich ganz besonders beim Vertreter der Länder im Konvent, bei unserem Ministerpräsidenten Erwin Teufel, bedanken, der unsere Interessen mit großer Sachkunde und diplomatischem Geschick in die Beratungen auch der letzten Monate mit eingebracht und zu diesem Ergebnis mit beigetragen hat.
Ich möchte mich auch bei unserem Europaminister Christoph Palmer dafür bedanken, dass er als Vorsitzender des EU-Ausschusses des deutschen Bundesrats ebenso dazu beigetragen hat, dass ein gutes Ergebnis zustande gekommen ist. Seine Einflussnahme, seine Sachkenntnis und seine Mitwirkung waren ebenfalls wesentlich dafür, dass wir jetzt im Ratifizierungsprozess ein vernünftiges und gutes Ergebnis haben. Hierfür herzlichen Dank!
Ich möchte aber auch zwei Punkte, die in diesem Verfassungsentwurf nicht enthalten sind, kritisch ansprechen. Den ersten Punkt hat der Ministerpräsident vorhin genannt: den fehlenden Gottesbezug. Europa ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Europa ist vielmehr eine Wertegemeinschaft, die von übereinstimmenden Grundwerten getragen wird. Bei aller Toleranz gegenüber anderen gehört dazu, dass die christlichen Wurzeln dieses Europas in der Präambel der Verfassung mit verankert sind.
Wir begrüßen es daher, dass Sie, Herr Ministerpräsident, diese Frage beim Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention erneut auf die Tagesordnung bringen werden. Wir möchten Sie hierin nachdrücklich unterstützen.
Ein zweiter Punkt, der aus unserer Sicht fehlt, ist der einheitliche Legislativrat, also ein Gremium der Staaten, das durch die gleichen Personen besetzt ist und die europäischen Gesetze zusammen mit dem Parlament beschließt. Die Wurzel von manchem Problem, das wir heute mit Richtlinien oder Verordnungen haben, liegt darin, dass bisher Fachministerkonferenzen die Dinge beraten haben und eine Gesamtschau fehlt. Leider war dieser Legislativrat nicht mehrheitsfähig. Ich möchte hier aber auch ausdrücklich positiv erwähnen, dass Außenminister Fischer in der Regierungskonferenz diesen Legislativrat verteidigt und unterstützt hat. Nur war bei den anderen die erforderliche Mehrheit nicht zu erreichen. Umso mehr sind jetzt die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, der Bürgerkammer, die zusammen mit dem Rat Gesetze beschließt, gefordert. Denn manche Vorlage der Kommission mag aus fachlicher Sicht richtig sein, ist aber aus gesamtpolitischer Verantwortung fraglich und manchmal sogar falsch. Hier muss dann das Parlament die Dinge kritischer als bisher unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls auch einmal Vorlagen ablehnen, die aus der Gesamtverantwortung heraus für uns nicht tragbar sind.
Lassen Sie mich jetzt zu den positiven Ergebnissen kommen, die bei weitem überwiegen. Ich möchte auch hier aus den vielen Einzelpunkten, die angesprochen worden sind, drei herausgreifen.
Das ist zum einen die Daseinsvorsorge, die im Sinne der Länder verbessert worden ist. Bisher hieß es im Konventsentwurf, dass die Grundsätze und Bedingungen der Daseinsvorsorge durch europäische Gesetze festgelegt werden sollen. Nun heißt es im Verfassungstext, dass im Sinne der Mitgliedsstaaten eine Einschränkung vorgenommen worden ist und dass die Mitgliedsstaaten das Zurverfügungstellen, das Inauftraggeben und die Finanzierung der Daseinsvorsorge selbst bestimmen. Insbesondere für die kommunale Selbstverwaltung in Baden-Württemberg ist das eine wichtige und notwendige Verbesserung, die erreicht werden konnte.
Der zweite Punkt ist, dass als Ziel der nachhaltigen Entwicklung die Preisstabilität neben dem Wirtschaftswachstum in den Verfassungsentwurf aufgenommen worden ist. Auch das halte ich für eine richtige und gute Ergänzung des Konventsentwurfs.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein Wort zur gestrigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Stabilitätspakt sagen. Wir begrüßen diese Entscheidung außerordentlich.
Denn es ist für viele unverständlich, dass Deutschland zwar die Stabilitätskriterien durchgesetzt hat – als es diese Stabilitätskriterien durchsetzte, stand Deutschland unter der Regierung Helmut Kohl mit solider Haushaltspolitik an der Spitze der Länder –
und dass die damaligen Schlusslichter – –
Ja, Sie hören das nicht gerne, aber die damaligen Schlusslichter Italien und Griechenland machen heute eine solide Haushaltspolitik, während Deutschland mit dem Haushalt der rot-grünen Bundesregierung heute am Ende der 25 EULänder steht. Das ist der eigentliche Skandal auf europäischer Ebene.
Dann sagt die Bundesregierung noch, dass man Ausnahmen machen sollte, weil Frankreich und Deutschland, die größten Länder der Europäischen Union, diese Kriterien nicht einhielten. Dass das das Vertrauen, das Helmut Kohl aufgebaut hat, nicht stärkt, sondern Misstrauen schürt, versteht doch jeder, nur unsere rot-grüne Bundesregierung offenbar nicht.
Deshalb halte ich es für richtig, dass der Europäische Gerichtshof hier eine klare Entscheidung getroffen hat. Das stärkt das Vertrauen auch der kleineren Länder in Europa, und die großen müssen sich an das halten, was einmal vereinbart worden ist.