Karl-Wilhelm Röhm

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur eine pädagogische Antwort auf eine Frage geben, die hier drin immer wieder gestellt wird: Was sagen Sie einem Lehrer, der sagt, das Kind gehöre nicht auf diese Schule? Da gibt es für unsere Fraktion seit Jahren eine klare Antwort, die unter Frau Schavan gegolten hat und die auch heute noch unter Helmut Rau gilt, nämlich die Gegenfrage: Was haben Sie, gnädiger Pädagoge, dafür getan, dass dieses Kind an dieser Schule verbleiben kann? Das ist die pädagogische Antwort der CDUFraktion auf diese Frage – um das in aller Deutlichkeit zu sagen.
Zweiter Punkt: Herr Kretschmann, Sie sprachen von Durchlässigkeit von oben nach unten. Das ist nicht richtig. Sie können das in meinem eigenen Hause nachvollziehen. Wenn eine gute Schülerin oder ein guter Schüler von der Realschule auf das Gymnasium wechseln will, dann ist das völlig unabhängig von einer multilateralen Versetzungsordnung möglich.
Es geht überhaupt nicht um Prozente. Es geht darum, dass man jedem einzelnen Fall gerecht wird. Das heißt, die aufnehmende Schule hat den Weg zu ebnen. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob das Kind eine Fremdsprache nachholen muss oder nicht. Das ist nämlich genau der pädagogische Freiraum, den die Schule hat,
dass sie die Förderinstrumente einsetzt. Das ist kein Chaos, sondern das bedeutet, dem einzelnen Kind gerecht zu werden. Deswegen werden wir weiterhin so verfahren.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
In welchen Jahren im Zeitraum von 2001 bis 2006 hat der Bund zur Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Bundesfernstraßenbauprojekte im Land mindestens die erforderlichen 330 Millionen € zur Verfügung gestellt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist bekannt. Frau Rastätter, wir haben schon viele Male darüber diskutiert.
Ich möchte Ihnen den guten Willen nicht absprechen. Aber Sie sind mir sicher nicht böse, dass ich trotzdem noch lange nicht zustimmen kann.
Noch nicht? Ich weiß nicht, ob ich dem Landtag so lange angehören werde, dass ich jemals zustimmen kann.
Frau Rastätter, Sie postulieren faktisch das Konzept einer integrierten Gesamtschule als einer zusätzlichen Säule des gegliederten Schulwesens, zumindest was die Sekundarstufe I betrifft. Wenn wir uns die Ergebnisse anschauen, die Bayern und Baden-Württemberg in dieser berühmten Studie erzielt haben und die uns allen bekannt sind, wurde doch eindrucksvoll die Überlegenheit der Länder bestätigt, die ein dreigliedriges Schulsystem haben.
Die Basisschule, die Sie vorschlagen, kann bei gleichem Ressourceneinsatz den verschiedenen Begabungen der Schüler in einem integrierten Schulwesen nicht in dem Maße gerecht werden, wie es unserer Meinung nach das gegliederte Schulwesen leisten kann. Wenn ungleiche individuelle Lernvoraussetzungen schulisch gleich behandelt werden, führt dies aus unserer Sicht eher zu einer weiteren Vergrößerung durchaus unerwünschter Leistungsunterschiede. Darauf haben empirische Bildungsforscher immer wieder hingewiesen.
Wir sollten auch nicht immer Finnland unbedingt als Vergleich heranziehen.
Finnland hat eine ganz andere Situation, auch was den Migrationshintergrund betrifft.
Vor allem ist es in Finnland so, dass man dort mit dem neuen Problem, nämlich den Rückkehrern aus Karelien, ganz anders verfährt. Sie erhalten nämlich so lange, bis sie die Landessprache sprechen, ausschließlich Unterricht in der Landessprache. Dann werden sie in die Regelschule integriert. Ich persönlich kann dieser Radikalität durchaus etwas abgewinnen, weil es hilft. Aber denken Sie einmal daran, wie es wäre, wenn wir mit Migranten so verfahren würden, dass wir sie regelrecht dazu zwingen, die Landessprache zu lernen, damit sie hinterher in der jeweiligen Regelklasse Fuß fassen könnten.
In Finnland gibt es außerdem riesengroße Unterschiede zwischen dem ländlichen Bereich und den Ballungsgebieten. Rund 40 % der Schulen haben weniger als 50 Kinder; das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen. Schon aus diesem Grunde machen die Finnen ab der dritten Grundschulklasse, ab der Basisschule finnischer Prägung, bereits erhebliche Unterschiede in den Angeboten. Sie differenzieren sogar noch früher.
Als Fazit bin ich der Meinung – weil Bildungspolitik vor allem im ländlichen Raum auch Strukturpolitik ist; das haben die kommunalen Landesverbände ganz deutlich zum Ausdruck gebracht –, dass wir, sollte Ihr Antrag in die Realität umgesetzt werden, erstens dafür die Ressourcen gar nicht hätten. Wir machten zweitens denen mit den kürzesten Beinen, den Kleinen, die längsten Schulwege. Wir sorgten drittens dafür, dass einerseits Schulen geschlossen und andererseits mit hohem Aufwand neue gebaut werden müssten. Das gilt für die Basisschule grüner Prägung genauso wie für die Regionalschule sozialdemokratischer Prägung bzw. für diese noch schlimmer.
Deswegen bleiben wir beim gegliederten Schulwesen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Wir gehen unseren Weg unbeirrt und werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Im Grundsätzlichen, ja, Herr Rust. Da haben Sie völlig Recht.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht in dieser Debatte eigentlich nicht um ein Pro und Kontra, was das Rauchen betrifft. Ich glaube, dass wir alle ein gemeinsames Ziel haben – da möchte ich der Frau Kollegin ausdrücklich zustimmen –, nämlich die rauchfreie Schule. Wir streiten aber dennoch um den besten, den praktikabelsten und vor allem um den ehrlichsten Weg.
Wenn wir in dieser Debatte miteinander ehrlich bleiben,
dann müssen wir zuallererst feststellen, dass ein generelles Rauchverbot an Haupt- und an Realschulen nicht dazu geführt hat, dass in diesen Schulen nicht mehr geraucht wird. Die Lehrerinnen und Lehrer führen einen Kampf gegen das Rauchen, und zwar innerhalb und außerhalb des jeweiligen Schulgeländes. Ohne Unterstützung der Eltern, der Mitbürgerinnen und Mitbürger, und zwar nicht nur der leidtragenden und betroffenen Anwohner, führen diese Schulen – das hat die Zeit gezeigt – einen außerordentlich einsamen und zunächst auch aussichtslosen Kampf gegen das Rauchen.
Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, sollten wir uns in Bälde – und ich bin gerne bereit, mit Ihnen darüber nachzudenken – darüber unterhalten, welche zusätzlichen Sanktions- und Bestrafungsmechanismen den Schulen an die Hand gegeben werden müssen, damit sie das Rauchverbot auch entsprechend durchsetzen können.
Nun zu den Gymnasien und den beruflichen Schulen. Mit dem Einrichten so genannter Raucherecken außerhalb – das ist das Entscheidende; da gebe ich Ihnen ausdrücklich Recht – des jeweiligen Schulgebäudes, nicht innerhalb, wobei man niemandem das Passivrauchen, das so gesundheitsschädlich ist, zumutet, wird an allen Schulen deutlich, dass das Rauchen etwas ist, wovor die Mehrheit geschützt werden muss – da gebe ich Ihnen völlig Recht –, denn es ist nicht gesund. Rauchende Schüler und Lehrer werden damit bei der Ausübung einer ungesunden Tätigkeit im wahrsten Sinne des Wortes auf ihre Plätze verwiesen. Sie werden so behandelt – und das ist für mich entscheidend –, wie unsere rauchenden Mitbürger sonst in der Öffentlichkeit auch behandelt werden, sei es in öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen oder in der Gastronomie. Es ist aus meiner Sicht
selbstverständlich, dass dies nur an einem etwas abseits gelegenen Ort außerhalb des Schulgebäudes möglich ist. Dieser Ort muss aber einsehbar bleiben, damit man noch handeln kann. Dadurch ist und bleibt die Schule ein schützenswerter Raum, aber keiner, der die Spannungen, die Probleme und Widersprüche, die es in der Gesellschaft gibt, einfach vor der Tür lassen kann.
Verheerende Wirkungen gehen auch vom Fernsehen – da sind wir uns einig – und von Computern aus. Trotzdem verbannen wir sie nicht aus den Schulen. Wir wissen auch, welche Gefahren von einem übermäßigen Genuss von Süßigkeiten ausgehen. Wir kennen die Übergewichtsproblematik. Aber auch die Süßigkeiten verbannen wir nicht aus der Schule.
Wir klären auf, und zwar in allen diesen Belangen, die ich angedeutet habe. Wir klären auf in Sachen Medienmissbrauch, wir klären auf in Sachen Süßigkeiten essen, und wir klären vor allem auf in Sachen Rauchen. Wenn man davon spricht, dass größere und erwachsene Schüler ein schlechtes Vorbild beim Rauchen sein können, dann setzen wir auch auf das positive Vorbild, das Schüler sein können. Unterschätzen wir bitte nicht die Zahl der jungen Menschen, die unter ihresgleichen angesehen sind, nicht weil sie rauchen, sondern weil sie sportlich sind, weil sie intelligent sind, weil sie wortgewandt sind und dennoch nicht rauchen.
Ich glaube, wir haben ein Riesenproblem. Um die Jungen mache ich mir persönlich keine Sorgen, aber um die Mädchen. Ich hoffe, dass wir endlich so weit kommen, dass die Mädchen es nicht länger als ein Zeichen der Emanzipation betrachten, wenn sie rauchen,
sondern dass auch sie zu Vorbildern werden.
Ich verstehe Ihre Sorge. Aber ein totales Verbot führt häufig – und das ist meine Sorge – zum Wegschauen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Stellen Sie sich einmal ein großes Berufsschulzentrum vor, einen Riesencampus. Wie, bitte schön, soll an diesen Schulen ein Rauchverbot durchgesetzt werden? Da ist es doch besser, man sagt: Im Gebäude ist es verboten. Draußen können Raucherecken eingerichtet werden, damit niemandem das passive Mitrauchen zugemutet wird.
Aus diesem Grunde glaube ich, dass wir Absprachen vor Ort treffen müssen, und das wollen wir übertragen auf alle öffentlichen Gebäude im Land, auf alle Behörden. Im Gebäude wird nicht geraucht. Vor Ort werden Entscheidungen getroffen, sodass diejenigen, die ihrer Sucht noch frönen müssen, dieser Sucht nachgehen können.
Im Ziel sind wir uns einig. Unser Weg ist aber ein anderer.
Es freuen sich alle. Schön.
Jawohl, Kollege Kretschmann, Sie haben völlig Recht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als eingefleischter Nichtraucher – obwohl mich der Kollege Palmer schon einmal eine Zigarre rauchen oder zumindest beim Versuch gesehen hat –
möchte ich zunächst, weil wir doch alle gemeinsam das Beste wollen –
das können Sie uns nicht absprechen; ich spreche es Ihnen übrigens auch nicht ab –, noch einmal in Erinnerung rufen, wie die gültige Rechtslage ist:
Ich darf – mit Ihrer freundlichen Unterstützung, Herr Präsident – aus der Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 zitieren. Darin heißt es:
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen gefährlich für die Gesundheit sind. Deshalb ist es Schülerinnen und Schülern untersagt, in der Schule zu rauchen.
Es ist untersagt, in der Schule zu rauchen.
Ausnahmsweise
kann für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 bzw. die entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen eine so genannte Raucherecke auf dem Schulgelände,
wichtig –
außerhalb des Schulgebäudes eingerichtet werden, wenn dies die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung beschließt.
Die Entscheidung für die Einrichtung einer Raucherecke gilt jeweils nur für ein Schuljahr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Text geht eindeutig hervor, dass das Rauchen aus politischen Gründen verboten ist. Wird eine Ausnahme beschlossen, dann ist diese durch die Schulgemeinde und nicht durch die Politik zu vertreten. Das ist die gültige Rechtslage – um das noch einmal in Erinnerung zu rufen.
Meine Damen und Herren, nach diesem Zitat aus der gültigen Verwaltungsvorschrift dürfte klar sein: Die CDU-Fraktion spricht sich keinesfalls für das Rauchen an Schulen aus.
Wir sprechen uns vielmehr dafür aus, das an allen Schulen des Landes grundsätzlich geltende Rauchverbot aufrechtzuerhalten,
die Entscheidung über die Ausnahmen von diesem Rauchverbot jedoch weiterhin der Schulgemeinde zu überlassen.
Wie bisher auch sollte sie darüber entscheiden,
ob sie es sich zutraut, mit ihren rauchenden Schülern und Lehrern pädagogisch verantwortlich umzugehen, oder ob sie es besser findet, bei sich das Rauchen ausnahmslos zu verbieten.
Im Übrigen – hierauf sind ja die Vorredner schon eingegangen – …
… – ich lasse im Augenblick keine Fragen zu; zum Schluss gerne –
verweisen wir auf die Verankerung des Themas Suchtprävention einschließlich des Rauchens im Schulcurriculum. Die kürzlich ins Leben gerufene neue Initiative zur „Rauchfreien Schule“ ist nur eine von vielen flankierenden Maßnahmen. Frau Lösch hat ja schon einige weitere angesprochen.
Wir fühlen uns aber nicht nur für die Schulen verantwortlich, meine Damen und Herren. Deshalb fordern wir in dem Ihnen vorliegenden Antrag die Landesregierung auf,
die bestehende Verwaltungsvorschrift zur Grundlage eines Gesetzentwurfs zu machen, der sich auf alle öffentlichen Gebäude erstreckt. Dieser Antrag geht wesentlich weiter als Ihr Antrag.
Es mag viele gute Gründe geben, warum sich eine Schule für ein striktes Rauchverbot entscheidet.
Andererseits gibt es auch Gründe, für Schüler ab der 11. Klasse Ausnahmen vom Rauchverbot einzuräumen. Die Schulgemeinde – das heißt Lehrerschaft, Schülervertretung und Eltern – soll jährlich gemeinsam darüber entscheiden, ob die Raucher weiterhin auf dem Schulgelände rauchen dürfen,
jedoch an einem abseits gelegenen Ort, der nicht zu attraktiv, aber leicht einsehbar ist.
Dadurch wird allen an der Schule deutlich, dass Rauchen etwas ist, wovor die Mehrheit geschützt wird; denn es ist nicht gesund.
Es hat aber auch nicht den Reiz des Verbotenen,
der ja besonders verführerisch sein soll. Rauchende Mitschüler wie auch rauchende Lehrerkollegen sehen sich so nicht diskriminiert, sind aber doch bei Ausübung ihrer ungesunden Tätigkeit auf ihre Plätze verwiesen. Sie werden folglich an den Schulen so behandelt, wie rauchende Mitbürger auch sonst in der Öffentlichkeit behandelt werden.
Die Schule ist und bleibt für uns ein Raum, der in besonderem Maße schützenswert ist. Ein geschützter Raum bedeutet für uns jedoch keinesfalls,
dass man Spannungen, Probleme und Widersprüche, die es in der Gesellschaft gibt, einfach vor der Tür lassen kann. Durch Aussperren lassen sich nur wenige Probleme lösen, und durch Wegschauen lassen sich die Probleme übrigens auch nicht lösen.
Man bilde sich nur nicht ein, eine „rauchfreie Schule“ sei wirklich rauchfrei.
Bei meinen Nachforschungen und im Zuge meiner langjährigen Berufserfahrung bin ich allenthalben auf illegale Raucherecken gestoßen,
teils innerhalb, teils außerhalb des Schulgeländes, auch an Haupt- und Realschulen mit generellem Rauchverbot.
Dennoch gilt: Wir dürfen die Lehrerschaft nicht zum Prügelknaben machen, wenn es um das Rauchen geht. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass geraucht wird.
Wir sind jedoch davon überzeugt, dass Pädagogen im vertrauensvollen Dialog mit den Schülern letztlich mehr erreichen als mit einem rigorosen Verbot
ich glaube es nicht; ich weiß es –, das nicht lückenlos überwacht und somit auch nicht konsequent sanktioniert wird.
Sie alle werden mir vermutlich zustimmen, wenn ich sage, dass auch von einer falschen Ernährung große Gefahren ausgehen können. Dies gilt nicht erst für Jugendliche, sondern bereits für Kinder.
Ich bin gleich fertig.
Jetzt darf ich einmal eines klarstellen: Der Lehrer, der die Raucher unter seinen Schülern kennt, kann mit diesen sprechen. Er kann, wenn man zum Beispiel über Werbung spricht, auch auf Gefahren aufmerksam machen. Aber ein Lehrer, der nicht weiß, welche seiner Schüler rauchen, kann mit diesen auch nicht darüber sprechen –
um das klar zu sagen.
Abschließend möchte ich eines vorschlagen: Seien wir doch Vorbild! Vorbildlich wäre es, wenn wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg
hier und heute darauf einigen könnten, dass im Landtag nicht mehr geraucht wird.
Der Herr Landtagspräsident richtet dann draußen vor der Tür irgendwo eine Raucherecke ein,
und die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus dem Schulbereich spielen Kontrolleure und sorgen dafür, dass dieses Rauchverbot hier im Haus auch eingehalten wird.
Herr Zeller; Sie wären dann der Oberkontrolleur, weil Ihre bildungspolitische Amtsmiene am meisten abschreckt.
Herr Landtagspräsident, falls es noch Fragen gibt, stehe ich gerne zur Verfügung.
Gut, dann ist es auch recht.
Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Es ist nett, Frau Lösch, dass Sie die Frage zulassen.
Ich mache Ihnen das Rauchen nicht zum Vorwurf. Für mich ist es ein glücklicher Umstand, dass ich Nichtraucher bin, weil ich da familiär nicht vorbelastet bin. Aber an den Realschulen – nehmen wir die Realschulen – ist Rauchen bereits komplett verboten, und zwar landesweit. Es gibt dort auch keine Ausnahmen.
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass in den Rauchschulen
Entschuldigung –, dass an den Realschulen – ja, auch die sind Rauchschulen – trotz des Verbots geraucht wird, im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative hier? Wird durch Ihr absolutes Verbot das Rauchen an den Realschulen zukünftig verhindert?
Herr Kollege Zeller, Sie sprachen soeben davon, dass die Stofffülle nicht reduziert worden sei. Wenn zwei Drittel Kerncurriculum, vorgeschriebene Stoffmenge sind und ein Drittel Schulcurriculum, das im Hinblick auf die Abiturprüfung nicht prüfungsrelevant ist, würden Sie das dann als eine Reduzierung des Prüfungsstoffs betrachten oder nicht?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Debatte viel gehört von Benachteiligungen, von Regionalschulen, von Stufenlehrern, von mehr Geld für pädagogisches Personal usw. Wir haben jedoch von der Opposition überhaupt nichts gehört zu den baden-württembergischen Schulreformen, die längst auf den Weg gebracht wurden.
Dies liegt daran, dass Sie nicht die Qualitätsdebatte in den Vordergrund stellen,
sondern die Strukturdebatte,
die in keiner Weise dazu taugt, den Kindern und Jugendlichen in unserem Land weiterzuhelfen.
Herr Kollege Zeller, Sie sollten es auch lassen, uns zu unterstellen, wir gehörten zu denen, die sagen, dass ein Kind nicht in eine bestimmte Schule gehöre. Es war die Ministerin Schavan, die an dieser Stelle hier zigmal wiederholt hat, dass sie demjenigen, der so etwas sagt, die Frage entgegenhalten wird: Was haben Sie persönlich dafür getan, dass das Kind auf der Schule bleiben kann? Das ist die Antwort der CDU-Fraktion auf solche Fragen.
Das kann ich gerne noch einmal näher erklären. Herr Kollege Zeller, Sie haben vorhin in Ihrem Redebeitrag gesagt, ja Sie haben uns sogar unterstellt, wir gehörten zu denen, die immer dann, wenn ein Kind auf einer Schule Probleme hat, sagen: Das Kind gehört nicht auf diese Schule.
Ich sage klipp und klar, dass Frau Schavan an dieser Stelle zigmal die Antwort gegeben hat, dass wir jedem, der so etwas sagt, die Frage entgegenhalten: Was haben Sie persönlich dafür getan, dass das Kind auf dieser Schule bleiben kann?
Meine Damen und Herren, worauf sind die guten Ergebnisse baden-württembergischer Bildungspolitik, die guten Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler zurückzuführen? Aus Sicht der CDU-Fraktion sind das zwei Punkte:
Erstens die Konzentration – –
Sie haben sich wieder beruhigt, gut. Vielen Dank, Herr Präsident. Das ist sehr hilfreich.
Ich stelle die Frage noch einmal: Worauf sind die guten Ergebnisse der baden-württembergischen Bildungspolitik zurückzuführen? Aus Sicht der CDU-Fraktion sind zwei Punkte zu nennen: Erstens die Konzentration der bildungspolitischen Reformansätze auf die Weiterentwicklung und die Verbesserung der Unterrichtsqualität. Das ist die Kernfrage.
Zweitens die Entwicklung und die Einführung des Bildungsplans 2004 – der Herr Minister hat das angesprochen – mit weit reichenden Gestaltungsspielräumen für die jeweilige Schule.
Bildungsstandards markieren dabei die jeweils zu vermittelnden fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Neben dem verbindlichen Kerncurriculum kann durch das schuleigene Curriculum den schulischen Besonderheiten im Sinne pädagogischer Schwerpunkte sowie den Lernvoraussetzungen – die fordern Sie ja immer zu berücksichtigen; das ist auch richtig so – der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen werden. Verbindliche Diagnose- und Vergleichsarbeiten dienen der Standortbestimmung und zeigen damit Ansatzpunkte für die individuelle Förderung auf. Auch diese fordern Sie. Hier können Sie also klar sehen, wie es mit der individuellen Förderung aussieht. Wir wollen wissen, wo es fehlt, und wir wollen auch fördern.
Das hohe Maß an Gestaltungsfreiräumen, die die neuen Bildungspläne eröffnen, hat den Kollegien – das gebe ich als Lehrer gern zu – viel Abstimmungsarbeit abverlangt. Die CDU-Fraktion dankt an dieser Stelle ganz ausdrücklich allen Lehrerinnen und Lehrern, die sich leidenschaftlich eingebracht haben und damit Entwicklungen im pädagogischen Miteinander angestoßen haben.
Diese Entwicklungen sind es, die auch in Ihrem Sinne, Frau Rastätter, zu deutlichen Leistungsverbesserungen führen werden.
Aus unserer Sicht ist es nur konsequent, dass eine weitere Eigenständigkeit und eine damit verbundene Qualitätsverantwortung der Einzelschule natürlich die Pflicht zur Re
chenschaftsablegung unabdingbar macht. Zunächst gilt es, in Form einer Selbstevaluation eine Innenschau zu halten. In einem zweiten Schritt – und der ist genauso wichtig – muss dann in Form einer Fremdevaluation der Blick von außen auf das Tun und manchmal auch auf das Lassen der jeweiligen Schule erfolgen.
Die Selbstevaluation zeigt das hohe Maß an freiwilliger Beteiligung. Bitte berücksichtigen Sie, dass hier ein System geschaffen wurde, an dem sich freiwillig mehr als 180 Schulen beteiligen wollen, von denen aufgrund der Ressourcen vorerst leider nur 60 zugelassen werden konnten. Das Landesinstitut für Schulentwicklung begleitet das Ganze wissenschaftlich und pädagogisch.
Im Bereich der Fremdevaluation – ich gebe das gern zu – bedarf es natürlich noch des Abbaus von Ängsten, weil viele Kolleginnen und Kollegen zwar tagtäglich selbst bewerten, sich aber doch unendlich schwer damit tun, ihre eigene Arbeit von externen Beobachtern, so genannten Evaluationsteams, darstellen und sich ein differenziertes Bild ihrer Stärken und auch ihrer Schwächen liefern zu lassen.
Meine Damen und Herren, uns, der CDU-Fraktion, ist es in diesem Zusammenhang ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass Evaluation kein Selbstzweck sein kann. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass nicht alles, was in Schulen passiert, messbar ist. Für uns ist und bleibt Unterricht ein Kernstück schulischer Arbeit, und Evaluation dient deshalb in allererster Linie der Verbesserung der Unterrichtsqualität.
Weil Schulen – das müssen wir im Auge behalten – zum Beispiel hinsichtlich ihrer personellen Ausstattung sowie natürlich auch hinsichtlich ihrer materiellen Ausstattung, für die der jeweilige Schulträger verantwortlich ist, und hinsichtlich der Klassengrößen und Kursgrößen von Jahr zu Jahr Schwankungen unterliegen und sich im Vergleich zu Nachbarschulen ganz anders darstellen können, wird das Erstellen eines so genannten Schulrankings meines Erachtens und auch nach Meinung unserer Fraktion der Arbeit der einzelnen Schulen nicht gerecht.
Uns, der CDU-Fraktion, geht es keinesfalls darum – ich sage das ganz deutlich –, dass einzelne Schulen im Evaluationsprozess an den Pranger gestellt werden. Aber wir wollen den Einzelschulen differenzierte Ansatzpunkte für eine zielgerichtete Weiterentwicklung von Schule und Unterricht aufzeigen.
Fazit: Mit der Bildungsplanreform, der pädagogischen Erstverantwortung der Schulen und dem Landesinstitut für Schulentwicklung als zentralem Dienstleister in den Bereichen Unterstützung und Evaluation hat Baden-Württemberg einen wichtigen und zukunftweisenden Weg beschritten.
Meine Damen und Herren, über die in den Anhörungsrunden vorgetragenen Meinungen ganz unterschiedlicher Experten – sie wurden ja heute von Ihnen und auch von uns zitiert – haben wir natürlich ausführlich diskutiert, und wir
haben sie auch reflektiert. Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg, und ich lade Sie herzlich ein, mit uns über Qualitätsentwicklung zu diskutieren und nicht nur eine Strukturdebatte zu führen.
Besonders erfreulich ist für uns – damit komme ich zum Schluss –, dass Bildungspolitik auch nach den Verhandlungen zur Bildung einer großen Koalition in Berlin Ländersache bleibt und Hochschulpolitik noch mehr zur Ländersache wird. Minister Rau und Minister Frankenberg sind auch zukünftig Garanten dafür, dass Baden-Württemberg seine Spitzenposition weiter ausbauen wird.
Ja, das ist schade. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wahrheit müssen wir immer noch die Ehre geben. Kollege Käppeler, Sie haben vorhin angeführt, wer in der Abfolge alles Dinge initiiert hat: Der entscheidende Impuls ist vom damaligen Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Günther Oettinger, ausgegangen. Bereits im März letzten Jahres wurde vor Ort zu Gesprächen eingeladen. Die Bürgermeister, von denen Sie gesprochen haben, waren dabei.
Sie waren droben. Das ist sachlich richtig. Sie waren dort oben und haben damals mit Vogtmann Begehrlichkeiten geweckt, haben von Naturschutzgroßprojekten gesprochen und Millionen versprochen – alles Visionen, die nicht umgesetzt werden können. Das erforderliche Geld steht in Bonn – nicht in Berlin – nämlich überhaupt nicht bereit.
Wir wollen festhalten: Es war Oettinger als Fraktionsvorsitzender, und es war Oettinger, der auch als Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung diesen Begriff das erste Mal eingeführt hat.
Ich spreche jetzt nicht zu den Grünen.
Jetzt soll man eines nicht tun, meine Damen und Herren, nämlich Dinge für sich persönlich reklamieren zu wollen. Es ist ein außerordentlich gutes Miteinander in der Region. Darüber sind wir froh. Es hat noch kein Beispiel gegeben, dass Naturschutzverbände und die Politik so gut zusammengearbeitet haben, wie es in diesem Fall geschieht. Deswegen geht es nicht darum, wem die Lorbeeren zukommen. Es ist völlig untauglich, dieses Thema in irgendwelcher Hinsicht in den Landtagswahlkampf einzubeziehen oder zu instrumentalisieren.
Jetzt geht es auch darum, wo Geld herkommen soll. Das Geld ist aber nicht das Entscheidende. Entscheidend ist, dass diejenigen, die von dem Truppenübungsplatz leben, weiterhin ihre Existenz gesichert haben. Das sind die Landwirtschaft, die Schafwirtschaft, die Forstwirtschaft und die Bauern, die außerhalb noch Flächen bewirtschaften. Alle anderen – diejenigen, die erst einmal sagen: „Wenn ich Geld bekomme, dann beteilige ich mich“ –, das sind Trittbrettfahrer. Wenn in der Region niemand begreift, dass er von einem solchen Label – ich gestehe den Grünen gerne zu, dass sie diejenigen waren, die daran sicherlich schon lange gedacht haben –, das viel für die Region bedeutet, mit Leben gefüllt wird, ist das nicht sinnvoll und richtig. Ich anerkenne die Position der Grünen ausdrücklich. Aber hier so zu tun, als ob ein Bürgermeister oder jemand in der Region oder gar der ehemalige Landrat Wais hier federführend gewesen wären, lieber Kollege Käppeler, ist völlig falsch.
Kollege Käppeler, wir haben es dem glücklichen Umstand zu tun, dass wir mit Herrn Reumann einen Landrat haben, der die Dinge vorzüglich koordiniert. Das ist in Ordnung so. Die Arbeitsgruppe wird vom Regierungspräsidium geführt. Wenn Sie schon Namen nennen, sollten Sie vor allem das Regierungspräsidium und Regierungspräsident Wicker erwähnen. Die SPD jedenfalls kann für sich in der Frage Biosphärengebiet gar nichts reklamieren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Schulgesetzes erneut gewissenhaft durchgearbeitet.
Ich darf Ihnen zugestehen, dass viel Vernünftiges und auch Durchdachtes darin steht. So sollen die Schüler danach zur Selbstständigkeit erzogen und soll ihnen Freude am Lernen und an der Leistung vermittelt werden. Ich stimme beiden Aussagen ausdrücklich zu.
Des Weiteren – auch damit haben Sie Recht – soll der Unterricht im Klassenverband und in Gruppen ermöglicht werden. Stattfinden sollen unterrichtsbezogene Ergänzungsstunden, individuelle Förderung und Hausaufgabenbetreuung usw. bis hin zur sportlichen, künstlerischen und handwerklichen Freizeitgestaltung und zur Rhythmisierung des Unterrichts.
Am Beispiel der Rhythmisierung des Unterrichts kann man sehr schön aufzeigen, dass all dies schon längst möglich ist. Die Schulen sind gehalten, die ihnen gegebenen Möglich
keiten zu nutzen und genau diese neuen Wege zu beschreiten.
Nach dem Lob muss ich ein Fazit ziehen, das nicht so sonderlich positiv ausfällt. Unser Fazit zu dem Gesetzentwurf der SPD lautet: Er beinhaltet nichts Neues, nichts, was nicht ohnehin schon heute an jeder Schule umgesetzt werden kann, nämlich an jeder Schule, die die ihr zugestandene Eigenständigkeit sinnvoll und vor allem auch richtungweisend umzusetzen weiß.
Ihre Forderung nach mehr Mitteln für zusätzliches pädagogisches Personal wird unsererseits – das wird Sie nicht wundern – strikt abgelehnt. Wir setzen unseren Schwerpunkt weiterhin bei den Hauptschulen, die in besonderer Weise pädagogisch gefordert sind. Ich nenne sie bewusst nicht „Brennpunktschulen“. Die CDU-Fraktion hält am bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen und vor allem auch von Ganztagsangeboten fest.
Im Gegensatz zur SPD-Fraktion behalten wir dabei vor allem das finanziell Machbare im Auge und wollen deshalb das Ehrenamt in Form von Jugendbegleitern in die pädagogische Arbeit mit einbeziehen, wie dies unser Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung hier dargelegt hat. Es haben diesbezüglich Gespräche stattgefunden, und es stehen weitere Gespräche unmittelbar bevor.
Wir stigmatisieren keine Schule, wie Sie in der Begründung Ihres Entwurfs glauben machen wollen.
Herr Schmiedel, wollen Sie hier weiterreden? Das wäre vielleicht interessant. Ich habe gar nicht gewusst, dass Sie etwas von Schule verstehen.
Im Gegensatz zur SPD-Fraktion sind wir ideologiefrei
ja – und hängen keiner Heilslehre an, die die Ganztagsschule als Einstieg in eine vom Staat verwaltete Kindheit und Jugend sieht
und dabei auch noch Strukturen vergöttert, die längst überholt sind, meine Damen und Herren.
Für uns ist die Ganztagsschule eine sinnvolle Maßnahme zur Ergänzung der traditionellen Halbtagsschule. Wir wollen übrigens auch – ich sage das ganz bewusst – allein er
ziehenden Müttern und Vätern ermöglichen, ihre Kinder möglichst lange und umfassend selbst zu erziehen.
Deswegen, meine Damen und Herren, setzen wir auf die Verbesserung von familien-, sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bedingungen, die dann ohne äußere Zwänge eine echte Wahl ermöglichen. Mit uns, meine Damen und Herren, wird es keine Zwangsganztagsschule geben.
Für uns hat die Wahlfreiheit der Eltern Vorrang. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Es ist immer dieselbe Frage: Lieber Kollege Käppeler, können Sie anhand unseres Wahlkreises endlich einmal erläutern, welche Schulen Sie zusammenfassen wollten, um Regionalschulen zu bilden? Sagen Sie das doch einmal.
Das hat mit dem Ausschuss nichts zu tun. Hier kann man erklären, wie eine solche Regionalschule beispielhaft aussieht, welche Größe sie haben sollte. Kein Sozialdemokrat konnte dies bisher erklären. Bitte weitere Information: Wie sehen die Regionalschulen aus?
Herr Kollege Dr. Caroli, ist Ihnen bekannt, dass der Begriff Nationalpark sowohl nach dem Bundesnaturschutzgesetz als auch nach dem Novellierungsentwurf zum Landesnaturschutzgesetz eine waldwirtschaftliche und eine landwirtschaftliche Nutzung ausschließt? Frage 1.
Frage 2: Wollen Sie der Region Münsingen zumuten, dass auf den Flächen des Truppenübungsplatzes die Schafbeweidung eingestellt und eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen wird?
Da hat noch jemand etwas von PLENUM vergessen.
Die Speisekarte, ja.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist außerordentlich erfreulich – Kollege Walter hat ja darauf hingewiesen, ich gebe ihm darin ausdrücklich Recht –, dass der Truppenübungsplatz Münsingen zwischenzeitlich von allen – ich betone: von allen –
als Juwel betrachtet wird. Noch vor wenigen Jahren wurde behauptet, dass der militärische Übungsbetrieb alles zerstöre.
Und diejenigen, die dieses behauptet haben, haben ganz wesentlich dazu beigetragen – das muss man auch einmal in der Öffentlichkeit festhalten –, dass der Truppenübungsplatz in seiner Existenz systematisch zerredet wurde und jetzt aufgelöst wird.
Heute, wo Deutschland nach Verteidigungsminister Struck, der ja Ihrer Partei angehört,
am Hindukusch verteidigt wird, erkennt auch Rot-Grün,
dass trotz eines über 100 Jahre dauernden militärischen Übungsbetriebs die Eingriffe in die Landschaft gering geblieben sind. Als die Auflösungsentscheidung absehbar war, hat das Land – –
Ja, das hören Sie nicht gern. Sie waren doch diejenigen, die immer behauptet haben, dass die Bundeswehr, das Militär die Natur zerstöre, und jetzt sind Sie auf den Wagen aufgesprungen und gehören zu denjenigen, die behaupten: Wir müssen dringend erhalten, was erhaltenswert ist. Also nichts ist zerstört worden.
Als die Auflösungsentscheidung absehbar war, hat das Land – da ist sehr viel getan worden – umgehend das Regierungspräsidium Tübingen
beauftragt, eine Gesamtkonzeption bezüglich des Konversionsprozesses zu erstellen. Meine Damen und Herren, hierbei erweist sich das Regierungspräsidium, dessen Existenzberechtigung Sie erst gestern wieder in Zweifel gezogen haben,
mit seinen weitreichenden Zuständigkeiten für Fragen des Naturschutzes, der Landwirtschaft, des Straßenbaus und des Denkmalschutzes als beispielhaft und als äußerst wirkungsvolle Verwaltungsebene. Hier haben Sie es noch einmal exemplarisch vorgeführt bekommen.
Es ist Regierungspräsident Wicker außerordentlich gut gelungen, in wesentlichen Fragen – das wurde angesprochen; das ist erfreulich, ich sage es ausdrücklich – Einigkeit unter allen beteiligten Kommunen und Landkreisen zu erzielen. Worin besteht jetzt diese Einigkeit?
Die außerordentlich hohe Naturwertigkeit – das wurde von den Kollegen angesprochen – als zusammenhängender Naturraum steht außer Frage und wird von allen anerkannt. Deswegen hat die Landesregierung diese Fläche auch als zusammenhängendes Gebiet, als FFH-Gebiet, gemeldet.
Die bisherige Weidenutzung wurde angesprochen. Insbesondere die Schafbeweidung steht für alle außer Frage und kann ausgebaut werden.
Eines haben Sie nicht angesprochen; das möchte ich aber gern tun. Die Nutzungsinteressen der Wirtschaft müssen auch weiterhin berücksichtigt werden. Damit meine ich – ich sage es ganz bewusst – Daimler-Chrysler, Liebherr, Kässbohrer,
die den Truppenübungsplatz für Erprobungszwecke nutzen. Dass dabei die wirtschaftlichen Nutzungsinteressen mit naturschutzrechtlichen Vorgaben abgestimmt werden, ist für die CDU-Fraktion ganz selbstverständlich.
Weil sich die Artenvielfalt oftmals erst durch die militärische Nutzung entwickeln konnte,
liegt es gerade im Interesse des Naturschutzes, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt auch weiterhin vergleichbare Nutzungen erfolgen.
Die Bodenverdichtungen, wo die Tümpel entstanden sind, sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sind durch Verdichtungen durch Panzerketten zustande gekommen.
Die Brandwiesen mit ihrer eigenen Dynamik sind dadurch zustande gekommen, dass Zielgebiete systematisch abgebrannt wurden, um weitere Brände zu verhindern.
Für mich kommen in diesen Fragen in allererster Linie die Landwirte als Dienstleister infrage.
Nun zu Ihren Anträgen, meine Damen und Herren von der Opposition. Bezüglich eines Nationalparks oder Biosphärenreservats kann man über alles reden. Die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, stellen sich für die Menschen in meiner Heimat im Augenblick überhaupt nicht. Ich sage Ihnen auch, warum: Die Menschen wollen in allererster Linie wissen, wie der Eigentümer, der Bund, seiner Gesamtverantwortung in Sachen Konversion gerecht wird. Das ist die Frage, die die Region stellt.
Der Bund – das sei zugestanden – anerkennt grundsätzlich den negativen Verkehrswert des Platzes. Das heißt aber für unsere Fraktion, dass die Kosten für eine Beräumung in Höhe eines vermutlich zweistelligen Millionenbetrags auch vom Bund erbracht werden müssen. Die Alternative dazu wäre: Der Bund geht, es geschieht nichts, und die Bundes
vermögensverwaltung müsste dann die Sicherungspflicht mit hohem Geldaufwand finanzieren und damit auch – da wäre in Sachen Tourismus nichts erreicht – das generelle Betretungsverbot aufrechterhalten.
Das wäre in der Tat das Schlimmste.
Wie es in dieser Frage weitergeht, bleibt abzuwarten. Zunächst soll in den Jahren bis 2006 – so sieht es der Fahrplan vor – in einer so genannten Testfelderprobung eine Abschätzung der Gefahrenverteilung auf dem ganzen Platz gewonnen werden. Das heißt doch konkret – das müssen Sie einsehen –, dass frühestens 2007 die Flächen des Truppenübungsplatzes in das Grundvermögen des Bundes überführt werden können. Erst dann kann darüber entschieden werden, in wessen Eigentum – sei es ein Zweckverband, eine Stiftung oder das Land Baden-Württemberg – der Platz dann übergehen wird. Fest steht bis jetzt nur eines: Niemand wird dem Bund ohne entsprechende Gegenleistung die haftungsrechtlichen Verpflichtungen abnehmen.
Welche Aufgaben hat das Land übernommen? Sie haben gesagt, es sei nichts getan worden. Das ist großer Unsinn.
Erstens: Mit dem Bund wurde verhandelt.
Mit dem Bund wird weiter verhandelt. Dies geschieht auf verschiedenen Ebenen.
Zweitens: Mit den Kommunen und Kreisen werden Nutzungskonzepte entwickelt. Dies geschieht durch das Regierungspräsidium Tübingen. Dafür wurde extra eine Konversionsgruppe eingerichtet.
Drittens: Im Gegensatz zum Bund hat das Land gehandelt. Wir haben Kompensation geleistet. An den Wirtschaftsraum Münsingen sind immerhin anderthalb Millionen Euro an Mitteln aus dem Ausgleichstock geflossen.
Ich nenne einen weiteren Punkt: Unsere Fraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Autobahnzubringer der L 230 zur A 8 zügig ausgebaut wird. Mit dem Bau der Ortsumfahrung Auingen kann nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens Ende 2005 begonnen werden. Magolsheim, Breithülen und Böttingen werden folgen, sobald die Umweltverträglichkeitsprüfungen abgeschlossen sein werden.
Des Weiteren steht die Forderung aus der Raumschaft im Raum, wonach eine Straßenanbindung nach Römerstein unabdingbar ist. Diese Forderung wird geprüft.
Sorgen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, dafür, dass die B 28 bei Metzingen weitergebaut wird. Damit können Sie der Raumschaft Münsingen zu einer dringend notwendigen Verkehrsanbindung
Richtung Westen verhelfen, die den Interessen unserer heimischen Wirtschaft und dem Tourismus dient und darum auch Arbeitsplätze sichern hilft.
Für die CDU-Fraktion, für unsere Fraktion gilt: Keine Entscheidung darf gegen die Interessen der Menschen im Raum Münsingen getroffen werden.
Herr Kollege Dr. Witzel, welchen Beitrag erwarten Sie von der Wirtschaft, und was halten Sie für zumutbar, weil die Wirtschaft hinterher auch Nutznießer ist?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute in Rede stehenden Bildungspläne enthalten als eine wesentliche Neuerung so genannte Bildungsstandards mit Kerncurricula. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind so ausgewählt, dass über sie personale, soziale, methodische und fachliche Kompetenzen vermittelt werden. Es handelt sich
dabei wohlgemerkt um ein Pflichtpensum. Es ermöglicht Konzentration auf das Wesentliche und schafft nebenbei auch noch Raum für mehr pädagogische Selbstständigkeit an unseren Schulen. Dafür sind zwei Drittel der Unterrichtszeit vorgesehen. Ein weiteres Drittel der Unterrichtszeit steht für die Ausgestaltung der schuleigenen Curricula zur Verfügung.
Es ist überdies sinnvoll, dass die Bildungsstandards – da sind wir anderer Meinung als Sie, Frau Rastätter – ein angemessenes, schularttypisches Erwartungsniveau festlegen und damit im Sinne des aus unserer Sicht bewährten gegliederten Schulwesens in Baden-Württemberg das Profil der jeweiligen Schulart schärfen. Das ist unser Anliegen.
Mit den Bildungsstandards erhalten unsere Schulen einerseits ein Instrumentarium für die Bewertung der Ergebnisse der schulischen Arbeit und andererseits eine Orientierung für die Qualitätskontrolle, die immer am Ende des jeweiligen Bildungsabschnitts steht. Dies geschieht – Sie haben es angedeutet – in Form von Diagnosearbeiten und auch in Form von Jahrgangsarbeiten, die übrigens schon jetzt freiwillig abgerufen werden, weil die Lehrkräfte gern eine Rückmeldung für ihre eigene Arbeit an der Schule erhalten.
Diesem Prozess der Selbstevaluation muss nach Meinung der CDU-Fraktion breiter Raum eingeräumt werden. Wir wollen nämlich zuallererst Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen und den Schulen Freiheiten gewähren. Erst dann folgt Fremdevaluation. Sie soll für uns und auch für die Lehrkräfte nicht etwas Bedrohliches darstellen, sondern soll ein weiterer Beitrag zur Qualitätsentwicklung sein. Wir verstehen Schule nämlich als eine lernende Organisation. Deswegen sieht die CDU-Fraktion einen Schwerpunkt bei der Selbstevaluation.
Die kritische Reflexion der eigenen pädagogischen Arbeit hat meines Erachtens schon jetzt einen Prozess der Qualitätsentwicklung auf den Weg gebracht, der, wenn es nach mir geht, von der Schulverwaltung nicht dominiert, sondern in zunehmendem Maß begleitet wird. Dazu werden auch so genannte Evaluationsberater bereitgestellt.
Sehr geehrte Frau Rastätter, Sie sehen ja – Sie haben das eingeräumt; das freut mich sehr –: Die meisten Forderungen Ihres Antrags sind zwar nicht erledigt, aber auf einem guten Weg.
Deswegen – die Konsequenz nehmen Sie uns sicher nicht ab –, weil vieles davon schon umgesetzt ist, lehnen wir den Antrag ab.
Ich sage aber genauso offen, dass wir einigen Forderungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler nicht entsprechen können. Ich sage das ganz deutlich. Wir waren und sind nicht bereit, bildungspolitische Innovationen an unseren Schulen nur deshalb zu verzögern, um uns bei Lösungen der gesamten Kultusministerkonferenz lediglich auf den kleinstmöglichen gemeinsamen Nenner zu beschränken.
Wir stehen auch für zweifelhafte Experimente, die mit – entschuldigen Sie den Ausdruck – Leistungsnivellierungstendenzen einhergehen, nicht zur Verfügung.
Wir sehen es deshalb ganz gelassen, wenn andere Bundesländer über schulartübergreifende Bildungspläne diskutieren. Der Erfolgsfaktor der baden-württembergischen Bildungspolitik und – wenn wir den Blick nach Bayern richten – auch der bayerischen Bildungspolitik besteht gerade darin, dass wir von solchen ideologischen Nivellierungstendenzen Abstand genommen haben.
Aus diesem Grund lehnen wir die Strategie des kleinsten gemeinsamen Nenners – ich sage es nochmals – konsequent ab und setzen weiterhin auf differenzierte Standards für alle Schularten.
Bei der Entwicklung der Bildungspläne sind wir weit fortgeschritten.
Wir treffen an unseren Schulen bei der Umsetzung der Bildungspläne – –
Frau Rastätter gestatte ich immer eine Zwischenfrage. – Bitte, Frau Rastätter.
Frau Rastätter, Niveaukonkretisierungen sind bei uns auch dabei, um das in aller Deutlichkeit zu sagen.
Aber die Frage, die in dieser Diskussion noch nicht entschieden war, ist eine ganz andere. Sie wissen: Man hat sich lange darüber unterhalten, ob Regel- oder Mindeststandards gelten sollen.
Solange wir diese Frage nicht eindeutig beantworten und uns bundesweit auf ein gewisses Anspruchsniveau einigen, macht diese Diskussion meines Erachtens keinen Sinn.
Würde man sich darauf einigen, Frau Rastätter, wäre ich bereit, diesen Weg mit anzudenken.
Ich möchte es nicht grundsätzlich ablehnen, aber die Ausgangsvoraussetzung passt nicht.