Christian Otto

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach anderthalb Jahren erheben sich in allen politischen
Lagern die Stimmen, dass Hartz IV meilenweit am Ziel vorbeigeht. Die größte sozialpolitische Reform der Nachkriegszeit, wie die Hartz-Reform von ihren Anhängern genannt wird, erweist sich immer mehr als größter sozialpolitischer Kahlschlag seit Bestehen der BRD.
Die Besuche der Linksfraktion in Brandenburger ARGEN und Optionskommunen im Rahmen unserer „Hartzreise“ belegen eindeutig: Hartz IV ist gescheitert. Der Paradigmenwechsel in der Betreuung der Langzeitarbeitslosen hat diese auf Sozialhilfeniveau gebracht. Anstelle von Qualifizierung und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen ist die Aktivierung getreten. Der Kern von Hartz IV, Fördern und Fordern, und die zielgenaue Vermittlung funktionieren nicht. Arbeitslosigkeit wird nur in einer anderen Form verwaltet, aber nicht bekämpft. Statt neuer Arbeitsplätze gibt es Sanktionen; bekämpft werden die Arbeitslosen. Das alles soll mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Fortentwicklung von Hartz IV perfektioniert werden.
Selbst führende Mitglieder der SPD wie Herr Beck stehen dahinter und appellieren an die unter der Armutsschwelle lebenden Empfänger von Grundsicherung, auf Leistungen zu verzichten. Ich warte schon auf den Appell von Unternehmensverbänden an die Unternehmer, auf legale Steuergeschenke zu verzichten. Fordern jetzt etwa ernst zu nehmende Politiker eine verkehrte Welt? Die CDU fordert ernsthaft eidesstattliche Erklärungen, und das Ganze gipfelt im Ruf von CSU-Vertretern nach einem neuen Arbeitsdienst. Die Hartz-Gesetze sind demütigend, schlecht und haben ihre Ziele verfehlt.
Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass mit Hartz IV zwei Millionen Arbeitsplätze entstehen sollten und die Arbeitslosigkeit drastisch sinken sollte. Am 1. Juni 2006 erklärte Herr Weise, Harz IV sei kein Arbeitsmarktgesetz, sondern ein Gesetz zur Armutsbekämpfung. - Wenn das ein Armutsbekämpfungsgesetz ist, dann frage ich mich, warum der Bundestag mit seiner konservativen Mehrheit beschlossen hat, den Menschen sogar noch den letzten Cent zu verweigern, wenn sie drei Angebote ablehnen.
Stellen Sie sich vor: Ein Ingenieur, der sofort auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar wäre, für den aber kein Job vorhanden ist, bekommt als Erstes eine Trainingsmaßnahme, dann eine MAE im Grünbereich und dann eventuell noch einen Einsatz in der Spargelernte angeboten. Dies lehnt er zu Recht ab.
Diesem Ingenieur wird nach geltender Rechtslage drei Monate lang die Grundsicherung, einschließlich der Kosten für die Unterkunft, entzogen. Stellen Sie sich vor: In dieser Bedarfsgemeinschaft leben vielleicht Kinder. Er kann widersprechen und klagen, aber auch Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung; das wissen Sie. So produziert Hartz IV bzw. das Fortentwicklungsgesetz noch mehr Elend, noch mehr Armut, noch mehr Obdachlosigkeit. Das Scheitern von Hartz IV liegt also nicht in der fehlerhaften Umsetzung, sondern resultiert aus
dem insgesamt falschen Ansatz der Hartz-Reform. Der von Hartz selbst verkündete Freudentag wird immer mehr zum Trauertag für die Arbeitslosen.
Nicht die mangelhafte Vermittlung ist die Ursache für die Massenarbeitslosigkeit, sondern die fehlenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Das wurde uns auf allen Stationen unserer „Hartzreise“ bestätigt. Wohin sollte auch vermittelt werden, wenn in Brandenburg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze ständig sinkt? Unter den gegebenen Bedingungen wird aus Vermittlung Kontrolle, aus Kontrolle Bestrafung und daraus Armut und Demütigung. Verschärfte Bedürftigkeitsprüfungen anstelle von Arbeit - das kennzeichnet die Situation der Erwerbslosen und ihrer Familien. Die soziale Kälte nimmt zu. Kinder bleiben auf der Strecke, Ehen und Lebensgemeinschaften werden zerstört. Die Betroffenen brauchen kein Fortentwicklungsgesetz, das den Leidensdruck weiter erhöht. Dieses Gesetz gehört abgeschafft!
Zu dieser Einsicht, das heißt, zu den eigenen Fehlern zu stehen, gehören Mut und Größe. An beidem scheint es sowohl der Bundes- als auch der Landesregierung zu fehlen. Die Landesregierung hat die unsäglichen Hartz-Gesetze mit zu verantworten, denn sie hat im Vermittlungsausschuss - heute behaupte ich: wider besseres Wissen - zugestimmt. Das Ergebnis: Die Bundesregierung hat sich mit dem Fortentwicklungsgesetz endgültig von der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verabschiedet und fiskalische Ziele in den Vordergrund gestellt. Instrumente wie Außendienste und Telefonkontrollen werden zu diesem Zwecke geschaffen. Das ist gegenüber den Betroffenen entwürdigend. Auf dem Rücken der Bedürftigen sparen - das ist das strategische Ziel der großen Koalition. Die Brandenburger SPD kann darüber auch nicht hinwegtäuschen, indem sie sagt, dass sie sich jetzt mehr den sozial stark belasteten Brandenburgern zuwenden will. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der SPD, dies ernst nehmen, dann stellen Sie sich auf die Seite der Harzgegner und sorgen dafür, dass die Landesregierung im Bundesrat das Gesetz zur Fortentwicklung von Hartz IV ablehnt!
Dazu können Sie sich heute, wenn unser Beschlussantrag zur Abstimmung aufgerufen wird, noch verhalten.
Mir scheint, nach der Devise „Augen zu und durch“ wird an einem Kurs festgehalten, der von Anbeginn in eine Sackgasse wies. Das Konzept „Fordern und Fördern“ funktioniert auch deshalb nicht, weil die Arbeitsmarktprogramme in den Kreisen - davon konnten wir uns überzeugen - zu einseitig auf die billigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen, die so genannten 1-Euro-Jobs, setzen. Es fehlen vielfach Qualifizierungsbausteine und zielgerichtete Maßnahmen zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Der Einsatz von 1-Euro-Kräften in den unterschiedlichsten Bereichen, zum Beispiel im Grünanlagenbau, in der Grünpflege, in Kindergärten und Schulen, bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den ersten Arbeitsmarkt. Die Beiräte, die hier kontrollierend eingreifen sollen, arbeiten ehrenamtlich; eine unmittelbar flächendeckende Kontrolle vor Ort kann so nicht gesichert werden. Hartz IV gefährdet somit den ersten Arbeitsmarkt.
Die arbeitsmarktpolitischen Spielräume der Kreise im Osten werden durch den Verteilungsmaßstab des Bundes im Jahr 2006 weiter eingeschränkt. Dazu kommt, dass die geringeren Mittel auf mehr Langzeitarbeitslose verteilt werden müssen. Das hat Auswirkungen auf die Trägerlandschaft, auf die Beschäftigung dort und auf die Qualität der Arbeitsmaßnahme. Eine Haushaltspolitik auf dem Rücken der Schwachen lehnen wir ab.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II klagen über zu lange Wartezeiten für eine persönliche Beratung, über unverbindliche Eingliederungsverträge, in denen Belehrungen und Sanktionen dominieren. Damit ist eine zielgenaue Vermittlung, wie sie das SGB II suggeriert, nicht möglich; wohin sollte auch vermittelt werden? In diesem Zusammenhang fanden unsere Vorschläge zur Entwicklung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors große Zustimmung, und zwar sowohl bei den Verantwortlichen als auch bei den Betroffenen. Dazu wird es langfristig keine Alternative geben. Das sieht sonderbarerweise inzwischen auch die Bundesagentur für Arbeit ein. Ich hoffe auf einen Sinneswandel der Landesregierung.
Leistungen aus einer Hand sind eine schöne Illusion. Das verhindern die fehlenden Abgrenzungen zwischen den Sozialgesetzbüchern II und III und der stete Wechsel der Bearbeiter. Vielfach fehlen den Bearbeitern die Erfahrungen, um Vermittlungshemmnisse zu erkennen und die Betroffenen schnell in Beratungen zur Drogen- bzw. Alkoholsucht oder zum Schuldenabbau zu vermitteln. Was die Vermittlung von Jugendlichen angeht, so fehlen sozialpädagogische Bausteine, um dort, wo es notwendig ist, Motivationshilfe zur Berufsausbildung bzw. zum Übergang ins Berufsleben zu geben. Hartz IV taugt leider nicht als Reparaturbetrieb für eine verfehlte Bildungspolitik.
Völlig unbefriedigend ist die Bearbeitung von Widersprüchen. Mit dem Fortentwicklungsgesetz und der Beweislastumkehr für die Bedarfsgemeinschaften ist ein Anstieg eingehender Widersprüche bzw. eingeleiteter Verfahren zu erwarten. Das wird die Arbeit mit den Leistungsempfängern weiter einschränken; ihre Chancen, ordentlich beraten zu werden und eine Alternative auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, sinken. Die Missbrauchsbehauptung der Bundesregierung erwies sich als glatte Zwecklüge. Selbst Erhebungen der Bundesagentur belegen, dass die Missbrauchsrate unter 1 % liegt. Missbrauch ist also nicht die Ursache für die Kostenexplosion bei Hartz IV. Besorgniserregend ist allerdings, dass sich die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt und zunehmend so genannte „Aufstocker“ ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen. Diese Menschen verdienen in ihrem regulären Job, der in vielen Fällen eine Vollzeitbeschäftigung ist, nicht einmal so viel, dass es der Grundsicherung entsprechen würde.
Das sind Ergebnisse der vorangegangenen Hartz-Reform, der Mini- und Midijobs, der Teilzeitarbeit und der zum Teil falschen Förderung von Existenzgründungen. Das belegt erneut: Es führt kein Weg an einem existenzsichernden Mindestlohn vorbei.
Aus der Statistik, aus dem Auge, aus dem Sinn - so kann man die Lage der Nichtleistungsbezieher kurz beschreiben. Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen, sind nirgends erfasst. Die Informationen zu ihren Rechten und Möglichkeiten sind dürftig. Sie haben nach wie vor kaum Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Das Landesprogramm „Aktiv für Arbeit“ erschöpft sich meist in kurzfristigen Trainingsmaßnahmen und führt in den seltensten Fällen zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ausgrenzung und Abhängigkeit kennzeichnen die Lebenssituation vieler Betroffener. Das wird sich mit den verschärften Regeln zur Feststellung der Bedarfsgemeinschaften noch weiter zuspitzen. Armut anstelle von Arbeit, das ist der Kurs der Bundesregierung.
Die Ankündigung, vielen Leistungsbeziehern - ich gebe Ihnen das zurück! - würde es besser gehen, hat sich als bewusste Irreführung herausgestellt. Das Armutskarussell dreht sich weiter und schneller, es greift um sich. Eltern, Großeltern, Geschwister, Verwandte helfen vor allem betroffenen Kindern, die Armutsfalle zu überwinden.
Altersarmut, wie wir sie bisher noch nicht gekannt haben, wird die Folge sein. Darunter werden zukünftig neben den Betroffenen die überschuldeten Kommunen des Landes am meisten leiden müssen.
Mit dem Arbeitslosengeld II - das haben unsere Besuche vor Ort deutlich gezeigt - kann man nicht leben. Eine Teilnahme am soziokulturellen Leben ist nicht gewährleistet. Damit wird das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes weiter verletzt. Deshalb noch einmal unsere Forderung an Sie: Lehnen Sie das Hartz-IVFortentwicklungsgesetz im Bundesrat ab! Sorgen Sie für existenzsichernde Arbeit und für eine wirkliche Grundsicherung!
- Gehen Sie hinaus und unterhalten Sie sich mit den Leuten!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu zwei in der Aussprache gemachten Bemerkungen äußern. Erstens zur Bemerkung von Frau Schulz zur Arbeit im Beirat im Spree-Neiße-Kreis: Gerade aus der Erkenntnis heraus, dass nicht genügend Kontrollen bei den so genannten 1-Euro-Jobs durchgeführt wurden, und aus der Erkenntnis heraus, dass nicht genügend Informationen bei den Nichtleistungsbeziehern ankommen, haben wir uns im Spree-NeißeKreis genau für diesen Personenkreis engagiert. Daraus resultiert die Wertung im Referat, dass bei den Nichtleistungsbeziehern wenig Information und wenig Effizienz vorhanden sind.
Zweitens zur Bemerkung von Frau Ministerin, was ABM und BSI angeht. Im Referat werden Sie, wenn Sie den Text nachlesen, diese beiden Begriffe nicht finden, weil wir generell für ABM und BSI plädiert haben.
Ich möchte diese Bemerkung zurückweisen. Wir haben uns im Referat nicht gegen ABM und BSI ausgesprochen, denn es sind wirksame Instrumente.
Zu Ihrer Feststellung hinsichtlich der Strukturierung der Amtsgerichte frage ich bezüglich des Amtsgerichts Guben: Vertreten Sie auch die Auffassung, dass gerade in den äußeren Entwicklungsbereichen eine ausgewogene Gerichtsdichte erforderlich ist?
Zweitens: Welche Chancen haben dabei die Amtsgerichte Eisenhüttenstadt und Guben, zwischen Frankfurt (Oder) und Cottbus als Amtsgerichte erhalten zu bleiben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Studienreise unserer Fraktion nach Brüssel hat in vielen Gesprächen und mit vielen Ergebnissen die Überlegungen hier im Land in Vorbereitung der Förderperiode bestätigt. In der Förderperiode 2007 bis 2013 setzt die Kommission auf folgende Schwerpunkte: die Ausnutzung des jeweiligen nationalen Spielraums für eine flexible Umsetzung der EU-Verordnungen, eine Stärkung der Regionalisierung, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und die Einbeziehung aller politischen, Wirtschafts- und Sozialpartner; damit ist natürlich auch der Landtag gemeint. Wir wollen mit unseren Vorschlägen zur weiteren inhaltlichen und finanziellen Ausrichtung der Operationellen Programme beitragen. Das ist auch Gegenstand unseres Beschlussantrags.
Vor dem Hintergrund der laufenden Förderperiode und ihren Ergebnissen, die sich in der SWOT-Analyse widerspiegeln, erwarten wir von der Landesregierung, dass sie die noch bestehenden Defizite in den Entwürfen der Operationellen Programme ausgleicht und die Spielräume der EU-Verordnung ausnutzt.
In der kommenden Förderperiode dürfen Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitsuchende in den peripheren Räumen durch das Konzept der Landesregierung zur „Stärkung der Wirtschaftskräfte durch räumliche und sektorale Fokussierung von Landesmitteln“ nicht beim Zugang zu Fördermitteln benachteiligt werden. Durch eine breite Regionalisierung der Förderinstrumente, verbunden mit Zielvereinbarungen, kann dem gegengesteuert werden. Deshalb schlagen wir vor, analog zur vorgesehenen landesweiten Einführung von Regionalfonds für den Bereich der ESF-Mittel das auch für den Bereich der EFRE-Fonds vorzusehen. Unter Einbeziehung der Mittel und Maßnahmen aus den Entwicklungsplänen für die ländliche Entwicklung können damit Beschäftigungs-, Unternehmens-, Investitions- und Regionalförderung in allen Regionen verzahnt und finanziert werden.
Die Strukturfondsverordnungen für die neue EU-Förderperiode 2007 bis 2013 gestatten neue Handlungsspielräume. Sie sind im Beschlussantrag benannt. Wir erwarten, dass sie konsequent genutzt werden. Insbesondere fordern wir die Landesregierung auf, die fondsübergreifenden Spielräume auszunutzen und die einzelnen Programme zu verzahnen. - Ich hoffe, sie tut es. Die Möglichkeiten des zielgenauen Einsatzes von jeweils 10 % der Fondsmittel von EFRE und ESF für die Ziele des jeweils anderen Fonds sind konsequent zu nutzen. Exemplarisch sollen hier Investitionen im Hochschulbereich bzw. in der Wissenschaftslandschaft geplant und durchgeführt werden.
Für den ESF schlagen wir drei komplex angelegte Förderschwerpunkte vor. Das reduziert die Bürokratie, gestaltet die Förderprogramme übersichtlich, und regionale Schwerpunkte können besser eingeordnet werden. Mit der Einigung, dass der Bund 8,14 % und nicht 9,8 % der ESF-Mittel für die eigenen Programme vorhält, können wir davon ausgehen, dass uns mehr Mittel zur Verfügung stehen. Wir hoffen natürlich auch, dass die Landesregierung dafür eintritt, dass noch weitaus mehr Mittel direkt an die Länder vergeben werden.
Zur Entwicklung des Programms im Bereich des ESF können wir uns vorstellen, dass - erstens - die Entwicklung eines
öffentlich geförderten Beschäftigungssektors an oberster Stelle steht. Wir plädieren im Unterschied zum vorgelegten Entwurf des OP klar für eine mindestens gleichwertige Berücksichtigung von Fördermaßnahmen für Beschäftigte und Arbeitslose. Dabei müssen Benachteiligte, zum Beispiel Nichtleistungsbezieher, Menschen mit Behinderungen und ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, besonders berücksichtigt werden. Mit diesem Programm könnte zum Beispiel auch das ausgelaufene Programm der Beschäftigung schaffenden Infrastruktur - mir wäre es lieb, Frau Ministerin wäre jetzt hier - als Vernetzung zwischen EFRE, ELER und ESF neu aufgelegt werden. Damit werden von vornherein auch bestehende Unternehmen einbezogen. Vorstellbar ist auch ein Modellprojekt für psycho-soziale Hilfen für Jugendliche in der Schule und im Berufsbildungsbereich.
Zweitens halten wir die Förderung des Berufs und die Förderung der Verbindung von Wissenschaft und Produktion in der kommenden Förderperiode für sehr wichtig. Im Mittelpunkt sollten dabei Leistungen stehen, die insbesondere der Qualifizierung der Berufsvorbereitung und der Ausbildung dienen, die lebenslanges Lernen und die Qualifizierung bei Erwerbsumbrüchen einschließen sowie die personelle Absicherung der Kooperation von Forschungseinrichtungen mit kleinen und mittelständischen Unternehmen und die Sicherung des Fachkräftebedarfs unterstützen. Dazu können erstmals ESF-Mittel eingesetzt werden.
Drittens: In der unternehmensnahen Arbeitsmarktpolitik gibt es eine ganze Reihe von Vorstellungen im Entwurf des Operationellen Programms des Landes. Wir stimmen zu: Es geht an erster Stelle darum, eine umfangreiche Arbeit zur Sicherung der Unternehmensnachfolge und bei Neugründungen zu leisten. Schwerpunktorientiert sollten Programme zur Unterstützung der Qualifizierung in Unternehmen und zur Begleitung und Beratung der Neuunternehmer aufgelegt werden. Vorstellbar ist auch - wenn man sich die Landesstatistiken anguckt -, ein Programm als Modellprojekt aufzulegen, das „Einstellung statt Überstunden“ zum Inhalt hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, unserem Antrag im Interesse einer ausgewogenen Entwicklung des Landes und der Nutzung der Chancen in den Jahren bis 2013 und darüber hinaus zuzustimmen. - Danke.
Frau Ministerin, mich würde interessieren, welche wichtigsten Änderungen der Methodik in Bezug auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sie sehen und ob Sie diese gegenüber dem Bund angemahnt haben.
Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz beschossen, das weitere Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II, insbesondere für Jugendliche von 18 bis 25 Jahren, vorsieht.
Meine Frage lautet: Welche Position vertritt die Landesregierung zu diesen Kürzungen beim Arbeitslosengeld II für Jugendliche unter 25 Jahren?
Ich werde es trotz meiner Heiserkeit versuchen. - Ich habe eine andere Position zum Berufswunsch Hartz IV. Möglicherweise resultiert er aus der Resignation, keine Lehrstelle und keinen Arbeitsplatz zu bekommen. Es sind die Erfahrungen in der Gesellschaft, die so etwas bei jungen Menschen letztendlich als Wunsch implizieren. Die Ursache ist jedoch nicht wie Sie meinen - die Vorzüglichkeit des Erhalts von Arbeitslosengeld II.
Meine erste Frage richtet sich nach dem vorher Gesagten: Wird denn durch die Einschränkungen bei den Kosten für Wohnung bzw. bei der Reglementierung der Wohnungswahl nicht das Grundrecht auf freie Wahl des Wohnortes eingeschränkt und entsteht damit nicht eine Benachteiligung gegenüber den Jugendlichen, die in Elternhäusern leben, die nicht mit Hartz IV verbunden sind?
Meine zweite Frage: Aus welcher Berechnung und welchem Warenkorb resultiert denn die Kürzung gegenüber Ehepaaren auf 276 Euro? Womit ist es bei allen anderen Berechnungen begründet, die bisher die Bezüge von Hartz IV beinhalteten; gab es dazu Warenkorb-Berechnungen? Hier gibt es offensichtlich eine Kürzung, die mit 10 % fixiert ist.
Meine dritte Frage: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dieser Entwicklung für die Entwicklung ihrer arbeitsmarktpolitischen Strategien für die nächste Zeit, insbesondere für die Jugendlichen?
Frau Ministerin, bereits im zweiten Halbjahr des letzten Jahres wurde wiederholt das Problem eines unzureichenden Mittelabflusses für Eingliederungsmaßnahmen im Bereich des SGB II angesprochen. Inzwischen entnahmen wir Pressemitteilungen, dass die Mittel in Größenordnungen nicht ausgeschöpft wurden. Genaue Zahlen konnten Sie zum damaligen Zeitpunkt nicht vorlegen.
Die gegenwärtige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt - das macht auch das vorgenannte Thema deutlich - beweist: Jeder nicht eingesetzte Euro schadet letzten Endes den Langzeitarbeitslosen.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Was hat sie gegenüber der Bundesregierung unternommen, um eine Mittelkürzung für 2006 zu verhindern?
Sie haben noch einmal deutlich gemacht, dass die bestehenden Probleme nicht nur den Anfangsschwierigkeiten, sondern auch der Struktur der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschuldet sind. Meine erste Frage ist, was Sie in diesem Jahr unternehmen, damit die Struktur der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den mit der Grundsicherung beauftragten Betrieben dem von Ihnen Genannten entspricht: einer zielgenauen Vermittlung und dem Einsatz höherwertiger Instrumente.
Die zweite Frage: Sie sprachen davon, dass die Mittel zu 64 % ausgeschöpft worden seien. Das sind - wenn ich richtig gerechnet habe - ungefähr 120 Millionen, die gegenwärtig nicht ausgelastet sind. Wenn ich davon ausgehe, dass 10 % nicht zurückgezahlt werden müssen, wäre das ein Volumen von 85 Millionen Euro. Gibt es Bestrebungen, diese Rückzahlung aufzuhalten?
Meine dritte Frage: Wir haben aus Frankfurt (Oder) die Nachricht erhalten, dass dort gegenwärtig Mittel der Bundesagentur für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht zur Verfügung gestellt und damit keine ABM, keine SAM und keine MAE durchgeführt werden können. Selbst bewilligte Maßnahmen können gegenwärtig nicht umgesetzt werden. Wie bewerten Sie dieses Problem?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Beschlussantrag hat sich auf jeden Fall insofern gelohnt, als über das Thema hier im Parlament eine umfangreiche Diskussion geführt wird und Staatssekretär Dr. Krüger zugesichert hat, diesen Beschlussantrag in die Erarbeitung der Operationellen Programme einzubeziehen. Damit hat sich unser Antrag schon gelohnt.
Der zweite Punkt. Sie unterstellen uns, dass wir über das Programm unsere parteipolitischen Ziele durchsetzen wollen. Das ist aber nicht unser Anliegen. Wenn Sie die SWOT-Analyse und das 9. Betriebspanel richtig lesen, dann werden Sie feststellen, dass in unserem Antrag genau die Punkte aufgeführt sind, die dazu führen, dem Land eine stabilere wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung zu geben. Wir sind mit unserem Beschlussantrag also genau auf der Linie, die heute früh auch der Ministerpräsident benannt hat.
Bei dem, was wir insbesondere in Punkt 1 formuliert haben, geht es nicht um die Frage der Trennung von Legislative und Exekutive. Vielmehr geht es darum, dass wir uns als Parlamentarier in den betreffenden Diskussionsprozess rechtzeitig einbringen und nicht erst dann, wenn vollendete Tatsachen vorliegen.
In der Ausschreibung zum Operationellen Programm des ESF finden sich allgemeine Punkte, die letztendlich der europäischen Beschäftigungsstrategie entsprechen. In diesen allgemeinen Punkten gibt es jedoch keine von der Europäischen Union geforderten landesspezifischen und nach Prioritäten geordneten Festlegungen dazu, wie das Operationelle Programm des ESF ausgearbeitet werden soll. In unserem Beschlussantrag machen wir Ihnen ein Angebot genau dazu, mit welchen Schwerpunkten wir in die Erarbeitung der Operationellen Programme gehen könnten.
Es ist klar, dass wir in diesem Zusammenhang unterschiedliche politische Auffassungen haben. Wir wollen ja auch nur, dass im Rahmen einer Abstimmung geklärt wird, ob die von uns vorgeschlagenen Ziele auch für Sie diskutabel sind.
Natürlich sind Sie in diesem Zusammenhang an Ihren Koalitionsvertrag gebunden. Sie haben aber auch keinen anderen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Sie befinden sich in einer etwas verzwickten Situation; von daher kann ich verstehen, dass Sie unseren Antrag ablehnen wollen.
Ich bin von Folgendem überzeugt: Wenn wir uns darauf verständigen, in den Mittelpunkt des Operationellen Programms des ESF die Themen Arbeit, Verbindung von Wissenschaft und Forschung, kleine und mittelständische Betriebe, Erschließung neuer Beschäftigungsfelder und lebenslanges Lernen zu stellen, dann liegen wir genau auf der Linie der Lissabon-Strategie: Erhöhung der Arbeitsproduktivität, Schaffung von Vollbeschäftigung, Verringerung der Arbeitslosigkeit, Förderung des Wirtschaftswachstums und Vermeidung sozialer Ausgrenzung,
um Armut zu verhindern. Das sind wichtige Ansatzpunkte, die wir Ihnen auch mit unserem Beschlussantrag vorschlagen. Sie können jetzt darüber entscheiden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der DVU-Fraktion geht am eigentlichen Problem vorbei. Mitarbeiterbeteiligung am Produktivvermögen erfordert starke Gewerkschaften und eine starke Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben. Dort funktioniert Arbeitnehmerbeteiligung schon jetzt mit hoher Sicherheit für die Einlagen.
80 % der Brandenburger Betriebe haben weniger als 20 Beschäftigte und nur in ca. 35 % der Unternehmen gibt es Arbeitnehmervertretungen. Unter diesen Bedingungen und bei sinkenden Reallöhnen will die DVU-Fraktion den Eindruck erwecken, sie setze sich für die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhänden und für den Mittelstand ein. Ein Schelm, wer das glaubt - bei der geistigen Nähe zur NPD.
Die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhänden ist so alt wie die Bundesrepublik. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen waren bisher immer zusätzliche Instrumente. Ihr Antrag zielt darauf, mehr Lohnbestandteile in Mitarbeiterbeteiligungen umzuwandeln. Der Binnenmarkt wird somit geschädigt, Kaufkraft wird ihm entzogen und die eigentlich zu begünstigenden kleinen und mittelständischen Unternehmen haben erhebliche Probleme, ihre Produktion auf dem Markt zu realisieren. Gleichzeitig soll die freie Verfügbarkeit eingeschränkt werden; mindestens acht Jahre soll die Bindefrist betragen. Die Frage, wie damit rechtlich Kontroll-, Informations- und Stimmrechte ausgestaltet werden, wird in Ihrem Vorschlag natürlich nicht beantwortet. Wie soll zum Beispiel ein Mitarbeiter in einem Unternehmen von fünf bis 20 Beschäftigten das realisieren? Wie sollen Mitarbeiter vor Verlusten geschützt werden, und zwar nicht nur im Insolvenzfall, sondern auch im laufenden Geschäft?
Damit kommen wir nicht umhin festzustellen: Ihr Vorschlag überwindet nicht die schon gegenwärtig vielfach kritisierte einseitige Auslegung der Mitarbeiterbeteiligung für Großunternehmen, auch nicht das Problem für die kleinen und mittelständischen Unternehmen oder das Problem für die in diesen Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ich habe eine Nachfrage zur Angleichung des Arbeitslosengeldes Ost an West. Welche Probleme könnten aus Ihrer Sicht eine Anpassung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.06 verhindern?
Sowohl gegenüber dem Landesbeirat zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II als auch gegenüber dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat Frau Ministerin Ziegler eingeschätzt, dass die Mittel für Eingliederungsleistungen im Jahre 2005 nicht zweckentsprechend ausgeschöpft werden können. Damit ist zu befürchten, dass dringend notwendige öffentlich geförderte Arbeitsmöglichkeiten nicht geschaffen und Chancen zur Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung schlichtweg vertan werden. Dafür werden zwei Gründe genannt: zum Ersten die Beanspruchung durch die organisatorischen Veränderungen zu Beginn dieses Jahres und zum Zweiten die einseitige Orientierung auf Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anstelle von ABM und BSI.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die Ausschöpfung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik einschließlich der Mittel aus dem Landeshaushalt zugunsten der Arbeitslosen in 2005 noch zu sichern?
Ich habe eine Nachfrage, die sich auf Ihre Gespräche mit den Kommunen bezieht: Können Sie aus Ihrer Sicht jetzt einschätzen - Sie haben es angedeutet -, inwieweit in den Kreisen und Städten stärker auf existenzsichernde Arbeitsfördermaßnahmen gesetzt wird oder gesetzt werden soll und ob insbesondere sinnvolle Ausbildungsförderung für unter 25-Jährige betrieben wird?
Die zweite Frage: Wir haben die Ankündigung aus den Koalitionsverhandlungen gehört, bei Hartz IV 4 Milliarden Euro einzusparen. Inwieweit sind damit die von Ihnen für 2006 angekündigten Mittel trotzdem gesichert und ist sichergestellt, dass möglicherweise nicht doch auf die nicht ausgelasteten Mittel zurückgegriffen wird?
Die dritte Frage: Wie hoch schätzen Sie die Nichtauslastung insgesamt ein?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation in diesem Haus ist wieder einmal so, dass man sich der Vorrednerin von der CDU-Fraktion inhaltlich anschließen kann.
Ich möchte unabhängig davon einige Bemerkungen zum vorgelegten Programm machen.
Erstens: Die Qualifizierungsoffensive ist, glaube ich, eine Darstellung der DVU, wobei man meinen könnte, fehlende Qualifizierung führe zu Langzeitarbeitslosigkeit. Das ist natürlich nicht der Fall; das Hauptproblem ist das Fehlen von Arbeitsplätzen. Deshalb muss vor einer Qualifizierungsoffensive eine Arbeitsplatzoffensive stehen. Daher lehnen wir den vorliegenden Antrag prinzipiell ab.
Zweitens muss man deutlich machen: Es gibt eine ganze Reihe von Landesprogrammen, die die Qualifizierung älterer Arbeitsloser beinhalten. Sieht man sich dazu Statistiken an, stellt man fest: Die Langzeitarbeitslosigkeit sinkt nicht, sie wächst. Das heißt, wir sind wieder bei Punkt 1, bei den fehlenden Arbeitsplätzen.
Ein weiteres Problem: Was bringt uns letztlich eine nachhaltige Arbeitsplatzinitiative? - Sie kann uns eine ganze Menge bringen. Ich erinnere an unsere Initiativen zum öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Ich erinnere an unsere Initiativen zur finanziellen Ausstattung der Kommunen. Ich erinnere an unsere Initiativen zur Erhöhung der Grundsicherung, um die Binnennachfrage anzukurbeln. All das wären Elemente, die auch den älteren Arbeitnehmern Sicherheit geben könnten.
Wir brauchen drittens ein Programm zur Qualifizierung außerhalb des Zyklus Arbeit - Arbeitslosigkeit. Es sollte steuerfinanziert sein und jedem Bürger unseres Landes in seiner Lebensund Berufsplanung die Gelegenheit geben, Qualifizierung, so wie es im öffentlichen Dienst zum Teil praktiziert wird, auch in der freien Wirtschaft zu absolvieren, um den Umschwung in der Arbeit zu gewährleisten.
Viertens: Der technologische Fortschritt bezieht sich nicht nur auf Informations- und Kommunikationstechnik, er wird zunehmend in einer größeren Breite stattfinden. Das heißt, die Qualifizierungsinitiative müsste wesentlich breiter angelegt werden. Dem wird das vorgelegte Papier nicht gerecht, und es berücksichtigt vor allem nicht diejenigen, die ihre Lebensplanung mit einer geringen Qualifizierung realisieren müssen.
Deshalb wiederhole ich unseren prinzipiellen Standpunkt: Wir lehnen diesen Antrag ab. - Danke.
Frau Ministerin, Sie haben eine ganze Reihe Problemfelder aus der vorgelegten Studie angerissen. Ich habe eine Frage zur Fragestellung in der Studie, zum Beispiel zum Thema Wohnraum. Ist danach gefragt worden, ob weniger Wohnraum als 2004 zur Verfügung stand, oder ist gefragt worden, ob es eine Auflage gab, sich weniger Wohnraum zuzulegen?
Haben Sie dabei in Rechnung gestellt, dass die Wirkungen von Hartz IV eine Reihe von Personen möglicherweise dazu bewogen haben, freiwillig auszuziehen? - Dies reflektiert die Studie natürlich.
In einer Presseinformation der Abgeordneten Schröder vom Montag wird darauf hingewiesen, dass 84 000 Bürgerinnen und Bürger in aktiven Beschäftigungsmaßnahmen seien. In Anbetracht der Statistik frage ich Sie: Wie bewerten Sie diese Zahl? Worauf gründet sie sich?
Die zurzeit vorliegenden Statistiken sprechen von 49 000 bzw. die schriftlichen Veröffentlichungen von 22 000 Personen. Es gibt also auch bei den öffentlichen Zahlen erhebliche Unterschiede.
Die Studie der Freien Universität wurde bereits genannt. Sie besagt, dass rund 63 % der Befragten bzw. Untersuchten weniger Einkommen haben werden. Unsere Studie sagt 69 % aus. Wie bewerten Sie diese Abweichung, die meiner Meinung nach unerheblich ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Die Auflösung der Informations- und Beratungsstellen der Landesagentur für Struktur und Arbeit Ende 2005 ist, wenn man die Landesregierung richtig interpretiert, beschlossene Sache. Wir sind dagegen. Wir wollen, dass bewährte Strukturen mit der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik verbunden werden.
Bereits im Jahre 2003 - das ist doch bedenklich - wusste die Landesregierung, dass die Regionalisierung der Förder- und Arbeitsmarktpolitik so erfolgreich ist, dass die Beratungsstellen nicht mehr erforderlich sind. Dem ist aber nicht so. Die regionalen Arbeitsmarktprogramme stecken noch in den Kinderschuhen. Der Fachkräftemangel wird in den Folgejahren erhebliche Probleme für die Klein- und mittelständischen Unternehmen mit sich bringen. 2005 und 2006 befinden wir uns im Übergang zu einer neuen Förderperiode der Europäischen Union und der GA-Förderung. Genau in diesem Übergangsprozess wird eine enge Struktur, die die Verbindung von Land und Regionen beinhaltet, aufgelöst. Dagegen wenden sich Kammern sowie Verwaltungen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie wollen, dass diese Struktur erhalten bleibt.
Nun mag eingewendet werden, dass diese Strukturen ihre Arbeit nicht gut genug machen. Weit gefehlt! Der Sozialausschuss hat sich in zwei Anhörungen damit beschäftigt und die Meinungen der Betroffenen eingeholt. Das Ergebnis: Kammern und Kommunen stellen den Informations- und Beratungsstellen beste Zeugnisse aus. Diese Stellen decken einen Bedarf, der von niemand anders gedeckt werden kann.
Die PDS-Fraktion stellte bereits in der Diskussion über den Haushaltsplan 2005/2006 einen Antrag zur weiteren Förderung der Beratungsstellen bis 2006 zur Debatte. Fraktionsübergreifend bestand Einigkeit, dass die Diskussion weitergeführt werden soll. Das Ergebnis in der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie war das gleiche Jein wie in der Haushaltsdiskussion.
Der Antrag der Koalition bestätigt uns, dass Handlungsbedarf angesagt ist. Der Antrag sagt aber auch, dass wir das Thema
nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagen können. Am 31. Dezember wird es zu spät sein, weil die Beratungsstellen dann bereits aufgelöst sein werden.
Ein Aufschub in der Sache ist also nicht mehr möglich. Der Faktor Zeit wendet sich gegen die Beratungsstellen. Die Mitarbeiter sind zum Jahresende gekündigt und natürlich werden Mietverträge und alles andere ebenfalls gekündigt. Kompetenzen, die jahrelang erworben worden sind, werden unweigerlich verloren gehen. Die Beratungsstellen, die einen wichtigen Platz in den Regionen haben, werden geschlossen.
Die Linkspartei.PDS-Fraktion stellt deshalb den Antrag, das bestehende Netz der Informations- und Beratungsstellen für berufliche Weiterbildung bis mindestens Ende 2006 zu erhalten und zu fördern.
Die Informations- und Beratungsstellen bearbeiten auch Tätigkeitsfelder, die künftig vielleicht anderswo gebündelt werden müssen. Darüber muss und kann man diskutieren. Profilierung und Weiterentwicklung sind notwendig.
Deshalb beantragen wir in einem zweiten Punkt, die Landesregierung möge uns ihr Konzept zur Ausrichtung der Arbeit der LASA, die Träger der Beratungsstellen ist, vorlegen.
Aber muss man deswegen das Kind mit dem Bade ausschütten? Natürlich nicht! Gleichwohl vernehme ich Ihre Einwürfe mit der Frage, wie das denn finanziert werden soll. Wenn Sie es politisch wollten, dann wäre eine Finanzierung, wie wir bereits in der Haushaltsdiskussion nachgewiesen haben, im Rahmen des Landesprogramms für Qualifizierung und Arbeit bis 2006 möglich.
Seit 1992 gibt es die Beratungsstellen. Es sind also wirtschaftlich gesehen gut eingeführte Unternehmen.
Die Arbeit der Beratungsstellen wurde inhaltlich den konkreten Situationen angepasst. Stand 1992 die individuelle Beratung im Mittelpunkt, so war es zur Jahrtausendwende die wirtschaftsnahe Qualifizierung. Gegenüber dem Jahr 2000 wuchs im Jahre 2004 die wirtschaftsnahe Qualifizierung in der Beratung von Klein- und Mittelbetrieben auf 327 %. Das waren mehr als 2 120 branchenunabhängige Vor-Ort-Beratungen zur Qualifizierung, Ausbildung und Kompetenzentwicklung. Im gleichen Zeitraum entwickelte sich die regionale Zusammenarbeit mit der ZukunftsAgentur Brandenburg zur Entwicklung von Bildungsnetzwerken und zur komplexen Investorenberatung.
Das alles wird mit dem Kabinettsbeschluss zur Beendigung der Förderung in den Papierkorb geworfen; lediglich die Weiterbildungsdatenbank wird weitergeführt. In der vergangenen Woche sprachen der Ministerpräsident und die Arbeitsministerin aber richtigerweise davon, dass dem zukünftigen Fachkräftemangel eine große Bedeutung zukomme und dass dem durch entsprechende Strukturen Rechnung getragen werden müsse. Sie kündigen an, eine interministerielle Arbeitsgruppe zu bilden. Die Informations- und Beratungsstellen werden aufgelistet. Verstehe das, wer kann. Ich kann es nicht.
Wir sind der Meinung, dass die begonnene Umstrukturierung hin zur wirtschaftsnahen Beratung fortgeführt werden muss. Die Kammern sind ins Gespräch gekommen. Sie wehren sich zu Recht dagegen, diese Aufgabe zu übernehmen. Kräfte werden zersplittert, die branchenübergreifende Zusammenarbeit wird gestört und das Prinzip der Leistungen aus einer Hand gegenüber Investoren wird ausgehebelt. Noch abwegiger ist die Begründung, mit Hartz IV würden das die Jobcenter übernehmen.
Wir halten es für völlig widersinnig, die Strukturen zu beseitigen, statt den Inhalt der vorhandenen Strukturen weiterzuentwickeln. In der freien Wirtschaft bedeutete dies, dass ein Betrieb aufgelöst würde, wenn sich das Produkt veränderte. - So kann man mit öffentlichen Mitteln und qualifizierten Mitarbeitern nicht umgehen.
Ich fasse zusammen. Wir erwarten, dass die Beratungsstellen der LASA bis 2006 weitergeführt werden. Mit der Neuausrichtung der Förderpolitik in Europa, im Bund und im Land soll entschieden werden, wie die Informations- und Beratungsstellen zukünftig auszurichten und aufzustellen sind. - Danke.
Herr Minister, wäre es für die „Urteilsbildung“, wie Sie es bezeichnet haben, nicht günstiger gewesen, wenn auch die Bürgermeister eingeladen worden wären? Ich weiß, dass sich der Bürgermeister von Spremberg bemüht hatte, an der Beratung teilzunehmen; er wurde ausgeladen. Ich hatte ebenfalls das „Glück“, ausgeladen zu werden.
Vor dem Hintergrund der von Ihnen genannte Gewaltenteilung und der Beurteilung von Entscheidungen der Verwaltung durch die Abgeordneten halte ich es für günstig, die Abgeordneten einzubeziehen, damit sie den Gedankengang der Verwaltung nachvollziehen können. Wie stehen Sie dazu?
Eine erste Frage zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Können Sie uns an einigen Beispielen deutlich machen, was Ihre rechtsaufsichtlichen Tätigkeiten vor Ort bewirkt haben, zum Beispiel bei der Beseitigung und beim Abbau der Widersprüche?
Die zweite Frage: Es gibt eine gemeinsame Vereinbarung zur Ausgestaltung von Beschäftigungsgelegenheiten. Inwieweit hat diese gemeinsame Vereinbarung bei den Vor-Ort-Beratungen eine Rolle gespielt, welche Ergebnisse sind erreicht worden und wie bewerten Sie die Frage, ob die Kontrollmöglichkeiten vor Ort ausreichend sind, um zu verhindern, dass sie in den ersten Arbeitsmarkt eingreifen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Würde des Menschen ist unantastbar - so ist es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert. Damit es auch so bleibt, fordert die PDS-Fraktion die Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative die Grundsicherung Ost an West nicht nur anzugleichen, sondern generell zu erhöhen. Die gestrige Debatte und die Stellungnahme der Ministerin erfüllen uns mit Hoffnung, dass unser Antrag angenommen wird.
Eine Empfängerin von Arbeitslosengeld II drückt Ihre Lage wie folgt aus: Von 331 oder 345 Euro kann ich nicht leben. Ich habe Angst, auf die Straße zu gehen, weil ich zum einen Bekannte treffen könnte, und zum anderen habe ich Angst, Geld auszugeben. Eine Zeitung kann ich mir nur selten leisten, einen Kinobesuch dagegen überhaupt nicht. Am wohlsten fühle ich mich zu Hause, jedoch auch dort überfällt mich teilweise Existenzangst.
Zu wenig Geld bedeutet zu wenig soziale Kontakte. Zu wenig Geld bedeutet weniger Ausbildung, weniger Kultur und weniger Gesundheit. Zu wenig Geld bedeutet weniger Mobilität und weniger Lebenskraft. Zu wenig Geld bedeutet sinkendes Selbstbewusstsein. Zu wenig Geld zerrüttet Familien, Beziehungen und gefährdet Kinder. Diese Tatsachen können wir und auch Sie, verehrte Damen und Herren, im täglichen Gespräch mit den Betroffenen erleben.
Bis auf wenige Ausnahmen möchte der gesamte Personenkreis der Arbeitslosen arbeiten. Jedoch sinkt - das ist den neuesten Arbeitsmarktdaten zu entnehmen - die Zahl der versicherungspflichtigen Arbeitsplätze weiterhin. Der Ansatz der Grundsi
cherung, auf Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, Druck zur Arbeitsaufnahme auszuüben, ist völlig falsch.
Auf der anderen Seite liegt die Vermutung nahe, dass das Arbeitslosengeld II so niedrig angesetzt wurde, um den Ausbau eines Niedriglohnsektors nicht zu behindern. Nur so ist die Forderung des sächsischen Ministerpräsidenten zu verstehen, der sogar eine Angleichung der Eckregelsätze Ost an West ablehnt.
Uns geht es nicht nur um die Angleichung der Regelsätze, sondern auch um deren generelle Erhöhung auf mindestens - wie vom Paritätischen Wohlfahrtsverband errechnet - 412 Euro, denn mit dem derzeitigen Regelsatz ist kein Auskommen möglich.
In den derzeitigen Regelsatz geht die Einkommens- und Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 1998 ein. Dahinter lebt jedoch noch der Warenkorb der 70er und 80er Jahre. Die Berechnung aus dem Jahr 2003 wurde nicht einbezogen. Es gab lediglich eine statistische Hochrechnung über den Rentenwert. Damit werden Veränderungen im Verbraucherverhalten und der Preise nur ungenügend reflektiert, denn der Rentenwert ist letztendlich eine politische Größe.
Bei der Berechnung der Höhe der zu gewährenden Leistung geht es nicht nur um die zum Überleben notwendige Nahrung, Kleidung und Behausung, sondern auch um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. § 9 Satz 1 SGB I hebt das ausdrücklich hervor:
„Die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft ist dann nicht mehr gewährleistet, wenn die Hilfeempfänger ausgegrenzt und stigmatisiert werden.“
Genau das geschieht mit der derzeitigen Regelung. Die Ausgaben für Bildung werden ausgeklammert, weshalb die Förderung von Begabungen der Kinder nur ungenügend erfolgt.
Bei der Berechnung von Bekleidung wird teilweise auf Gebrauchtwaren abgestellt, was vor allem bei Bewerbungen stigmatisiert.
Die Gesundheitskosten wurden nur ungenügend eingerechnet. Die Praxis beweist, dass weniger Arbeitslosengeld-II-Empfänger zum Arzt gehen bzw. ihre Rezepte einlösen.
Kraftfahrzeuge gehören zum Schonvermögen; jedoch ist nicht geregelt, wie man sie betreiben soll.
Große Abstriche gibt es bei Freizeit, Unterhaltung und Kultur. In diesem Bereich wurden nur 42 % der Ausgaben des Durchschnittshaushalts anerkannt, was zu erheblichen Einschränkungen der sozialen Kontakte - zum Beispiel sind die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden sowie die Freizeit- und Feriengestaltung gefährdet - führt.
Die größte Benachteiligung erfahren Familien und Kinder. Eine Verbesserung des Regelsatzes gegenüber der alten Sozialhilfe um 20 % gibt es lediglich für Kinder bis zum 8. Lebensjahr.
Für Kinder ab dem 8. bis zum 15. Lebensjahr ist der Regelsatz faktisch um 7,7 % und ab dem 15. Lebensjahr sogar um 11 %
gekürzt worden. Auch die Pauschalierung der einmaligen Leistungen benachteiligt Familien mit Kleinkindern. Die Nichtanrechnung des Kindergeldes, wie von der PDS bereits vorgeschlagen, wäre ein Weg, die Benachteiligung von Kindern abzumildern.
Armut per Gesetz ist seit dem 01.01.2005 Realität in Deutschland.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage 415 des Kollegen Schulze - SPD - stellt die Landesregierung die Folgen von Armut dar - sie bezieht sich dabei auf die EU - und erwähnt dabei auch
„Hindernisse im Aus-, Weiterbildungs-, Sport- und Freizeitbereich. Sie“
- die Betroffenen -
„sehen sich häufig an den Rand gedrängt und von der Teilnahme an Aktivitäten (wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Art) ausgeschlossen, die für andere Menschen die Norm sind.“
- Darauf komme ich gleich zu sprechen.
Die Armutsgefährdungsschwelle liegt in Deutschland nach dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bei 938 Euro pro Person.
Die Armutsgrenze für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren liegt nach der neuen OECD-Skala bei 1 969,80 Euro. Nach SGB II würde diese Familie bei 500 Euro Kosten für Unterkunft und Heizung 1 494 Euro erhalten. Die Pfändungsgrenze - das ist im Internet nachzulesen - liegt für diese Familie bei 1 769,99 Euro.
Diese Zahlen beweisen, dass die Regeln und die Verfahrensweise zur Festlegung des Regelsatzes dringend der Überarbeitung bedürfen; das ist wohl selbstverständlich. Ich bitte Sie deshalb, der Überweisung unserer Vorlage an den Ausschuss zuzustimmen.
Frau Ministerin, die PDS hat bereits im Oktober vergangenen Jahres auf die Ungleichheit der Regelsätze hingewiesen. Wir haben dazu im Februar eine Nachfrage gestellt. Meine erste Frage: Was hat sich seit Februar hinsichtlich der Initiative der Landesregierung zur Nachbesserung der Regelsätze - ich nehme an, das Ziel ist eine Angleichung Ost an West und nicht West an Ost - getan?
Die zweite Frage: Wie beurteilt die Landesregierung aus der fünfmonatigen Erfahrung mit ALG II bzw. der neuen Sozialhilfe die Höhe des Regelsatzes? Sind die 345 Euro - bei Angleichung der Regelsätze an West - für die Sicherung des Existenzminimums ausreichend?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Hundert Tage Hartz IV zeigen, wie
Recht die PDS mit ihrer grundlegenden Einschätzung hatte, dass Hartz IV im Verbund mit Hartz I bis III keine wirkungsvolle, nachhaltige Strategie im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit ist. Die jüngsten Arbeitsmarktdaten bestätigen das.
Im Gegenteil! - Hundert Tage Hartz IV sind hundert Tage Sozialabbau, sind hundert Tage Bankrotterklärung einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik und sind hundert Tage Erniedrigung und Ausgrenzung der Betroffenen.
Die Fehleinschätzung bei der Zahl der Anspruchsberechtigten, die Vielzahl falscher Bescheide, erste Gerichtsurteile zur Verfassungswidrigkeit, das unwürdige Schwarzer-Peter-Spiel mit den Kommunen, der verspätete Versand von nachgeordneten Anträgen, erhebliche statistische Lücken und völlig aus dem Ruder laufende Kosten zeigen, das Hartz IV zunehmend zum Damoklesschwert für die rot-grüne Koalition wird.
Nicht die Umsetzung des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, sondern das Gesetz an sich ist das Problem. Rechtsgutachten von gesellschaftlichen Organisationen und der PDS machen deutlich, dass wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, insbesondere bezüglich der Verletzung des Sozialstaatsgebotes.
Anfang des Jahres wurde die weitgehend gelungene Auszahlung des Arbeitslosengeldes II von Minister Clement und anderen geradezu euphorisch als erfolgreiche Umsetzung von Hartz IV bejubelt. Das zeigt exemplarisch, wie weit ursprünglicher Anspruch und Wirklichkeit auseinander gehen. Natürlich sind hanebüchene Fehler bei der Umsetzung, Fehler durch Bedienstete ein Ärgernis und eine Zumutung für Betroffene. Für manche Hartz-IV-Verfechter im Bund und im Land scheinen sie aber eher willkommener Anlass zu sein, um von Kernproblemen der so genannten Arbeitsmarktreform abzulenken.
Es lässt sich trefflich über Kommunalpolitiker schimpfen zum Beispiel in der Uckermark - die übers Ziel hinaus schießen. Ein Dachstuhl aus ungeeignetem Holz wird jedoch nicht dadurch besser, dass man die Zimmerleute beschimpft. Das Holz muss ausgetauscht werden.
Das Kernproblem liegt in den von einer großen politischen Koalition gewollten Kürzung und Verweigerung von Leistungen. Hartz IV und Haushaltssanierung gehen nicht zusammen.
Auch die Landesregierung hat dies in der Grundrichtung so gewollt und mit beschlossen, und zwar im Wissen darum, dass die Arbeitsplätze, auf die schneller vermittelt werden soll, im Land einfach nicht vorhanden sind, im Wissen darum, dass die Leistungssätze im Osten um 14 Euro niedriger sind als im Westen, im Wissen darum, dass viele Betroffene gar keine Leistungen mehr erhalten, im Wissen darum, dass die 58er-Regelung, die bislang praktiziert wurde, ausläuft, und im Wissen darum, dass Frauen, Kinder und ältere Arbeitslose am stärksten betroffen sind.
Die Philosophie von Hartz IV „Fördern und Fordern“ besteht in der Praxis aus Leistungskürzungen, Sanktionen und Zwang. Die Nagelprobe für die Reform ist die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung. Wenn sich da nicht bald sichtbare Erfolge einstellen, nutzt auch die beste Verwaltung, von der man übrigens noch weit entfernt ist, nichts.
Dazu nur einige Stichworte: Erhöhte Fallzahlen, erhöhter Aufwand. Die Kommunen befürchten, auf den erhöhten Kosten sitzen zu bleiben.
Die geplanten Betreuungsschlüssel von 1 : 75 und 1 : 150 sind nicht erreicht worden.
Jugendliche, die bis Ende März in eine Maßnahme eingewiesen werden sollen, sind nur mit 50 % abgesichert.
Die Arbeitsmarktprojekte der Kommunen entstehen gerade erst. Die Eingliederungsmaßnahmen sind in der Akquise und die vorhandenen wenigen Maßnahmen richten sich hauptsächlich an Jugendliche. Alle anderen bleiben auf der Strecke.
Es gibt Anzeichen dafür, dass die Problematik des Verhältnisses zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. ARGEn, Kommunen und Optionsgemeinden streiten sich vor allen Dingen darüber, wie die Ausbildungsvermittlung erfolgen soll.
Bei der Bearbeitung von Widersprüchen gibt es einen erheblichen Bearbeitungsstau.
Nichtleistungsbezieher - darunter viele Frauen - sind rechtlich schlecht gestellt: Sie haben kaum eine Chance auf Vermittlung und können den Anspruch auf Kranken- und Rentenversicherung verlieren.
Offener Regelungsbedarf, Informationsdefizite bei den Bearbeitern und Betroffenen führen zu einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit.
Hartz IV ist im Dezember 2003 beschlossen worden. Sie haben der PDS im letzten Jahr immer wieder Panikmache vorgeworfen. Inzwischen vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein Politiker der SPD oder der CDU Nachbesserungen fordert: Angleichung der Regelsätze Ost und West, bessere Zuverdienstmöglichkeiten, eine Lösung für die über 58-Jährigen usw. Tatsächliche Nachbesserung - Fehlanzeige. Die Betroffenen werden hingehalten und vertröstet und möglicherweise in wahltaktischen Erwägungen aufgerieben.
Wie sehr sich die Hartz-IV-Befürworter in das enge Korsett ihrer verfehlten Politik gezwängt haben, zeigt die aktuelle Debatte um die Zuverdienstmöglichkeiten. Es liegen nicht nur unterschiedliche Vorschläge auf dem Tisch; vielmehr werden sofort jene auf den Plan gerufen, die Befürchtungen um die Niedriglöhne bei den Vollbeschäftigten äußern.
Diese Angst können wir Ihnen nehmen, wenn Sie eine ernsthafte Debatte um gesetzliche Mindestlöhne führen. Selbst im konservativen England war dies möglich.
- Hoffentlich wird sie richtig geführt. - Ein zentraler Ansatzpunkt im Sozialgesetzbuch II ist der Zugang erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger zu Vermittlungs- und Eingliederungsleistungen. Die Zweiklassengesellschaft der Arbeitslosen sollte endlich der Vergangenheit angehören. Hinsichtlich dieses Ziels hat Ihnen die PDS sogar zugestimmt. Aber wurde dieses Ziel erreicht? Kann und soll es überhaupt erreicht werden? Wir haben begründete Zweifel.
Wer einmal im Arbeitslosengeld II steckt - egal, ob er aus der Sozialhilfe, der Arbeitslosenhilfe oder im nächsten Jahr aus dem Arbeitslosengeld I kommt -, der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit darin gefangen bleiben. Dafür sorgen schon die fehlenden Arbeitsplätze und die „Strafe“, die die Bundesanstalt für Arbeit für jene zahlen muss, die vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II rutschen. Was bleibt den Empfängern von Arbeitslosengeld II übrig? 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten und die neuen Programme zur Sicherung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit, also nichts, was in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führt.
Die PDS-Fraktion hat im Oktober letzten Jahres ein umfangreiches Korrekturpaket zum Sozialgesetzbuch II vorgelegt. Dieses Paket bleibt für uns weiterhin aktuell. In unserer Antragstellung werden von den unterschiedlichsten Änderungsanträgen zum Hartz-IV-Gesetz aus den unterschiedlichsten politischen Bereichen bestärkt,
aber wir beschränken uns nicht nur darauf, denn die mindestens genauso wichtige Seite ist die aktive Arbeitsmarktförderung; die Betonung liegt auf „aktiv“. Selbstverständlich sind die Handlungsmöglichkeiten des Landes hierbei beschränkt und im Zuge des Hartz-IV-Gesetzes sogar noch kleiner geworden. Trotzdem hat das Land immer noch 100 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung, mit denen sinnvolle Maßnahmen und Projekte gefördert werden können.
Nach unserem Eindruck hat die Landesregierung ihren Platz unter den Akteuren der aktiven Arbeitsmarktpolitik noch nicht wieder gefunden. Wir werden im Zusammenhang mit den Landesprogrammen darauf näher eingehen. An dieser Stelle mache ich nur einige kurze Anmerkungen. Die Landesregierung spricht von drei neuen Schwerpunkten: der Regionalisierung, dem Programm „Aktiv für Arbeit“ und der Qualifizierung der Fallmanager.
Was die Fallmanager angeht, so vertreten wir nach wie vor den Standpunkt, dass die von der BA an die Kommunen bzw. die Träger gegebenen Mittel genutzt werden sollten, um die Programme für über 50-jährige Langzeitarbeitslose einschließlich der Nichtleistungsbezieher aufzustocken.
Aktuelle Äußerungen aus der SPD-Fraktion fokussieren eindeutig auf die Förderung von 1-Euro-Jobs, was mich doch verwundert. Natürlich ist die Nachfrage nach den so genannten Arbeitsgelegenheiten groß, aber doch nur deshalb, weil es andere nach dem Sozialgesetzbuch II vorrangige Maßnahmen kaum gibt. Wir wollen niemandem Chancen verwehren, sind jedoch dagegen, Hoffnungen auf „richtige Arbeit“ mit einem
drei- bis sechsmonatigen Zubrot abzufertigen und Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitmarkt zu gefährden.
Schon jetzt liegt der Förderschwerpunkt viel zu einseitig auf diesem Instrument. Sollen noch mehr Jobs dem 1-Euro-Job als vermeintlichem Allheilmittel zum Opfer fallen? Soll die Kofinanzierung weiterhin beim Maßnahmeträger statt beim Arbeitslosen ankommen? Sollen damit die relativ teuren AB-Maßnahmen ersetzt werden? Die PDS verfolgt einen anderen Ansatz.
Auf dem ersten Arbeitmarkt - ich glaube, darüber sind wir uns alle einig - werden auf kurze Sicht nicht genügend Arbeitsplätze entstehen, um die Arbeitslosigkeit deutlich zu senken. Wir wollen deshalb sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze über gemeinwohlorientierte Arbeitsförderprojekte schaffen. Der Bedarf bei Vereinen, Verbänden, gemeinnützigen Projekten, Selbsthilfegruppen und vor allen Dingen bei den Menschen ist vorhanden. Das soziokulturelle Angebot vor Ort kann damit wesentlich verbessert werden. Das Wichtigste: Über 1 000 Menschen könnten damit die Chance erhalten, der Dauerarbeitslosigkeit für zwei Jahre zu entrinnen, hätten Chancen der beruflichen Entwicklung, leisteten Beiträge zum sozialen Sicherungssystem und stärkten die Kaufkraft.
Das lebhafte Interesse der Kommunen und Wohlfahrtsverbände an den so genannten 1-Euro-Beschäftigungen für die öffentliche Daseinsvorsorge zeigt, wohin der Pfad führen muss: Daraus müssen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Es ist schon eine Ironie, dass es als Erfolg angesehen wird, wenn in Wriezen Sicherheitspartner über 1-EuroJobs bezahlt werden sollen oder Erzieherinnen in 1-Euro-Jobs in Büros vermittelt werden.
Darüber hinaus wollen wir, wie wir in der Haushaltsdebatte vorgeschlagen haben, die Finanz- und damit die Investitionskraft der Kommunen stärken. Mit der Zusammenfassung von Instrumenten der Wirtschaftsförderung wollen wir Regionalfonds auflegen und arbeitsmarktpolitische Programme damit vernetzen, um sie so mit arbeitsmarktpolitischen Zielen zu verbinden.
Zusammenfassend fordern wir ein, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, dass Hartz IV wirksam und ohne Zeitverzug in entscheidenden Positionen verändert wird und neue Wege der Arbeitsmarktpolitik beschritten werden. Statt der Arbeitslosen muss endlich die Arbeitslosigkeit bekämpft werden, indem Arbeitsplätze geschaffen werden - Danke.
Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Die Aktuelle Stunde hat gezeigt: Anspruch und Realität von Hartz IV liegen weit auseinander. Das Kernproblem ist nicht die Vermittlung - das wurde noch einmal in den Darlegungen der Ministerin deutlich -, sondern sind die fehlenden Arbeitsplätze. Das Landesprogramm für Qualifizierung und Arbeit sollte entsprechend den neuen Bedingungen des SGB II überarbeitet werden.
Dem vorliegenden Bericht fehlt eine Bewertung, wie sich bisherige Arbeitsinstrumente bewährt haben, wie sie schwerpunktseitig neu zu bewerten sind und damit, welche Schlussfolgerungen für die Arbeit des Ministeriums in der Begleitung aktiver Arbeitsmarktpolitik notwendig sind. Das, glaube ich, ist auch schwer, wenn man bedenkt, aus welcher Sicht das arbeitspolitische Programm der Landesregierung überarbeitet werden sollte.
Erstens: Was war neu zu bewerten? Es gibt im Land ein anhaltend hohes Defizit an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Im Dezember des Jahres 2004 gab es 15 900 Arbeitsplätze im Land Brandenburg weniger als zum gleichen Zeitpunkt des
Vorjahres und damit weniger Chancen, weniger Vermittlung, mehr Langzeitarbeitslosigkeit.
Zweitens: Mit dem Sozialgesetzbuch II erfährt die Arbeitsmarktpolitik eine starke Regionalisierung und stellt neue Herausforderungen im Hinblick auf die Verzahnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und deren Akteure sowie mit der Wirtschaftspolitik im Land dar.
Drittens: Die stärkere Verantwortung der Kreise und das Umlenken arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf die Kreise darf nicht zu einem arbeitsmarktpolitischen Vakuum führen.
Viertens: Die neuen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen erfordern Maßnahmen zum Schutz des ersten Arbeitsmarktes.
Fünftens ist eine stärkere Orientierung der Programme auf langzeitarbeitslose Frauen, Jugendliche, Ältere und so genannte Nichtleistungsbezieher erforderlich.
Das von der Landesregierung überarbeitete Landesprogramm für Qualifizierung und Arbeit wird diesen Ansprüchen nur in den wenigsten Fällen gerecht. Arbeitsmarkpolitik - da stimme ich allen zu - kann natürlich nicht das regeln, was in der Wirtschaftspolitik fehlt. Aber es ist eine wirksame ergänzende Seite. Wir erwarten natürlich, dass dazu alle vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt werden.
Aus der Neugliederung des vorgelegten LAPRO ist eine veränderte Schwerpunktsetzung der Landesregierung kaum erkennbar. In drei Programmteilen wird versucht, auf die veränderten Bedingungen zu reagieren. Ich frage mich: Ist das Hilflosigkeit oder gar eine Kapitulationserklärung? Wenn von der anderen Seite - wir haben es heute früh bereits erörtert - mehr auf Mehraufwandsentschädigungen orientiert wird und darauf, dies möglicherweise mit Qualifizierungsprogrammen zu verbinden, fehlt natürlich die Konsequenz, um aus einem teuflischen Kreislauf - nämlich MAE, Qualifizierung und wieder zurückzufallen - herauszukommen, nämlich die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Auch dieser Schritt ist gegenwärtig nicht untersetzt. Ich glaube, wenn man die Struktur der MAEBeschäftigten sieht, wenn sie einfach nur in selektiven Arbeitsbereichen eingesetzt werden, wird das kaum von Erfolg gekrönt sein.
Ich würde gern weiter ausführen. - Es fehlt eine Bewertung der bisherigen Programme über die Halbzeitbewertung des Operationellen Programms des Landes Brandenburg hinaus. Die inhaltliche finanzielle Ausgestaltung der einzelnen Programme ist bis auf die ergänzenden Bemerkungen der Ministerin gegenwärtig nicht transparent und stimmt auch mit den uns übergebenen Haushaltsansätzen nicht überein. Aber, salopp gesagt, wir haben es gehört: Es ist alles noch im Fluss. - Jedoch scheint genau das das Problem zu sein.
Ich möchte wiederholen: In den ARGEn und Optionskommunen sind die Arbeitsmarktprogramme ebenfalls noch nicht so ausgestaltet, dass sie zur Vermittlung führen können. Dies ist eigentlich ein unhaltbarer Zustand; denn sie befinden sich in einem arbeitsmarktpolitischen Vakuum. Den ArbeitslosengeldII-Empfängern werden Chancen zur Veränderung ihrer sozialen Lage - was dringend notwendig ist - vorenthalten.
Hinzu kommt, dass es ohnehin weniger Bundesmittel gibt. Es gibt Gerüchte, dass die Bundesregierung bzw. entsprechende Ministerien möglicherweise Teile des Eingliederungstitels II sperren könnten. Sollte das eintreten, verunsicherte es erstens und zweitens liefen geplante Maßnahmen nicht oder erst später an. Das Ergebnis, der vermutete Mittelabfluss, tritt wirklich ein. Herr Eichel lässt grüßen. Unklar ist, ob die Mittel in die Folgejahre übernommen werden können oder ob daraus gar die erhöhten Personalkosten gespeist werden sollen. Das Ergebnis liegt auf der Hand: Das Fördern kommt nicht in Gang. Die Aktuelle Stunde hat es bewiesen.
Die Qualifizierung der Fallmanager - das ist die Position der PDS - sollte umgelenkt werden auf die Beförderung der Arbeitslosen über 50 Jahre und auf Nichtleistungsbezieher. Die PDS verweist noch einmal auf ihr Angebot - das wir auch im entsprechenden Ausschuss untersetzt haben - bezüglich gemeinwohlorientierter Arbeitsförderprojekte, auch im Gegensatz zur Auffassung von Herrn Baaske. Denn, wie soll man, wenn auf dem ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze verschwinden, anders zu sozialversicherungspflichtigen, existenzsichernden Arbeitsplätzen kommen? Ich muss mich dem Thema des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors stellen.
Gut. - Wir wollen ein aktuelles Programm zur Qualifizierung der Arbeit. - Danke.
Ja, bitte.
Frau Dr. Schröder, Sie wissen, dass die bisherige Arbeitsmarktpolitik nicht an den Instrumenten gescheitert ist, sondern an den Möglichkeiten, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu bekommen, weil ganz einfach Arbeitsplätze fehlen. Das ist das Erste.
Das Zweite ist ABM zu MAE: MAE ist eine abgespeckte Form von ABM. ABM ist existenzsichernder. Sie müssen dafür mehr Aufwand betreiben und haben eine bessere Qualifizierungschance. Wenn Sie das mit unserem Programm verbinden, resultiert daraus ein regulärer versicherungspflichtiger Arbeitsplatz. Das ist das Ziel unserer Initiative. - Danke.
Im Sozialgesetzbuch II ist fixiert, dass jugendliche Arbeitslosengeld-II-Empfänger unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind. Bei Jugendlichen - so ist es jedenfalls vereinbart wird eine so genannte Aktivierungsquote von 56 % angenommen. Die Vermittlungstätigkeit in den Arbeitsgemeinschaften und in den optierenden Kommunen hat begonnen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie schätzt sie die gegenwärtigen Aktivitäten und Erfolge bei der Vermittlung von Jugendlichen, differenziert nach Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen, ein?
Ich teile Ihre Bewertung der Arbeitslosenstatistik, dass der Rückgang kein Anzeichen dafür ist, dass sich die Vermittlungsprobleme bei den Jugendlichen aufzulösen beginnen, sondern dass diese Vermittlungsprobleme nach wie vor anhalten. Richtig ist, dass Sie sagen, auf der einen Seite zähle die Aktivierungsquote und auf der anderen Seite sei die entsprechende Vermittlung in Arbeit das Entscheidende.
Meinen Sie, dass unter den gegenwärtigen veränderten Bedingungen - auch des Förderns - mehr Lehrstellen im ersten Arbeitsmarkt entstehen? Plant die Landesregierung, entsprechende Förderprogramme zur Vermittlung Ausgebildeter in Arbeit aufzulegen?
Die zweite Nachfrage: Halten Sie es für erforderlich, dass Fallmanager speziell für Jugendliche eingesetzt werden, oder ist es auch Ihre Erfahrung, dass Fallmanager sowohl für Jugendliche als auch für andere Arbeitslosengeld-II-Empfänger tätig werden?
Die dritte Nachfrage: Wie werden jugendliche Nichtleistungsbezieher in die Vermittlungsarbeit eingeschlossen?
Herr Präsident, ich dachte, Ihre Nachsicht reiche heute etwas weiter, sehe jedoch, dass sie Grenzen hat.
Frau Ministerin, Sie haben verdeutlicht, dass sich gegenwärtig vieles, auch was die Mittel für die Kommunen angeht, im Fluss befindet. Für uns ist interessant, von Ihnen zu erfahren, ob die den Kommunen vom Bund zugesagte Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro auch in unseren Kommunen realisiert wird. Sie haben deutlich gemacht, dass es Mehrbedarf gibt. Im Bund stellt sich die Situation so dar, dass Mittel ganz anders verteilt bzw. zurückgefordert werden.
Meine erste Frage lautet daher: Halten Sie die Entlastung der Kommunen, die der Bund angekündigt hat, für realistisch?
Meine zweite Frage: Sie haben gesagt, dass die verschiedenen finanziellen Mittel gegenseitig deckungsgleich sind. Das Problem ist gegenwärtig, dass der Eingliederungstitel den Kommunen eigentlich viel zu geringe und deutlich weniger Möglichkeiten lässt, das gesamte Kompendium arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen einzusetzen und dabei auch zu beachten, dass Mehraufwandsentschädigungen nachgeordnet eingesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen - das wissen wir - sind teurer. Wie schätzen Sie die Auswirkungen ein? Halten Sie es nicht für geboten, die Finanzausstattung der Kommunen nicht erst im zweiten Halbjahr oder am Ende dieses Jahres, sondern viel zeitiger zu klären?
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat in einem Interview gegenüber der „Märkischen Oderzeitung“ am 7. Februar angekündigt, in der so genannten MonitoringGruppe für Hartz IV eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen für ALG-II-Empfänger zur Sprache zu bringen. Das betrifft auch das von Herrn Müller vorgetragene Thema.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Vorschläge sind von ihr in Bezug auf die Zuverdienstgrenzen in die Monitoring-Gruppe eingebracht worden?
Ich habe drei Nachfragen. Erste Frage: Frau Ministerin, Sie haben deutlich gemacht, dass angesichts des hohen Anrechnungsbetrags die Attraktivität der Zuverdienstmöglichkeiten für die betroffenen ALG-II-Empfänger relativ gering ist. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Zuverdienstmöglichkeiten aufgegeben wurden, was hinterher mit Sanktionen durch das entsprechende Amt belegt worden ist?
Zweite Frage: Wäre es nicht erforderlich, die neue Diskussion um die Höhe der Zuverdienstmöglichkeiten mit der Diskussion um das Thema Mindestlöhne zu verbinden, damit die Einhaltung entsprechender Abstandsgebote gesichert sind?
Dritte Frage: Gibt es bereits Erkenntnisse, dass durch die niedrigen Zuverdienstmöglichkeiten der zum Teil auch bei mir in der Beratung angekündigte Übergang zur Schwarzarbeit real wird, weil der anrechnungsfreie Betrag einen so geringen Teil des Zuverdienstes ausmacht?
Frau Ministerin, ich habe zwei Nachfragen.
Erstens: Sie haben gesagt, Sie wollten sich mit der Arbeitsagentur ins Benehmen setzen, damit die Möglichkeiten des