Sarah Sorge

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau KühneHörmann, ich finde schon, dass Sie mit dieser Art des Vortragens dem Problem und der Sache nicht gerecht werden.
Wir haben uns in den letzten Monaten in zahlreichen Debatten über das politische Für und Wider von Studiengebühren auseinandergesetzt. Ich glaube auch, dass wir eine Einigkeit in diesem Hause in dieser Legislaturperiode nicht mehr erreichen werden. Wir sind gegen Studiengebühren – ich habe das immer wieder betont – zum einen aus sozialen Gründen. Studiengebühren schrecken ab, vor allem diejenigen aus sogenannten bildungsfernen Schichten. Und das wollen wir nicht.
Studiengebühren führen dazu, dass Leute abgeschreckt werden, anstatt dass mehr Studierende an die Hochschulen kommen. Das ist die politische Dimension, die hier ausreichend ausgetauscht ist. Wir hoffen auf die Wählerinnen und Wähler am 27. Januar.
Meine Damen und Herren, eine andere Dimension ist die juristische. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren ist in Hessen verfassungswidrig. Um diesen Punkt geht es hier heute.
Meine Damen und Herren, ich kann nicht verhehlen, dass mir heute an diesem Punkt diese Thematik große Freude bereitet, denn alle juristischen Stellungnahmen und die Urteile der letzten Wochen und Monaten haben unisono unsere Meinung, dass nämlich Studiengebühren verfassungswidrig sind, bestätigt.
Herr Kollege Milde, was ich meine, führe ich im Einzelnen auf. Hören Sie gut zu.
Es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Sie sich die Stellungnahmen der Verwaltungsgerichte noch einmal im Wortlaut zu Gemüte führen würden. Im Übrigen sind sie
auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Gießen einsehbar. Ich empfehle Ihnen den Link sehr herzlich.
Es hat im August mit der Landesanwältin Frau Prof. Sacksofsky angefangen. Sie kommt in ihrer Stellungnahme – Ende August ist sie veröffentlicht worden – zu dem Fazit:
Nach gegenwärtiger Verfassungslage ist dem hessischen Gesetzgeber die Einführung allgemeiner Studiengebühren untersagt. Studiengebühren wären nur zulässig, wenn wirtschaftlich Schwache von der Zahlung von Studiengebühren freigestellt würden. Will der hessische Gesetzgeber von allen Studierenden Studiengebühren erheben, ist er auf den Weg der Verfassungsänderung verwiesen.
Das ist relativ klar und deutlich.
Dann gab es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. Oktober. Das Gericht hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Studiengebührengesetzes geäußert, und zwar ohne dass dies vom Verfahren überhaupt erforderlich gewesen wäre. In dem Urteil heißt es, eine Differenzierung zwischen wirtschaftlich leistungsfähigen und nicht wirtschaftlich leistungsfähigen Studierenden und damit zwischen einem beitragszahlungsfähigen und nicht beitragszahlungsfähigen Personenkreis sei nach der Hessischen Verfassung vorgegeben und werde durch §§ 1 bis 8 Hessisches Studienbeitragsgesetz ausdrücklich nicht nachvollzogen.
Es geht im Oktober weiter. Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat wegen ernstlicher Zweifel an der Vereinbarkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes mit Art. 59 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen in einem ausführlich begründeten Eilbeschluss vom 30.10. dieses Jahres die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid angeordnet. Grund dafür ist auch hier, dass nach Art. 59 Abs. 1 Satz 4 der Hessischen Verfassung eine gesetzliche Anordnung von Schulgeld nur dann ergehen kann, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonstigen Unterhaltspflichtigen dies gestattet.
Dann kommen wir zum nächsten Urteil. Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat wegen ernstlicher Zweifel an der Vereinbarkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes mit Art. 59 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen in einem Eilbeschluss vom 12.11. die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid der Universität Marburg und darüber hinaus die Rückzahlung des bereits gezahlten Studienbeitrages für das Wintersemester 2007/08 angeordnet. Das Gericht ordnete die Aufhebung der Vollziehung des Bescheides und damit die Rückzahlung des bereits gezahlten Studienbeitrages an,da die Zahlung unter dem Eindruck drohender Vollziehung erfolgte. Das will heißen, die Antragstellerin hätte sich ohne Zahlung des Studienbeitrags nicht zum Wintersemester 2007/2008 zurückmelden können.
Meine Damen und Herren, so weit die Lage der Gerichtsentscheidungen hier in Hessen in den letzten Wochen und Monaten. Ich will jetzt gar nicht mehr inhaltlich auf die Nichtverfassungsmäßigkeit des Gesetzes eingehen, sondern auf das Verhalten der Landesregierung zu diesen Vorgängen. Ich finde nämlich, dass der Umgang ein wirkliches Unding ist – Frau Kühne-Hörmann hat es ganz deutlich gezeigt. Sie müssen diese Tatsachen doch zur
Kenntnis nehmen und verantwortungsvoll mit diesen Tatsachen umgehen.
Ich komme zum Schluss meiner Rede – sehr herzlichen Dank.
Ich fordere Sie auf,in die Haushalte,nämlich in den Nachtragshaushalt für dieses Jahr, aber auch in den Haushalt für nächstes Jahr, die Rücklage für die Studiengebühren einzusetzen. Das ist das Mindeste, was Sie tun sollten. Ich fordere Sie erneut auf, ein Moratorium für die Studiengebühren zu machen, weil es nicht einsehbar ist, dass die Rechtslage auf Kosten der einzelnen Studierenden ausgetragen wird. – Herzlichen Dank.
Schönen guten Abend, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer die Zukunft gestalten will, muss auch bei der Haushaltsaufstellung an morgen denken. Das ist in Ihrem Haushalt nicht geschehen. Dazu nenne ich drei Beispiele.
Die Einführung von Studiengebühren ist verfassungswidrig. Die Urteile der hessischen Gerichte bestätigen uns das derzeit beinahe im wöchentlichen Abstand. Die Studiengebühren sind aber nicht nur verfassungswidrig, sondern sie haben auch fatale Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Die Studiengebühren schrecken ab. Sie schrecken insbesondere diejenigen von der Aufnahme eines Studiums ab, die aus nicht so begüterten Elternhäusern kommen. Das ist an sich schon ein starkes Argument gegen Studiengebühren. Nach den zahlreichen Studien, die Deutschland immer wieder bestätigen, dass sein Bildungssystem ex
trem sozial selektiv ist, ist es nämlich eine der vordringlichsten Aufgaben der Politik, dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken.
Sie aber stecken nicht nur den Kopf in den Sand, sondern Sie bewegen sich in der Bildungspolitik genau in die falsche Richtung, unter anderem durch die Einführung von Studiengebühren.
Neben der Gerechtigkeit kommt ein weiteres wichtiges Argument hinzu.Wir brauchen in Deutschland aus volkswirtschaftlichen Gründen mehr Akademikerinnen und Akademiker.
Schon jetzt zeichnet sich ein Fachkräftemangel insbesondere in den Ingenieurwissenschaften, aber beispielsweise auch bei Pädagoginnen und Pädagogen ab. Dieser wird sich, wie zahlreiche Studien prognostizieren, weiter verstärken.
Daher wäre es eine verantwortungsvolle Wissenschaftspolitik, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung von mehr Studierenden zu schaffen. Nach einer Studie des IW ist der deutschen Volkswirtschaft im vergangenen Jahr als unmittelbare Folge des Ingenieurmangels bereits eine Wertschöpfung in Höhe von mindestens 3,5 Milliarden c entgangen. Diese Zahl ist schon jetzt dramatisch hoch. Wenn wir diese Zahl den Einnahmen durch Studiengebühren entgegenstellen, stellen wir fest: Es liegt auf der Hand, dass Sie mit der Einführung von Studiengebühren genau in die falsche Richtung steuern.
Wir wollen eine Verbesserung der Studienbedingungen, aber ohne die Einführung von Studiengebühren. Unsere Haushaltsanträge zeigen, dass dies im Haushalt tatsächlich darstellbar ist.
Die Verbesserung der Studienbedingungen den Studierenden aufzubürden ist unsozial und wissenschaftspolitisch falsch.Außerdem ist es nicht in die Zukunft gedacht. Wir brauchen mehr Chancengerechtigkeit für sozial Schwächere, nicht nur aus menschlichen und sozialen Gründen – das sowieso –, sondern auch ganz explizit aus rein volkswirtschaftlichem Interesse.
Dasselbe gilt für die Frauenförderung.Der Wissenschaftsminister hat in seiner Regierungserklärung im Mai dieses Jahres die eklatante Unterrepräsentierung von Frauen in den Hochschulen beklagt. Nett, dass ihm das zu diesem Zeitpunkt aufgefallen ist. Leider hat man von der Landesregierung weder davor noch danach und schon gar nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf Großartiges zur Behebung dieses Problems gehört.
Gerade da Sie selbst richtig argumentieren, dass wir, die gesamte Gesellschaft, es uns nicht leisten können, wichtige Potenziale brachliegen zu lassen,müssen Sie sich auch fragen lassen,welche Ideen Sie in Ihrer Regierungszeit für mehr Chancengleichheit von Frauen in der Wissenschaft entwickelt haben und wo sich das im Haushalt niederschlägt.
Wir wollen 1 Million c zusätzlich in die Hand nehmen, um die weggefallenen HWP-Mittel – also das Förderprogramm des Bundes, das der Föderalismusreform zum Opfer gefallen ist – aus Landesmitteln zu ersetzen und damit beispielsweise, nicht nur in den Naturwissenschaften, Mentorinnennetzwerke zu finanzieren. Das wollen wir ganz explizit, weil wir die Chancengleichheit in der Wis
senschaft für eine der wichtigen Herausforderungen für die Zukunft halten.
Meine Damen und Herren, mein drittes Beispiel beginnt zunächst mit einem Lob. Auch wir GRÜNE freuen uns über die geplanten Investitionen in den Hochschulbau. Aber es ist geradezu absurd, 3 Milliarden c in die Zukunft zu investieren, dabei aber nicht an die Lösung der Probleme der Zukunft zu denken.
Wir sagen,angesichts des stattfindenden Klimawandels ist es bitter nötig, Energieeinsparungen, -effizienz und erneuerbaren Energien oberste Priorität einzuräumen.
Das gilt natürlich insbesondere für den Bau und die Sanierung öffentlicher Gebäude, denn hier hat der Staat eine Vorbildfunktion. Noch einmal mehr gilt das für die Hochschulen – denn als Hort von neuen Ideen und Gedanken, von Kreativität und Innovation kommt ihnen eine besondere Verantwortung bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme zu.
Daher wollen wir die Verpflichtung, klimabewusst zu bauen, im Haushalt festschreiben, denn vollmundige Sonntagsreden nutzen dem Klimaschutz nicht. Klimaschutz braucht Taten.
Meine Damen und Herren, alles in allem lässt sich festhalten: Auch im Einzelplan 15 sind Sie den Herausforderungen an eine Politik für morgen nicht gerecht geworden. Das Gute aber ist: Koch ist abwählbar.Weimar ist abwählbar. Studiengebühren sind abwählbar. Glück auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir GRÜNEN haben diesen Gesetzentwurf der SPD unterstützt. Es war keine Momentaufnahme an der TU Darmstadt. Natürlich ist der Gesetzentwurf durch die Situation an der TU Darmstadt entstanden. Es ist aber so, dass es sich konsistent durch die Politik der letzten Jahre zieht, dass wir eine völlig andere Auffassung von der Autonomie von Hochschulen haben.
Wir meinen, dass die Autonomie der Hochschulen nicht eine Aufgabe der Verantwortung, sondern eine Abgabe der Verantwortung an die Hochschulen bedeuten sollte. Das heißt, dass in den Hochschulen mehr Demokratie funktionieren soll. Die Verantwortung soll aber an die Hochschulen und nicht an die Hochschulräte abgegeben werden.
Wir haben in der Anhörung zum Studiengebührengesetz verschiedentlich Stellungnahmen gehört, die hier verfassungsrechtliche Bedenken enthalten. Ich teile diese Bedenken. Ich glaube, dass es der Sache nicht dienlich ist, dass Gremien von außen – und Hochschulräte sind Gre
mien von außen – über die Belange von Forschung und Lehre mitentscheiden sollten. Deswegen werden wir nach dem 27. Januar mit Sicherheit ein anderes, moderneres und demokratiefreundlicheres Hochschulgesetz in die Wege leiten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wilhelm Busch hat einmal gesagt:Manche Wahrheiten sollen nicht, manche brauchen nicht, und manche müssen gesagt werden. – Zu den Wahrheiten, die heute, bei der dritten Lesung der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes, gesagt werden müssen, gehört Folgendes:Wer einem außeruniversitären Gremium, wie dem Hochschulrat, zentrale Entscheidungsbefugnisse überlässt, bedroht die Freiheit von Forschung und Lehre und schwächt die demokratische Selbstverwaltung der Hochschule.
Genau dies macht die CDU.Das ist unverantwortlich.Die Wahrheit ist: Die CDU ignoriert die berechtigten Bedenken gegen den Gesetzentwurf zur Stiftungsuniversität Frankfurt komplett und handelt ohne Rücksicht auf Verluste mit der Arroganz der Macht.
Dass sie sich über die vielen kritischen Anmerkungen, die die Expertinnen und Experten in der Anhörung gemacht haben, über die anhaltenden Proteste von Hochschulan
gehörigen, Studierenden und Vertretern der Gewerkschaften sowie über die konkreten Verbesserungsvorschläge der anderen Fraktionen hinwegsetzt, zeigt einmal mehr, wie beratungsresistent die Hessen-CDU ist.
Unser Angebot und das der anderen Oppositionsfraktionen, in konsensorientierten Gesprächen zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, hat die CDU-Fraktion – in Person ihrer hochschulpolitischen Sprecherin Eva Kühne-Hörmann – brüsk abgelehnt. Das, was Sie sich im Ausschuss hierzu geleistet haben, bewegte sich meiner Meinung nach stark an der untersten Grenze der Umgangsformen, die wir hier miteinander pflegen sollten.
Wir GRÜNE nehmen die Bedenken, die es gegenüber dem Modell der Stiftungsuniversität gibt, sehr ernst. Anders als die Hessen-CDU setzen wir darauf, im Dialog mit Expertinnen und Experten sowie mit Betroffenen einen Weg hin zu einer Stiftungsuniversität Frankfurt zu finden, der den berechtigten Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
In zahlreichen Gesprächen haben wir uns mit den Schwächen des vorliegenden Gesetzentwurfs befasst und nach besseren Lösungen gesucht. Unser Antrag „Eckpunkte für die Ausgestaltung der Stiftungsuniversität Frankfurt“ ist das Ergebnis unseres Dialogs. Er weist einen Weg, auf dem die größte hessische Universität mehr Autonomie und gleichzeitig mehr hochschulinterne Demokratie verwirklichen kann.
Er zeigt, wie die Freiheit von Forschung und Lehre gewahrt bleiben kann, auch wenn Externe ihr Know-how im Hochschulrat einbringen und wenn sich Stifterinnen und Stifter finanziell an der Weiterentwicklung der Hochschule beteiligen.
Folgende Änderungen am Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung müssten aus unserer Sicht unbedingt vorgenommen werden.
Das Stiftungsuniversitätsgesetz sieht vor, dass weitreichende Entscheidungen vom Hochschulrat und vom Wirtschafts- und Finanzausschuss getroffen werden. Dies sind externe Gremien,die durch diese weitreichenden Kompetenzen auch in die freien Entscheidungen der Gestaltung von Forschung und Lehre eingreifen können. Hier liegt eine Gefahr, die man nicht ignorieren darf, sondern der man begegnen muss.
Zudem wird mit dieser Entscheidungsstruktur die akademische Selbstverwaltung aufgekündigt oder zumindest angegriffen. Hier gibt es Ängste, die teilweise unberechtigt, teilweise aber auch sehr berechtigt sind. Denn die zunehmende Konzentration von Befugnissen ist tatsächlich bedenklich.
In Hamburg beispielsweise ist es jetzt dazu gekommen, dass sich die Präsidenten die alleinige Außenvertretung der Hochschule vorbehalten hat und damit quasi einen Maulkorb für Dekaninnen und Professoren meinte, da diese nur noch mit Erlaubnis der Pressestelle mit den Medien reden dürfen.
Meine Damen und Herren, wenn man so etwas hört, dann bekommt man schon Ängste, ob nicht marktorientierte Aspekte von Hochschulen – wie die Grundlagenfor
schung, die Kritische Theorie oder die Frauenförderung – noch ihren sicheren Platz an der Hochschule haben.
Meine Damen und Herren, verstehen Sie mich nicht falsch – wir GRÜNE sind für autonome Hochschulen, und wir sind auch für eine Stärkung der Hochschulleitung.
Aber die Abgabe von Verantwortung an die Hochschule bedeutet, dass die Hochschulen dann auch selbst demokratisch und transparent organisiert sein müssen.
Die demokratische Mitsprache und die Kontrolle sehen wir beim Senat – einem hochschulinternen Gremium –, nicht beim externen Hochschulrat – der aufgrund seiner Zusammensetzung zudem für eine solche Kontrolle gar nicht geeignet ist.
Wir wollen also, dass die grundsätzlichen Fragen der Hochschulentwicklung,die Haushaltsentscheidungen und die Wahl oder Abwahl des Präsidiums letztinstanzlich im Senat entschieden werden. Das aber ist in Ihrem Gesetzentwurf leider so nicht vorgesehen. Im Gegenteil, bei Ihnen hat der Hochschulrat eine viel zu einflussreiche Stellung.
Ein weiteres Problem könnte die Auswahl der Studierenden darstellen. Auch hier gibt es Ängste, berechtigte wie unberechtigte, denen man, wenn man sie ernst nehmen würde, mit gesetzlichen Regelungen begegnen könnte. Auch das fordern wir in unserem Antrag.
So spricht unserer Meinung nach beispielsweise überhaupt nichts gegen Auswahlverfahren. Auswahlverfahren müssen aber transparent sein, und die Auswahl muss diskriminierungsfrei und allein an sachlichen Kriterien orientiert erfolgen. Dies festzuschreiben wäre, wenn man es sowieso will – und nichts anderes haben Sie bislang bekundet –, nichts, was der Hochschule oder der Landesregierung in irgendeiner Art und Weise wehtun würde.Auch hier ist Ihre Verweigerungshaltung daher absolut unverständlich.
Ich will noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen, der bislang in der Öffentlichkeit noch nicht genug berücksichtigt wurde. Im Universitätsklinikum Frankfurt sind ungefähr 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die bislang der Universität zugewiesen sind, aber mit der Gründung der Stiftungsuniversität an die Anstalt des öffentlichen Rechts Universitätsklinikum übergehen. Für sie gelten also die mit der Stiftungsuniversität abzuschließenden Tarifverträge und Dienstvereinbarungen überhaupt nicht. Diese 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden in eine tariflose Anstalt geschickt. Auch hier sagen wir, hier muss es vor der Verabschiedung des Gesetzes Regelungen geben.
Meine Damen und Herren, in unserem Antrag zu diesem Gesetzentwurf haben wir noch weitere Punkte benannt. Wir haben das hier auch schon des Öfteren diskutiert. Deswegen will ich nicht noch weiter auf die Einzelheiten eingehen.
Leider zeigt die CDU keinerlei Bereitschaft, sich ernsthaft mit unseren Vorschlägen oder mit den Vorschlägen der anderen Fraktionen auseinanderzusetzen. Wie schon so oft in dieser Legislaturperiode setzt sie darauf, mit ihrer knappen Mehrheit alles zu erzwingen, was sie für rich
tig hält – auch wenn das zum Schaden der Hochschulen ist.
Daher lautet eine weitere Wahrheit: Der hessischen CDU ist es gleichgültig, ob die Stiftungsuniversität Frankfurt wegen des fehlenden politischen Konsenses schlechtere Startchancen hat als die TU Darmstadt. Denn im Fall der TU Darmstadt war es uns gelungen, im überparteilichen Konsens gesetzliche Regelungen für mehr Autonomie an dieser Hochschule zu vereinbaren.Diese Einigkeit hat die Entwicklung dieser Hochschule – der TU Darmstadt – sehr gutgetan und die Akteure ermutigt; denn sie konnten darauf zählen, dass die Politik hinter ihnen steht.
Bei der künftigen Stiftungsuniversität Frankfurt sorgt die CDU mit ihrer Gesprächsverweigerung gegenüber den Oppositionsfraktionen dafür, dass der Hochschule diese breite politische Unterstützung fehlt.
Eine solche unverantwortliche Politik, die sich nicht am Wohle der Hochschulen orientiert, berechtigte Einwände ignoriert und nur auf Machtdemonstration aus ist, haben wir in Hessen nicht verdient. Wir GRÜNE meinen, ein Weiter-So darf es in der Hochschulpolitik nicht geben. Daher lautet die wichtigste Wahrheit: Die miserable und ignorante Hochschulpolitik der Hessen-CDU ist am 27. Januar 2008 abwählbar. – Herzlichen Dank.
Frau Kultusministerin, derzeit werden in der Stadt Frankfurt am Main 300 IGS-Anmeldungen wegen fehlender Plätze abgewiesen. Ist es das, was die CDU-Landesregierung unter Schulwahlfreiheit versteht?
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen bezieht das Stipendienprogramm zur Entlastung ehrenamtlich engagierter Studierender von Studiengebühren weder politisches Engagement noch Engagement in der studentischen Selbstverwaltung ein?
In welcher Art und Weise wurden die nach meiner letzten Mündlichen Frage ad hoc über eine Pressemitteilung bekannt gegebenen Stipendien den Studierenden, die ehrenamtlich tätig sind, überhaupt mitgeteilt, sodass sie sich darauf bewerben können? Denn die Bewerbungsfristen laufen zurzeit schon.
Welche Kriterien gibt es, nach denen die Stipendien kontingentiert vergeben werden, teilweise mit zwei Stipendien pro Organisation? Nach welchen Kriterien werden sie vergeben? Werden diese Kriterien auch den Landtagsabgeordneten mitgeteilt?
Ich frage die Landesregierung:
Warum hat das Kultusministerium der Umwandlung der Heinrich-Kraft-Schule in Frankfurt-Fechenheim von einer kooperativen in eine integrierte Gesamtschule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/2008 entgegen dem wiederholt erklärten Willen des Schulträgers und der Eltern nicht zugestimmt?
Frau Ministerin, die „öffentliche Meinung“ der letzten Monate besagt, der Grund, warum die Schulträger die Schulen bzw. die Schulen sich selbst in integrierte Gesamtschulen umwandeln wollen, ist in G 8 zu suchen. In diesem Zusammenhang interessiert mich, wie Sie darauf kommen, dass ausgerechnet der gymnasiale Bereich nicht ausreichend nachgefragt würde.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anhörung hat ergeben, dass die Akteure aus dem Wissenschaftsbereich unsere Position und die Ziele unseres Gesetzentwurfs teilen.
Zur Erinnerung: Wir GRÜNEN wollen die Verwaltungsfachhochschulen zusammenführen und unter die Rechtsaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst stellen.Unser Ziel ist,die Verwaltungsfachhochschulen an die Ansprüche einer Hochschule heranzuführen, die Studiengänge wie an den anderen Hochschulen auf Bachelor und Master umzustellen und die Verwaltungsfachhochschulen im Rahmen freier Kapazitäten für externe Studierende zu öffnen.
Der Wissenschaftsrat hat in seiner schriftlichen Stellungnahme auf seine Empfehlung zur weiteren Entwicklung der verwaltungsinternen Fachhochschulen aus dem Jahre 1996 hingewiesen, in der eine fachliche Erweiterung und eine Angleichung des Studiums an ein Studium an einer Fachhochschule gefordert werden. Diese Empfehlungen sind keine Papiere, die aus Vergnügen in irgendwelchen Hinterzimmern geschrieben worden sind,sondern sie sind die rahmengebenden Handlungsanweisungen an die Hochschulen und an die Wissenschaftspolitik. Der Wissenschaftsrat bewertet den Gesetzentwurf der GRÜNEN als in wesentlichen Teilen mit den Aspekten der Empfehlung des Wissenschaftsrates konform, und er weist darauf hin, dass andere Länder mit der Umsetzung der Empfehlungen bereits sehr positive Erfahrungen gemacht haben. Auch die Hochschulrektorenkonferenz, die Fachhochschule Frankfurt sowie die Konferenz der Hessischen Fachhochschulen haben unseren Gesetzentwurf begrüßt. Dass in der Anhörung die Vertreter der Kommunen den Gesetzentwurf der CDU begrüßt haben,liegt in der Natur der Sache. Denn wer lehnt es schon ab, mehr Geld zur Verfügung gestellt zu bekommen?
Ich rekapituliere, wie es überhaupt zu dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gekommen ist. Zum einen stand die Stadt Frankfurt vor dem Problem,dass kleine Kommunen größeren Kommunen – wie Frankfurt – gern Beamtinnen und Beamte abwerben, denen die Stadt zuvor die teure Ausbildung bezahlt hatte. Das hat in Frankfurt zu Unmut geführt, wie man sich vorstellen kann.
Zum anderen stellt sich die Stadt Frankfurt den Herausforderungen der Zukunft und möchte ihre Leute explizit auf hohem Niveau und mit Managementhintergrund ausbilden.Die Stadt Frankfurt hat demzufolge mit der Frankfurter Fachhochschule einen Vertrag über ein Ausbildungsprogramm geschlossen, das im bald beginnenden Semester starten soll. Hier bekommt die Stadt Frankfurt eine gleichwertige Ausbildungsleistung für Angestellte zur Hälfte des Preises, den sie bei den Verwaltungsfachhochschulen zahlen würde. Das liegt daran, dass die Frankfurter Fachhochschule über den Hochschuletat Geld für die Ausbildung bekommt, das den Verwaltungsfachhochschulen nicht zusteht. Die Verwaltungsfachhochschulen sind in diesem System daher nicht wettbewerbsfähig.
Jetzt ist die Aufregung groß. Der Innenminister hat im Innenausschuss gejammert, und der Finanzminister will jetzt 3 Millionen c in die Hand nehmen und ersatzweise den Verwaltungsfachhochschulen geben. Diese Herangehensweise an das Problem ist aber alles andere als eine Lösung.
Sie nehmen 3 Millionen c in die Hand, weil Sie keinen Mut für wirklich zukunftsweisende Lösung haben. Dabei stellt die CDU-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf völlig zu Recht fest, dass die Verwaltungsfachhochschulen für die Kommunen aus unterschiedlichen Gründen unattraktiver werden, und Sie benennen das Problem, dass kleine Kommunen ihre Bediensteten wegen der hohen Kosten gar nicht mehr bei den Verwaltungsfachhochschulen anmelden.
Der Herr Innenminister proklamiert dann auch,dass Hessen seine Verwaltungsfachhochschulen zukunfts- und entwicklungsfähig machen muss. Ich frage mich nur: Herr Bouffier, wenn Sie das alles wissen, warum kitten Sie das Problem mit 3 Millionen c zu, statt sich einer richtigen Lösung zu stellen?
Wir alle wissen doch, worum es geht und dass diese Entwicklung längerfristig unausweichlich ist. Diese Entwicklung findet so oder so überall statt, und sie wird und kann auch an Hessen nicht vorbeigehen.Andere Länder haben ihre Verwaltungsfachhochschulen bereits in ihre Fachhochschulen integriert. Die Landesregierung selbst hat zu einer solchen, still stattfindenden Entwicklung bereits sang- und klanglos beigetragen, indem die Bibliotheksschule an die Hochschule Darmstadt übertragen wurde.
Wir GRÜNEN wollen, dass diese Entwicklung nicht still und heimlich stattfindet, sondern wir wollen sie steuern. Wir wollen die Verwaltungsfachhochschulen mit unserem Gesetzentwurf ganz bewusst stärken. Sie von der CDU sind es, die sich der Verantwortung nicht stellen, aber Ihre Antworten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Landesregierung und der CDU-Fraktion, sind keine Konzepte, sondern nur ein Herumdoktern an aktuellen Problemen. Wir wollen, dass sich auch die Verwaltungsfachhochschulen den Entwicklungen in der Wissenschaftslandschaft stellen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Ich beantrage jetzt keine dritte Lesung, weil ich ganz bewusst auf die Vernunft der Regierung in der nächsten Legislaturperiode – von wem auch immer gestellt – hoffe. Der Wissenschaftsminister hat im Wissenschaftsausschuss bereits zugestanden, dass hier etwas passieren muss, hatte aber offensichtlich keine Lust mehr, dieses Projekt unter eigener Ägide anzugehen. Ich beantrage also keine dritte Lesung, gestatte mir aber, schon heute darauf hinzuweisen, dass ich Ihnen Ihre heutige Argumentation morgen aufs Butterbrot schmieren werde.
Ich frage die Landesregierung:
Wie sieht ihr Konzept zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und des Spitzensports aus,wonach mit Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 c bis zu 600 Stipendiatinnen und Stipendiaten pro Semester von der Zahlung der Studienbeiträge befreit werden sollen?
Herr Staatsminister Grüttner, nach einem Haushaltsbeschluss aufgrund eines Änderungsantrags der CDU-Fraktion wurden 300.000 c in den Haushalt eingestellt, um eben diese Stipendien einzurichten.In der Haushaltsstelle heißt es dazu:Die Auswahl der Ehrenamtler soll von einer noch zu bildenden Kommission erfolgen. Die Spitzensportler sollen nach noch festzulegenden Kriterien ausgewählt werden. Das Ganze soll ab dem 01.10.2007 starten.
Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, dass diese Vorbereitungen bislang noch nicht getroffen worden sind?
Ist dennoch damit zu rechnen, dass ab dem kommenden Semester diese 300.000 c zur Förderung des Ehrenamts und Spitzensports eingesetzt werden,oder wird das erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen?
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass hier im Hause einmal ein Zickenkrieg stattfindet, an dem ich nicht beteiligt bin.
Das dachte ich mir,dass Sie das alle gedacht haben.Deshalb habe ich mich getraut, es hier auszusprechen.
Meine Damen und Herren, die Goethe-Universität Frankfurt in Einigkeit und breiter Unterstützung aller Fraktionen in eine Stiftungsuniversität zu überführen, das wäre nun wirklich ein großes Signal und eine wichtige Unterstützung für die größte hessische Hochschule.Trotz politischer Differenzen hat ein solches Projekt auch beim Autonomiegesetz für die TU Darmstadt bereits geklappt. Dass dies hier und jetzt voraussichtlich nicht klappen wird, liegt allein an dem autistischen Verhalten der Landesregierung und der CDU.
Die Oppositionsfraktionen stehen bereit;Frau Beer hat es eben mehr als deutlich signalisiert. Wir haben oft und deutlich gesagt, dass wir uns, wie wir es auch beim TUDGesetz gemacht haben, eine Einigung über das Stiftungsuniversitätsgesetz in Obleutegesprächen wünschen würden. Die CDU aber will noch nicht einmal den Versuch einer Einigung starten. Meine Damen und Herren von der
CDU, es ist schade, dass Sie diese Chance für die Universität Frankfurt verspielen.
Der Kardinalfehler, den Sie von vornherein begangen haben, war, das Stiftungsuniversitätsgesetz in eine HHGNovelle hineinzumuscheln, in der noch viele andere Dinge geregelt werden sollten. Hier werden wir mit Sicherheit keine Einigung erzielen. Denn wir wollen zwar alle autonome Hochschulen; Ihnen aber fehlt zu einem Autonomiekonzept, passgenau für alle Hochschulen, der Mut. Sie schaffen noch nicht einmal die im TUD-Gesetz vorgesehene Evaluation des Gesetzes. Die Evaluation und die Entwicklung von Konzepten, welche Teile von Autonomie bestmöglich auf andere Hochschulen übertragen werden können – das genau wäre doch zum jetzigen Zeitpunkt angesagt, das wäre die Aufgabe der Landesregierung.
Wir GRÜNE wollen, genau wie die anderen Fraktionen auch, autonome Hochschulen. Wir wollen die Hochschulen in Selbstständigkeit überführen. Wir GRÜNE aber wollen den Hochschulen tatsächlich ein jeweils auf die Hochschule zugeschnittenes Maß an Autonomie ermöglichen, statt ihnen, wie das in dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt werden soll, lediglich die Möglichkeit zu geben,die Bestimmungen des TUD-Gesetzes zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, für uns GRÜNE ist die Autonomie nicht die Aufgabe von Verantwortung, sondern die Abgabe von Verantwortung und von demokratischer Kontrolle.
Die Abgabe von Verantwortung in die Hochschulen muss mit mehr Mitsprache und einer Erhöhung der demokratischen Prozesse in den Hochschulen verbunden sein. Ich finde es sehr schön, Frau Kühne-Hörmann, dass Sie für uns GRÜNE deutlich dargestellt haben, dass wir eine ganz andere Hochschule wollen. Genau das ist der Fall, und genau das können Sie auch unserem Antrag entnehmen.
Hochschulräte sollen nur beratende Funktion haben und nicht über Belange von Forschung und Lehre entscheiden können. Genau dies wurde auch von vielen Expertinnen und Experten in der Anhörung geteilt. Leider haben Sie – wie immer, muss ich fast dazusagen – vieles Wichtige ignoriert, was in der Anhörung zur Sprache kam.
Eine Änderung aber hat die CDU nach der Anhörung in den Gesetzentwurf aufgenommen – Frau Kühne-Hörmann hat darauf schon angespielt –, die ich wirklich für hoch bedenklich halte. Ein berechtigtes Anliegen der TUD war, dass in Ausnahmefällen – hier ging es insbesondere um einen Studenten, der Studierende, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Professoren bedroht hatte und einen Studenten schwer verletzt hatte – Studierende von der Hochschule ausgeschlossen werden können. Herr Prof.Buchmann hat in der Anhörung aber auch sehr deutlich gemacht, dass eine solche Regelung nicht zu Missbrauch führen darf. Ich zitiere aus der Anhörung:
Insoweit sollte eine Regelung gefunden werden,die sich ganz klar auf Leute bezieht, die Gewaltandrohungen machen.... Aber man muss es so formulieren, dass es nicht missbraucht werden kann.
Auch andere Anzuhörende haben vor Missbrauch gewarnt. Herr Buchmann hat sogar einen Formulierungsvorschlag für den Gesetzentwurf gemacht.
Wenn wir uns jetzt den Gesetzestext anschauen,dann stellen wir fest, hier ist alles andere als vorsichtig formuliert worden, sondern hier ist sehr viel CDU-Ideologie dabei.
Nach Ihrer Formulierung könnten Studierende, die Veranstaltungen oder auch nur die Hochschulordnung stören, unter Umständen exmatrikuliert werden. Liebe CDU, das geht nun wirklich viel zu weit. Mit dieser Formulierung ist Tür und Tor geöffnet, dass missliebige oder protestierende Studierende aus der Hochschule ausgeschlossen werden können. Dass Ihnen die Studierendenproteste nicht passen, das kann man verstehen. Dass Sie aber dieses ernsthafte Anliegen der TU Darmstadt dergestalt missbrauchen – da kommt der Vorwurf an Sie zurück, Frau Kühne-Hörmann –, das finde ich wirklich schäbig. Eine solche Regelung ist mit den GRÜNEN nicht zu machen, das sage ich Ihnen ganz klar.
Meine Damen und Herren,ich habe es dargestellt:Wir haben Dissens beim HHG, aber wir haben noch immer die Hoffnung auf einen Konsens bei der Stiftungsuniversität. Die Landesregierung und auch die CDU aber haben offensichtlich gar kein größeres Interesse an der Stiftungsuniversität; das zeigt auch der Auftritt der Kollegin Kühne-Hörmann hier zum FDP-Gesetzentwurf.
Sie wollen einfach das Gesetz ohne große öffentliche Debatte durchziehen, obwohl im Gesetz vieles ungenügend und falsch geregelt ist. Nach wie vor ist die Sicherung der Forschungsfreiheit unklar. Nach wie vor ist unklar, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Hochschulzugang haben wird. Die Absprachen mit dem Personal sind bisher absolut unzureichend gesichert.
Hinzu kommt, dass die Entscheidungsstrukturen in den Hochschulrat und den ihm untergeordneten Wirtschaftsund Finanzausschuss verlagert werden sollen. Das sind undurchsichtige und demokratisch nicht legitimierte Gebilde,die quasi im Off handeln und deren Entscheidungen von niemandem korrigiert werden können. Auf Fehlentwicklungen hätten wir also im schlimmsten Fall gar keinen Einfluss mehr. Daher wäre ein solches Gesetz zu beschließen fahrlässig.
Meine Damen und Herren, bitte lassen Sie uns das Stiftungsuniversitätsgesetz noch einmal im Ausschuss eingehend beraten. Ich nenne Ihnen vorab unsere grünen Prämissen für eine Zustimmung zur Umwandlung der Uni Frankfurt in eine Stiftungsuniversität. Ich sage aber gleich dazu – Frau Kollegin Beer hat es angesprochen –, dass wir genau wie beim TUD-Gesetz ernsthaft in Verhandlungen treten und nicht auf Maximalpositionen beharren wollen.
Wir halten es für wichtig, wie es in der jetzt angelegten HHG-Novelle auch für die anderen Hochschulen gedacht ist, die das TUD-Gesetz übernehmen sollen, dass die Stiftungsuni noch einmal von zwei Drittel des Senats bestätigt und diese Entscheidung in der Hochschule selbst getroffen werden muss.
Wir halten es für wichtig, dass die Freiheit von Forschung und Lehre gewahrt ist. Mindestens müssten die Freiheit von Forschung und Lehre und auch die Wahrung und Förderung der guten akademischen Gepflogenheiten als Stiftungszweck aufgenommen werden.
Wir sind davon überzeugt, dass es nicht anders gehen kann, als dass die Studierendenzulassung und -auswahl
weiterhin gesetzlich geregelt bleiben.Wir wollen dringend Auswahlverfahren ganz transparent und diskriminierungsfrei nach sachlichen Kriterien orientiert.
Wir wollen – Frau Beer hat es schon angesprochen –, wie es in der Anhörung zum Ausdruck kam, dass der Übertragung von Grundstückseigentum und von sonstigen Vermögenswerten vom Landtag zugestimmt wird.Wir wollen den Landesrechnungshof ebenfalls beteiligen.
Wir wollen selbstverständlich eine Berichtspflicht und eine Evaluation der Stiftungsuniversität. Wir wollen, dass es genau wie beim TUD-Gesetz passiert, dass der Präsident dem Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Universität berichtet.
Wir wollen eine ganz andere hochschulinterne Demokratie.Wir wollen, dass der Hochschulrat ausschließlich beratende Funktion hat und dass die grundlegenden Entscheidungen von Forschung und Lehre im Senat getroffen werden. Genauso ist es mit der Wahl des Präsidiums. Hier muss die letztinstanzliche Entscheidung beim Senat liegen. Der Senat muss entweder Vorschlagsrecht haben oder – wie es Frau Beer vorgeschlagen hat – in die Vorschläge mit eingebunden sein.
Wir wollen vor allem, weil das eine Gefahr ist, die immer wieder im Raum schwebt und mit dem bisherigen Gesetzentwurf noch nicht zufriedenstellend gelöst ist, dass die Rechte der Studierendenschaft festgeschrieben werden, sodass beispielsweise die Studierendenschaft nicht einfach über eine Senatsentscheidung abgeschafft werden kann.
Wir wollen ganz dringend eine Sicherung des Personals, eine Sicherung der Betriebsvereinbarung, die bislang noch nicht ausreichend über das Gesetz gesichert ist. Wir wollen, dass die Stiftungsuniversität zur Wahrung von einheitlichen Beschäftigungsbedingungen Tarifverträge abschließen oder bestehende Tarifverträge anerkennen soll. Wir wollen, dass in dem Gesetz betriebsbedingte Kündigungen ab dem 31. Dezember für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen werden.
Meine Damen und Herren, ich halte diese ganzen Forderungen für nicht zu hart, sondern ich glaube, dass die Stiftungsuniversität genau so auf einen guten Weg gebracht werden sollte, und zwar nicht fahrlässig, sondern dass es eine Abgabe von Autonomie in Verantwortung wäre. Allerdings macht die Landesregierung nicht den Eindruck,dass ihr die Umwandlung der Uni Frankfurt in eine Stiftungsuniversität eine Herzensangelegenheit ist.
Das ist schade. Es ist vor allem aber dramatisch, da das Gesetz in der bisherigen Form unzumutbar ist. Geben Sie sich doch wirklich einen Ruck, und lassen Sie uns wenigstens versuchen, uns zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammenzuraufen. Nicht gerade hoffnungsvoll, aber doch mit einem letzten Funken Hoffnung beantrage ich hier, weil das bislang noch nicht geschehen ist, die dritte Lesung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Florian Rentsch,Sie verkennen bei Ihrer – wie ich in Bezug auf dieses Thema meine – sehr unangemessenen Rede, dass es hier nicht darum geht, wer in diesem Hause oder außerhalb raucht oder wer nicht. Es geht darum, wer eingesehen hat, dass die Gefahren, die von dem Rauchen ausgehen, so groß sind, dass diejenigen, die nicht rauchen, das Recht dazu haben sollten, sich dem Rauchen entziehen zu können – und dies überall.
In Bezug auf die Gastronomie sprechen Sie hier immer wieder von den wirtschaftlichen Schäden, die den sogenannten Eckkneipen entstünden, wenn die ganzen Raucher wegblieben. Sie verkennen aber die Tatsache, dass es natürlich auch dadurch wirtschaftliche Schäden gibt, dass bislang diejenigen, die den Rauch nicht ertragen wollen, in diese Kneipen überhaupt nicht hineingehen.
Frau Schulz-Asche hat mich beispielsweise gerade darauf hingewiesen – das weiß ich als Mutter eines kleinen Kindes auch selbst –, dass Familien ungern in verrauchte Eckkneipen gehen und in die so genannte Systemgastronomie ausweichen würden. Wenn das Gesetz beschlossen wird, hat die Wiesbadener Eckkneipe sehr wohl einen wirtschaftlichen Gewinn, weil nämlich die Familien wieder kommen würden. Ich glaube, dass es in diesem Zusammenhang zu einem Erfolg kommen wird.
Ich möchte noch einmal betonen: Hier geht es um eine Einsicht – und zwar um die der Raucher. Herr Rentsch, Sie haben mich bei Ihrem ganzen „Landtagsouting“ vergessen, daher will ich Ihnen noch einmal sagen: Ich rauche, leider noch. – Es geht hier aber um die Einsicht der Raucher, damit sie die Nichtraucher nicht belästigen.
Sie wissen genauso gut wie ich, wie das in den Kreisen ist, dass sich nämlich die Nichtraucher, wenn man zu Hause oder in der Kneipe in einem Zimmer zusammensitzt,nicht trauen, zu sagen, dass es sie eigentlich stört. Deshalb wird trotzdem geraucht,weil die Raucher sagen:Wenn du nicht willst, dann geh doch nach Hause. – Deshalb ist es auch richtig, ein solches Gesetz umzusetzen, damit die Nichtraucher wirklich geschützt werden, und zwar an allen Orten, auch in Restaurants und in Kneipen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass es spät ist. Ich bitte Sie aber doch noch einmal um ein ganz klein wenig Geduld, weil es hier tatsächlich noch um ein wichtiges Zukunftsthema geht. In einem klitzekleinen Moment sind Sie Ihrem wohlverdienten Feierabend auch schon ein Stück näher gekommen.
Wir GRÜNE freuen uns über die von der Landesregierung geplanten Investitionen im Hochschulbau im Rahmen des HEUREKA-Programms. Aber angesichts des stattfindenden Klimawandels ist es an der Zeit, dass innovative und nachhaltige Forschung und Lehre auch in innovativen und nachhaltigen Gebäuden stattfinden.
Denn 3 Milliarden c in die Zukunft zu investieren und dabei nicht an die Lösung der Probleme der Zukunft zu denken, wäre doch wirklich absurd. Wir müssen – das ist inzwischen wirklich ein Allgemeinplatz – angesichts des Klimawandels Energieeinsparungen, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien oberste Priorität einräumen.
Das gilt insbesondere natürlich auch für den Bau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Denn der Staat hat hier eine Vorbildfunktion. Noch mehr gilt das für die Hochschulen, denen als Hort von neuen Ideen und Gedanken sowie von Kreativität und Innovation eine besondere Verantwortung bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme zukommt.
Energetisch vorbildliche Gebäude sind zudem nicht nur gut für das Klima, sie tragen auch dauerhaft dazu bei,
Energiekosten einzusparen – Geld, das die Hochschulbudgets mittelfristig entlasten und damit für Forschung und Lehre frei werden würde. Das ist also eine klassische Win-win-Situation. Daher ist es umso unverständlicher, dass die Landesregierung nicht automatisch so weit nach vorne denkt.
Immerhin hat die weltweit stattfindende Diskussion über den Klimawandel dazu geführt, dass auch die Regierung Koch langsam in der Gegenwart ankommt und die Notwendigkeit des Klimaschutzes anerkennt. Herzlich willkommen in der Gegenwart an die CDU, aber auch an die Sozialdemokratie, die auch noch einige Schritte in Richtung Zukunftsenergie vor sich hat – Stichwort: Kohle.
Wir wollen an morgen denken. Eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz durch nachhaltige Innovationen des Landes würde wirklich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen und einen dauerhaften Innovations- und Kompetenzvorsprung ermöglichen.
Unser Antrag zeigt auch, wie Innovation und Nachhaltigkeit im Hochschulbau aussehen.Wir wollen, dass alle hessischen Hochschulen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Hierfür sollen Konzepte für jede Hochschule zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs erstellt werden. Die Energieeffizienz muss insbesondere durch Wärmedämmungsmaßnahmen verbessert werden. Bei der Sanierung bestehender Hochschulgebäude müssen zumindest die Standards für Dreiliterhäuser eingehalten werden. Der weiterhin bestehende Restenergiebedarf soll durch Nutzung erneuerbarer Energien schonender für das Klima organisiert werden. Wir meinen, dass insbesondere Energie aus Biomasse, möglichst in Form von Kraft-Wärme-Kopplung und Solarenergie, dafür die geeigneten Formen sind.
Wir wollen, dass es selbstverständlich wird, Neubauten grundsätzlich mindestens im Passivstandard zu bauen. Wir wollen beim Stromverbrauch die tatsächlich möglichen Einsparpotenziale von bis zu 80 % gegenüber herkömmlichen Technologien nutzen. Und wir wollen, dass die Hochschulen Wassersparkonzepte erarbeiten müssen.
Solaranlagen zur Warmwassererzeugung und zur Heizungsunterstützung gehören an jede Hochschule.Da ist es bei Neubauten enorm wichtig, den Klimaschutz mit zu bedenken und Fotovoltaikanlagen von Beginn an in die Architektur der Gebäudefassaden einzufügen.
In Zukunft wird das Kühlen von Gebäuden aufgrund der ansteigenden Temperaturen durch den Klimawandel in Deutschland immer mehr Energie verbrauchen.Denn vor allem im Sommer wird es zunehmend mehr Tage mit starker Hitze geben.Auch hier wollen wir konsequent auf erneuerbare Energien setzen.
Vollmundige Sonntagsreden nutzen dem Klimaschutz nichts. Klimaschutz braucht Taten. Lassen Sie uns an morgen denken und die Chance nutzen, durch eine innovative
und nachhaltige Ausrichtung des HEUREKA-Programms einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Innovationskraft zu stärken. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Ich habe der Präsidentin versprochen, dass ich nun nur einen Satz äußern werde. – Ich wollte nur in Anlehnung an die gestrige Diskussion daran erinnern, dass der Minister gestern gesagt hat, es vergehe keine Rede, bei der ich ihn nicht beschimpfe. Nun habe ich mich heute einmal zurückgehalten und ihn zu Beginn meiner Rede ausdrücklich gelobt. Daher sage ich Ihnen: Herr Minister, Sie müssen sich einmal entscheiden, was Sie eigentlich von mir wollen.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die hessischen Verwaltungsfachhochschulen haben in der Vergangenheit eine wichtige und gute Arbeit geleistet. Eine gute Verwaltung braucht gut ausgebildete Menschen. Für diese gute Ausbildung sind die Verwaltungsfachhochschulen zuständig.Allerdings ist gerade bei den Hochschulen viel im Wandel. Daher sorgen wir GRÜNE uns um die Zukunftsfähigkeit dieser besonderen Hochschulform. Die CDU stellt in ihrem Gesetzentwurf völlig zu Recht fest, dass die Verwaltungsfachhochschulen für die Kommunen aus unterschiedlichen Gründen unattraktiver werden. So benennen Sie, dass kleinere Kommunen wegen der Kosten ihre Bediensteten nicht mehr anmelden. Das ist aber nur die eine Seite der Wahrheit.
Die andere Seite ist, dass kleine Kommunen gerne von größeren Kommunen, wie beispielsweise Frankfurt, Beamtinnen und Beamte abwerben, denen die Stadt zuvor die teure Ausbildung bezahlt hatte. Das führt zu Unmut. Frankfurt hat daraus jüngst Konsequenzen gezogen. Die Stadt hat mit der Frankfurter Fachhochschule einen Vertrag über ein Ausbildungsprogramm geschlossen, das dieselbe Ausbildungsleistung für Angestellte für die Hälfte des Preises erbringen soll. Das Problem hierbei ist, dass die Frankfurter Fachhochschule für die Ausbildung über den Hochschuletat Geld bekommt, das den Verwaltungsfachhochschulen eben nicht zusteht. Die Verwaltungsfachhochschulen sind in diesem System also nicht wettbewerbsfähig.
Jetzt ist die Aufregung groß. Der Innenminister jammert im Innenausschuss, und der Finanzminister will 3 Millionen c in die Hand nehmen und ersatzweise an die Verwaltungsfachhochschulen geben. Aber Ihre Antworten, liebe Landesregierung und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sind keine Konzepte, sondern sie sind nur ein Herumdoktern an aktuellen Problemen.
Denn neben der Finanzierung sehen sich die Hochschulen und auch die Verwaltungsfachhochschulen Entwicklungen in der Wissenschaftslandschaft gegenüber, denen sie sich stellen müssen. Beispielsweise fordern wir alle die Umsetzung des Bologna-Prozesses von unseren Hochschulen.Der Innenminister aber beschimpft ihn im Innenausschuss als unpraktikabel. Als Randbemerkung: Auch bei der Lehrer- und bei der Juristenausbildung legt sich die Landesregierung nach wie vor quer. – Diese Einstellung ist aber absurd. Die Landesregierung verordnet den staatlichen Hochschulen aus guten Gründen, wie ich finde, die Umsetzung des Bologna-Prozesses: für die eigene Ausbildung aber soll das nicht gelten. Meine Damen und Herren, warum aber soll für den Staat nicht gelten, was vom Staat für die Wirtschaft auferlegt wird?
Meine Damen und Herren, die Hochschulrektorenkonferenz fordert völlig zu Recht, dass die Verwaltungsfachhochschulen in das allgemeine Hochschulwesen integriert werden. Nur so kann sich ihr Potenzial voll entfalten. Nur so bleiben sie wettbewerbsfähig. Bisher weisen die Verwaltungsfachhochschulen aber die wesentlichsten und elementarsten Strukturprinzipien deutscher Hochschulen nicht auf. Sie werden nicht als Hochschulen, sondern als nachgeordnete Behörden behandelt. Das ist falsch.
Hinzu kommt, dass die hessischen Verwaltungsfachhochschulen – jede für sich betrachtet – zu klein sind, um hinreichendes Gewicht in der Hochschullandschaft zu entwickeln oder gar interdisziplinäre Ansätze auszuprägen.Daher wollen wir eine Fusion der Verwaltungsfachhochschulen zu einer gemeinsamen Hochschule. Dies schafft einerseits eine kritische Masse für interdisziplinäre Zusammenarbeit und Forschung und hebt andererseits die monofachliche Ressortaufsicht auf. Dieser Schritt ist notwendig. Er ist der Anfang einer Stärkung dieser Hochschulform.
Wenn wir nicht handeln, haben die Verwaltungsfachhochschulen angesichts dynamischer und autonomer Hochschulen bald ihre Zeit hinter sich.Wir legen Ihnen also einen Gesetzentwurf vor, der den Verwaltungsfachhochschulen eine gute Zukunft ermöglicht, statt an der falschen Stelle einfach nur herumzuwurschteln. Ich würde mich freuen, wenn dieser Ihre Unterstützung findet, weil ich fest davon überzeugt bin, dass den Verwaltungsfachhochschulen so eine gute Perspektive geboten wird. – Ich bedanke mich und freue mich auf die weiteren Beratungen.
Herr Minister, Ihnen ist sicherlich bekannt, dass es gerade in der Polizeiausbildung Fortbildungen gibt, die über einen Master gemacht werden. Insofern frage ich mich, warum Sie nicht verstehen, was die ganze Geschichte mit dem Bologna-Prozess zu tun hat, wenn hessische Polizistinnen und Polizisten nicht an der Masterfortbildung teilnehmen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es sind 78.721.
78.721 Hessinnen und Hessen haben die sogenannte Verfassungsklage von unten unterschrieben. Das sind fast doppelt so viele, wie zur Einreichung der Normenkontrollklage gegen das Studiengebührengesetz notwendig gewesen wären.
Diese Zahl wurde trotz der hohen Hürden erreicht, die bei einer Verfassungsklage bestehen. Denn man muss nicht einfach irgendwo unterschreiben. Vielmehr muss man zur Bestätigung, dass man berechtigt ist, die Unterschrift zu leisten, mit dem entsprechenden Formular in das Rathaus oder zum Bürgermeister gehen und vor den Augen einer Amtsperson die Unterschrift leisten.
Trotz dieser hohen Hürde sind fast 80.000 Unterschriften zusammengekommen.All diese Leute haben der Landesregierung mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie mit ihrer Politik nicht einverstanden sind.
Sie haben damit zum Ausdruck gebracht, dass sie in der Bildung mehr Chancengerechtigkeit haben wollen. Sie wollen nicht, dass die Chance, studieren zu können, in Hessen zukünftig vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist.
Vor allem aber haben sie der Landesregierung mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie nicht hinnehmen wollen, dass die CDU mit ihrer Arroganz der Macht einfach die Verfassung ignoriert und frei nach ihrem Gusto uminterpretiert.
Meine Damen und Herren, die Hessische Verfassung besagt ganz klar, dass die Möglichkeit auf ein Studium in Hessen allein von der Eignung abhängen soll und keinesfalls von der wirtschaftlichen Situation der Person abhängen darf. Dies ist nach dem von der CDU-Fraktion verabschiedeten Gesetz aber nicht der Fall. Deswegen haben wir, die Mitglieder der Fraktion der GRÜNEN, gemeinsam mit der SPD-Fraktion eine Klage vor dem Staatsgerichtshof eingereicht.
Es gibt also weitreichende Bedenken gegen das Studiengebührengesetz. Das zeigt sich auch anhand der Unterstützung durch die Volksklage. Diese Bedenken sind nicht nur inhaltlicher Art, sondern beziehen sich auch auf die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Hessischen Verfassung.
Nun schauen wir uns einmal an, wie die CDU reagiert. Man sollte meinen, bei einem so starken Protest wird in ihren Reihen einmal nachgedacht oder zumindest endlich einmal zugehört.Aber nichts davon ist der Fall. Die Presseerklärungen der CDU zur Verfassungsklage stehen alle im Licht der Arroganz der Macht. Da wird die Realität
vollkommen ausgeblendet. Da wird nach dem altbekannten Motto der Pippi Langstrumpf gehandelt:Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Wagner, lässt per Presseerklärung verkünden, die Unterschriftensammlung habe nur mit Mühe und Not Erfolg gehabt.
Weiterhin kann man da lesen, die Unterschriften seien nur unter größten Anstrengungen zusammengetragen worden, ohnehin seien die Gegner der Erhebung der Studienbeiträge meilenweit von der Zustimmung der hessischen Bevölkerung entfernt. – Herr Kollege Dr. Wagner, ich glaube, Sie verkennen die Realität. Die Hessen-CDU ist es, die sich immer weiter von der Bevölkerung entfernt und mit der Realität überhaupt nicht mehr auseinandersetzt.
Herr Kollege Bouffier, es haben 78.721 Menschen unterzeichnet. Das sind ungefähr 30.000 Personen mehr, als die CDU in Hessen Mitglieder hat.
Sie mögen die große Zustimmung der Bevölkerung ignorieren. Das wird Ihnen aber nichts nützen.
Es ist sehr bezeichnend, dass die Landesregierung klüger ist und für den Fall der Fälle schon einmal vorbaut. In einem Brief an den Wissenschaftsminister vom 30. April dieses Jahres habe ich angeregt, die Studiengebührenbescheide doch wenigstens mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Andernfalls hätten alle Studierenden einzeln Widerspruch bei den Hochschulen einreichen müssen. Damit wäre es zu einem riesigen Verwaltungsaufwand gekommen.
Dazu wäre das noch ungerecht gewesen, da so nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, einen Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühren haben könnten. Alle anderen hätten die Gebühren zahlen müssen, auch wenn das Gesetz vom Staatsgerichtshof kassiert würde.
Der Wissenschaftsminister hat sich meine Anregung einige Wochen lang durch den Kopf gehen lassen.Auf mehrmaliges Nachfragen hat er immer wieder zugesagt,die Beantwortung des Briefes stehe fast umgehend bevor.
Letztendlich möchte ich aber ein großes Lob aussprechen. Denn es beweist, dass wenigstens der Wissenschaftsminister noch in der Lage ist, Anregungen positiv aufzunehmen. Letztendlich wurde die Anregung aufgenommen und positiv beschieden.
Das freut mich tatsächlich. Da sehe ich auch gerne über den schlechten Stil hinweg, dass die Hochschulen und die Presse mehrere Tage vor mir davon informiert wurden.
Das Interessanteste an diesem ganzen Vorgang ist, mit welcher Begründung mich der Wissenschaftsminister bei meinen Nachfragen, wo denn die Antwort bliebe, immer wieder vertröstet hat. Er sagte nämlich, es gebe noch Abstimmungsbedarf mit dem Finanzministerium. Aha. Das ist zwar nur ein kleiner Nebensatz, der aber viel verrät. Abstimmungsbedarf mit dem Finanzministerium ist nämlich nur dann sinnvoll, wenn man davon ausgeht, mögli
cherweise vor dem Staatsgerichtshof eine Niederlage zu erleiden.
In Ihren Pressemitteilungen sprechen Sie sich permanent selbst Mut zu. Tatsächlich rechnen Sie intern aber damit, dass das Studiengebührengesetz vor dem Staatsgerichtshof durchfällt. Das ist gut. Denn das beweist, dass Sie sich doch ein klitzekleines bisschen mit der Realität auseinandersetzen, die sich um Sie herum abspielt. Das ist gut, weil es den Hochschulen die Sicherheit gibt, dass sie das Geld auf jeden Fall bekommen. Denn Sie haben für den Fall, dass das Gesetz kassiert wird, eine Finanzierung der ausgefallenen Mittel aus dem Landeshaushalt zugesagt. Genauso werden wir es mit der SPD nach der Wahl machen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich noch einen weiteren klitzekleinen Schritt bewegen könnten, und zwar in Richtung auf Zustimmung zu unserem Antrag.Wir fordern gemeinsam mit der SPD-Fraktion, die Erhebung der Studiengebühren so lange auszusetzen, bis der Staatsgerichtshof über die beiden anhängigen Klagen entschieden hat.Dieser Schritt,der Beschluss eines Moratoriums,wäre eine logische Konsequenz. Denn ansonsten sind es die Studierenden, die dem Land einen zinsfreien Kredit gewähren. Das wäre doch nun wirklich eine verkehrte Welt.
Sie haben die Mittel vorsorglich schon eingeplant. Sie wollen die Mittel für den Fall aus dem Landeshaushalt zahlen, dass sich die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bestätigt. Es wäre demnach nur gerecht, wenn das Land in Vorlage tritt. Denn es gibt keinen Grund, dass ausgerechnet die Studierenden, die ohnehin schon wenig zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts haben, dem Land einen Vorschuss in Millionenhöhe geben sollen.
Ich will die zahlreichen guten Argumente, die gegen die Erhebung der Studiengebühren sprechen, hier gar nicht lange wiederholen. Tatsächlich haben wir uns zu dieser Frage in den letzten Monaten sehr häufig ausgetauscht.
Die Abhängigkeit der Bildungschancen von der sozialen Herkunft wird durch Studiengebühren weiter verschärft. Nicht alle, die geeignet sind, werden in Hessen in Zukunft ein Studium aufnehmen können. Gerade Menschen aus ökonomisch schwächeren Familien werden durch die Studiengebühren von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen aber mehr und nicht weniger Studierende.
Aus aktuellem Anlass will ich hier noch einmal auf eines hinweisen. Ich tue dies in der Hoffnung, dass Sie das vielleicht doch noch zum Nachdenken bringt.
Vor zwei Wochen wurde die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks vorgelegt. Diese Erhebung bestätigt einmal mehr sehr eindringlich, dass das deutsche Hochschulsystem sozial selektiv ist. In Deutschland entscheidet die soziale Herkunft ganz maßgeblich über den Bildungsweg. Bei der Verteilung der Bildungschancen gibt es eine soziale Polarisierung. 83 von 100 Kindern von Akademikern studieren. Dies tun aber nur 23 von 100 Kindern aus Familien ohne eine akademische Tradition.
Eine soziale Öffnung der Hochschulen ist also dringend notwendig. Dies muss aus dem Grund der Chancenge
rechtigkeit erfolgen, aber auch, weil wir aus ökonomischen Gründen einfach mehr Absolventinnen und Absolventen brauchen.
Es ist mir absolut unverständlich, warum Sie das einfach nicht verstehen wollen. Zahlreiche Studien bestätigen meine Position immer wieder. Das endlich einmal zu akzeptieren und die Probleme der Gegenwart zu erkennen ist es doch, was dringend notwendig wäre, damit man an den Problemen arbeiten kann,die sich in der Zukunft auswirken werden.
Es kommt noch ein weiterer Punkt hinzu. Das vergegenwärtigen Sie sich einfach nicht. Das betrifft die soziale Situation der Studierenden.
Herr Corts hatte in der Hochzeit der Debatte über die Erhebung der Studiengebühren das zynische Argument gebracht, die Studierenden müssten nur ein paar Bier weniger trinken oder eine Schachtel Zigaretten pro Tag weniger rauchen, um die Studiengebühren bezahlen zu können. Das ist vielleicht die Realität einiger weniger Studierender. Die Realität der Mehrheit sieht aber vollkommen anders aus.
Beispielsweise braucht ein Studierender in Frankfurt für seinen Lebensunterhalt ungefähr 800 c im Monat. Damit ist Frankfurt einer der teuersten Studienstandorte in Deutschland überhaupt. Zwei Drittel aller Studierenden müssen für ihren Lebensunterhalt nebenher jobben und sich ihren Lebensunterhalt so finanzieren, denn BAföG bekommen nur wenige. Von diesen BAföG-Bezieherinnen und -Beziehern bekommen nur 44 % den Höchstsatz von 585 c. Mehr als die Hälfte wird also mit weit weniger als dem Höchstsatz unterstützt und muss nebenher ebenfalls noch arbeiten gehen.
Meine Damen und Herren, das sind die sozialen Realitäten von Studierenden in Hessen.Ich würde mir wünschen, dass Sie diese Tatsachen endlich einmal wahrnehmen würden. Und ich würde mir wünschen, dass Sie hier endlich einmal in der Gegenwart angekommen sind, denn die Realität an den Hochschulen sieht wirklich ganz anders aus als in Ihren Köpfen.
Studiengebühren sind der falsche Weg, um die Probleme von morgen zu lösen. Sie verstärken die Tatsache, dass das deutsche Bildungssystem sozial stark selektiv ist. Daher lösen sie die Probleme unserer Hochschulen nicht.
Ich bin hoffnungsfroh, dass das Gesetz vor dem Staatsgerichtshof keinen Bestand haben wird. Da dies so kommen wird, wäre ein Moratorium nur logisch. Daher würde ich mich über die breite Unterstützung unseres Antrages freuen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wissenschaftsminister, seit Sie angekündigt haben, nicht noch einmal kandidieren zu wollen, merkt man Ihnen an, dass Sie so erleichtert sind, dass Sie hier immer ein bisschen frecher werden. Das Problem ist nur:Wenn man etwas näher hinschaut, merkt man, dass Sie trotz der Frechheit von nichts eine Ahnung haben.
Ausgerechnet Sie haben Ihre Karriere als Wissenschaftspolitiker damit begonnen, dass Sie offen zugegeben haben, seit Abschluss Ihres Studiums keine Hochschule mehr von innen gesehen zu haben. Wenn man sich näher mit Ihnen auseinandersetzt, hat man den Eindruck, dass sich seitdem nicht viel geändert hat. Ausgerechnet Sie sagen uns, wir hätten keine Konzepte. Das ist nun wirklich ein starkes Stück.
Ich will ganz kurz ein paar Beispiele dazu nennen. Das erste Beispiel ist der Bologna-Prozess. Es ist keine zwei Stunden her, da hat sich der Herr Innenminister hierhin gestellt und gesagt: Bologna-Prozess, was ist das eigentlich? Das brauchen wir nicht.Was soll das alles?
Sie sitzen da und lachen; aber in Wirklichkeit sind doch Sie an die Hochschulen gegangen und haben gesagt: Der Bologna-Prozess ist genau das, was wir brauchen. – Aber Sie haben die Hochschulen in diesem Prozess alleine gelassen.
Das zweite Beispiel ist das Auswahlrecht. Auch das läuft gerade bundesweit. Vielleicht ist es auch deswegen so, dass Sie sich nicht auskennen, sondern einfach Bundesgesetze weitergeben.
Über das Auswahlrecht haben wir hier lange diskutiert. Das Auswahlrecht finden wir alle im Prinzip richtig. Die Hochschulen sollen ihre Studierenden selbst auswählen können.Aber auch hier setzen Sie einfach nur Bundesgesetze bzw. in diesem Fall Staatsverträge um. Aber Sie kümmern sich überhaupt nicht darum, wie es an den hessischen Hochschulen aussieht und wie Sie die Hochschulen unterstützen können, damit dieses Instrument, das durchaus gut ist, auch so eingesetzt wird, dass es den Hochschulen etwas bringt.
Das dritte Beispiel ist die Frauenförderung. Sie haben in der Regierungserklärung – ich glaube, es war vor zwei Monaten – vollmundig erzählt, wie wichtig Sie die Frauenförderung finden.
Im Gegenteil, die Mentorenprogramme, gerade in den Naturwissenschaften, werden aus dem Landeshaushalt nicht mehr gefördert, sondern die Hochschulen machen das, weil sie es so wichtig finden, aus ihrem eigenen Etat. Sie haben aber großspurig angekündigt, dass Sie hier mehr machen wollen. Ich habe noch einmal nachgefragt und von Ihnen das Versprechen bekommen, dass ich bis zum 1. Juli Informationen dazu bekomme, was Sie sich konzeptuell bei der Frauenförderung vorstellen. Der 1. Juli ist vorbei. Ich hoffe, dass dieses Konzept noch im Laufe dieser Woche kommt. Ich warte darauf. Sie gucken,
als hätten Sie es vergessen. Ich werde Sie gerne noch einmal per E-Mail daran erinnern.
Viertes Beispiel: Hochschulpakt 2020. In den letzten Monaten haben wir auch besprochen, dass Sie hier so tun, als würden Sie den Hochschulen Gutes tun.Aber die zusätzlichen Studienplätze, die Sie schaffen wollen, finanzieren Sie überhaupt nicht aus. Das, was dadurch zulasten der Finanzen der Hochschulen geht, was dann zu Qualitätsverschlechterungen an den Hochschulen führt, ignorieren Sie.
Auf die Spitze getrieben ist die Auseinandersetzung mit der Präsidentin der Hochschule Darmstadt. Die Hochschule Darmstadt ist eine der kleineren Fachhochschulen und damit auch eine derjenigen, die am wenigsten Spielraum im Etat haben. Dass Sie ihr von oben herab sagen, sie müsse diese Zielvereinbarung unterschreiben, sie müsse diese Zahl zusätzlicher Studierender aufnehmen, aber überhaupt nicht darüber nachdenken, wie Sie beispielsweise kleineren Hochschulen, für die diese Last prozentual höher ist, entlasten können, das ist alles andere als eine konzeptuelle Hochschulpolitik.
Vielleicht ist es auch müßig, sich in Ihren letzten Monaten noch so intensiv mit Ihnen auseinanderzusetzen. Ich kann nur sagen: Ich hoffe darauf, dass die Wissenschaftspolitik nach der Wahl so viel Gewicht bekommt, wie sie es verdient hat. – Herzlichen Dank.