Lars Düsterhöft

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Last Statements

Haben Sie vielen Dank, dass ich diese Frage eines formal Unwissenden stellen darf. – Erst einmal Gratulation zu Ihrer Rede. Sie entspricht doch sehr Ihrer Rolle, muss ich feststellen. Aber was ich wirklich nicht verstehe, und da klären Sie mich jetzt mal bitte auf: Auf der einen Seite werfen Sie dem Senat vor, dass wir nicht hart genug durchgreifen, dass wir in der BVG nicht die total logischen Schritte ergreifen. Auf der anderen Seite sagen Sie: Um Gottes Willen, wie können Sie denn jetzt so harte Maßnahmen so kurz vor Weihnachten ergreifen? Also das ist doch wirklich ein Widerspruch.
Ich verstehe es nicht. Bitte erklären Sie es mir. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind entschlossen, die Arbeitsbedingungen bei den Bodendienstleistern auf dem Flughafen BerlinBrandenburg Willy Brandt nachhaltig zu verbessern.
Diese Koalition steht wie keine andere für gute Arbeit mit fairen und angemessenen Löhnen – Löhne, von denen die Menschen nicht nur leben können. Es geht auch darum, die Zeit nach dem Erwerbsleben zu sichern und die Menschen unabhängig zu machen von staatlichen Sozialleistungen. Wir werden nicht wegschauen, wenn in unserer Verantwortung tariffreie Zustände existieren.
Ja!
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
Ich vermute mal, Sie sprechen damit die sachgrundlosen Befristungen an, die wir übrigens abgeschafft haben – auch eine Leistung dieser Koalition.
Selbstverständlich stehen wir dafür, dass wir möglichst umfangreich nicht irgendwie befristete Arbeitsverträge in unseren Reihen haben.
Die FDP ist, glaube ich, immer für sachgrundlose Befristungen.
Wir werden nicht wegschauen, wenn in unserer Verantwortung tariffreie Zustände existieren oder aber die Arbeitsbedingungen zu prekären Arbeitsverhältnissen führen. Diese Koalition steht für einen starken Staat, einen Staat, der im Bereich der Daseinsvorsorge Verantwortung übernimmt, Outsourcing verhindert bzw. beendet und es nicht zulässt, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder Abstriche hinnehmen müssen.
Wir werden heute beschließen, dass am Flughafen Willy Brandt ab dem Jahr 2022 nur noch zwei Lizenzen für die Bodenabfertigung ausgeschrieben werden. Eine dieser Lizenzen soll an ein Unternehmen im Besitz der Flughafengesellschaft gehen. Damit wollen wir nicht mehr und nicht weniger, als an allen anderen Flughäfen in Berlin,
in Deutschland Standard ist. Diese Koalition steht für gute Arbeitsbedingungen.
Splitdienste, unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und unzureichende Fortbildungen sind kein Ausdruck arbeitnehmerfreundlicher Flexibilität, wie die FDP es vielleicht findet. Die lacht ja gerade bei diesem Thema sehr intensiv. Solche Arbeitsbedingungen werden gemacht, um Angestellte klein und ersetzbar zu halten, und genau diese Praxis wollen wir heute mit unserem Beschluss beenden.
Der Flughafen Willy Brandt ist nicht in der alleinigen Trägerschaft des Landes Berlin. Es wird deshalb darauf ankommen, dass sich der Senat auf allen Ebenen für die Rekommunalisierung der Bodenabfertigung einsetzt, um die Partner im Bundesministerium für Verkehr sowie im Land Brandenburg zu überzeugen. Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihr engagiertes Handeln.
Vergessen dürfen wir übrigens dabei nicht, dass es das Land Berlin war, welches die Bodenabfertigung erst veräußert hat. Ohne Not wurde im Jahr 2008 die damalige GlobeGround Berlin GmbH an die WISAG Service Holding GmbH veräußert. Die GlobeGround war kein schwächelndes Landesunternehmen. Es spielten bei diesem Verkauf wohl mehr ideologische und finanzpolitische Gründe eine Rolle. Diesen Fehler wollen wir heute wiedergutmachen und zurücknehmen.
Oh! Ja, genau das wollen wir. Abschließend möchte ich den Vertrauensleuten bei der WISAG herzlich danken: Es ist euer Einsatz, der zum heutigen Beschluss geführt hat. Gemeinsam können wir für gute Arbeit sorgen, und heute gehen wir genau dafür den nächsten Schritt. – Vielen Dank!
Herr Hansel! Ist Ihnen bewusst, dass das Abgeordnetenhaus manchmal auch Politik macht, die über den Tag hinausgeht,
und wir uns deswegen zu Recht auch mit dieser Frage heute befassen? Denn ich habe gehört, in Zukunft, nach dieser Pandemie wird es höchstwahrscheinlich wieder mehr Flugverkehr geben.
Danke schön! – Ehrlich gesagt, ich verstehe das langsam nicht mehr. Eben haben Sie uns vorgeworfen, dass wir uns nicht mehr mit der aktuellen Problematik am BER beschäftigen, sprich: Coronakrise, und jetzt reden Sie davon, was vor wie vielen Jahren schiefgelaufen ist und was Sie in 30 Jahren alles ändern wollen. Können Sie mir das bitte noch mal erläutern, wo da der Zusammenhang ist?
Beim nächsten Mal können wir das auch gern absprechen, dann tauschen wir einfach! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, den vorliegenden Antrag muss man unabhängig von der aktuellen Situation betrachten. Es geht hier schließlich um ein seit Jahrzehnten diskutiertes Anliegen der Gewerbetreibenden, und im Kern geht es sogar um ein Ansinnen, das seit Jahrtausenden die Gemüter bewegt.
Ja, seit Jahrtausenden. – Um es gleich vorneweg zu sagen: Ich bin gegen diesen Vorstoß. Nicht, weil der Antrag von der FDP kommt, nicht weil der Vorschlag von Michael Müller und Ramona Pop kommt, nein, sondern weil ich in der Abwägung der unterschiedlichen Aspekte dazu komme, dass ich doch eine klare Haltung dagegen beziehen kann.
Auf folgende Fragen möchte ich gerne eingehen – erstens: Würde eine Ladenöffnung am Sonntag mehr Umsatz bringen?
Ich sage nein, wohl höchstens in Ausnahmefällen. An sechs Tagen in der Woche können die Berlinerinnen und Berliner und unsere Gäste einkaufen gehen, laut Gesetz sogar 24 Stunden am Tag. Die Läden sind geöffnet, Beschränkungen gibt es trotz Pandemie nur noch in einem wirklich kleinen Bereich. Doch die durchschnittliche Berlinerin hat nur selten das Problem, dass sie nicht so
recht weiß, wohin mit ihrem Geld. Die Kaufkraft wird durch veränderte Ladenöffnungszeiten nicht erhöht. Eher kommt es zu einer Verteilung der Kaufkraft auf einen weiteren Wochentag beziehungsweise zu einer weiteren Verlagerung der Kaufkraft hin zu den Zentren, welche wohl eher am Sonntag öffnen würden als der kleine Kiezladen.
Zweitens: Ist dies ein Vorteil gegenüber dem Onlinehandel?
Nein. – Ich will den Berliner sehen, der das Handy mit der Amazon-App fallen lässt und das fünfte Paar Schuhe im Laden kauft und sie sich nicht an die Haustür liefern lässt. Unser Kaufverhalten verändert sich seit Jahrzehnten. Nach dem Sterben der kleinen Geschäftsstraßen und dem Aufstieg der Shopping-Malls hat das Internet nun dazu geführt, dass auch die Shopping-Mall stets weiter entfernt ist als der Onlineshop. Corona hat auch hier eine längst laufende Entwicklung tatsächlich beschleunigt, aber nicht verursacht.
Drittens: Ist die Schließung der Läden am Sonntag ein Ausdruck überholter Werte?
Danke! – Nein. Speziell in Krisenzeiten versuchen Unternehmerinnen und Unternehmer und auch die Verbände immer wieder, hart erkämpfte Errungenschaften wie den freien Sonntag zu torpedieren. Die sozialdemokratische Arbeiterinnenbewegung hat es vor 125 Jahren gegen konservative Kräfte geschafft, ein weitreichendes Verbot von Sonntagsarbeit im Handel durchzusetzen. Und ja, natürlich ändern sich in unserer Gesellschaft die Interessen und Gewohnheiten. Aber der freie Sonntag als Schutz für Arbeitnehmende ist auch heute noch wichtig und richtig: Der Mensch ist nicht nur zum Arbeiten da; er braucht Ruhephasen, Entspannung und hat das Recht auf ein Familienleben.
Nein.
Nein.
(Sebastian Czaja)
Jetzt muss ich doch noch mal überlegen – nein, beides nein; bei Herrn Wild komme ich wirklich ins Schwanken.
Ausnahmen von den geltenden Ladenöffnungszeiten gab es von Anfang an, und diese gibt es noch immer. Ich finde es absolut richtig, dass es diese Ausnahmen dort gibt, wo es nötig ist, und wenn sie sinnvoll sind.
Viertens: Wäre eine gänzliche Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten sinnvoll für die Arbeitnehmenden? – Wahrscheinlich sagen Sie auch wieder: Ja. – Ich denke: Nein. – Wir müssen uns vor Augen halten, wer überhaupt die Last von verkaufsoffenen Sonntagen tragen würde: 70 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel sind Frauen, die zu großen Teilen in Teilzeit arbeiten. Hinzu kommt die große Schar an Minijobberinnen. Doch diese Menschen haben auch andere Tätigkeiten: Sie sind alleinerziehend, sie gehen studieren, sie haben noch einen weiteren Job, sie müssen zu Hause noch Angehörige pflegen. Sie haben tatsächlich noch andere Tätigkeiten als nur an jedem Tag flexibel zur Verfügung zu stehen. Und auch diese Berlinerinnen haben ein Recht auf freie Sonntage für die Familie, zur Erholung sowie zur „seelischen Erhebung“, wie es das Grundgesetz beschreibt. Für diese Gruppen wäre die Sonntagsöffnung alles andere als ein Gewinn – schon gar nicht für ihre Familien, schon gar nicht für ihre Kinder.
Nein, jetzt bin ich mal konsequent an der Stelle! – Die fünfte Frage – und die finde ich ganz spannend: Leben wir hinter dem Mond, wenn wir am Sonntag die Geschäfte nicht öffnen?
Danke schön! Und ich sage: Nein! Wir haben in Berlin ein äußerst liberales Ladenöffnungsgesetz. Wirklich beschweren kann sich hier niemand: Geschäfte können, wie ich schon sagte, von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. Immer wieder wird gesagt, Deutschland sei eines von wenigen Ländern in Europa, das an dem strikten Sonntagöffnungsverbot festhält. Man kann es aber auch anders herum ausdrücken: Deutschland ist eines der wenigen Länder, das den Schutz der Familie und die Notwendigkeit der Erholung nicht dem Anspruch einer sonntäglichen Shoppingtour bzw. den Umsätzen des Einzelhandels unterwirft.
Jetzt komme ich zum Ja: Ja, in Berlin haben die Geschäfte am Sonntag nun mal geschlossen, und ich finde das auch gut so. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal kommt es mir noch immer vor wie ein böser Traum. Ich muss doch jeden Moment aufwachen und dieser ganze Mist ist nicht passiert.
Noch vor wenigen Wochen sprachen wir über den massiven Fachkräftemangel und die Jobcenter klagten über Stellenstreichungspläne. Die Arbeitslosenzahlen waren auf einem Rekordtief. In Bezug auf den Bereich Arbeit war auch Berlin eine Insel der Glückseligen, wenigstens für die allermeisten. Dass Sie das als eine Steilvorlage sehen oder nutzen, zeigt nur, dass Sie nicht beim Thema sind. Schade!
(Christian Gräff)
Seit gestern 10 Uhr kennen wir die neuesten Arbeitsmarktdaten für Berlin. Die Befürchtungen bestätigen sich: Aus der Gesundheitskrise ist eine massive Wirtschaftskrise und hieraus eine massive Arbeitsmarktkrise geworden. Im Vergleich zum Vormonat haben 18 000 Berlinerinnen und Berliner ihre Anstellung verloren. Insgesamt sind nun knapp über 200 000 Menschen in Berlin erwerbslos gemeldet. Wenn wir wissen wollen, wie stark das Coronavirus schon seine Spuren hinterlassen hat, lohnt sich ein Blick auf das Vorjahr. Im Vergleich zum Mai 2019 haben wir nun knapp 50 000 erwerbslose Menschen mehr. Besonders hart trifft es die Jugendlichen, gegenüber dem Mai 2019 haben wir einen Anstieg von 42,2 Prozent bei den erwerbslosen Jugendlichen zu verzeichnen.
Das sind nackte Zahlen. Sie beschreiben kein bisschen, was es für die Berlinerinnen und Berliner heißt. 50 000 Menschen haben ihre Arbeit verloren, 50 000 Familien sind betroffen, 50 000 Menschen, die sich nun um ihre Existenz sorgen, sich fragen, wie es weitergehen soll. Ebenso sind über 17 000 Jugendliche betroffen, deren Erwerbsleben doch gerade erst beginnen sollte.
Unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker ist es, diesen Berlinerinnen und Berlinern Hoffnung zu geben und dafür zu sorgen, dass sie möglichst unbeschadet durch diese Krise kommen. Ganz konkret machen dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in den Berliner Jobcentern sowie in der Jugendberufsagentur. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei ihnen bedanken. Sie sichern mit ihrer Arbeit den sozialen Frieden in unserer Stadt und sorgen dafür, dass unser Sozialsystem möglichst passgenau hilft. Sie sorgen dafür, dass Mieten weiterhin pünktlich gezahlt werden können und dass der Kühlschrank nicht leer bleibt.
Unsere Aufgabe muss es sein, den weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit möglichst gering zu halten und dafür zu sorgen, dass möglichst wenige von den 388 000 in Kurzarbeit gemeldeten Menschen in die Erwerbslosigkeit geschickt werden müssen. Ebenso sind unsere Verwaltung und unsere landeseigenen Unternehmen jetzt gefordert, kurzfristig möglichst viele zusätzliche Ausbildungsstellen zu schaffen. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation zahlreicher Ausbildungsbetriebe kommt es darauf an, den Jugendlichen Alternativen zu bieten.
Die kommenden Wochen und Monaten sind nicht die Stunden der Arbeitsmarktprogramme. Jetzt geht es darum, die Wirtschaft zu stützen, Kredite und Zuschüsse zu gewähren und dafür zu sorgen, dass die Menschen erst gar nicht in Arbeitslosigkeit geraten. Wie die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen und dem gestern beschlossenem Konjunkturpaket hat der rot-rot-grüne Senat in den letzten Wochen Hervorragendes geleistet. Ihre Kritik ist an dieser Stelle nicht angebracht.
Noch nie wurden so schnell so große und umfangreiche Programme aufgelegt und erfolgreich umgesetzt – noch nie zuvor. Der Generalsekretär der CDU hat noch im letzten September Berlin als „Failed State“ bezeichnet. Diese Krise und das Handeln dieser Regierung strafen ihn Lügen.
Wir müssen dafür sorgen, dass die Mütter und Väter Berlins wieder uneingeschränkt arbeiten gehen können. Die Situation in den Kitas und Schulen ist heute noch das Thema zahlreicher Diskussionen. Dass die Kitas und Schulen auch wieder zum Regelbetrieb zurückkehren müssen, damit die Eltern über kurz oder lang nicht ihre Arbeit verlieren, möchte ich an dieser Stelle kurz erwähnen.
Aus der Gesundheitskrise sind aber nicht nur eine Wirtschaftskrise und eine Arbeitsmarktkrise entstanden – die Pandemie stürzt unsere Gesellschaft in weiten Teilen in eine Krise.
In dieser Situation hinterfragen wir erstmals: Was ist wirklich wichtig für uns? – Dieses klitzekleine Virus führt uns vor Augen, was systemrelevant ist. Dieser Begriff sollte meines Erachtens Unwort des Jahres werden. Wieso braucht unsere Gesellschaft erst eine Pandemie, um festzustellen, dass zum Beispiel die Pflege und das Gesundheitswesen tatsächlich wichtig sind und warme Worte nicht ausreichen, um diese Berufe nachhaltig aufzuwerten?
Herausfordernd und herausragend wichtig war diese Arbeit schon immer. Nicht erst in Coronazeiten verdienen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege deshalb mehr Anerkennung. Ich finde die Beschlüsse zu den Bonuszahlungen selbstverständlich gut. Niemand ist gegen zusätzliches Geld für Pflegekräfte. Wie man aber auf die Idee kommen konnte, politisch eine solche Prämie zu fordern und sie dann in Teilen den Trägern der Pflege aufdrücken zu wollen, fand ich stets absurd. Ich bin froh, dass auch das Land Berlin das offene Drittel der Prämie für die Pflegekräfte übernehmen wird.
Zugleich geht diese Prämie an den Problemen in der Pflege vorbei. Wir brauchen grundsätzlich höhere Löhne in der Pflege. So kann eine Pflegehilfskraft beim derzeitigen Pflegemindestlohn nicht auf eine auskömmliche Rente hoffen – unglaublich, wenn man daran denkt, was diese besonderen Menschen tagtäglich leisten. Deshalb müssen wir nicht über eine grundsätzliche Reform der Finanzierung der Pflege nachdenken, sondern wir müssen
diese endlich vornehmen. Nicht zuletzt kommt es darauf an, die Arbeitsbedingungen unabhängig von der Entlohnung grundlegend zu verbessern. Ich befürchte, dass nach der Auszahlung dieser Prämie an die Pflegekräfte nicht viel übrig bleibt von dem Applaus während der Pandemie und wir bei der nächsten Gesundheitskrise wieder vor genau denselben Problemen stehen.
Ich glaube, dass wir Berlinerinnen und Berliner die Pandemie bis jetzt gut gemeistert haben. Wir haben herausragende Virologen und Wissenschaftlerinnen in unsere Entscheidungen einbezogen; kaum befragt haben wir jedoch Psychologinnen und Psychologen, Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler oder einfach die, denen sowieso wenig Gehör geschenkt wird, zum Beispiel Menschen mit Behinderung. Was es für eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, eines davon schwerbehindert, bedeutet, von einem Tag auf den anderen jede Hilfe zu verlieren, können sich die meisten wohl nicht vorstellen. Eines ist klar: Ihren Job konnte sie vorerst ebenso an den Nagel hängen wie das zarte soziale Netzwerk um sie herum. Sie musste die Pflege stemmen, den Haushalt schmeißen und Lehrerin spielen. Alle drei Kinder bleiben dabei auf der Strecke. – So geht es vielen Menschen mit Behinderung, die auf wichtige Therapien, Präventionskurse und Bildungsangebote verzichten müssen. Neben den Rückschritten im kognitiven und körperlichen Bereich bedeuten die Beschränkungen vor allem eines: das Gefühl, allein zu sein, abgetrennt und nicht gesehen zu werden. Eines ist daher ganz klar: Wir haben auch eine soziale Krise, und um diese zu mindern müssen wir beispielsweise Menschen mit Behinderung bei allen Maßnahmen berücksichtigen und bedenken.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben wir den Infektionsschutz nicht immer und nicht überall über alles gestellt, und das war auch absolut richtig so. Schulhelferinnen und Schulhelfer dürfen, sofern der Träger zustimmt, zu den Familien nach Hause. Doch auch hier gibt es viele Wenns und Abers: Kinder mit Förderstufe II – dies beschreibt einen Unterstützungsumfang – dürfen in die Notbetreuung. Was aber, wenn die gesamte Schule aus Kindern der Förderstufe II besteht, weil es sich um eine Förderschule handelt? Auch bei den Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, die teilweise wochenlang nicht rausdurften oder ihre Familien nur sehr begrenzt sehen konnten, gibt es noch zahlreiche Fragezeichen.
Bei aller Unzufriedenheit über die Situation, bei allen offenen Fragen – und ich gehöre wohl zu den sehr kritischen Abgeordneten –: Dieser Senat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Senatsverwaltungen leisten seit Monaten Hervorragendes.
Gerade weil ich oft so kritisch bin, gebührt ihnen mein aufrichtiger herzlicher Dank.
Die Situation heute ist leider kein schlechter Traum. Doch auch wenn dieses Virus uns in vielfältige Krisen gestürzt hat, werden wir aus diesen hoffentlich lernen und gestärkt aus ihnen hervorgehen. – Ich danke Ihnen!
Ich danke Ihnen! – Die Ministerpräsidentenkonferenz hat empfohlen, dann erneut Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn sich innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Menschen je 100 00 Einwohnern infizieren. – Wie schätzt der Senat diese Empfehlung ein, und wie reagiert er darauf? – Danke!
Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich glaube auch, dass diese Ampel wirklich beispielgebend sein kann. – Ich habe aber doch noch eine kurze Nachfrage: Wie wird denn der Senat darauf reagieren, wenn Indikatoren in den gelben beziehungsweise roten Bereich rutschen? Denkt man über einen generellen Shutdown nach, oder versucht man, entsprechend der vorhandenen Hotspots zu reagieren?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der CDU! Wieder einmal ein Antrag der Partei des Stillstands! Ich freue mich sehr, dass wir heute endlich über Ihren Antrag zum Solidarischen Grundeinkommen sprechen können. Ich hatte mich bereits vor einem Jahr darauf gefreut, damals wollten Sie aber nicht über das Thema reden. Im Ausschuss hatten Sie es auch nicht so eilig, aber nach elf Monaten haben wir den Antrag dann doch endlich mal beraten können. Wir sehen also – und das freut mich wirklich ausgesprochen –: Ihnen ist das Thema genauso wichtig wie uns.
Partei des Stillstandes trifft es aber auch, wenn man sich den Ursprungsantrag anschaut. Was machen Sie mit diesem Antrag? – Sie verweisen lediglich auf die Bundesebene. Als Sozialdemokrat freut mich das natürlich, denn schließlich ist auch das Teilhabechancengesetz von uns erdacht und vorangetrieben und zudem gegen manche dümmliche Idee der CDU/CSU verteidigt worden. Sie sind jedoch gewählt, um Politik für Berlin zu machen. Das machen Sie mit diesem Antrag und auch mit dem Änderungsantrag mit keiner einzigen Silbe. Sie zeigen mit Ihrem Antrag daher für mich nur eins: Sie sind halbherzig, zögerlich und eigentlich wie ein Schoßhündchen,
wenn es darum geht, sich um die langzeitarbeitslosen Berlinerinnen und Berliner zu kümmern.
Dass das Solidarische Grundeinkommen nicht so schnell anläuft, wie wir es uns alle wünschen, ist schade, aber auch nichts Ungewöhnliches. Ähnlich sah es übrigens beim Teilhabechancengesetz vor einem Jahr aus, und entgegen Ihrer Annahme von vor einem Jahr haben wir die Chancen dieses Gesetzes übrigens sehr wohl ergriffen und die Landesförderung noch einmal deutlich ausgebaut. Das wissen Sie sehr wohl. Was mich an Ihrer Einstellung aber wirklich nervt und sogar ärgert, ist, dass man hier nichts riskieren darf. Man darf keine neuen Ideen haben, man darf nichts vorschlagen. Der Regierende darf nichts vorschlagen, man darf nichts ausprobieren, denn man macht sich ja ständig angreifbar.
Aber: Wer nicht wagt, hat schon verloren. Was für Sie ein scheinbar gefundenes Fressen ist, um unseren Senat vorzuführen, ist für mich – sollte es dann tatsächlich heißen, dass das Solidarische Grundeinkommen nach fünf Jahren keine gute Idee war – einfach nur ein Grund, etwas anderes auszuprobieren. Aber auch das passt zur Partei des Stillstands.
Letzte Woche besuchte ich das Jobcenter der Region Hannover. Dort schaute ich mir zwei Maßnahmen an, welche sich einerseits mit Jugendlichen beschäftigen und andererseits die gesamte Familie in den Blick eines Coachings nehmen. Diese zwei Maßnahmen hat man sich vor Ort ausgedacht und gegen den expliziten Willen der Bundesagentur für Arbeit. Würde man wie Sie unterwegs sein, dann gäbe es tatsächlich nur den Einheitsbrei – beispielsweise vom Teilhabechancengesetz. Dieses passt aber nun mal nicht überall und wirkt nicht so, wie man sich das immer vorstellt. Deswegen ist es gut, auch mal alternativ zu denken und Alternativen zu entwickeln.
Ich komme zum Schluss. Ob Ursprungsantrag oder der heutige Änderungsantrag – beide hätten Sie spätestens vor der heutigen Sitzung einfach zurückziehen können und müssen. Leider haben Sie es nicht getan, und so müssen wir beide Anträge zu Recht ablehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Auch ich will mich meinem Vorredner anschließen und zunächst die gute Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung erwähnen und loben, aber das nicht auf die Senatorin beziehen, sondern eine Etage höher rutschen und die beiden Staatssekretäre erwähnen. Denn auch da ist es ganz elementar wichtig, dass es eine gute Zusammenarbeit gibt, und diese gibt es. Herzlichen Dank dafür! Herzlichen Dank, dass wir in den letzten Monaten diesen Haushalt so gut erarbeitet haben!
Ich will jetzt nicht über einzelne Kapitel oder Titel sprechen. Mir geht es darum zu erklären, mit welchen Schwerpunkten die Arbeitsmarktpolitikerinnen und -politiker die Haushaltsverhandlungen geführt haben. Die SPD steht für eine soziale Arbeitsmarktpolitik. Das heißt, dass wir einerseits die Rahmenbedingungen für die freie Wirtschaft so setzen wollen, dass Mindeststandards möglichst hoch sind und natürlich auch eingehalten werden. Andererseits heißt das aber auch, dass wir dort, wo wir in untermittelbarer Verantwortung stehen, Vorkämpferinnen und Vorkämpfer für gute Arbeit sein müssen. Diese Koalition steht für gute Arbeit wie wohl keine andere politische Konstellation, und das merkt man auch an diesem Haushalt.
Wir sind es beispielsweise, die mit dem solidarischen Grundeinkommen erstmals eine wirkliche Alternative zum jahrzehntealten System der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenverwaltung ausprobieren: unbefristete Jobs mit guten Löhnen, einer umfassenden Betreuung und einer selbstverständlichen Absicherung in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Hierfür werden wir in den kommenden Jahren bis zu 33 Millionen Euro jährlich in die Hand nehmen, und es freut mich besonders, dass Menschen mit einer Behinderung dadurch neue Chancen eröffnet bekommen.
Gute Arbeit ist aber mehr, als nur eine Arbeit zu haben. Es heißt, von dieser Arbeit leben zu können. Endlich – und das muss ich auch ganz kritisch sagen; für mich ein
Jahr zu spät –wird diese Koalition den Landesmindestlohn auf 12,50 Euro erhöhen.
Es ist eigentlich nur noch ein winziger Schritt hin zu einem wirklich fairen Mindestlohn: einem, von dem man nämlich auch eine faire Rente bekommen kann. Ich erwarte, dass diese Koalition diesen Schritt noch bis zur Wahl 2021 gehen wird. Die Vorsorge für den neuen Landesmindestlohn haben wir auf jeden Fall in diesem Haushalt getroffen.
Im Haushalt kommt mit keinem Titel ein ganz besonderes Thema zum Tragen, nämlich – was auch ganz elementar wichtig ist für das Thema gute Arbeit: Zum 1. Januar 2020 werden wir die Therapeutinnen und Therapeuten von Charité und Vivantes in die jeweiligen Mutterkonzerne zurückführen.
Das ist ein riesiger Erfolg, auf den wir alle gemeinsam wirklich stolz sind. Wer aber glaubt, dass nun Schluss ist mit unseren Forderungen, der irrt sich. Unser Anspruch ist es, dass Outsourcing zum Zweck der Personalkostenreduzierung beendet wird.
Wir reden zum Beispiel über die Zukunft der CFM. Ebenso wollen wir über die Berlin Transport sprechen, und wer am Flughafen BER mit der Bodenabfertigung nicht genauso ein Desaster erleben möchte, wie wir es tagtäglich in Tegel und Schönefeld erleben, der muss, glaube ich, dafür sorgen, dass wir am neuen Flughafen wieder einen kommunalen Bodenabfertiger finden werden, der Standards in Sachen Abfertigung, aber auch für ordentliche Arbeitsbedingungen sorgt.
Sie sehen: Es bewegt mich ein bisschen mehr, als in diesem Haushalt verortet ist. Wir haben noch einiges vor uns in den nächsten Jahren. Ich freue mich darauf! – Ich danke Ihnen!
Haben Sie vielen Dank! – Sie haben eben gesagt, dass Sie dort die Bundesebene in der Verantwortung sehen. Die Landesebene ist dort natürlich genauso in der Verantwortung. Beispielsweise haben nur ungefähr 5 Prozent aller Mietwagen mit Fahrer ein Gerät zur elektronischen Wegstreckenzählung an Bord. Das basiert auf Ausnahmegenehmigungen. In Hamburg gibt es eine andere Regelung. Dort gibt es diese Ausnahmeregelungen nicht, sodass dort alle Mietwagen mit Fahrer mit einem entsprechenden elektronischen Messgerät durch die Gegend fahren. Warum erteilt das Land Berlin diese Ausnahmeregelungen? Wäre es nicht eine Möglichkeit, wieder Kontrolle über dieses Gewerbe zu erlangen, wenn man diese Ausnahmeregelungen nicht mehr erteilen würde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie viele Personen bekommen in Berlin aktuell das Budget für Arbeit?
Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen! Es ist schon richtig, auf Bundesebene schaut man jetzt, was man besser machen kann. Ein paar Bundesländer haben auch schon überlegt, was sie ergänzend machen können, um das Budget für Arbeit zu unterstützen. Beispielsweise hat ein Bundesland ein eigenes Landesprogramm geschaffen, über das die Arbeitslosenversicherung dann auch für diese Teilnehmer erstattet werden kann, was ja nach Fachmeinung ein Haupthinderungsgrund ist. Gibt es
oder gab es schon Überlegungen seitens der Senatsverwaltung, auch in diese Richtung noch einmal zu prüfen, ob wir das auch hinbekommen könnten?
Haben Sie vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Berlinerinnen und Berliner! Ein neues Gesetz wird kommen. Es heißt Berliner Teilhabegesetz. Es ist für Menschen mit Behinderung in Berlin. Warum machen wir das? – Für ganz Deutschland wurde ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundesteilha
begesetz. Das neue Gesetz soll die Teilhabe verbessern, damit alle Menschen überall mitmachen können und damit dies auch einfacher wird. Nun machen wir das auch für das Bundesland Berlin. Ab 1. Januar 2020 wird es viel Neues geben. Das Gesetz ist für Menschen, die Eingliederungshilfe bekommen. Diese Menschen wenden sich nun an eine neue Stelle. Diese Stelle heißt Teilhabeamt. Das gibt es bald in jedem Bezirk.
Was macht das Teilhabeamt? – Es gibt dort eine Ansprechperson. Die Ansprechperson will wissen, welche Hilfe Menschen mit Behinderung haben möchten. Sie hilft allen, die Eingliederungshilfen brauchen. Das Teilhabeamt bekommt ein neues Papier zum Arbeiten. Das heißt Teilhabeinstrument Berlin. Man kann auch TIB sagen. Mit dem TIB findet die Ansprechperson heraus, welche Hilfe gut ist. Der Mensch mit Behinderung sagt: Diese Hilfe will ich. – Die Ansprechperson kümmert sich um den Antrag. Jeder Mensch braucht nun ein eigenes Bankkonto. Das Teilhabeamt überweist das Geld an die Menschen. Die Menschen bezahlen davon die Miete und das Essen, oder sie geben das Geld der Einrichtung, z. B. dem Wohnheim. Die Ansprechperson beim Teilhabeamt kümmert sich um ganz viele Sachen, z. B. auch um Hilfen, die die Krankenkasse bezahlt. Sie leitet alles weiter. Diese Ansprechperson soll alles lernen, was sie wissen muss. Dafür werden wir sorgen.
Das Teilhabeamt bedeutet auch: Menschen mit Behinderung können mitmachen und ihre Meinung sagen. Menschen mit Behinderung haben das Recht zu sagen: „Das ist gut“, oder „Hier läuft es schlecht“. – Dafür gibt es Beiräte.
Wir, also die Politik, müssen aber prüfen, wo klappt das Gesetz gut, und wo gibt es Probleme. Diese Probleme müssen wir dann lösen. Ich finde es gut, wenn es einfacher wird. Die Hilfe soll wie aus einer Hand kommen. Das heißt, Anträge für andere Ämter leitet das Teilhabeamt weiter. Ich muss nicht mehr von Amt zu Amt laufen.
Alle Menschen sollen verstehen, um was es beim Berliner Teilhabegesetzes geht. Besonders die Betroffenen müssen wir bei der Reform der Eingliederungshilfe teilhaben lassen. Deshalb war dieser Teil meiner Rede in leichter Sprache.
Das Berliner Teilhabegesetzes, das wir hier heute beschließen werden, bedeutet keine kleine Änderung. Wir haben es bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit der größten Sozialreform nach Hartz IV zu tun. Jeder sechste Berliner, jede sechste Berlinerin gilt als behindert. Rund 415 000 Menschen haben eine Schwerbehinderung. Das sind 16,9 Prozent der Berliner Bevölkerung.
Viele Monate haben wir über die Reform diskutiert. Besonders beschäftigt hat uns die Frage nach der Organi
(Maik Penn)
sation der neuen Teilhabeämter. Soll es ein zentralisiertes Amt, vier regionalisierte Ämter oder zwölf bezirkliche Ämter geben? Und auch das TIB und die Frage, woher das zusätzliche Personal am Ende kommen soll, hat uns Fachpolitiker wirklich sehr intensiv beschäftigt. Bei diesen Beratungen innerhalb der Verwaltung, im Abgeordnetenhaus sowie bei unzähligen Gesprächen waren auch stets Betroffene sowie deren Verbände und Vereine involviert. Übrigens war auch die CDU bei einigen dieser Runden selbstverständlich dabei, beispielsweise bei zwei Besprechungen in der Verwaltung war sie mit eingeladen. Und sie war auch mit dabei – in Gestalt von Herrn Penn.
Auch die Tagesordnung des Ausschusses wird übrigens nicht von der Koalition diktiert, sondern – nein – die Opposition ist daran immer beteiligt. Herr Penn, Sie hätten also jederzeit noch mal sagen können: Ich möchte darüber reden! – Und auch, als wir beim letzten Mal das Thema noch mal auf der Tagesordnung hatten, war ich es, der die Diskussion anstoßen musste, weil Sie eigentlich gar nicht mehr diskutieren wollten.
Doch, genau so war es. – Ich finde es schon spannend, dass die Betroffenen komischerweise weniger Fragen hatten als Sie. Aber gerade, weil noch einige Fragen zu beantworten sind und viele Details noch geklärt werden müssen, ist es unerlässlich, die Betroffenen auch bei der nun vor uns liegenden Umsetzung der Reform mitzunehmen. Besonders den zu schaffenden bezirklichen Beiräten sowie dem noch mehr geforderten Landesbeirat für Menschen mit Behinderung kommt eine enorme Bedeutung zu. Deswegen hat sich die Koalition entschieden, diese neuen Strukturen mit einer Geschäftsstelle beim Landesbeirat zu unterstützen. Entsprechende Mittel werden wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zur Verfügung stellen.
In den kommenden Monaten und Jahren werden wir besonders mit dem Aufbau der Teilhabeämter, der Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Weiterbildung dieser beschäftigt sein. Und – ja – es wird Stolpersteine geben, es wird am Anfang nicht alles rund laufen. Da werden wir unsere Probleme haben. Aber diese Stolpersteine müssen wir aus dem Weg räumen.
„Nichts über uns ohne uns!“ Das ist das Motto der UNBehindertenrechtskonvention. Ich wünsche mir, dass wir es schaffen, aus den Betroffenen dieser Reform Teilhabende zu machen. – Ich danke Ihnen!
Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Vorwürfe des landeseigenen Klinikkonzerns Vivantes gegenüber Volker Gernhardt, ehemaliges Mitglied des Betriebsrats, über die heute früh im RBB berichtet wurde?
Haben Sie vielen Dank für Ihre sehr umfassende und sehr gute Antwort! Ich möchte aber noch einmal auf die juristische Bewertung zurückkommen, denn Vivantes droht ja mit einer Klage. – Halten Sie dieses Vorgehen für das richtige Vorgehen in dieser Situation?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie haben einen dringenden Termin, und selbstverständlich nehmen Sie die S-Bahn. Der einzige Haken an der Sache: Sie kommen am Zielbahnhof an, und der Fahrstuhl funktioniert nicht. Ich habe natürlich vergessen zu erwähnen: Sie sitzen gerade im Rollstuhl. Was nun? – Dieses Beispiel ist im Leben von Berliner Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern nichts Ungewöhnliches. Das hat auch mein Kollege gerade sehr gut ausgeführt. Die Anzahl derjenigen, die auf barrierefreie Aufzüge angewiesen ist, ist enorm und wächst durch den demographischen Wandel stetig. Besonders von Fahrstühlen profitieren Menschen wie beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Fahrgäste mit Gepäck oder schweren Fahrrädern, aber auch Väter wie ich mit Kleinkind und Buggy nutzen jeden Fahrstuhl natürlich sehr, sehr gerne.
Barrierefreie Mobilität – dazu haben wir uns mit der UNBehindertenrechtskonvention verpflichtet. Ab 2021 soll das U-Bahnnetz zu 100 Prozent barrierefrei sein. Wir haben auch den Anspruch, dass bei umfassenden Bauarbeiten wie beispielsweise derzeit am Bahnhof Schöneweide der Bahnhof auch während dieser jahrelangen Arbeiten barrierefrei bleibt. Dass es dort temporäre Fahrstühle gibt, die hoffentlich auch eines Tages mal funktionieren – sie stehen seit ungefähr drei Monaten dort –, darf keine Ausnahme sein, nur weil eine Bürgerinitiative und ein Abgeordneter ordentlich genervt haben.
Der gute Ansatz in Ihrem Antrag ist erkennbar – mehr allerdings auch nicht,
denn schon jetzt liegt die Verfügbarkeit der Aufzüge bei 97 Prozent. Die Hälfte aller Störungen wird innerhalb von zwei, 80 Prozent aller Störungen innerhalb von fünf Stunden behoben. Wenn jedoch infolge von Vandalismus die Fahrstuhltechnik zerstört wird, kann es auch schon mal länger dauern. Daran würden aber Sanktionen überhaupt nichts ändern. Richtig ist: Mobilität und die Funktionsfähigkeit von Fahrstühlen müssen so umfassend wie möglich sichergestellt werden. Eine Sanktion wird aber nicht dazu führen, dass ein Ersatzteil schneller geliefert wird.
Insgesamt sind BVG und S-Bahn in Sachen Barrierefreiheit in den letzten Jahren eigentlich gut vorangekommen. Sie sollten aber Informationen über die Gründe der Baustelle noch transparenter zur Verfügung stellen, denn es ist von außen oft schwer nachvollziehbar, warum eine Reparatur länger dauert als erhofft.
Spannend wäre es auch zu überlegen, wie wir die S-Bahn und die BVG verpflichten könnten, den aufgrund von einer akuten Störung eines Fahrstuhls gestrandeten Menschen konkret zu helfen. Stellen Sie sich vor, Sie haben
einen wichtigen Termin, der Fahrstuhl ist kaputt, und die S-Bahn ruft Ihnen ein Inklusionstaxi, welches Sie kostenfrei am nächstgelegenen barrierefreien Bahnhof abholt. Anstatt Sanktionen einzuführen, sollten wir lösungsorientierte Ideen entwickeln, die den Menschen auch tatsächlich helfen. – Ich danke Ihnen!
Jetzt bitte wieder nach oben fahren!–
Der Kollege ist so klein und hat auch kleine Hände. – Das nächste Mal lassen Sie doch bitte wieder Herrn Penn reden; das ist doch passender, oder?
Sehr geehrter Herr Präsident – ah! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jetzt hätte ich beinahe den Fehler gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mich als Fußgänger durch die Stadt bewege, muss ich vieles im Blick behalten: andere Fußgänger, Radfahrer, abbiegende Lkw und Autos. Unser großer Vorteil: Wir alle können sehen. Wir sehen unsere Umwelt und können es gerade einmal erahnen, wie es sein muss, in einer so vollen und teils überlaufenden Stadt wie Berlin blind oder sehbehindert zu sein und ganz normal im Alltag teilhaben zu wollen.
Was die Barrierefreiheit der Infrastruktur angeht, hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Da wird niemand hier widersprechen. Aber gerade der Straßenverkehr ist für blinde und sehbehinderte Menschen immer noch eine wirklich große Herausforderung. Außerdem kommen täglich zahlreiche neue Herausforderungen hinzu: Elektro- und Hybridautos, die kaum zu hören sind, sowie un
zählige Leihfahrräder und die überflüssigen E-Scooter. Die Räder und E-Scooter stehen dann auch noch auf den sowieso schon überfüllten Bürgersteigen herum.
Besonders heikel wird es an den Kreuzungen. Eigentlich ist es doch ein Witz, dass nur knapp 70 Prozent aller Ampelanlagen oder teilweise für blinde oder sehbehinderte Menschen ausgerüstet sind. Von den 2 100 Ampeln sind 1 400 mit akustischen oder mit taktilen Signalen ausgerüstet. Es gibt zwar sogenannte Mobilitätstrainer, die blinde und sehbehinderte Menschen auf die unterschiedlichen Herausforderungen vorbereiten. Es kann doch aber nicht die Devise sein, dass der Mensch mit Handicap sich auf seine Umwelt einstellen muss, um nicht behindert zu werden. Der Anspruch der UNBehindertenrechtskonvention ist es, dass die gesamte Gesellschaft so organisiert sein muss, dass Menschen mit einem Handicap gleichberechtigt teilhaben können.
Aber die Ampeln sind auch nicht das einzige Problem. Dort, wo es keine sogenannten Bodenindikatoren an den Kreuzungen oder Straßen gibt, erkennen blinde oder sehbehinderte Menschen mitunter nicht, dass sie bereits auf der Straße stehen.
Mit unserem heutigen Beschluss wollen wir den Druck auf die Senatsverwaltung deutlich erhöhen. Das Tempo der Umrüstung der Ampeln darf sich gern verzehnfachen. Denn wenn die Berliner Ampeln weiterhin so zügig und konsequent umgerüstet werden wie bisher, dürfen wir ungefähr im Jahr 2079 die letzte barrierefreie Ampel gemeinsam einweihen. Den Sekt hierfür stelle ich lieber heute noch nicht kalt, denn ich glaube, selbst der gute Rotkäppchen-Sekt ist bis dahin nicht mehr sehr schmackhaft. – Ich danke Ihnen!
Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen! – Sie haben eben den Auflagenbeschluss erwähnt, und ich möchte kurz nachfragen, ob Sie meine Einschätzung teilen, dass der Auflagenbeschluss aufgrund Ihrer Ausführungen noch nicht abgearbeitet ist und weiterhin diese Auflagen bestehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schultze-Berndt! Ach, das sind die gleichen Vorwürfe, die wir auch schon in der Ausschussberatung hatten. Der erste Vorwurf ist: Wir wollen grundsätzlich „Fordern und Fördern“ abschaffen. Dieses Grundprinzip, das stellen wir grundsätzlich infrage. Gerade wir als SPD-Fraktion werfen das über Bord. Das haben Sie gerade zum Schluss noch einmal gesagt. Ich finde, das zeigt nur, dass Sie sich mit diesem Antrag überhaupt nicht auseinandergesetzt haben und auch nicht mit dem, was dahinter steckt. – Erstens.
Zweitens: Das haben Sie heute nicht wiederholt, aber das haben Sie im Ausschuss sehr deutlich gesagt: Wir würden mit diesem Antrag behaupten, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Jobcentern schlechte Arbeit leisten. Da möchte ich das auch an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen, dass das mitnichten der Fall ist. Ganz im Gegenteil! Wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern sehr gute Arbeit leisten. Sie haben aber auch bestimmte Vorgaben. Diese bestimmten Vorgaben werden vom Gesetzgeber erlassen. Wir wollen, dass diese Vorgaben geändert werden und dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern andere Instrumente mit an die Hand bekommen, um mit ihren Kunden anders und besser umgehen zu können.
Auch Sie als Opposition, auch die FDP, müssen doch erkennen, dass wir in drei Bereichen tatsächlich Probleme haben, erstens bei den Sanktionen für Menschen unter 25 Jahren. Ich habe noch nie in einem Jobcenter – und ich bin wirklich oft in den Jobcentern unterwegs und tausche mich sehr intensiv mit sehr vielen Mitarbeitern dort aus – einen einzelnen Mitarbeiter getroffen, der sagte, die Sanktionen im U-25-Bereich seien das Geilste, was sie hätten. Im Gegenteil! Viele sagen:
„Ich hätte gerne andere Alternativen, um mit den Klienten umzugehen.“ In der Jugendhilfe kommen wir auch nicht auf die Idee, die Leute zu sanktionieren. Nein, da arbeiten wir mit Ihnen. Genau darum geht es auch, was wir uns als Alternative vorstellen können.
Zweitens die Sanktionen im Bereich der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern: Was wir dort für die Kinder riskieren, übersteigt bei weitem das, was wir bei den Eltern erreichen können. Drittens die Sanktionierung der Kosten der Unterkunft: Wir reden sehr oft über die Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit in unserer Stadt. Wir geben dort eine Menge Geld aus. Wenn wir dazu beitragen können, mit der Veränderung der Sanktionen an dieser Stelle ein paar weniger Wohnungslose und Obdachlose zu produzieren, welche uns ein Vermögen kosten, diese dann wieder unterzubringen und wo wir auch Biografien dauerhaft zerstören, dann finde ich, ist es doch die Sache wert, genau an dieser Stelle die Sanktionen abzuschaffen.
Ich stelle fest, und das muss ich wirklich mit Bedauern feststellen, dass Sie sich anscheinend überhaupt nicht mit dem Antrag und mit diesem Ansinnen, das dahinter steckt, befasst haben, obwohl wir im Plenum über diesen Antrag diskutiert, obwohl wir im Ausschuss sehr umfassend darüber diskutiert haben. Das haben Sie ganz zum Schluss noch einmal deutlich gesagt. Deswegen möchte ich Sie an dieser Stelle noch einmal, ein letztes Mal, auffordern, und darum bitten, Ihre Position noch einmal zu überdenken. Sie haben es am Anfang gesagt: Die SPD weicht da von der Bundesposition ab.
Ehrlich gesagt, es fühlt sich sehr gut an, das zu tun. Vielleicht nehmen Sie sich ein Herz, überdenken die Sache noch einmal und machen genau dasselbe.
(Jürn Jakob Schultze-Berndt)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne möchte ich an die Ausführungen meiner Kollegin Çağlar anknüpfen, die auch über das Thema Gleichberechtigung sprach. Das Thema Gleichberechtigung treibt mich schon lange um. Gerechtigkeit und andere Begriffe schwingen da mit, wie z. B. Moral, Anstand, Anerkennung oder Fairness. Das alles sind Begriffe, die nicht nur mit Gleichberechtigung zu tun haben. Genauso sind sie elementar bei der Beschreibung dessen, was hinter der Umschreibung gute Arbeit steckt. Arbeit kann nur gut sein, wenn sie gerecht ist, wenn sie niemanden benachteiligt, wenn sie Leistungen anerkennt, wenn die Bedingungen fair und die Löhne anständig sind.
Gute Arbeit – das heißt auch: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das nennt man Lohngerechtigkeit. Davon sind wir noch immer weit entfernt. Deshalb ist ja – das haben wir heute schon mehrfach gehört – der morgige Feiertag nicht in erster Linie zum Feiern da, sondern vor allem, um auf die bestehenden Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen und weiter hart daran zu arbeiten, dass insbesondere Frauen nicht mehr für ihre Rechte kämpfen müssen, sondern dafür zu sorgen, dass diese einfach irgendwann selbstverständlich sind – gerade für uns Männer.
Dass von den Tarifabschlüssen insbesondere Frauen profitieren, freut mich besonders. Es hat aber irgendwie auch ein kleines Geschmäckle, weil es mal wieder die Einteilung in typisch Frau und typisch Mann ist, die doch eigentlich überwunden werden soll. Es sind in der Tat viel mehr Frauen als Männer, die in der Pflege oder in
(Christian Goiny)
Erzieherberufen arbeiten. In eben diesen Berufsgruppen sind aber auch überdurchschnittlich viele Frauen in Führungspositionen. Das darf an dieser Stelle ruhig auch erwähnt werden.
Zumindest für diese Berufsgruppen hat sich am vergangenen Wochenende mit dem erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen einiges getan. Fast 8 Prozent mehr Lohn gibt bis 2021 für die Angestellten im öffentlichen Dienst. Das nenne ich eine deutliche Anerkennung der Leistungen und der Wichtigkeit der Angestellten in diesen Bereichen in der Verwaltung und natürlich auch bei den freien Trägern, deren Gehälter an den TVL angelehnt sind.
Für diejenigen, die unter anderem in der Pflege arbeiten, für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und die Erzieherinnen und Erzieher sind außerdem einige strukturelle Verbesserungen vorgesehen.
Für Berlin sprechen wir von einem Gesamtvolumen von sage und schreibe 822 Millionen Euro. Das ist mal wirklich ein enormer Brocken, der aber auch über den jetzt vorgesehenen Zeitraum von 33 Monaten zu stemmen und leistbar ist.
Im öffentlichen Dienst sowie bei den freien Trägern fehlen uns die Fachkräfte. Besonders eklatant ist der Mangel im Erziehungs- und im Pflegebereich. Gerade in diesen Bereichen sollten Schwerpunkte gesetzt werden, und sie sind es auch – genau dort, wo wir sie auch haben wollten. 2020 und 2021 fließen allein hier entsprechend 150 Millionen Euro. Das soll nicht nur eine Wertschätzung für die Arbeit derer sein, die bereits in diesen Bereichen arbeiten, sondern das wertet die Berufsfelder insgesamt auf, was hoffentlich dazu beitragen kann, den fehlenden Nachwuchs zu gewinnen.
Gerade die Erzieherinnen und Erzieher verdienen diese Wertschätzung. Das haben wir im Vorfeld sehr deutlich gesagt und uns auch mit den Streikenden dementsprechend solidarisiert. Diese Menschen machen in der Zeit, in der wir unserer Arbeit nachgehen, einen unglaublichen, sehr harten und sehr wichtigen Job. Sie sind das Rückgrat unserer Berliner Wirtschaft – als Vater von bald zwei Kitakindern weiß ich darum. Dass sich beispielsweise die Bezugserzieherin von meinem Großen nicht nur mit Hingabe um meinen Sohn kümmert, sondern gleichzeitig wichtige Erziehungs- und Bildungsarbeit leistet, dafür bin ich äußerst dankbar.
Sie ist für meinen Sohn Freundin, Krankenschwester, Kummerkasten, Lesepatin und Lehrerin, Streitschlichterin und vieles mehr.
Das ist nicht nur harte körperliche Arbeit, sondern das zehrt auch ganz schön an den Nerven. Das weiß ich als Vater sehr wohl einzuschätzen.
Ich habe den größten Respekt vor diesem Beruf, und deswegen bin ich auch sehr froh, dass die Erzieherinnen und Erzieher von dem Abschluss in dieser Form profitieren, und hoffe, dass die höheren Gehälter dazu beitragen, dass sich wieder mehr Menschen vorstellen können, in diesem wunderschönen Beruf zu arbeiten.
Aber die Leute fehlen längst nicht nur in diesem Bereich. Verwaltungsjobs in Berlin sind nicht gerade sexy, könnte man meinen, gerade im Vergleich zu den anderen Verwaltungen, die sich auch in Berlin befinden. Dem muss Berlin als Arbeitgeber natürlich entgegenwirken. Davon wiederum werden alle Berlinerinnen und Berliner am Ende profitieren, denn wir brauchen tatsächlich eine funktionierende Verwaltung in dieser Stadt.
Gute Arbeit, das heißt auch gute Arbeit schaffen, gute Bedingungen schaffen, gute Anreize schaffen. Das heißt aber auch, gute Rahmenbedingungen schaffen. So positiv wir diesen Tarifabschluss politisch bewerten können, drei Herausforderungen will ich trotzdem erwähnen. Stichwort Landesmindestlohn: Die nun vorgesehenen
11,30 Euro können nur ein Zwischenschritt sein. Bis 2021 müssen da noch mal ein paar Euro draufgelegt werden, sodass wir dann nach aktuellem Wert auf 12,63 Euro kommen. Dafür müssen wir sorgen.
Wer, wenn nicht diese rot-rot-grüne Mehrheit, soll sonst einen solchen Landesmindestlohn durchsetzen? Beide Marken müssen so schnell wie möglich hier im Parlament beschlossen werden.
Wenn ich an Anstand denke, denke ich auch an unseren nun 15 Monate alten Beschluss zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen – 15 Monate! Vieles, wirklich vieles ist passiert. Viele landeseigenen Unternehmen haben sich mit diesem Beschluss arrangiert und halten ihn auch ein. Aber es gibt auch landeseigene Unternehmen, die uns Abgeordnete wohl nicht wirklich ernst nehmen. Soll es wirklich gängige Praxis werden, allein den Begriff aus Ausschreibungen zu streichen und dennoch weiterhin ohne Nennung von Sachgründen zu befristen? – Das sind de facto sachgrundlose Befristungen. Hier besteht, freundlich ausgedrückt, noch immer dringender Handlungsbedarf.
Auch was die Rückführung einzelner Tochterunternehmen bei Vivantes und Charité angeht, warten wir gespannt auf das verbindliche Konzept, welches uns Ende März vorgelegt werden soll. Wer glaubt, dass wir unsere Drohungen der Sperrung von Mitteln nicht ernst meinen, sollte sich vergegenwärtigen, dass wir demnächst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen über ganz andere Summen reden!
Hier müssen bis zum Sommer Fakten geschaffen werden. Wir erwarten nichts weniger als gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Alles andere würde den unanständigen Zustand weiter manifestieren.
Jawohl, mache ich! – Bei allen Herausforderungen, die ich gerade beschrieben habe: Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, genau diesen Tarifabschluss zu erlangen, der beide Seiten bedenkt, politische Ausrufezeichen setzt und eine klare Handschrift trägt. Wir alle wissen, wem wir das im Wesentlichen zu verdanken haben: Es macht doch einen Unterschied, ob der Sozialdemokrat Kollatz Verhandlungsführer ist oder jemand aus dem konservativen Lager. – Ich danke dir, und ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für über 700 Berlinerinnen und Berliner und deren Angehörige ist heute und nicht erst morgen ein wirklicher Feiertag. Heute ist nämlich der Tag, an dem wir Parlamentarier diesen rund 700 Menschen endlich das Recht zugestehen, dass ihnen mindestens zehn Jahre lang verwehrt wurde.
Sie werden als mündige Bürgerinnen und Bürger anerkannt und dürfen in Zukunft über die Geschicke dieser Stadt gleichberechtigt mitbestimmen. Als Sozialdemokrat und als Mitglied dieser Koalition bin ich wirklich stolz darauf, dass wir nicht erst darauf gewartet haben, bis das Bundesverfassungsgericht über den Sachverhalt befand. Unser Gesetzesvorschlag liegt deshalb schon heute vor, wenige Tage, nachdem nun endlich das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat und das Urteil vorliegt.
Noch mal zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar festgestellt, dass Menschen, die auf eine von einem Gericht bestellte sogenannte Vollbetreuung angewiesen sind oder die sich aufgrund einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, nicht länger pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Die bislang bestehenden Wahlrechtsausschlüsse hat das Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt.
Zu einer guten Demokratie gehört ein inklusives Wahlrecht, und zwar ohne Ausnahmen. Wir verteilen hier heute also keine Geschenke, sondern wir sorgen dafür, dass Menschen zu ihrem Recht kommen und wir gemeinsam unsere Demokratie voranbringen.
Das tun wir heute jedoch nur für das Land Berlin. Ich hoffe sehr, dass die große Koalition im Bund und dort unsere geliebten, ungeliebten Koalitionspartner endlich in die Gänge kommen und dieses Urteil umgesetzt wird. Vielleicht meinen einige in dieser großen Koalition, dass die betroffene Gruppe zu klein, zu unbedeutend sei. In ganz Deutschland werden derzeit 85 000 Menschen auf diese Weise diskriminiert. Umso lauter müssen heute unsere Stimmen sein.
In den Ausschüssen haben wir zugegebenermaßen nur kurz über diese Gesetzesänderung gesprochen. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, möchte ich gern an dieser Stelle noch einmal kurz erklären, warum diese Entscheidung heute in meinen Augen so wichtig wie auch überfällig ist.
Erstens: Beim Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention vor zehn Jahren hätten die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sofort mit abgeschafft werden müssen, denn seitdem ist die Rechtslage eindeutig. Das hat nun auch das Bundesverfassungsgericht so bestätigt.
Zweitens: Selbst eine Prüfung im Einzelfall ist rechtlich gesehen eine abwegige Idee. Solche Einzelfallprüfungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Blick auf die Behindertenrechtskonvention nämlich als unzulässig erklärt.
Drittens: Von der sogenannten Vollbetreuung haben die meisten eine etwas veraltete Vorstellung. Die ist heutzutage nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich und nur noch äußerst selten wirklich notwendig. Und selbst wenn sie notwendig ist, gilt auch hier der eindeutige Grundsatz, dass Menschen mit solchen schweren Handicaps dann entsprechende Unterstützung bekommen müssen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können.
Viertens: Als Gegenargument wird gern der potenzielle Missbrauch des Wahlrechts durch die betreuenden Personen vorgebracht, so auch übrigens im Ausschuss, wo wir es kurz diskutierten. Aber das passiert doch schon tausendfach, beispielsweise in jedem Pflegeheim, interessieren tut uns das aber nicht. Oder möchte hier irgendjemand im Hause beispielsweise das Wahlrecht für demenzerkrankte Menschen abschaffen? – Ich glaube, wohl nicht.
Fünftens: Uneinigkeit gab und gibt es insbesondere bezüglich der Menschen, die eine Straftat begangen haben, für schuldunfähig erklärt wurden und in der Folge in einer psychiatrischen Einrichtung des Maßregelvollzugs untergebracht sind. Aus der mangelnden Schuldfähigkeit leitet man entsprechend die mangelnde Einsichtsfähigkeit ab. Die Richter beurteilen die Schuldfähigkeit in einem solchen Fall aber immer nur rückblickend, und sie beurteilen keinesfalls, ob die betroffene Person zu einem politischen Willen in der Lage ist.
Wir haben uns als Land Berlin die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention auf die Fahnen geschrieben und kommen ihrer Umsetzung mit der Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse ein ganzes Stück näher. Das Glas ist also ab heute endlich mal wieder einen großen Schluck voller. – Ich danke Ihnen!
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Änderung des Landeswahlgesetzes ist eigentlich längst überfällig. Die UNBehindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht, also seit beinahe zehn Jahren. Dort ist im Artikel 29 festgeschrieben, dass Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben garantiert wird, und zwar gleichberechtigt mit allen anderen. – Ich kann da nichts von einer Aus
nahme oder einer Einzelfallprüfung lesen; das gilt grundsätzlich.
Wir sorgen daher heute dafür, dass geltendes Recht endlich umgesetzt wird, und zwar ohne Ausnahme.
Ja, da kann man auch mal klatschen! – Nun ist es im Moment noch so: In § 2 des Landeswahlgesetzes steht – die Kollegin hat es schon ausgeführt –, dass vom Wahlrecht erstens ausgeschlossen ist, wer durch einen richterlichen Beschluss das Wahlrecht nicht besitzt, zweitens, wer unter sogenannter Vollbetreuung steht, und drittens Personen, die eine Straftat begangen haben, aber von einem Gericht für schuldunfähig erklärt wurden, und für die in Folge eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik des Maßregelvollzugs angeordnet wurde.
Jetzt ist es aber so, dass die Vollbetreuung – das heißt, die Anordnung einer Betreuung zur Besorgung aller Angelegenheiten – nur unter ganz bestimmten Voraussetzung möglich und in den seltensten Fällen notwendig ist. Die Betreuung wird für bestimmte Bereiche bestellt. Für alle Bereiche, die die Betroffenen noch selbst erledigen können, darf gar keine Betreuung erlassen werden. Das heißt gleichzeitig, dass die Bestellung eines Betreuers nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und nur ausnahmsweise zu einem Wahlrechtsausschluss führt. Wenn jedoch eine solche Vollbetreuung angeordnet wurde, dann greift tatsächlich § 2, Abs. 2.
Jetzt mögen die Befürworter des Wahlrechtsausschlusses argumentieren, dass so jemand über eine mangelnde Einsichtsfähigkeit verfügt oder gar nicht versteht, was es heißt zu wählen.
Aber genau diese Auffassung ist mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention komplett überholt,
nicht zuletzt deshalb, weil bei einem – in Anführungsstrichen – gesunden Menschen, beispielsweise mir – keine Ahnung, ob ich komplett gesund bin, wer weiß das? –, auch niemand die besagte Einsichtsfähigkeit prüft. Niemand tut das. Allein die Unterscheidung zwischen der Fähigkeit oder Unfähigkeit ist im Zweifel diskriminierend.
Entscheidend ist hier allein, dass für jeden Menschen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dem Wahlrecht nachgehen zu können.
Jetzt mögen Kritiker des inklusiven Wahlrechts sagen: Man kann ja vielleicht mal den Einzelfall prüfen! – Eine solche Prüfung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber mit Blick auf die Behindertenrechtskonvention für unzulässig erklärt, für einfach unzulässig. Bei mir hat ja auch niemand meine Wahlfähigkeit geprüft,
(Maik Penn)
und es gibt hier im Haus ganz bestimmt einige Menschen, die meine letzte Wahlentscheidung für nicht glücklich halten, ganz bestimmt – andersherum gilt das übrigens auch.
Zu meinem Wahlrecht gehört es auch, dass ich nicht nur wählen kann, was ich will, sondern ich kann genauso gut auch nicht wählen oder ungültig wählen. Ich kann eine in den Augen anderer total unvernünftige Entscheidung treffen. Dieses Recht hat jeder von uns, und das ist auch gut so.
Ein weiteres Argument der Befürworter des Wahlrechtsausschlusses ist: Dann können der Betreuer oder die Betreuerin die Entscheidung der betroffenen Person abnehmen. Das passiert aber schon längst hunderttausendfach in unseren Pflegeheimen. Stört das irgendjemanden? Im Gegenteil! Im Wahlkampf werden gern Pflegeheime besucht und häufig und am besten noch von jungen gutaussehenden Männern. Das kommt immer gut an bei den älteren Damen.
Nun geht es in dem Antrag auch um Menschen, die schuldunfähig eine Straftat begangen haben und infolgedessen in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden. – Nein, keine Zwischenfragen! Ich habe nur so wenig Zeit. – Geht man davon aus, dass jemand von Rechts wegen schuldunfähig ist, schließt man daraus, dass es den Betroffenen auch an der besagten Einsichtsfähigkeit mangelt. Folglich spricht man ihnen auch die Fähigkeit ab zu wählen. Im Strafprozess allerdings entscheiden die Richter jedoch über die Schuldunfähigkeit nur rückblickend. Es wird nicht, wie man fälschlicherweise meinen könnte, darüber entschieden, ob die Betroffenen zu einer entsprechenden Einsicht hinsichtlich ihres politischen Willens fähig sind. Die ist nämlich unabhängig davon, ob weitere Straftaten zu erwarten sind.
Andersherum: Menschen, die dieselbe Behinderung haben, aber nicht straffällig geworden sind, verlieren ihr Wahlrecht nicht. Man sieht, es gibt keinen sachlichen Grund, dass eine Straftat in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches dazu führen sollte, einem Betroffenen die Fähigkeit zur politischen Willensbildung abzusprechen.
Damit komme ich zum Schluss: Über die Hälfte aller Bundesländer haben solche Ausschlussvorschriften aus ihren Wahlgesetzen bereits gestrichen. Lassen Sie uns heute für Berlin genau dasselbe auf den Weg bringen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was genau leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neuen Clearingstelle für Menschen mit ungeklärter bzw. ohne Krankenversicherung, und wie möchte die Senatsverwaltung die schätzungsweise 60 000 Berlinerinnen und Berliner über das neue Angebot informieren, welche von dieser Situation betroffen sind?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitung der diesjährigen Kältehilfesaison – die erstmals bereits am 1. Oktober beginnt –, und wie viele Plätze werden voraussichtlich ab kommenden Montag zur Verfügung stehen?
Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Senatorin! – In der vorletzten Sitzung des Verkehrsausschusses haben Sie mitteilen können, dass es während des Umbaus am Bahnhof Schöneweide temporäre Aufzüge geben wird. Werden diese auch aus diesen Geldern finanziert, oder wie sieht dort die Finanzierung aus? Wissen Sie das schon?
Denkste!]
Wer uns, die einzigen aufrechten Gegner des Islamismus in Deutschland, angreift, der stellt sich damit automatisch auch gegen die jüdische Bevölkerung.
Denn unsere jüdischen Mitbürger in Deutschland sind in großer Sorge. Sie wissen aus Israel, welche Gefahr durch die islamische Welt droht. Und sie wissen um die heimlichen Sympathien hier bei uns und von der weit verbreiteten Israelfeindlichkeit der politischen Linken. Im Nahen Osten verteidigt ein seit Jahrtausenden verfolgtes und seit Jahrzehnten ums nackte Überleben kämpfendes Volk den einzig wirklich demokratischen Staat in dieser Region der Diktaturen. Und hier wird in Salons darüber debattiert, wie die Rechte palästinensischer Steinewerfer, Bombenleger und Selbstmordattentäter, denen es vollkommen egal ist, ob Sie Männer, Frauen oder Kinder ermorden, besser geschützt werden können. Das ist der wahre Antisemitismus im Jahr 2018.
Wir sind uns alle darin einig: Rechtsextremismus ist verachtenswert, und ihm wurde 1945 seine gesellschaftliche Grundlage zu Recht für immer entzogen.
Unbestritten gibt es immer wieder Verwirrte, die sich dem ideologischen Gedankengerüst des Rechtsextremismus anschließen. Doch Sie sind weder in den Parlamenten noch in den anderen wichtigen Gremien unseres Landes vertreten, und das ist auch gut so.
Dort, wo sie dennoch auftauchen, werden sie zu Recht geächtet und herausgedrängt. Hinzu kommt: Deutschland hat seine äußert unselige zwölfjährige Geschichte von 1933 bis 1945 vorbildlich aufgearbeitet.
Darauf bin ich stolz.
Aber ich erwarte auch, dass wir in naher Zukunft auch die SED-Diktatur und die von ihr in 40 Jahren begangenen Verbrechen genauso gründlich aufarbeiten.
Gleiches gilt auch für den linken Terror von RAF, Hausbesetzern und Autonomen, der immer noch andauert. Für diese Aufarbeitung sozialistischer und kommunistischer Verbrechen fehlt allerdings am linken Rand der Gesellschaft jede Bereitschaft. Gibt es irgendeine Studie, wer in diesem Parlament alles schon mit roten Fähnchen kommunistischen Bonzen zugewinkt oder Steine auf Polizisten geworfen hat oder wer mit solchen nicht weniger verabscheuungswürdigen Leuten gemeinsame Sache macht? Ich vermute, es werden nicht wenige sein. Aber, und das verspreche ich Ihnen, wir recherchieren das gründlich, und es wir alles ans Licht kommen.
Seien Sie sich dessen sicher!
Noch stehen wir ganz am Anfang unserer Arbeit, und es ist leider so, dass SED-Opfer, die sich zum Beispiel in der Gedenkstätte Hohenschönhausen engagieren, öffentlich von den Enkeln der Mauerschützen und Ihrem Kultursenator diskreditiert werden. Das ist die wirkliche Gefahr für die Demokratie.
Erst vor wenigen Tagen haben wir der weltberühmten Rede des großen deutschen Politikers und Patrioten Ernst Reuter gegen den kommunistischen Imperialismus gedacht. Ich erinnere mich noch gut, meine Damen und Herren, wie ich einst, als ich zum ersten Mal wählen durfte, Willy Brandt meine Stimme gab, um der bundesdeutschen Politik einen neuen Spin, eine neue Richtung zu geben. Doch heute würden sich beide im Grabe umdrehen, was aus ihrer einst so stolzen SPD geworden ist:
ein schwächlicher Haufen, der sich von Postkommunisten und Autohassern an der Macht halten und an der Nase herumführen lässt.
Herr Müller! Haben Sie sich eigentlich einmal gefragt, warum Sie so unbeliebt und auf dem besten Weg sind, die Berliner SPD in die Bedeutungslosigkeit zu führen?
(Georg Pazderski)
Es ist traurig mit anzusehen, wie verkrampft man an einem Sessel hängen kann, die Realität ausblendet und den Pakt mit dem Beelzebub eingeht.
In Wahrheit geht es Ihnen doch gar nicht darum, heute die Demokratie zu verteidigen.
Plötzlich wird es ungemütlich für Sie, weil die Wähler nach Jahrzehnten der Klüngelei wieder eine echte Opposition in die Parlamente geschickt haben, eine Opposition, die den Finger in die Wunde legt, die die Regierung wirklich kontrolliert, die Missstände aufdeckt und auch beim Namen nennt.
Ja, das ist unangenehm. Ja, es tut weh, und es kneift, und es zwickt überall. Aber eines ist es gewiss nicht: schädlich für die Demokratie. Ganz im Gegenteil!
Das, was Sie hier nach Jahren der Stagnation erleben, ist echte Demokratie: der Streit um Themen, der Kampf um die besseren Konzepte, die öffentliche Auseinandersetzung um die Interpretation von Ereignissen. Mit dem politischen Einheitsbrei der Altparteien, der wie Mehltau über diesem Land und über dieser Stadt gelegen hat und teilweise noch liegt, ist es endgültig vorbei. Für immer! Denn wir werden bleiben,
egal, was Sie noch alles an Shows inszenieren, um uns schlecht dastehen zu lassen.
Ich appelliere ganz dringend an Sie: Verkaufen Sie den Wähler nicht für dumm! Beginnen Sie endlich, sich auf echte Bürgerpolitik zurückzubesinnen! Und das gilt auch für die Parteien CDU und FDP: Hören Sie auf, sich dem linken Obrigkeitszeitgeist zu ergeben und sich mit ihm gleichzumachen!
Kehren Sie zurück zu echten bürgerlichen Werten. Seien Sie liberal und seien Sie konservativ! Und an alle: Sparen Sie die Millionen Steuergelder für linksradikale Projekte gegen Rechts! Geben Sie das Geld den Schulen, der Polizei, der Feuerwehr! Bauen Sie moderne Straßen und sichere Brücken!
Es gibt genug zu tun in unserer Stadt, aber hören Sie endlich auf mit Ihrem tumben Rechtsaußengeschwafel und mit Ihrer Hetze gegen die AfD! Sie wissen, dass es
nicht stimmt. Haben Sie endlich wieder Mut zur Wahrheit! Das und nichts anderes stärkt unsere Demokratie!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal lohnt es sich, wenn man entschieden und ausdauernd für seine Ziele eintritt. Das beweisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Siemens, General Electric und von Ledvance, die sich in den letzten Monaten beharrlich für den Erhalt von Produktionsstätten und Arbeitsplätzen in Berlin eingesetzt haben. An dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank an die und meine Hochachtung gegenüber den Beschäftigten und die Betriebsräte für ihren Kampfgeist und ihre Unnachgiebigkeit.