Thomas Günther

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tatsache, dass uns der Landesrechnungshof einen Prüfbericht zum Programm Stadtumbau Ost vorgelegt hat, zeigt für mich vor allem eines, nämlich die politische Bedeutung dieses Themas. Insgesamt stellt der Landesrechnungshof ausdrücklich fest, welche positiven Wirkungen Stadtumbau auf unsere brandenburgischen Städte bisher hatte. Wer hätte das zu Beginn des Programms gedacht? Ich erinnere hierbei an all die Sorgen und Ängste der betroffenen Mieter und Kommunen. Die positive Veränderung im Gesicht unserer Städte ist heute so selbstverständlich, dass einige fast schon gelangweilt sind, wenn man auf die Erfolge der Brandenburger Stadtentwicklungspolitik da ist dies nötig - hinweist.
Deshalb möchte ich hier einmal einen anderen Aspekt unter aktuellen Gesichtspunkten ansprechen, den Aspekt, dass die Brandenburger Wohnungswirtschaft trotz massiven Bevölkerungsverlustes - wir alle kennen die Zahlen - und trotz dereinst schwindelerregender Leerstandszahlen bei allen Problemen und bei allen Gefährdungen, die da sind, weitestgehend vor einem Ausverkauf bewahrt geblieben ist. Ich hoffe, das bleibt auch so. Wir können heute feststellen: Die Heuschrecken tummeln sich woanders, nicht dort. Vor allem aber ist Stadtumbau Ost, wie ich finde, ein gutes Gegenbeispiel für all jene, die immer sagen, der Staat hilft ja nur den Banken und tut nichts für den Mittelstand.
Mit diesem Förderprogramm werden regional verankerte Unternehmen, nämlich die Wohnungsunternehmen, als Arbeitgeber und vor allem als Auftraggeber in die Region hinein gestärkt. Stadtumbau sichert also auch indirekt Arbeitsplätze beim örtlichen Handwerker.
Da aber nichts so gut ist, dass man es nicht besser machen könnte, haben Landtag und Landesregierung die Hinweise des Landesrechnungshofes sehr ernst genommen. Fast ein Jahr Beratungszeit sprechen in meinen Augen für erhöhte Sorgfalt. Gleich drei Ausschüsse befassten sich in insgesamt vier Sitzungen mit dem vorliegenden Bericht. Alle drei Ausschüsse dokumentieren auch ihr Interesse, zukünftig an dem Thema dranbleiben zu wollen. So sind zu der Frage der wirtschaftlichen Situation der Wohnungsunternehmen, wo nach Meinung des Landesrechnungshofes noch nicht genug positive Effekte eingetreten sind, auf der Grundlage zukünftig aktuellerer Zahlen weitere Beratungen in den Ausschüssen vereinbart worden.
Auch die Landesregierung hat mit der neuen und zielgenaueren Städtebauförderrichtlinie 2009 und mit der Abweichung von der strikten Pauschalierung der Rückbauförderung auf die Empfehlung des Landesrechnungshofes reagiert. Gleichzeitig hat das Infrastrukturministerium den Dialog Stadtumbau initiiert. Damit wird sowohl die Kooperation der Umbaustädte untereinander gestärkt als auch die neue Förderperiode vorbereitet. Ziel ist es, wie eben vom Landesrechnungshof gefordert, über einheitliche und objektive Kriterien für die Auswahl der Stadtumbaustädte ab 2010 eine größtmögliche Transparenz herzustellen.
Ganz im Sinne der auch hier im Landtag gefassten Beschlüsse weist der Rechnungshof auf die Bedeutung der Entlastung der Wohnungsunternehmen von ihren Altschulden hin. Ich werte das als weitere Rückendeckung bei den Verhandlungen mit dem Bund. Auch die Ostbauminister haben mit einem einstimmigen Beschluss Mitte Mai noch einmal klar Position bezogen. Was Stadtumbau ab 2010 angeht, sind nämlich noch lange nicht alle Messen gesungen. Ich hoffe sehr, das Thema bleibt aus - wie ich sage - Einsicht in die Notwendigkeit auch nach dem 27. September auf der Tagesordnung im Bundestag und bei der Bundesregierung. Was Landtag und Landesregierung in Brandenburg angeht, bin ich da ganz optimistisch. Ich verstehe insofern den Bericht des Landesrechnungshofes als Aufforderung, weiterzumachen und noch besser zu werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast auf den Tag genau zwei Jahre her, dass die Linke - damals noch Linkspartei.PDS - einen Antrag mit der Überschrift „Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zur generellen Altschuldenentlastung auf dauerhaft leerstehende Wohnungen“ eingebracht hat.
- Ich wollte Sie doch gerade loben. Eines muss man nämlich sagen: Sie bleiben an dem Thema dran.
Jetzt, fast pünktlich zum Jahrestag, stellen Sie wieder einen Antrag zum Thema Altschulden. Aber lassen Sie mich zwischendurch einmal die Frage stellen: Was gab es eigentlich Neues in den letzten zwei Jahren? Gab es dramatische Entwicklungen? Sind Wohnungsunternehmen unter der Last der Altschulden zusammengebrochen? Die Antwort lautet: Nein. - Zumindest wegen der Altschuldenproblematik allein ist keine Wohnungsgesellschaft den Bach runtergegangen. Da spielen Leerstandsquoten, Beteiligung am Stadtumbau oder auch die Unterstützung durch die jeweilige Kommune eine wesentlich größere Rolle.
Natürlich trägt die Belastung mit Altschulden nicht gerade zu einem positiven wirtschaftlichen Ergebnis der Unternehmen bei. Natürlich kann man über die Berechtigung der Altschuldenregelung generell streiten. Natürlich würde sich auch jeder, der mit der ostdeutschen Wohnungswirtschaft verbunden ist, die Altschulden einfach wegwünschen. Und: Ja, die 15%Grenze zur Entlastung von Altschulden ist willkürlich gewählt. Aber - auch das muss man feststellen - die bestehende Regelung zur Altschuldenentlastung wirkt auch als Anreiz für den Stadtumbau. Noch immer wirkt dieser Anreiz offenbar nicht stark genug; denn noch immer wurde das Volumen der von den Unternehmen beantragten Entlastungen bis heute nicht voll ausgeschöpft. Es ist der Landesregierung, auch im Konsens mit den anderen ostdeutschen Bundesländern, in den zurückliegenden zwei Jahren, also zwischen ihren beiden Anträgen, gelungen, die Dauer der möglichen Inanspruchnahme von angemeldeter Altschuldenentlastung zu verlängern. Das allein ist gut und hilfreich. Wer aber - das muss man sagen - das angemeldete Entlastungsvolumen nicht einmal ausgeschöpft hat, der hat schlechte Karten, an dieser Stelle Zuschläge zu erhalten.
Wirklich neu an der Entwicklung der letzten beiden Jahre ist in der Tat die Wirtschaftskrise. Wenn hier Milliarden von Steuergeldern durch das Land geschickt werden, dann kann man gut verstehen, wenn das den Ideenreichtum auch in der Wohnungswirtschaft befördert. Da Rettungsfonds ja Hochkonjunktur haben, dachte sich der Antragsteller hier: Warum nicht einmal ein Rettungsfonds für Altschulden?
Da bleibt bei mir nur die Frage offen: Warum eigentlich ein Fonds? - Ein Fonds ist immer auch auf Rückflüsse angewiesen. Warum ein Fonds, wenn laut Ihrem Antrag sowieso prinzipiell alle entschuldet werden sollen? Dann sind es aber in Wirklichkeit nur die, die - so Ihr Vorschlag - die Bedingung erfüllen, in den nächsten fünf Jahren - das gilt offenbar für den gesamten Wohnungsbestand - die Miete nicht zu erhöhen. Außerdem sollen die entschuldet werden - so steht es in Ihrem Antrag -, die gleichzeitig auch noch investieren. Also auf der einen Seite eine Investitionsverpflichtung und auf der anderen Seite ein gleichzeitiges Verbot von Mieterhöhungen. Das scheint mir doch keine wirklich tiefgreifende Entlastung für wirtschaftlich belastete Unternehmen zu sein und dürfte - so prognostiziere ich einmal ganz vorsichtig - die Inanspruchnahme dieser Regelung auch deutlich einschränken.
Fazit: Ein wenig durchdachter und zudem nicht mit guten Erfolgschancen bedachter Antrag, den wir deshalb mit guten Gründen ablehnen.
Herr Appel, in den letzten Tagen gab es Äußerungen besonders von Abgeordneten des Bundestages, die erklären, wie viel Gelder in welche bestimmten Kreise gehen. Ich frage: Gibt es bereits Festlegungen dieser Art bei der Landesregierung?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um Verkehrssicherheit geht, dann werden oft Zahlen, Statistiken und
Ländervergleiche herangezogen. Auch ich werde in meiner Rede leider nicht umhinkommen, darauf Bezug zu nehmen. Eigentlich ist mir diese Zahlenakrobatik zuwider, denn hinter den Statistiken stecken menschliche Schicksale, betroffene Familien, in denen jemand durch einen Verkehrsunfall verletzt, behindert oder traumatisiert ist oder aus deren Mitte der Vater, die Mutter oder das Kind gerissen wurde. Jeder Verletzte, jeder Verkehrstote ist einer zu viel und kann uns als Politiker nicht ruhen lassen.
Klar ist, wir können kein Gesetz für Verkehrssicherheit erlassen, und dann war es das. Auch Einzelmaßnahmen bringen hier nicht die Lösung. Deshalb hat sich die Landesregierung im Jahr 2004 aufgemacht, in einer Gemeinschaftsaktion mit Behörden, privaten Initiativen und wissenschaftlicher Unterstützung die Bedingungen auf unseren Straßen und um sie herum sicherer zu machen. Sie hat sich aufgemacht, das Thema stärker in der Öffentlichkeit zu verankern. Hätte sich die Landesregierung damals vorgenommen, die Zahl der Unfälle bzw. der im Straßenverkehr Getöteten zu senken, dann würde Ihnen von der Linksfraktion heute vermutlich der Grund für diesen Antrag fehlen. Sie haben die Selbstverpflichtung der Landesregierung, nämlich die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten jedes Jahr um 5 % zu senken, zum Anlass genommen, um auf das halb leere Glas hinzuweisen. Da braucht man nichts zu verschweigen: Das Glas ist in der Tat halb leer. Eine Senkung um 5 % ist nicht erreicht worden, und wir sind im Bundesvergleich der im Straßenverkehr Getöteten pro 100 000 Einwohner absolutes Schlusslicht. Es gibt also in diesem Bereich wahrlich noch viel zu tun.
Aber ein halb leeres Glas ist eben immer auch halb voll. So hat sich die Zahl der Verkehrstoten in den letzten zehn Jahren um 60 % verringert, das heißt, es sind weniger Mütter, Väter und Kinder auf Brandenburger Straßen gestorben.
Die Zahl der Unfälle insgesamt hat sich seit Beginn dieses Verkehrssicherheitsprogramms im Jahr 2004 um 3 000 verringert. Die Unfallzahlen in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen sind besonders deutlich gesunken. Das ist erfreulich. Unsere prägenden Brandenburger Alleen sind sicherer geworden. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als viele die Bäume in den Alleen aus Sicherheitsgründen fällen wollten. Die Zahl der auf Alleen Getöteten ist von 336 vor zehn Jahren - damals war das Thema sehr aktuell - auf 103 im letzten Jahr gesunken. Das ist positiv. Das gehört unserer Auffassung nach auch in einen Landtagsantrag zu diesem Thema.
In der Sache ist natürlich nichts gegen eine Überprüfung des Verkehrssicherheitsprogramms einzuwenden. Erfahren sollten wir dabei jedoch nicht nur, welche Maßnahmen nicht wirksam waren, sondern auch, was gut funktioniert hat und deshalb verstärkt und ausgebaut werden sollte. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollte das MIR unserer Meinung nach möglichst weit verbreiten und von sich aus alle Fachausschüsse des Landtages und vor allem die interessierte Öffentlichkeit zur Diskussion über dieses Thema einladen.
Wir wissen, das Thema muss der gesamten Gesellschaft am Herzen liegen. Wir ahnen, Verkehrssicherheit wird eine Daueraufgabe bleiben: von der Verkehrserziehung im Kindergarten bis zur Stadtplanung für die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren. Am Ende aller Bemühungen steht jedoch immer der Mensch in all seiner Unvollkommenheit und Irrationalität. Im
Straßenverkehr können wir diese menschlichen Züge täglich exemplarisch beobachten.
Wenn wir es gesetzlich noch nicht hinbekommen, ein bundeseinheitliches Tempolimit auf Autobahnen und 0,0 Promille einzuführen, müssen wir erklären, aufklären und überzeugen, dass es gut und richtig ist, wenn sich Verkehrsteilnehmer aus eigenem Interesse - wohlgemerkt: aus eigenem Interesse - daran halten und nicht, weil sie Sanktionen fürchten müssen. Es gilt also, noch eine Menge Überzeugungsarbeit zu leisten. Packen wir es an! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 17. Juni dieses Jahres hat Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee erklärt:
„Der Stadtumbau Ost wird auch nach 2009 als eingenständiges Programm weitergeführt.“
Das war zwar keine große Überraschung, hat aber Erleichterung in mindestens 32 brandenburgischen Stadtumbaustädten hervorgerufen. So hat beispielsweise auf einer Veranstaltung
der SPD-Fraktion am Montag der Bürgermeister von Wittenberge, einer Stadt, der allgemein attestiert wird, dass es dort sehr gut laufen würde, eingeschätzt, dass man erst am Ende des ersten Drittels des gesamten Prozesses angelangt sei. Gut also, dass Klarheit über das Ob besteht.
Bleibt die entscheidende Frage: Wie geht es im Stadtumbau weiter? Für uns als Landtag ist jetzt eine gute Gelegenheit, der Landesregierung per Beschluss unsere Vorstellung mitzuteilen. Das sollte auch die Marschrichtung bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund über das Wie des zukünftigen Stadtumbaus sein. Da steht als Erstes die schon beinahe philosophisch anmutende Frage von gemeinsamen oder getrennten Programmen für Ost und West auf der Tagesordnung.
Sicher, Stadtumbau ist auch im Westen nötig. Auch dort schlägt die demografische Entwicklung zu. In einigen Orten in Westdeutschland gibt es inzwischen einen größeren Sanierungsbedarf als an vielen Stellen in Ostdeutschland. Für mich ist aber entscheidend, dass wir einen Programmteil Ost bekommen, der der Art und vor allem dem deutlich größeren Umfang des Handlungsbedarfs gerecht wird. Infolge des Geburtenrückgangs in den 90er Jahren ist eigentlich nur noch die Dimension der zweiten Leerstandswelle umstritten. Insofern wäre mindestens eine Fortführung der Förderung auf bisherigem Niveau angezeigt.
Außerdem wird überall im Land der Ruf laut: Lasst uns flexibler mit all den Programmen umgehen! Das ist verständlich, hat aber natürlich auch Grenzen. Gut ist, dass die Dimension von Abriss und Aufwertung je nach Problemlage in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird und wir trotzdem im Landesschnitt etwa bei dem angestrebten Verhältnis 50 : 50 liegen. Wer bisher gut vorangekommen ist, kann jetzt verstärkt etwas im Wohnumfeld machen. Wo aber noch immer durch hohen Leerstand das Wohnungsunternehmen wirtschaftlich gefährdet ist, sollte auch mehr und schneller abgerissen werden können. Denn Leerstand und nicht in Anspruch genommene Altschuldenhilfe kosten jeden Tag Geld - Geld, das am Ende die übrigen Mieter aufbringen müssen. Daran kann wirklich niemand ein Interesse haben.
Ich weiß: Das Thema Altschulden - das ist auch der Kern des Änderungsantrags der Linken - kommt immer wieder als Thema vonseiten der Unternehmen. Darüber kann man von der 15%-Grenze bis hin zur Berechtigung von Altschulden diskutieren. Am greifbarsten und erreichbarsten ist aus heutiger Sicht jedoch die zeitliche Streckung des Termins zur Inanspruchnahme dieser Altenschuldenhilfe. Denn hier ist landesweit noch lange nicht das Volumen ausgeschöpft worden, das die Unternehmen beantragt haben. Vor diesem Hintergrund einen Nachschlag zu verlangen - im Grunde ist das der Tenor des Antrags der Linken - wäre schon ziemlich vermessen. Wir wollen zwar unsere Landesregierung beauftragen und ihr ein Mandat geben, aber - so solidarisch sind wir als Regierungskoalition - nicht schon einen Misserfolg vorprogrammieren.
Zukünftig, meine Damen und Herren, werden wir verstärkt über den Rückbau, die Anpassung oder die Stilllegung von Infrastruktur reden müssen - ein zugegeben äußerst komplexes Geflecht, von den Rückbaukosten bis zu steuer- und bilanztechnischen Problemen. Da erwarte ich keine schnelle Lösung, aber immerhin Ansätze, Anregungen und Hinweise der Landesregierung.
Außerdem möchten wir gern, dass die Landesregierung die jährlich notwendigen Verwaltungsvereinbarungen schneller bestätigt. Da doch im Detail öfter einmal neue Bedingungen gesetzt werden, bedeutet das für die, die täglich damit arbeiten müssen, ein wichtiges Stück Planungssicherheit.
Wir wollen, ja wir müssen das Thema Stadtumbau auf Landesebene wachhalten. Wir wollen es politisch begleiten und wollen, dass die Landesregierung eine aktive Rolle gegenüber dem Bund und den Kommunen spielt. Wir wollen, dass die Landesregierung genauer auf die Einhaltung der selbstgesteckten Ziele der Städte schaut und gegebenenfalls danach schaut, wo noch Hilfe und Unterstützung notwendig ist. Wir wollen, dass die Landesregierung auch den Stadtumbau mit den neuen Instrumenten der Wohnraumförderung - Aufzugsförderung etc. sinnvoll verbindet. Wir wollen, dass auch die privaten Wohnungseigentümer auf die schwerere zweite Etappe mitgenommen werden. Wir wollen, dass man über das Thema nicht nur dann spricht, wenn eine Einwohnerabstimmung ansteht oder aber der Landesrechnungshof einen Bericht vorlegt.
Natürlich werden wir auch im Ausschuss über den Bericht reden, und zwar sowohl über die positive Beurteilung des Stadtumbaus an sich als auch über die Anregung zu bestimmten Instrumenten. Den Hinweis in dem Bericht etwa, dass sich die wirtschaftliche Situation der meisten Unternehmen noch nicht deutlich genug gebessert hat, werte ich als Unterstützung unseres Anliegens, mit dem Stadtumbau weiterzumachen, ja sogar noch eine Schippe draufzulegen.
Was nicht in unserem Antrag steht, weil es die Kommunen aus meiner Sicht einfach machen müssen, um erfolgreich zu sein das kann der Landtag nicht beschließen -, ist die möglichst frühzeitige und umfassende Bürgerinformation vor Ort. Die Erfahrungen sind im Grunde überall die gleichen: Wer die Bürger einbezieht, sie beteiligt, sie mitmachen und mitentscheiden lässt, ist insgesamt erfolgreich. Es zeigt sich, dass es sich auszahlt, ein bisschen mehr Zeit für Gespräche aufzuwenden. Dafür gibt es gute Beispiele im Land. Ohnehin sollten sich die betroffenen Kommunen im Land meiner Meinung nach mehr austauschen und voneinander lernen.
Als der Rück- und Umbau losging, gab es viele Zweifler. Niemand bezweifelt heute - so absurd es für einen Außenstehenden klingen mag -, dass der Abriss von vielen Tausend Wohnungen das Wohnen in Brandenburg attraktiver und sicherer gemacht hat. An der Stelle gilt es weiterzumachen und vor allem noch besser zu werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich an die Bauordnung heranwagt, braucht stets sehr viel Geduld. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, jährt sich die Ausschreibung zur Erstellung eines Gutachtens, um die Bauordnung zu evaluieren, bald das zweite Mal. Der Vorlage dieses Gutachtens folgten Workshops mit Fachleuten und Verbänden sie waren also eingebunden -,
schließlich der Gesetzentwurf der Landesregierung - in diesem allerdings im Wesentlichen nur verfahrenserleichternde Änderungen. Darauf folgten natürlich das ganz normale parlamentarische Verfahren und wiederum die Anhörung von Kammern
und kommunalen Spitzenverbänden, aber auch eine Vielzahl von Stellungnahmen. Es bleibt dem parlamentarischen Verfahren anheimgestellt, aus diesen Stellungnahmen Dinge zu nehmen, Dinge zu verwerfen. Da sind wir als Parlamentarier gefragt und geben das nicht gänzlich an Fachleute ab.
Es zeigt sich: Immer wieder, wenn wir die Bauordnung verändern wollen, erregt das ein hohes Maß an Aufmerksamkeit bei denen, die davon betroffen sind, die täglich damit arbeiten müssen. Aber dieses anspruchsvolle Unterfangen, die verschiedenen Interessen zusammenzubringen und dabei auch den Vorteil für den Bauherrn - um ihn geht es letztlich - im Auge zu behalten, rechtfertigt unter dem Strich die umfangreiche Beratungszeit.
In den Änderungsantrag der Koalition sind die aus unserer Sicht wichtigsten Anregungen aus der Diskussion zuvor eingeflossen. So haben wir unter anderem einige Hinweise aus einzelnen Kreisen im Rahmen des Bürokratieabbaus noch einmal aufgegriffen. Auf zwei unserer Vorschläge möchte ich eingehen.
Wir haben bezüglich der Anwendung erneuerbarer Energien an Bestandsbauten auf eine mögliche landeseinheitliche Regelung verzichtet. Hingegen haben wir weitere baurechtliche Erleichterungen für das Anbringen von Solaranlagen an Gebäuden vorgeschlagen und wollen den Kommunen die Möglichkeit geben, per Satzung Art, Umfang und bauliche Gestaltung solcher Anlagen zu regeln. In den Kommunen ist die Zuständigkeit dafür am besten aufgehoben, da hier der örtliche Wohnungsbestand, die baurechtlichen oder denkmalrechtlichen Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien und auch die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer am besten eingeschätzt werden können.
Die gravierendste Änderung soll aber die Einführung eines konzentrierten Bauvorbescheides sein. Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag haben uns gleichermaßen aufgefordert, hier mutig zu sein. Wir haben das prüfen lassen, und das Gutachten unseres Parlamentarischen Beratungsdienstes hat uns dann weiter ermutigt, dieses neue zusätzliche - wohlgemerkt: zusätzliche - Instrument vorzuschlagen. Wer also künftig nach einem Bauvorbescheid verlangt - beispielsweise, weil er den Wert eines Grundstücks klären möchte -, der kann muss nicht, aber kann - neben den reinen baurechtlichen Fragen etwa auch Fragen des Denkmal- oder des Naturschutzes klären lassen. Weil diese Regelung für uns in Brandenburg neu ist, werden wir sie nach spätestens zwei Jahren hinsichtlich Inanspruchnahme und Wirkungsweise auf den Prüfstand stellen. Wir glauben aber, dass wir mit diesem konzentrierten Vorbescheid und der mittlerweile bewährten konzentrierten Baugenehmigung vom gesetzlichen Rahmen her gute Servicebedingungen für den Bauherren haben.
Bleibt abschließend die Bitte an die Baubehörden, hier mitzuziehen und sich betreffs der in den einzelnen Ämtern sehr unterschiedlichen Bearbeitungszeiten auf einem möglichst niedrigen Niveau anzugleichen.
Bleibt die Bitte an die Ämter: Beraten Sie, geben Sie Hinweise und Empfehlungen auch, wenn Sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind! Auch hier gibt es gute Beispiele, die in vielen Behörden Nachahmung finden sollten.
Ich bedanke mich für Ihre Geduld und bitte um die Annahme der Beschlussempfehlung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Märker gilt allgemein als sehr bodenständig. Dass trotzdem so viele Märker in den letzten Jahren entgegen ihren Gewohnheiten das Land verlassen haben, ist der Grund für die größten Probleme, die wir rund um das Thema Wohnen haben. Dass dieses Thema in der öffentlichen Wahrnehmung nicht die alleroberste Priorität hat, liegt vor allem an den deutlichen Verbesserungen in diesem Bereich in den letzten 18 Jahren. Leider fragt die Fraktion DIE LINKE nicht nach den Investitionssummen von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen nach 1990 für Modernisierung, Wohnumfeldgestaltung usw. und auch nicht nach den dafür ausgereichten Fördermitteln - Zahlen, die auch mich interessiert hätten. Im Zusammenhang mit einer Großen Anfrage hätte es wunderbar gepasst.
Man kann heute am Bild unserer Städte und Dörfer sehen, wie viele sich von grauen Mäusen zu ansehnlichen Wohnstandorten mit hoher Lebensqualität entwickelt haben. Auch das Angebot und die Mischung im Wohnungsbestand haben sich verbessert. Beim Wohneigentum haben wir mittlerweile fast den Bundesdurchschnitt erreicht, und trotzdem gibt es im Land gut 150 000 mietpreisgebundene Wohnungen. Ich bin für Frage 11 dankbar, die der Landesregierung die Gelegenheit gab, einmal aufzulisten - zwar nicht im Detail, aber immerhin allgemein -,
was das Landeswohnungsbauvermögen, das ja heute allgemein als verstecktes Haushaltsrisiko dargestellt wird, unter anderem für die Versorgung mit qualitativ gutem und kostengünstigem Wohnraum in Brandenburg geleistet hat. Zusammen mit dem erwähnten hohen Prozentsatz kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen, bei denen Privatisierungen - auch das geht aus der Anfrage hervor - nur ein Randthema sind, bietet Brandenburg heute insgesamt eine breite Vielfalt an Wohnqualität für alle Ansprüche und nahezu jeden Geldbeutel. Wohnungsunternehmen sprechen übrigens eher mit Bedauern von nur begrenzten Mietsteigerungspotenzialen alles Zeichen für einen ausgesprochenen Mietermarkt. In der Fläche des Landes ist dieser sicherlich noch ausgeprägter als im Randbereich von Berlin. Rund um die Hauptstadt hat besonders unsere Landeshauptstadt Potsdam in den letzten Jahren - auch mit Hilfe von Fördermitteln - so erfolgreich an Attraktivität gewonnen, dass Immobilien- und Mietpreise im Gegensatz zu fast dem gesamten Rest des Landes noch immer kontinuierlich steigen, dass man hier mit einem Wohnberechtigungsschein deutlich länger auf eine Wohnung wartet als sonst irgendwo im Lande Brandenburg.
Ob diese Tendenz überhaupt mit öffentlichen Mitteln zu stoppen ist, bleibt für mich fraglich. Wenn hier aber erfolgreich gegengesteuert werden soll, dann bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller Akteure vor Ort.
Meine Damen und Herren, nach den großen Investitions- und Förderprogrammen der 90er Jahre, die den Osten deutlich bevorzugt haben, werden wir jetzt mehr und mehr auf Bestandspflege und Qualitätsverbesserung setzen. Die Herausforderungen der Wohnungspolitik in den kommenden Jahren lauten deshalb - einige decken sich mit den von meiner Vorrednerin genannten -: Erstens müssen wir den Stadtumbau in der vor uns liegenden schwierigen zweiten Phase vorantreiben. Zweitens müssen wir mithelfen, die Wohnungsbestände für das, was uns mit der demografischen Entwicklung bevorsteht, fit zu machen. Drittens muss uns der Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch wegen steigender Nebenkosten auf Dauer wirtschaftlich sinnvoll gelingen.
So viel in fünf Minuten zu dem großen Thema „Wohnen in Brandenburg“. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir abschließend - aus meiner Sicht mit gutem Gewissen - feststellen: Es wohnt sich gut in Brandenburg. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17 gibt es bereits seit 1992, weshalb ich davon ausgehe, dass es in den Grundsätzen allgemein bekannt ist. Es war und ist umstritten und wird es wahrscheinlich auch in Zukunft bleiben. Wir haben es gehört: Von SPD-Parteitagen bis hin zu Stadtverordnetenversammlungen gibt es diverse Beschlüsse.
Auch der Landtag Brandenburg hat sich wiederholt mit dem Thema befasst, zuletzt am 15. Dezember 2004. Anlass war damals das sechs Wochen zuvor eröffnete Planfeststellungsverfahren zum Teilprojekt des Ausbaus des Sacrow-Paretzer Kanals. Der Landtag hat damals einen Beschluss gefasst, der sich
nicht nur grundsätzlich zum VDE 17 positioniert, sondern auch Forderungen an die Landesregierung in Bezug auf besagtes Teilprojekt formuliert. Vom Zeitpunkt besagter Beschlussfassung bis heute ist das in den Berliner und Brandenburger Binnenhäfen umgeschlagene Frachtaufkommen übrigens erfreulicherweise um rund 25 % gestiegen.
- Ich sagte ganz klar: Von 2004 bis heute - keine Prognosen, sondern abgerechnete Zahlen.
- Ich weiß, dass die Ausgangsbasis für VDE 17 eine andere war, nämlich die Zahlen von 1992; deshalb nenne ich bewusst nur die Zahlen 2004 bis 2007. Sie, die LINKE, wollen vom Landtag feststellen lassen, dass der Beschluss von damals nicht erfüllt wurde. Schauen wir also noch einmal an, was Ende 2004 beschlossen wurde. Zentrale Aussage damals:
„Das Projekt VDE 17 wird nicht infrage gestellt. Die Ausbaustandards müssen dem Kosten-Nutzen-Verhältnis entsprechen.“
Von der Landesregierung forderte der damalige Beschluss, dass sie im Infrastrukturausschuss vor Abgabe ihrer Stellungnahme zum Projekt Sacrow-Paretzer Kanal berichten sollte. Dies ist in der vergangenen Woche durch einen Vertreter des Landesumweltamtes geschehen; mein Vorredner hat es erwähnt. Der Vertreter hat uns erklärt, dass sein Amt eine positive fachliche Stellungnahme zum Kanalausbau abgeben wird, und auch das Ministerium hat - auch das wurde bereits gesagt eigentlich keinen Zweifel an seiner inhaltlichen Position gelassen. Außerdem sollte sich laut damaligem Beschluss die Landesregierung dafür einsetzen, dass einzelne Maßnahmen an der Unteren Havel bis zum Güterverkehrszentrum Wustermark erst dann begonnen werden, wenn der Bund eine Gesamtprojektfinanzierung dargestellt hat.
Ich kann nicht beurteilen, ob und wie die Landesregierung sich hier eingesetzt hat. Dazu wird der Minister hoffentlich gleich etwas sagen. Ich kann nur feststellen: Das VDE 17 läuft jetzt schon über 15 Jahre und ist seitdem vielfach verändert worden. Es ist quasi ein lebendes - hoffentlich auch ein lernendes - Projekt. Deshalb gehe ich davon aus, dass auch der gegenwärtige Projektstand noch lange nicht das letzte Wort ist. Dass es da keine einmal dargestellte Gesamtfinanzierung gibt, ist meiner Meinung nach nicht nur nachvollziehbar, sondern im Sinne eines vernünftig dimensionierten Projektes möglicherweise sogar gut, denn wenn das Geld erst einmal da ist, neigt man ja dazu, wie angedacht zu Ende zu bauen. Sich aber mit jedem Teilstück immer wieder vor einer klammen Bundeskasse rechtfertigen zu müssen kann auch heilsame Wirkungen haben.
Unterm Strich aber bleibt VDE 17 eindeutig ein Projekt in politischer und wirtschaftlicher Verantwortung des Bundes. Dieser muss das vor seinen Gremien, vor seinen Abgeordneten rechtfertigen, auch wenn Föderalismus manchmal wehtut. Wir haben hier keine Zuständigkeit. Wir haben aber eine Meinung. Die haben wir deutlich gemacht, und dabei kann es, denke ich, auch bleiben.
Herr Minister, zunächst einmal herzlich willkommen in der Phalanx der Befürworter! Ich hoffe, dass Sie die Möglichkeit haben werden, die zusätzlichen Mittel, die sicherlich benötigt werden, im Haushalt ausfindig zu machen.
Ich habe zwei Fragen. Erstens: Gehen Sie davon aus, dass sich nicht nur die Summe der Wohngeldzahlungen an die Empfangsberechtigten erhöhen wird, sondern dass auch die Zahl der Empfangsberechtigten steigen könnte?
Zweitens: Wird auch die Aufteilung im Verhältnis von 50 : 50 zwischen Bund und Ländern noch einmal Gegenstand von Verhandlungen sein?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wieder einmal liegt uns eine Novelle der Bauordnung vor. Nach der großen Überarbeitung 2003 sind es nun - darauf wurde ja schon hingewiesen - eher kleine Veränderungen, Berichtigungen, Klarstellungen, Anpassungen an EU-Vorschriften. Auch das ist im Gesetzgebungsverfahren notwendig.
Es ist ja auch prinzipiell richtig, dass Gesetze alle paar Jahre auf ihre Wirkung hin überprüft und gegebenenfalls auch verändert werden. Das muss kein Verfahren zum Selbstzweck sein, sondern der Koalitionsvertrag gibt hier eine klare Richtung vor. Bürger- und Investorenfreundlichkeit soll nämlich das Ziel sein. Wenn man sich die Ergebnisse der Evaluation und die Vorschläge des Gesetzentwurfs so anschaut, dann muss man zu dem Ergebnis kommen: Die Brandenburgische Bauordnung ist
schon in ihrer jetzigen Fassung recht bürger- und investorenfreundlich.
In der Tat bezogen sich die allermeisten Vorschläge des Gutachtens und die auf den Tagungen und in den Workshops des Ministeriums unterbreiteten Vorschläge auf Vereinfachungen im Verfahren.
Schon jetzt wird in Brandenburg eine Baugenehmigung erteilt, die beispielsweise auch umwelt-, denkmal- oder wasserrechtliche Genehmigungen umfasst; im vereinfachten Verfahren ergeht diese Genehmigung sogar bereits nach vier Wochen verbindlich. Am Ende steht dann nicht einmal eine Schlussabnahme, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Das wird allgemein als modern und fortschrittlich anerkannt. Das soll auch so bleiben. Insofern gilt es zu überprüfen, ob die wenigen vorgeschlagenen materiellen Änderungen diesem Geist der Bauherrenfreundlichkeit auch folgen.
Die interessantesten Änderungsvorschläge liegen hier vielleicht noch in den Bereichen Abstandsflächen für Bestandsbauten, Grenzbebauung oder im Verfahren zum Bauabschluss.
Die vorgeschlagenen Änderungen am Ingenieur- und am Architektengesetz sind - wie ich finde - noch das Interessanteste an diesem Gesetzentwurf.
Im Zuge der Vereinfachung und Entbürokratisierung der Bauordnung - wie gerade geschildert - haben wir mit den Novellen in den letzten Jahren immer mehr Verantwortung von staatlichen Bauämtern auf Ingenieure, Architekten, Bauvorlageberechtigte, Objektplaner übertragen. Deshalb folgt es auch einer gewissen Logik, wenn die Anforderungen, die Aufsicht und die Selbstkontrolle innerhalb dieser Berufsgruppen strenger gestaltet werden.
Wie bekommt man aber gleichzeitig - bei dieser Strenge - einen freien und gleichberechtigten Zugang von Brandenburger Architekten zu Tätigkeiten in anderen Bundesländern und natürlich auch auf der anderen Seite einen ungehinderten Zugang von qualifizierten auswärtigen Architekten zur Arbeit in Brandenburg hin, wenn hier in Brandenburg - wie vorgeschlagen - beispielsweise auf die Registrierung auswärtiger Architekten verzichtet wird, die allermeisten Bundesländer - so auch Berlin - allerdings eine jährliche und kostenpflichtige Registrierung Brandenburger Architekten bei ihren Kammern zwingend vorschreiben?
Wir stehen also vor der alten Grundsatzfrage: Wie viel Kontrolle muss sein, und wie viel Liberalität können wir uns im Interesse von Sicherheit, Verbraucherschutz und freier Berufsausübung leisten? Wie viel können und wollen wir zulassen? Das ist eine Frage, die meist gar nicht entlang der Trennlinie zwischen politisch rechts und politisch links entschieden wird, sondern eher danach, ob man in einer Mietwohnung oder in einem Eigenheim lebt bzw. ob man gerade erst gebaut hat oder sich im Bauverfahren befindet.
Ich bin mir sicher, dass am Ende der Anhörung und der Ausschussberatungen ein abgewogenes Ergebnis stehen wird. Deshalb lautet meine Bitte: Machen Sie den Weg frei und stimmen Sie der Überweisung zu! - Vielen Dank.
Die in Fürstenberg ansässige Bürgerinitiative „Brandenburger Wald“ hat sich im Dezember letzten Jahres mit einem Schreiben an den Präsidenten des Landtages gewandt. Darin wird unter anderem ein drastischer Rückgang der Verjüngungsfläche im Landeswald kritisiert. Die Initiative befürchtet langfristig eine Reduzierung des brandenburgischen Holzaufkommens und damit einen Arbeitsplatzverlust in der holzverarbeitenden Industrie. Als Grund werden unter anderem der starke Personalabbau in den Forstbehörden und das Fehlen einer Wiederaufforstungspflicht genannt.
Ich frage die Landesregierung: Sieht sie jetzt und in Zukunft die Bedingungen für eine nachhaltige Forstwirtschaft im Brandenburger Wald als gesichert an?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn so unvorsichtig sein, die Föderalismusreform zu loben, wohlgemerkt nicht in Gänze, sondern in einem Teil. Sie macht es nämlich möglich, dass die Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung zuständig sind, und zwar ausschließlich und nicht in einer Mischfinanzierung, wie es bisher der Fall war. Wenn man die Föderalismusreform in anderen Politikbereichen auch kritisieren mag, hier ist es, wie ich finde, genau die richtige Entscheidung gewesen. Denn die Probleme in diesem Bereich sind in Deutschland so unterschiedlich, dass sie sich für den Föderalismus sehr gut eignen.
Während beispielsweise die Kollegen in den süddeutschen Ländern berichten, dass sie zur Versorgung der Arbeitskräfte in ihren Ballungsgebieten klassischen sozialen Wohnungsbau brauchen, heißt das Problem in Brandenburg eher Ab- und Umbau. In Brandenburg lauten die Fragen: Wie kann die Wohnraumförderung dabei helfen, die Folgen von Demografie und Abwanderung zu bewältigen? Können wir mit der Wohnraumförderung Senioren beim möglichst selbstständigen Leben unterstützen? Können wir gleichzeitig auch die Bindung von Familien an Brandenburg erhöhen? Können wir die soziale Durchmischung der Wohnquartiere fördern und dabei gleichzeitig den Stadtumbau unterstützen? - Das sind durchweg wichtige Fragen, die es lohnt, hier im Plenum und im zuständigen Ausschuss ausführlich zu besprechen.
Schließlich haben wir ab jetzt die volle eigene Gestaltungskraft. Für diese Gestaltung stellt uns der Bund übergangsweise bis zum Jahre 2013 erst einmal 212 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist für Brandenburg pro Kopf der Bevölkerung deutlich mehr Geld als für westdeutsche Bundesländer. Das war in diesem Bereich auch in den vergangenen Jahren so. Denn hier in Ostdeutschland gab es in den letzten 15 Jahren die größten städtebaulichen Defizite aufzuholen. Hier galt es, gleichzeitig den sozialen Wandel in den Wohnquartieren zu bewältigen. Hier wurde gemeinsam vom Bund und dem Land viel getan.
Die daraus entstandenen Verpflichtungen gegenüber dem Bund werden jetzt bei den Kompensationszahlungen angerechnet. Es bleiben unterm Strich für Brandenburg ca. 16 Millionen Euro in diesem Jahr. Diese Summe wird sich schrittweise bis zum Jahr 2012 auf 30 Millionen Euro per anno erhöhen. Diese Zahlen zeigen, dass wir damit nicht alle Probleme in den Stadtquartieren und schon gar nicht alle demografischen Probleme lösen können. Das heißt also: Wir müssen uns auf die größten Defizite konzentrieren und zur Verbesserung der Wohnqualität - ich betone: Qualität - in Brandenburg beitragen.
Die Schattenseite ist ganz klar: Die mittlerweile im Berliner Umland auftretenden quantitativen Probleme bei der Versorgung mit Wohnraum, besonders mit - ich nenne es einmal Hartz-IV-kompatiblem Wohnraum sind mit den Möglichkeiten der Wohnraumförderung schlicht nicht lösbar, genauso wenig wie die vom Städte- und Gemeindebund immer wieder vorgetragene Problematik des Wohnungsleerstands im ländlichen Raum.
Wir müssen uns auf die Brennpunkte der Probleme konzentrieren, auf die Stärkung der Innenstädte und darauf, die Programme klar auf Zielgruppen zuzuschneiden. Da gibt uns der Bericht der Landesregierung zum Wohnen im Alter eine - ich betone: eine - Orientierung. Es geht aber nicht nur um Barrierefreiheit oder um die Förderung von Modellprojekten zur Wohnanpassung, sondern es geht auch darum, die Mischung der Generationen in den Wohnquartieren zu erhalten. Deshalb bin ich ausdrücklich nicht dafür, Maßnahmen für Jugendliche und Maßnahmen für Senioren zu differenzieren.
Ein praktisches Beispiel: Es soll ein Aufzugsprogramm geben. Ist das nun etwas nur für Senioren oder auch etwas für junge Familien mit einem Kinderwagen? Oder hilft so ein Aufzugsprogramm ganz einfach, Wohnquartiere, die dabei sind umzukippen, zu stabilisieren und der Entmietung von oben nach unten entgegenzuwirken? All das zusammen ist, wie ich denke, die richtige Antwort. Aber um den Einsatz der Mittel passgenau zu machen, müssen wir auch auf die Details achten. Sieht die Förderrichtlinie überhaupt entsprechende Breiten für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen vor? Haben die geförderten Wohnungen überhaupt langfristigen Bestand? Stimmen die Bedingungen der Förderung im Hinblick auf die technischen Parameter der Gebäude? Wie sieht die Eigenbeteiligung der Vermieter aus?
Es ist auch für Familien eine Eigentumsförderung mit Kinderbonus geplant. Ich kann Sie beruhigen, niemand kann und will in Brandenburg die Eigenheimzulage wieder einführen. Die schlug in den letzten Jahren allein mit einem Landesanteil von 180 Millionen Euro zu Buche. Selbst mit den ganzen 30 Millionen Euro kommen wir nicht einmal in die Nähe dieser Summe. Gerade deshalb lohnt es sich aber, nach dem Wie der Eigentumsförderung zu fragen. Sollen Zuschüsse oder Darlehen ausgereicht werden? Wie werden Kinder bei der Förderung berücksichtigt? Stimmen die Einkommensgrenzen? Fragen, die die Linkspartei.PDS in ihrem Entschließungsantrag stellt und die wir am besten dialogorientiert in gewohnter Sachlichkeit so, wie wir uns im Ausschuss gegenseitig kennen - besprechen sollten, und zwar im Ausschuss in einer gemeinsamen Beratung des MIR und des MASGF - eine Zusammenarbeit, die sich schon seit Jahren auch im Arbeitskreis Wohnen im Alter bewährt hat. Ressortübergreifende Zusammenarbeit ist der richtige Weg.
In der inhaltlichen Schwerpunktsetzung werden wir unter anderem auch durch die jüngste Wohnungsmarktprognose des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung bestätigt. Diese sieht bis zum Jahr 2020 für die neuen Bundesländer immer noch signifikante Schrumpfungsprozesse, wie sie es nennen, voraus, sagt uns verkleinerte Haushalte aufgrund zunehmender Alterung voraus und prognostiziert einen Rückgang des Baus von Einfamilienhäusern in Randlagen und gleichzeitig einen verstärkten Bau von Mehrfamilienhäusern in Stadtkernen.
Fazit: Konzentration auf Zielgruppen, Stadtkerne, Bestandsentwicklung und Unterstützung des Stadtumbaus - das sollten in meinen Augen die Themen für die eigenständige soziale Wohnraumförderung in Brandenburg sein.
Auch die Opposition sieht das grundsätzlich nicht anders. Das schließe ich jedenfalls aus Ihrem Entschließungsantrag. Natürlich wollen Sie mehr. Das ist Ihr gutes Recht als Opposition. Sie wollen ein Konzept für die Wohnraumförderung über das Jahr 2013 hinaus. Sie haben die Sorge, dass die Kompensationsmittel dann wegfallen. Das alles ist nachvollziehbar. Auch ich bin froh darüber, dass uns der Bund die Mittel zur Verfügung stellt, aber eben auch alles andere als glücklich darüber, dass damit der bisherige Landesanteil ersetzt wird. Meine Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren in diesem Hause zeigen aber auch, dass wir dann, wenn wir für die nächsten sieben Jahre Sicherheit in diesem Bereich haben, insgesamt viel für die Wohnraumförderung in Brandenburg erreicht haben. Konzepte, die darüber hinausgehen, sind zwar immer wohlfeil, entbehren aber meist inhaltlich einer gewissen Tiefenschärfe und vor allem leider gänzlich einer finanziellen Grundlage. Eine Sicherheit über das Jahr 2013 hinaus kann Ihnen heute niemand ernsthaft versprechen. Nicht nur deshalb finde ich unseren Antrag besser und empfehle Ihnen dessen Annahme. - Vielen Dank.
Am 18. Oktober 2006 hat der Bauausschuss des Bundestages die „Rote Villa“ auf dem Gelände der Potsdamer Schiffbauergasse als zukünftigen Sitz der zu gründenden Bundesstiftung Baukultur empfohlen. Das gilt in der Sache allgemein als Vorentscheidung. Es war zu hören, dass das Land Brandenburg und die Stadt Potsdam den Ausbau des Gebäudes fördern werden. Die Stadt Potsdam will zudem von der Stiftung drei Jahre lang eine sehr geringe Miete verlangen und ihr außerdem eine Personalstelle finanzieren.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erwartungen verknüpft
sie mit der Entscheidung, dass die Bundesstiftung Baukultur in Potsdam ihre Arbeit aufnehmen wird?
Frau Präsidentin! Liebe interessierte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Anhörungen und eine Vertagung haben wir gebraucht, um uns eine abschließende Meinung zur Novelle des Brandenburgischen Architektengesetzes zu bilden. Insofern sehen Sie: Wir haben uns in der Tat sehr intensiv damit befasst.
Strittig war die Einführung einer dreijährigen Mindeststudiendauer für Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner. Verbände und Kammern haben sich frühzeitig an uns gewandt und genauso wie die Hochschulen einen solchen Mindeststandard für nicht ausreichend erklärt. Warum nun also trotzdem die Zustimmung unserer Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf? Ich könnte es mir einfach machen und sagen: Im Koalitionsvertrag steht keine Regelung über das hinaus, was EU und Bundesrecht als Mindeststandard definieren. - Aber ich möchte einige Ausführungen inhaltlicher Art hinterherschieben.
Die Vorgaben der EU sind aus unserer Sicht eindeutig. Bachelor- und Masterabschlüsse sollen verbindlich eingeführt wer
den. Die Kammern bezweifeln diese Verbindlichkeit, ich weiß. Zitiert wird diesbezüglich gern aus einem Schreiben des Vorsitzenden der Bauministerkonferenz, Helmut Holter, an den Präsidenten der Bundesarchitektenkammer. In diesem Schreiben wird die nationale Einführung einer dreijährigen Mindeststudienzeit als nicht zwingend erforderlich bezeichnet.
Erlauben Sie mir, genau an dieser Stelle jenes Schreibens auch noch einmal weiterzuzitieren:
„Warum sollte aber das, was die maßgeblichen Gremien der EU und damit die internationale Fachwelt für möglich und tragbar halten, nicht auch für deutsche Innen-, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner umsetzbar sein?“
Wer wollte Herrn Holter an der Stelle widersprechen?
Stück für Stück setzen die Bundesländer jetzt den entsprechenden Beschluss der Bauminister vom Juni vergangenen Jahres der ist also noch relativ frisch - in ihr eigenes Recht um.
Brandenburg und übrigens auch Berlin gehören zu den ersten Ländern, die entsprechende Novellen in Gang gesetzt haben. Natürlich könnten wir uns aus dieser Spitzengruppe ausklinken und eine nicht 1:1-EU-konforme Regelung, wie sie andere Bundesländer noch haben, heute beschließen. Das kann gut gehen, solange sich kein EU-Ausländer oder beispielsweise ein Innenarchitekt aus einem anderen Bundesland mit zukünftig dreijähriger Ausbildung hier in Brandenburg einklagt. Das Gericht würde uns als Gesetzgeber - wir können es jetzt schon absehen - dann wohl kein gutes Zeugnis ausstellen.
Noch viel schlimmer wäre für mich aber die Benachteiligung aller Brandenburger Absolventen einer der drei genannten Fachrichtungen. Während EU-Bürger nach einer dreijährigen Ausbildung in die Architektenkammer eingetragen werden müssen, verlangen wir nach dem neuen Gesetz von allen Absolventen mit Wohnsitz im Land Brandenburg zusätzlich eine zweijährige Berufserfahrung.
Wenn wir der Forderung nach generell vierjähriger Masterausbildung für alle Fachrichtungen nachgäben, hieße das, der belgische Stadtplaner könnte sich in Brandenburg nach dreijähriger Ausbildung in die Kammer eintragen lassen, der Brandenburger Absolvent aber erst frühestens nach vier plus zwei Jahren.
Gefährdet nun die Verkürzung der Mindeststudienzeit - ich betone: Mindeststudienzeit - für Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger? Ich spitze das bewusst zu. Ich sage Nein, denn keiner der besagten Absolventen besitzt automatisch eine so genannte Bauvorlageberechtigung, die sicherheitsrelevante Hochbauvorhaben abdeckt. Diese bleibt dem Hochbauarchitekten vorbehalten, von dem nach wie vor ein Masterabschluss gefordert wird.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass Architekten- und Planerleistungen in Brandenburg weiterhin eine hohe Qualität haben werden. Um das sicherzustellen, kann ich die Architektenkammer nur bitten und auffordern, sich in die zukünftigen Studieninhalte aktiv einzumischen. Denn neben den formalgesetzlichen Anforderungen entscheidet vor allem die tatsächliche Ausbildungsqualität, entscheiden die Berufser
fahrungen und ständige Qualifizierung darüber, ob Brandenburger Architekten und Planer nicht nur bundesweit, sondern auch im internationalen Maßstab gefragte Fachleute sind. Vielen Dank.
Nach dem Einsturz des Daches der Eissporthalle in Bad Reichenhall setzte eine Diskussion über die Sicherheit von öffentlichen Gebäuden ein. Gefordert wurden regelmäßige Überprüfungen der Bausicherheit, Änderungen der Musterbauordnung bis hin zu einem vom Bundesbauminister ins Gespräch gebrachten „Bau-TÜV“.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie gewährleistet sie die Bausicherheit von Gebäuden in Trägerschaft des Landes Brandenburg?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat uns hier mehr als einen Bericht über den Abriss von Plattenbauten vorgelegt, um es einmal kurz und burschikos zu sagen. Dieser Masterplan, der übrigens in mehreren öffentlichen Veranstaltungen - mir sind konkret zwei erinnerlich - diskutiert wurde, beantwortet die Frage, welche Funktion die Brandenburger Städte innerhalb der Neuausrichtung der Förder- und Wirtschaftspolitik des Landes haben sollen. Hier soll es auch zukünftig eine Grund- und eine Spitzenförderung geben, also so ähnlich wie bei der Wirtschaftsförderung. Der klassische Stadtumbau wird auch in Zukunft weitergehen. Er hat erstmals seit vielen Jahren zur Senkung der Leerstandsquo
te im Land geführt. Er wird zukünftig noch mehr Fahrt aufnehmen müssen, um strauchelnde Wohnungsunternehmen, um ganze Stadtviertel zu stabilisieren. Mindestens ein Drittel des Leerstandes soll beseitigt werden.
Trotz positiver Bekenntnisse des Bundes zum Stadtumbau Ost und übrigens auch zum Stadtumbau West kann heute niemand mit Sicherheit sagen, wie viel Geld uns nach 2010, wenn die Programme auslaufen, noch zur Verfügung stehen wird.
Doch Politik für Brandenburger Städte heißt weit mehr als Stadtumbau. Der Bericht nennt Disparitäten in der räumlichen Entwicklung. Das heißt, es gibt so ziemlich alle denkbaren Städtetypen in unserem Land. Natürlich haben wir nach wie vor das große Problem der stark schrumpfenden Stadtumbaustädte. Diese sind auch in den entsprechenden Programmen klar definiert. Für sie muss der Umbau wie vereinbart weitergehen, aber es muss und wird auch verstärkt nach der dauerhaften Tragfähigkeit von Maßnahmen und nach deren Bedeutung für die örtliche Wirtschaftsentwicklung gefragt werden.
Glücklicherweise gibt es in Brandenburg aber auch Städte, die keinen Bevölkerungsrückgang, sondern Stagnation oder sogar Bevölkerungswachstum zu verzeichnen haben, Städte, die fast ausschließlich Wohnfunktion besitzen, Städte, die Arbeitsort, Verwaltungssitz oder Standort von Versorgungseinrichtungen sind. Das sind die immer wieder genannten Anker im Raum, die zentralen Orte, die Wachstumskerne mit überregionalen öffentlichen und privaten Versorgungsfunktionen. Diese zu stärken passt dann ins Konzept, wenn auch die Landesplanung mit dem LEP ZOS möglichst bald eine dringend nötige Grundlage liefert, wenn die anderen Fachpolitiken, wenn die Kommunen und Wohnungsunternehmen mitziehen.
Sehr positiv habe ich aufgenommen, dass bei der landespolitischen Unterstützung gerade in den Wachstumsstädten familiengerechte Angebote und das Wohnen im Alter im Vordergrund stehen sollen. Gerade hier macht auch die Konzentration auf die Innenstädte, das Entwickeln der Städte von innen nach außen, besonders viel Sinn.
Ganz anders stellen sich beispielsweise die vielen kleinen Ackerbürgerstädte dar. Viele von ihnen haben wunderbare historische Stadtkerne. Diese Städte haben zwar oft nur eine Funktion für ihr unmittelbares dörfliches Umfeld, haben aber möglicherweise großes touristisches Potenzial. Sie wurden und werden im Rahmen des Denkmalschutzprogramms weiter gefördert. Aber vielleicht schlummern hier auch wirtschaftliche Chancen im Sinne der integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte. Da ist eine Verknüpfung mit ILEK sinnvoll.
Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Vielfalt der Brandenburger Städte erfordert eine differenzierte Landespolitik, ein abgestimmtes Handeln zum Beispiel von Infrastruktur-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsressort. Wenn alle Städte, auch die mit Bevölkerungsschwund, sich selbst und ihre Potenziale realistisch einschätzen, können sie auf dieser Grundlage bei der Stadtentwicklung durch das Land unterstützt werden, können Nachteile ausgeglichen und vor allem auch Chancen verbessert werden; denn neben den Menschen - frei nach Fontane - machen auch die Städte den Reichtum unseres Landes aus. - Vielen Dank.
Herr Minister, sehen Sie bereits Anzeichen dafür, dass die Ankündigung einer Mittelkürzung zum Zurückstellen und Verschieben von Investitionen im Bereich Schienenfahrzeuge führt? Wenn es so kommen sollte, teilen Sie mit mir die Sorge, dass die Kürzungen auch Auswirkungen auf Brandenburger Standorte im Schienenfahrzeugbau haben könnten?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat es ist angesprochen worden -: Nach nicht einmal drei Jahren Brandenburgischer Bauordnung sollen wir nun bereits das dritte Gesetz zur Änderung derselben beschließen. Auch die Frage: „Ist das nötig?“, ist - mit anderen Worten - gestellt worden. Meiner Meinung nach ist es nötig, denn wie jedes Gesetz muss sich auch und gerade eine Bauordnung vor allem in der Praxis bewähren. Wenn in der Praxis dringender Änderungsbedarf besteht, muss man auch so mutig sein, diesem noch vor einem langwierigen, aber nötigen Evaluationsprozess zu entsprechen.
Von dem, was ich eben gehört habe, geht vieles in die gleiche Richtung, in die auch die Koalitionsfraktionen gehen wollen: Verschlankung, mehr zu Regelungen der Musterbauordnung zu kommen, aber eben auch - deshalb ist es nicht so einfach - die Brandenburger Spezifika dabei zu beachten, das, was wir als Brandenburger im Rahmen der Musterbauordnung für uns regeln wollen.
Aus Sicht der Koalitionsfraktionen gibt es an einigen Punkten der bestehenden Bauordnung Änderungsbedarf. Dabei geht es eigentlich um eine ganze Reihe kleiner Änderungen, die aber durchaus wahrnehmbare Auswirkungen haben, erst recht für die Betroffenen.
Im Mittelpunkt der vorgesehenen Änderungen steht ganz klar der Wegfall der Schlussabnahme. Ich bin froh, dass dieses Anliegen in der Sache von fast allen Angehörten befürwortet wurde. Andere Länder haben nämlich bereits auf eine Schlussabnahme verzichtet, weil immer wieder bestätigt wurde, dass zu diesem Zeitpunkt grundlegende bauliche Mängel ohnehin nicht festgestellt werden können. Insofern wurde die Frage gestellt: Was bringt zu diesem Zeitpunkt noch eine Schlussabnahme? - Wer dabei aber wegen der Aufsichts- und Einsichtsbefugnis der Baubehörde Sorge hat, der sei auf § 75 der Bauordnung verwiesen, der „Überprüfung der Bauausführung“ heißt. Darin sind für die Zeit während des Baus - während des Baus ist genau der richtige Zeitrahmen - eine ganze Reihe von Verantwortlichkeiten für Prüfingenieure und Bausachverständige und natürlich auch Eingriffsrechte der Baubehörde festgelegt. Diese Regelungen bleiben ausdrücklich unberührt. Aber wenn mit Bauabschluss alle notwendigen Unterlagen bei der Behörde vorliegen, gilt der Bau binnen zwei Wochen als genehmigt und somit bezugsreif. Das schafft dann für den Bauherren Rechtssicherheit, das schafft Zeit- und Kostenersparnis.
Genau das bleibt auch das Ziel aller zukünftigen Reformen der Bauordnung. Das ist meiner Überzeugung nach auch in Einklang zu bringen mit dem Ziel der Wahrung öffentlicher Sicherheit und dem Ziel des Verbraucherschutzes.
Die Stellungnahmen im Rahmen der schriftlichen Anhörung haben allesamt gezeigt, dass die Verbände und Kammern grundsätzlich bereit sind, bisherige Regelungen infrage zu stellen und bei Vereinfachungen mitzuhelfen. Dank geht ausdrücklich an die Vertreter der Architekten und Planer, die wieder ein Stückchen mehr fachliche Verantwortung bekommen, Dank
auch an den Landkreistag, der sich nicht in erster Linie um weniger Arbeit in seinen Bauämtern gesorgt hat.
Auf andere Regelungen des Gesetzentwurfs - zur Feuerbeständigkeit von Gebäudeteilen, die nicht als Wohnraum dienen, oder zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen für privilegierte Vorhaben im Außenbereich -, möchte ich nicht detailliert eingehen. Darin wurde im Wesentlichen Bundesrecht umgesetzt oder Landesrecht auf das Niveau aller anderen Bundesländer gebracht.
Wir werden die Bauordnung in der Tat noch einmal im Rahmen von Bürokratieabbau und eines jetzt wohl gerade durch das Ministerium beauftragten Gutachtens insgesamt auf den Prüfstand stellen. Die Zielrichtung der Überprüfung habe ich beschrieben. Ich erwarte mir von dem entsprechenden Gutachten bis zum Sommer nächsten Jahres vor allem Aussagen darüber, ob die neue Bauordnung aus dem Jahr 2003 für den Bauherren schnellere, einfachere und kostengünstigere Verfahren mit sich gebracht hat.
Langfristiges Ziel muss dann in der Tat eine gemeinsame Bauordnung mit Berlin sein. Das heute zu beschließende Änderungsgesetz betrachte ich als einen ersten kleinen Zwischenschritt in genau diese Richtung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Neuauflage des Architektengesetzes enthält in der Tat eine ganze Reihe von Änderungen im Detail. Wie schon gesagt wurde, geht es um die notwendige Umsetzung von EU-Richtlinien, um die Anpassung an das Musterarchitektengesetz, um die Realisierung von Beschlüssen der Bauministerkonferenz und um den Vollzug von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Ohne jetzt in die Einzelheiten zu gehen, kann man sagen, dass es bei den vorgeschlagenen Neuerungen feststellbare Grundrichtungen gibt.
Zunächst einmal soll die freie Berufsausübung von Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplanern bundesund europaweit gesichert werden. Dazu sind selbstverständlich einheitliche rechtliche Rahmen und Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungen und Abschlüssen erforderlich. Ich halte es gerade für Architektinnen und Architekten für wichtig, im Zeitalter einer vernetzten Welt ohne große Hürden Aufträge bundes- und europaweit ausführen zu können. Auch meine Vorredner haben darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, hierfür einen gemeinsamen, einheitlichen gesetzlichen
Rahmen zwischen Berlin und Brandenburg sowie im ganzen Bundesgebiet zu schaffen. Dem kann man sich nur anschließen.
Wenn man den Gesetzentwurf und die Begründung dazu durchliest, dann fragt man sich, woraus sich eigentlich die Notwendigkeit einer eigenen landesgesetzlichen Regelung ergibt, denn der Drang zur Vereinheitlichung und die Notwendigkeit dazu liegen doch wirklich auf der Hand; sie sind sinnvoll und nachvollziehbar.
Auf jeden Fall aber sollen Architekten und die Architektenkammer zukünftig mehr Verantwortung bekommen. Die Bauämter werden im Gegenzug von immer mehr Aufgaben entlastet. Dies betrifft schon die Rohbauabnahme, die nicht mehr durch die Behörde erfolgt; das korrespondiert mit dem gerade in den Ausschussberatungen des Landtages befindlichen Wegfall der Bauschlussabnahme und findet jetzt seine Fortsetzung in der beabsichtigten Übertragung der Zuständigkeit für die Kontrolle der fachlichen Qualifikation von erstmalig im Land Brandenburg tätig werdenden Architekten auf die Kammern. Das entlastet den Staat von Aufgaben. Vor allem stärkt es die Selbstverwaltung des Berufszweiges. Aus meiner Sicht ist dies von der Grundrichtung her ausdrücklich zu unterstützen; es ist praktischer und sinnvoller Bürokratieabbau. Wir haben bereits gehört, dass eine ganze Verordnung außer Kraft treten wird, sofern das Gesetz in der vorliegenden Form angenommen werden wird, und dies sogar ersatzlos, sodass es keine neue Verordnung geben wird.
Ich hoffe, dass diese zusätzliche Verantwortung von der Kammer positiv angenommen wird. Solch eine zusätzliche Verantwortung ist immer zum einen eine Lust und zum anderen eine Last. Ich hoffe, dass es als Lust begriffen wird. Für die Kammer ist die Refinanzierung der zusätzlichen Aufgaben, die durch die jeweiligen Gebühren gewährleistet ist, wichtig.
Wenn aber der Staat hier klar, deutlich und auch bewusst seinen Einfluss zurücknimmt, muss er im Sinne des Bauherrn, des Verbraucherschutzes natürlich Maßstäbe an die Qualität der Leistung setzen, das heißt Ausbildungszeiten, Qualifikationen und notwendige Berufspraxis festschreiben. Hier soll zwischen einer mindestens dreijährigen Ausbildungszeit für Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner sowie einer mindestens vierjährigen Ausbildung für Architekten unterschieden werden.
Die im Anschluss von den künftigen Architektinnen und Architekten zu leistenden Anforderungen an die praktische Tätigkeit legt wiederum die Kammer in eigener Verantwortung fest. Hierbei ist in der Tat zu diskutieren - Frau Tack hat darauf hingewiesen -, inwieweit diese Regelung ausreichend ist. Das ist das, was Sie anmahnen: Reicht die dreijährige Ausbildungszeit? Das werden wir in den Ausschussberatungen - wie es unsere Art ist - gut und gründlich prüfen.
Ich weise aber darauf hin, dass sich die Koalition insgesamt darauf festgelegt hat, nicht über EU- und bundesgesetzliche Regelungen hinauszugehen. Insofern wird auch die Frage zu stellen sein, inwiefern es notwendig ist, hier eine höhere Ausbildungszeit als Maßstab anzulegen.
Ich wünsche uns im Fachausschuss eine konstruktive Beratung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Böhnisch, ich ringe noch ein wenig um Fassung ob des Lobes, will aber trotzdem einige Sätze zum Thema sagen. Es ist richtig, die Zukunftschancen unserer Brandenburger Städte werden, nicht ausschließlich, aber auch und wesentlich vom Erfolg des Stadtumbauprozesses abhängig sein. Lebensqualität, Arbeitsplätze, all das verbindet sich mit diesem Umbauprozess. Wir können aber, das muss ich Ihnen entgegenhalten, natürlich nicht alle Probleme Brandenburgs mit dem Stadtumbau lösen. Das wäre sicherlich eine Überfrachtung.
Trotzdem, politische und fachliche Steuerung ist notwendig und insofern sind die im ursprünglich von Ihnen gestellten Antrag aufgeworfenen Fragen unter den Punkten 1 bis 8 auch völlig berechtigt. Ministerium, Kommunen und Wohnungsunternehmen stellen sich auch genau diesen Fragen. Als gutes Beispiel möchte ich auf den mit dem Verband der Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg vereinbarten Monitoringprozess hinweisen. Hier wird die Wirkung des Stadtumbaus bis hinein in die einzelnen Unternehmen auf den Prüfstand gestellt. Viele der in Ihrem Antrag aufgeworfenen Fragen sollen genau hier fundiert beantwortet werden. Ich empfehle hierzu auch den Artikel in der aktuellen Ausgabe der Vierteljahresschrift des MIR.
So weit, so gut. Warum nun aber, da muss ich doch noch einmal auf Ihren Antrag zurückkommen, die unrealistisch kurze Terminsetzung März 2005? Das erschließt sich aus meiner Sicht aus Ihrer Begründung. Ich sage das einmal ganz kurz: Sie beabsichtigen eine Vorwegnahme der Haushaltsdiskussion. Ich interpretiere die Antragsbegründung einmal so: Sie wollen wissen, wie viel Geld man für den Stadtumbau in Brandenburg braucht. Ich vermute, ich weiß schon jetzt die Antwort. Sie lautet: Mehr. Das könnte mir natürlich aus fachlicher Sicht sehr recht sein, aber Sie werden sich vorstellen können, was passiert, wenn alle anderen Kollegen, alle anderen Fachressorts die gleiche Frage stellen und das ebenfalls über einen ähnlichen Bericht beantwortet haben wollen. Auf derlei Art und Weise lässt sich eine Haushaltsdiskussion nicht vorziehen. Haushalt ist als Ganzes zu diskutieren. Stadtumbau ist ein wesentlicher Punkt, aber in andere Themenfelder einzuordnen.
Weil uns das Thema aber insgesamt - wie Sie auch gerade sagten - am Herzen liegt, haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der zwei Elemente beinhaltet.
Erstens wollen wir, dass im zuständigen Ausschuss ein Bericht des Ministeriums zum Stand des Stadtumbaus auf der Tagesordnungspunkt steht. Die vorgeschlagene Terminsetzung April gewährleistet zum einen aus unserer Sicht eine qualitativ gute Vorbereitung, erfordert aber gleichzeitig keinen Bericht wie den von Ihnen erwähnten vom Herbst 2002, ein sehr interes
santes, aber auch sehr umfangreiches Kompendium. Damit wird dem berechtigen Informationsbedürfnis, das Sie und wir haben, entsprochen, gleichzeitig aber auch der Verwaltungsaufwand und eine langfristige Ressortabstimmung gespart. Es ist ja auch immer gut, wenn man als Abgeordneter auch einmal zum Sparen beitragen kann.
Zweitens nehmen wir in unserem Entschließungsantrag ganz aktuell Bezug auf die Auftaktveranstaltung zum Masterplan Stadtumbau vom vergangenen Montag, die, wie wir finden, einen wichtigen Prozess eingeläutet hat. Hier sollen nämlich unter anderem Indikatoren wie Wohnungsmarkt, Arbeitsmarkt, Infrastruktur, das ist sicherlich nichts Neues, aber auch bürgerschaftliches Engagement und Bildung mit in den Umbauprozess einfließen. Insbesondere sollen aber Wirtschafts- und Städtebauförderung besser miteinander verzahnt werden.
Der Städtebauminister hat anlässlich dieser Veranstaltung vom Montag die Ressortkollegen dazu aufgerufen, am Stadtumbau als Querschnittsaufgabe mitzuarbeiten. Dem kann man sich nur anschließen, auch um die knappen Mittel möglichst effektiv einzusetzen; denn nur ein Stadtumbau, der sich der externen Überprüfung stellt, der effektiv funktioniert und seine positiven Effekte auch noch wissenschaftlich untermauern kann, hat in der kommenden Haushaltsdiskussion gute Chancen. Genau das scheint unser gemeinsames Interesse zu sein. - Vielen Dank.
Herr Minister, Sie sagten, Sie seien mit der Unternehmensleitung im Gespräch. Ich frage: Gibt es schon erste konkrete Verabredungen über nächste Schritte, zum Beispiel darüber, wie man in den absehbar auftragsschwachen Jahren 2005 und 2006 das Unternehmen vonseiten der Landesregierung begleiten kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ruf der Woh
nungswirtschaft nach der Investitionszulage war und ist richtig und auch verständlich. In der Tat besteht noch immer ein hoher Investitionsbedarf - darauf wurde schon hingewiesen - gerade beim innerstädtischen Altbau. Auch ist richtig, dass sich in den Innenstadtquartieren die künftige Lebensqualität der brandenburgischen Städte entscheidet.
Auch der Antragsteller hat sich bereits darüber Gedanken gemacht, wie eine solche Zulage möglichst sinnvoll einzusetzen ist. Allerdings ist ein wichtiger Schritt leider vergessen worden, nämlich die Möglichkeit der Durchsetzung in Bundestag und Bundesrat. Diesbezüglich ist meine Wahrnehmung eine andere als die meiner Vorrednerin. Ich habe mir von durchaus sehr ernsthaften Bemühungen der ostdeutschen Bauminister berichten lassen, über eine Bundesratsinitiative den Bund zu einer Verlängerung der Investitionszulage zu bewegen.
Auch in diesem Landtag gab es - das muss Ende der vergangenen Legislaturperiode gewesen sein - in diesem Sinne einen Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU.
Die Initiative zur Verlängerung der Investitionszulage ist also nicht am mangelnden Willen in Brandenburg gescheitert, sondern an der Uneinigkeit innerhalb der ostdeutschen Länder. Von Mecklenburg-Vorpommern bis Sachsen wird der Prozess des Stadtumbaus unterschiedlich bewertet und auch bilanziert. Es gab in den Landespolitiken keine Einigkeit, was die Ziele und auch die Prioritätensetzungen angeht.
Auch die Antragsteller schreiben in ihrer Begründung völlig zu Recht von der Absage Sachsens. Man müsste noch die Absage Thüringens hinzufügen; dann wäre das Bild komplett und stimmig. Angesichts dieser Lage - wenn nicht einmal die ostdeutschen Länder mit einer Stimme sprechen - wäre eine Abstimmung im Bundesrat ein vorprogrammiertes Debakel gewesen.
Leider betrachten die westdeutschen Länder den Stadtumbau als ein im Wesentlichen ostdeutsches Problem. Ich bin mir sicher - das kann man absehen -, dass sich diese Einstellung in den nächsten Jahren ändern wird. Bei unserem aktuellen Problem hilft uns das allerdings nicht weiter. Derzeit betrachten die westdeutschen Bundesländer - das ist über die Initiative klar geworden - den Stadtumbau in Ostdeutschland als ein finanzielles Problem. Sie sind strikt dagegen. Deshalb wäre ein erneuter Versuch entsprechend Ihrem Antrag schlicht und ergreifend illusorisch.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit ein paar Sätze zum Stadtumbau in Brandenburg sagen. Die Überschrift des Antrags und auch der eben gehörte Beitrag von Frau Böhnisch erwecken den Eindruck, als wäre der Stadtumbau von der Investitionszulage existenziell abhängig. Es ist allseits bekannt, dass die Höhe der Investitionsförderung immer von der hier oft und gern kritisch diskutierten Haushaltslage abhängig ist. Natürlich wäre es wünschenswert, mehr Geld zu haben, und das Hoffen auf Hilfe von außen ist, wie ich finde, eine nur menschliche Haltung.
Die bekannten Brandenburger Instrumente des Stadtumbaus wird es weiterhin geben. Die Programme „Zukunft im Stadtteil“, „Die soziale Stadt“ oder „URBAN II“ seien hier nur einmal beispielhaft genannt. In diesen Fällen wird Geld nicht mit der Gießkanne auf die Städte des Landes verteilt, sondern man konzentriert sich zielgerichtet auf die Aufwertung von Innenstadtquartieren und auf den Erhalt historischer Bausubstanz.
Der dringend notwendige Abriss von Leerstand muss ebenso weitergehen. Insofern ist der Stadtumbau in Brandenburg nicht gefährdet; er wir fortgesetzt - mit Investitionszulage, was besser gewesen wäre, oder ohne diese Zulage.