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Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1400, die Ergänzung auf Drucksache 3/1475 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 3/1399 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Landwirtschaftsausschuss, den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, den Sozialausschuss, den Umweltausschuss und den Tourismusausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig an die genannten Ausschüsse überwiesen.

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An das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft als Sparkassenaufsichtsbehörde sind in den letzten Jahren keine Beschwerden in puncto Girokonto für jedermann herangetragen worden. Beim Sparkassenverband gingen im Jahr 2010 drei Beschwerden ein. Zwei davon haben sich erledigt. Im verbleibenden Fall war die Kontoführung unzumutbar. Wir haben eben die Gründe für eine Unzumutbarkeit bereits gehört. Bis August 2011 lagen keine Beschwerden vor. Schon aus diesem Grund ist eine sofortige Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes nicht möglich. Frau Kollegin Ries hat auch gesagt, bei den Sparkassen funktioniert es. Sie hat uns dann, sage ich einmal, den Grund bestätigt, warum wir den Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen. Denn im Bereich der saarländischen Sparkassen liegt momentan keine Notwendigkeit vor.

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit zu überweisen.

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spiel gab es zunächst einen Ausschuss Bildung, Kultur, Wissenschaft, anschließend einen Ausschuss Bildung, Familie, Frauen und Kultur. Wir sind immer den Ministeriumszuschnitten entsprechend gefolgt. Und dass der Kulturbereich und der Medienbereich in dieser Legislatur zunächst im Bildungsausschuss verblieben, hat einfach damit zu tun, dass es keinen mit der Staatskanzlei korrespondierenden eigenen Ausschuss gibt.

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Zum Zweiten wollen wir eine Mindestlohnkommission nach dem Vorbild der Low Pay Commission in Großbritannien einrichten und im Mindestarbeitsbedingungsgesetz verankern. Sie soll sich aus Vertretern der Sozialpartner und der Wissenschaft zusammensetzen, die die Höhe des Mindestlohnes unter umfassender Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen festlegen würden. Wir wollen weiterhin die Einführung von branchen- und regionalspezifischen Mindestlöhnen, die immer über der allgemeinen Lohnuntergrenze liegen müssen, erleichtern und erweitern. Dazu sollen alle Branchen ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden, sodass Branchenmindestlöhne zukünftig einfacher und unbürokratischer allgemeinverbindlich

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Dem Senator für Inneres, Kultur und Sport obliegt als Ausbildungsbehörde nach geltendem Recht die Fachaufsicht über die Ausbildung der Polizei sowie die Dienstaufsicht über die auszubildenden Beamten. Ihm obliegt ferner die Aufsicht über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung in den Angelegenheiten, die deren Fachbereich Polizeivollzugsdienst unmittelbar betreffen. Er hat dabei nach Paragraph 46 des Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung das Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen und dem Senator für Bildung und Wissenschaft herzustellen.

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Wir finden in allen Bereichen, ob in diesen Bereichen oder auch im Bereich der Wissenschaft und Wirtschaft, immer wieder das Beispiel, dass erfolgreiche Vernetzung und Bündelung nur dann stattfindet, wenn auch eine räumliche Kommunikation ermöglicht wird. Dies bitte ich einfach bei künftigen Überlegungen in der Stadt immer noch mit auf den Weg zu nehmen. Ich denke, dass das auch in eine Strategie gehört.

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Insbesondere bei der internationalen Vermarktung, und das ist in den Zahlen vielleicht gar nicht richtig herausgekommen, weil die gar nicht so erfasst worden sind, ist aus meiner Sicht wichtig, dass Sie da sehen müssen, Wissenschaft vermittelt sich auch, und das ist auch Teil von wissenschaftlicher Weiterbildung, in Kongressen. Wenn Sie die Zunahme von Kongressen in den letzten Jahren in Bremen sehen, so hat das auch wichtige ökonomische Aspekte. Wenn Sie sehen, wie ein bestimmtes Hotel auf dem Universitätsgelände heute schon für viele Monate ausgebucht ist und man keinen Raum mehr bekommt, dann, glaube ich schon, können Sie daran sehen, dass da sehr viel passiert ist, was an nationalen und internationalen Kongressen von den bremischen Hochschulen und auch in Bremerhaven, dort auch vom Alfred-Wegener-Institut, gemacht wird.

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Deshalb ist es umso verwunderlicher, dass die Landesregierung offenbar beabsichtigt. die 17 000 ha Naturschutzwaldflächen, die von der BV VG kostenlos übernommen werden können, fast vollständig an Institutionen des Naturschutzes zu verschenken, ausgenommen Flächen zur Landeswaldarrondierung und für die Wissenschaft, obwohl es sich dabei uni Flächen handelt. die zu den ertragreichsten des Landes gehören: überwiegend Buchen-. Eichen- und Erlenwälder mit einem Verkehrswert von insgesamt 85 Millionen DM, deren Hölzer, wie gestern in der _Märkischen Allgemeinen Zeitung- zu lesen war, auf der Laubholzversteigerung in Chorin zu Höchstpreisen verkauft werden konnten.

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Ich bitte Sie daher im Namen unserer DVU-Fraktion: Stimmen Sie unserem Antrag auf Einführung eines preissubventionierten Semestertickets für alle Brandenburger Studentinnen und Studenten zu! Alternativ beantrage ich bereits jetzt die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur - federführend - sowie in den Ausschuss für Finanzen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des mit der Drucksachennummer 3/2256 charakterisierten Antrages an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der federführend sein soll, und an den für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsanliegen folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt und wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache folgt. möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

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Zu Ihrer 2. Frage: Eine Entscheidung zu einem Antrag auf Durchführung einer Strukturanpassungsmaßnahme kann erst nach Vorlage konkreter Unterlagen und nach einer fachlichen Begutachtung getroffen werden. Die fachliche Begutachtung erfolgt gemeinsam durch das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Thüringer Kultusministerium. Dabei werden die vom Kabinett beschlossenen Qualitätskriterien zur Steuerung von Strukturanpassungsmaßnahmen Berücksichtigung finden.

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REGIERUNG: Ministerpräsidentin und Ministerin der Justiz K r a m p - K a r r e n b a u e r (CDU) Minister der Finanzen J a c o b y (CDU) Minister für Bundesangelegenheiten - Chef der Staatskanzlei S t o r m Minister für Inneres, Kultur und Europa T o sc a n i (CDU) Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz W e i s w e i l e r Minister für Bildung K e s s l e r Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport B a c h m a n n Minister für Wirtschaft und Wissenschaft D r. H a r t m a n n (FDP) Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr D r. P e t e r

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Überdurchschnittliche Zuwächse hat es gegeben im Bereich des Justizvollzugs sowie in den Geschäftsbereichen des Finanzministeriums und des neuen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr. Gleiches gilt für die unter der Rubrik „Sonstige“ geführten Fälle, die keinem der vorhandenen Geschäftsbereiche unterfallen. Vereinzelt sind auch Nachfragerückgänge zu verzeichnen, etwa mit Blick auf die Staatskanzlei und das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft.

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Investieren wollen wir weiter in die Wissenschaft. Auch 2012 werden die Hochschulen mit großer Bedeutung auf der Agenda der Landesregierung stehen. Die geplanten Baumaßnahmen auf dem Universitätscampus, an der HTW und beim Universitätsklinikum liegen mit einem Volumen von 54 Millionen Euro nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und stellen sicher, dass im Hochschulbereich die notwendigen Zukunftsentwicklungen umgesetzt werden können. Darüber hinaus werden wir für den Hochschulpakt 2020 im nächsten Jahr 27,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen; das bedeutet eine Steigerung von 1,4 Millionen Euro. Außerdem wird der finanzielle Ausgleich für die weggefallenen Studiengebühren weiterhin aufrechterhalten. Aber auch im Bereich der außeruniversitären Forschung werden wir im Jahr 2012 weiter tätig. Es werden Zuschussmittel in Höhe von 31 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; dies bedeutet eine Steigerung von 1,4 Millionen Euro.

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Wir haben in diesem Hause in logischer Fortführung dieser Reformen im Jahre 2004 die Universität Darmstadt mit dem TUD-Gesetz als Modellhochschule von einer Vielzahl weiterer staatlicher Bevormundungen befreit. Dieser Modellversuch war erfolgreich. Dies haben der ausführliche Bericht und die anschließende Diskussion des Berichts des Präsidenten der Universität Darmstadt im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ergeben. Von den Erkenntnissen der TU Darmstadt können nun alle hessischen Hochschulen profitieren. Es ist daher wichtig, den Autonomieprozess jetzt zügig voranzubringen und möglichst schnell möglichst allen Hochschulen mehr Freiheit für autonome Entscheidungen einzuräumen.

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In den Prozess der Gewährung von mehr Autonomie spielen aber auch andere Faktoren hinein, die wir seit einigen Jahren im Bereich Wissenschaft diskutieren. So finde ich beispielsweise die Änderungen bei der leistungsorientierten Mittelvergabe kontraproduktiv.

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So ist es auf den ersten Blick durchaus verständlich, dass die FDP-Fraktion einen Antrag stellt, um auch eine Fachhochschule zur Modellhochschule zu machen. Aber ich sage ganz bewusst, dass das nur auf den ersten Blick verständlich ist.Wir haben jetzt seit einem Jahr das TUD-Gesetz. Da können wir wohl einen sehr großen Erfolg verzeichnen, denn am 16. März dieses Jahres haben wir im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst eine erste Anhörung und einen ersten Bericht über den Erfolg und das erste Jahr TUD-Gesetz gehabt.Wir haben sowohl den Bericht als auch die Ausführungen von Prof.Wörner gehört, der viele Punkte bereits gelobt hat, aber an einigen Punkten noch keine Aussage über den Erfolg machen konnte, weil die Umsetzung einiger Projekte noch nicht abgeschlossen ist und sie sich noch in der Startphase befinden.

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Es ist vereinbart, den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann ist so beschlossen.

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Ich habe natürlich weitere Beispiele mitgebracht; ich bin ja nicht faul. Bei dieser Gelegenheit habe ich festgestellt – das hat mich ein bisschen verwundert; es war mir eigentlich nicht so präsent –, dass im Zielsystem des Kultusministeriums und im Zielsystem des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst das Oberziel, was den Bildungs- und Erziehungsauftrag betrifft, identisch formuliert ist. Ein bisschen verwundert einen das schon; denn ich dachte, Hochschulen seien doch ein klein wenig anders als Grundschulen.

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Wenn man schon mit beiden Augen nach Amerika schielt und mit einem Bein dort steht, dann sollte man sich überlegen, ob man das, was dort weit verbreitet ist, nicht auch bei uns einrichten kann, nämlich große Stiftungen, die nach allgemein gültigen Kriterien zum Beispiel Krankenhäuser sanieren könnten, den Breitensport in den Vereinen fördern könnten, sich der Kunst und Kultur oder der Wissenschaft auf breiter Front annehmen könnten. Eine unter Umständen notwendige Anpassung unseres Stiftungsrechts würde wohl schnell erfolgen, wenn entsprechende Signale aufgefangen werden könnten.

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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Wirtschaft, Kultur, Umwelt, Landwirtschaft, Jugend, Wissenschaft – das sind die Themen, bei denen wir mit den österreichischen Bundesländern zusammengearbeitet haben und zusammenarbeiten werden, und in wenigen Tagen wird uns der österreichische Landeshauptmann Herbert Sausgruber von Vorarlberg besuchen, und wir freuen uns auf diesen Besuch, meine sehr verehrten Damen und Herren.

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Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Bisherige Erfahrungen mit der Reform der Hochschulmedizin – Drucksache 12/4493

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Ich kann jetzt nur so viel sagen oder verraten: In der Forschungsstiftung sitzen auch hochrangige Professoren. Jeder Antrag wird hier von hochrangigen Leuten, meist Wissenschaftlern, beurteilt. Deshalb wird ein sehr hohes Niveau eingefordert. Ich halte das grundsätzlich für richtig. Ich halte es auch für richtig, dass man darauf schaut, auch wenn ein hoher Anspruch gestellt wird, keine Mitnahmeeffekte erzielt werden. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Ich weise darauf hin, dass die Politiker – das sind auch Vertreter Ihrer Fraktion und meiner Fraktion – gerade bei den Diskussionen in den von Ihnen geschilderten Fällen sehr wohl darauf hinweisen, dass man die Messlatte nicht allzu hoch legen sollte oder nicht so hoch, wie von der Wissenschaft immer eingefordert. Hier ist Einiges aufgrund unserer Interventionen berücksichtigt worden.

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strittig, dass diese Wissenschaft in den nächsten Jahren in Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt weiter an Bedeutung gewinnen wird. Deshalbmüssen und werden wir die Studienund Ausbildungsplätze sowie die Forschüngskapazitäten in Rheinland-Pfalzweiter quantitativ und qualitativ ausbauen.

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_ Ministerfür Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung:

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dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung - Drucksache 13/5807

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Präsident des Landtags hat den Antrag gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags zur direkten Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 37. Sit

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dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung -Drucksache 13/5808

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Präsident des Landtags hat den Antrag gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags zur Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und ·Weiterbildung überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 37. Sitzung am 16. Mai 2000