Andreas Gliese
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Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Die Kollegen ha ben schon darauf hingewiesen: Bereits im September 2015 ha ben wir uns im Landtag einstimmig für ein landwirtschaftliches Sondererbrecht nach der Höfeordnung ausgesprochen, da dies wichtig für eine starke bäuerliche Landwirtschaft in Branden burg ist. Seit zweieinhalb Jahren warten wir nun schon, dass uns die Landesregierung - wie es der Landtagsbeschluss vom 25. September 2015 vorsieht - einen Gesetzentwurf vorlegt. Das Ergebnis, das uns heute mit dem Bericht der Landesregie rung vorliegt, ist ernüchternd und in Anbetracht der vergange nen Zeit auch beschämend.
In zweieinhalb Jahren haben es das Agrar- und Justizministeri um nicht geschafft, sich auf landesgesetzliche Regelungen zu einigen, die es auch in Brandenburg den Erblassern ermögli chen, den Betrieb an einen einzelnen Erben zu übertragen und hierbei die weichenden Erben so abzufinden, dass der Betrieb nicht existenziell bedroht ist, sondern auf solider wirtschaftli cher Basis weitergeführt werden kann.
Der Bericht macht eines deutlich: Die Landesregierung ist nicht in der Lage, dieses Problem in Brandenburg zu lösen. Vielmehr zieht sich die Landesregierung in ihrem Bericht auf verfas sungsrechtliche Bedenken zurück, die angeblich mit einer Hö feordnung für Brandenburg und ihren anerbenrechtlichen Re gelungen einhergingen, weil die Testierfähigkeit des Erblassers eingeschränkt würde. Dass dies mittlerweile durch ein Gutach ten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages widerlegt ist - Frau Schwarzenberg sprach es an -, nehmen wir heute zur Kenntnis.
Diese Landesregierung will lieber am BGB festhalten, obwohl sie weiß, dass diese erbrechtlichen Regelungen einen bäuerli chen Betrieb ins wirtschaftliche Aus schießen können. Mögli cherweise würden hierdurch Hofaufgaben erzwungen, weil die Abfindungen der Miterben durch den Hoferben für die wirt schaftliche Belastungsfähigkeit des Betriebes viel zu hoch sind.
Ich möchte noch einmal verdeutlichen: Ein Hof, insbesondere wenn er mit viel Grundbesitz ausgestattet ist, kann sehr wert voll sein; da kann es um mehrere Millionen gehen. Für einen einzelnen Hoferben kann die Abfindung der weichenden Erben mehrere Lebensarbeitsentgelte betragen. Dass das keiner stem men kann, ist uns allen klar, und so sind den Heuschrecken wie der Tür und Tor geöffnet, weil der Grundbesitz meistbietend verkauft würde. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Dabei sollte es unser aller politisches Ziel sein, bäuerliche Familien betriebe auch in Zukunft zu erhalten, um auch in Brandenburg eine breite Streuung des Eigentums sicherzustellen.
Verehrte Damen und Herren, ich begrüße die gemeinsame Initi ative der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und CDU und möchte mich ausdrücklich bei den Kollegen aus dem Agraraus schuss von SPD und der Linken bedanken, dass sie die gemein same Initiative ermöglicht haben.
Dass wir uns heute den Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Bericht der Landesregierung vornehmen und ihn hier in 1. Le sung einbringen, ist richtig. Richtig deshalb, weil wir somit endlich in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen und im Aus schuss alle wichtigen Fragen im Rahmen einer Anhörung und sicherlich auch mithilfe des Parlamentarischen Beratungsdiens tes klären können.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ungenügend und enthält noch viele Baustellen. Diese müssen wir als Landesgesetzgeber in unserer parlamentarischen Selbstbefassung abarbeiten, so dass am Ende ein taugliches Ergebnis vorliegt. Hierbei muss es uns im Kern um folgende Punkte gehen.
Erstens: Wir brauchen ein landwirtschaftliches Sondererbrecht, das sicherstellt, dass ein Hof als Ganzes an einen einzelnen Ho ferben vererbt werden kann.
Zweitens: Die Höfeordnung für Brandenburg muss gesonderte Regelungen zur finanziellen Abfindung der weichenden Erben treffen.
Drittens: Hierfür ist eine Bemessungsgrundlage festzusetzen, die niedriger als der derzeit nach dem BGB geltende Verkehrs- oder Ertragswert ist. Meine Vorredner haben es angesprochen.
Viertens: Mit der Höfeordnung müssen auch angemessene Son derpflichten gegenüber dem Erben verbunden sein, beispiels weise wenn es um den Altenteil oder nach Nachabfindungen geht, falls das landwirtschaftliche Vermögen nach dem Erbe doch verkauft werden sollte.
Deshalb bitte ich um Zustimmung und Überweisung des Ge setzentwurfs. Den Antrag der AfD lehnen wir ab, da er sich mit diesem Verfahren erledigt hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ju biläen sind manchmal auch etwas Unerfreuliches. Fast auf den Tag genau zehn Jahre ist es her, dass der Bundesgerichtshof dem Land Brandenburg ein sittenwidriges und eines Rechts staates unwürdiges Verhalten bei der sogenannten Bodenreformaffäre ins Stammbuch schrieb. Es ging dabei immerhin um Grundstücke, deren Wert auf insgesamt bis zu 100 Millionen Euro geschätzt wurde. Der Abschlussbericht des Untersu chungsausschusses des Landtages aus dem Jahr 2009 kam zu dem Ergebnis, dass es ein „Eigenleben“ des Apparats im Fi nanzministerium gegeben hatte. Die politische Verantwortung übernahm aber niemand.
Mit der Großen Anfrage will die CDU dieses beschämende Ju biläum in Erinnerung rufen, die bisherigen Maßnahmen bewer ten und die aktuelle Sachlage beleuchten. Wir wollen heute vor allem darüber sprechen, was noch getan werden kann und getan werden muss, um das Unrecht wiedergutzumachen - soweit das überhaupt noch möglich ist.
Verehrte Damen und Herren, die Bestandsaufnahme verdeut licht noch einmal den Umfang und die Tragweite des ganzen Problemfeldes Bodenreformaffäre. Über 8 000 Fälle mit 13 000 Hektar - das ist schon eine bemerkenswerte Größenord nung. Besonders der Landkreis Märkisch-Oderland und mein Heimatlandkreis Oder-Spree sind Schwerpunkte, wobei über die Hälfte aller Landkreise hohe Fallzahlen aufweist. Es gab über 5 000 Anträge auf Rückübertragung, von denen laut Lan desbetrieb für Liegenschaften und Bauen rund 3 000 berechtigt waren. Damit ist erst rund ein Drittel aller Fälle aufgeklärt. Es ist also noch ein langer Weg.
Bei der Frage, welche Konsequenzen von der Landesregierung nach dem BGH-Urteil gezogen wurden, ist eine differenzierte Bewertung angebracht. Einerseits sind die Bemühungen der Regierung durchaus anzuerkennen, mit denen seit 2010 durch Aufrufe und Bekanntmachungen versucht wurde, Erben ausfin dig zu machen. Auch die Recherchen der BWG im Auftrag des Landes sind zu begrüßen. Andererseits ist der Verzicht auf pro fessionelle Erbenermittler nicht nachzuvollziehen. Diese - man kann sagen - Eigentumsdetektive arbeiten auf Provisionsbasis und bekommen nur im Erfolgsfall ein Honorar, nämlich dann, wenn sie den Erben auch tatsächlich ermittelt haben. Sicherlich wird dies nicht für alle Grundstücke möglich sein. Aber ab einer gewissen Größe bzw. einem gewissen Wert wäre deren Ein schalten sicher ein sinnvoller Schritt.
Verehrte Damen und Herren, dem dritten - und meiner Meinung nach wichtigsten - Bereich möchte ich nun etwas größere Auf merksamkeit schenken: Es geht um das weitere Vorgehen und die dringend gebotene Wiedergutmachung. Hierzu hat die CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag mit vier Punkten vorgelegt. Es ist richtig und wichtig, dass die Landesregierung die Suche weiter fortsetzen will und konkrete Prüfschritte be nannt hat. Es bestehen aber durchaus Möglichkeiten, noch mehr zu tun. Im Bereich der sozialen Medien oder auch mit ei ner eigenen Webseite könnten über die bereits bestehende Hot line der BWG hinaus Kontakt- und Informationsangebote in tensiviert werden. Auf die weitere Option, professionelle Erbenermittler einzuschalten, habe ich bereits hingewiesen. Hier sollte man einen entsprechenden Vorstoß unternehmen.
Die Erbensuche ist aber nicht das einzige und meiner Ansicht nach auch nicht das größte Problem. Es gibt auch Fälle - ich er kenne einige Betroffene auf der Besuchertribüne wieder, die in dieser Angelegenheit zum wiederholten Male hier im Landtag erschienen sind -, in denen die Erben zwar bekannt sind, sie ihr Eigentum jedoch nicht zurückerhalten. Das sind unter anderem jene, denen schon zu DDR-Zeiten Unrecht widerfahren ist oder bei denen das Vorgehen des Landes rechtlich - zumindest for maljuristisch - abgesichert war. So ließ etwa das Zweite Vermö gensrechtsänderungsgesetz von 1992 das Vererben von Neu siedlerflächen nur zu, wenn die Nachkommen eine mindestens zehnjährige LPG-Mitgliedschaft nachweisen konnten. Manche konnten das aber nicht zweifelsfrei - zumindest nach Auffassung von Behörden bzw. Gerichten. Meist lag das an komplizierten Sachverhalten wie Familienverhältnissen, Verzichtserklärungen oder Überschreibungen. Die Betroffenen führten nach der Wen de oft lange Prozesse gegen das Land, was nicht selten zu hohen Kosten und damit einhergehenden Schulden führte.
Herr Minister Görke, Herr Ministerpräsident - er ist momentan leider nicht da -, gerade für die Fälle, von denen einige Betrof fene heute hier im Landtag zu Gast sind, gilt es, endlich eine angemessene Lösung zu finden.
Denn hinter den vielen Zahlen und Statistiken stehen immer Menschen und deren Schicksale. Für viele Betroffene sind die Grundstücke, um die sie seit Jahren kämpfen, eben kein schlich ter Grundbucheintrag, sondern ein Stück Familiengeschichte. Oft stellen diese Grundstücke auch einen wichtigen Bestandteil der eigenen Vermögens- und Altersvorsorge dar.
Aus diesem Grund schlagen wir unter dem dritten Punkt die Einrichtung eines Härtefallfonds vor, mit dem in besonderen Einzelfällen nach entsprechender Prüfung eine finanzielle Un terstützung gewährt werden kann. Die Einrichtung eines sol chen Härtefallfonds ist das zentrale Anliegen unseres Entschlie ßungsantrags. Ich bitte Sie, Herr Minister Görke, darauf besonderes Augenmerk zu legen. Die finanziellen Grundlagen dafür können im Nachtragshaushalt verankert werden, der in den nächsten Wochen und Monaten beraten und verabschiedet werden soll. Allein die in der Anfrage dargestellten jährlichen Einnahmen aus den Verpachtungen wären eine solide Grundla ge für einen solchen Fonds. 2016 beliefen sie sich auf 471 000 Euro.
Unter dem letzten Punkt geht es um die Vorlage eines Berichts der Landesregierung zum Ende der Wahlperiode, der den Stand bei den Flächen und der Rückübertragung darlegen soll. Auf Grundlage einer solchen Darstellung kann und muss die nächs te Landesregierung über weitere Maßnahmen entscheiden.
Verehrter Herr Minister, liebe Kollegen, lassen Sie uns heute ein Stück Wiedergutmachung betreiben und die gravierenden Fehler der Bodenreformaffäre zumindest zum Teil abmildern. Der Landtag kann seiner Verantwortung heute zumindest ein Stück weit gerecht werden - spät, aber nicht zu spät. Der Ent schließungsantrag der CDU bietet dafür die Möglichkeit. Ich bitte um Ihre Zustimmung - für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg. - Vielen Dank.
Verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, mit dem, was Sie zum Schluss gesagt haben, halten Sie uns fast schon einen Strohhalm hin. Im Grunde genommen ist die von uns erhobene Forderung nach einem Härtefallfonds für die be troffenen Personen, von denen einige oben auf der Gästetribüne sitzen, das zentrale Gebot der Stunde. Schließlich werden die Menschen nicht jünger, und sie plagen sich schon einen Groß teil ihrer Lebenszeit mit diesem Problem herum. Wenn Sie es also wirklich ernst damit meinen, dass wir uns zu dieser Sache zusammenfinden sollten, dann befürworte ich das.
Zur Bundesratsinitiative möchte ich nur Folgendes sagen: Die anderen Finanzminister beteiligen sich daran nicht, weil die Zahl der Betroffenen in den anderen ostdeutschen Bundeslän dern weit niedriger ist. Selbstverständlich habe ich mit meinen Kollegen der östlichen Bundesländer, die betroffen sein könn ten, diesbezüglich korrespondiert, aber die Bodenreformaffäre hatte dort nicht dieses Ausmaß. Das ist wahrscheinlich der Grund, weshalb Sie dort auf taube Ohren gestoßen sind.
Ihre Ankündigung, hier vor Ort tatsächlich eine Regelung fin den zu wollen,
ist abgesichert. Wir hatten uns informiert und herausgefunden: Seit 2013 haben wir die volle Verfügung über diese Grundstü cke. Wir können damit tatsächlich auch Unrecht wiedergutma chen, das vielleicht zu dem Zeitpunkt formaljuristisch gar kein Unrecht war.
Einige persönliche Worte kann ich dann noch in meiner regulä ren Redezeit anbringen, was ich auch tun werde. Meine Kurzin tervention ist damit an dieser Stelle beendet.
Verehrte Damen und Herren! Die emotionalen Belastungen, die aus dieser Sache hervorgehen, nötigen mir doch einige persön liche Worte ab, die ich auch aus der Sicht eines gelernten DDRBürgers an Sie richte.
Wer sich in der DDR-Historie auskennt, weiß, dass ab 1945 die Grundstücke vielfach an Vertriebene aus den Ostgebieten ver teilt wurden, die hier eine neue Heimat gefunden hatten. Sie be kamen die Grundstücke auch nicht geschenkt. Es gab dort - auch wenn das heute immer wieder mal in Abrede gestellt wird - eine Familienbindung.
Die Praxis war so: Wer die Wirtschaft nicht mehr beackerte, der musste sie in den 50er-, 60er- und sogar noch in den 70er-Jah ren wieder abgeben. Das haben die DDR-Behörden durchge führt. In den 80er-Jahren - also zu späteren Zeitpunkten - wurde dieses Verfahren nicht mehr so durchgeführt, da der Zugriff auf Grund und Boden ohnehin verwehrt war. Die DDR hatte diese Praxis nicht mehr weiterverfolgt und die Eintragung der Men schen einfach im Grundbuch belassen. Das betrifft einen Groß teil der Fälle, die wir heute haben.
Wenn aber das Land daherkommt und jemandem, der in einem gesamtdeutschen Grundbuch stand - und das teilweise über zehn Jahre -, sagt: „Du bist gar nicht der rechtmäßige Eigentümer“, dann sage ich dazu: Das können wir nicht bringen. Das ist eine Sache, die dem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht steht. Hier müs sen wir eingreifen. Diese Geschichte muss zu einem Ende kom men. Wir müssen Maßnahmen ergreifen; wir müssen einen Här tefallfonds, der wirklich fernab des Formaljuristischen ist, wie es immer bezeichnet wird, einrichten und unbürokratisch Ein zelfallprüfungen vornehmen. Das wäre aufgrund des Lebensal ters der Betroffenen aus meiner Sicht das Gebot der Stunde.
Wir machen damit auch keine Baustellen der Vergangenheit auf. Es wurde vielfach angemerkt: Wir müssen die Sache ir
gendwann einmal abschließen. Gerade im Sinne der Betroffe nen, die es noch gibt, sollten wir doch eine Lösung hier in die sem Hause finden.
Damit appelliere ich an Sie, Herr Minister: Die Macht haben wir. Der politische Wille wird da sein. - Vielen Dank.
Verehrte Damen und Herren! Verehrter Herr Holzschuher, das ist ja schon der nächste Strohhalm, der uns hingehalten wird. - Ich sehe es nicht anders: Wir können das in der Vergangenheit geschehene Unrecht nicht vollständig wiedergutmachen. Wir sollten aber fernab des Formaljuristischen eine Regelung fin den, die der Anstand - diesen Begriff sollte man an dieser Stelle einmal verwenden - gebietet.
Man sollte ihn sehr sparsam verwenden; aber an dieser Stelle ist es für mich eine Frage des Anstands und nicht vorrangig eine formaljuristische Frage, was in dieser Sache passiert ist.
Wir müssen vor allem die fortgeschrittene Zeit betrachten, se hen, wie viele Jahre ins Land gegangen sind. Wer zehn Jahre im gesamtdeutschen Grundbuch gestanden hat, der hat auch einen gewissen Vertrauensschutz zu genießen. Das betrifft Menschen, die sich in den letzten Jahren verausgabt haben. Den Betroffe nen müssen wir einfach helfen, da schon der Wille besteht. Die zentrale Forderung unseres Entschließungsantrages ist diese Härtefallregelung mit Überprüfung jedes Einzelfalls. Mit dem, was Herr Holzschuher ausgeführt hat, wären wir schon einmal auf einem guten Weg. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich freue mich sehr, dass wir heute auch Herrn Jörg Müller als Gewerkschaftsvertreter von der IG Bau und Azubis von der Waldarbeitsschule in Kunsterspring begrüßen dürfen. Herzlich willkommen!
Nicht nur bei der Polizei, der Justiz und den Lehrern herrscht große Unzufriedenheit mit der Personalpolitik dieser rot-roten Landesregierung. Frust gibt es auch bei den Angestellten und Beamten im Landesforstbetrieb.
Ich habe noch einmal in Ihren Koalitionsvertrag geschaut, der mit den Worten überschrieben ist: „Sicher, selbstbewusst und solidarisch“. Diese Schlagworte stimmen zum Teil - jedoch nicht in der von Ihnen beabsichtigten Weise. Sicher und selbst bewusst betreiben Sie, meine Damen und Herren von der Koa
lition, mittlerweile eine Politik, die an den Brandenburgerinnen und Brandenburgern völlig vorbeigeht. Nicht nur, dass Sie mit Ihrer unnötigen Kreisgebietsreform die Mehrheit der Branden burger nicht an Ihrer Seite haben, nein, auch mit Ihrer Funktio nalreform, die im Grunde genommen nur noch eine Forstre form ist, regieren Sie über die Köpfe der Menschen in Bran denburg hinweg.
Solidarisch ist diese Politik schon lange nicht mehr, weder hin sichtlich der angemessenen Beamtenbesoldung der Lehrer oder Polizisten noch in der Personalpolitik im Landesforstbetrieb. Völlig unverständlich ist hierbei für mich, wie das Kabinett der Zerschlagung der Einheitsforstverwaltung zustimmen konnte, anstatt seine Stimme für einen starken Landesbetrieb Forst zu erheben. Ziel sollte stattdessen ein Landesbetrieb Forst auf so lider Grundlage sein, ein zukunftsfähiger Betrieb, der Men schen eine berufliche Perspektive im Waldland Brandenburg bietet. Was aber wird gemacht? Ohne Not wird der Forstbetrieb durch Ihre Pläne kaputt gemacht. Sie agieren wie die sprich wörtliche Axt im Walde.
Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 hat die Koalition ihren Antrag „Entwicklungsperspektiven für den Landesforstbetrieb“ beschlossen. Auch Sie forderten darin, dass eine Aufgabenkritik durchgeführt wird, um zu ermitteln, wie viel Personal für welche Aufgaben notwendig ist. Und ja, Sie beschlossen auch zu gucken, ob ein maßvoller Einstel lungskorridor eröffnet werden könnte. Nur leider hat Ihr An trag einen großen Pferdefuß: Aufgabenkritik, Personalausstat tung bzw. Prüfung eines Einstellungskorridors sollen beglei tend zur Funktionalreform stattfinden und damit nur einen Teil des Landesforstbetriebes, nämlich die Bewirtschaftung des Landeswaldes, umfassen. Nennen Sie das solidarisch?
Eines steht fest: Sicher und selbstbewusst zerschlagen Sie den Landesforstbetrieb mit Ihrer Kommunalreformaxt. Und die Landesregierung schaut zu, wie der Baum fällt. Was Sie anstel le dessen jedoch tun müssen, ist, die Forst- und Personalwirt schaft im Landesforstbetrieb wieder auf den grünen Zweig zu rücken. Wir brauchen ein mittelfristiges Personalentwicklungs konzept für alle Geschäftsbereiche des LFBs, also für die Lan deswaldbewirtschaftung, für forstliche Gemeinwohlleistungen und hoheitliche Aufgaben, Service und Finanzen und das Lan deskompetenzzentrum Eberswalde. Dieses Personalentwick lungskonzept 2025 muss anschließend in die Personalbedarfs planung einfließen.
Und wir müssen jungen Nachwuchskräften wieder eine beruf liche und damit private Perspektive eröffnen. Seit über 15 Jah ren werden keine jungen Forstleute mehr dauerhaft eingestellt - wohlgemerkt, obwohl wir an der Waldarbeitsschule Kunster spring hervorragende junge Menschen ausbilden. Einer von ihnen ist Daniel Sack. Er wurde vor knapp zwei Wochen Deutschlands bester Forst-Azubi beim Bundesausscheid der deutschen Landjugend in Güstrow. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Auch private Forstbetriebe nehmen die Kunsterspring-Absol venten mit Kusshand. Das alles zeigt uns, dass die Ausbildung
auf einem sehr hohen Niveau ist. Andere Bundesländer haben das bereits bemerkt. Sie greifen auf unsere gut ausgebildeten Absolventen gern zurück - nur Brandenburg nicht.
Selbst die Gewerkschaften bescheinigen Ihnen, dass Sie einen ganzen Betriebsbereich und eine ganze Beschäftigtengruppe gegen die Wand fahren. An der Landesforstkonferenz im Okto ber 2016 nahmen alle Fraktionsvorsitzenden - mit Ausnahme des Fraktionsvorsitzenden der SPD - teil. In der öffentlichen Diskussion wurde von allen bestätigt, dass wir vor dem Hinter grund der schweren Arbeit im Wald, des hohen Krankenstan des und des hohen Durchschnittsalters der beschäftigten Wald arbeiter endlich einen Einstellungskorridor und junge Leute im Landeswald brauchen. Und: Herr Christoffers, Herr Vogel und mein Kollege Ingo Senftleben sagten einen Besuch in der Waldarbeitsschule in Kunsterspring zu, und alle haben ihr Ver sprechen gehalten - nur nicht die SPD.
Verehrte Damen und Herren, nach dem Besuch meines Kolle gen Ingo Senftleben wollten wir als CDU-Fraktion das Prob lem mit Ihnen gemeinsam und fraktionsübergreifend lösen. Sowohl SPD als auch DIE LINKE und die Grünen haben im März 2017 ein Schreiben meines Fraktionsvorsitzenden erhal ten. Dieses war mit einem Gesprächsangebot verbunden, um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und Antworten auf die Fragen zur notwenigen Aufgabenkritik, zum Konzept einer mittelfristigen Personalentwicklung und zum dringend benötigten Einstellungskorridor zu finden. Eine positive Ant wort gab es lediglich vom Kollegen Vogel. Von der Koalition stehen die Antworten auf das Gesprächsangebot bis heute aus, was auch zeigt, wie wichtig Ihnen das Wort „solidarisch“ in Ihrem Koalitionsvertrag ist.
Sie haben heute die Gelegenheit, unserem Antrag zuzustim men. Auch die Auszubildenden an der Waldarbeitsschule Kunsterspring erwarten Antworten von der Landespolitik; die sind wir ihnen schuldig. Für dieses Jahr steht leider fest, dass, wenn den jungen Absolventen am 4. Juli in Kunsterspring die Abschlusszeugnisse überreicht werden, wohl leider niemand eine Stelle im Landesbetrieb Forst antreten wird. Denn diese Koalition sagt sicher und selbstbewusst: Nein. - Von einer soli darischen, zukunftsorientierten und tragfähigen Personalent wicklungspolitik hat sie sich verabschiedet. Diesen Eindruck können Sie heute mit Ihrer Zustimmung zu unserem Antrag korrigieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kollegen! - Gäste sind nicht vorhan den.
Es ist unbestritten, dass der Einzelplan des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft für unser Land wichtig ist, denn dieser Einzelplan ist der Instrumenten kasten zur Entwicklung des ländlichen Raums. Dass die Koali tionsfraktionen mit ihren zahlreichen Änderungsanträgen eine Reihe von Nachbesserungen vorgenommen haben, kann ich deshalb stellenweise nachvollziehen. Die Personalnot in wich tigen Bereichen des Landesamts für Umwelt, zum Beispiel bei der Genehmigung von Projekten im Hochwasser- oder Immis sionsschutz, ist seit vielen Jahren bekannt - mein Kollege Die ter Dombrowski hat dies schon mehrfach angemahnt. Hier be steht eindeutig Handlungsbedarf, den auch die Koalitionsfrak tionen endlich erkannt haben.
Unverständlich und absolut inakzeptabel ist jedoch die Igno ranz dieser rot-roten Landesregierung und der Koalition in an deren Bereichen. Seit Jahren warnen die Forstgewerkschaften, der Personalrat und Auszubildendenvertreter davor, dass die Personalpolitik nicht nachhaltig, sondern desaströs ist. Da ent wirft der Finanzminister auf der einen Seite eine Personalbedarfsplanung 2020, die einen weiteren drastischen Personal abbau im Landesforstbetrieb von jetzt rund 1 500 auf dann 1 000 Stellen vorsieht.
Ja, bitte.
Eine sehr gute Frage.
Damit rennen Sie bei mir tatsächlich offene Türen ein.
Wie einigen bekannt ist, fordere ich schon seit Jahren, dass wir endlich einen allgemeinen Ausgleichsfonds für Schäden durch geschützte Arten in Teich-, Land- und Forstwirtschaft auflegen. Ich habe da immer dieselbe Summe angesetzt, 2 Millionen Euro.
Wir sind in diesem Jahr schon
einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Wir hatten im letzten Jahr 100 000 Euro, in diesem Jahr sind es 300 000 Eu ro. Aber dieser Betrag ist für die Schäden, die in Teichwirt schaften auftreten.
Nun hatten wir aber in diesem Frühjahr dummerweise eine An hörung unter Beteiligung des Landesfischereiverbands. An die ser Stelle kam heraus - das ist unbestritten -,
dass Kormorane und Biber in milden Jahren eine Schadens summe von 600 000 Euro verursachen, in harten Wintern von 1 Million Euro.
Dass der Wolf auch in meinem Landkreis immer größere Schä den anrichtet, liegt auf der Hand. Jeden Tag stehen Meldungen in der Zeitung. Dass wir endlich einmal dieses Klein-KleinDenken aufgeben und das in diesem allgemeinen Ausgleichs fonds zusammenführen, dafür werbe ich. Und obwohl dies in der Haushaltsberatung im Ausschuss abgelehnt wurde, würde ich diesen Vorschlag wieder bringen.
Ich bitte darum, diesen Änderungsantrag positiv zu werten.
Jetzt bin ich mit meinem Redekonzept ein bisschen durchein andergekommen.
Das tut mir leid. Aber ich habe auch noch ein anderes wichti ges Thema.
Ich war beim Forst und dem Personalabbau. Gerade da sollte das Forstministerium hellhörig werden, denn damit werden die Einheitsforstverwaltung und die Landeswaldbewirtschaftung - hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben - zerschlagen, eine Her angehensweise wie mit der Axt im Walde, buchstäblich und sprichwörtlich.
Es wurde nicht einmal eine Aufgabenkritik durchgeführt, um sagen zu können, welche Aufgaben mit welchem Personal überhaupt noch erfüllt werden können.
Anstatt eines Kahlschlags brauchen wir für den Landesforstbe trieb einen Einstellungskorridor, sodass auch junge Menschen, die wir an der Waldarbeiterschule Kunsterspring oder an der Hochschule Eberswalde ausbilden, eine berufliche und damit familiäre Perspektive in Brandenburg haben. Dass das Durch schnittsalter der Beschäftigten im Landesforstbetrieb - mein Kollege Roick sprach es bereits an - mittlerweile 54 Jahre be trägt und der Krankenstand dauerhaft hoch ist, ist doch auch ein Ergebnis dessen, dass seit 15 Jahren keine jungen Forstleu te mehr dauerhaft eingestellt wurden. Dieser falschen Politik wollen wir ein Ende setzen und in den nächsten Jahren jeweils mindestens zehn Waldarbeiter der Entgeltgruppe 5 und min destens zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Ent geltgruppe 9 einstellen.
Dass unser Antrag für einen Einstellungskorridor für junge Forstleute absolut richtig ist, zeigten auch die Worte meines verehrten Kollegen Roick im Fachausschuss. Sinngemäß sagte er, dass man in der Personalpolitik etwas machen müsse - er hat es ja auch heute erwähnt - und die Nachwuchssicherung der Koalition zwar eine Herzenssache sei, man jedoch erst die Kreisgebiets- und Verwaltungsreform abwarten müsse. In An betracht unserer Situation halte ich das für keine gute Idee. Von einem Förster hätte ich mir mehr erwartet, lieber Wolfgang - vor allem mehr nachhaltiges Handeln.
Daher liegt Ihnen unser Antrag heute noch einmal zur Abstim mung vor.
Ein letztes Wort, Herr Minister: Als CDU begrüßen wir Ihre Zustimmung zum Antrag aus Sachsen und Mecklenburg-Vor pommern in der Umweltministerkonferenz. Die Frage, zu wel cher Population die Wölfe in Westpolen und Deutschland ge hören und welche Konsequenzen sich hieraus für den Erhal tungszustand ergeben, muss schnellstens geklärt werden. Wir befürchten nur, Herr Minister, dass Ihre Amtskollegin und Par teifreundin Barbara Hendricks hier weiter herumlaviert, auch weil sie - wie in der letzten Woche zu lesen war - keinen Ände rungsbedarf im europäischen Naturschutzrecht der FFH-Richt linie sieht. Mit dieser Position trägt sie dazu bei, dass sich der Unfriede auf dem Land noch verstärkt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich freue mich besonders, dass wir den Präsidenten des Landesfischereiverbandes, Lars Dettmann, auf der Tribüne begrüßen können. Herzlich willkommen!
Die Überschrift unseres Antrags bringt das ganze Problem auf den Punkt: „Nachhaltige Fischerei und Fischzucht endlich si chern und nicht durch übertriebenen Artenschutz weiter ge fährden.“ Was wir in der Fischerei in den letzten Jahren erle ben, grenzt an ein Trauerspiel, und die Landesregierung schaut gelassen zu.
Die schwierige wirtschaftliche Situation, in der sich die Fi scherei befindet, ist nicht neu. Sie müsste dem Landtag und auch dem Ministerium seit 2011 bekannt sein. Im September 2011 gab es einen einstimmigen Beschluss des damaligen Landtages, die Fischerei als Wirtschaftsfaktor und wichtigen Partner des Naturschutzes zu bewahren sowie die Potenziale zu nutzen. Geschehen ist bis heute leider nichts.
Mein Kollege Hendryk Wichmann sagte im Agrarausschuss: „Der Teichwirt ist nicht dafür da, den Kormoranen das kalte Büfett zusammenzustellen.“ Doch genau das ist tagtägliche Realität der Fischer und Teichwirte in Brandenburg. Das darf nicht länger so bleiben. Deshalb liegt Ihnen heute unser Antrag vor.
Wir fordern von Ihnen, Herr Minister, gemeinsam mit der Er werbsfischerei und der Fischereiforschung ein Gesamtkonzept zur Entwicklung und Stärkung der Fischerei und der Fisch zucht zu erarbeiten. Dieses Konzept muss sich an den Zielen des nationalen Strategieplans Aquakultur orientieren. Im Übri gen haben Sie dies, Herr Minister, auf der Agrarministerkonfe renz 2014 hier in Potsdam mitbeschlossen. In MecklenburgVorpommern ist man bereits viel weiter: Erst in der letzten Woche hat Ihr Amtskollege Till Backhaus die Strategie zur Entwicklung der Aquakultur in unserem Nachbarbundesland vorgestellt.
Weiterhin fordern wir von der Landesregierung, endlich einen Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden einzurichten, die durch geschützte Arten sowohl in der Fischerei als auch in der Land- und Forstwirtschaft verursacht werden. In der Anhörung waren sich alle Sachverständigen darin einig, dass die Natur schutzauflagen und der Schutz bestimmter Arten zu enormen finanziellen Verlusten in Betrieben führen, und das, obwohl sie
lange den von der EU geforderten günstigen Erhaltungszustand erreicht haben.
Damit wir uns wie bei meiner ersten Rede hier in diesem Haus im November 2014 nicht wieder falsch verstehen: Damals er hob mein geschätzter Kollege Wolfgang Roick den Vorwurf, ich würde den Konflikt zwischen Landnutzern und Naturschüt zern schüren.
Für die nachhaltige Bewirtschaftung zahlreicher Gewässer und Teichlandschaften ist ein Schadensausgleichsfonds die Voraus setzung für die Erhaltung ökologisch wertvoller Lebensräume in unserer Kulturlandschaft sowie das Erreichen der Ziele des Naturschutzes. Umso unverständlicher ist es für uns, dass die Koalition die Bildung eines Entschädigungsfonds lediglich prüfen möchte, und dies auch nur für Teichwirtschaften.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, jetzt finden die wichtigen Gespräche zum nächsten Landes haushalt - 2017/2018 - statt. Jetzt brauchen betroffene Fischer und Teichwirte Abhilfe und finanziellen Ausgleich! Jetzt müs sen Sie Farbe bekennen und sagen, ob Ihnen Fischerei etwas wert ist oder ob Sie die Probleme weiterhin ignorieren wollen!
Ich habe mir den Antrag der Koalition genauestens angesehen und sehr wohlwollend versucht, die besten Absichten heraus zulesen. Natürlich habe ich bis zuletzt gehofft, den Antrag mit Ihnen gemeinsam einbringen zu können. Bei dem Wort Prüf auftrag werde ich allerdings hellhörig. Diesen Prüfauftrag könnte man in Anbetracht der ernsten Situation mit einer Vali umtablette vergleichen, die sich in trübem Wasser auflöst.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sind die gewählten Abgeordneten, Sie sind der Souverän in diesem Land! Beauf tragen Sie den Minister nicht zu prüfen, sondern beauftragen Sie ihn, einen Schadensausgleichfonds einzurichten und ver nünftig auszustatten, sodass wir ihn mit dem nächsten Landes haushalt beschließen können!
Wir brauchen diesen Schadensausgleichsfonds so lange, wie das europäische Artenschutzrecht nicht überarbeitet und ange passt ist. Insbesondere muss die Listung der Arten in den An hängen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie an die tatsächliche Bestandssituation angepasst werden. Der deutsche Biber hat nichts mehr auf den Listen der Anhänge 2 und 4 zu suchen, sondern gehört auf die Liste von Anhang 5. Erst dann ist ein praxistauglicher Umgang im Sinne der Schadensabwehr mög lich. Dafür, verehrter Herr Minister Vogelsänger, sollten Sie sich bei der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in Berlin und bei Ihren Amtskollegen in den anderen Ländern so wie gegenüber der EU-Kommission einsetzen.
Unterstützung bekämen Sie von vielen Seiten, Herr Minister, auch von uns. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Auch ich kann meine Rede kurz halten.
Dem Bundesrat liegt bislang kein ressortabgestimmter Entwurf einer Düngeverordnung vor. Sie wissen, es handelt sich hierbei
um eine Bundesverordnung, die auf Druck der EU-Kommissi on im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens novelliert werden muss, weil die Düngeverordnung das Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie darstellt. Die Bundesre publik ist also aufgefordert, die Nitratbelastung im Grundwas ser zu reduzieren.
Seit der Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2013 wird über die Düngeverordnung und deren Novellie rungsbedarf sowohl auf Bundesebene als auch zwischen Bund und Ländern heftig gestritten. Fakt ist jedoch: Bislang liegt dem Bundesrat kein Entwurf vor, über den er beraten und ab stimmen könnte.
Vergleicht man den aktuellen Entwurf mit dem Entwurf vom Dezember 2014, stellt man fest, dass die aus einer Pressemit teilung des Bauernbunds Brandenburg stammende Forderung nach einer flexibleren Länderöffnungsklausel vom Bundes landwirtschaftsministerium längst aufgegriffen wurde. So sol len die Länder in Gebieten, in denen keine Nitratbelastung des Grundwassers vorliegt, Ausnahmen von manchen Vorschriften der Düngeverordnung zulassen können. Darüber hinaus sollen nach dem Entwurf in belasteten Gebieten auch solche Betriebe von gesonderten Auflagen freigestellt werden, die an bestimm ten Agrarumweltprogrammen teilnehmen.
Von daher geht die Diskussion bereits in die richtige Richtung, und der heutige Antrag ist unnötig. - Vielen Dank.
Die seit Langem anhaltende Milchpreiskrise stellt auch die brandenburgischen Milchbauern vor große Herausforderungen. Neben früheren europäischen Liquiditätshilfen verständigte man sich auf dem Milchgipfel am 30.05.2016 in Berlin darauf, ein Liquiditäts- und Bürgschaftspaket in Höhe von 100 Millio nen Euro plus x zu schnüren. Unbestritten ist, dass dies nur ein erster Schritt sein kann und nach dem Wegfall der Milchquote weitere strukturelle Veränderungen in der Wertschöpfungskette
Milch, insbesondere gegenüber Molkereien und Handel, folgen müssen. Bei der Bewältigung der Krise stehen jedoch auch die Bundesländer in der Verantwortung.
Ich frage die Landesregierung: Durch welche eigenen Maßnah men und in welcher Höhe unterstützt das Land Brandenburg die Brandenburger Milchviehhalter in der derzeitigen Milch preiskrise zusätzlich? - Vielen Dank.
Wir wollten speziell wissen, welche eigenen Maßnahmen das Land Brandenburg ergreift. Ich habe eine konkrete Nachfrage zur Ausgleichszulage. Könnten wir Näheres zur Verbreite rung - wie Sie es genannt haben - erfahren?
Frau Präsidentin! Verehrter Herr Minister Görke! Liebe Kolle ginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich würde es gar nicht so kompliziert machen und möchte nicht ausführlich auf diese ju ristischen Belange eingehen. Für mich ist der zentrale Punkt: In der Enquetekommission 5/1 zur Aufarbeitung von DDRUnrecht findet sich auch das Land Brandenburg wieder, das nunmehr selbst Unrecht begangen hat. Das hat mittlerweile Schicksale produziert. Einige besonders hart getroffene Bran denburger haben wir heute zum wiederholten Male auf der Tri büne.
Ich erwähnte bereits in meiner letzten Rede im Januar, dass ich es als großen Makel für uns alle als Abgeordnete empfinde, da für Mitverantwortung zu tragen. Ich für meinen Teil kann und werde mich nicht damit abfinden. Ich bitte Sie, verehrte Kolle gen von der Koalition, verehrter Herr Ministerpräsident und verehrter Herr Görke, tun Sie etwas dagegen! - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Udo Folgart hat es soeben gesagt: Die Nutztierhaltung beschäftigt uns im Hohen Haus immer wieder, und ich finde das gut und gerecht fertigt - gerade angesichts der düsteren Stimmung, in der wir uns derzeit befinden. Für alle in der Landwirtschaft Tätigen ist es ein besonders wichtiges Zeichen, dass wir uns dort wieder zu Wort melden.
Schließlich ist die Landwirtschaft und mit ihr die Tierhaltung eine tragende Säule im ländlichen Raum. Sie versorgt uns mit wertvollen Nahrungsmitteln, die nicht länger wertlos bleiben dürfen, und ernährt viele selbstständige Landwirte, viele Tau send Arbeitnehmer und deren Familien.
Brandenburg ist mit seinem geringen Viehbesatz von 0,4 Groß vieheinheiten pro Hektar - das entspricht der berühmten halben Kuh auf dem Fußfallfeld - ein vieharmes Land. Dabei ist das Potenzial weitaus größer. Unsere abwechslungsreichen Natur
räume und Kulturlandschaften bieten gute Voraussetzungen, um die regionale Wertschöpfung gerade auf den relativ ertrags schwachen Böden in unserem Bundesland durch eine Stärkung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter zu steigern.
Genau das war im Januar dieses Jahres Anlass und Grund ge nug für uns, unseren Antrag „Bäuerliche Nutztierhaltung in Brandenburg durch geeignete Rahmenbedingungen stärken“ einzubringen. Allerdings hatten wir im Januar auch die Ge wissheit, dass das Volksbegehren gegen Massentierhaltung er folgreich endete und sich der Landtag erneut mit den Forde rungen befassen wird. Während wir im Agrarausschuss die Ini tiatoren und Sachverständigen des Volksbegehrens anhörten, haben wir uns auch mit Forderungen unseres Ursprungsantrags befasst. Das war einerseits die Frage, wie man den Kommunen einen stärkeren Einfluss auf die Planung von Stallbauten ein räumen kann, und andererseits die Forderung, Überregulierung im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung zu vermei den. Beide Punkte unseres Ursprungsantrags sind in abgewan delter Form im Beschluss des Landtages zum Volksbegehren enthalten.
Wir haben uns als Fraktion deshalb entschieden, unseren da maligen Entschließungsantrag als fraktionsübergreifenden Kompromissvorschlag zum Volksbegehren einzubringen und un seren Ursprungsantrag durch diesen zu ersetzen. Wir sind trotz des Volksbegehrens der Überzeugung, dass wir eine Nutztier strategie für eine moderne, regionalverträgliche und flächenge bundene Nutztierhaltung in Brandenburg brauchen, um die vorhandenen Potenziale stärker zu nutzen. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass den Betrieben ein vernünftiges Wirtschaften und Investieren möglich wird.
Dass sich die Koalitionsfraktionen nun auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Nutztierhaltung einigen konnten, das zusätzlich zum Tierschutzplan erarbeitet werden soll, ist ein gutes Signal. Jedenfalls geht es in die richtige Richtung. Bleibt die Frage, wie wir die Nutztierhaltung in Brandenburg stärken können. Ohne eine Problem- bzw. Stärken-Schwächen-Analyse werden Sie nicht wissen, wo die Hemmnisse liegen und wo der Schuh drückt. Wie also wollen Sie dann ein zielgerichtetes Maßnah menpaket zusammenstellen, um die Mängel zu beseitigen? Wir hätten uns gewünscht, dass Sie nicht den zweiten vor dem ersten Schritt tun, sondern sich dem Ganzen problemorientiert nähern und dann prüfen, was mit welchen Maßnahmen zu tun ist.
Deshalb werden wir Ihrem Antrag und der vorliegenden Be schlussempfehlung nicht zustimmen, sondern uns enthalten. Im Ziel sind wir uns einig: die Nutztierhaltung in Brandenburg stärken. Aber wie der Weg dahin aussieht, wissen wir zum jet zigen Zeitpunkt nicht eindeutig, sondern hätten uns hier eine bessere Grundlage gewünscht, um zielorientiert und problem bewusst Entscheidungen treffen zu können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Dass wir in Brandenburg mehr bäuerliche Nutztierhaltung, die regional verträglich, artgerecht und flächengebunden ist, brauchen und auch vertragen können, bestreitet niemand - auch das Volksbe gehren nicht. Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür stimmen, könnten wir da auch vorankommen.
Als Erstes muss dafür die Bodenspekulation begrenzt und ge stoppt werden, denn Landwirte brauchen Fläche, und die er zielte Wertschöpfung soll nicht nach Hamburg, Düsseldorf oder Peking abfließen. Sie soll auch nicht von einem Hedge fonds-Manager in London verfrühstückt werden, sondern bei den Landwirten im Dorf bleiben.
Deshalb ist es notwendig, Herr Minister Vogelsänger, dass der Erlass zum Grundstücksverkehrsgesetz und Reichssiedlungs gesetz auch die Ortsansässigkeit genau definiert und Sie Vorga ben machen, wann das Vorkaufsrecht von wem ausgeübt wer den kann und soll und wer die Fläche am Ende bekommt.
Wenn wir die gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung erhalten wollen, müssen wir auch die Entscheidungskompe tenz der Kommunen stärken. Wie bereits bei der Volksinitiative gegen Massentierhaltung sind wir nach wie vor dafür, dass die Kommunen für Ställe, bei denen aufgrund ihrer Größe eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht ist, künftig über einen Bebauungsplan entscheiden sollen, ob dies vor Ort gewünscht ist oder nicht. Bei Mastschweinen würde dies beispielsweise für Anlagen ab 3 000 Tieren gelten - eine harte Forderung für potenzielle Investoren, finde ich. Auf Dialogveranstaltungen des aktuellen Volksbegehrens ist das allerdings weder zur Kenntnis genommen, geschweige denn als solches geschätzt worden. Deshalb erwähne ich dies hier ausdrücklich.
Bislang sind Ställe auch noch im Außenbereich privilegiert, wenn der Betrieb mehr als die Hälfte des benötigten Futters für
die Tiere auf den eigenen Flächen produziert. Wenn die Ent scheidung durch eine Änderung des Baugesetzbuches jedoch auf die Kommune übertragen und vor Ort gefällt würde, müssten die betroffenen Einwohner im Vorfeld einbezogen werden. Am Ende wird man dann sehen, ob eine Kommune für Arbeitsplätze kämpft und Steuern einnehmen möchte oder die Menschen sagen: Nein, wir wollen keinen Stall oder zumindest nicht einen so großen. - Im Idealfall geht man aufeinander zu und findet einen Kompromiss.
Ich komme jetzt auf das Thema Milch und Milchpreiskrise zu sprechen. Es freut mich sehr, dass auch die Koalition erkennt, dass Änderungen im Milchsektor nötig und faire Milchliefer verträge unausweichlich sind. Das gegenwärtige System der Liefer- und Abnahmebeziehung im Milchsektor, in dem die Milchviehhalter eine Pflicht zur Andienung ihrer Milch gegen über den Molkereien haben und zum Zeitpunkt der Anlieferung ihrer Milch nicht wissen, welchen Preis sie letztlich dafür er halten, ist zutiefst unfair.
Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Lebensmittelhändler Ihres Vertrauens, bedienen sich dort ein halbes Jahr an den Waren und legen dann den Preis, den Sie dafür zu zahlen gedenken, in die „Kasse des gegenseitigen Vertrauens“. Ich sage Ihnen: Der macht nicht lange.
Skeptisch bin ich auf der einen Seite, was die Aufforderung an die EU betrifft, die kompletten Mittel aus der Superabgabe für weitere Hilfsmaßnahmen im Milchmarkt zur Verfügung zu stel len. Es handelt sich hierbei um die Strafzahlungen bei Über schreitung der Milchquote, die es seit dem Ausstieg aus der Quotenregelung seit dem 01.04.2015 gar nicht mehr gibt. Ins besondere aus diesen Gründen werden wir uns bei Ihrem An trag enthalten.
Auf der anderen Seite unterstützen wir die Forderung nach ei ner steuerlichen Risikoausgleichsrücklage und einer Versteti gung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfall versicherung.
Verehrte Damen und Herren, als CDU-Fraktion haben wir die Überweisung unseres Antrags an den Fachausschuss beantragt. Wie ich weiß, werden die Koalitionsfraktionen dem Überwei sungsantrag zustimmen. Vielen Dank dafür. Darüber bin ich sehr froh, denn im Fachausschuss müssen wir uns noch einmal über die geplante Novellierung der Düngeverordnung austau schen. Als Landwirt möchte ich mich hier auf jeden Fall hin sichtlich der Überregulierung, insbesondere bei den Ausbrin gungsfristen bei organischem Dünger und der geforderten Er höhung der Lagerkapazitäten, schützend vor meine Berufskol legen stellen. Hier scheint das Bundesumweltministerium weit über das Ziel hinauszuschießen, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste. Jauche, Gülle und Silagesäfte haben sicherlich nicht gerade einen angenehmen Geruch. Es sind aber keine Indus triegifte, sondern organischer Dünger, dessen sorgsame Aus bringung im ökonomischen Interesse der Landwirte liegt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Für mich als Öko bauern ist es immer eine Abwägungsfrage, wenn solche Anträge gerade von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier gestellt werden.
Ich möchte mich zunächst fachlich Ihrem Antrag nähern: Das bundesdeutsche Immissionsschutzrecht und die besonderen Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - kurz TA Luft genannt - regeln bereits heute, was zu re geln ist. Wenn der Genehmigungsbehörde - in Brandenburg ist dies das Landesamt für Umwelt - ein entsprechender Antrag vorliegt, dann müssen zuvor vom Vorhabensträger Immissions prognosen für Geruch, Ammoniak und Stickstoffdeposition - also für den Austrag und die Ablagerung von Stickstoff bei spielsweise auf die Bodenoberfläche - beigebracht und vom Landesumweltamt genehmigt werden. Nach der TA Luft wird in Abhängigkeit von der Anzahl der gehaltenen Großviehein heiten ein entsprechender Mindestabstand der Tierhaltungsan lage zur nächsten Wohnbebauung festgelegt. Dieser Mindest abstand kann nur unterschritten werden, wenn durch produkti onsseitige Maßnahmen wie zum Beispiel emissionsarme Hal tungssysteme oder zusätzliche Entmistungsmaßnahmen die Geruchsemissionen gemindert werden. Sollten auch diese Maßnahmen nicht zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen auf das Schutzgut Luft beitragen, kann die Genehmigungsbe hörde den Einsatz von Abgasfiltern bzw. Abgasreinigungsanla gen anordnen, damit die Geruchs- und Partikelemission eines Stalls weiter gemindert und die zulässigen Grenzwerte einge halten werden.
Ein Punkt, der mir trotz mehrmaligen Lesens Ihres Antrages unklar bleibt, ist, wen Sie letztendlich mit einem Erlass ver pflichten wollen. Sie schreiben zwar, dass eine Filterpflicht für solche Tierhaltungsanlagen eingeführt werden soll, für die ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, aber Sie beabsichtigen auch, kleine Schweine- und Geflügelhal tungsanlagen nachträglich zum Einbau von Abluftreinigungs anlagen zu verpflichten, wenn Grenzwerte überschritten wer den.
Denkt man dies einmal weiter, dann würden Sie selbst Kleinst anlagen in den wirtschaftlichen Ruin treiben, denn eine Unter grenze im Hinblick auf Tierplatzzahlen lassen Sie in Ihrem An trag offen. Das ist für uns ein Grund, diesen Antrag abzuleh nen. Damit sind wir wieder bei der Abwägung. Bei der derzei tigen wirtschaftlichen Situation würden Sie damit auch diejeni gen Betriebe hart treffen, die wir und Sie auch in Zukunft im Markt halten wollen, nämlich die bäuerlichen Betriebe.
Die gerade erschienene Auswertung der Buchführungsergeb nisse für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2014/2015 zeigt, dass die Unternehmensergebnisse in der deutschen Landwirt schaft um 35 % eingebrochen sind. Damit sind wir wieder beim Thema Geld - es wurde schon von Herrn Raschke ange deutet, dass das ein Problem sein könnte.
Verehrte Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren in Brandenburg gut daran getan, das Bundesrecht eins zu eins in Landesrecht umzusetzen, um ortsansässige branden burgische Landwirte im Wettbewerb nicht zu benachteiligen. An diesem Grundsatz sollten wir auch in Zukunft festhalten. Ich finde, wir sollten zunächst - Udo Folgart hat es gerade an gesprochen - die vom Bund beabsichtigte Novellierung der TA Luft abwarten, bevor wir hier in Brandenburg in Aktionismus verfallen.
Mit der Novelle der TA Luft sollen auf der Grundlage der IEDRichtlinie, also der EU-Richtlinie über Industrieemissionen, neue Anforderungen formuliert werden. Deshalb ist es unsin nig, jetzt einen Landeserlass zur Einführung einer Filterpflicht zu fordern, wenn dieser im Jahr 2016/17 von einer novellierten TA Luft als höherrangigem Bundesrecht verdrängt wird. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Zunächst vie len Dank, liebe Tina Fischer, dass Sie den Landestierarzt ange sprochen haben. Darauf wäre ich auch eingegangen. Wir war ten alle schon eine ganze Weile darauf, dass die Stelle besetzt wird. Als Kollege möchte ich dafür Dank sagen.
Jetzt zum ernsten Teil - der wird die Koalitionsfraktionen si cher nicht so erfreuen. Meine Fraktion hat im Juni dieses Jah res beantragt, die Gebührenordnung des ehemaligen MLUV so zu verändern, dass für die gesetzlich vorgeschriebene Trichi nenschau bei Schwarzwild bis 20 Kilogramm - also Wild schweinfrischlinge - vorübergehend keine Gebühr von bran denburgischen Jägern erhoben wird. Udo Folgart und ich wa ren uns auf dem letzten Landesjägertag darin einig, dass dies eine sinnvolle Maßnahme im Sinne der Seuchenvorsorge auch für die Hausschweinbestände ist. Lieber Udo, du konntest dich in deiner Fraktion leider nicht damit durchsetzen.
Sollte diese hochinfektiöse Viruserkrankung auf Ostdeutsch land übergreifen, trifft es nicht nur die Wildbestände, sondern dann drohen auch den Landwirten enorme wirtschaftliche Schäden in den Ställen. Meine Enttäuschung über die Be schlussempfehlung des Ausschusses will ich hier nicht verber gen.
Ihre Beschlussempfehlung, meine Damen und Herren von der Koalition, wird an der Realität scheitern. Sie wollen jetzt Voll zugshinweise für die unteren Landesbehörden erarbeiten, in denen darauf hingewiesen wird, dass nach dem Gebührenge setz auf Gebühren verzichtet werden kann, wenn es sich um eine Leistung im besonderen öffentlichen Interesse handelt. Glauben Sie wirklich, dass die Landkreise freiwillig auf die Einnahmen aus Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Frischlingen verzichten, wenn ihnen die Ausgaben nicht von anderer Stelle ersetzt werden? Es ist doch die Kommunalauf sicht, die als erste an die Tür der Landkreise klopft und sie da ran erinnert, dass bei Gebührenverzicht mögliche Einnahmen entfallen. Schon aus diesem Grund läuft Ihr Beschluss ins Lee re.
Wenn die Jäger nicht von der Gebühr für die Trichinenuntersu chung befreit werden, werden sie kaum noch Frischlinge stre cken, denn kostendeckend ist die Sache nicht. Das ist auch nicht eigentlicher Sinn und Zweck der Jagd, sondern unsere Jäger haben einen naturschutzrelevanten Auftrag.
Ein Rechenbeispiel soll die Situation verdeutlichen: Ein Ver marktungspreis von 2 Euro pro Kilogramm würde einem Jäger ungefähr 40 Euro Umsatz pro erlegten Frischling bringen. Da von müssen Sie abziehen: Trichinenschaugebühren zwischen 4
und 10 Euro - je nach Landkreis -, Kosten für die Pacht des Reviers, landwirtschaftliche Unfallversicherung, Hegemaßnah men, Diesel und Munition. Diese Positionen senken den Wert des erlegten Wildbrets schnell auf null. Es ist also unsere Auf gabe, eine Motivation zu schaffen, zusätzlich Frischlinge abzu schießen.
Selbst die Landesregierung gibt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Schwarzenberg zu, dass einer kontinuier lichen Bejagung des Schwarzwildes bei der Prävention der Afrikanischen Schweinepest eine zentrale Bedeutung zukommt. Minister Vogelsänger führt in seiner Antwort weiter aus: Dies gilt insbesondere für die Bejagung von Frischlingen. Vor dem Hintergrund der hohen jährlichen Zuwachsraten von Schwarz wildbeständen und einer zur Verminderung von Wildschäden angestrebten Bestandsminderung sollten zumindest 80 % eines Frischlingsjahrgangs entnommen werden.
Die 300 000 Euro, die die Forderung nach einer Gebührenbe freiung der Jäger das Land jährlich kosten würde, könnten Sie doch aus dem Topf nehmen, aus dem bislang der Zaunbau im Landeswald finanziert wird, denn auf den wird ja zukünftig verzichtet. Ihre unnütze und wirkungslose Beschlussempfeh lung lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Der Kollege Benjamin Raschke - ich bin ihm dankbar, dass er die sen Tagesordnungspunkt nicht von der Liste genommen hat -
ist bereits darauf eingegangen: Die Haltung von Geflügel und insbesondere von Legehennen und Masthähnchen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die in Brandenburg geneh migten Anlagen und Ställe weisen aktuell mehr als 12 Millio nen Tierplätze auf. Diese Zahl sagt jedoch nichts über das Tier wohl aus, über das wir nicht nur im Zusammenhang mit der Volksinitiative gegen Massentierhaltung, sondern vor einigen Wochen auch im Fachausschuss wiederholt intensiv diskutiert haben.
Die Kollegen der Grünen haben zusätzlich zur Großen Anfrage eine Kleine Anfrage mit Nachfragen zu Antworten des Mini sters gestellt. In Frage 13 der Kleinen Anfrage 1026 geht es um Verstöße gegen das Tierschutzrecht, die bei Kontrollen durch die Veterinärämter festgestellt wurden. Schaut man sich die Zahlen an, stellt man fest, dass es in den Jahren 2009 bis 2013 die meisten Verstöße in der Kategorie Gebäude und Unterbrin gung gab. Auch wenn die in der Tabelle aufgeführten Werte klein sind, handelt es sich meines Erachtens um Verstöße, die nicht sein müssen bzw. nicht sein dürfen.
Ich begrüße deshalb die Entscheidung des Ministers, dass in Brandenburg ab dem 1. Januar 2017 bei Stallneu- und -um bauten nicht mehr die Basisförderung, sondern nur noch die Premiumförderung angeboten wird. Diese Entscheidung, Herr Minister, war absolut richtig und überfällig, auch weil die Ba sisförderung von Betrieben in Brandenburg kaum in Anspruch genommen wurde. Die frei werdenden Fördermittel sind in der Premiumförderung besser aufgehoben.
Damit bin ich beim Entschließungsantrag der Grünen. Ziel des Antrages ist es, die Mindeststandards der Premiumförderung an den Vorgaben der EU-Verordnung auszurichten. Diesen An trag wird meine Fraktion ablehnen, denn hierbei handelt es sich um die höchsten Standards überhaupt. Ich persönlich er achte eine Ausrichtung an den EU-Vorgaben als durchaus wün schenswert, halte es aber derzeit für unrealistisch, konventio nelle Landwirtschaft mit ökologischer Landwirtschaft gleich zusetzen. Ich bin vielmehr dafür, das Tierwohl im konventio nellen Bereich gemeinsam mit dem Berufsstand zu verbessern.
Die Grünen verlangen, dass bei der Premiumförderung eine Tierplatzobergrenze eingeführt wird. Eine Obergrenze gibt es indirekt schon heute, nur wird sie nicht an den Tierplatzzahlen festgemacht, sondern die Förderung ist gemäß der Richtlinie auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 2 Millionen Eu ro begrenzt.
Verehrte Damen und Herren, bereits in der Debatte zur Volksinitiative gegen Massentierhaltung hatte ich gesagt, dass Maß nahmen zum Tierschutz und für das Tierwohl weiter verbessert werden müssten. Das gilt auch für den Bereich der Geflügel haltung. Ich plädiere nach wie vor dafür, Maßnahmen gemein sam mit den Tierhaltern umzusetzen, denn bei der Einführung neuer Haltungssysteme und tierschutzgerechterer Methoden können und sollten wir die Landwirte nicht außen vor lassen.
Damit bin ich beim gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Landesre gierung sollte gerade in der Geflügel- und Schweinehaltung den Aufbau eines Netzwerkes von Demonstrationsbetrieben zur Verbesserung tierschutzrelevanter Haltungsbedingungen unterstützen und gemeinsam mit dem Berufsstand vorantrei ben. Die Deutsche Geflügelwirtschaft hat sich mittlerweile da zu verpflichtet, ab dem 1. August 2016 auf das Schnabelkürzen
und ab dem 1. Januar 2017 auf das Einstallen schnabelge kürzter Junghennen zu verzichten. Das kann nur gelingen, wenn neue Erkenntnisse in Demonstrationsbetrieben erprobt und dann umgesetzt werden, wenn die Praxistauglichkeit nach gewiesen wurde.
Zudem hatten wir uns bereits in der Diskussion um die Volksinitiative dafür ausgesprochen, die Tierschutz-Nutztierhaltungs verordnung zu novellieren und sie um Regelungen zur Puten haltung zu ergänzen. Dazu stehen wir nach wie vor, wohl wis send, dass mittlerweile eine freiwillige Branchenvereinigung der Geflügelwirtschaft vorliegt, die dazu dient, zu tiergerechte ren Haltungsformen zu kommen. Nur ist es mit der Freiwillig keit so eine Sache: Solange es keine verpflichtenden Anforde rungen gibt, bleiben solche Übereinkünfte freiwillig. Meiner Auffassung nach steht das dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz entgegen.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungs antrag. Den Antrag der Koalitionsfraktionen lehnen wir ab, weil darin wieder einmal nur eine Prüfung gefordert wird - da für brauchen wir aber, ehrlich gesagt, keinen Landtagsbe schluss. - Vielen Dank.
In einem Mastputenbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern ist vor kurzem das hochpathogene H5N8-Influenzavirus ausgebrochen. Daraufhin wurde der betroffene Betrieb gesperrt, die Tötung des Putenbestands angeordnet und ein weiträumiger Sicherheitsbereich eingerichtet, der unter anderem bis nach Brandenburg, in den Landkreis Uckermark reicht.
Ich frage die Landesregierung: Welche Vorkehrungen hat sie in Absprache mit den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern bereits ergriffen, um das Gefahrenpotenzial für Geflügelzuchtbetriebe bzw. Freilandgeflügelhalter sowie ihre Geflügelbestände in Brandenburg zu minimieren?
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Minister! Einigen von Ihnen, die bereits in der vergangenen Wahlperiode diesem Hohen Hause angehört haben, wird dieser Antrag bekannt vorkommen. Warum lege ich ihn wieder auf den Tisch?
Im vergangenen Landtagswahlkampf haben sich verschiedene Verbände mit Wahlprüfsteinen an die Parteien gewandt. Ein entscheidender Wahlprüfstein der Landnutzerverbände waren die wirtschaftlichen Schäden, die durch geschützte Arten hervorgerufen werden. Dies ist in Brandenburg ein wichtiger Punkt, für den es nach wie vor keine Lösung gibt.
Es hat mich sehr gefreut, dass die Kollegen von den Grünen dem Landesfischereiverband geantwortet haben, dass sie einem Fonds eventuell positiv gegenüberstehen würden. Herr Kollege Folgart, mit dem ich vorher schon ein Gespräch geführt habe, hat schon im Mai diesem Antrag zugestimmt und im Wahlkampf sehr deutlich gemacht, dass nicht nur die Landwirte diese Regelung - einen Ausgleichfonds - brauchen, sondern alle Landnutzer.
Worum geht es eigentlich? In unserem überarbeiteten Antrag fordern wir die Landesregierung unter anderem auf, die Einführung eines Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten zu prüfen. Bislang gibt es eine solche Regelung in Brandenburg nur für Schäden durch den Wolf. Die Erfolge im Artenschutz und die positive Bestandsentwicklung anderer Arten - zum Beispiel Biber, Kormoran, Fischotter, Kranich oder Wildgänse - führen nach wie vor zu Problemen, insbesondere zu wirtschaftlichen Schäden bei Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Wir können die Akzeptanz dieser Tierarten verbessern, wenn sich Artenschutz und Schutz der Lebensräume auf vier Säulen stützen: Dazu gehören erstens Information und Aufklärung, zweitens die Förderung präventiver Maßnahmen, drittens Eingriffsmöglichkeiten in den Bestand geschützter Arten, die sich in einem stabilen, das heißt günstigen Erhaltungszustand befinden, und viertens der finanzielle Ausgleich wirtschaftlicher Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Es gibt natürlich Ausnahmen, die wir auf Landesebene schon jetzt per Rechtsverordnung durchsetzen könnten, aber sie sind kaum praktikabel, weil sie nur unter drei Bedingungen erteilt werden dürfen: wenn keine Alternative vorhanden ist; wenn sich die Population der jeweiligen Art in einem günstigen Erhaltungszustand befindet; wenn die betroffenen Landnutzer von den wirtschaftlichen Schäden in ihrer materiellen Existenz gefährdet sind, das heißt, wirtschaftlich vor dem Ruin stehen. Solche artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen können natürlich nicht für Natura-2000- oder Naturschutzgebiete erteilt werden. Sie sind somit für Teichwirtschaften in Brandenburg nutzlos.
Verehrte Damen und Herren, aus genau diesen Gründen ist es wichtig, dass die Landesregierung die befristete Einführung eines Ausgleichsfonds für Schäden durch geschützte Arten in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter Beachtung des EUBeihilferechts prüft. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Erstens die Abschätzung der durch die geschützten Arten hervorgerufenen Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter enger Einbindung der Naturschutz- und Nutzerverbände; zweitens die Klärung, welche Schadensarten ausgeglichen werden können; drittens die Klärung der Zuständigkeiten, insbesondere bei der Frage, wer die Schadensfälle überprüft und wann ein Schaden anerkannt wird; viertens die Möglichkeiten der Finanzierung der Ausgleichszahlung durch das Land bzw. geeignete öffentliche Stiftungen. - Verehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte.