Martina Münch

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Last Statements

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Vandre, Ihr letzter Satz klingt ja ein bisschen wie die Quadratur des Krei ses, die auch mir nicht vollständig gelingen wird. Das Anliegen von „StudisGutBezahlt!?“ ist mir natürlich bekannt und die Initiative hat sich auch unmittelbar an mich gewandt. Ich möchte aber für die, die mit dem Thema nicht so sehr vertraut sind, das Problem noch einmal kurz umreißen:
Wie auch sonst in vielen Bereichen des Arbeitslebens gelten an den Hochschulen unterschiedliche tarifliche bzw. arbeitsrecht liche Regelungen für unterschiedliche Beschäftigungskategori en. Studentische Hilfskräfte werden bisher generell nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschäftigt und unterfallen damit nicht dem TV-L, dem Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt ent schieden, dass die Hochschulen genauer hinschauen müssen, welche Tätigkeiten die Studierenden tatsächlich ausüben. Falls sie nämlich nicht wissenschaftlich oder studienbegleitend tätig sind, sondern normale Verwaltungstätigkeiten zum Beispiel in der Bibliothek oder in anderen Bereichen der Universität wahr nehmen, sind sie nach dem TV-L zu beschäftigen; ich finde das auch sehr nachvollziehbar. Wenn ich TV-L-Beschäftigter bin, hat das unter anderem Auswirkungen auf den Stundenlohn und die Befristungsmöglichkeiten, und es geht sogar so weit, dass Studierende im Nebenjob, wenn sie nach dem TV-L beschäftigt werden, unbefristet zu beschäftigen wären - eine Konstellation, die zumindest bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Studium nicht mehr vereinbar wäre.
Die Entscheidung erging in einem Musterverfahren, das von Studierendenvertretungen geführt wurde. Deshalb gehe ich da von aus, dass zumindest dort schon länger Kenntnis über die Folgen eines Prozesserfolgs herrschte. Deswegen verstehe ich auch die große Überraschung nicht, die teilweise jetzt von den Studierenden ausgedrückt wird. Die Hochschulen müssen jetzt wie jeder andere Arbeitgeber auch mit dieser Gerichtsentschei dung organisatorisch umgehen. Ich habe aus der Universität Potsdam erfahren, dass zahlreiche Arbeitsverträge mit wissen schaftlichen Hilfskräften in wissenschaftlichen Einrichtungen fortgesetzt werden, insbesondere wenn es sich um studienbe gleitende Tätigkeiten handelt, was auch im Sinne des Gesetzes ist. Die Reduzierung von Öffnungszeiten von Hochschulein richtungen, in denen jene Studierenden beschäftigt sind, die künftig nach dem TV-L zu behandeln wären, ist bislang nicht zu verzeichnen. Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt auch davon aus, dass die Hochschulen eigenverantwortlich und verantwor tungsbewusst die notwendigen arbeitsorganisatorischen Kon sequenzen ziehen werden. Am Anfang wird das sicher etwas weniger glatt laufen als in ein oder zwei Jahren, und es ist sicherlich eine Übergangsfrist, die für Verunsicherung sorgt, aber ich denke, dass die unbefristete Beschäftigung teilweise in Vollzeit nicht Anliegen der Sache sein kann, und ich erwarte, dass die Hochschulen so etwas vermeiden. Selbstverständlich werden wir aber die Entwicklung beobachten, und im Fall eventueller Auswüchse in die eine oder andere Richtung zum Nachteil der einen oder anderen Seite werden wir natürlich versuchen, gegenzusteuern. - Danke.
Liebe Frau Vandre, ich weiß, dass das eines der Lieblings themen ist, das immer wieder auftaucht. Wir sind dazu auch im Austausch mit den Berliner Kolleginnen und Kollegen. Ich halte es nicht für zielführend, Studierende in den TVL zu über nehmen, weil angestellt zu sein, einer regulären Berufstätigkeit nachzugehen, etwas anderes ist, als ein Studium voranzutrei ben. Ich halte die Tätigkeiten der wissenschaftlichen Hilfs kräfte für sehr sinnvoll. Dass es dafür aber neue vertragliche Regelungen braucht, davon bin ich bis jetzt nicht überzeugt. Dazu stehen wir aber in einem intensiven Austausch. Es gibt ja auch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz und das hat entspre chende Regelungen für studierende Beschäftigte. Aber ich denke, wir sind da weiter im Dialog miteinander. - Danke.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem, was Gerrit Große gesagt hat, traue ich mich kaum noch, hier etwas zu sagen.
Ich versuche aber, noch den einen oder anderen Aspekt hinzu zufügen.
Die Denkmallandschaft unseres Landes ist sehr reichhaltig und bunt und erinnert uns daran, wie viele unterschiedliche Kultu ren dazu beigetragen haben, dass Brandenburg heute so ist, wie es ist. Deshalb ist der Denkmalschutz eine wichtige Aufgabe der Kommunen und des Landes, die wir auch ohne solche Anträge ernst nehmen und aktiv angehen.
Die Zahl der seit Gründung des Landes sanierten Objekte und Denkmäler geht landesweit in die Zehntausende. Dank der von Ihnen zur Verfügung gestellten Denkmalhilfe konnte die Landesregierung ihr Engagement in den letzten Jahren nennenswert steigern. Wissen Sie, wie viele - ich zitiere aus dem AfD-Antrag - Weisungen des MWFK mit einer Frist von zwei Monaten dazu in den letzten zehn Jahren nötig waren? - Keine einzige.
Warum ist das so? Weil die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr gute Arbeit leisten
und das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege ebenfalls sehr gute Arbeit leistet und reibungslos mit den unte ren Denkmalschutzbehörden zusammenarbeitet - das alles ganz ohne Anträge der AfD.
Kurz zum Gut Gentzrode: Das Ensemble hat seit 1990 mehr fach den Besitzer gewechselt, was bei solchen Objekten nicht ungewöhnlich ist. Im Jahr 2010 verzeichnen wir eine Schadens erfassung und die Vorbereitung von Sicherungsmaßnahmen am Gutshaus und am Kornspeicher durch ein Architekturbüro. Au ßerdem gab es notwendige restauratorische Untersuchungen und Befunddokumentationen. Im Ergebnis der Planung erfolg te die Sicherung des Gutshauses - eine temporäre neue Dach eindeckung, die Sicherung der Fensteröffnungen und Ähn liches. Bis Anfang dieses Jahres gab es regelmäßige Gespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde und der Eigen tümerseite. Diese Gespräche stocken derzeit.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die 2010 durchgeführten Sicherungsmaßnahmen nicht ewig halten und erneuert werden müssen. Leider gibt es auch Vandalismus und Diebstahl. Aber für Maßnahmen gegenüber der UDB, wie sie die AfD einfor dert, bestehen nach der fachlichen Einschätzung des Branden burgischen Landesamts für Denkmalpflege kein Anlass und keine Rechtsgrundlage.
Vielen Dank.
Tja, liebe Frau von Halem, ich muss jetzt wirklich darüber nachdenken, ob das jetzt eine Warnung war oder …
- Na gut. Dass der Wunsch ausgerechnet von Ihnen kommt, ir ritiert mich aber doch etwas.
- Gut. - Meine Damen und Herren! Die Einrichtung eines zent ralen Landeshochschulrates, der für alle Hochschulen zustän dig ist, hat sich im Nachhinein für die junge Hochschulland schaft in Brandenburg als goldrichtig erwiesen. Der Landes hochschulrat hat sich für die Landesregierung und die Hoch schulen zu einem unverzichtbaren, hocheffizienten Beratungs gremium entwickelt.
Und, Herr Schierack, Sie mussten auch mit sichtbar schmerzli chem Gesichtsausdruck zugeben, dass es doch das eine oder andere Erfolgserlebnis zu berichten gibt.
Dabei verrichtet der Landeshochschulrat seine Arbeit meist völlig unspektakulär, im Hintergrund. Ich nenne nur ein paar Themen, mit denen sich der Landeshochschulrat neben seinen gesetzlichen Aufgaben intensiv befasst hat: das duale Studium, die Präsenzstellen, das EU-Kompetenznetzwerk, das Mittel
verteilmodell, die Rahmenvereinbarung und die Hochschulver träge, das Netzwerk sqb und die Transferstrategie und - diese Aufgabe nimmt der Landeshochschulrat sehr gewissenhaft wahr - nicht zu vergessen: insgesamt sieben Präsidentschafts wahlen plus die Begutachtung des FH-Programms. Das ist ein stolzes Pensum, und ich spreche erst einmal den Mitgliedern des Landeshochschulrats meinen ganz herzlichen Dank aus.
Die Arbeit im Landeshochschulrat erfordert ein hohes Maß an Expertise und die Bereitschaft zur Mitarbeit in diesem Gremium.
Ich bin natürlich immer für Überlegungen, wie man die Exper tise noch besser nutzen kann, offen. Aber dieser Antrag über zeugt mich überhaupt nicht - da ging es mir wie Frau von Halem: Ich habe eigentlich lange darauf gewartet, dass Sie noch eine Novelle des Landeshochschulgesetzes, in der es um mehr Autonomie für die Hochschulen geht, vorlegen. In Ihrem Antrag geht es aber um weniger Autonomie, indem Sie dem Landeshochschulrat Aufgaben überhelfen wollen, für die er tatsächlich nicht gedacht ist.
Ich bin auch dagegen, dass sich die Kandidatinnen und Kandi daten einem Einzelwahlverfahren stellen müssen. Das machen wir bei keinem anderen Beirat, der die Landesregierung berät.
Und: Der AWFK ist beteiligt. Im Übrigen steht es dem AWFK jederzeit frei, den Landeshochschulrat einzuladen und sich über aktuelle Ergebnisse und den aktuellen Zustand der Hoch schulen zu informieren. Der Landeshochschulrat ist sehr offen und auch dankbar für die Möglichkeit, im politischen Raum mitzuwirken. Ich fühle mich ausreichend beraten und bin auch sehr dankbar, dass der Landeshochschulrat diese Aufgabe intensiv wahrnimmt, und ich weiß: Es geht den Hochschulen genauso.
Ich bin aber entschieden dagegen, den Landeshochschulrat zu einer Art Aufsichtsrat umzubauen; so etwas scheint Ihnen ja vorzuschweben. Es würde dem Ansatz der Hochschulautono mie zutiefst zuwiderlaufen - meine Vorrednerinnen haben dazu schon einiges gesagt.
Weitere Berichtspflichten möchte ich dem Hochschulrat auch nicht auferlegen, denn der Rat der Experten reicht sehr weit, wie ich Ihnen an den Beispielen gezeigt habe. Deswegen wer de ich auch nicht so etwas wie ein „kleines Ministerium“ im Ministerium aufbauen, das bestimmte Stellungnahmen abgibt, zu denen das „große Ministerium“ dann noch einmal Stellung nehmen soll. Meine Damen und Herren, das ist ein doch eher absurder Vorschlag. Ich denke, die Geschäftsstellenausstattung des Hochschulrates reicht aus. Deswegen bitte ich um Ableh nung dieses Antrags. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dannenberg, wir sind uns ganz und gar einig, dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer mit sorbischen/wendischen Sprachkenntnissen haben wollen und wir deshalb die Bewerbe rinnen und Bewerber um einen Studienplatz in einem zulas sungsbeschränkten Fach bevorzugt behandeln wollen, wenn sie vertiefte Kenntnisse in der sorbischen/wendischen Sprache besitzen.
Die Universität Potsdam hat - Sie haben das richtig zitiert - den im Gesetz gebrauchten Begriff „vertiefte Sprachkenntnisse“ konkretisiert. Es heißt jetzt:
„Vertiefte Kenntnisse der sorbischen/wendischen Spra che liegen vor, wenn Sprachkenntnisse mindestens der Stufe C 1 des Europäischen Referenzrahmens nachge wiesen werden“.
Hochschulen sind generell nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, solche Satzungen zu erlassen und möglichst kon kret und nachvollziehbar die Zulassungsvoraussetzungen zu regeln. Das gehört zu den ureigenen Aufgaben einer Hoch schule. Es ist im Prinzip auch gar nichts dagegen einzuwenden, wenn ein gewisses Sprachniveau nachgewiesen werden muss. Aber ich gebe Ihnen natürlich Recht, Frau Dannenberg, dass es sehr wünschenswert wäre, dass dieses Sprachniveau bereits durch den Schulbesuch erreicht werden kann und dafür nicht noch zusätzliche außerschulische Angebote in Anspruch ge nommen werden müssen.
Wie sieht es jetzt an den Schulen aus? Nach dem aktuellen Rahmenlehrplan von 2018 wird von Schülerinnen und Schü lern am Ende der gymnasialen Oberstufe im Bereich der funk tionalen kommunikativen Kompetenz das Niveau B 2 erwartet. Das würde aber bedeuten, dass wir praktisch dem Willen des Gesetzgebers, der ja explizit wollte, dass Schülerinnen und Schüler mit sorbischen Sprachkenntnissen bevorzugt zum Lehr amtsstudium zugelassen werden können, jetzt tatsächlich nicht entsprächen, da diese Schülerinnen und Schüler die entspre chende Möglichkeit gar nicht hätten. Deswegen werde ich auch in einen Dialog mit der Universität Potsdam und dem Bil dungsministerium eintreten, um nach einer Lösung zu suchen.
Eine Lösung gibt es beispielsweise in Sachsen, denn dort ha ben sich die drei betroffenen Hochschulen mit dem Schulmi nisterium folgendermaßen geeinigt - ich zitiere:
„… dass der Nachweis der vertieften Kenntnisse der sor bischen Sprache für Abiturienten des Sorbischen Gymna siums Bautzen erbracht ist, sofern auf dem Abiturzeugnis der Grundkurs oder der Leistungskurs im Fach Sorbisch ausgewiesen ist“.
Ich denke, wir können uns diese Regelung durchaus zum Vor bild nehmen, und ich werde demnächst Gespräche in diesem Sinne starten. - Danke.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fontane wird sich hoffentlich nicht im Grab um drehen, wenn er mitbekommt, wofür er heute hier alles herhal ten muss - angefangen von Oppositionsreden mit dem Versuch, Haare in der Suppe zu finden, die dort komischerweise irgend wie nicht zu finden sind, bis hin zu dem Wink, dass wir bald im Grab liegen werden, liebe Frau von Halem. Das fand ich nicht so anregend.
Ich glaube, letzten Endes ist das Fontane-Jahr etwas, worüber sich alle Brandenburgerinnen und Brandenburger einfach freu en können, denn als wir es am 30. März in Neuruppin offiziell eröffnet haben, war das ein wirklich großartiges Kulturfest - quer durch alle Generationen, alle Teile dieses Landes. Das war ein überaus gelungener Auftakt für das Jubiläumsjahr, der uns in Erinnerung bleiben wird. Highlights waren die Reden von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und unserem Ministerpräsidenten, die den großen märkischen Schriftsteller gewürdigt haben, gleichzeitig aber auch sehr nachdenklich über die Bedeutung von Literatur in unserer Zeit gesprochen und Fontane in die Gegenwart geholt haben. Wir hatten allein beim Festakt knapp 1 000 Gäste, und es war ein wunderbarer Tag. Das ist nicht alltäglich, denn wir sind ja bekannt dafür, dass wir uns öffentlich nicht so richtig freuen können, sondern zum Lachen lieber in den Keller gehen.
Das war aber erst der Anfang. Das ganze Jahr über gibt es in allen Regionen des Landes insgesamt rund 450 Veranstaltun gen, und das sind nur die offiziellen Termine. Dazu kommen zahlreiche kleinere Veranstaltungen, die gar nicht in der offizi ellen Liste auftauchen. Und das sind bei allem gebotenem brandenburgischem Selbstbewusstsein schon sehr beachtliche Dimensionen für unser Land.
Was mich besonders freut: Dieses großartige Fest wurde durch ein Kulturereignis ermöglicht. Deswegen stimme ich mit dem Ansinnen des vorliegenden Antrags überein, denn vom Fontane-Jubiläumsjahr sollten nachhaltige Impulse für die Fort- und Weiterentwicklung der brandenburgischen Kulturland schaft ausgehen. Dazu ist es auch wichtig, noch einmal darüber zu reflektieren, was eigentlich geschehen ist in unserer Kultur landschaft.
Der Antrag stellt zu Recht fest, dass es uns in dieser Legislatur periode gelungen ist, erhebliche zusätzliche Spielräume für die Kulturförderung zu erschließen - und das ist weiß Gott mehr als nur ein bisschen Wasser, liebe Frau von Halem. Wir haben wegweisende neue Förderprogramme entwickelt und bestehen de ausgebaut, beispielsweise die Denkmalförderung, Muse umsförderung, Förderung der kulturellen Bildung und Integra tion. Ich freue mich besonders darüber, dass die Brandenburger Theater und Orchester von einer stark erhöhten Förderung pro fitieren, denn mit den gerade geschlossenen Finanzierungsver
trägen sind die Orchester und Theater so gut und langfristig abgesichert wie nie zuvor.
Wir haben unsere bestehenden Stiftungen gestärkt und eine ganze Reihe wichtiger Kultureinrichtungen neu aufgestellt und selbstverständlich auch besser finanziert - beispielsweise Park und Schloss Branitz, das Kleist-Museum Frankfurt (Oder), die Musikakademie und Kammeroper Rheinsberg, das Landes museum für moderne Kunst und als Letztes - dazu werden wir morgen noch einmal sprechen - die Stiftung Künstlerschloss Wiepersdorf. Deswegen kann man nur sagen: Brandenburgs Kultureinrichtungen stehen heute deutlich besser da als noch vor zehn Jahren. Und: Es hat sich hier sehr viel getan.
Die Kulturpolitische Strategie von 2012 hat sich in den vergan genen Jahren sehr bewährt. Sie hat den Weg für die Stärkung kulturellen Lebens im ganzen Land geebnet; trotzdem muss sie weiterentwickelt werden. Alles ist in Bewegung, muss sich weiterentwickeln, auch immer wieder neu evaluiert werden, und es muss neue Impulse geben.
Es muss noch mehr darum gehen, die Bedeutung von Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verdeutlichen: Ein reichhaltiges kulturelles Leben vor Ort regt an, bringt Men schen zusammen und erhöht die Lebensqualität. Deswegen ist das Thema regionale Entwicklung auch besonders wichtig. Wir haben das im Übrigen schon entdeckt und uns gekümmert, be vor es im Bundeswahlprogramm aufgetaucht ist. Denn Kultur im ländlichen Raum ist ein wichtiges Thema. Genau damit hat sich auch schon die neugeschaffene Kulturministerkonferenz intensiv beschäftigt.
Wir gehen also diese Herausforderungen an, und ich werde in dieser Legislaturperiode dem Landtag noch zwei weitere För derkonzepte vorlegen, nämlich das Konzept zur Förderung kultureller Anker im ländlichen Raum und, Frau von Halem, das Konzept für die Auslobung eines brandenburgischen Kul turorts des Jahres; das schaffen wir noch in dieser Legislatur periode.
Das Thema Digitalisierung ist natürlich essenziell: Hier sind wir intensiv dabei, das Erbe digital zu sichern und zu präsentie ren. Natürlich brauchen wir auch in der digitalen Welt neue Ausdrucksformen der Künste. Deswegen denke ich, dass die Gestaltung des digitalen Wandels sowohl große Chancen für die künftige Attraktivität unseres kulturellen Lebens bietet, als auch die kulturelle Teilhabe im Land verbessern wird.
Wir können insgesamt sagen, dass die Kultur deutlich besser dasteht als noch vor einigen Jahren: Wir haben Haushaltsstei gerungen erreicht, die den Kulturschaffenden neue Möglich keiten eröffnet haben und von denen alle Bürgerinnen und Bür ger profitieren. Wir sind einen sehr guten Weg gegangen, und ich gehe davon aus, dass dieser Weg in den nächsten Jahren auf dieser guten Basis fortgesetzt wird, auch im Sinne von Fonta ne, der daran seine Freude gehabt hätte. - Herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin die letzte Rednerin in dieser Debatte, trotzdem möchte ich noch einmal auf den eigentlichen Anlass hinweisen: Sieben Jahre nach Errichtung der Stiftungsuniversität Viadrina wurde eine Evaluierung des Stiftungsmodells durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Umwandlung grundsätzlich ein positiver und konstruktiver Prozess für die Hochschule war. Die neue Trä gerstruktur brachte einen erkennbaren Gewinn für die Viadri na, denn der Status der Stiftung hat einen hohen Markenwert, der nach außen - insbesondere im Ausland - ein besonderes Re nommee verschafft und auch nach innen für eine hohe Identifi kation der Mitglieder mit ihrer Hochschule sorgt.
Trotzdem gab es in wichtigen Einzelfragen Nachbesserungsbe darf; meine Vorrednerinnen haben darauf schon hingewiesen. Zentrale Ergebnisse waren der dringende Wunsch des Stif tungsrates, vom Alltagsgeschäft entlastet zu werden, und die Erkenntnis, dass die Rechtsaufsicht über die Hochschule effek tiver werden muss. Beiden Aufgaben wird dieser Gesetzent wurf gerecht. Warum Sie das jetzt als „Brüller“ bezeichnen, erschließt sich mir überhaupt nicht, Herr Koch. Vielleicht ar beiten Sie sich noch intensiver in diese Materie ein. Es gab ei nen jahrelangen Vorlauf, in dessen Ergebnis die angemahnten Dinge nun absolut konsequent umgesetzt werden.
Mit dieser Entlastung bleiben dem Stiftungsrat mehr Ressour cen, um die wesentliche Verantwortung für die strategische Be ratung und die Entscheidung über Strukturentwicklungsfragen der Universität noch besser wahrzunehmen. Hier wünsche ich der Viadrina, dass sie noch intensiver Fahrt aufnimmt, und der neuen Hochschulleitung, dass sie die Viadrina in diesem Sinne positiv weiterentwickelt. Dieses Verfahren werden wir natür lich in einem dynamischen Prozess begleiten.
Der Gesetzentwurf sieht in den verschiedensten Bereichen ge rade den Verzicht auf Anzeige- und Genehmigungserfordernis se im Rahmen der Rechtsaufsicht vor - also genau das Gegen teil von dem, was Sie vorhin angedeutet haben, Herr Koch.
Alles in allem darf der Gesetzentwurf durchaus für sich in An spruch nehmen, der Stiftung EUV und der Hochschule mehr Freiheiten zu geben, als sie vorher hatten. In keinem Fall ist das ein Verlust an Autonomie, es ist ein Mehr an Autonomie.
Ich habe auch nicht das Gefühl, dass im Gesetzgebungsverfah ren hier in nennenswertem Umfang Fragen offengeblieben wä ren. Es geht um die beiden Punkte, die Frau Liedtke und Frau Vandre schon angesprochen haben: Die Zuständigkeit des Hauptpersonalrats für das Personal der Stiftung ist nicht mög lich, weil wir auch in anderen Bereichen Stiftungen haben, wo das Personal zur Stiftung und gerade nicht zum Landesperso nal gehört. Der Sitz des Ministeriums und die Möglichkeit, hier einzugreifen, hat ganz stark mit der Verantwortung dieses Ho hen Hauses zu tun. Denn die Viadrina ist eine öffentliche Hochschule, auch wenn sie die Form einer Stiftungsuniversität hat. Natürlich müssen wir in dem Sinne auch kontrollierend eingreifen können, denn das Geld, das Sie als Gesetzgeber uns zur Verfügung stellen, müssen wir natürlich verantwortlich verwalten. Das nehmen wir in diesem Fall auch verantwor tungsvoll war.
Stiftung und Hochschulleitung haben zu dem für diese Evaluati on relevanten Bereich Anregungen formuliert, die wir mit Inter esse aufgenommen und gegenüber dem Ausschuss kommentiert haben. Von einer grundsätzlichen Ablehnung kann keine Rede sein, im Gegenteil, es ist ein konstruktiver Zwischenschritt. Wir werden die Viadrina weiterhin sehr positiv begleiten und freuen uns über eine gute Entwicklung. Ich bitte Sie deshalb um Zu stimmung zur Beschlussempfehlung und bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Land Brandenburg gibt es zahlreiche Kulturschaffende, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen und allen künstlerischen Genres betätigen. Diese Menschen, ihre Kreativität und ihr Engagement sind eine große Bereicherung für unser Land. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute über die Herausforderungen debattieren, denen sich gerade Literaturschaffende nicht nur in Brandenburg tagtäglich gegenübersehen. Ich freue mich auch sehr darüber, mit wie viel Poesie und Literaturkenntnis diese Debatte geführt wird. Das ist etwas ganz Besonderes für dieses Haus.
Die Landesregierung und der Landtag tragen mit Verantwortung dafür, dass unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips - das uns sehr wichtig ist - gute und gedeihliche Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler geschaffen werden. Dazu gibt der Entschließungsantrag einen willkommenen Anstoß.
Der Antrag beschreibt zutreffend das Engagement des Landes im Bereich der Literatur. Wir tun hier bereits eine ganze Menge, Frau von Halem. Es ist nicht so, dass wir bei null anfangen.
Dazu zählt beispielsweise die Förderung literarischer Festivals wie LIT:potsdam, das sich in den letzten Jahren wunderbar ent wickelt hat, oder des Brandenburgischen Literaturbüros, das immerhin 200 000 Euro jährlich erhält. Es gibt Digitalisie rungsprojekte und Aktivitäten, die sich besonders an Kinder und Jugendliche richten, beispielsweise der Friedrich-Böde cker-Kreis oder der Verein „Schreibende Schüler“. Der Bereich kulturelle Bildung, die Schnittstelle von Schule und Kultur, bietet gerade jungen Menschen eine ganze Menge Möglichkei ten, Kreativität und Schreibfähigkeit zu entwickeln.
Außerdem unterstützen wir seit Jahren zuverlässig die histori schen Stätten des literarischen Erbes, denn auch daran sind wir reich. Sie sind essenziell für das Selbstverständnis der Branden burgerinnen und Brandenburger und ein wichtiges Aushänge schild für unser Land. Ich spreche von den literarischen Gedenk stätten und Museen zu Heinrich von Kleist, Gerhart Hauptmann, Bertolt Brecht, vom wunderbaren Tucholsky-Museum in Rheinsberg und natürlich vom Fontane-Archiv in Potsdam. Sie alle stellen einen unschätzbaren Reichtum unseres Landes dar und sind über die Grenzen Deutschlands hinaus präsent.
Das Land und sehr viele Engagierte bereiten sich derzeit auf den 200. Geburtstag Theodor Fontanes vor, der auch Anlass sein soll, einen Teil der Aufträge des heutigen Antrages umzu setzen. Ich freue mich auch sehr, dass der Landtag bereits in einem früheren Antrag die Unterstützung zum 200. FontaneGeburtstag bekundet hat. Das wird im Jahr 2019 ein ganz gro ßes Festival werden.
Neben den großen, herausragenden Namen der Literaturge schichte gibt es zahlreiche zeitgenössische Autoren - Frau Liedtke hat viele davon bereits genannt -, die unser Land berei chern und die sich mit Themen auseinandersetzen, die die Men schen gerade auch in den ländlichen Räumen bewegen. Ich bin auch ein großer Fan des Buches „Unterleuten“ und kann es nur jedem, der es noch nicht gelesen hat, empfehlen.
Die Literaturförderung des Landes respektiert allerdings auch hier das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet: Neben den bereits genannten Fördermaßnahmen unterstützen wir Projekte auf kommunaler Ebene vor allen Dingen dann, wenn ein herausge hobenes Landesinteresse besteht oder ein Projekt von überregi onaler Bedeutung ist. Gleichzeitig wird auf der kommunalen Ebene sehr viel Literaturförderung betrieben: Es gibt Arbeits stipendien für einzelne Schriftsteller, es gibt eine Fülle von Fes tivals und Lesungen, es gibt den Welttag des Buches und Ähn liches.
Ansonsten geht es uns selbstverständlich darum, die Position unserer Schriftstellerinnen und Schriftsteller auch auf dem Buchmarkt zu stärken. Ein kulturpolitisches Instrument dafür sind Preise und Stipendien des Landes, die dafür eingesetzt werden, neue Freiräume für schöpferische Arbeit zu schaffen - Sie alle kennen Schloss Wiepersdorf - und erste Erfolge zu ver stetigen.
Der Antrag greift dieses Thema auf und bestärkt die Fortset zung der Diskussion über eine für Brandenburg auch in Zukunft sinnvolle Struktur von Preisen und Stipendien. Ich halte es für eine sehr schöne Idee, dass wir im Jahr 2019 wieder den Litera turpreis einführen werden.
Ich denke, der Antrag spricht für sich und bezeichnet sehr ge nau verschiedene Felder. Letzen Endes ist er auch sehr sinnvoll; denn Brandenburg ist ein Literaturland, und das soll auch so bleiben. Deswegen ist es richtig, dass wir rechtzeitig unser Au genmerk darauf richten, wie wir bei der Förderung literarischen Schaffens weiter vorankommen. Deshalb bitte ich um Zustim mung zum Antrag. Ich werde dem Landtagsausschuss über die Ergebnisse unserer Arbeit berichten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So viel Harmonie und Zustimmung hört man hier nicht oft. Es ist aber tatsächlich ein besonderer Tag. Denn wenn der Landtag heute dem Gesetz zur Errichtung der öffentlich-rechtlichen Stiftung Fürst-Pück ler-Museum Park und Schloss Branitz abschließend zustimmt, ist das eine großartige Weichenstellung für dieses einmalige und herausragende kulturelle Erbe in Cottbus und im Land Brandenburg. Die neue Stiftung stellt einen wahren Meilenstein dar. Das Land wird dieses Gesamtkunstwerk künftig gemein sam mit der Stadt Cottbus noch wirksamer erhalten, pflegen und für die Öffentlichkeit erlebbar machen können.
Ich wiederhole die Zahlen, weil sie wirklich beeindruckend sind: Der Gesamtetat der Stiftung wird rund 4 Millionen Euro pro Jahr betragen, davon wird das Land mehr als 2 Millionen Euro übernehmen. Das ist mehr als eine Vervierfachung des Landeszuschusses. Vielen Dank auch, Herr Schierack, dass Sie das noch einmal dargestellt haben, denn ich glaube, das ist wirklich ein großartiger Erfolg, den wir hier feiern können.
Die Stadt Cottbus wird - das freut mich sehr - trotz der deutlich besseren finanziellen Ausstattung der Stiftung insgesamt entlas tet. Bislang hat sie rund 1,6 Millionen Euro gezahlt, künftig wird sie 1,2 Millionen Euro zahlen. Natürlich wird es auch weiter Eigen- und Bundesmittel geben; darüber sind wir auch sehr froh.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dies wünschen, wer den von der Stiftung übernommen. Die Stellenzahl steigt von 22 auf zukünftig 34. Von den neuen Stellen gehen allein sieben in den Bereich Garten- und Landschaftspflege. Wer den Park kennt, weiß, dass das auch wirklich notwendig ist.
Die Stiftung erhält mehr Selbstständigkeit und mehr Eigenver antwortung. Das ermöglicht eine Zusammenarbeit auf Augen höhe - auch das war uns wichtig - mit den Partnern im Land und in anderen Bundesländern, aber auch mit dem Bund und inter national. Und Sie wissen: Wir haben uns zum Ziel gesetzt - da ran halte ich auch fest -, dass das Schloss und der Park Branitz auf die Weltkulturerbeliste kommen - wahrscheinlich im Ver bund -, auch wenn das sicher noch etwas dauern wird.
Die Entwicklung der Stiftung ist ein gutes Beispiel dafür, wie hervorragend die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Land im Bereich Kultur funktioniert. Dies haben wir bei der Gründung des Landeskunstmuseums sowie beim Aufbau der Landesbühnen erleben können, und Sie werden es hoffentlich im nächsten Jahr auch bei der Errichtung der Stiftung KleistMuseum sehen können. Denn es geht uns darum, dass die Bür gerinnen und Bürger in allen Regionen des Landes attraktive kulturelle Angebote erleben können, und dazu ist es wichtig, dass die Landesebene und die kommunale Ebene sehr eng zu sammenarbeiten.
Wir wollen natürlich darüber hinaus, dass die Anlagen von kul turhistorisch überregionaler Bedeutung, zum Beispiel die in Branitz, zusätzliche Aufmerksamkeit bekommen und auch mehr Gäste anziehen.
Ich möchte mich ausdrücklich bei der Stadt Cottbus, dem Ober bürgermeister und der Stadtverordnetenversammlung herzlich
bedanken. Cottbus steht nicht nur beständig zu seinem PücklerErbe, sondern die Stadt hat mit ihrer überaus kooperativen Hal tung auch den Weg für die Gründung der neuen Stiftung mit freigemacht.
Danken möchte ich auch dem Rat für Angelegenheiten der Sor ben/Wenden des Landtages; die Anregungen sind teilweise schon in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Danken möchte ich ausdrücklich auch meinen Mitarbeiterinnen - ich sehe stellvertretend Frau Pfitzner heute hier sitzen -, die be harrlich dazu beigetragen haben, dass wir heute hier stehen kön nen. Ganz herzlichen Dank stellvertretend, liebe Frau Pfitzner.
Die Vorbereitungen für die Umsetzung laufen auf Hochtouren. Am kommenden Mittwoch will die Stadtverordnetenversamm lung Cottbus über das Finanzierungsabkommen beschließen. Tags darauf wird die feierliche Unterzeichnung stattfinden. Das Brandenburger Kabinett hat seine Zustimmung bereits im Au gust gegeben, und der Stiftungsrat wird sich so schnell wie möglich konstituieren und über wichtige Rahmenbedingungen wie Satzung, Haushaltsplan und weitere notwendige Verträge beraten und möglichst beschließen.
Das Land Brandenburg kann sich glücklich schätzen, mit Park Branitz Wohnsitz und Alterssitz des Fürsten Pückler-Muskau zu besitzen, und dieses große und einmalige Erbe geht mit der neuen Stiftung den Weg in eine gute Zukunft. Deswegen bitte ich um Zustimmung und lade Sie herzlich ein, den Park einmal zu besuchen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin nen und Vorredner haben sich schon zu den Einzelheiten des Staatsvertrages bzw. zum Anlass geäußert. Die heutige 2. Le sung macht es uns möglich, rechtzeitig zu ratifizieren und so gemeinsam mit den anderen Ländern die Akkreditierung auf neue rechtliche Beine zu stellen. Das ist wichtig. Das Bundes verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich ge sagt, dass Akkreditierung als Mittel der Qualitätssicherung zu lässig und geeignet ist. Entscheidend ist, dass der Staat selbst handelt.
Es gab eine Frist - Ende dieses Jahres. Es bestand in der KMK zwischen allen Ländern Einvernehmen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung ist und eine länderübergreifende Befassung mit den Auswir kungen der Entscheidungen auf das Akkreditierungssystem sinnvoll und geboten ist.
Dem Zweck der rechtssicheren Neuregelung dient der Ihnen vorgelegte Staatsvertrag. Das vom Gericht geforderte hoheitli che Element wird sichergestellt, indem der Akkreditierungsrat die Entscheidungen selbst trifft und die Agenturen nur noch vorbereitend tätig sind. Die formalen Kriterien werden aber weiterhin durch die Agenturen geprüft, dadurch wird das Ver fahren auch entlastet.
Wichtig ist mir an der neuen Regelung auch, dass die strukturel le Mehrheit der Wissenschaft gesichert ist. Frau Vandre und an dere Vorrednerinnen haben schon geäußert, dass sie sich mehr Studierende im Rat wünschen. Das können wir so schnell nicht ändern. Aber ich denke, dass sich die derzeit vorgesehenen zwei Studierendenvertreter unter den insgesamt nur 23 Mitgliedern Gehör verschaffen können und dass sie auch gehört werden.
Eine Musterrechtsverordnung - Frau von Halem hat schon darauf hingewiesen - wurde in einer länderoffenen Arbeitsgruppe, an der Brandenburg auch teilgenommen hat, erarbeitet, und ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, sie im KMK-Plenum in der letzten Woche zu beschließen. Diese Fassung basiert auf einem intensiven Ausarbeitungsprozess der Länder und spiegelt an einigen Stellen Kompromisse wider, Frau von Halem, die im Sinne einer für alle Länder tragfähigen Lösung gefunden wer den mussten.
Die Rechtsverordnung enthält Näheres zu den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierung, zu Verfahrensabläufen und zur Zusammensetzung der Gremien. Der Verpflichtung der Länder wird Rechnung getragen, durch die Gleichwer tigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Studienabschlüssen die Möglichkeit eines Hoch schulwechsels zwischen den Ländern zu gewährleisten.
Die auf der Grundlage der Musterrechtsverordnung zu erlas senden Länderverordnungen sollen rückwirkend zum 01.01. erlassen werden. Für den Fall, dass ich von den Rechtsverord nungen auf Basis des Staatsvertrags oder von der Experimen
tierklausel Gebrauch mache, werde ich Sie selbstverständlich informieren. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade, dass wir für die Kultur immer nur so wenig Zeit ha ben, aber angesichts der fortschreitenden Plenarzeit ist es si cherlich sinnvoll, da wir uns im Ausschuss alle einig waren, dass wir das Landesmuseum für moderne Kunst begrüßen. Es ist ein großer Schritt nach vorn: Wir vereinigen hier zwei Häu ser unter einem Dach, wo es über 35 000 Kunstgegenstände gibt, und wir haben eine gemeinsame Direktion, die die Mög lichkeit hat, die Sammlung auszubauen und zu experimentie ren, wie Frau Prof. Dr. Liedtke sagte, sowie die Sammlung in
den künstlerischen und europäischen Kontext zu stellen. Wir haben damit eine einmalige Sammlung mit Kunst aus Ost deutschland, und es ist sehr schön, dass wir die Möglichkeit hatten, das zu begleiten.
Ich möchte mich herzlich bei allen bedanken, die an dem jahre langen Prozess konstruktiv mitgewirkt haben: bei den Vertre tern der beiden Städte Cottbus und Frankfurt (Oder), den Mit arbeitern meines Hauses, die sehr fleißig an dem Gesetz ge strickt haben, und letzten Endes auch bei Ihnen, die Sie im Ausschuss sehr konstruktiv und intensiv diskutiert haben.
Ich möchte Sie nun herzlich einladen - vielleicht kann man die Rollen ein wenig teilen und tauschen -: Am Samstag ab 10 Uhr geht es los im Dieselkraftwerk in Cottbus und um 13 Uhr im Museum Junge Kunst in Frankfurt (Oder). Ansonsten wird es sicherlich viele Jahre Gelegenheit geben, diese tolle Sammlung zu besuchen und zu genießen, wozu ich Sie sehr herzlich einla de. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe der Debatte sehr interessiert zugehört und erfreut die brei te Einigkeit wahrgenommen, wenn es darum geht, „Musische Bildung für alle“ - das ist nicht nur der Name eines Programms,
sondern eben auch Programm der Landesregierung - auf einem weiteren Feld konkret werden zu lassen.
Deshalb habe ich nochmals eine erfreuliche Nachricht, die jetzt auch schon mehrfach verkündet wurde: Mit dem Schuljahr 2017/18 starten wir in eine Pilotphase für „Klasse: Kunst in Brandenburg“. Beteiligen werden sich zunächst insgesamt sie ben Grundschulen. Im Frühjahr und Sommer 2017 finden die konstitutiv zum Projekt gehörenden Weiterbildungen statt. Hier werden an mehreren Wochenenden die sogenannten Leh rer-Tandems - darauf greifen wir zurück - aus Kunstlehrern der Grundschulen und Pädagogen der Kunstschulen auf den ge meinsamen Unterricht in der Grundschule vorbereitet. Die Tandems haben bereits bei „Klasse: Musik“ für deren großen Erfolg gewirkt - das haben Sie bereits angesprochen. Deswe gen setzen wir dieses bewährte Instrument bei „Klasse: Kunst“ auch wieder ein.
Partner der Landesregierung wird weiterhin der Verband der Musik- und Kunstschulen sein. Insofern ist es ein glücklicher Umstand, dass wir hier für beide Bereiche der musischen Bil dung den gleichen Verband nutzen können, denn seit der Fusi on der beiden Verbände - des Verbandes der Musikschulen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogischer Einrich tungen - arbeiten wir im genannten Feld sehr erfolgreich mit dem Verband zusammen.
Mein Haus ist bereits seit Herbst 2016 mit dem VdMK bezüg lich des Vorhabens „Klasse: Kunst“ im Gespräch. Mit der Ein führung von „Klasse: Kunst“ soll ähnlich wie bei „Klasse: Mu sik“ die Qualität des Kunstunterrichts und die Kooperation mit den Kunstschulen verbessert werden. In Abstimmung mit dem Bildungsministerium wurden organisatorische und inhaltliche Fragen geklärt, zum Beispiel die Zahl der beteiligten Schulen bzw. Schularten, die Stundenausstattung oder auch die Beteili gung schulischer Gremien und der Schulträger von Beginn von „Klasse: Kunst“.
Ich sprach anfangs von einer Pilotphase, die wir mit dem kom menden Schuljahr zunächst nur an ausgewählten Grundschulen beginnen. Es geht uns im Zug dieser ersten Phase darum, ge nauere Informationen dazu zu erhalten, wie das gänzlich neue und mit „Klasse: Musik“ eben nur begrenzt vergleichbare Pro jekt „Klasse: Kunst“ funktioniert. Das ist ein sehr wichtiger Hinweis, Frau Große, den Sie gegeben haben.
Deswegen soll es begleitend zur Pilotphase eine Evaluation ge ben, deren Ergebnisse in die weitere Ausgestaltung von „Klas se: Kunst“ einfließen werden. Ziel der Evaluation ist auch, si cherzustellen, dass „Klasse: Kunst“ ein wirkliches Zusatzange bot ist, das nicht dazu dienen darf, den regulären Kunstunter richt zu ersetzen bzw. dürfen die Pädagogen der Kunstschulen natürlich nicht zu Ersatzlehrern für den Unterricht werden - das hat auch keiner jemals beabsichtigt.
Sie sehen, „Klasse: Kunst“ ist nicht vollständig mit „Klasse: Musik“ vergleichbar. Wir fahren bei der schrittweisen Einfüh rung etwas auf Sicht, damit wir uns ausgehend von der Praxis zunächst Erfahrungswissen für die weitere Einführung aneig nen. Deshalb geht Ihr Antrag, Frau Heinrich, auch sehr weit; ich denke, dass er in der jetzigen Fassung den Anspruch viel zu stark erhöht. Natürlich kann man perspektivisch über die Er weiterung der Partner über den Kreis der Kunstschulen hinaus nachdenken, wenn man erste Erfahrungswerte hat. Natürlich
kann man eine Talentförderung schaffen, aber eben nicht 1:1 zu der Talentförderung bei „Klasse: Musik“. Wir werden se hen, welche Wege sich anbieten, begabte Kinder zu fördern.
Die Finanzierung von „Klasse: Kunst“ erfolgt übrigens aus dem Programm „Musische Bildung für alle“ und umfasst rund 60 000 Euro. Die Weiterbildung der Beteiligten wird wie beim Projekt „Klasse: Musik“ auch durch das Bildungsministerium finanziert werden.
Ein Nebensatz zum Thema Plattform Kulturelle Bildung, Frau von Halem: Sie müssen sich keine Sorgen machen, wir sind in sehr guten Verhandlungen mit der Mercator-Stiftung und wer den voraussichtlich bis 2020 weiter gefördert. Dann werden wir eine neue Lösung andenken.
Sie sehen, mit der Pilotphase von „Klasse: Kunst“ machen wir bereits den ersten Schritt und handeln im Sinne der Antragstel ler. Deswegen halte ich es auch für wichtig, dass wir diesen Antrag im Ausschuss weiter qualifizieren und vielleicht ein Stück weit an das anpassen, was wir bereits tun, um eine Pers pektive dafür zu entwickeln, wie es im Anschluss weitergehen kann. Ich plädiere auch für die Überweisung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir heute die Gelegenheit haben, über das The ma Erinnerungskultur zu sprechen. Ich bin doch etwas er staunt - es scheint notwendig zu sein, das anzusprechen -, in welcher Art und Weise hier das Erinnern an die Opfer von Na tionalsozialismus und der anschließenden Diktatur genutzt wird, um politische und letzten Endes auch schmutzige Wä sche zu waschen.
Denn es kann ja überhaupt nicht darum gehen, verschiedene Opfer zu instrumentalisieren oder zu sagen: Wenn diese Opfer
nicht erwähnt sind, möchte ich auch die anderen nicht erwähnt haben - oder was auch immer hier beabsichtigt war, um das Ganze hier unter einen politischen Impetus zu stellen.
Ich bin froh, dass Prof. Morsch heute hier ist und diese Debatte auch miterleben kann.
Wenn Sie wissen, wie schwierig die tägliche Arbeit ist, die Or te der Erinnerungskultur weiterzuentwickeln, die vielen Besu cher, die seit vielen Jahren in vermehrter Anzahl kommen, zu betreuen, mit den Schülern zu arbeiten, die Gedenkstätten zu erhalten, die verfallenden Orte zu revitalisieren, neue Gedenk orte, wie gerade in Brandenburg an der Havel, zu schaffen, der weiß, wie essenziell wichtig ein solcher scheinbar leiser Antrag ist. Und ich kann überhaupt nicht erkennen, weshalb man die sem Antrag nicht zustimmen sollte. Es geht darum, die erhöhte Förderung zu verstetigen, es geht darum, Rahmenbedingungen zu verbessern, ja es geht auch darum, den Bund darum zu bit ten, hier einen Beitrag zu leisten. Und wenn Sie wissen, wie hart der Kampf ist, um nur zwei zusätzliche Stellen zu bekom men, dann wissen Sie, dass dieser Antrag absolut das trifft, was unsere Gedenkstätten brauchen.
Im Übrigen, liebe Frau Heinrich, steht in dem Konzept „Ge schichte vor Ort: Erinnerungskultur im Land Brandenburg für die Zeit von 1933 bis 1990“. Das umfasst natürlich beide Dik taturen. Und weil die AfD ein Gedenkstättenkonzept fordert: Ein solches Konzept gibt es bereits seit 2009. Es geht darum, dass dieses Gedenkstättenkonzept natürlich nachgeschärft und angepasst wird, Frau von Halem. Ich kann auch daran nichts Falsches erkennen.
Ich bin froh, dass der Landtag sich mit diesem Thema beschäf tigt. Wir tun eine ganze Menge, um dem Anliegen dieses Antrags nachzukommen: Wir sind mit dem Bund im Gespräch, damit er im Haushalt 2018 die entsprechenden Stellen einsetzt. Wir för dern kontinuierlich auch weitere Gedenkstätten: die Gedenkstät te Zuchthaus Cottbus, die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße, die Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße und das Dokumentationszentrum Alltagskultur der DDR. Das heißt, es ist eine sehr breit gefächerte Gedenkkultur, die natürlich wei ter unterstützt werden muss. Wir achten selbstverständlich auch darauf, dass das Land keine Opfergruppe marginalisiert oder ausblendet; wir achten darauf, nicht einmal diesen Eindruck zu erwecken. Deswegen ist es auch so wichtig, hier zu differenzie ren und nicht die Opfer auf einen Nenner zu bringen oder zu meinen, dass es irgendeine Art von Opferhierarchie gäbe. Darü ber haben wir sehr intensive Auseinandersetzungen geführt.
Es geht auch darum - gerade weil die Zeitzeugen immer älter werden und weniger zur Verfügung stehen -, Gedenkkultur für junge Menschen weiter erlebbar zu machen. Es findet ein in tensiver Diskurs darüber statt, wie wir, wenn die Zeitzeugen nicht mehr leben, trotzdem das Erinnern ermöglichen. Gerade der gedenkstätten- und museumspädagogischen Arbeit kommt eine ganz wichtige Aufgabe zu. Ich bin froh, dass es zwei zu sätzliche Stellen für die Gedenkstättenpädagogik geben wird. Im Schulunterricht muss ein solcher Besuch natürlich gut vor bereitet werden. Im Rahmenlehrplan ist die Auseinanderset zung mit den Diktaturen verbindlich festgelegt, und die Ver mittlung von Zeitzeugen sowie die jeweilige Aufwandsent schädigung laufen übrigens problemlos. Die Schulen können
jederzeit die Unterstützung und Vermittlung der Stiftung Bran denburgische Gedenkstätten in Anspruch nehmen. Einen direk ten Zugriff brauchen wir dazu nicht.
Aber natürlich kann ich Gedenken nicht von oben anordnen. Es geht deshalb auch darum, dass wir lokale und regionale Initiati ven unterstützen; denn sie leisten einen unschätzbaren Dienst. Wenn Sie sich die Mühe machen, zu den verschiedenen Gedenk veranstaltungen - gerade in den kleineren Orten - zu gehen, wis sen Sie, wie viele Menschen sich mit großer Ernsthaftigkeit die sem Anliegen widmen. Die sollten wir unterstützen. Deshalb ist es wichtig, unser Konzept zu evaluieren und nachzuschärfen.
Ich denke, wir brauchen hier eine größere Ernsthaftigkeit und vor allem einen Verzicht auf Polemik seitens der Opposition. Denn es geht um etwas, das wir miteinander teilen: Wir haben die Aufgabe, die Erinnerungskultur wachzuhalten und sie an die junge Generation weiterzugeben - und zwar in angemesse ner und ernsthafter Form sowie auf die jeweiligen Opfergrup pen bezogen. Ich bin sehr froh über diesen Antrag, denn er be stärkt die Arbeit von Prof. Morsch und seinen Mitarbeitern, und genau das ist es, was wir brauchen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Ab geordnete! Sehr geehrter Herr Scharfenberg, die Frage nach der Einführung eines obligatorischen Parkeintritts stellt sich frühestens ab 2019. Für die Jahre 2017 und 2018 gilt die Ver einbarung über die finanzielle Beteiligung der Landeshaupt stadt Potsdam an den „Mehrwert“-Gartenprojekten der Stif tung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg - so der Titel der Vereinbarung vom 26. Juni 2013.
Auch wenn noch etwas Zeit ist: Die intensivierte Nutzung der Gärten und Parks, zunehmende Vandalismusschäden oder auch die Auswirkungen des Klimawandels verursachen einen erhöh ten Pflegeaufwand. Die Diskussion darüber, wie dieser aufge fangen werden soll, ist noch nicht abgeschlossen. Die Landes regierung strebt zum Ende des Jahres 2017 eine Lösung im Stiftungsrat der SPSG an, und ich bitte um Verständnis, dass ich diesem Stiftungsratsbeschluss an dieser Stelle nicht vor greifen kann. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Bundesministerium für Bildung und For
schung stellt seit 2016 Mittel zur Förderung von Flüchtlingen an Hochschulen bereit, die über den DAAD ausgereicht wer den, wie Sie bereits berichtet haben. Diese Mittel teilen sich in drei Bundesprogramme auf, von denen sich wiederum zwei über Ausschreibungen an die Hochschulen bzw. die Studien kollegs richten. Auf diese beiden Ausschreibungen „Welcome“ und „Integra“ bezieht sich Ihre mündliche Anfrage.
Durch das Programm „Welcome - Studierende engagieren sich für Flüchtlinge“ wird der Einsatz studentischer Hilfskräfte ge fördert, zum Beispiel für Tutorien, Infomaterialien, Mentoring, Übersetzungen, Beratungen und Sprachkurse. In Brandenburg waren die Hochschulen in der Programmrunde für 2016 mit ei nem Volumen von insgesamt knapp 130 000 Euro erfolgreich - ich zähle sie einmal kurz auf -: die Universität Potsdam mit dem Studentenprojekt „Pangea“, die BTU Cottbus-Senftenberg mit „Wege ins Studium ebnen“, die Europa-Universität Viadri na mit „Welcome@Viadrina“, die Technische Hochschule Brandenburg mit dem Programm „Auf ins Studium - Flüchtlin ge in Brandenburg“, die Hochschule für nachhaltige Entwick lung Eberswalde für die Begleitung studierwilliger Flüchtlinge und die Fachhochschule Potsdam mit „HERe! - Higher Educa tion for Refugees“.
Das Programm „Integration von Flüchtlingen ins Fachstudi um“ oder „Integra“ fördert die fachliche und sprachliche Vor bereitung von Geflüchteten an Hochschulen. In der Programm runde für 2016 waren in Brandenburg folgende Hochschulen mit ihren Projekten mit einem Volumen von knapp 140 000 Eu ro erfolgreich: die Universität Potsdam mit dem Programm „Integration durch Studium - IdSUP“, die BTU Cottbus-Senf tenberg mit dem „College+ für Geflüchtete“ - das ist der Stu dieneinstieg für Geflüchtete -, die Europa-Universität mit dem Deutschkurs für studierfähige Geflüchtete an der Viadrina und die Technische Hochschule Brandenburg mit „Integra Bran denburg“.
Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das starke Engage ment der brandenburgischen Hochschulen, die sich in den vom DAAD und der Landesregierung geförderten Maßnahmen zur Unterstützung von geflüchteten Menschen auch zeigt. Die Hochschulen des Landes haben sich auch an der aktuellen Aus schreibung beider Programme rege beteiligt. Zu den Ergebnis sen kann ich noch nichts sagen, denn wir werden erst im Feb ruar 2017 eine Übersicht des DAAD haben. - Vielen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gauland, ich habe mich gefragt, ob es sinnvoll ist, auf die vielen unglaublichen Behauptungen, die Sie hier aufstellen, einzugehen. Ich möchte uns allen den Abend nicht unnötig ver längern. Ich habe Sie - auch in Ihrer früheren Funktion - immer als jemanden wahrgenommen, der auf dem Boden des Grund gesetzes steht. Diesen Boden verlassen Sie offensichtlich.
Ihnen ist Artikel 4 des Grundgesetzes offensichtlich nicht be kannt. Darin ist das Grundrecht auf Religionsfreiheit bzw. auf Ausübung der Religion fixiert. Es gehört zu den 20 besonders wichtigen Grundrechten, und das haben Sie den muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Grunde gerade abgespro chen.
Vielleicht liegt es daran, dass wir gleich den Parlamentarischen Abend der Kirchen haben werden. Sie haben sich ja schon weidlich darüber ausgelassen, wie Sie die Kirchen unter Ihre Fuchtel zu bringen versuchen.
Gott sei Dank widerstehen die Kirchen dem.
Ich werde nichts weiter dazu ausführen. - Wir und auch die Kollegen der Opposition haben eine Reihe von Zahlen ge nannt. Herr Schierack, mit einem Zuwachs von 3,3 % im Jahr 2017 und 4,4 % im Jahr 2018 für den Haushalt des MWFK liegen wir über dem Durchschnitt des Gesamthaushaltes. Wir senden damit ein ganz klares Signal: dass Wissenschaft, For schung und Kultur im Land einen hohen Stellenwert haben und wir diese Bereiche sehr schätzen. Natürlich kann ich unsere Hochschulen nicht mit denen in Sachsen vergleichen. Eine Technische Universität Dresden, eine Freiberger Akademie und eine Universität Leipzig sind nun einmal größer als unsere sehr jungen Hochschulen. Nichtsdestotrotz sind sie auf einem sehr guten Weg. Mit unserer Wissenschaftslandschaft eröffnen wir Chancen für morgen und gewinnen junge Menschen für unsere Region. Wir gewinnen qualifizierte Fachkräfte und bringen Wirtschaft und Innovation voran.
Sie beklagen, dass bei uns im Vergleich zu anderen Bundeslän dern zu wenig Menschen im Bereich Forschung und Innovati on tätig sind. Das ist richtig. Das liegt aber nicht an unseren Hochschulen, sondern an unserer extrem kleinteiligen Wirt schaft - wie Ihnen bekannt ist -, wodurch einfach nicht die Möglichkeit besteht, dass die Unternehmen eigene Forschungs abteilungen gründen. Deswegen arbeiten wir so intensiv am Thema Transfer und an den dualen Studiengängen.
Mit unserem Haushalt wird das Studieren - Frau Vandre und Frau Liedtke haben es auch schon gesagt - noch attraktiver. Das Globalbudget der Hochschulen steigt im Jahr 2017 um 14,3 % und im Jahr 2018 sogar um 18 Millionen Euro. Das ist nicht selbstverständlich. Das sind reale Steigerungen zusätz lich zu allen anderen Dingen, zu denen wir uns verpflichtet ha ben, mit denen wir die Hochschulen unterstützen. Wir bieten den Hochschulen Verlässlichkeit und Planbarkeit, die die Hochschulen zu Recht als Grundlage einer positiven Entwick lung auch einfordern. Das Land hält seine Zusage ein. Über die laufende Legislaturperiode sind das 100 Millionen Euro zu sätzlich. Damit verbessern sich die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre kontinuierlich.
Lassen Sie mich nur noch zwei, drei Gesichtspunkte heraus greifen: Die dualen Studienangebote - Herr Gauland, wenn Sie sich mit dem Thema jemals ernsthaft beschäftigt hätten, wüss ten Sie das - werden von unserer Wirtschaft intensiv nachge fragt, denn dadurch besteht die Möglichkeit, für die Besetzung
der hochqualifizierten Arbeitsplätze, die unsere Wirtschaft braucht, junge Menschen auszubilden.
Selbstverständlich sind diese Angebote mit der dualen Berufs ausbildung verschränkt; beides geht Hand in Hand. Wichtig ist es, für Transparenz zu sorgen. Jemand, der in jungen Jahren eine Ausbildung gemacht hat, kann sein Wissen später in ei nem Studium vertiefen. Diesbezüglich sind unsere Hochschu len auf einem sehr guten Weg.
Wir haben die Beratungsstelle Duales Studium an der Techni schen Hochschule Brandenburg errichtet. Sie bringt die Unter nehmen und die Studierenden zusammen und berät die Hoch schulen entsprechend. Wir haben dem Thema Wissenstransfer eine ganz große Rolle zugemessen, haben alle Hochschulen evaluiert und sind derzeit dabei, eine systematische Strategie zu erarbeiten, um die Vernetzung von Wissenschaft und Wirt schaft weiter voranzutreiben. Unsere finanziellen Rahmenbe dingungen ermöglichen es uns, die Hochschulen so weiterzu entwickeln, dass sie im föderalen Bildungswettbewerb beste hen können.
Natürlich ist es für die Opposition immer ein besonderer Spaß, nach einer Statistik zu suchen, in der wir besonders schlecht dastehen. Aber zum Glück - Frau von Halem, Sie waren so ehr lich, dies auch zu sagen - gibt es durchaus Statistiken, die zei gen, wo wir uns stark verbessert haben. Es gibt Statistiken, nach denen wir richtig gut sind, beispielweise bei der Betreu ungsrelation für Studierende. Deswegen sind unsere Hoch schulen attraktiv.
Zum Antrag der AfD: Dass Studiengänge im besonderen Lan desinteresse heruntergefahren werden sollen, ist schon gesagt worden. Was das Thema Inklusionspädagogik betrifft, kann ich nur sagen, dass ich auf diesen Studiengang stolz bin. Wir sind innerhalb Deutschlands Vorreiter gewesen. Dass wir auf dem absolut richtigen Weg sind, merken wir auch daran, dass unsere Professoren leider sehr schnell abgeworben werden. Es geht darum, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen Schulabschluss zu ermöglichen, um sie zu befähigen, am dua len System teilzuhaben. Inklusion hilft dabei. Insofern ist Ihr Deckungsvorschlag völlig unsinnig.
Der zweite Deckungsvorschlag in Ihren Anträgen waren die Gesundheits- und die Pflegestudiengänge. Wir haben in den letzten Tagen viele Zahlen zum Pflegebereich gehört und auch, welchen alarmierenden Pflegekräftemangel wir in der Zukunft zu erwarten haben. Genau deshalb haben wir hier sehr frühzei tig vorgebaut und mit den Pflegestudiengängen, die auf einem akademischen und dualen Niveau stattfinden, entsprechende Vorsorge getroffen und uns präventiv darum gekümmert, dass möglichst viele junge Menschen in diesen Bereich gehen, um dem anstehenden demografischen Wandel gewachsen zu sein.
Auch der Gesundheitscampus ist ein sehr wichtiges Zukunfts thema. Wir haben in der letzten Landtagsdebatte darüber dis kutiert und ich bin sehr froh darüber, dass der Landtag bestätigt hat, dass wir in den nächsten Jahren kontinuierlich zusätzli
ches Geld an die Hochschule geben und 12 neue Professuren als Kern, als Nukleus, für die Entwicklung der Gesundheitsstu diengänge in Brandenburg einsetzen können.
Die Integration Geflüchteter ist uns deshalb ein so wichtiges Anliegen, weil es auch hier darum geht, junge Menschen mög lichst bald in den Arbeitsmarkt, in qualifizierte Berufe integrie ren zu können. Ich habe es vorhin schon gesagt: Ich bin froh und stolz auf unsere Hochschulen, dass jede einzelne dieses Potenzi al erkannt hat und sich intensiv darum bemüht, junge Menschen aus den Herkunftsländern entsprechend zu qualifizieren und ih nen die Möglichkeit zu geben, sich hier einzubringen.
Noch einige Sätze zum Thema Kultur, darüber ist schon viel gesprochen worden: Kultur ist eine der Grundlagen unseres Lebens, macht das Leben lebenswert und ist auch ein ganz wichtiger Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Mit die sem Haushalt ist es uns gelungen, mit der Sicherung und Stär kung ganz herausragender Kultureinrichtungen den Kulturbe reich deutlich zu stärken. Natürlich ist es nie genug, das brau chen wir uns nicht gegenseitig zu erklären, das wissen wir. Aber gemessen an unseren Möglichkeiten sind wir große Schritte vorangekommen.
Wir unterstützen die Kommunen bei der Finanzierung heraus ragender kultureller Einrichtungen deutlich stärker als bisher, bei der Förderung kultureller Initiativen, bei der Bewahrung unseres Denkmalreichtums. Hier stehen wir sehr viel besser da, als eben in der Diskussion anklang. Wir haben in den letzten 25 Jahren keine einzige unserer weit über 1 000 Dorfkirchen verloren, alle sind gesichert. Das gilt genauso für unsere Schlösser und für unsere Herrenhäuser, die darauf warten, ir gendwann einmal einer anderen Nutzung zugeführt zu werden.
Wenn ich mich um Baudenkmale kümmere, gehört es auch da zu, dass ich akzeptiere, dass ich nicht alles in einer Generation erledigen kann, sondern dass es reicht, die Sicherung zu betrei ben und es künftigen Generationen zu überlassen, vielleicht neue Nutzungsformen zu finden.
Mit dem Haushalt stellen wir beispielsweise Weichen für die Landesstiftung Branitz - das ist vorhin kurz angeklungen -, für die wir von bisher 485 000 Euro Förderung auf 2,1 Millionen Euro ab 2018 erhöhen und damit eine selbstständige Landes stiftung ermöglichen. Dieses eindrucksvolle historische Schloss- und Parkensemble ist damit viel besser abgesichert als bisher und hat beispielsweise im Kulturtourismus viel mehr Ent wicklungsmöglichkeiten und erhöht real die Chancen, zum UNESCO-Kulturerbe zu gehören.
Das Landeskunstmuseum - ein ganz wichtiger Schritt im Be reich unserer bildenden Kunst - kommt ebenfalls voran, auch hier erhöht das Land die Zuschüsse auf 450 000 Euro. Wir wer den damit die Standorte Frankfurt (Oder) und Cottbus deutlich stärken und hier ein neues Landesmuseum mit zwei Standorten haben, das große Potenziale für die künftige Entwicklung birgt.
Zum Thema Denkmalschutz wurde ebenfalls schon viel gesagt. Die Denkmalhilfe ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte, und ich freue mich sehr, dass es möglich war, die Denkmalhilfe zu nächst auf 500 000 Euro zu erhöhen und wir durch Ihren An trag ab dem kommenden Jahr 1 Million Euro zur Verfügung
haben. Das ist eine Erfolgsgeschichte. Wir haben schon im letzten Jahr 14 Projekte damit fördern können. Das wird natür lich weitergehen.
Die Fortführung des Sonderinvestitionsprogramms für unsere Preußischen Schlösser und Gärten ist vor dem Hintergrund un serer Haushaltszahlen eine besondere Leistung. Sie wissen, bis zum Jahr 2030 werden wir hier gemeinsam mit dem Bund und Berlin weitere 400 Millionen Euro investieren. Damit sichern wir auch dieses wunderbare Erbe, das uns überliefert ist, für die Zukunft, für die künftigen Generationen.
Erinnerungskultur und Gedenkarbeit sind dem Land ebenfalls ein großes Anliegen, gerade, weil wir eine ganze Reihe von Er innerungs- und Bildungsorten für die nachfolgenden Generati onen bewahren müssen. Deswegen begrüße ich es sehr, dass es durch einen Antrag möglich wurde, das Menschenrechtszent rum Cottbus bei seiner wichtigen Arbeit zu stabilisieren, aber auch die Brandenburgische Stiftung Gedenkstätten zusätzlich zu unterstützen. Auch das ist eine Aufgabe, die uns für die nächsten Generationen aufgegeben ist.
Gerade in einer Zeit, in der die Zeitzeugen zunehmend ausster ben, haben wir damit die Möglichkeit, diese Zeugnisse an un sere Jugend weiterzuvermitteln.
Über den Antrag zur Aufstockung der Projektförderung im Kul turbereich habe ich mich ebenfalls sehr gefreut; denn Sie legen hier eine weitere Million für die Projektförderung in den kom menden Jahren auf. Diese Million ist aufgrund der vielen Be gehrlichkeiten und Wünsche schon um ein Vielfaches ausgege ben. Wir werden aber trotzdem gemeinsam eine gute Möglich keit finden, die freien Theater, die soziokulturellen Zentren, die kulturelle Bildung und auch die Integration voranzubringen. Denn, Herr Gauland, natürlich geht es darum, unsere Kultur denkmale und unsere Bauten zu bewahren. Aber an erster Stelle steht der Mensch. Deswegen ist es wichtig, den Menschen zu befähigen, sich kulturell zu entwickeln, diese Bereiche zu ent falten und kennenzulernen. Deswegen tun wir auch beides.
Wir haben natürlich auch die anstehenden großen Jubiläen im Blick. Im Jahr 2017 ist es das Reformationsjubiläum, 500 Jah re, und im Jahr 2019 sind es der 200. Geburtstag von Fontane und das Bauhaus-Jubiläum. Im Jahr 2018 werden wir das Eu ropäische Kulturerbejahr begehen, auch das haben wir bereits über unsere Kulturlandkampagne eingepreist.
Ich denke, wir haben insgesamt einen sehr ausgeglichenen Haushalt, mit dem die entsprechenden Schwerpunkte in mei nem Ressort nachhaltig gestärkt werden und mit dem wir wich tige Schritte vorangehen. Dazu gehört zum Beispiel das Orgel programm, das hier schon erwähnt wurde, mit dem wir das Bundesprogramm kofinanzieren. Es geht um eine Vervielfa chung, es geht nicht nur um die Summe von vielleicht 100 000 oder 200 000 Euro.
Es gehört auch zur Wahrheit dazu, dass wir vieles kofinanzie ren müssen. Ich freue mich, dass wir für die Wissenschaft deut lich vorangekommen sind, weil sie ein wichtiger Anker für die künftige Entwicklung des Landes Brandenburg ist, und auch
für die Kultur, die für die Menschen vor Ort so eminent wichtig ist. Deswegen freue ich mich, wenn dem Haushalt in dieser Landtagssitzung zugestimmt wird. Ich bedanke mich auch herzlich für die gute und sehr konstruktive Debatte im Aus schuss, liebe Frau von Halem. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Das Wohnhaus der ehemaligen Druckerei Ziehlke am Markt 27 ist ein Denkmal und befindet sich darüber hinaus innerhalb der Altstadt Bad Liebenwerda, die insgesamt ein Denkmal mit Gebietscharakter ist. Das Gebäude stand über mehrere Jahre weitgehend leer; in dieser Zeit ist ein erheblicher Sanierungsstau entstanden.
Sie erinnern sich vielleicht an die Sitzung des Wissenschaftsausschusses im vergangenen Monat und die Diskussion mit dem Landeskonservator. Dabei wurde deutlich, dass es für den Erhalt und die Sanierung von Baudenkmalen unter anderem zwei wichtige Faktoren gibt: Zum einen braucht man finanzielle Ressourcen; vor allen Dingen geht es aber um die konkrete Aussicht auf eine sinnvolle Nutzung nach Abschluss der Sanierung. Denn wenn das Denkmal anschließend nicht genutzt wird, ist es oft vergebliche Liebesmüh.
Es ist deshalb sehr erfreulich, dass sich mit der Orgelakademie ein Nutzer für die Liegenschaft der ehemaligen Druckerei gefunden hat. Dazu zählen neben dem Wohnhaus, auf das Ihre Frage zielt, die dahinterliegenden ehemaligen Produktionshallen. Diese sollen zu einer Orgelakademie entwickelt werden. Die Planungen für den Umbau des Wohnhauses begannen 2014, die Fertigstellung erfolgte 2016.
Der lange Leerstand hatte zu einem erheblichen Sanierungsstau geführt, in dessen Folge umfangreiche Bauarbeiten erforderlich waren - wahrscheinlich spielen Sie auf diese Bauarbeiten an. Dazu gehörten die Sanierung der Keller, Decken und Wände sowie des Dachstuhls mit neuer Dachdeckung, die Erneuerung der verschlissenen Fassade und eine Farbfassung der Fassade nach restauratorischem Befund sowie die Erneuerung der Haustechnik und der damit im Zusammenhang stehende Einbau moderner Küchen und Bäder. Außerdem wurde rückseitig ein Aufzug angeordnet, der zur gleichzeitigen Erschlie
ßung des Wohnraums und der Druckereihallen im Hof dient und die Barrierefreiheit des Gebäudes gewährleistet.
Sie sehen also: Hier erwacht ein historisches Gebäude zu neuem Leben. Das ist ein überaus erfreulicher Vorgang, den wir uns für viele Gebäude im Land Brandenburg wünschen würden.
Die Fortentwicklung eines Denkmals ist allerdings auch immer - das gehört zum täglichen Brot der Denkmalschützer - mit einer Abwägung zwischen dem angestrebten Nutzen und den Belangen des Denkmalschutzes verbunden. Der Ausbau des Spitzbodens zu Wohnzwecken und der Bau des erwähnten Außenfahrstuhls bis in das oberste Stockwerk haben natürlich auch denkmalschützerische Bedenken ausgelöst. Das führte zu einer der wenigen sogenannten Dissensentscheidungen nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz. Meine Vorgängerin im Amt, Frau Prof. Kunst, hat im März 2015 für die Untere Denkmalschutzbehörde und damit für den erweiterten Ausbau mit Dachboden und Fahrstuhl entschieden. Ich halte diese Entscheidung für sehr gut vertretbar, weil dadurch die Grundsubstanz des Hauses insgesamt gut erhalten wurde und die optischen Beeinträchtigungen nur die Rückseite des Gebäudes betreffen. Gleichzeitig sorgen die Maßnahmen dafür, dass dieses Denkmal intensiv weitergenutzt wird. - Vielen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Vandre, der Online-Abruf von Unterlagen in elektronischen Netzwerken ist für Studierende fast zu einer Selbstverständlichkeit geworden, und dieser Service ist auch - dies ganz deutlich - nicht grundsätzlich gefährdet.
Seminarunterlagen sind natürlich umso nützlicher, je vollständiger sie sind bzw. je weniger Studierende anschließend weiterrecherchieren müssen. Deshalb sind in den Unterlagen oft auch kleinere Teile urheberrechtlich geschützter Werke oder Werke von geringem Umfang wie Zeitungsartikel etc. beigefügt. Das Urheberrechtsgesetz lässt das zu, allerdings besteht eine Vergütungspflicht gegenüber einer von den Urhebern be
auftragten Verwertungsgesellschaft. Das ist gegenüber den Urhebern der Werke nur gerecht. Die Länder haben daher bislang an die VG Wort - die Verwertungsgesellschaft Wort wurde 1958 gegründet und bündelt die Rechte von Autoren und Verlegern - Pauschalbeträge gezahlt, um damit die Verpflichtung der Hochschulen abzugelten. Diese pauschalierte Vergütung wurde durch ein höchstrichterliches Urteil für unzulässig erklärt und läuft Ende 2016 aus. Das Gericht geht davon aus, dass jede einzelne Nutzung erfasst und einzeln vergütet werden muss. Das klingt nicht nur nach riesigem Verwaltungsaufwand, sondern bedeutet dies auch. Es gibt ein Pilotverfahren an der Universität Osnabrück, das auch genau das bestätigt hat.
Die Gemeinschaft der Länder hat trotzdem ab 2017 einen Rahmenvertrag mit der VG Wort geschlossen, der vorsieht, dass sich die Hochschulen durch Beitritt zu diesem Vertrag zur Einzelerfassung von Nutzungen und Zahlungen verpflichten. Der Rahmenvertrag ist das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses der Länder mit der VG Wort.
Man muss der VG Wort zugutehalten, dass sie sich bemüht hat, den Hochschulen das Meldeverfahren technisch zu erleichtern. Es bleibt aber das Grundproblem, dass der notwendige Erfassungsvorgang für die Hochschulen einen erheblichen Mehraufwand an Verwaltung bedeutet. Deshalb haben wir derzeit die Situation, dass nach meiner Kenntnis bundesweit keine einzige Hochschule dem Rahmenvertrag beigetreten ist.
Das MWFK wird den Rahmenvertrag in Kürze mit den brandenburgischen Hochschulen ausführlich erörtern. Die praktische Konsequenz ab 2017 sieht derzeit so aus, dass Seminarunterlagen noch zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt werden dürfen, aber eben ohne urheberrechtlich geschützte Werke. Man kann sich bis zu einem gewissen Maße durch Verlinkungen oder Kopien behelfen, aber im Ergebnis ist natürlich weniger möglich als vorher. Ich halte diese Situation für genauso unbefriedigend wie Sie, denn sie ist für alle Seiten nachteilig.
Die VG Wort hat natürlich Interesse daran, Werke zu verwerten, und es kann nicht in ihrem Sinne sein, wenn die Hochschulen ab 2017 wegen des Verwaltungsaufwands auf die kostenpflichtige Nutzung dieser Werke generell verzichteten. Die Hochschulen sind daran interessiert, den Studierenden einen guten Service zu bieten, und auch bereit, eine Vergütung zu zahlen. Ich denke, hier muss mittelfristig eine Lösung auf der Gesamtebene der Länder gefunden werden, und gehe davon aus, dass diese Diskussion auch im Rahmen der KMK noch nicht beendet ist.
Ich werde Sie auf dem Laufenden halten. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, das Bodendenkmal in Schmölln ist für Sie nun wirklich fast ein Dauerbrenner. Sie haben bisher vier Klei ne Anfragen und mit dieser nun auch vier mündliche Anfragen sowie einen Plenarantrag dazu gestellt. Ich will Ihnen aber gern Rede und Antwort stehen.
Ich habe letztmalig im März 2016 in der Antwort auf eine mündliche Anfrage berichtet, dass das Landesdenkmalamt die Eintragung dieses Denkmals in die Denkmalliste betreibt. Die ses Verfahren steht mittlerweile vor dem Abschluss. Für die Eintragung muss aber die örtliche Lage des Denkmals mög lichst genau ermittelt werden; es geht da auch um die Abgren zung des Denkmals.
Das Landesamt hat im Frühjahr 2016 Herrn Prof. Thomas Schenk von der HTW Berlin mit geomagnetischen Messungen beauftragt. Bildhaft gesprochen wird damit der Boden bis zu einer gewissen Tiefe durchleuchtet, um zerstörungsfrei zu er mitteln, bis wohin sich ein Bodendenkmal erstreckt. Prof. Schenk hat von der Grabungsfläche ausgehend so weit in Richtung Westen, Südwesten und Süden projektiert, bis keine relevanten Befunde mehr im Messbild zu erkennen waren, und das ging bis zu einer Tiefe von 90 cm bis 1,50 m. Nach Osten war die Abgrenzung durch vorherige geophysikalische Mes sungen und die Geländetopografie bereits erfasst. In Richtung
Norden wurde nicht gemessen, da hier der Bau der Autobahn zu viele Störungen verursacht hatte.
Wenn das Abgrenzungsverfahren abgeschlossen sein wird, ste hen Lage und Größe des Bodendenkmals eindeutig fest, und damit ist der aus Sicht des Denkmalschutzes bestehende Hand lungsbedarf hinsichtlich der Abgrenzung zunächst erfüllt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Halem, ich freue mich sehr, dass wir Sie heute end lich einmal glücklich gemacht haben - und das an einem Tag wie heute, das will schon etwas heißen.
Der Kollege Baaske hat gerade die gute Nachricht für den Sport verkündet. Die beiden schönsten Dinge, die man tun kann, sind ja Kultur und Sport. Deswegen bringe ich nun die gute Nachricht für die 29 staatlich anerkannten Musikschulen bzw. Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg: Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der gesetzli chen Musikschulförderung um 2,1 Millionen Euro ab 2017 vor. Sie wissen, dass wir diese Mittel schon im Jahr 2015 um 400 000 Euro erhöht haben. Deswegen wird das Land ab 2017 für die landesweite Musik- und Kunstschularbeit jährlich rund 6,8 Millionen Euro bereitstellen. Die Koalition liefert damit das, was versprochen war, und setzt die Zusage aus dem Koali tionsvertrag um.
Diese signifikante Erhöhung gibt auch einen wichtigen Schub, um die Musikschulträger darin zu stärken, eine annähernd flä chendeckende Versorgung des Landes mit qualitativ hochwer tigen Musikschulangeboten auch künftig sicherzustellen. Das bedeutet, dass wir auch einen Blick auf die sozial Schwachen werfen, auf die, denen es nicht vom Elternhaus in die Wiege gelegt wurde, ein Musikinstrument zu erlernen.
Hochwertig heißt für uns auch, dass Qualität keine Frage des Musikschulstandorts ist. Schulen in ländlichen Regionen oder im engeren Verflechtungsraum um Berlin erfüllen die gleichen qualitativ hochwertigen Ansprüche. Das haben wir mit dem Gesetz sichergestellt. Ein solides Angebot in der Breite - hier ist es ähnlich wie im Sport - steht neben einer gezielten und kontinuierlich angelegten Talentförderung. Das eine ist die Vo raussetzung für das andere.
Der Musikunterricht in Brandenburg ist bezahlbar, und die Un terrichtsentgelte sind nach sozialer Bedürftigkeit ausgerichtet. Das ist uns sehr wichtig. Es ist ja eine Binsenweisheit, dass mit Geld allein noch niemand Geige spielen lernen kann. Aber wir möchten die erhöhte Förderung auch ganz besonders als Anreiz für die Musikschulträger sehen, die Festanstellung von Lehr kräften auszubauen und auch die Honorare für nicht festange stellte Lehrkräfte zu erhöhen.
- Vielen Dank für den - noch spärlichen - Applaus. Ich meine, das ist ein sehr wichtiges Thema. Jeder kennt aus seiner Wahl kreisarbeit die prekäre Situation von jungen Musikschulleh rern, die sich von Musikschule zu Musikschule hangeln und kaum genügend Geld aufbringen, eine Familie zu ernähren.
Es wird möglich sein, auch qualifiziertes Lehrpersonal zu ge winnen, wenn wir fair bezahlen. Ich glaube, die Träger der Mu sikschulen, die wir auch in die Pflicht nehmen müssen, wissen das genauso gut wie wir.
Der Gesetzentwurf führt auch keine weiteren Kriterien für die Verteilung der Musikschulmittel ein, wie etwa eine Quote fest angestellter Lehrkräfte oder die Zahl der einzelnen Musik schulstandorte. Denn wir wollen auf mehr Bürokratie verzich ten und setzen auf die Eigenverantwortung der Musikschulträ ger, die erhöhte Landesförderung im oben genannten Sinne zur Stabilisierung und zum Ausbau zu nutzen.
Kurz zum Programm „Musische Bildung für alle“, Frau von Halem: Wir werden im Ausschuss noch die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen. Aber wir haben hier eine sehr bewährte Trägerschaft über den Landesverband der Musikschulen und wollen diese beibehalten, um zentrale Steuerungsmöglichkei ten für den weiteren Ausbau dieses Programms zu haben. Auch im Sinne der Entbürokratisierung haben wir die Förderung des Ensemblespiels und die Talentförderung nicht mehr gesondert über das Programm „Musische Bildung für alle“ gesteuert, sondern wir wollen mit dem Programm neue Spielräume eröff nen, beispielsweise um Kooperationen zu ermöglichen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss; wir werden diese dort gemeinsam führen. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Überweisungsantrag für dieses wirklich sehr schöne Gesetz. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ja bereits zwei interessante Ausschusssit zungen zum Thema Gesundheitscampus und zum Konzept hin ter uns. Deswegen möchte ich mich auf die aktuellen Entwick lungen konzentrieren. Hierzu liegt auch ein gemeinsamer Ent schließungsantrag dreier Fraktionen vor.
Der Gesundheitscampus soll ein Beitrag sein, um Brandenburg für die Zukunft zu rüsten. Die Herausforderung besteht - kurz gesagt - darin, Forschungsprofile miteinander zu verknüpfen, zu stärken und dadurch Fortschritte im gesundheitlichen und im pflegerischen Bereich zu erreichen. Ein Meilenstein auf diesem Weg ist ohne Zweifel die Unterzeichnung des Koopera tionsvertrags zwischen den drei Trägerhochschulen des Ge sundheitscampus im Juni, nämlich der Universität Potsdam, der BTU Cottbus-Senftenberg und der Medizinischen Hoch schule Brandenburg.
Ein weiterer Schritt wird darin bestehen, eine gemeinsame Ein richtung brandenburgischer Universitäten nach dem Branden burgischen Hochschulgesetz ins Leben zu rufen, eben den Ge sundheitscampus. Wir werden dem Landtag natürlich gern ein Forschungs- und Entwicklungskonzept vorlegen, wie es der Entschließungsantrag vorsieht.
Die Kooperation dieser drei Hochschulen bildet den Mittel punkt eines großen Netzwerks aus Hochschulen, außeruniver sitären Forschungseinrichtungen, Kliniken und weiteren Ak teuren, die gemeinsam diesen Gesundheitscampus bilden wer den.
Mit den Partnern haben wir mit dem Aufbau des Forschungs schwerpunkts „Medizin und Gesundheit des Alterns“ begon nen. Hier soll eine echte Verbundforschung zwischen den Part nern entstehen.
Das MWFK hat im Juni dieses Jahres Fördergrundsätze für Verbundvorhaben im Rahmen der Pilotphase, in der wir uns im Moment befinden, veröffentlicht. Sieben Verbundanträge wur den eingereicht und drei haben es durch die Evaluation des Beirats in die zweite Stufe des Antragsverfahrens geschafft. Sie beschäftigen sich mit alters- und für Brandenburg relevanten
Themen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, altersbedingte Ver änderungen von Gewebe und Organfunktionen und darüber hi naus auch mit Fragen der digital gestützten Gesundheitsbeglei tung und Gesundheitsvorsorge.
Das alles sind Themen, die uns in diesem Land seit vielen Jah ren beschäftigen. Die endgültige Entscheidung über eine För derung soll bis Ende dieses Jahres fallen, damit sie zu Beginn des nächsten Jahres starten kann.
Perspektivisch ist es denkbar, weitere Schwerpunkte zu setzen, um die Forschungsthemen zu erweitern. Aber ich meine, wir sollten uns gerade zu Beginn auf diese für Brandenburg so re levanten Forschungsthemen fokussieren. Dafür spricht auch, dass die vorhandenen Forschungsbereiche, die wir jetzt in die engere Wahl gezogen haben, anschlussfähig für weitere medi zinische Themen sind, etwa im Bereich der Biomedizin, bei der wir im Land Brandenburg gut aufgestellt sind. Für den Mo ment muss das primäre Ziel sein, den ersten Schwerpunkt, Me dizin und Gesundheit des Alterns, erfolgreich aufzubauen, in klusive eines schlüssigen Forschungskonzepts.
Nachfragen Ihrerseits gab es zu geplanten Kooperationen mit Partnern aus dem Land Berlin. Ich möchte gern wiederholen, was wir schon in den Ausschusssitzungen besprochen haben. Der Fokus beim Aufbau des Netzwerks innerhalb des Gesund heitscampus liegt auf Kooperationen mit brandenburgischen Partnern. Erst wenn dieser Nukleus steht, ist es sinnvoll, an weitere Partner außerhalb des Landes zu denken. Denn es geht darum, die Wissenschafts- und Forschungslandschaft innerhalb unseres Landes zu stärken und genau die Bedarfe der medizini schen Forschung, die für Brandenburg bedeutsam sind, zu de cken. Aber selbstverständlich wird das Netzwerk darüber hin aus die Zusammenarbeit mit Berliner Akteuren suchen, wie es auch im Rahmen der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg und im Rahmen des Clusters Gesundheitswirtschaft üblich ist.
Eine der wichtigen Aufgaben in der Pilotphase, in der wir uns im Moment befinden, wird es sein, fachliche Schwerpunkte für die geplanten mindestens zwölf zusätzlichen Professuren in nerhalb des Gesundheitscampus abzustimmen und festzulegen. Geplant ist, die Professuren ab 2018 bis 2019 stufenweise zu besetzen.
Natürlich ist es möglich, dass innerhalb der beantragten Ver bundvorhaben auch Projekte in der Medizinischen Hochschule durchgeführt werden. Das heißt, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre Forschung im Verbund auch eine Förderung erhalten. Aber eine institutionelle Förderung - ich möchte das wiederholen, weil wir schon sehr oft darüber dis kutiert haben - der Medizinischen Hochschule Brandenburg ist nicht vorgesehen; das entspricht auch der bisherigen Landesli nie. Es wird hier also nichts Neues eingeführt.
Wir planen darüber hinaus, neben dem wissenschaftlichen Be gleitgremium so etwas wie einen Round Table zu installieren, worin wir zusätzlich die wissenschaftlichen und gesundheits politischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie natürlich das Gesundheitsministerium einbinden wollen; wir arbeiten hier sehr eng und vertrauensvoll mit dem Gesund heitsministerium zusammen.
In den 17 Monaten seit dem Landtagsbeschluss konnte schon vieles erreicht bzw. auf den Weg gebracht werden. Das haben
wir auch dem Engagement der beteiligten Wissenschaftlerin nen und Wissenschaftler und ihrem großen Interesse am Ge sundheitscampus Brandenburg zu verdanken. Ich bin mir si cher, dass unser Konzept Potenziale und Herausforderungen in den Bereichen Forschung, Medizin und Gesundheit aufzeigt, denen wir uns im Land Brandenburg künftig stellen müssen.
Natürlich wird der Gesundheitscampus nicht die alleinige Lö sung für all diese Themen sein, aber er wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, weil er den Bereich Forschung sehr stark in den Vordergrund stellt. Ich meine, dass auch alle anderen Bereiche, die Probleme bei der ärztlichen Versorgung auf dem Land, die Weiterbildung und Ähnliches, mit berücksichtigt werden. Es gibt darüber hinaus einen entsprechenden Innovati onsfonds, der vom Gesundheitsministerium aufgelegt wird, an dem wir uns mit dem Gesundheitscampus werden beteiligen können.
Ich bin deshalb von der Dauerhaftigkeit und der Notwendigkeit des Projekts, die auch im Entschließungsantrag erwähnt ist, überzeugt und möchte Sie bitten, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Selbstverständlich sind die Berichtspflichten und der Austausch mit dem Parlament sehr wichtig; denn nur dann kann der Gesundheitscampus tatsächlich ein erfolgrei ches Projekt für das Land Brandenburg und seine Bevölkerung werden. - Herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei den Fraktionen und den Rednerinnen und Rednern für die konstruktive Zusammenarbeit und die Zustimmung zu un serem Konzept bedanken - das ist keine Selbstverständlichkeit. Das Konzept des Gesundheitscampus ist etwas, das es in dieser Form bis jetzt deutschlandweit nicht gibt. Ich weiß, dass wir auch von außen mit großem Interesse beobachtet werden.
Es tut dem ganzen Vorhaben, dem ganzen Projekt wirklich gut, dass es fraktionsübergreifend getragen wird. Ich freue mich auf die Umsetzung in den kommenden Jahren und die Diskussio nen mit Ihnen. - Herzlichen Dank.