Alwin Ziel
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Brandenburger Verkehrsminister bekommt seine volle Rückenstärkung natürlich insbesondere von den Koalitionsfraktionen.
Wir alle sind uns wohl einig bezüglich der Punkte a) bis h). Wir wollen mehr Sicherheit auf den Straßen. Es gibt, wie mir scheint, einen Punkt, über den wir uns streiten. Das ist die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich habe vorhin gesehen, dass ein Kollege meiner Fraktion das sehr positiv aufgegriffen hat.
Auch ich möchte hier ein Bekenntnis zur Geschwindigkeitsbegrenzung ablegen, dies aber nicht nur für Kleintransporter, weil ich dagegen Bedenken hätte. Ich will dies auch begründen:
Ich hielte eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Beispiel auf 130 km/h für alle - für alle! - für vernünftig.
Also für alle und nicht nur für Transporter, weil das Problem eigentlich die Differenzen zwischen den normalen Geschwindigkeiten und den riesengroßen Geschwindigkeiten sind. Ich kenne Kollegen in diesem hohen Hause, die große Autos besitzen, damit 200 km/h fahren und sagen, ihr Auto habe auch die Bremsen für eine solche Geschwindigkeit. Das Problem ist dabei allerdings die große Differenz zu einem anderen, der vielleicht auch einmal einen LKW überholen möchte. Die große Differenz zwischen den Geschwindigkeiten führt oft zu Unfällen.
Ich habe mit Interesse gelesen, was die PDS-Fraktion in ihrem Antrag vorschlägt. Darüber sollten wir aber dann in einem anderen Zusammenhang reden. Dann werden wir sehen, ob es für diesen Vorschlag Mehrheiten gibt.
Gegen den nach dem Motto „Laisser faire“ geprägten Satz „Freie Fahrt für freie Bürger“ habe ich große Vorbehalte, weil ich viel zu viele Beispiele dafür gesehen habe, was dabei passieren kann.
Hier ist das Wort Handwerker gefallen. Herr Karney hört das sicherlich gar nicht gern, wenn wir in diesem Zusammenhang darauf abheben. Sicherlich geht es nicht um die Transporter, in denen Personen sitzen, sondern um die Fahrzeuge, die mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 t als Gütertransporter gelten. Ich lehne es jedenfalls ab, das Problem auf eine spezielle Berufsgruppe herunterzubrechen, weil es nicht richtig wäre, hier nur eine bestimmte Gruppe anzusprechen. Anderenfalls könnte ich zum Beispiel sagen: Auch Abgeordnete werden manchmal vom Rhythmus gepackt
und manche, Herr Schippel, lassen sogar die Sau raus.
Aber natürlich gilt auch hier, dass Abgeordnete keine anderen oder besseren Menschen sind.
Es geht um 15 %, wenn wir das auf die Autobahnen beziehen. Ich meine, man muss hier stärker differenzieren, als es bei dem Vorschlag der PDS-Fraktion der Fall ist.
Ich möchte jetzt noch etwas ansprechen, was bisher nicht erwähnt worden ist. Gesagt worden ist hier schon, dass die Grundausstattung besser werden muss, dass die Ladung besser gesichert werden muss, dass die Kontrollen besser sein müssen. Ich denke in diesem Zusammenhang aber auch an die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Das ist hierbei genauso wichtig. Auch das müsste genauer unter die Lupe genommen werden.
Im Übrigen hoffe ich immer noch, dass vielen besser damit gedient ist, wenn man sie anspricht, wenn man sie erzieht. Bei
den ganz Schlimmen muss es vielleicht auch einmal zu einer Bestrafung kommen. Ich hoffe, dass Abgeordnete in diese Verlegenheit nicht kommen; Ministerinnen und Minister sowieso nicht. - Vielen Dank.
Ich kann mich kurz fassen. - Dieselfahrzeuge werden immer beliebter. Der Ausstoß von Rußpartikeln durch die Dieselfahrzeuge ist ein zunehmendes Problem. In Verbindung mit der steigenden Fahrleistung sowohl im privaten Verkehr als auch im Wirtschaftsverkehr kommt es zu erhöhten Rußemissionen. Die EU fordert von den Bundesländern ab 2005 die Einhaltung konkreter Grenzwerte. Das Landesumweltamt Brandenburg sieht hier Handlungsbedarf.
Ich frage die Landesregierung: Bietet die steuerliche Förderung von Dieselpartikelfiltern eine Chance, den Ausstoß von Rußpartikeln zu reduzieren bzw. auf diesem Wege die Einhaltung der EU-Grenzwerte im Lande Brandenburg zu erreichen?
Gewerbegebiete sind für die Kommunen von großer Bedeutung. Sie fördern zum einen die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort, zum anderen tragen sie zur Verbesserung der Infrastruktur bei. Der Minister für Wirtschaft des Landes Brandenburg hat in seiner Pressemitteilung vom 24.02.2003 betont:
„Die Belegung der in den 90er Jahren geförderten Gewerbegebiete muss verbessert werden. Sie werden deshalb auch weiterhin Schwerpunkt meiner Ansiedlungspolitik sein.“
Ich frage in diesem Zusammenhang die Landesregierung: Welche Aktivitäten ihrerseits gibt es zur Verbesserung der Belegung von Gewerbegebieten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Lieber sicher. Lieber leben.“ ist eine erfolgreiche Kampagne. Nicht alle Kampagnen sind erfolgreich, von dieser kann man es jedoch sagen. Wir haben vor, in der Zukunft solche Kampagnen zu bündeln. Darauf läuft auch der gemeinsame Antrag von SPD- und CDUFraktion hinaus.
Ich würde bei solchen Dingen immer die Prävention voranstellen, angefangen bei den Kleinen im Kindergarten, vor denen die Polizei mit der Puppenbühne auftritt, um ihnen wichtige Grundbegriffe zu vermitteln. Wir dürfen die Prävention auf keinen Fall unterschätzen.
Im Vorfeld habe ich viel über Repression gelesen. Viele glauben, dass es erzieherische Wirkung haben wird, wenn man richtig zuschlägt. Meine Erfahrung ist, dass man eine bessere Erziehung über andere Wege erreicht. Auf die Repression kann man allerdings nicht verzichten. Wer glaubt, er könne das, ist ein Träumer. Deshalb meine ich schon, die Bündelung der Kräfte in einem Verkehrssicherheitsforum wäre eine richtige Antwort.
Im August vergangenen Jahres wurde uns - das haben wir eben gehört - ein Entwurf für ein Verkehrssicherheitsprogramm erläutert. Jetzt lädt Minister Szymanski die verkehrspolitischen Sprecher zu der am 11. März stattfindenden konstituierenden Sitzung ein. Das heißt, wir sind hier auf einem guten Weg.
Da alle oder fast alle etwas zu den Kleintransportern sagten, möchte ich mich auch dazu äußern, und zwar zunächst mit einem mahnenden Wort. Es sind nicht nur Speditionsfirmen, die da unterwegs sind, sondern manchmal auch ganz solide Handwerksfirmen. Diesen dürfen wir nicht einfach das Schild „Ihr seid gefährliche Kraftfahrer“ umhängen. Trotzdem meine ich, dass es dort einen verkehrssicherheitspolitischen Bedarf gibt. Ich bin mit Herrn Senftleben einer Meinung, dass es nicht sein kann, dass so viele Unfälle auf dieses Konto gehen. Wenn das aber so ist, sollten wir uns diesbezüglich etwas einfallen lassen. Zu denken wäre beispielsweise an Weiterbildungsmög
lichkeiten; denn oft fahren die Kleintransporter auch noch mit Hänger, obwohl die Fahrer nicht über die notwendigen Erfahrungen verfügen. Hier sollten wir überlegen, wie wir über Trainingsmöglichkeiten weiterkommen können. Wir sollten auch darüber nachdenken, die Halter solcher Fahrzeuge zu veranlassen, ihre Fahrzeuge mit ESP, dem Antischleudersystem, nachzurüsten.
Noch ein Wort zum Kollegen Schönbohm. Er hat gestern offenbar gesagt, er fahre mit seinem Kleinwagen 120 km/h. Ich kann auch mit einem Kleinwagen aufwarten und fahre schneller als Schönbohm, nämlich 130 km/h, mache dabei aber ähnliche Erfahrungen wie Schönbohm und das ist eigentlich auch das Problem: dass wir, wenn wir in anderen Bundesländern unterwegs sind, sehr wohl feststellen, dass dort andere Sitten herrschen. Das mag daher rühren, dass wir Transitland Nr. 1 sind und so viele Kraftfahrer aus anderen Ländern bei uns unterwegs sind, sodass auch wir zur Ruppigkeit neigen.
Wir sollten also gründlich über entsprechende Maßnahmen nachdenken. Erziehung geht aber vor Bestrafung. Deshalb wäre mir sehr daran gelegen, die Prävention auch bei den Maßnahmen, die wir jetzt auf den Weg bringen wollen, in den Vordergrund zu stellen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Tack, ich bitte um Vergebung, dass wir Ihnen
im Ausschuss nicht widersprachen, als Sie eine wesentliche Behauptung aufstellten.
Aber wenn ich immer Recht hätte, wenn ich etwas behaupte und mir niemand widerspricht, dann würde ich den ganzen Tag Reden halten - eben weil ich immer Recht hätte. Das kann so wohl nicht gehen!
Investitionen in die Infrastruktur, Förderung von Beschäftigung, Arbeit, Erwerbsperspektiven - das sind die zentralen Themen des gesamten Haushalts, aber vor allem des Einzelplans 11. Es geht um Investitionen in Wohnungen, Gebäude, Städte, Straßen und Schienen - und das ist noch lange nicht alles.
Das MSWV hat einen vielfältigen Aufgabenbereich, aber eigentlich ein großes Ziel: Die Menschen sollen ein Wohnumfeld bekommen, das ihren Bedürfnissen gerecht wird, eine Stadt so aufbauen können, dass es sich in ihr gut leben lässt, und Verkehrswege benutzen können, um andere Orte und Menschen zu erreichen. Hierfür ist das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vorrangig zuständig. Es benötigt eine angemessene finanzielle Ausstattung, um diesen Aufgaben gerecht werden zu können. Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr ermöglicht es dem MSWV, diese Aufgaben zu erfüllen - trotz der aktuellen Haushaltslage des Landes.
Ich behaupte: Damit ist der Entwurf solide. In allen drei Bereichen - Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - reichen die Mittel aus, um die notwendigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur durchführen zu können. Um mehr kann es zurzeit leider nicht gehen.
Die Mittel reichen - erstens - für den Stadtumbau. Da dieses Thema oft in der Diskussion war und ist, will ich dazu eine kurze Anmerkung machen: Der Stadtumbau genießt höchste Priorität. Für die Attraktivität unserer Städte ist es von großer Bedeutung, dass nicht mehr benötigte Wohnungen zurückgebaut werden können und dass das Wohnumfeld aufgewertet werden kann, damit die Menschen sich dort wohl fühlen können. Das Geld für den Stadtumbau ist gut angelegt; denn es ist eine Investition in die Zukunft unserer Städte.
Da diese Aufgabe so wichtig ist, haben wir im Herbst dafür gekämpft, dass in diesem Bereich keine Mittel gestrichen werden. Für den Erfolg des Stadtumbauprogramms ist es unverzichtbar, dass möglichst jeder Euro des Bundes kofinanziert wird, weil es eine bis 2009 ausgerichtete Finanzplanung gibt, die das Fundament dafür bildet, dass das vom Land Brandenburg initiierte Programm konsequent umgesetzt wird.
Wir dürfen den Konsolidierungskurs aber nicht gefährden. Diese Aufforderung richte ich insbesondere an die PDS-Fraktion. Natürlich sind Stadtentwicklung und Stadterneuerung wichtige Aufgaben, aber eine Verdoppelung der Verpflichtungsermächtigungen von 8 auf 16 Millionen Euro wird der mittelfristigen Finanzplanung nicht gerecht.
Der vorliegende Haushaltsplanentwurf stellt ein Gleichgewicht zwischen der Förderung des Stadtumbaus, die höchste Priorität genießt, und weiteren städtebaulich relevanten Maßnahmen her.
Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, Ihr Antrag bringt dieses Gleichgewicht ins Wanken, zumal Sie ziemlich optimistische Annahmen zugrunde legen. Sie gehen anscheinend davon aus, dass das Land in den kommenden Jahren mit steigenden Einnahmen rechnen und die Verpflichtungsermächtigungen somit finanzieren kann. Ich bin da skeptischer und empfehle hier Ablehnung.
Ich komme zum zweiten Schwerpunkt, dem Wohnungsbau. Wohnungsbaupolitik nimmt im Haushalt des Landes auf den ersten Blick keinen besonders breiten Raum ein, aber die wenigen Seiten im Einzelplan haben es in sich. Es gibt unter den Angelegenheiten des Wohnungswesens zwei wichtige Teilbereiche, das Wohngeld und das Wohnungsbauvermögen.
Zum Wohngeld: Die PDS-Fraktion hätte - in Erwartung der Konsequenzen aus der Neugestaltung des Arbeitslosengeldes II - die Mittel gern um 5 Millionen Euro aufgestockt. Ich verstehe zwar Ihr Anliegen, aber niemand kann vorhersagen, ob diese Reform wirklich so kommt. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, die Mittel gegenüber dem Ansatz für das nächste Jahr zu erhöhen. Nicht akzeptabel ist Ihr Deckungsvorschlag. Sie schreiben hier:
„Mittel können aus Steuerminderausgaben bei Streichung bzw. Modifizierung der Eigenheimzulage gewonnen werden.“
Dieser Deckungsvorschlag steht übrigens bei allen Änderungsanträgen zum Etat des MSWV, meine Damen und Herren, und das ist keineswegs gut so.
Die PDS will Mehrkosten berücksichtigen, Frau Kollegin Tack, von denen ungewiss ist, ob sie auf das Land zukommen. Diese Mehrkosten wiederum will sie decken über eine Reform, deren Ausgang ebenfalls noch ungewiss ist. Nein, so geht das nicht.
Ich komme zum zweiten wichtigen Teilbereich des Wohnungswesens, dem Wohnungsbauvermögen. Hier wollte die PDS die Zuweisungen um 6 Millionen Euro für konsumtive Zwecke mit dem gleichen gerade beschriebenen Deckungsvorschlag erhöhen. Auch dies wollen wir nun wirklich nicht mitmachen.
Ich möchte im Zusammenhang mit dem Landeswohnungsbauvermögen auf eines hinweisen: Neu ist, dass ab 2004 erstmals der Erwerb von Wohneigentum in innerstädtischen Altquartieren über das Landeswohnungsbauvermögen gefördert wird. Dies hängt mit der Entscheidung der Landesregierung zusammen, die viel diskutierten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Landesförderung umzusetzen.
Ja, gern.
Ja, dies alles ist relativ. Ich gehe gleich noch einmal darauf ein. Sie haben Recht.
- Nein, nicht alles. Aber zu diesem Punkt haben Sie einen anderen Deckungsvorschlag gemacht.
Die PDS möchte gern einen dritten Bereich im Wohnungswesen stärken, und zwar die unabhängige Bauherrenberatung durch die Verbraucherzentrale. Den Zuschuss, den die Koalition von 152 200 Euro auf null gefahren hat, möchte die PDS gern zur Hälfte,
nämlich 75 000 Euro, wieder gewähren. Diese Summe soll also die Verbraucherzentrale erhalten. Hierzu gibt es tatsächlich einen anderen Deckungsvorschlag, zu dem aber Folgendes anzumerken ist: Es gab in der Vergangenheit einige Gründe, die Bauherrenberatung als Projekt zu fördern. Unsere Bürger sollten davor gewarnt werden, ihre wirtschaftliche Existenz durch eine nicht tragfähige Baufinanzierung aufs Spiel zu setzen. Natürlich gibt es auch andere Beratungen für Bauherren.
- Ja, genau. - Allerdings wurde die Förderung - das wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion -, als sie im Jahre 2000 erneut festgeschrieben wurde, nur bis zum 31.12.2003 verlängert. So gern ich sie auch möchte, diese Förderung muss nun eben auslaufen.
Letzter Schwerpunkt - Verkehr: In diesem Feld haben wir die meisten Umschichtungen vorgenommen, nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Wir haben drei Bereiche verändert, zum Beispiel die Mittel für die Verkehrssicherheit aufgestockt. „Alle Jahre wieder“, haben Sie, Frau Kollegin Tack, glaube ich, gesagt, aber lieber „alle Jahre wieder“ als gar nicht. Es gibt eine Erhöhung um 250 000 Euro bei der Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung sowie um 450 000 Euro bei der Schul- und Spielwegsicherung. Das, meine ich, ist gut angelegtes Geld und darüber sind wir uns auch fast alle einig.
Wir haben für die Planung der Bundesstraßen die Mittel ebenfalls aufgestockt, leider nur um 152 000 Euro. Wer den Haushalt genau betrachtet, weiß auch, woher sie kommen. Es ist zwar nicht viel, aber die Weiterentwicklung unseres Straßennetzes sowie die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes erfordern eine Erhöhung.
Da ich gerade beim Thema Straßen bin, möchte ich noch sagen, dass wir den Antrag, die Mittel für die Gründung eines Landesbetriebes für Straßenwesen komplett zu streichen - er kommt ja auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS -, ablehnen. Der Grund dafür ist eindeutig: Das Land braucht einen auf Anhieb funktionierenden Betrieb. Die Mittel, die Sie, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, streichen wollen, dienen aber dazu, das Projekt - nichts anderes ist die Gründung eines Betriebes - zum einen gutachterlich begleiten zu können und zum anderen mit einer leistungsfähigen Software auszustatten. Wer dies nicht will, gefährdet den Erfolg auf diesem Gebiet.
Ähnliches gilt auch für andere Anträge, auf die ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen will. Sie haben das Stichwort IPG - Infrastruktur- und Projektentwicklungsgesellschaft - genannt.
Ich will noch einmal auf die ÖPNV-Finanzierung eingehen, weil Sie diese besonders herausgestellt haben, Frau Kollegin Tack.
Sie alle wissen, dass das ÖPNV-Gesetz noch in diesem Jahr geändert werden und am 01.01.2004 in Kraft treten sollte.
Das MSWV hatte bereits vor der Sommerpause ein tragfähiges Konzept für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vorgelegt. Es beinhaltete zum einen die Vereinfachung der Förderung durch gerechtere Verteilung anhand neu gewichteter Kriterien und zum anderen die Verlagerung von Kompetenzen auf die Landkreise.
Damit kommen wir, meine Damen und Herren, zu einem Problem, mit dem wir noch öfter konfrontiert werden: dem strikten Konnexitätsprinzip. Die im ÖPNV-Gesetz geplanten Änderungen, welche bereits vorausschauend im Haushaltsplanentwurf Berücksichtigung fanden, mussten komplett zurückgenommen werden. Wegen einer weiteren Prüfung bezüglich des Konnexitätsprinzips verzögert sich nun die Novellierung des ÖPNVGesetzes um ein Jahr. Ich meine, hier muss Sorgfalt Vorrang haben und vor Tempo stehen.
Noch einmal zurück zum Gesamtplan, zur Gesamtschau des Einzelplanes 11: Wir sehen keinen Änderungsbedarf bezüglich der Finanzierung der Bereiche Stadtentwicklung und Wohnen. Im Bereich Verkehr haben wir einige wichtige Umschichtungen vorgenommen. Meine Damen und Herren, im Großen und Ganzen haben wir bei der derzeitigen haushaltspolitischen Situation ein ausreichendes finanzielles Fundament, um wichtige Verbesserungen in Bezug auf die Infrastruktur unseres Landes durchführen zu können. Wir bleiben dabei: Infrastruktur, beschäftigungswirksame Investitionen, Arbeit und Beschäftigungsperspektive, wie es der Ministerpräsident heute Vormittag sagte, stehen im Mittelpunkt unseres Bemühens. - Vielen Dank für Ihre Geduld.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Präsident, dass es sich um zwei Gesetzentwürfe handelt, die wir unter dem Tagesordnungspunkt 11 hier und heute behandeln. Das Erste ist ein Gesetzentwurf des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr. Er bezieht sich tatsächlich auf die neue Bauordnung. Es ist nun einmal so, dass sich dort drei Fehler eingeschlichen haben. Weil Herr Warnick hier so ein Horrorgemälde an die Wand gemalt hat, will ich ganz kurz sagen, um welche Fehler es sich handelt, ohne Schuldzuweisungen vorzunehmen.
Einmal geht es um die Schreibweise einer EG-Richtlinie. Das zweite ist ein Tippfehler. Zum Dritten geht es um einen Fehler bei der Übertragung einer Datei. Ich denke, so etwas kann schon einmal vorkommen; er selber hat auch gesagt, dass das vorkommen kann. Es hat auch nichts damit zu tun, dass das Tempo der Erarbeitung zu sehr forciert worden wäre, es hat bei weitem auch nichts damit zu tun, dass sich die Koalition nicht einig gewesen wäre, wie er schon wieder vermutet hat, sondern es sind ganz einfach Dinge, die wir jetzt korrigieren müssen, die der Präsident selbst nicht einfach korrigieren kann.
Da bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung.
Beim dem zweiten Gesetzentwurf, den wir jetzt unter dem Tagesordnungspunkt 11 behandeln, geht es aber um etwas ganz
anderes, nämlich um eine substanzielle Änderung der Bauordnung, die man sich genau überlegen muss. Ich habe ja ein gewisses Verständnis dafür, dass wir vereinfachen, wo immer wir können - das trägt auch die gesamte Bauordnung -, dass wir Bürokratie vermeiden, wo immer es geht. Aber man muss dann schon genau hinschauen, wenn es um den Vollgeschoss-Begriff geht, und darum geht es hier. Da brauchen wir Rechtssicherheit auf allen Ebenen.
Was diese Rechtssicherheit betrifft, haben wir es uns nicht leicht gemacht, weil wir auch zunächst glaubten, Ihrem Vorschlag folgen zu können. Nach Prüfung haben wir festgestellt, dass tatsächlich der Zeitpunkt der Rechtskraft einer Satzung entscheidend sein muss und wir nicht einfach auf den Zeitpunkt eines Satzungsbeschlusses rekurrieren können; denn es passiert durchaus, dass eine Satzung ins Auge gefasst, aber gar nicht beschlossen wird - und was sonst alles so damit passiert.
Aus diesem Grunde lehnen wir den PDS-Entwurf ab und ich bitte Sie, unserem Vorschlag zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich heute auf mein Rederecht verzichten, aber nun tue ich es doch nicht.
Herr Kollege Warnick, ich lasse Ihnen nicht durchgehen, dass Sie hier so tun, als wären Sie der bessere Sachwalter für die behinderten und älteren Menschen in unserem Lande. Das ist nämlich nicht der Fall.
Sie haben sich jetzt hier auf Detailregelungen kapriziert. Wir haben eine Grundsatzregelung in dieses Gesetz aufgenommen, die genau das widerspiegelt, was auch im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen besprochen worden ist. Dafür haben wir als Koalition gesorgt. Was Sie hier machen, ist die Diskreditierung der Sozial- und Städtebaupolitiker in den beiden Koalitionsfraktionen. Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir die 3. Lesung in dieser Sitzungsperiode hinter uns haben, werden wir eine neue Bauordnung haben, die sehr viele Verbesserungen in sich birgt, die wir vor allem auf den Weg gebracht haben, um mehr Handlungsfähigkeit, Vereinfachungen und eine bessere Handhabung der Bauordnung für bauwillige Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.
Ich habe das von Ihnen, Herr Warnick, nicht so sehr gern gehört, als Sie sagten, der Gesetzentwurf sei im Ausschuss mit Pauken und Trompeten durchgesetzt worden und Ihre Vorstellungen seien nicht zur Geltung gekommen. Ich erinnere daran, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf vor fast genau einem Jahr vorgelegt hat. Seit einem Jahr beschäftigen sich die Abgeordneten mit dieser Bauordnung. Seit einem Jahr beschäftigen wir uns natürlich auch mit all den Fachleuten, die sich zu Wort gemeldet haben. Da haben Sie Recht, so viel, wie uns da zugearbeitet worden ist, hat es wahrscheinlich noch nie gegeben. Dennoch haben wir alles sehr sorgfältig abgewogen und behandelt und natürlich auch unsere Schlussfolgerungen daraus gezogen.
Ich bedaure auch ein bisschen, obwohl ich Verständnis für Ihre Anträge habe, dass Sie im allerletzten Moment sagen - das ist natürlich Ihr gutes Recht -: Dann wollen wir eine 3. Lesung durchführen. Gut, dann wird es eben morgen eine 3. Lesung geben. Ich denke, wir sollten dann gleichzeitig vereinbaren, heute eine Sondersitzung des Ausschusses durchzuführen, damit wir die Anträge, die noch weiter behandelt werden sollen, behandeln können und damit alles mit Sorgfalt geschieht, wie wir es bisher auch getan haben.
Wenn wir aber so viel Beschleunigung hineinbringen wollen, wie die Koalitionsfraktionen und das Fachministerium es vorhaben, dann gehört dazu, dass die Baugenehmigung aus einer Hand erfolgt. Wer bauen will, muss nicht mehr rennen, sondern kann sich darauf berufen, dass die Bewilligungsbehörden, nachdem er den Antrag abgegeben hat, die Unterlagen aus einer Hand zurückgeben. Das heißt: Einreichung beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt und die endgültige Entscheidung ebenfalls aus derselben Hand.
Wir haben deutlich verkürzte Fristen - ich meine, auch das ist sehr bürgerfreundlich; vorher waren es sechs Monate, jetzt werden es drei Monate sein -, denn die Baugenehmigung entfaltet eine so genannte Konzentrationswirkung. Das heißt, sie schließt alle anderen behördlichen Genehmigungen ein. Natürlich gehört zur Zielstellung dieser Baugenehmigung auch die Senkung der Zahl von Normen und Standards. Die Bauordnung ist schlanker geworden. Statt 94 Paragraphen in der alten haben wir in der neuen Bauordnung 84 Paragraphen. So toll ist das noch nicht, man kann auch nicht sagen, dass die Bauordnung magersüchtig geworden wäre. Aber abgespeckt wurde nicht nur die Anzahl der Paragraphen, sondern auch der Umfang vieler Paragraphen, abgespeckt wurde an vielen Stellen auch der Inhalt. Besonders an den genehmigungsfreien Vorhaben wurde einiges verbessert. Sie können das in der Bauordnung nachlesen.
Ich will noch zu zwei, drei konkreten Punkten etwas sagen. Ein Punkt ist das barrierefreie Bauen. Wir haben deren Bedeutung in der Anhörung deutlich vor Augen geführt bekommen, die sich auf die gesamte Bauordnung bezog. Niemand hatte erwartet, dass so viele zu dieser Anhörung kommen würden. Dennoch hat das Ergebnis der Anhörung unsere Arbeit sehr bereichert. Wir haben gerade in der großen Anhörung mitbekommen, welche Vorstellungen die Behindertenverbände, aber auch die älteren Menschen, die in unserem Land sehr gut organisiert sind, haben. So deutlich standen diese Anliegen noch nie im Mittelpunkt einer Bauordnung.
Wir sind dem auch weitgehend gefolgt. Wenn Sie sich den § 45 der Bauordnung ansehen, werden Sie feststellen, dass wir weitgehend den Forderungen des Behindertenbeauftragten des Landes Brandenburg gefolgt sind. Alles kann man nicht haben. Deshalb sage ich auch sehr deutlich: Die PDS kann zwar darüber hinaus weitere Forderungen stellen; aber wir konnten das im Ausschuss nicht so beschließen.
Ein zweiter Punkt, auf den ich eingehen will, ist die Vollgeschossdefinition, weil dadurch einige Irritationen entstanden sind, die ich gern beseitigen möchte. Der Begriff, den wir zum Vollgeschoss aufgenommen haben, entspricht dem der Musterbauordnung, das heißt der Bauordnung, die vom Bund für alle Länder vorgelegt worden ist. Wir sind Bedenken und Hinweisen der Kommunen hinsichtlich der Kompatibilität mit kommunalen Satzungen gefolgt, indem wir in der Begründung dazu explizit eine Aussage getroffen haben. Weil uns das noch nicht gereicht hat, haben wir darüber hinaus eine konkrete Formulierung in § 83 Abs. 3 aufgenommen, in der es heißt:
„Auf Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Rechtswirksamkeit erlangt haben, ist der zum Zeitpunkt des jeweiligen Satzungsbeschlusses geltende Begriff des Vollgeschosses weiter anzuwenden.“
Hiermit können die Bedenken, die von der kommunalen Seite vorgetragen worden sind, durchaus zerstreut werden. Wir haben dem Rechnung getragen.
Mein letzter Punkt betrifft die zentrale Stellung des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin. Demnächst wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser die volle Verantwortung dafür tragen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das heißt, die Entwurfsverfasser müssen den Bauvorgang permanent überwachen und sie müssen dafür sorgen, dass alles rechtens ist. Deshalb entfällt auch die Rohbauabnahme. Stattdessen gibt es eine Schlussabnahme, bei der wieder der Entwurfsverfasser oder die Entwurfsverfasserin die Einhaltung der Rechtsvorschriften mit Unterschrift gegenüber der Bauaufsicht zu bestätigen haben.
Zum Schluss möchte ich all denen danken, die sich so deutlich eingeschaltet haben, dass wir eine gut qualifizierte Bauordnung vorlegen können. Ich denke, in der Zukunft wird man auf diese Bauordnung bauen können. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Warnick und liebe Kolleginnen und Kollegen der PDSFraktion, das Anliegen kann ich ganz gut verstehen. Das Ziel, das Sie mit diesem Antrag verfolgen, ist, wie das Ziel manch anderer Anträge auch, löblich. Ich muss aber ebenso sagen: Das Ziel, das Sie mit diesem Antrag verfolgen, ist, wie das Ziel vieler anderer Ihrer Anträge, ebenfalls nicht realisierbar. Ich will Ihnen auch gleich sagen, warum.
Wenn ich Ihren Antrag richtig verstehe, dann sind darin zwei Anliegen enthalten. Zum einen wollen Sie die Verwaltung entlasten, indem die vorzulegenden Nachweise für einen Wohngeldantrag reduziert werden. Zum anderen soll der Antragsteller finanziell entlastet und finanzielle Unsicherheit vermieden werden. Dieses Anliegen kann ich unterstützen. Trotzdem werden wir Ihren Antrag nicht annehmen können, und zwar aus drei inhaltlichen und zwei formalen Gründen, die ich Ihnen kurz benennen möchte.
Erstens: Die hohe Anzahl von Wohngeldanträgen, unter der die Ämter leiden, beruht zum Teil zurzeit immer noch auf Sonderfaktoren. Die neue Regelung existiert noch nicht einmal 24 Monate. Für eine gesetzliche Regelung ist das eine kurze Zeit. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die von Ihnen benannten Probleme überwunden sein werden.
Eine einfache Erklärung ist so auch nicht realisierbar. Wir wissen, mit welchem und mit wessen Geld wir umgehen. Es ist nun einmal so, dass sich relativ oft etwas verändert, was für Wohngeldzahlungen von Bedeutung ist. Ich möchte jetzt nicht alles aufzählen. Aber natürlich müssen die Höhe des Einkommens, die Zusammensetzung und die Höhe der Miete oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erfasst werden - das werden Sie auch nicht bestreiten -; denn diese Dinge sind dafür wichtig, ob und in welcher Höhe das Wohngeld gezahlt wird.
Eine einfache Erklärung hinsichtlich des Inhalts - es hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts geändert - ist dann aber nur bei Bruchteilen von Anträgen machbar. Ich bin stets dafür, sozial Schwachen zu helfen, und halte es nicht für richtig, wenn Menschen gerade in dieser Situation vier bis fünf Wochen warten müssen. Aber neben der verkürzten Bearbeitungsdauer, Herr Kollege Warnick, muss dann auch die Möglichkeit der Vorschusszahlung gegeben sein. Diese ist gegeben; ich habe das noch einmal geprüft.
Ähnlich wie bei der Sozialhilfe kann natürlich auch Vorschuss gezahlt werden, der dann später verrechnet werden muss.
Ich möchte zu zwei formalen Gründen kommen. Diese Regelung existiert, wie gesagt, noch nicht einmal zwei Jahre. Das ist für ein Gesetz eine sehr kurze Zeit. Man muss dann wirklich noch ein wenig abwarten und der gesetzlichen Regelung Gelegenheit geben, sich zu bewähren.
Zweitens: Gerade was die sozialen Leistungen angeht, ist vieles
im Gange. Sozialleistungen sollen gebündelt werden. Auch diese Maßnahme sollten wir abwarten. Im derzeitigen Stadium halte ich eine Bundesratsinitiative zu einem so speziellen Punkt nicht für richtig. Wir werden Ihren Antrag nicht annehmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht setzt Maßstäbe, vor allem in zwei Punkten. Erstens macht er klar, welch große Bedeutung dem Stadtumbau perspektivisch zukommt. Er ist praktisch grundlegend wichtig für unser aller Bestreben, unsere Städte lebenswert zu machen. Auch die demographische Entwicklung erfordert dies.
Der Bericht macht zweitens klar, dass ein Umdenken notwendig ist. Auch beim Thema Stadtentwicklung müssen wir umdenken, meine Damen und Herren. Wir alle - ich nehme mich da nicht aus - sind viele Jahre lang davon ausgegangen, dass die Zahl der Einwohner unserer Städte wachsen wird. Von dieser Vorstellung müssen wir uns nach neueren Aussagen der Experten verabschieden. Die Städte werden - von einigen Beispielen, wie Nauen und Neuruppin, einmal abgesehen - nicht wachsen, sondern schrumpfen.
Selbst im engeren Verflechtungsraum, dem so genannten Speckgürtel, ist ein Ende des Zustroms abzusehen. Vor allem aber trifft es auf die berlinfernen Kommunen zu. Dort ist folgende Entwicklung zu beobachten: Die Geburtenrate sinkt. Die jungen, mobilen Menschen ziehen zum Teil weg. Übrig bleiben vorwiegend Senioren und Menschen, die nicht weg können - aus welchen Gründen auch immer. Das heißt, wir befinden uns mitten in einer Abwärtsspirale. Das heißt aber auch: Wir benötigen weit weniger Wohnraum als geplant und wir müssen die Wohnumfelder aufwerten, damit sie lebenswert bleiben bzw. werden.
Wie gesagt: Wir haben einen Paradigmenwechsel, weg von dem Ansatz, angemessene Wohninfrastruktur für wachsende Städte zu entwickeln, hin zu der Vorgabe, die teilweise überdimensionierte Infrastruktur zurückzubauen und schrumpfenden Gemeinden anzupassen. Darauf muss unser Vorgehen abzielen. Dieser Umdenkungsprozess ist bei vielen noch nicht im Gange. Diesbezüglich ist der vorliegende Bericht besonders hilfreich. Er macht klar, dass das langfristige Projekt Stadtumbau nicht nur eine Angelegenheit des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr ist, sondern eine Aufgabe, die alle Ressorts angeht.
Im Bericht werden zahlreiche Bereiche genannt, in denen ein gemeinsames Vorgehen vonnöten ist; Minister Meyer wies darauf hin. Wir brauchen sozusagen eine konzertierte Aktion. Deshalb haben die SPD-Fraktion und CDU-Fraktion einen gemeinsamen Antrag eingebracht. Ich freue mich, dass selbst die PDS-Opposition die klare Sprache dieses Antrages zu loben weiß. Herr Warnick, vielen Dank.
Dieser Antrag dient vor allem einem Zweck
- wollen Sie es wieder zurücknehmen? -: den Stadtumbau besser zu koordinieren. Um es gleich vorweg zu sagen und gerade jetzt eventuellen Missverständnissen vorzubeugen - mein Fraktionsvorsitzender blickt mich schon ganz kritisch an -:
Wir fordern in diesem Antrag nicht mehr Geld. Wir haben nicht die Absicht, die Haushaltsberatungen zu konterkarieren und in dieser Hinsicht quer zu schießen. Das wollen wir nicht.
Wir wollen aber, dass die Fördermittel, die zur Verfügung stehen, effizienter eingesetzt werden. Es gibt zahlreiche Fördermittel des Landes, des Bundes und der EU, die Auswirkungen auf den Stadtumbau haben, sodass wir es für notwendig erachten, deren Ausreichung besser abzustimmen. Die bewilligenden Institutionen müssen sich zusammensetzen und Gedanken darüber machen, wie die Programme hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Stadtumbau optimiert werden können. Das ist eines unserer beiden Hauptziele.
Unser anderes Hauptziel ist, die drei Grundprobleme des Stadtumbaus zu lösen: erstens Altschuldenentlastung, zweitens Grunderwerbsteuer, drittens Entlastung der Kommunen.
Zu dem Punkt Altschuldenentlastung hat sich Herr Minister Meyer schon umfassend geäußert. Ich will das jetzt nicht wiederholen, meine Damen und Herren. Ich will es zusammenfassend auf einen Nenner bringen und sagen: Ohne Altschuldenentlastung kein Abriss!
Punkt 2, Grunderwerbsteuer: Vielen Wohnungsunternehmen, egal, ob genossenschaftlich oder kommunal, geht es finanziell schlecht. Sie haben oft mit einer hohen Leerstandsquote zu kämpfen. 10 % sind dabei schon wenig, oft sind es 20 %, ja sogar 30 % leer stehender Wohnraum. Das macht den Unternehmen einiges Kopfzerbrechen und uns auch. Hinzu kommt, dass viele Gesellschaften relativ klein und langfristig nicht überlebensfähig sind.
Das heißt vor allem: Viele Wohnungsgesellschaften können den von ihnen geforderten Beitrag zum Stadtumbau nicht leisten. Sie können weder Abrissmaßnahmen finanzieren noch beispielsweise den Rückbau technischer Infrastruktur, der damit zusammenhängt, bewältigen. Aber Wohnungsgesellschaften, die so schwach sind, dass sie eigentlich ihrer Aufgabe nicht mehr nachgehen können, helfen vor Ort nicht.
Aber gern.
Herr Warnick, es sind keine zusätzlichen Forderungen an unseren Haushalt. Weil ich gewusst habe, dass Sie eine solche Frage stellen werden, gehe ich darauf noch einmal extra ein. Sie werden beruhigt sein.
- Weitsicht, ja. - Viele Wohnungsgesellschaften können den von ihnen geforderten Beitrag zum Stadtumbau nicht leisten. Deshalb ist es erforderlich, dass sie fusionieren. Oft sehen sie die Fusion als den letzten Ausweg. Fusion heißt nicht, dass zwei schwache Partner dadurch stärker werden. Das ist sicherlich illusorisch. Fusion heißt, dass lokale Anbieter zusammenkommen, möglicherweise sogar über Gemeindegrenzen hinaus, um gemeinsam Schwerpunkte des Stadtumbaus konzeptionell zu entwickeln und finanziell zu bewältigen.
Wollen aber zwei Wohnungsgesellschaften fusionieren, müssen sie - da haben Sie Recht, Herr Warnick - Grunderwerbsteuer entrichten. Diese ist aber so hoch, dass es durchweg erst gar nicht zu einer Fusion kommt. Dann haben sie auch kein Geld in der Kasse, Herr Warnick. Deswegen würde sich der Staat - in diesem Fall ist es der Bund - auch nichts dabei vergeben, fusionierende Wohnungsgesellschaften von der Zahlung der Grunderwerbsteuer zu befreien. Hier lautet also der Nenner: Ohne Grunderwerbsteuerbefreiung keine Fusion!
Punkt 3, Entlastung der Kommunen: Auch da gebe ich Antwort auf Ihre Frage, Herr Kollege Warnick.
Ja.
Inzwischen bin ich Abgeordnetenkollege, Herr Kollege. - Ich kann Ihnen das ganz klar sagen. Ich habe an Diskussionen, die auch mit dem neuen Bundesminister stattgefunden haben, teilgenommen. Ich glaube, er hat diese Botschaft verstanden, zumal er ein alter Kommunaler ist und weiß, was in den Kommunen vor sich geht.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal deutlich sagen: Die Entlastung der Kommunen ist eine Notwendigkeit, die uns Abgeordnete in diesem hohen Hause und natürlich auch den Ministerien hinlänglich bekannt ist. Ich denke, jeder von uns weiß, dass es für die Gemeinden sehr schwer ist, ihren Beitrag zum Stadtumbau zu leisten. Wenn es um Aufwertungsmaßnahmen geht, müssen sie sich bisher mit 20 % beteiligen. Das klingt zwar nicht viel, ist aber zu viel, wenn es um städtebauliche Maßnahmen geht.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, in Verhandlungen mit dem Bund darauf hinzuwirken, dass die Kommunen diesen 20%igen Anteil nicht mehr zu leisten brauchen, jedenfalls keinen Anteil in dieser Höhe. Inzwischen ist das auch dem Herrn Bundesminister bekannt und dieser hat das Thema aufgegriffen. Der Nenner lautet hier: Ohne Entlastung der Kommunen keine Aufwertungsmaßnahmen!
Nicht entlasten will ich die Kommunen aber, wenn es darum geht, konzeptionelle Arbeit zu leisten. Ich habe oft den Eindruck, meine Damen und Herren, dass in den Kommunen eine große Erwartungshaltung gegenüber dem Land, übrigens auch gegenüber dem Bund, nach der Devise besteht: Kümmert euch mal um dieses, kümmert euch mal um jenes Problem. So tritt man an uns heran. Ich bin in vielen Punkten auch gern bereit, den Kommunen unter die Arme zu greifen. Aber beim Stadtumbau müssen viele Gemeinden noch ihre Hausaufgaben machen. Das Stadtumbauprogramm fördert und fordert von den Kommunen wohnungswirtschaftliche Konzepte. Darin sollen sie ihre Strategie darlegen, wie sie ihren Wohnungsbestand einer schrumpfenden Einwohnerzahl anpassen wollen.
Ich denke nicht, dass das eine Überforderung der Kommunen ist. Jede Gemeindeverwaltung sollte der Lage sein, hierzu Konzepte vorzulegen. Viele aber sind der Ansicht, dass dies nicht so dringend sei. Das ist falsch, meine Damen und Herren.
Wir können nicht darüber diskutieren, dass sich die Gemeinden darüber Gedanken machen, wie sie langfristig auf das Sinken
der Einwohnerzahlen reagieren wollen, möchten in dieser Situation aber Hilfe leisten. Deshalb haben die SPD und die CDU gemeinsam den Ihnen vorliegenden Antrag eingebracht. Wir wollen damit signalisieren: Es ist gut, dass uns die Landesregierung diesen inspirierenden Zwischenbericht vorgelegt hat. Aber wir wollen auch keine Zeit verlieren und deshalb den Prozess des Stadtumbaus möglichst schnell konzeptionell optimieren.
Das Jahr 2009, in dem die Laufzeit des Programms endet, kommt schneller, als wir denken, und das Ende meiner Redezeit kommt auch schneller, als ich denke. Deshalb will ich Sie, meine Damen und Herren, noch kurz darum bitten: Stimmen Sie diesem Antrag der Koalitionsfraktionen zu! - Vielen herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man bauwillige Bürger erschrecken will, dann muss man ihnen zwei Begriffe nennen: Baugesetzbuch und Bauordnung. Es fragt sich allerdings, ob das auch in Zukunft so sein muss. Das Baugesetzbuch ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln.
Der Bauminister des Landes Brandenburg hat sich erfolgreich für Vereinfachungen eingesetzt. Vorschläge hierzu haben bereits dazu geführt, dass auf Bundesebene eine Musterbauordnung erstellt wurde, die für die Bauordnung Brandenburgs natürlich ebenfalls eine Rolle spielt. Wir werden sie aber nicht eins zu eins übernehmen, denn selbstverständlich wollen wir den für das Land Brandenburg charakteristischen Gegebenheiten Rechnung tragen, indem wir sie aufnehmen.
Neben den Vereinfachungen der Verfahren gibt es bestimmte wichtige Leitsätze für die Regelungen und die Abläufe. Dazu zählt vor allem die Beschleunigung der Verfahren, natürlich bei Sicherung der erforderlichen Qualität.
Folgendes ist mir ganz besonders wichtig; Herr Warnick, ich verstehe Sie in diesem Punkt wirklich nicht. Schon einmal, als Sie von vorgetäuschten Reformen sprachen, habe ich Sie nicht verstanden. Das kann man in diesem Zusammenhang nun wirklich nicht sagen.
Im Hinblick auf das barrierefreie Bauen haben wir uns zwar heftig auseinander gesetzt, sind aber zu gemeinsamen, tragfähigen Schlüssen gekommen. Ich bin bereit, im Ausschuss darüber noch einmal zu reden. Es trifft aber nicht den Kern der
Sache, wenn Sie hier den Eindruck erwecken, als seien die behinderten Menschen zu kurz gekommen.
Meine Damen und Herren, Weihnachten rückt immer näher, und so will ich Ihnen gern zum Schluss die Empfehlung geben, Herr Kollege Klein, nicht die Bauordnung, signiert vom Bauminister, sondern etwas ganz anderes zu verschenken. Es gibt ein hochinteressantes Buch einer Dichterin, die sehr tief in dieses Fachgebiet eingedrungen ist und wundervolle Texte dazu geschrieben hat, nämlich „Lebensbilder deutscher Städte“ von Ricarda Huch. Sie werden es nicht so ohne weiteres im Buchhandel bekommen, aber antiquarisch bekommen Sie es. Das ist ein preiswertes, ein gutes Geschenk für diejenigen, deren Weihnachtsvorbereitungen noch nicht so weit gediehen sind. Ich wünsche frohe Weihnachten. - Vielen Dank.
Die Frage bezieht sich auf die Ortsdurchfahrt Zehlendorf an der L 21 im Landkreis Oberhavel. Die übrigen Ortsdurchfahren an der L 21 im Kreis Oberhavel sind erneuert worden, nicht aber die in Zehlendorf. Jetzt die konkrete Frage, da sich diese Ortsdurchfahrt in einem desolaten Zustand befindet: Kann die Landesregierung eine konkrete Zusage für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Zehlendorf geben?