Dieter Dombrowski

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Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundesnatur schutzgesetzes auf den Weg gebracht, mit der unter anderem die Entnahme von Wölfen erleichtert werden soll, um Nutztier risse trotz Herdenschutz zu minimieren. Danach soll es zur Ab wendung ernster landwirtschaftlicher Schäden bei bereits ein getretenen Rissen möglich sein, Einzeltiere eines Wolfsrudels zu schießen, ohne einerseits die Schäden einem bestimmten Einzeltier zuordnen zu müssen und andererseits die Abschüsse im Rudel bis zum Ausbleiben von Schäden fortzusetzen.
Gleichzeitig sollen die für die Abschussgenehmigung zustän digen Landesbehörden nach Möglichkeit die Jagdausübungs berechtigten für die Abschüsse berücksichtigen, soweit sie da mit einverstanden sind. Die Brandenburgische Wolfsverord nung steht der beabsichtigten Änderung des Bundesnatur schutzgesetzes bislang entgegen, weil sie lediglich auf geneh migte Einzelabschüsse, nicht aber auf das Ausbleiben des Schadens abstellt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Änderungen an der Brandenburgischen Wolfsverordnung sind nach ihrer Auffas sung durch die beabsichtigte Änderung des Bundesnatur schutzgesetzes notwendig, um ihre Wirkung in Zukunft zu ver bessern und Nutztierrisse auch durch Abschüsse von Wölfen zu verringern?
Herr Minister, erst einmal vielen Dank für das Lob an die Bun deskanzlerin, die Entscheidungsfreudigkeit gezeigt hat, nach dem eine andere zuständige Ministerin offenbar nicht zu einem Ergebnis gekommen ist.
Aber jetzt meine Frage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe - ich möchte Sie ja nicht falsch interpretieren oder zitieren -, ist es so, dass Sie derzeit auf der Grundlage des Kabinettsbe schlusses in Berlin keine Änderung der Brandenburgischen Wolfverordnung beabsichtigen. Ist das richtig so?
Dann erklären Sie es bitte noch einmal.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reduzierung von Plastikmüll gehört unter anderem zu den zentralen umweltpolitischen Aufgaben unserer Zeit. Die Kolle gin Fischer fragt, was man tun kann. Frau Kollegin Fischer, ein kleiner Hinweis: Sie haben eine Plastikflasche vor sich auf dem Tisch stehen!
Die Kollegin Geywitz macht das vorbildlich, Roswitha Schier, wie ich weiß, ebenfalls. Herr Baaske meldet sich auch.
Es ist für jeden von uns möglich, etwas zu tun. Obwohl wir in Deutschland intensiv Abfälle trennen und im internationalen und europäischen Vergleich über ein einzigartiges Pfandsystem verfügen, steigt das Abfallaufkommen seit Jahren kontinuier lich an.
Ich will die Probleme an drei Zahlen des Umweltbundesam tes deutlich machen. Der Verpackungsverbrauch hat in Deutschland zwischen den Jahren 2000 und 2016 um 19 % zugenommen. Währenddessen ist der Verbrauch von Kunst stoffverpackungen in Deutschland im gleichen Zeitraum um 74 % gestiegen. Nur knapp die Hälfte der Kunststoffabfälle, lediglich 49,7 %, wird in Deutschland recycelt. Wir zeigen mit diesen Zahlen, dass wir mit dem zunehmenden Verpa ckungsabfall nicht nur ein umweltpolitisches Problem zu lö sen haben, sondern auch sinnlos Ressourcen verschwenden, wenn es uns nicht gelingt, die Verwertungsquote weiter zu erhöhen, um wertvolle Materialien durch ein konsequentes Recycling immer wieder zu nutzen oder Abfälle gänzlich zu vermeiden.
Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als der Strohhalm sozusagen in Mode kam und aus dem Material bestand, das ihm seinen Namen verlieh.
Der eine oder andere wird sich erinnern: In frühen DDR-Zeiten gab es tatsächlich einmal Strohhalme aus Stroh.
Vielleicht müsste jetzt jemand den Strohhalm neu entdecken; denn das hatten wir schon einmal. Fragt man heute nach einem Strohhalm, bekommt man einen Trinkhalm aus Plastik.
Vieles von dem, was heutzutage in Kunststoff verpackt ist oder
aus Kunststoff besteht, ist einfach unnötig. Dazu gehört der Plastiktrinkhalm genauso wie eine in Plastik eingeschweißte Salatgurke. Insofern ist es richtig, dass wir wieder zu Kunst stoffalternativen zurückkehren oder Kunststoffverpackungen gänzlich vermeiden. Das Verbot bestimmter Einwegplastikpro dukte ab 2021 durch die EU ist hierbei nur ein erster Schritt; denn für Einweggeschirr, -besteck und Trinkhalme gibt es längst ökologische und bessere Alternativen.
Was mich darüber hinaus seit Jahren beschäftigt, ist der rück läufige Trend bei Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Ein weggetränkeverpackungen. Die 2003 eingeführte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen hat zwar dafür gesorgt, dass Getränkedosen nicht mehr am Straßenrand herumliegen. Zu ei ner Steigerung der Mehrwegquote führte sie jedoch leider nicht - auch weil viele dachten, dass, wenn man Pfand für die PETFlasche, Mineralwasserflasche, zahlt, es sich hierbei um eine Mehrwegflasche handele.
Insofern unterstütze ich die Forderungen im Antrag der Koali tionsfraktionen zur Nachbesserung des Verpackungsgesetzes, welches zu Jahresbeginn die Verpackungsverordnung ablösen soll. Hier brauchen wir einen deutlichen Schritt nach vorn, um den Mehrweganteil zu steigern.
Es gibt aber auch erste positive Beispiele, Einwegkunststoff verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten. Dazu brauchen wir nur in die Uckermark, in eine bekannte Molkerei in der Nähe von Angermünde zu schauen.
Die regional erzeugte Milch wird in einem umweltfreundlichen Milchbeutel verpackt, der zu 40 % aus Kreide besteht, wo durch der Kunststoffanteil drastisch reduziert wird. Das sind erste gute Ansätze, von denen wir in Zukunft wieder mehr be nötigen.
Als CDU-Fraktion werden wir dem Antrag der Koalitionsfrak tionen zustimmen. Den Entschließungsantrag der Grünen leh nen wir ab, auch wenn viel Richtiges darin steht.
Aber die Diskussion zum Spargelanbau unter Folie und seiner Notwendigkeit
haben wir in dieser Wahlperiode mehrfach geführt. Da werden wir uns - wie es aussieht - sobald nicht einig werden. Wenn die Folien mehrere Jahre wiederverwendet und anschließend sach gerecht entsorgt werden, sehe ich zumindest darin kein Prob lem. Alles andere ist eine Sache der Kontrolle. Bereits in den damaligen Debatten habe ich darauf hingewiesen, dass die Fo lien in der Landwirtschaft zwar nicht ästhetisch sind und die Vogelwelt in einem bestimmten Umfang auch abschrecken. Genauso wenig ästhetisch aber sind Windkraftanlagen, und ge nauso wenig vogelfreundlich sind Solarparks.
Meine Damen und Herren, ich habe es gesagt: Dem Antrag der Koalitionsfraktionen werden wir zustimmen. Den Antrag der Grünen lehnen wir einstweilen ab. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mein Redekonzept bei seitegelegt, weil die bisherigen Redebeiträge schon inspirie rend waren.
Der Kollege Raschke sprach bei allen drei Anträgen von Sym bolpolitik, und der Kollege Roick führte aus: Wir brauchen in novative Ideen.
Ich komme zum ersten Punkt, zur Symbolpolitik: Sie ist in der Politik durchaus verbreitet, und der Kollege Raschke hat ein geräumt, dass der Antrag der Grünen auch Symbolpolitik ist - er soll ein Symbol sein. Ich sehe das beim Antrag der CDU an ders - dazu komme ich gleich.
Der Kollege Roick sagte, wir bräuchten innovative Ideen. „In novativ“ hört sich sehr modern an, aber was verbirgt sich ei gentlich dahinter? Wenn man die Realität betrachtet, sieht man: nicht so viel, wie man bei einer Regierung vermuten können müsste. Vielleicht reicht auch das ganz normale politische Handwerk, gut gelernt und gut ausgeführt, um schrittweise zu einem Ergebnis zu kommen.
Im Antrag der CDU schlagen wir vier Dinge vor, und ich freue mich, dass die Grünen ihnen zustimmen, denn das zeigt, dass wir keinen groben Unfug beantragen. Ich frage die SPD: Was haben Sie eigentlich dagegen, für Gesetze, welche die Regie rung vorschlägt und der Landtag beschließt, neben den übli chen Rechtsfolgenabschätzungen auch eine Klimafolgenab schätzung und Nachhaltigkeitsprüfung durchzuführen?
Was haben Sie eigentlich dagegen, jährlich einen Bericht zu den Treibhausgasemissionen nach Sektoren im Land Branden burg aufzulegen? Das ist leistbar.
Was haben Sie eigentlich dagegen, dass wir, wenn das Klima schutzgesetz des Bundes in Kraft gesetzt wird, unsere Energie strategie 2030 überarbeiten? Was haben Sie eigentlich dage gen, einen Klimaschutzplan Brandenburg bis 2050 aufzulegen? Ich frage Sie: Was haben Sie eigentlich dagegen?
Was haben Sie eigentlich dagegen, einen Zukunftsbeirat Bran denburg einzuberufen, wie wir ihn vorschlagen und im Herbst - denke ich - auch bekommen werden? Das Einzige, was mir aus Ihrer Fraktion, Ihrer Regierung bekannt ist, ist - das habe ich auch in der vorletzten Landtagssitzung gesagt -, dass Herr Minister Vogelsänger, als er frisch ins Amt kam, als Erstes den
Nachhaltigkeitsbeirat abberief, der vorher von Frau Tack ein gesetzt worden war.
Was haben Sie eigentlich dagegen, einen Zukunftsbeirat zu be rufen und den Jugendlichen, von denen wir alle in den Fraktio nen sagen, dass es toll ist, dass sie freitags demonstrieren ge hen, auch Sitz und Stimme zu geben? Ich frage Sie: Was haben Sie eigentlich dagegen?
- Ja, natürlich habe ich den Antrag gelesen. Davon steht nichts darin.
In unserem Antrag steht: Der Zukunftsbeirat soll zu einem Drittel aus Jugendvertretern, zu einem Drittel aus Verbänden von Wirtschaft und Wissenschaft und zu einem Drittel aus Ver tretern von Politik und Verwaltung bestehen. - Ich frage Sie: Was haben Sie eigentlich dagegen? Bei allem, was wir an inno vativen Ideen haben, können wir eines nicht ersetzen: den Dia log mit den gesellschaftlichen Gruppen - nicht nur mit den Un ternehmen und Umweltverbänden, sondern auch mit den Bür gern, egal welchen Alters: mit den jungen, den mittleren und den alten. Ohne ihn wird es nicht gehen. Dass Sie das nicht so sehen, meine Damen und Herren, ist bedauerlich.
Ich komme zum Antrag der Koalition und hinterfrage ihre Glaubwürdigkeit: Sie schreiben, es solle weiterhin darauf hin gewirkt werden, dass Menschen öffentliche Verkehrsmittel nutzen. - Na gut, aber den Antrag der Grünen und der CDU, das Azubi-/Schüler-Ticket für Berlin und Brandenburg für 365 Euro im Jahr einzuführen, haben Sie immer abgelehnt. Was tun Sie eigentlich dafür, Ihre Glaubwürdigkeit zu unter mauern?
Sie schreiben, dass Strom aus erneuerbaren Energien in den Regionen zum Einsatz kommen soll, wo er erzeugt wird. „Auch klimapolitisch ist es sinnvoll, energieintensive Industrie dort anzusiedeln, wo der grüne Strom erzeugt wird.“ - Dann müssen Sie doch auch sagen: Wie wollen Sie Unternehmen da zu bringen, sich dort niederzulassen, wo Sie das für richtig hal ten?
Das Positive an allen drei Anträgen ist vielleicht, dass aus ih nen der Wille spricht, etwas zu tun oder mehr zu tun. Die Frage ist eigentlich nur die nach der Glaubwürdigkeit. Es gibt die ei nen, die sagen: Besser als wir kann das keiner tun, und deshalb brauchen wir nichts Neues. Und es gibt diejenigen, die im Mo ment nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt sind, wie die Grünen und die CDU, und die sagen: So könnte es gehen. - Und das weisen Sie schnöde zurück.
Ich kann uns allen nur empfehlen, die Dinge ernster zu nehmen und auch daran zu denken, wie glaubwürdig wir für unsere Zu schauer sind, die wir heute hier haben. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Feuerwehr mann a. D. habe ich eines gelernt: Wenn es im Einsatz brenzlig
wird, gilt in der Kommandoleitung als oberstes Prinzip: Ruhe bewahren, koordiniert, effektiv und rational handeln.
Wir haben in der Klimadebatte einen Alarmismus. Wir wissen, dass es erhebliche Probleme gibt. Es ist aber nicht so, dass morgen die Fluten über uns zusammenschlagen werden.
- Warten Sie doch erst einmal ab, worauf ich hinaus möchte. - Wir hatten bis zu dem Moment, als der Ministerpräsident in die Debatte eingegriffen hat, eine sachliche Diskussion.
So empfand ich es jedenfalls. Die Dazwischenbrüllerei von der SPD-Fraktion ist an dieser Stelle nicht angemessen.
Denn anders als bei anderen Themen sind wir alle in diesem Punkt einer Meinung. Einander jetzt nur beweisen zu wollen, wer das meiste gemacht oder unterlassen hat, bringt uns hier nicht weiter. Mir geht der Vergleich mit anderen Bundeslän dern auf die Nerven, denn das ist völlig egal.
Es ist völlig egal, ob es Bayern oder Baden-Württemberg be trifft. Vielleicht akzeptieren wir oder auch Sie, Herr Minister präsident, einmal, dass unsere Bundesländer alle unterschiedli che Voraussetzungen haben. Tun Sie doch nicht so, als ob wir besser wären, weil andere Ihrer Meinung nach schlechter sind.
Wir haben doch hier in Brandenburg unsere Aufgaben zu lö sen.
Zu diesen Vergleichen bezüglich irgendwelcher Umfrage- oder Studienergebnisse - nehmen wir einmal PISA -: Wenn bei PISA andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Sach sen, Thüringen vorne sind, heißt es: „Das können wir gar nicht vergleichen, weil bei uns alles anders ist.“ Ich könnte zehn an dere Beispiele nennen. Auch das ist mir völlig wurscht, weil es darum nicht geht.
Akzeptieren wir die Vielfalt, die unterschiedlichen Vorausset zungen in unseren Bundesländern, die übrigens unabhängig davon existieren, wer gerade regiert.
Das ändert sich ja zwischendurch auch mal. Immer so zu tun, als wären wir hier die Besten und es ginge gar nicht besser - das ist eine Selbstzufriedenheit, die dem Thema wirklich nicht angemessen ist. Ich kann an der Stelle nur zu mehr Sachlich keit aufrufen. Es bringt uns allen keine Punkte, wenn wir über einander herfallen.
Ich verstehe, Herr Ministerpräsident und Landesvorsitzender
der SPD, dass Sie nervös sind. Wir und andere sind es auch. Wir alle stehen in diesen Tagen unter Stress, nicht weil es so schön warm ist, sondern aufgrund bevorstehender politischer Ereignisse. Aber das darf uns doch nicht zur Unsachlichkeit verleiten.
Bitte bedenken Sie: Ihre Aufgabe als Ministerpräsident wäre es eher, eine Landesvaterrolle einzunehmen und bei einem solch kontrovers zu betrachtenden Thema zusammenzuführen anstatt eine bisher gut verlaufene Debatte noch zu pushen.
- Ich habe zugehört, Herr Ministerpräsident. Wenn Sie zu dem Kollegen Vogel sagen: „Setzen Sie sich mal wieder hin, es dau ert noch eine Weile“, ist das ein Bekenntnis dazu, wie Sie of fenbar ihr Amt verstehen. Bitte ändern Sie das!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim vorherge henden Tagesordnungspunkt hatte der Kollege Dr. Redmann für sich festgestellt, dass in der Schublade des Ministerpräsi denten, wo man eigentlich einen Plan B zur Kreisgebietsre form vermuten könnte, nicht einmal eine tote Maus liegt.
Ich möchte bei diesem Maus-Bild bleiben und zu dem jetzigen Beratungsgegenstand, der Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften, nur den Satz anmerken: Der Berg kreißte und ge bar ein Mäuschen - nicht mehr und nicht weniger! Ich möchte aber auch nicht das gesamte Gesetzeswerk in Verriss nehmen, sondern durchaus anerkennen, dass es einige kleinere Fort schritte bringt. Aber es bleibt dennoch nur Stückwerk.
Herr Kollege Roick, Sie wissen, ich schätze Sie. Ich grüße auch Ihre Verwandtschaft und weiß um Ihre besonderen Bezie hungen zu ihr. Zu Ihrer Anmerkung, es sei Ihr erstes Gesetz, muss ich allerdings sagen: Ich kann Ihnen dazu leider nicht gratulieren. Sie haben leider die Begründung, auch wenn Sie sich hier fachlich eingebracht haben, schon in ein Bildnis ge gossen, indem Sie vom Kompromiss zum Kompromiss spra chen. Ein Kompromiss zum Kompromiss lässt eigentlich nichts Gutes und nichts wirklich Wirksames vermuten, sondern nur
Verschwommenes. Das Bild, das Sie bemüht haben - das Was ser und das Volk könne man nicht zurückhalten -, gilt für das Volk aus meiner Sicht uneingeschränkt. Das Wasser zurückzu halten und umzulenken ist dagegen unsere tägliche Aufgabe im Hochwasserschutz und in der Wasserbewirtschaftung.
Heute endet ein parlamentarisches Verfahren, das im Juli 2016 mit der Einbringung des Gesetzentwurfes von Herrn Minister Vogelsänger begann. Ich möchte mich auch beim Forum Natur sowie bei den beteiligten Verbänden und Institutionen, die dort organisiert sind, herzlich für die aktive Mitarbeit bedanken. Das war ein gutes Beispiel dafür, wie man zumindest versu chen kann, im großen Konsens miteinander zu Ergebnissen zu kommen, wenngleich dies am Ende nicht gelungen ist, weil es einfach am Mut der Regierungsfraktionen, auch der Landesre gierung, gefehlt hat. Es bleibt aber: Zum ersten Mal wurden Betroffene eines Gesetzes, das wir als Gesetzgeber beschlie ßen, so intensiv eingebunden. Schließlich sind sie es, die mit dem, was der Landtag beschließt, in der alltäglichen Praxis auch umgehen müssen.
Der Prozess begann eigentlich schon in der 5. Wahlperiode, als wir das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungs verbänden wegen der damals chaotischen Verhältnisse im Ver band Stöbber-Erpe novellieren mussten. Damals legten SPD und die Linke auch einen Entschließungsantrag vor. Kernaus sagen dieses Beschlusses waren: Rechtsfrieden schaffen, Rechts sicherheit erhöhen und Beitragsgerechtigkeit im Sinne des Vor teils- und Verursacherprinzips stärken.
Schaue ich heute auf die Änderungsvorschläge der Koalitions fraktionen, fällt mir nur ein: Neugestaltung des Wassergesetzes misslungen, mehr Rechtsunsicherheit und Fortsetzung der Kla gewelle. Dass ich damit nicht ganz falsch liege, müsste Ihnen allen bekannt sein, so Sie heute in Ihr E-Mail-Postfach ge schaut und eine E-Mail vom Wasser- und Abwasserverband in der Prignitz bekommen haben, der neben anderen Punkten auch genau prognostiziert, dass es eine Klagewelle geben wird. Ein weiterer Beleg dafür, wie verschwommen und verschwur belt dieser Gesetzentwurf letztendlich ist: Hier möchte ich den Kollegen Folgart zitieren, der im Fachausschuss gesagt hat, dass die Koalition mit ihrem Änderungsantrag das nicht aus schließt, was Sie eigentlich wollten. - Die Alternative dazu wä re gewesen, einfach das zu beschließen, was Sie eigentlich wollten, und nicht ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das möglicherweise nicht ausschließt, das zu tun, was Sie eigent lich wollten.
Ein genauerer Blick aber verrät, dass Sie im Gesetz nichts re geln, sondern die Verantwortung, gerade was die Festlegung von Faktoren für die Beitragsbemessung in Abhängigkeit von der jeweiligen Flächennutzung betrifft, an das Ministerium ab schieben oder delegieren.
Eine weitere Ungereimtheit oder vielleicht auch Posse Ihres Änderungsantrags ist die Festlegung von Vorteilsgruppen. Sie schreiben, dass die unterschiedlichen Nutzungsartengruppen drei Vorteilsgebietsgruppen zuzuordnen sind, die vergleichbare Vorteile von der Gewässerunterhaltung haben. Hierbei soll für den Vorteilsgebietstyp „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ der höchste Beitragsbemessungsfaktor in einer Rechtsverordnung vorgesehen und sollen für die Gebietsgruppen „Landwirt schaft“ und „Waldflächen“ jeweils gestuft geringere Faktoren bestimmt werden.
In Ihrem Landtagsbeschluss vom Juli 2016 haben Sie noch ein Hohelied auf die Brandenburger Fischereiwirtschaft gesungen. In Ihrem Änderungsantrag zum Wassergesetz kommt die Fi scherei schon gar nicht mehr vor. Profitieren fischereirechtlich genutzte Flächen denn nun von einem geringeren Beitragsfak tor, oder belasten wir sie mit einem höheren Faktor? Das bleibt völlig unklar, auch weil Sie Ihre Verantwortung nicht wahrneh men und im Gesetz nicht regeln, was Sie eigentlich wollen.
Herr Kollege Roick, es ist eben nicht richtig, dass der Parla mentarische Beratungsdienst uneingeschränkt gesagt hätte: „So ist es gut.“ Der Parlamentarische Beratungsdienst hat in den Sitzungen, in denen ich anwesend war - es waren alle zu diesem Thema -, ganz klar gesagt: „Es kann so gehen, aber es geht auch anders.“
Noch einmal zu den Vorteilsgebietsgruppen: Einerseits reden Sie von drei Vorteilsgebietstypen, andererseits schreiben Sie einen Paragrafen weiter, dass der Verordnungsgeber auch wei tere Typen als die von Ihnen vorgeschlagenen drei bestimmen kann. - Ja, was denn nun? Wollen Sie wirklich, dass das Minis terium mit der Rechtsverordnung zur Beitragsbemessung und zu den Beitragsfaktoren die Schrankenwirkung des Gesetzes durchbricht und mehr regelt, als es das Gesetz zulässt? Hier gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Auch das hat der Parlamentarische Beratungsdienst durchaus festgestellt.
Außerdem breiten Sie mit Ihren Änderungen einen Flickentep pich über Brandenburg aus; denn die Verordnung soll auch Spannen von Beitragsfaktoren vorsehen. Auch das ist verfas sungsrechtlich bedenklich, und den im Grundgesetz vorgesehe nen Grundsatz, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Un gleiches ungleich zu behandeln, treten Sie hier mit Füßen.
Ganz sicher ist das, was Sie im Ausschuss auch schon vorge tragen haben: Wenn alle Verbände unterschiedlich an die Dinge herangehen können, aber zum Beispiel Wald- oder Flächenbe sitzer in mehreren Verbandsgebieten über Liegenschaften ver fügen, werden sie alle guten Gründe haben, zu verlangen, dass sie hier wie dort nach gleichen Regeln behandelt werden. Das ist der Grund, aus dem uns eine Klagewelle erwarten wird. Das wird Sie dann nicht überraschen. Wir werden dies nicht so schnell erleben, weil das „große Werk“, das Sie als „Werk“ be zeichnen und das ich als „Mäuschen“ bezeichne, durch die lan gen Übergangsfristen erst 2021 fertig sein wird. Aber nicht erst dann, Herr Kollege Roick, wird es Veränderungen geben. Ich gehe davon aus, dass wir uns 2019/2020 noch einmal mit die sem Gesetz beschäftigen werden.
Außerdem legen Sie, wie ich schon sagte, einen Flickenteppich über das Land, und ich höre immer wieder das Argument, das Land sei ja in der Natur unterschiedlich ausgestattet, daher könne man gar nicht alles so gleich machen. Das hört sich erst einmal plausibel an. Sie haben bis heute aber leider nicht ver standen, dass trotz Beitragsfaktoren der Grundhektarbeitrag von Verband zu Verband auch weiterhin unterschiedlich blei ben wird, nämlich weil die naturräumliche Ausstattung unter schiedlich ist. Es geht ausschließlich darum, mit den drei Bei tragsstufen auch tatsächlich das zu vergleichen, was vergleich bar ist - bei aller Unterschiedlichkeit der Naturausstattung, die wir haben. Deshalb sind Spannen für Beitragsfaktoren auch die falsche Antwort.
Ich bleibe bei meinem Urteil: Dieser Koalitionsbeschluss ist desaströs, er ist Stückwerk, handwerklich schlecht, nicht ver fassungskonform und genauso ungeeignet wie der ursprüngli che Gesetzentwurf des Ministers. Wir lehnen genauso wie die Verbände Ihre Änderung deshalb heute deutlich und entschie den ab.
Wir wollen, dass Landnutzer automatisch direkte Mitglieder in den Gewässerunterhaltungsverbänden sind, dass die Faktoren für die differenzierte Beitragserhebung gesetzlich festgelegt und somit im ganzen Land gleich sind, und wir brauchen ein Gesetz, das verfassungskonform und anwendbar ist. Es ist doch Aufgabe des Gesetzgebers, nicht nur in diesem, sondern nach Möglichkeit in allen Bereichen im Land nach gleichen Kriterien zu arbeiten und nicht, wie ich es eben sagte, einen Flickenteppich über das Land zu werfen, der Unfrieden stiftet.
Zum AfD-Antrag noch so viel: Ihnen möchte ich einen Hin weis geben. Ein einfacher Landtagsbeschluss kann keine Rechtswirkung entwickeln. Daher hätten Sie sich einfach die Mühe machen müssen, das, was Sie dort niedergeschrieben ha ben, in das Gesetz einzuformulieren. Dann hätte es eine Legiti mation. Normalerweise ist Ihr Antrag hier gar nicht beratungs fähig. - Danke schön.
Herr Minister, ich habe bei einem Rundfunksender - rs2 - einen Werbespot der Landesregierung gehört, der so zusammenzu fassen ist: Eine Bürgerin ruft bei einer Kreisverwaltung an, das Telefon tutet, und keiner geht ran. Das Resümee des Spots ist: Es wird Zeit für eine Kreisgebietsreform.
Ich möchte Sie fragen: Wie viele Kreise sind Ihnen bekannt, in denen das Telefon regelmäßig nicht bedient wird?
Sie müssen es auch nicht sehen, Herr Kollege, das muss von oben gesehen werden.
Herr Kollege, ich möchte etwas zum Thema Bürgernähe an sprechen. Ich war auch ein Bürger - das meinte ich jeden falls -, der im Kreiskulturhaus in Rathenow an der Veranstal tung des Innenministers teilgenommen hat, die von der Mode ratorin für 2 000 Euro pro Abend, wie ich heute gelernt habe, geleitet wurde. Dort ist zu Beginn der Veranstaltung gesagt worden: Es sollen sich einmal die erheben, die Mitarbeiter der Verwaltung sind. - Als Zweites sollten die aufstehen, die ein Mandat innehaben. Als Drittes sollten die Bürger aufstehen. Ich bin als Bürger aufgestanden, und die Moderatorin sagte: Nein, Herr Dombrowski, Sie müssen sich hinsetzen, Sie sind kein Bürger.
Meine Frage ist: Sind Sie auch der Meinung der Landesregie rung, des Innenministers, der mit seinem Handy angerollt kam, dass Abgeordnetenmandatsträger keine Bürger sind?
Herr Minister, Sie haben eben geäußert, dass im Rahmen der Verwaltungsreform auch Forststellen auf die Landkreise abge zogen werden sollen, und haben dann ausgeführt, wenn ich mich recht erinnere, dass dort dann ein Einstellungskorridor entstehe. Können Sie bitte noch einmal erläutern, was Sie da mit meinen? Geben Sie im Rahmen der Konnexität gleich Mit tel mit, um weitere Forstbedienstete bei den Landkreisen ein zustellen, oder ist es so, wie ich eher vermute, dass Sie sagen: „Die Landkreise sollen mal einstellen“?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich vor weg zu sagen: Die CDU-Fraktion wird sich zum Antrag der Grünen enthalten. Warum? Zum einen sehen wir natürlich noch Handlungsbedarf, aber wir möchten auch ausdrücklich klarstellen, dass zumindest seit 2012, seit der Änderung der Zuständigkeitsverordnung, wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Nachdem sich die Umweltminister in den Jahren zu
vor immer nur damit beschäftigt hatten, wofür man eigentlich nicht zuständig ist, herrscht seitdem Klarheit. Ich möchte mich heute auch in die Reihe derer einordnen, die Minister Vogel sänger hier loben. Das ist ja nicht so ganz unsere Absicht,
aber wenn es etwas Positives gibt, kann man es auch einmal aussprechen. Und man muss schon sagen, dass sich Minister Vogelsänger in dieser Legislaturperiode intensiv um die Altab falllager in unserem Land gekümmert und das auch zur Chef sache gemacht hat. Da merkt man eben auch, ob in der Verwal tung etwas vorangeht. Von daher bin ich guten Mutes, dass wir ein Stück weiterkommen.
Nachdem wir seit dem vorigen Jahr wissen, wer für welche Abfalllager oder -deponien zuständig ist, erschließt sich mir nicht, wenn auch Landkreise zuständig sind, warum das Land zusammen mit den Landkreisen Finanzierungskonzepte für diese Fälle erarbeiten soll. Die Landkreise sind dazu absolut in der Lage. Was wir tun können und sollten bzw. was der Minis ter tun sollte, wäre, an die Landkreise und kreisfreien Städte, so sie betroffen sind, zu appellieren, dass sie sich ihrer Verant wortung, ihrer Deponien, ihrer Abfalllager annehmen. Von da her bot mir der heutige Antrag auch einmal die Gelegenheit, vor meinem geistigen Auge Revue passieren zu lassen, wie ich 1990 meine Heimatregion vorgefunden habe: Jedes Dorf hatte mindestens eine wilde Deponie, die „Bürgermeisterdeponie“; die größeren Orte hatten zwei Deponien, und alle anderen ka men noch hinzu.
Wenn ich in der Gegend, in der ich mich am besten auskenne, so über Land fahre und dann vor den Ortseingängen oder -aus gängen Bäume oder Hecken sehe, die 20 bis 25 Jahre alt sind, dann weiß ich, warum die dort stehen. Das ist kein Urwald, sondern dort ist die Landschaft „verschönert“ worden. Aber darüber reden wir hier jetzt nicht so sehr, sondern wir reden über die Deponien, über die Abfalllager, von denen Gefahren ausgehen könnten.
Dies ist in der Tat noch ein Kritikpunkt, der aufgearbeitet wer den sollte: eine Gefährdungsabschätzung dieser bekannten De ponien. Dabei muss ich sagen, „Deponie“ ist ja schon ein Qua litätsbegriff. Das sind ja keine Deponien, das sind Abfallhaufen oder Altlastenlager. Da wäre es in der Tat notwendig, eine Ge fährdungsabschätzung vorzunehmen. Das ist kein Grund zur Dramatik, wie ich finde, aber man sollte sich nicht damit be gnügen, an diese Deponien erst dann heranzugehen, wenn wir das erforderliche Geld dafür haben. Wir müssen schon schau en, ob da tatsächlich Dinge liegen, die gefährlich werden könn ten. Dann kann vielleicht der Schaden minimiert werden. Man kann dann auch sagen, in welcher Reihenfolge wir die Dinge abarbeiten können - alles auf einmal wird nicht gehen. Die Kosten werden auf Mittel in Höhe von 160 Millionen bis über 300 Millionen Euro geschätzt. Dazwischen ist viel Luft. Aber vielleicht reicht das auch noch nicht einmal.
Von daher, Herr Minister, möchte ich Sie an dieser Stelle aus drücklich ermutigen - obwohl wir dem Antrag heute nicht zu stimmen, sondern uns der Stimme enthalten -, bei der Abschät zung der Gefährdungslagen noch eine Schippe draufzulegen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Raschke, es ist gut, dass Sie jedes Jahr - und auch im nächsten Jahr wieder - diesen Punkt aufrufen; gar keine Frage. Man kann immer mutmaßen, ob der Weg so der richtige ist oder ob wir viel ruhiger an die Dinge herangehen sollten. Aber das Thema ist wichtig.
Das Problem ist nur - ich berufe mich auf unsere Anhörung, in der die Anzuhörende vom Umweltbundesamt, Frau Wich mann-Fiebig, die Sie auch erwähnt haben, das Henne-Ei-Prob lem vorgetragen hat -: Was nützen uns die gesammelten Da ten - der Kollege Roick hat es eben gesagt -, wenn es keine Grenzwerte gibt? Man kann Daten sammeln. Ich weiß nur: Wenn woanders Daten gesammelt werden, deren Verwendung nicht ganz sicher ist, gerät man in eine gewisse Unruhe.
Wenn ich solche Daten wissenschaftlich auswerten will, geht das nur mit wissenschaftlichen Methoden. Die Wissenschaft beginnt natürlich mit dem Sammeln von Daten. Ich muss sie aber konkret auf die Menschen anwenden. Das nennt man in anderen Bereichen auch Kohortenstudie. Das heißt: Es werden die Auswirkungen von Umwelteinflüssen, Medikamenten oder was auch immer auf bestimmte Personengruppen über Jahre erforscht und begleitet, um daraus Rückschlüsse ziehen zu können.
Festzustellen bleibt erfreulicherweise: Obwohl wir subjektiv den Eindruck haben, immer gefährlicher in unserer Umwelt zu leben, werden wir trotzdem immer älter. Das liegt daran, dass wir viel besser aufgeklärt sind und uns viel besser in der Um welt bewegen und dass wir alle Möglichkeiten der Gesund heitsprävention wie auch der Diagnose und der Therapie ha ben. Das soll auch so weitergehen. Das ist gar keine Frage.
Was aber bringt uns das Sammeln von Daten, wenn wir keine Grenzwerte bestimmen können, jedenfalls nicht auf wissen schaftlicher Grundlage? Grenzwerte je nach politischer Mei nung zu bestimmen ist jedenfalls nicht der Weg, der zur Ver besserung und zum Erhalt der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger beiträgt.
Wir werden dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen. Alles, was wir hier heute beraten, und die Vorschläge, die zum Beschluss vorliegen, sind selbstverständlich nicht zufrieden stellend. Aber es ist gut, wenn die Station, die wir an unserem Flughafen BER haben und die mobil ist, verstärkt eingesetzt wird und die Daten an das zentrale Netz übermittelt werden.
Ich sage aber in aller Deutlichkeit: Es ist nicht Aufgabe des Landes - dafür hat das Land Brandenburg auch gar nicht die Möglichkeit -, wissenschaftlich zu bewerten, wie sich die Fein stäube, seien sie am Flughafen oder woanders, auf die Gesund heit der Menschen auswirken. Dazu ist mehr notwendig. Dazu ist auch die Wissenschaft gefordert - im Übrigen nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Europäischen Union und letztlich weltweit.
Man muss auch sagen: Es gibt bisher keine Grenzwerte für Feinstäube von der WHO, von der EU oder von irgendwoher. Daher ist dies ein Raum der Spekulation, den wir eingrenzen sollten. Dazu ist die Datengewinnung natürlich ein Hilfsmittel. Was hier notwendig ist, ist, wissenschaftlich zu belegen, wie man einen Grenzwert bestimmen und wie man damit umgehen kann.
Das ist die Herangehensweise, die wir als CDU-Fraktion sehr sachlich sehen wollen. Dafür würde ich auch werben. Es nützt
uns nichts, den Menschen Angst zu machen, ansonsten trauen wir uns am Ende gar nicht mehr vor die Tür. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten über das Dritte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Aufar beitungsbeauftragtengesetzes. Da vermutet man in Branden
burg oder im Osten Deutschlands erst einmal, wir reden nur über Aufarbeitung von DDR-Geschichte. Das ist es in diesem Fall auch, aber nicht nur.
Meine Damen und Herren, wie in Kinderheimen gab es auch in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in statio nären psychiatrischen Einrichtungen viele Fälle von Übergrif fen und Gewalt. Sie wurden bis heute nicht ausreichend be rücksichtigt. Mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wird den betroffenen Menschen nun nicht nur Beachtung geschenkt, sondern auch finanzielle Hilfe gewährt - wohlgemerkt in Ost und West: Auch in den alten Ländern gab es Fälle, in denen behinderte Menschen als Kinder oder Jugendliche unter ge walttätigen Erziehungsmethoden in Heimen und in der Psychi atrie gelitten haben. Sicherlich muss man auch sagen, dass in den letzten Jahren glücklicherweise immer mehr pädagogische Erkenntnisse gewonnen wurden. Von daher gab es in Ost wie West Erziehungsmethoden, die wir ganz klar als heute - und im Grunde auch damals - nicht zeitgemäß ansehen können. Aber wir haben daraus gelernt. Und dass die Einigung zwischen Bund, Ländern und Kirchen erzielt wurde, ist ein gutes Zei chen.
Auch die Umsetzung in Brandenburg bei Frau Poppe, unserer Landesbeauftragten, ist sinnvoll und richtig. Bei ihr ist bereits der Heimkinderfonds angebunden und funktioniert gut. Die CDU-Fraktion sieht in dieser Stiftung einen wichtigen Punkt, um Wiedergutmachung zu leisten, sofern das möglich ist - we nigstens in finanzieller Hinsicht. Eine gesundheitliche, psycho logische oder emotionale Wiedergutmachung ist in vielen Fäl len nicht möglich, das sollten wir nicht vergessen. Aber zumin dest tun wir das Wenige, was wir jetzt noch tun können. - Herz lichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Hackenschmidt hat schon einiges zu den vorhergehenden Diskus
sionen in anderen Landtagssitzungen gesagt. Ich wollte mich eigentlich auf den Inhalt des Antrags der AfD - nämlich die Visaverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation - beschränken, möchte aber etwas vorausschicken, da der Kollege Wiese die Türkei angesprochen hat: Natürlich reden wir ständig mit der Türkei. Aber die Türkei ist - das muss einem nicht gefallen - EU-Beitrittskandidat.
Daher ist es völlig normal, dass ständig Verhandlungen und Gespräche stattfinden, wenngleich das Ergebnis offen ist.
Hinsichtlich der Beziehungen zu Russland ist festzustellen - da widersprechen wir uns gar nicht: Ja, Deutschland, Brandenburg und die EU haben ein großes Interesse an guten Beziehungen zur Russischen Föderation - gerade wir Brandenburger. Von Brandenburg gehen auch Initiativen aus. Ich nenne als Beispiel die Stadt Spremberg, den Landkreis Spree-Neiße und die IHK Cottbus, die im Frühjahr, im Mai, gemeinsam in Kursk in Mittelrussland waren, um am dortigen Wirtschaftsforum teilzunehmen. Im nächsten Monat werden die drei Genannten dort mit Partnern aus dem Oblast Kursk eine deutsch-russische Kontaktstelle errichten, für die sie auch finanziell einstehen und von der aus wirtschaftliche Beziehungen in beide Richtungen geknüpft werden sollen. Das wird unterstützt, und ich denke, auch die Landesregierung wird sich im nächsten Schritt einbringen.
Auch wenn die Politik von Regierungen ab und zu Fragezeichen oder große Probleme aufwirft, wird keiner von uns vergessen, dass es nicht nur Beziehungen zwischen Regierungen, sondern auch zwischen Menschen und Institutionen gibt. Das heißt für das deutsch-russische Verhältnis, auch für unser Verhältnis zu Russland, dass die Beziehungen auf allen Ebenen selbstverständlich weitergehen.
Aber in der Frage der Visafreiheit - Kollege Wiese hat einige Bedingungen genannt, die ordnungsrechtlich erfüllt sein müssen - spielt etwas anderes eine Rolle: Da gibt es eine Währung. Diese Währung heißt nicht Euro, Dollar, Yen oder Rubel, sondern Vertrauen. Das Vertrauen zwischen der Europäischen Union, auch der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Land Brandenburg, und der russischen Regierung ist nicht nur getrübt, sondern schwer getroffen. Ich werde im Weiteren darauf zurückkommen.
Ich möchte, um zu erinnern, auf die Geschichte der Visaverhandlungen eingehen; das ist wichtig. Sie haben in Ihrem Beitrag ein Dokument der EU genannt. Es gibt sechs weitere; diese will ich - sie sind alle recht kurz - einmal benennen.
2003: Die Europäische Union und die Russische Föderation beschließen, sich mittelfristig auf visaerleichterte und langfristig auf visafreie Reisen ihrer Staatsbürger zu verständigen.
2007: Das mittelfristige Ziel wurde 2007 über ein Visaerleichterungsabkommen umgesetzt, darin wurden gegenseitige Besuchervisa für die Dauer von 90 Tagen, vereinfachte Beantragungsverfahren und Ausnahmeregelungen für Verlängerungen oder andere Einreise- und Aufenthaltsstatus beschlossen.
2007 bis 2011 erfolgte der nächste Schritt: Die international übliche 90-Tage-Regelung sollte auf 180 Tage erweitert werden. Im Rahmen der folgenden bilateralen Beratungen wurde
zudem das langfristige Ziel des visafreien Reiseverkehrs verhandelt sowie wurden langfristige Visa bis zu fünf Jahren in die Verhandlungen eingebracht. Gegen Ende der Verhandlungen - jetzt wird es spannend - führte die Russische Föderation die Forderung ein, Inhabern russischer Diplomaten- und ähnlicher sogenannter Dienstreisepässe visafreies Reisen zu gestatten, wohingegen die Europäische Union ihre Position beibehielt, diese Regelung für alle Bürger der Russischen Föderation einzuführen. Die Europäische Union sah und sieht diese Bedingung als Teil ihrer Politik der Förderung von Grund- und Menschenrechten. Die Regierung unter Putin - er war während dieser Verhandlungen Präsident, in der anschließenden Phase war er - von 2008 bis 2012 - Ministerpräsident - war nicht bereit, dies zu akzeptieren. Darum wurde das Abkommen nicht unterzeichnet. Ich will es noch deutlicher sagen. Die Europäische Union hat darauf bestanden: wenn Visafreiheit für russische Staatsbürger, dann für alle
und nicht nur für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstreisepässen - man weiß, was das in solchen Ländern bedeutet.
Von daher: So traurig das ist - Herr Wiese erwähnte auch die Nachteile und dass die armen russischen Bürger jetzt nicht reisen können -, muss man einfach sagen: Die russische Regierung war und ist überhaupt nicht daran interessiert, dass alle russischen Bürger frei reisen können, sondern eben nur bestimmte. Allein das hat damals schon dazu geführt, dass die Verhandlungen ins Stocken geraten sind. Die Verhandlungen waren aus diesem Grund - von russischer Seite - zu dieser Zeit festgefahren. Aber die Europäische Union gibt so schnell nicht auf, weder bei Russland noch bei anderen Ländern.
2011 bis 2013: Zur Fortsetzung des Dialogs wurde Ende 2011 eine „Liste gemeinsamer Schritte“ beschlossen. Hierüber sollte das 2003 ausgehandelte langfristige Ziel der Visafreiheit für alle Staatsbürger beider Seiten peu à peu erreicht werden. Im Dezember 2013 stellte die Kommission in einem Bericht zum Stand der Verhandlungen - dieses Dokument haben Sie erwähnt, die anderen sechs nicht - fest, dass auf diesem Wege Fortschritte in zahlreichen Einzelaspekten erreicht werden könnten. Dem Visafreiheitsabkommen stünden aber seitens der Russischen Föderation noch immer ausstehende Verfahrensvereinfachungen für Kurzaufenthalte von EU-Bürgern, überlange Kontrollen und Abfertigungsprozeduren bei der Einreise in die Russische Föderation sowie fehlende Maßnahmen gegen Menschenhandel und Korruption im grenz- und ausländerpolizeilichen sowie im Verwaltungsbereich der Russischen Föderation entgegen.
Seit 2014 - das ist der nächste Schritt, dieser beschäftigt uns heute: Die Russische Föderation unternahm in der Ukraine, auf der Krim, Handlungen, die dazu führten, dass ab Februar 2014 umgehend Maßnahmen der EU eingeleitet wurden. Dazu gehörte auch die Aussetzung der europäisch-russischen Visaverhandlungen durch Beschluss der EU-Staats- und Regierungschefs am 6. März 2014. Die Verhandlungen wurden seitdem - zumindest zu diesem Punkt - nicht wieder aufgenommen.
Jetzt komme ich auf die Währung „Vertrauen“ zurück. Was ist geschehen? Ich habe in der Debatte zu einem anderen Ihrer Anträge ausgeführt, dass Russland nach dem Zerfall, der Auflösung der Sowjetunion im Zusammenhang mit der Übergabe
der Atomwaffen, die auf dem Hoheitsgebiet der jetzigen Ukraine und Weißrusslands lagerten, eine völkerrechtsverbindliche Vereinbarung geschlossen und damit eine Sicherheitsgarantie für die Ukraine abgegeben hat - über die territoriale, wirtschaftliche und politische Integrität und Selbstständigkeit der Ukraine. Die Russische Föderation ist durch einen völkerrechtlich bindenden Vertrag zur Schutzmacht der Souveränität der Ukraine geworden.
Wenn nun aber ein Staat völkerrechtsverbindliche Verträge bricht - und hier geht es um etwas sehr Wesentliches, nämlich die staatliche und territoriale Integrität eines Staates -, ist dies keine Kleinigkeit, sondern der größtmögliche denkbare Bruch, wenn es um Völkerrecht geht. Völkerrecht ist nicht nur eine Sache zwischen zwei Staaten, sondern - deshalb heißt es Völkerrecht - geht auch die anderen Völker etwas an.
Selbstverständlich kann die demokratische Welt nicht akzeptieren, dass ein Staat gegen völkerrechtliche Verträge verstößt und sich gewaltsam - militärisch -, politisch und dann mit halbseidenen parlamentarischen Maßnahmen in den Besitz des Territoriums eines anderen Staates bringt.
Sie sprechen in Ihrem Antrag von einem Wertekanon der Europäischen Union. Man kann den ja diskutieren, aber: Es ist nicht unser Werteverständnis, wirtschaftliche Interessen gegen grundlegende Rechte - Völkerrecht und Menschenrecht - einzutauschen. Das ist mit uns nicht zu machen. Deshalb ist es wichtig, dass die Demokratien in Europa und auch in anderen Teilen der Welt dies auch deutlich machen und nicht schweigen. Es kommt auf die Entschlossenheit an. Natürlich fällt mir keine kriegerische Maßnahme ein - daran denkt niemand -, aber alle Mittel, die möglich sind, um zu sagen: Wir werden das nicht akzeptieren. Denn wer einmal das Völkerrecht bricht und nicht darauf hingewiesen wird, der wird ermutigt, es ein zweites und ein drittes Mal zu tun, und das wollen wir bitte nicht erleben. - Danke schön.
Herr Kollege Bischoff, vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich war vorhin ein wenig verwundert bzw. verunsichert; darum habe ich kurz den Saal verlassen, um mich zu vergewissern, dass ich mich nicht geirrt habe. Sie berichteten, dass Sie viel Post erhal ten würden, unter anderem ein Päckchen mit Quietscheentchen und Wanderkarte, das man nicht ernst nehmen müsse. Dem Päckchen von der Stadt Brandenburg an der Havel mit Quiet scheentchen und Wanderkarte war auch ein Brief beigelegt. Den müssten Sie, sofern Sie ihn bekommen haben, dann auch einmal lesen. Darin verweist die Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg, Dr. Tiemann, auf die Leistungen der Bürgerin nen und Bürger der Stadt Brandenburg und lädt die Abgeord neten nach Brandenburg an der Havel ein. Ich würde Sie bitten, Ihre Haltung, die Leistungen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brandenburg an der Havel und die Einladung der Ober bürgermeisterin nicht ernst nehmen zu müssen - vielleicht haben Sie den Brief nicht gelesen, das wäre eine Erklärung -, noch einmal zu überdenken und das klarzustellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzent wurf, Herr Minister Vogelsänger, ist enttäuschend. Seit Jahren mache ich darauf aufmerksam, dass das Brandenburgische Wassergesetz rechtssicherer und vor allem solidarischer wer den muss.
Was meine ich mit solidarisch und rechtssicher? Es geht insbe sondere um die Gewässerunterhaltung und die Struktur der Wasser- und Bodenverbände, das heißt, um die Frage, wer Mit glied der Gewässerunterhaltungsverbände sein soll. Seit Beste hen des Landes Brandenburg sind dies die Kommunen, aller dings nicht nur für ihre eigenen kommunalen Grundstücke, sondern auch für die Grundstücke privater Dritter. Sie sind Mitglieder der Verbände, von denen sie die Beitragsbescheide für die durchgeführte Gewässerunterhaltung erhalten, und le gen diese Beiträge bislang für jedes einzelne Grundstück auf die privaten Eigentümer um oder erstellen einen Gebührenbe scheid. Dagegen wehrt sich der Städte- und Gemeindebund - zu Recht, wie ich meine - seit Jahren. Insbesondere die vielen Klageverfahren spielten hierbei eine wesentliche Rolle.
Meine Damen und Herren, wir haben schon sehr oft über diese Frage gesprochen. Neben der überfälligen Direktmitgliedschaft der Grundstückseigentümer sieht der Gegenentwurf auch diffe renzierte Beitragsberechnungen für land-, forst- und fischerei wirtschaftliche Flächen sowie für bebaute und versiegelte Grundstücke vor.
Ihr Gesetzentwurf unterscheidet nur zwischen Wald- und Nicht-Waldflächen. Er ist damit genauso unsolidarisch und un gerecht wie das jetzige Wassergesetz, denn er verkennt nach wie vor, dass derjenige, der von der Gewässerunterhaltung und damit von der schadlosen Wasserabfuhr einen Vorteil hat, die sen Vorteil auch stärker finanziell begleichen sollte als diejeni gen, die keinen Vorteil, sondern lediglich Nachteile davon ha ben.
Es gibt an diesem Gesetzentwurf sehr viel nachzusteuern, und wenn ich höre, Herr Minister, dass die direkte Mitgliedschaft auch daran scheitert, dass Kommunen nicht feststellen können, wem die Grundstücke gehören, frage ich mich, wie es möglich ist, dass ein Drittel der Kommunen sagt, wir können das, und zwei Drittel sagen, wir können das nicht - und das 25 Jahre
nach Herstellung der Deutschen Einheit. Ich frage mich auch, wie die Kommunen bei Baumaßnahmen an den Straßen Bei tragsbescheide verschicken können, wenn sie nicht feststellen können, wem die Grundstücke gehören. Im Grunde ist es ganz einfach: Man schaut ins Grundbuch, da steht einer, und derje nige, der den Bescheid bekommt, sagt: Das Grundstück gehört mir gar nicht mehr. - Dann kommt der Bescheid im Weiteren auch an die richtige Stelle.
Ich denke, dass es diesem Gesetzentwurf noch an mehr Ge rechtigkeit fehlt. Noch eine Anmerkung zur Beitragsbemes sung: Auch in diesem wichtigen Punkt hinkt der Gesetzentwurf hinterher, nämlich in Bezug auf die Frage, wie die Beitragsbe messung solidarischer und gerechter gestaltet werden kann. Bislang gilt für alle der gleiche Beitragsmaßstab für die Ge wässerunterhaltung, unabhängig davon, ob sie daraus einen Vorteil ziehen oder nicht. Waldbesitzer und Landwirte sagen, sie haben Nachteile, und Ihr Gesetzentwurf sieht nunmehr vor, diese Ungerechtigkeit nicht zu beheben, sondern im Grunde machen Sie im alten Stiefel weiter: Wenn alle gleich ungerecht behandelt werden, wird es schon richtig sein.
Wir meinen, dass das Wassergesetz deutlich differenzierter ausfallen sollte. Vorschläge dazu haben wir reichlich gemacht. Ich denke, wenn der Gesetzentwurf und Ihre Vorschläge an den Fachausschuss überwiesen werden, werden wir noch Gelegen heit haben, darüber zu beraten. Ich hoffe nur, dass die Beden ken der Landnutzer - das sind die Landwirte, die Fischereiver bände und viele andere -, die mit Ihrem Gesetzentwurf nicht einverstanden sind und einen eigenen Vorschlag gemacht ha ben, den Sie bisher nicht berücksichtigt haben, ernst genom men werden, dass die Sachkompetenz Eingang finden wird und das Gesetz nicht einfach durchgewinkt wird.
Meine Damen und Herren, diejenigen, die bezahlen, sollen auch wissen, wofür sie bezahlen. Unsere Linie als CDU-Frakti on ist, so wie es die Wasserrahmenrichtlinie vorsieht, dass das Verursacherprinzip eine wichtige Grundlage und das Maß aller Dinge sein sollte. Das muss auch im umgekehrten Sinne gel ten, das heißt: Wer einen Nutzen davon hat, soll mehr zahlen, und wer einen Schaden oder Nachteile davonträgt, soll weniger zahlen. Dies ist möglich, deshalb bitten wir um eine sachge rechte Beratung im Fachausschuss. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn die Grünen ein wenig in Schutz nehmen. Herr Minister, einfach zu sagen, die Grünen seien gegen alles - damit machen Sie es sich ein bisschen zu leicht. Man kann auch mit den Grü nen reden - nicht immer, aber immer öfter.
Was die Einschätzung Ihrer Arbeit betrifft, Herr Minister, stelle ich mich voll und ganz an die Seite des Kollegen Raschke, wenngleich ich das Tier, das er sinnbildlich verwandte, nicht erwähnen möchte.
Zum Zweiten: Wenn die Kollegin Schwarzenberg sagt, wir hät ten null Einfluss auf Entscheidungen des Bundes und der Euro päischen Union zu dem genannten Thema, dann verwundert mich das sehr. Und dem Kollegen Roick möchte ich vorab sa gen: Von Ihrem hier kundgetanen Mitleid für die Brandenbur ger Fischer können die sich nicht einmal einen halben Herings schwanz kaufen.
Meine Damen und Herren, der Präsident des Landesfischerei verbandes, Gernot Schmidt, sagte im „Märkischen Fischer“ im Vorfeld zu unserer heutigen Debatte:
„Inzwischen hat die CDU-Fraktion im Landtag einen richtungsweisenden Antrag vorgelegt.“
Er setzt fort mit:
„Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen von SPD und DIE LINKE den CDU-Antrag unterstützen oder einen ebenbürtigen Antrag vorlegen.“
Heute nun können wir feststellen, dass das, was Sie vorgelegt haben, nicht ansatzweise ebenbürtig ist. Sie richten sich mit Selbstverständlichkeiten an die Landesregierung. Natürlich er warte ich von einem Minister, dass er sich für einen Interessensausgleich zwischen Fischerei und Naturschutz einsetzt. Na, was denn sonst? Das ist seine Pflicht und seine Verantwortung diesem Land gegenüber. Ich frage mich also: Warum richten Sie Forderungen, die Selbstverständlichkeiten sind, an die Lan desregierung? Vielleicht geht es Ihnen, liebe Kollegen von der Koalition, mittlerweile wie vielen Land-, Forst- und Fischerei wirten, die sehen, dass im Hause Vogelsänger nichts mehr so läuft, wie es laufen sollte und man es - eigentlich - auch erwar ten könnte.
Ich bin skeptisch, was die Prüfung eines Schadensausgleichs fonds betrifft. Wer es als Agrarminister nicht schafft, den Land wirten pünktlich ihre Fördergelder auszuzahlen, wird es viel leicht auch nicht schaffen, in diesem Land dafür zu sorgen, dass diejenigen, die in und von der Natur leben, auch in Zu kunft noch so wirtschaften können, dass die Betriebe eine Zu kunft haben.
Ich will ein Beispiel aus der Anhörung aufgreifen: In Schacks dorf im Landkreis Spree-Neiße stellten drei Teichwirtschaften
im Januar einen Fördermittelantrag über 500 000 Euro, um Vorsorgemaßnahmen gegen den Biber treffen zu können. Der Antragsteller machte darauf aufmerksam, dass der Antrag un vollständig sei und man um Hilfe seitens der ILB bitte. Die ILB bestätigte den Eingang des Antrags und schrieb, dass man sich mit dem Betrieb in Verbindung setzen werde, um die noch offenen Fragen rechtzeitig zu klären. Als die Antragsfrist abge laufen war, erhielt der Antragsteller wieder Post von der ILB. Diesmal schrieb sie, dass der Antrag unvollständig sei und man ihn wegen der verstrichenen Antragsfrist doch bitte zurückzie hen solle.
Doch die Begründung wurde noch absurder. Bevor man über haupt Präventionsmaßnahmen gegen Biberschäden fördern könne, müsse man Maßnahmen nach der Biberverordnung er greifen. Herr Minister, ich frage Sie ernsthaft, ob man zunächst wirklich alle Biber vergrämen oder abschießen muss, bevor man versucht, präventiv gegen Schäden vorzugehen. Das schreibt die ILB dem Antragsteller; so soll sie - nach Ihrer Ver ordnung - verfahren.
Was ist das mittlerweile für ein Unsinn? Sie fördern doch nach Ihrem 7-Punkte-Biberprogramm Präventionsmaßnahmen mit bis zu 700 000 Euro in dieser Förderperiode. Ich frage Sie: Wie viel Geld ist denn mittlerweile bewilligt worden?
Aber die Geschichte geht noch weiter. Weil nicht gefördert wurde, sackte der Traktor des Betriebes in ein Biberloch, was einen Sachschaden von mehreren Tausend Euro verursachte.
Sie sehen, der erfolgreiche Artenschutz in den letzten Jahren und die positive Entwicklung des Bibers, aber auch des Kor morans führen zu immer mehr Problemen. Deshalb ist es so wichtig, dass das europäische Artenschutzrecht angepasst wird. Die Kormoran- und die Biberverordnung des Landes sind der zeit die einzige Möglichkeit, zu handeln, und beide helfen uns nicht viel weiter. Jeder weiß auch, dass gerade die Vergrämung und auch der Abschuss von Bibern innerhalb von Schutzgebie ten nicht möglich sind. Genau dafür, dass sie nicht angewendet werden kann, wurde diese Verordnung auch gemacht.
Deshalb kann ich es absolut nicht verstehen, dass Sie als Agrarminister in der Umweltministerkonferenz im Juni Ihre Hand dafür gehoben haben, dass es keinerlei Veränderungen bei der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie geben soll. Kolle gin Schwarzenberg, die sagte, wir hätten null Einfluss, möchte ich sagen: Damit, dass das Land Brandenburg seinen Einfluss nicht geltend macht, mögen Sie Recht haben, aber das kann man ändern.
Wie kann ein Agrarminister so eine Entscheidung treffen, wenn ihm die Probleme im Land bekannt sind? Ich darf auch sagen: Wir haben keine Freude daran, wenn unser Agrarminister auf der Landesbauerntagung ausgebuht wird, weil die Landwirte unzufrieden sind, weil die Fördermittel nicht rechtzeitig ausge zahlt werden. Das häuft sich mittlerweile. Ich finde, dass unse re Situation so ist, dass Sie eingreifen müssen. Wenn Ihnen die Koalitionsfraktionen jetzt einen Antrag vorlegen - den Sie be grüßen -, in dem Sie letztendlich aufgefordert werden, Ihren
Amtspflichten nachzukommen, finde ich das bedauerlich. Ich würde mir das anders vorstellen.
Herr Minister, ich darf Sie bitten: Führen Sie Ihr Amt so aus, wie wir es erwarten. Es reicht nicht aus, den Fischern zu sagen: Ich liebe doch alle Fischer! - Wenn Sie bei den Landwirten sind, dann lieben Sie die Landwirte. Wenn Sie bei den Forst wirten sind, dann lieben Sie die Forstwirte usw. Das reicht nicht aus. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzu sagen: Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN werden den Antrag der AfD ablehnen.
Herr Kollege Wiese, Sie haben das Anliegen in Ihrer gemütlichen Art vorgetragen; das nimmt aber der Brisanz des The mas und der grundhaft falschen Einschätzung Ihrer Fraktion überhaupt nichts von ihrer Schärfe. Ich glaube, allein - Kolle gin Hackenschmidt hat schon darauf hingewiesen -, dass Sie die Annexion der Krim als „Vereinigung“ bezeichnen, könnte als Überschrift Ihres Antrags dienen und bezeichnet Ihr Ver ständnis in dieser Sache.
Da Sie hier einen bedeutenden Mann von einem Institut aus Russland erwähnt haben, der auf so viele Angebote der Russi schen Föderation an uns in den letzten 15 Jahren hingewiesen hat, darf ich an Folgendes erinnern: In einer der letzten Wahl perioden hatten wir das Thema mangelnde Zahlungsmoral bei Kunden von Brandenburger Unternehmen. Ich habe damals gesagt, manchem Brandenburger Unternehmen würde es bes ser gehen, wenn es einen Auftrag nicht angenommen oder ein Angebot ausgeschlagen hätte. Es kommt nämlich darauf an, dass ich dem, mit dem ich Geschäfte mache, auch eine gewis sen Seriosität und Vertragstreue unterstellen kann. Ansonsten zahle ich bei jedem Geschäft drauf.
Meine Damen und Herren, wir sind im Brandenburger Landtag nicht für Außenpolitik zuständig. Dennoch tut es gut, dass wir noch einmal darüber sprechen. Ich möchte ganz sachlich - auch wenn der Kollege Wiese meint, das müsse man nicht tun - auf einige geschichtliche Ereignisse hinweisen, die gar nicht lange zurückliegen:
1989/1990 bricht das sozialistische Lager zusammen, und die Völker der Sowjetunion begehren, ihre nationalstaatliche Un abhängigkeit wiederzuerlangen.
Am 5. Dezember 1994 verpflichten sich im Budapester Memo randum die USA, Großbritannien und Russland, der Ukraine als Gegenleistung für den Verzicht auf Nuklearwaffen, die in der Ukraine lagerten, die Souveränität, die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit und die Unverletzlichkeit der Gren zen zu garantieren. Dieser Schutzerklärung schlossen sich die Regierungen von Frankreich und China im Nachgang in sepa raten Dokumenten an.
- Wissen Sie, Sie können solche Sprüche machen. Wenn es über diese NATO-Osterweiterung nur ein Stück Papier gäbe, das völkerrechtlich verbindlich wäre, dann könnte man darüber reden. Ich rede hier über völkerrechtlich verbindliche Verträge, die geschlossen wurden, und nicht über das, was irgendwo ein mal erzählt wurde.
Im November 2013 weigert sich Staatspräsident Janukowytsch nach Intervention von Präsident Putin, das mit der EU ausge handelte Freihandelsabkommen zu unterzeichnen. Im weiteren Verlauf gründet sich die Maidan-Bewegung. Es folgen eine Erklärung zur Absetzung von Staatspräsident Janukowytsch durch das ukrainische Parlament und die Flucht des Herrn Janukowytsch nach Russland.
Im Februar 2014 erfolgen erst eine Verstärkung der russischen Truppen auf dem Militärstützpunkt auf der Krim und dann die Besetzung der Krim durch russisches Militär.
Am 6. März 2014 werden von der Europäischen Union erste - in diesem Fall nur visarechtliche - Sanktionen verhängt, denen weitere Sanktionen der Europäischen Union und anderer Staa ten folgen.
- Sanktionen der Bundesrepublik Deutschland sind mir über haupt nicht bekannt, aber darüber können Sie mich ja noch auf klären.
Am 18. März 2014 wird die Krim von der russischen Staatsduma zum russischen Staatsgebiet erklärt.
Wie ist die Situation - das waren jetzt nur Daten, an denen Er eignisse stattfanden - zu bewerten? Anton Hofreiter …
Selbstverständlich.
Ja, ich finde es in Ordnung, dass auch deutsche Truppen im Rahmen von NATO-Verbänden an Manövern in den baltischen Staaten teilnehmen.
Ich komme in meinem Redebeitrag auch noch darauf zu spre chen, warum dies so ist. Das kann man sehr gut erklären, man kann es auch verstehen. Von daher eine eindeutige Antwort: Ja, ich finde das in Ordnung.
Ich nannte gerade den Kollegen Anton Hofreiter von der Grü nen-Bundestagsfraktion, der in einem Beitrag zur Regierungs erklärung von Angela Merkel darauf hinwies, dass es beson ders deprimierend ist, dass die Schutzmacht Russland Teile des Schutzgebietes, das durch Völkerrechtsvertrag den Schutz Russlands genießen sollte, annektiert hat. Das ist für die Ukrai ner natürlich bitter.
Dazu noch einmal zur Erläuterung: Wenn der Freistaat Bayern entscheiden würde, aus unserem Staatsverbund auszutreten, dann könnte der Bayerische Landtag das natürlich beschließen. Aber auch der Deutsche Bundestag müsste seine Zustimmung erteilen.
Dies ist in der Ukraine - wie Sie wissen - nicht geschehen. Das ukrainische Parlament hat der Annexion selbstverständlich nicht zugestimmt.
Weiter zur Situation: Vor dem Hintergrund der wiederholten öffentlichen Erklärung des russischen Staatspräsidenten Putin, dass alle Russen - egal, wo sie auf der Welt leben - unter dem Schutz der Russischen Föderation stehen, sind Sorgen der Nachbarn berechtigt - nicht, weil er russische Staatsbürger meint, sondern weil er diesem - unerbetenen - Schutz auch alle Bürger russischer Abstammung anderer Staaten unterstellt. In den baltischen Staaten gibt es einen hohen Anteil Bürger russi scher Abstammung. In Lettland sind es zum Beispiel über 25 %.
Bleibt die Frage: Wie halten wir es eigentlich mit dem Selbst bestimmungsrecht der Völker? Wer darf entscheiden, ob ein Land der Europäischen Union, der NATO oder einem anderen Bündnis beitritt oder nicht?
Genauso, wie es allein Sache der Briten ist, zu entscheiden, ob sie die EU verlassen wollen oder nicht, ist es Sache der Ukrainer und jedes anderen Volkes, über ihre bzw. seine Zukunft ohne Re pression von außen in freier Selbstbestimmung zu entscheiden.
Diese international anerkannten Grundrechte, auch die Einhal tung der Menschenrechte sind für uns nicht verhandelbar.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir nicht die Möglich keit haben, die Annexion der Krim rückgängig zu machen, so wäre es doch die falsche Antwort zu sagen: Wenn es so ist, dann ist es halt so. - Gerade wir als Bürger eines ehemals ge teilten Landes wissen aus eigener Erfahrung, dass die Teilung eines Landes, die Trennung von Familien, der Verlust von Hei mat nicht für die Ewigkeit bestimmt sind.
Nun zum Thema Sanktionen: Unternehmen der Europäischen Union dürfen keine Technologien nach Russland exportieren, die zu Rüstungszwecken verwandt werden können. Des Weite ren dürfen Produkte für die Ölindustrie - das wurde gesagt -, beispielsweise nahtlose Röhren, nicht nach Russland exportiert werden. Und auch in Reise- und Währungsfragen gibt es Ein schränkungen.
Von den Einreiseverboten und den Sanktionen für Dollarkon ten sind ca. 150 Personen, übrigens überwiegend ukrainische, aber auch russische Staatsbürger, betroffen. Unter anderem ist der ehemalige ukrainische Präsident Janukowytsch davon be troffen, dessen Dollarkonten - sicherlich hat er hart dafür gear beitet - im Ausland eingefroren worden sind.
Ja, meine Damen und Herren, die Verbände der deutschen Wirtschaft haben kritisiert, dass die gegenseitigen Sanktionen und Handelsbeschränkungen auch unserer Volkswirtschaft scha den. Das ist so. Die Verbände der deutschen Wirtschaft haben aber unmissverständlich hinzugefügt: Wir respektieren selbst verständlich das Primat der Politik.
Meine Damen und Herren, wer die Meinung vertritt, dass wirt schaftliche Interessen Vorrang vor demokratisch legitimierten Entscheidungen haben, sollte dies auch deutlich sagen. Er muss sich auch vorwerfen lassen, Verfassung und Grundgesetz nicht beachten zu wollen.
Wohin es führt, wenn wirtschaftliche Interessen den Vorrang haben, lässt sich in Afrika beobachten. Ich erwähne nur Seltene Erden, Blutdiamanten, Kupfer und vieles andere mehr.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Steinmei er verfolgen eine sehr klare Außenpolitik. Wir nehmen unsere Bündnisverpflichtungen und die Sorgen insbesondere unserer Partner im Baltikum ernst. Wir fordern von allen Beteiligten die Einhaltung der Minsker Abkommen. Wir wollen den Dia log mit Russland. Es wird keine Lösung von Konflikten ohne Mitwirkung der Russischen Föderation möglich sein. Der NATO-Russland-Rat hat kürzlich getagt. Man ist sich noch nicht einig, aber man ist im Gespräch, und das scheint mir doch wichtig zu sein.
Es ist unbedingt notwendig, anerkannte Normen des Völker rechts und bestehende Verträge einzuhalten. Dies bedarf eines langen Atems - selbstverständlich.
Die Frage ist aber auch: Was können wir Brandenburger tun? - Ich darf Ihnen nur kurz berichten, dass ich vor zwei Wochen das Vergnügen hatte, als Leiter einer Delegation aus Branden burg - des Landkreises Spree-Neiße, der Stadt Senftenberg und der IHK Cottbus - nach Kursk zu reisen und an der Kursker Wirtschaftsmesse und dem Mittelrussischen Wirtschaftsforum teilzunehmen.
Die Partner aus dem Süden des Landes haben dort Verträge un terschrieben und unter anderem mit dem dortigen Gouverneur vereinbart, dass eine - von beiden Seiten finanzierte - deutschrussische Kontaktstelle eingerichtet wird, um wirtschaftliche Kontakte zu pflegen.
Die Ansiedlungsgesellschaft der Stadt Senftenberg und zwei russische Unternehmen haben Absichtserklärungen unterzeich net, in Kursk sozusagen den Industrie- und Technologiepark „Schwarze Pumpe II“ zu errichten. Das sind Dinge, die mög lich sind. Hier ist auch das Land Brandenburg eingeladen und aufgefordert, mitzuhelfen und Flagge zu zeigen. Wir können die große Politik nicht bestimmen. Wir können aber mit unse ren russischen Partnern auf unserer Ebene in einen Dialog tre ten.
Wir, diejenigen, die eine DDR-Biografie haben - so habe ich das auch in Kursk gesagt -, kennen die Russen. Wir waren zu DDR-Zeiten bestimmt nicht immer einer Meinung; aber wir kennen diese Menschen. Es ist immer gut, Partner zu kennen bzw. zu verstehen, wie sie denken. Ich habe in Kursk gesagt, dass wir die Russen mögen, und habe das ehrlich gemeint.
So gehen wir an die Sache heran. Große Politik, Außenpolitik ist nicht unsere Sache. Mit den russischen Menschen und Un ternehmen, mit den Politikern auf unserer Ebene aber wollen wir Gespräche führen und selbstverständlich auch Geschäfte machen. Das ist keine Einbahnstraße. Wir sind zur Partner schaft bereit und fest entschlossen, auf diesem Weg weiterzu gehen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist der zweite Versuch, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen bzw. für die Betroffenen doch noch eine Lösung zu erarbeiten. Damals gab es seitens der Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE nicht einmal die Bereitschaft, den Gesetzentwurf zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. Wenn ich den Kollegen Schmidt richtig verstanden habe, hat sich daran auch nichts ge ändert.
Ich verweise wie der Kollege Schmidt auf die Enquetekommis sion, deren stellvertretender Vorsitzender ich war. Die Enquete kommission hat eindeutig Handlungsbedarf formuliert. Ich be dauere - auch im Interesse der Betroffenen -, dass diesem Handlungsauftrag bisher nicht ausreichend nachgekommen wurde. Entscheidender Ausgangspunkt der Diskussion war und ist das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.12.2007. Darin wird klipp und klar festgestellt, dass das Land Brandenburg „sittenwidrig“ handelte, indem es sich selbst als Eigentümer ehemaliger Bodenreformgrundstücke ins Grundbuch eintragen ließ, ohne zuvor die rechtmäßigen Erben dieser Grundstücke ermittelt oder dies ernsthaft versucht zu haben. Seitdem wur den zwar einige Anzeigen geschaltet, um Erben zu finden. Bis heute fehlt aber eine echte Lösung bzw. Wiedergutmachung - bald zehn Jahre nach dem beschämenden Urteil.
Der materielle Schaden und die psychische Belastung für viele Betroffene wurden weder politisch noch rechtlich anerkannt, geschweige denn in irgendeiner Form beglichen bzw. beseitigt. Es ist schön, Herr Kollege Schmidt, dass Sie zumindest von einigen Härtefällen sprechen, bei denen man etwas tun muss. Es besteht offensichtlich doch Handlungsbedarf. Es geht um Menschen, die Privatinsolvenz beantragen mussten, weil das Land ihnen ihre Grundstücke entzogen hat oder weil sie sich in langjährigen Rechtsstreitigkeiten ohne Erfolg nicht nur nerv lich, sondern auch materiell aufgerieben haben. Mitunter sind Gerichtskosten höher als der Grundstückswert. Man kann sich fragen: Warum machen die das? - Es ist ganz klar, warum sie das tun: Es geht eben nicht nur um materielle Fragen, sondern auch um Familienbesitz, Tradition und ein Stück persönlicher Heimat.
Auf die Enquetekommission, Herr Schmidt, habe ich Sie schon hingewiesen. Sie sagten, es gebe keine neue Rechtsprechung und bei Ihnen, den Koalitionsfraktionen, auch keine neue Rechtsauffassung. Es ist bedauerlich, das zu hören, zumal es auch ein bisschen dem widerspricht, was Sie gerade gesagt ha ben, dass Sie Härtefälle ausgemacht hätten; Sie wollen keine Hoffnungen wecken, die nicht erfüllt werden können. Es geht
aber nicht darum, Hoffnungen zu wecken, die erfüllt oder nicht erfüllt werden können. Der Bundesgerichtshof hat sittenwid riges Verhalten des Landes Brandenburg festgestellt. Darum geht es. Daher gibt es selbstverständlich zumindest eine mora lische Verpflichtung, egal ob Verjährungsfristen eingetreten sind oder nicht. Auch der Verweis auf andere Bundesländer ist unzutreffend: Bei denen hat der Bundesgerichtshof kein sitten widriges Verwaltungshandeln in dieser Frage festgestellt. Wir sind moralisch verpflichtet - auch aus Respekt vor den Betrof fenen -, alles zu tun, um zu zeigen, dass wir uns gemeinsam bemühen, ein Stück Gerechtigkeit wiederherzustellen - auch wenn es nicht in jedem Fall gelingen wird.
Auch dieser Gesetzentwurf ist keine einfache Rechtsmaterie, und es wird sicherlich den einen oder anderen Punkt geben, über den man diskutieren kann und an dem man eventuell Ver änderungen vornehmen muss. Dafür brauchen wir auch wis senschaftliche Unterstützung, die wir mit dem Parlamenta rischen Beratungsdienst im Hause haben.
Ich darf Sie also bitten, auch wenn Herr Schmidt das für die Koalitionsfraktionen anders angekündigt hat, aus Respekt vor den Betroffenen und auch in Anbetracht des sittenwidrigen Ver waltungshandelns des Landes Brandenburg gegen seine Bürger zumindest den Versuch zu unternehmen, Schaden abzuwenden, Schaden wiedergutzumachen, aber zumindest zu zeigen, dass wir uns nicht auf dem Fehler des Verwaltungshandelns ausru hen und das als gegeben hinnehmen, sondern uns ernsthaft be mühen, den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Deshalb werbe ich noch einmal darfür, diesen Gesetz entwurf in den Fachausschuss zu überweisen, damit wir ihn dort in aller Ruhe beraten können. - Danke schön.
Frau Kollegin, Sie haben in Ihrem Redebeitrag - nach meiner Rede - gefragt: Wissen Sie denn noch, wer damals regiert hat? - Ich weiß, wer damals regiert hat, ich weiß auch, wer Fi nanzminister war. Aber ich möchte nachfragen, ob Sie das wirklich ernst meinen, dass bei der Beurteilung von rechtlich fehlerhaftem oder sittenwidrigem Handeln und dem Umgang
damit von Bedeutung ist, wer wann regiert hat. Oder ist nicht, wenn eine Vorgängerregierung falsch gehandelt hat, eine Lan desregierung - egal, wer das politisch zu verantworten hat - in der Pflicht, wieder Recht zu setzen? Dass Ihre Partei sich mit der Geschichte der Bodenreform besonders gut auskennt, ist nachvollziehbar. Dennoch ist doch die Frage, ob man nicht ver suchen muss, das, was durch Urteil belegt ist, bürgernah umzu setzen, ohne dass jedes Mal eine neue Rechtsprechung kom men muss?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, konkrete Fragen sind für Regierungen immer provokant. Aber ich glaube, der Kollege Raschke hatte auch keine Hoffnung auf eine wirklich konkrete Antwort.
Meine Damen und Herren! Eine gesunde Ernährung ist für un ser Dasein genauso wichtig wie eine saubere und intakte Um welt. Daher gehören für meine Fraktion Agrarpolitik und Um welt selbstverständlich zusammen. Die bäuerliche Landwirt schaft ist in besonderem Maße Garant für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden; ohne dieses nachhaltige Denken wird kein Betrieb über mehrere Generationen hinweg wirtschaften und keine gesunden Nahrungsmittel produzieren können.
Auch deshalb hat die CDU-Fraktion in der letzten Wahlperiode ihre agrarpolitischen und Umweltpositionen überdacht und in dem Papier „Starke Landwirtschaft - Starkes Brandenburg“ festgehalten. Das war eine klare Neuorientierung. Der Minister hat vorhin Herrn Adenauer zitiert. Ich will das auch tun; Ade nauer hat einmal gesagt: Es kann mich niemand daran hindern, jeden Tag klüger zu werden. - Das hat er nicht nur auf sich be zogen gemeint, auch nicht nur auf die CDU-Fraktion, sondern ebenso auf Minister.
Ob ein Betrieb groß oder klein ist, konventionell oder nach den Prinzipien des Ökolandbaus wirtschaftet, ist eine unternehme rische Entscheidung, die der Staat zu akzeptieren hat.
Deshalb halten wir es in Teilen für falsch, wie die Landesregie rung in Brandenburg in den letzten Jahren und Jahrzehnten - durchweg Agrarminister der SPD - die Agrarpolitik gestaltet hat.
Wenn man Agrarpolitik zu einseitig auf Großbetriebe ausrich tet und die besondere Förderung der kleinen und mittleren Un ternehmen vernachlässigt, darf man sich über 100 000 Unter schriften beim Volksbegehren nicht wundern.
Für die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Linken, die nicht wissen, was ich meine, möchte ich an einen Antrag der rot-roten Koalition der letzten Wahlperiode erinnern: Damals setzte sich insbesondere die SPD-Fraktion