Heike Kugler

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Nie war er so wertvoll wie heute. Diesen Spruch aus der Werbung möchte man sich ins Gedächtnis rufen, wenn es um den Haushalt im Bereich Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport geht. Die Gesamtausgaben betragen circa 315 Millionen Euro, in der eine Erhöhung um 11,7 Millionen Euro enthalten sind, und dies in einem Notlageland, da kommt man schon ins Grübeln. Wenn man sich in den letzten Wochen die Veranstaltungen von sozialen Trägern anschaut, so spürt man eine wachsende soziale Unruhe. In dem in den Sommerferien veröffentlichten, längst überfälligen Bericht zur Kinder- und Jugendarmut im Saarland war dies bereits erkennbar. Hier wird bereits festgestellt, dass arme Kinder aus armen Familien kommen - wen wundert’s, woher denn sonst -, da es arme Kinder per se
nicht geben kann, alleine auf sich gestellt, es sei denn sie sind ohne Familienanschluss und leben als Straßenkinder. Diese Meinung vertritt auch die AWO in ihrem Aufgabenheft zum Thema Kinderarmut im Saarland und in ihrem „Armutszeugnis“.
Wie prekär die Situation der Kinder ist, lässt sich an einem Beispiel aufzeigen. Die gesunde Ernährung eines 14-jährigen Kindes geht von einem Kalorienbedarf von 2.400 Kilokalorien aus. Bei gesunden Nahrungsmitteln braucht man dafür ungefähr 6 Euro beim Einkauf. In der Grundsicherung sind aber gerade einmal 3,64 Euro enthalten. Viele Probleme treten hier in Folge auf. Viele Kinder aus armen Verhältnissen haben Probleme mit ihrer Figur. Sie sind übergewichtig oder magersüchtig, fehlernährt, mit den entsprechenden gesundheitlichen Konsequenzen. Daraus ergeben sich dann wiederum Folgeschäden.
Das auf Bundesebene aufgelegte Bildungs- und Teilhabepaket sieht für Kinder und Jugendliche, die in der Schule versagen, zwar Nachhilfe vor, aber nicht unbedingt die Fahrtkosten für Nachhilfe, geschweige denn die Kosten für qualitativ hochwertige Nachhilfe. Meine Damen, meine Herren, für den ländlichen Raum ist diese Regelung eigentlich Unsinn. Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht Geld für den Sportverein vor, nicht aber für die Sportkleidung oder für die Fahrtkosten, die sich im ländlichen Raum meist ergeben, geschweige denn eine Begleitung durch die Eltern. Dass diese Beispiele nicht aus der Luft gegriffen sind, belegt eine Petition, die in der letzten Sitzung des Eingabenausschusses behandelt wurde. Ein Petent hatte sich an den Landtag gewandt mit der Bitte, sein Kind durch den Kauf von Sportkleidung zu unterstützen, da er dies selber nicht leisten könne. Alle anderen Kinder hätten Sportkleidung. Noch lieber wäre ihm eine Unterstützung der ganzen Mannschaft, da ihn dies nicht ausgrenzen würde. Das Ansinnen wurde belächelt und mit dem Hinweis, dass dafür kein Etat vorhanden sei, abgeschlossen. Worauf will ich hinaus? Das Bildungspaket bekämpft nicht die Ursachen, das Bildungspaket bekämpft nur Symptome.
Es existieren Bildungsangebote nur im Bereich der organisierten Betreuung, also gibt es nur die Möglichkeit der Fremdbetreuung und nicht der Eigenbetreuung Ist jemand in der Lage, Bildung selbst zu organisieren - denken wir beispielsweise an Eltern aus studierten Kreisen, die arbeitslos geworden sind und ihre Kinder durchaus selbst unterrichten könnten -, so erhält er keinerlei Unterstützung bei der Förderung seiner Kinder. Oder gar noch schlimmer: Man unterstellt, da die professionelle Unterstützung nicht angenommen wird, dass die Kinder vernachlässigt werden.
Als Indiz für die finanzielle Situation der Familien kann die im Haushaltsansatz erfolgte Aufstockung im Bereich der Unterhaltsvorschüsse um eine halbe Million Euro, das entspricht einem Aufwuchs um 10 Prozent, mit der Begründung einer Anpassung an den Ist-Zustand gewertet werden.
Sehen wir uns die Ursachen an: Der Sozialgipfel verwies neulich auf einen hohen Anteil an Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Im Saarland wird diesbezüglich von 10.700 Menschen ausgegangen, in der heutigen Zeitung wird die Zahl 10.643 genannt. Der zahlenmäßige Umfang der betroffenen Menschen hat sich also ungefähr gehalten. Hinzu kommen offiziell 1.400 ältere Langzeitarbeitslose, die nicht mehr in der Statistik aufgeführt werden. Hinzu kommen des Weiteren nach Berechnungen der Arbeitskammer circa 150.000 Beschäftigte im Niedriglohnbereich, was einem Anteil von etwa 30 Prozent der Erwerbstätigen entspricht.
In diesem Zusammenhang verweist auch der Landesjugendhilfeausschuss darauf, dass dem Abbau prekärer Verhältnisse und dem Abbau des Niedriglohnsektors Schlüsselfunktionen zukämen bei der Bekämpfung materieller Armut. Es wird für einen sogenannten sozialen Arbeitsmarkt mit sozialer Sicherung und armutsfesten Löhnen plädiert. Diesbezüglich geht meine Aufforderung an die Landesregierung, endlich Bundesratsinitiativen zu starten und dadurch die Armut wirksam zu bekämpfen. Wir brauchen die Einführung der Reichensteuer und der Transaktionssteuer.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Umgang mit der Kinder- und Jugendarbeit im vorliegenden Haushaltsplan. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ein paar Worte zum Landesjugendring sagen. Im Jahr 2010 war der Landesjugendring mit einem Etat von 137.000 Euro angesetzt. Dieser Etat wurde in der Folgezeit um etwa 20 Prozent abgeschmolzen auf 112.000 Euro. An diesem Betrag wurde leider festgehalten, der Ansatz wurde nicht mehr aufgestockt. Dabei würde er doch über die beim Landesjugendring geleistete Koordination allen Jugendverbänden zugutekommen. Wir von der LINKEN befürworten daher die Wiederherstellung des früheren Ansatzes in Höhe von 137.000 Euro. Dies unterstützte auch unsere gemeinsamen und überparteilichen Anstrengungen gegen den Rechtsextremismus, die wir gestern hier parteiübergreifend beschlossen haben.
Dass der Haushalt im Bereich des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport in diesem Maße angewachsen ist, macht zumindest ein wenig nachdenklich. Es handelt sich dabei, so sehe ich das, um den berühmten „Tropfen auf den heißen Stein“. Bekämpft wird nicht die Ursache, vielmehr wird nur versucht, an den Symptomen herum
zudoktern. Das Saarland braucht gerade als Haushaltsnotlageland diesbezüglich eine Umkehr.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Landesregierung: Erstens, werden Sie hinsichtlich des Niedriglohnbereiches tätig und sichern Sie armutsfeste Löhne. Beginnen Sie damit vor unserer eigenen Haustür. Zweitens, werden Sie im Bundesrat für eine gerechtere Steuerpolitik, die auch eine Besteuerung der Reichen vorsieht, aktiv. Drittens, setzen Sie sich im Bundesrat für unsere armen Menschen ein, insbesondere für unsere armen Hartz-4-Familien, für Menschen, die von SGB II betroffen sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte zuerst einmal meinen persönlichen Dank aussprechen, dass es uns im Eingabenausschuss gelungen ist, uns gemeinsam dafür stark zu machen, dass unser Bericht in der Tagesordnung nach vorne gerückt ist. Herzlichen Dank dafür.
Ich komme zum Jahresbericht des Ausschusses für Eingaben über die im Jahr 2010 behandelten Petitionen gemäß § 25 der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages. Der Ausschuss für Eingaben hat einmal im Jahr Gelegenheit, dem Landtag über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten. Berichtszeitraum ist jeweils das vergangene Kalenderjahr, diesmal das Jahr 2010. Einige Entwicklungen und Sachverhalte, die das Petitionsgeschehen im Jahr 2010 bestimmt haben, sollen im Folgenden zur Sprache kommen. Dies einmal mit Hilfe einer statistischen Bestandsaufnahme, zum anderen aber auch anhand von Beispielfällen aus der Praxis.
Der Jahresbericht stützt sich wie üblich auf eine statistische Übersicht. Die Ihnen als Drucksache 14/ 554 vorliegende Statistik enthält im Drei-Jahres-Vergleich Angaben zur Gesamtzahl der Eingaben und
Angaben zur Verteilung der Eingaben nach bestimmten Bezugsgrößen. Bezugsgrößen sind die Geschäftsbereiche der Landesregierung, denen die Eingaben sachlich zugeordnet sind, die Art des Eingangs der Eingaben im Landtag sowie die Art der Erledigung der Eingaben durch den Ausschuss.
Im Berichtsjahr 2010 hat der Ausschuss in seinen Sitzungen insgesamt 230 Eingaben beraten. Gegenüber dem Jahr 2009, als 190 Eingaben gezählt wurden, hat sich das Petitionsaufkommen damit um über 20 Prozent erhöht - auf einen Wert, der zuletzt im Jahr 2007 erreicht wurde. Die rückläufige Nachfrageentwicklung der Jahre 2008 und 2009 hat sich somit im Jahr 2010 wieder umgekehrt. Wellenbewegungen dieser Art sind im längerfristigen Vergleich der Aufkommenszahlen keine Seltenheit.
Nun der Blick auf die genannten Bezugsgrößen, zunächst auf die Verteilung der Eingaben nach Geschäftsbereichen. Hier liegen zu den Vergleichsjahren zwei unterschiedliche Verteilungsmuster vor. Während beim Jahr 2010 der aktuelle Ressortzuschnitt der Landesregierung zum Tragen kommt, sind die beiden Vorjahre 2008 und 2009 nach dem Geschäftsverteilungsplan der damaligen Vorgängerregierung aufbereitet. Diese strukturelle Abweichung erschwert zwar an manchen Stellen den unmittelbaren Zahlenvergleich, lässt aber mit Blick auf die Entwicklung im Jahr 2010 gleichwohl einige Rückschlüsse zu.
Der ressortbezogene Vergleich zeigt, dass der Aufkommenszuwachs von 190 auf 230 Eingaben ein Durchschnittswert ist, der sich aus unterschiedlichen Einzeltrends zusammensetzt. Etwa um diesen Durchschnittswert, also um rund 20 Prozent, hat die Nachfrage in solchen Geschäftsbereichen zugelegt, die von der Neuordnung der Regierungsressorts besonders betroffen worden sind. Gemeint sind die Bereiche Justiz, Arbeit, Familie, Gesundheit, Soziales und Bildung - Bereiche, die im Jahr 2009 auf zwei, im Jahr 2010 dagegen auf vier Ministerien aufgeteilt waren.
Überdurchschnittliche Zuwächse hat es gegeben im Bereich des Justizvollzugs sowie in den Geschäftsbereichen des Finanzministeriums und des neuen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr. Gleiches gilt für die unter der Rubrik „Sonstige“ geführten Fälle, die keinem der vorhandenen Geschäftsbereiche unterfallen. Vereinzelt sind auch Nachfragerückgänge zu verzeichnen, etwa mit Blick auf die Staatskanzlei und das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft.
Nächste Bezugsgröße ist die Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihres Eingangs. Hier fällt auf, dass die elektronischen Hilfsmöglichkeiten, die der Landtag für die Erstellung und Zuleitung von Petitionen auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, im
mer stärker nachgefragt werden. Der Anteil der in diesem Sinne EDV-gestützten Zuschriften ist von rund 32 Prozent im Jahr 2009 auf über 38 Prozent im Jahr 2010 gestiegen. Allein beim benutzerfreundlichen Format der Online-Petition hat sich die Nachfragequote auf über 18 Prozent aller Fälle verdoppelt.
Der Anteil derjenigen Eingaben, die ohne elektronische Hilfsmittel des Landtages eingereicht wurden, ist demgegenüber gesunken. Die bisherige Zweidrittelquote für sogenannte EDV-freie Zuschriften hat sich im letzten Jahr auf rund 60 Prozent ermäßigt.
Letzte Bezugsgröße der Statistik ist eine Aufgliederung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung. Hier entfällt die höchste Quote auf Fälle, bei denen der Ausschuss die Behandlung damit abschließt, dass er die hierzu eingeholte Stellungnahme der Regierung bestätigt. Mit 61,3 Prozent ist diese Quote im letzten Jahr fast unverändert geblieben.
Geringfügig gesunken ist der Anteil der positiv gerichteten Beschlussfassungen, von 15,3 auf 14,3 Prozent. Zweimal hat der Ausschuss im Sinne eines Petitums eine Empfehlung ausgesprochen, der die Regierung dankenswerterweise Folge geleistet hat. In den übrigen positiven Fällen hat das Petitionsverfahren auch ohne Empfehlung dazu geführt, dass den vorgetragenen Anliegen ganz oder teilweise entsprochen werden konnte.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Tätigkeitsbericht des Eingabenausschusses ist unvollständig, wenn der statistische Überblick über das Gesamtgeschehen nicht ergänzt wird durch einen exemplarischen Einblick in die Alltagsarbeit. Wichtig ist es, die Sorgen und Nöte der Menschen, die sich an den Ausschuss wenden, konkret in den Blick zu nehmen und ihre parlamentarische Bearbeitung näher zu beleuchten. Hierzu gleich ein paar Beispiele.
Die skizzierten Fälle beziehen sich auf unterschiedliche Probleme im Kontaktfeld zwischen Bürger und Verwaltung. Menschen beanstanden bestimmte Verfahrensweisen staatlicher Stellen und bitten diesbezüglich um Abhilfe. Sofern die beanstandeten Sachverhalte weder Gegenstand richterlicher Tätigkeit noch zivilrechtlicher Natur sind, greift das Petitionsrecht. Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle der Regierung prüft der Petitionsausschuss die vorgetragenen Anliegen in einem förmlichen Verfahren. Über das Ergebnis dieser Prüfung erhält die beschwerdeführende Person einen schriftlichen Bescheid.
Der erste Fall endet mit einem vollen Erfolg. Eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II begehrt eine größere Wohnung, um ihren getrennt lebenden Kindern das Besuchsrecht bei sich zu Hause zu ermöglichen. Die beteiligten Behörden schieben sich den
Fall gegenseitig zu. Das Jugendamt macht den Umgang mit den Kindern vom Nachweis ausreichenden Wohnraums abhängig. Die Arbeits-förderungsbehörde will dagegen zunächst Klarheit über die besuchsrechtlichen Gegebenheiten bei den Kindern.
Das Petitionsverfahren bringt Bewegung in die Sache. Das um Stellungnahme gebetene Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport spricht im Zusammenhang mit der Petentin und ihren Kindern von einer temporären Haushaltsgemeinschaft, bei der Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum bestehe. Die Kosten von Unterkunft und Heizung müssten nach dem Sozialgesetzbuch II in einem Umfang gewährt werden, der eine Wahrnehmung des Umgangsrechts ermöglicht. Das Kindeswohl spiele dabei eine beachtliche Rolle, wobei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen seien.
Unter aktiver Mithilfe und mit Zustimmung der Arbeitsförderungsbehörde gelingt der Petentin die Anmietung einer neuen Wohnung, in der die räumlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Besuchsrechts der Kinder gegeben sind. Angesichts dessen erklärt der Ausschuss die Eingabe für erledigt, da ihr zur Zufriedenheit der Petentin entsprochen worden ist.
Auch der nächste Fall ist von Erfolg gekrönt. Eine Petentin beschwert sich über den Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung ihres Sohnes bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kasse erklärt der Mutter, dass mit Vollendung des 23. Lebensjahres der Anspruch auf Familienversicherung für den nicht erwerbstätigen Sohn ende. Angaben über eine geltend gemachte Erkrankung des Sohnes, die einer Erwerbstätigkeit entgegenstünden, seien ohne Belang.
In einer ersten Stellungnahme stellt sich das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz auf die Seite der Krankenkasse. Der Leistungsträger habe die geltenden Rechtsvorschriften über die Altersgrenzen der Familienversicherung korrekt angewandt, sodass dem Sohn der Petentin nur empfohlen werden könne, sich um eine freiwillige eigene Versicherungsmitgliedschaft zu bemühen. Der Ausschuss ist nicht zufrieden und hakt nach. Ein fachliches Attest, das die Angaben der Mutter über den Gesundheitszustand ihres Sohnes glaubhaft macht, ist nämlich nicht in die Prüfung eingeflossen.
Die Rückmeldung des Ministeriums ist nun erfreulicherweise positiv. Unter Bezugnahme auf eine zuvor nicht genannte Vorschrift wird mitgeteilt, dass die Krankenkasse entgegen der ursprünglichen Absicht die Familienversicherung des Sohnes nun doch über die Altersgrenze hinaus fortführen werde. Ohne Altersgrenze bestehe nämlich dann Mitversicherungsanspruch, wenn ein Kind als behinderter Mensch außerstande sei, selbst für seinen Lebensunterhalt zu
sorgen. Da das Attest diesen Zustand im vorliegenden Fall für gegeben erklärte, habe die Kasse dem Wunsch der Petentin nunmehr Rechnung getragen.
Ein weiterer Fall. Gleich drei Strafgefangene der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken beschweren sich in persönlichen Petitionen über Mängel beim sogenannten Wohngruppenvollzug. Die drei Gefangenen sind in einer vollzugsgelockerten Wohngruppe untergebracht und beklagen, dass die ihnen zustehenden Vollzugslockerungen kaum noch praktiziert würden. Aus organisatorischen Gründen werde die Wohngruppe immer häufiger unter Verschluss genommen, sodass das Umfeld für eine Resozialisierung nicht mehr gegeben sei.
Das Justizministerium nimmt zu den Beschwerden in differenzierter Weise Stellung. Es thematisiert Anspruch und Wirklichkeit des Wohngruppenvollzugs in der JVA Saarbrücken und sieht Anlass, sich im Sinne der Beschwerden um eine Verbesserung der Lage zu bemühen. Um gemeinsame Aktivitäten und soziale Kontakte der Gefangenen zu ermöglichen, seien im Wohngruppenvollzug die Hafträume in der Regel vom Auf- bis zum Einschluss geöffnet. Außerplanmäßige Verschlusszeiten stellten in diesem Rahmen für die Gefangenen eine Belastung dar, die die Beschwerden nachvollziehbar machten. Allerdings beruhten die Unterverschlussnahmen auf Umständen, die nicht immer vermeidbar seien und in jüngster Zeit sogar verstärkt eingetreten seien. Ein hoher Belegungsdruck, laufende Baumaßnahmen und ein hoher Krankenstand hätten in der Anstalt zu personellen Engpässen geführt, mit der Folge, dass vorhandenes Personal, auch solches aus Wohngruppen, vorübergehend in anderen Bereichen habe zum Einsatz gebracht werden müssen. Im Rahmen des Möglichen bemühte man sich um Verbesserungen - zum einen durch Minimierung der Verschlusszeiten im Wohngruppenvollzug selbst und zum anderen durch die rechtzeitige Information der Betroffenen für den Fall, dass dennoch Unterverschlussmaßnahmen notwendig werden sollten. Im Übrigen sei damit zu rechnen, dass sich mit dem Bezug eines neuen Haftgebäudes außerplanmäßige Verschlusszeiten weiter reduzieren würden.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Ministeriums zur Kenntnis, meldet aber zur Abrundung des Bildes noch weiteren Aufklärungsbedarf an. Er möchte wissen, ob die besonders belastenden Umstände, die den Beschwerden zugrunde liegen, sich tatsächlich auf den in Rede stehenden Zeitraum beschränken oder ob im Vergleich aller Wohngruppen die Unterverschlussnahmen in ausgewogener Weise erfolgen. Die ergänzenden Mitteilungen des Ministeriums geben keinen Anlass zu weiterer Beanstandung, sodass der Ausschuss die Stellungnahmen der Regierung bestätigt und die Eingaben damit für erledigt erklärt.
Vier Eingaben aus dem Berichtsjahr betreffen den Nichtraucherschutz. Es handelt sich, teilweise ergänzt um unterstützende Unterschriftslisten, um Beschwerden gegen die seinerzeit erfolgte Verschärfung des Landesgesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Betroffene aus dem Gastgewerbe, sowohl solche hinter wie solche vor der Theke, bekunden ihren Unmut über das Vorhaben eines absoluten Rauchverbots in der saarländischen Gastronomie. Stichworte der Kritik sind politischer Vertrauensbruch, verlorene Umbauinvestitionen, wirtschaftlicher Existenzverlust, einbrechende Gästezahlen, drohende Arbeitslosigkeit, Niedergang der Kneipenkultur. Favorisiert wird eine Regelung, die ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Gaststätten mit und ohne Rauchverbot ermöglicht.
Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz wirbt für das Vorhaben der Gesetzesverschärfung. Erläutert werden Größenordnung, Art und Kosten der tabakinduzierten Erkrankungen, die Entwicklung des rechtlichen Nichtraucherschutzes auf Bundes- und auf Länderebene sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Auf der Basis des höchstrichterlichen Urteils, wonach ein generelles, ausnahmsloses Rauchverbot verfassungsrechtlich zulässig ist, habe die Landesregierung nach Maßgabe des Koalitionsvertrags eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Angriff genommen. Dadurch würden die bisherigen Ausnahmetatbestände im Gastronomiebereich abgeschafft und eine Gleichbehandlung aller gastronomischen Betriebe hergestellt. Das neue Gesetz gewährleiste den größtmöglichen Nichtraucherschutz für Gäste wie für Beschäftigte dieses Gewerbes.
Der Ausschuss, ein Teil des gesetzgebenden Verfassungsorgans, das dem verschärften Nichtraucherschutz Rechtskraft verliehen hat, schließt sich den Erwägungen des Ministeriums an und erklärt die gegen das Gesetz gerichteten Eingaben für erledigt.
Ein letzter Fall, dieses Mal aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums. Ein Petent fühlt sich als Hundehalter diskriminiert, weil er anders als die Halter von Katzen oder Pferden auf seinen Vierbeiner eine kommunale Steuer entrichten muss. Also fordert er im Sinne der Gleichbehandlung, die Hundesteuer abzuschaffen, zumal hierfür nicht die geringste Gegenleistung der Gemeinde zu erkennen sei.
Die Stellungnahme des Ministeriums macht wenig Hoffnung auf Abhilfe. Vielmehr wird umfänglich dargelegt, warum es nicht vertretbar erscheint, die landesgesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung der Hundesteuer aufzuheben. Das Ministerium klärt auf. Die Hundesteuer diene der Bestreitung des örtlichen Aufwandes für das Halten eines Hundes, soweit dieser Aufwand über das für die
Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht. Darüber hinaus werde mit der Steuer ein Lenkungszweck verfolgt, nämlich der Zweck, mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Zahl der gehaltenen Hunde auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.
Nach ständiger Rechtsprechung verstoße die Besteuerung von Hunden nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn die Haltungsbedingungen von Hunden einerseits und von Katzen oder Pferden andererseits wichen mit Blick auf ihre Einwirkung auf den örtlichen Lebensbereich deutlich voneinander ab, sodass für die steuerliche Ungleichbehandlung sachliche Gründe vorlägen. Entscheidend ins Gewicht fielen die hygienischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die speziell mit der Haltung von Hunden verbunden seien - Beeinträchtigungen mit Blick auf die Verunreinigung öffentlicher Räume und Beeinträchtigungen mit Blick auf die Gefahr von Bissverletzungen. Die Argumentation des Ministeriums wirkt auf den Ausschuss so überzeugend, dass er sich veranlasst sieht, die Stellungnahme der Regierung zu bestätigen und die Eingabe für erledigt zu erklären.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss des Jahresberichts darf ich wie immer die Gelegenheit nutzen, allen - meinen Kolleginnen und Kollegen und insbesondere unserem Ausschusssekretär Dr. Schwickert - recht herzlich zu danken, die zur Tätigkeit des Eingabenausschusses im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ihren wertvollen Beitrag geleistet haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eine Änderung der Gesetzeslage - das haben
eigentlich alle beteuert - ist längst überfällig. Warum also schieben wir das Ganze vor uns her und gehen es nicht an? Also bitte!
Wollen wir abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist? Die Sparkasse hat einen Auftrag, und zwar nicht den der Gewinnmaximierung. Darin sind wir uns doch einig - oder, Herr Meiser?
Sie soll eigentlich einem sozialen Aspekt Rechnung tragen. Der wäre an der Stelle in höchstem Maße fällig. Im Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann aus dem Jahr 2008 ist festgestellt worden, dass die Situation für kontolose Bürger nicht verbessert worden ist. Wir haben hier dringenden Handlungsbedarf. Das Problem besteht unvermindert fort. Man kann auch nicht sagen, wir haben keine Zahlen von den Banken oder irgendwelchen Ombudsmännern, denn die Leute, die schon einmal weggeschickt worden sind und die immer noch kein Konto haben, gehen nicht drei- oder viermal betteln, bis sie endlich Gehör finden. Außerdem werden sie nicht immer darauf hingewiesen, dass es diese Schlichtungsstelle überhaupt gibt.
Herr Jung, an Ihre Adresse. Das Ganze kommt jetzt auf den Plan, weil diese Regelungen in diesem Jahr zugeschlagen haben. Etwa um den 01. März herum haben viele - ich nenne sie einfach Hartz-4-Bezieher; um die geht es schwerpunktmäßig - Hartz-4Empfänger Schecks über 5 Euro mehr im Monat bekommen. Wer kein Konto hatte, hat von der Summe vielleicht gerade die Hälfte gesehen. Den Rest musste er bezahlen, weil der Scheck nämlich nicht kostenlos eingelöst wird. Das ist das Problem bei der Sache. Wenn wir nämlich dazu kommen, dass letzten Endes ein Hartz-4-Empfänger von seinem wenigen Geld, das gerade einmal ausreicht, um den Grundbedarf zu decken, auch noch das Geld für ein Konto absparen muss - das sind über den Daumen etwa 20 Euro Kontoführungsgebühr in einem Vierteljahr -, dann ist das ein unzumutbarer Zustand. Daran muss man etwas ändern. Darum geht es uns. Deshalb gibt es heute diesen Gesetzentwurf in dieser Form.
Wenn wir uns da nicht so weit auseinander befinden, dann stimmen Sie doch einfach zu, wenn Sie endlich einmal etwas tun wollen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorschulische Bildung unserer Kinder ist in den Fokus der Debatte gerückt, und das ist gut so. Die LINKE will Chancengerechtigkeit - gleiche Chancen für Kinder, egal aus welchen Verhältnissen sie stammen. Diese können sich nur ergeben, wenn Unterstützung schon ganz früh einsetzt. Das heißt, wir müssen bei unseren Kleinsten beginnen. Wichtig ist, möglichst jedem Kind die bestmöglichen Startchancen zu gewähren. Wer den Start nämlich gut schafft, hat schon die halbe Miete, hat schon den ersten Schritt für eine erfolgreiche Entwicklung seines späteren Lebens getan.
Wir wissen heute aus der Forschung, dass gerade die frühen Jahre eines Kindes entscheidend sind für
die intellektuelle Entwicklung. Daher begrüßt die LINKE ausdrücklich die Bestrebungen der Landesregierung, eine Verzahnung zwischen Kindergarten und Grundschule herzustellen und damit harten Übergängen oder gar Brüchen in der Entwicklung möglichst vorzubeugen.
Kontraproduktiv wirkt aber an dieser Stelle die Kostengestaltung. Das kostenlose dritte Kindergartenjahr war nur ein Anfang, den Kindern ohne soziale Unterschiede einen gemeinsamen Start im Sinne eines längeren gemeinsamen Lernens zu ermöglichen. Die Betonung liegt auf „war" - leider. Dieser positive Schritt wird nun wieder rückgängig gemacht. Dies ist eine unsägliche Entwicklung. Leider ist es so, dass mit der Begründung der Schuldenbremse auch hier einmal mehr wieder soziale Einschnitte vorgenommen werden. Das halte ich nicht für in Ordnung. Ich halte dieses Argument für fadenscheinig. Denn um es klar auf den Punkt zu bringen: Wer auf Bundesebene Banken mit über 300 Milliarden Euro unterstützt
und bei der Weichenstellung für unsere Kleinsten spart, darf über Facharbeitermangel nicht mehr jammern.
Entweder oder. Hier können Sie sich nicht mehr herausreden.
Das kann man gerne mal in einem Disput nachrechnen. - Fakt ist, dass sogar Berlin und RheinlandPfalz trotz finanzieller Notlage schrittweise einen kostenlosen Kindergarten einführen. Dies würde auch uns gut zu Gesicht stehen. Wir dürfen hier nicht zurückstehen. Ein von der LINKEN mehrfach vorgeschlagenes geändertes Steuer- und Abgabensystem würde hier den notwendigen finanziellen Spielraum schaffen. Doch hier braucht es nicht nur Beteuerungen der Regierung, man muss nicht nur wollen, man muss auch tun. Das vermisse ich leider bei Ihnen zurzeit. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte
Gäste! Die verschiedensten Fälle von sexuellen Übergriffen auf Schutzbefohlene, die erst in vergangener Zeit aufgedeckt wurden, haben uns alle sehr betroffen gemacht. Eine solche Kindheit sollte in einem Land, das sich zu den unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, eigentlich unmöglich sein. Der Staat hat sein Wächteramt bezüglich der jungen Menschen, die in sozialen Einrichtungen in Obhut gegeben wurden, allzu lange vernachlässigt. Die Fälle von sexuellen Übergriffen auf Schutzbefohlene haben uns alle sehr erschüttert. So sinnvoll es ist, die missbrauchten Menschen nicht erneut zu verletzen durch einen Gang vor Gericht, der langwierig ist, die Betroffenen immer wieder mit dem Missbrauch konfrontiert und diese schreckliche Erfahrung in die Öffentlichkeit zerrt, umso mehr muss das notwendige Augenmaß gewahrt werden.
Der vorliegende Antrag nimmt saarländische Fälle zum Anlass und beschränkt sich daher in seiner Stellungnahme auf die Vorschläge der Deutschen Bischofskonferenz. Auf ähnlich gelagerte Fälle oder Fälle in anderen kirchlichen oder staatlichen Einrichtungen sollen diese Maßstäbe übertragen werden. Dabei müssen wir immer im Auge behalten, dass das Leid von Missbrauchsopfern grundsätzlich nicht mit Geld aufgewogen werden kann. Ganz gleich, welche Summe hier gezahlt wird, in Zusammenhang mit dem vom runden Tisch gebotenen Geld sprechen viele Opfer von Unverschämtheit. Sie fühlen sich in die Enge getrieben und fürchten erneute Verletzungen, die nun ein möglicher Prozess und die damit verbundene Öffentlichkeit mit sich bringen. Die seelischen Verletzungen sitzen bei allen sehr tief.
Meine Damen, meine Herren, die letzten Vorschläge der Deutschen Bischofskonferenz anlässlich des runden Tisches scheinen für viele Betroffene nicht verständlich. Angedacht sind derzeit 5.000 Euro Entschädigung für die minderjährigen Opfer, die - so die ntv-News - unter dem Dach der katholischen Kirche Opfer sexuellen Missbrauchs wurden und deren Fall bereits verjährt sei. Aber die Misshandelten brauchen kein Trostpflaster, sondern den Versuch einer einigermaßen angemessenen Wiedergutmachung, der auch von den Betroffenen als anerkennende Wiedergutmachung nachvollziehbar ist. 5.000 Euro entsprechen etwas mehr als dem Monatsgehalt eines besseren Angestellten. Wir, die LINKE, glauben nicht, dass dies im Falle eines fortgesetzten Missbrauchs wirklich angemessen ist. Daher präferiert die LINKE eine Lösung, wie sie von der Opferbeauftragten der katholischen Kirche in Österreich, Frau Waltraud Klasnic, vorgebracht wurde.
Die österreichische Kronen-Zeitung vom 25. Juni 2010 berichtet, dass in Österreich Abgeltungen von 5.000 Euro bei leichten und bis zu 25.000 Euro bei schweren Fällen ausgezahlt werden sollen. Bei den
Summen orientiere man sich an der Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Dabei hat die Kommission beschlossen, dass freiwillige Entschädigungsleistungen der katholischen Kirche über den durchschnittlichen staatlichen Sätzen liegen sollen. 5.000 Euro sind für die leichten Fälle vorgesehen. 15.000 Euro für mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum hinweg oder eine geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen unter Gewalteinwirkung. Opfern von über mehrere Jahre fortgesetztem Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen stehen laut KlasnicKommission 25.000 Euro zu. Das sind andere Sätze, als sie bei uns angedacht sind. Besonders in extremen Fällen will man auch diese Grenze überschreiten. Damit werden auch die unterschiedlichen Schicksale der zum Teil traumatisierten Opfer ansatzweise gewürdigt. Daher fänden wir es gut, wenn der saarländische Landtag die Deutsche Bischofskonferenz auffordern würde, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Ich bitte daher um die Zustimmung zu unserem eingereichten Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sofern wieder Ruhe einkehrt, möchte ich mit einem Zitat beginnen: „Die Jugendarbeit ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Integration für Menschen mit Migrationshintergrund. Deshalb werden wir interkulturelle Jugendarbeit verstärkt fördern.“ - So die Jamaika-Koalition in ihrem Koalitionspapier. Wie ernst war die Aussage gemeint? Wäre sie wirklich ernst gemeint, dürfte gerade in diesem Bereich nicht gespart werden. - Wird es aber. Tatsache ist, dass vier Einzelprojekte gerade in sozialen Brennpunkten auf dem Prüfstand stehen. Es handelt sich um die Arbeitsstellen für Migration in Dillingen und Völklingen, die Stelle für kommunale Migrationsarbeit in Saarlouis und das Stadtmitteprojekt in Homburg. Außerdem wird im Bereich des internationalen Austauschs um 30.000 Euro gekürzt.
Im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition wurde ebenfalls vereinbart, dass man ein generationengerechtes Saarland wolle. Dazu gehöre die Vernetzung und Verstetigung - dies betone ich - von Projekten der außerschulischen Jugendarbeit sowie die
Sicherung der grundsätzlichen Handlungsfähigkeit des Landesjugendrings. Die dazu notwendige Mittelausstattung erfolgte im Haushaltsplan 2010. Noch im März äußerte die Ministerin, die Zusagen an die Jugendverbände im Koalitionsvertrag würden umgesetzt. Nachdem Anfang des Jahres die Mittel wie angekündigt aufgestockt wurden, wird nun im gleichen Bereich mehr als das Aufgestockte gestrichen, nämlich 25.400 Euro. Man muss sich vergegenwärtigen, dass wir hier von 20 Prozent dessen sprechen, was den Landesjugendring ausmacht. Es ist ein Fünftel. Der Landesjugendring vertritt 21 Kinder- und Jugendverbände. Ich werte das für all diejenigen, die sich dort engagieren und beteiligen, als einen Schlag ins Gesicht.
Was soll das in diesem Zusammenhang? Ist das die neue Weitsicht und vor allem Verlässlichkeit der Jamaika-Koalition? Hier geht es um unzumutbare Verhältnisse, unter denen sich keine solide Arbeit leisten lässt. Und dies gerade dort, wo Jugendarbeit erwiesenermaßen besonders effektiv und professionell geführt wird. Dieser Sinneswandel, der den Koalitionsvertrag selbst infrage stellt, scheint vor dem Hintergrund früherer Beteuerungen von Ministerin Kramp-Karrenbauer sehr fragwürdig. Gerade auf dem Boden der Tatsache, dass mehr und mehr Jugendliche in Heimerziehung untergebracht werden müssen, beträgt der Aufwuchs, der die Kosten von Maßnahmen der Jugendhilfe durch den überörtliche Träger der Jugendhilfe betrifft, 300.000 Euro. Hier wäre Prävention statt Intervention, wenn es zu spät ist, gefragt. Nichtsdestotrotz habe ich für die Finanzierung einen Vorschlag. Herr Theis und Herr Scharf, hören Sie zu. Wir haben 100.000 Euro veruntreute Steuergelder, die - so gerichtlich entschieden - für unerlaubte Wahlwerbung aus dem Staatssäckel ausgegeben wurden. So könnte die CDU jetzt den fehlenden Betrag spenden. Dann könnte der Landesjugendring seine Finanzierung wie gehabt weiter betreiben. - Kein Problem, die komplette Legislaturperiode wäre gesichert.
Ich rufe dazu auf, zahlen Sie die Gelder zurück und setzen Sie sie für eine gute und nachhaltige Arbeit des Landesjugendrings ein. Es kann nicht sein, dass die Ministerien in ihren führenden Positionen ständig aufgestockt werden. Zwei Ministerien sind mit jeweils zwei Staatssekretären ausgestattet. Was soll das? Aber dem Landesjugendring wird genau an der Stelle, nämlich beim Geschäftsführer, Geld gestrichen. Da nutzen auch die 10.000 Euro, die im Nachhinein eingestellt wurden, nichts. Sie sind an Projekte gebunden und nicht an Personen. Personenkosten sind meines Wissens ausgenommen. Da dies die Schlüsselposition bei der Koordination ist und
gerade an dieser Stelle gekürzt wird, unterstelle ich Ihnen ganz böswillig, liebe Jamaika-Koalition, dass Sie einen handlungsunfähigen Landesjugendring wollen. Eine andere Logik erschließt sich mir leider nicht. Der Aufschrei ging durch die gesamte Republik. Auch Sie haben sicherlich die Postkarten anderer Landesjugendringe bundesweit bekommen. Ich finde Ihre Haltung äußerst blamabel.
Das ist ein Schlag ins Gesicht all der Menschen, die tagtäglich erfolgreiche Kinderund Jugendarbeit leisten, zum Teil auf eigene Kosten, Fortbildungen auf eigene Kosten absolvieren und ihr Engagement großteils ehrenamtlich einbringen. In unserem Fall heißt dies, dass ein Projekt mit über 50jähriger erfolgreicher Kinder- und Jugendarbeit infrage gestellt wird. Daher mein Aufruf: Liebe CDU, geben Sie dem Land die 100.000 Euro, die fälschlicherweise für Wahlkampfwerbung entnommen wurden, und setzen Sie sie für die Aufstockung im Bereich des Landesjugendrings ein. Dort wäre das Geld sinnvoll und auch rechtmäßig eingesetzt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 09. Februar dieses Jahres verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil, dass die Berechnungen der Hartz-4-Sätze verfassungswidrig seien. Die Berechnungen müssen in einem „transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher und schlüssiger Berechnungsverfahren erfolgen“. Konkret ändert sich an diesen Regelungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht viel. Erwachsene erhalten lediglich 5 Euro mehr. Das ist eigentlich blanker Hohn angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Für Kinder und Jugendliche gibt es erst einmal gar nichts, stattdessen wird ein Bildungs- und Teilhabepaket aufgelegt, das noch nicht einmal diesen Namen verdient. Mit 10 Euro im Monat mehr
lassen sich weder Sportverein noch Musikschule und schon gar nicht irgendwelcher Förderunterricht, der vielleicht notwendig wäre, bezahlen, ebensowenig wie der Bus zu einer Institution, die diesen Unterricht durchführt. Die geplanten Gutscheine stigmatisieren zusätzlich die Betroffenen und überfordern auf der anderen Seite auch die Jobcenter.
Betrachten wir uns nun die Berechnung der Regelsätze. Früher hatte man das Problem mit dem Warenkorb, heute geht man von statistischen Größen aus. Wir haben zurzeit 364 Euro Regelleistung, die von Peer Steinbrück vom Finanzministerium vor zwei Jahren vorgebracht wurden. Dieser Betrag scheint in der Vorlage der Bundesregierung übernommen worden zu sein. Es kann aber doch nicht ernsthaft die Frage aufgeworfen werden, ob auf Bundesebene durchgepeitscht werden soll, was vor zwei Jahren einmal so war. Was damals vom Finanzministerium berechnet worden war, wird heute nach zwei Jahren inklusive Preissteigerung und allem, was dazugehört, wirklich ernsthaft vorgeschlagen?
Das Gericht forderte seinerzeit, dass diejenigen Haushalte aus der Betrachtung genommen werden, deren Standard unterhalb des Hartz-4-Niveaus liegen. Nichts merken wir im Moment bei der Berechnung davon. Die Berechnung ist absolut undurchsichtig. Wenn Menschen ohne Einkommen für die Berechnung der Regelsätze herangezogen werden, dann ist das nicht redlich. Ich kann nicht sagen, der verdient nichts, den nehme ich bei der Berechnung der Regeleinkommen mit hinzu. Die sogenannten verdeckten Armen sind so weiter Bestandteil der Referenzgruppe. Die Regelsatzberechnung wird durch diese Vorgaben weiter künstlich abgesenkt, unter anderem werden Abgaben für Mobilität massiv kleingerechnet. Das ist eine Katastrophe gerade für unsere ländliche Region. Wie sollen Kinder im ländlichen nördlichen Saarland in eine größere Ansiedlung fahren, um dort zum Beispiel Förderunterricht in Anspruch zu nehmen, Kurse zu besuchen oder sich weiterzubilden? Ganz zu schweigen davon, dass sie Bibliotheken benutzen können. Wir haben hier eine Auslese, die verheerend für eine ländliche Region wie das Saarland ist.
Das Problem ist, dass die Berechnung der Bundesregierung nicht nachprüfbar ist. Die Rohdaten der Einkommensund Verbrauchsstichprobe stehen nicht zur Verfügung. Die Regierung verweigert auch weiterhin die Herausgabe. Heiner Geißler, den ich nicht mehr vorstellen muss, hat, als man ihn fragte, ob diese Hartz-4-Regelsätze ausreichen, geäußert, dies sei nicht der Fall. Nach seiner Auffassung lasse sich davon nicht menschenwürdig leben. Deswegen seien die 5 Euro extra viel zu wenig. Wir fordern die Landesregierung auf, ziehen Sie im Bundesrat die
Notbremse und ersparen Sie uns den erneuten Gang vor das Bundesverfassungsgericht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 2010 ist das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Es verpflichtet alle politischen Akteure zum Kampf gegen Armut und Ausgrenzung. Heruntergebrochen auf Deutschland heißt das entsprechende Programm der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Mit neuem Mut“. Das hört sich zuerst einmal sehr gut an. Bei einem der drei
Schwerpunkte, die sie setzt, geht es um das Themenfeld „Jedes Kind ist wichtig - Entwicklungschancen verbessern“. Dabei wird folgendes Ziel genannt: „Die Förderung von Kindern sollte individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen ausgleichen. Entwicklungschancen von Kindern aus benachteiligten Familien und belastenden Lebenssituationen sind zu verbessern.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage mich an dieser Stelle: Ist dieses Ansinnen jemals ernst gemeint gewesen - ausgehend davon, dass die Bundesregierung ein Sparpaket vorgelegt hat, das die soziale Schieflage unserer Gesellschaft weiter verschärft, ja dramatisch zuspitzt, gerade bei uns im Saarland? Während nach Angaben von Attac zwischen 1999 und 2009, also in einem Zeitraum von zehn Jahren, das private Vermögen um 1,1 Billionen Euro gestiegen ist - man stelle sich das einmal vor: eine Billion ist eine Million mal eine Million und mittlerweile bei ungefähr 6,6 Billionen Euro angesetzt wird, hat die untere Hälfte der Bevölkerung null Euro, und die untersten 10 Prozent haben sogar Schulden. Dem öffentlichen Schuldenberg steht ein enormer privater Reichtum gegenüber. Hier ist die Aufgabe für die Regierungskoalition im Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung klar ersichtlich. Aber stattdessen setzt das „Armutsförderungsprogramm“ der Bundesregierung, wie man es eigentlich nennen sollte, den Rotstift vor allem bei den Arbeitslosen an. Sie werden bestraft mit dem Wegfall des befristeten Zuschlags beim Übergang vom Arbeitslosengeld in die Grundsicherung; sie werden bestraft beim Wegfall der Rentenversicherungsbeiträge; sie werden bestraft beim Wegfall des Elterngelds für Hilfsbedürftige; sie werden bestraft beim Wegfall der Heizkostenzuschüsse für Hartz-4-Betroffene. Die Hartz-4-Gesetze haben die Armut in diesem Land im Wesentlichen herbeigeführt. Zusammen mit Lohndumping sind sie mitverantwortlich für die leeren Kassen in unseren Kommunen.
Ein erster Schritt heraus aus diesem Teufelskreis sind existenzsichernde und flächendeckende Mindestlöhne sowie ein flächendeckend angelegtes unterstützendes Bildungs- und Ganztagsbetreuungsangebot, das ohne zusätzliche Fahrtkosten für die Familien auskommen muss. Doch stattdessen zeichnete sich die Politik der Landesregierung in den letzten Jahren durch einen deutlichen Ausbau des Niedriglohnsektors aus. Innerhalb von neun Jahren ist im Saarland die Zahl der geringfügig Beschäftigten um fast 30 Prozent angestiegen. Herr Scharf, es reicht nicht, eine Arbeitsstelle zu haben. Das ist auf der einen Seite schön, aber man muss auch davon leben können.
Der hohe Anteil prekär Beschäftigter ist weiter angestiegen. Es ist bislang nicht gelungen, diese Entwicklung zu stoppen; vielmehr hat sie sich mit der andauernden Wirtschaftskrise noch verstärkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen eine Analyse des Besitzstandes sowie der gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Lage in unserem Bundesland. Ein Armuts- und Reichtumsbericht muss daher schnellstmöglich in Angriff genommen werden. Im Bereich der Bildungsgerechtigkeit liegen mit verschiedenen Studien - zum Beispiel PISA und IGLU - bereits Ergebnisse vor. Dort wird dringender Handlungsbedarf unzweifelhaft festgestellt; er müsste in Angriff genommen werden. Bildungsgerechtigkeit beginnt beim kostenlosen Zugang zu schulischer und kultureller Bildung und Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung wäre - neben der Ganztagsschule und der kostenlosen Ganztagsbetreuung von Kindern - die Einführung eines Sozialtickets. Die Streichung von Projekten mit Musikschulen, Theatergruppen und Sportvereinen allerdings, die durch Herrn Minister Kessler vorgenommen wurde, halte ich doch sehr für das falsche Zeichen. Daher sollten gerade im Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung Schwerpunkte gesetzt werden, die vor allem im Bereich der Arbeit liegen. Arbeit muss vor Armut schützen. Zum Zweiten muss Hartz 4 endlich überwunden werden.
Zum Dritten muss ein kostenloser Zugang zu Bildung für gleiche Chancen im Bildungssystem sorgen. Also lassen Sie nicht unsere armen Menschen für die Misere der Banken bezahlen! Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass alle die gleichen Chancen bekommen. Darum mein Appell an die Mitglieder der Landesregierung: Ziehen Sie im Bundesrat die Notbremse, bremsen Sie das Sparpaket! Nach zehn Jahren prekärer Arbeitsverhältnisse muss jetzt ein Stopp im Niedriglohnsektor her. Zurück zu normalen und unbefristeten Arbeitsverhältnissen! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Unterschied zu anderen Ausschüssen des Landtages hat der Ausschuss für Eingaben das Recht, aber auch die Pflicht, über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten. Er tut dies einmal im Jahr im Rückblick auf das Jahr zuvor als Berichtszeitraum. Als Vorsitzende des Ausschusses darf ich Ihnen heute über das Petitionsgeschehen im Jahr 2009 berichten.
Den Vorsitz des Eingabenausschusses habe ich mit Beschluss des Landtages vom 18.11.2009 übernommen, also zu einem Zeitpunkt, da das Berichtsjahr sich bereits seinem Ende näherte. In dieser Wahlperiode erstmals in den Landtag gewählt, überblickte ich die Ausschusstätigkeit aus der Zeit davor naturgemäß nicht aus eigener Anschauung. Gleichwohl werde ich mich bemühen, in Anlehnung an die bisherigen Darstellungsmuster die Tätigkeit des Eingabenausschusses im Gesamtzeitraum des vergangenen Jahres zu beleuchten.
Zunächst ein kurzer Blick auf die Aufgabenstellung und Arbeitsweise. Der Ausschuss für Eingaben ist, um es griffig zu formulieren, der Bürgerbeauftragte
des saarländischen Landtages. Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag wenden, machen von ihrem verfassungsrechtlich verbürgten Petitionsrecht Gebrauch. Ansprechpartner hierfür ist der Ausschuss für Eingaben, auch Petitionsausschuss genannt.
Der Ausschuss befasst sich mit Eingaben, die sich auf die Gesetzgebung des Landes beziehen oder die konkrete Schwierigkeiten im Umgang mit saarländischen Verwaltungsstellen zum Inhalt haben. Eingaben, die die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit berühren, Eingaben, die Behörden nicht saarländischer Dienstherren betreffen, und Eingaben, die privatrechtlichen Charakter tragen, liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Ausschusses.
Die typische Petition ist eine Beschwerde über den Ablauf oder das Ergebnis eines Verwaltungsvorgangs, mit dem eine oder mehrere Personen konfrontiert sind. Fälle dieser Art legt der Ausschuss der Landesregierung mit der Bitte um Stellungnahme vor. Die anschließende Behandlung in den Sitzungen des Ausschusses führt im Rahmen der Geschäftsordnung zu einer Beschlussfassung, deren Inhalt den Beschwerdeführern mitgeteilt wird. Auf Beispiele dieser Art werde ich im Verlauf des Berichtes noch zu sprechen kommen.
Eine Gesamtschau auf Art und Umfang der Ausschusstätigkeit im Jahr 2009 findet sich in der Ihnen als Drucksache 14/260 vorliegenden Statistik. Dort sind wesentliche Daten zur Kennzeichnung des Petitionsgeschehens aufgelistet: Daten zum Petitionsaufkommen im Berichtsjahr im Vergleich zu den beiden Vorjahren, Daten zur Verteilung der Eingaben auf die Geschäftsbereiche der Landesregierung, Daten zur Verteilung der Eingaben nach der Art des Eingangs im Landtag sowie Daten zur Verteilung der Eingaben nach der Art ihrer Erledigung durch den Ausschuss.
Die Gesamtzahl der im Jahr 2009 in den Ausschusssitzungen beratenen Eingaben beträgt 190. Damit hat sich im Vergleich zum Jahr 2008, als 200 Eingaben behandelt wurden, das Petitionsaufkommen um 5 Prozent leicht verringert. Gegenüber dem Jahr 2007 fällt der Nachfragerückgang des letzten Jahres mit über 17 Prozent noch deutlicher aus. Allerdings ist hinzuzufügen, dass die Gesamtzahl 190 auch schon in früheren Jahren verzeichnet wurde, nämlich 2005 und 2006. Darüber hinaus ist es für kleinräumige Regionen wie das Saarland statistisch kennzeichnend, dass Jahreszahlen regelmäßig kleineren oder größeren Schwankungen unterliegen. Insgesamt bewegt sich das vorjährige Petitionsaufkommen am unteren Ende der im längerfristigen Vergleich vorliegenden Zahlen.
Statistisch nicht erfasst ist ein anderer Umstand, dessen Berücksichtigung die Nachfragezahlen weiter verzerren würde. Letztes Jahr haben auffällig viele Bürgerinnen und Bürger einzelne Petitionen mitgetragen oder unterstützt, deren Behandlung in einem einzigen und damit nur einfach gezählten Prüfungsverfahren erfolgt ist. Auch hierzu später Näheres an einem Beispiel.
Schauen wir uns die statistische Aufgliederung der Eingaben nach Geschäftsbereichen an. Diese Aufgliederung erfasst die thematische Zuordnung der Eingaben zu den Ressorts der Landesregierung oder sonstigen Instanzen. Die Zuordnung erfolgt nach dem im Berichtsjahr noch prägenden Ressortzuschnitt der 13. Wahlperiode. Bis auf vier Ausnahmen sind nach diesem Zuschnitt alle in Frage kommenden Eingaben des Vorjahres von der Regierung geprüft worden. Mit Blick auf Vergleichszahlen des Jahres 2007 knüpft die Statistik sogar an ein noch älteres Geschäftsverteilungsmuster an.
Die Aufgliederung zeigt, dass der Gesamtrückgang der Petitionsnachfrage im letzten Jahr gegenüber dem Jahr davor Ergebnis unterschiedlicher Entwicklungen im Einzelnen ist. Der Gesamttrend spiegelt sich in vier von sieben Geschäftsbereichen der Landesregierung wider, nämlich in den Geschäftsbereichen der Staatskanzlei, des Innenministeriums, des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur sowie des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft. Bei zwei anderen Geschäftsbereichen, bei Justiz und Umwelt, liegen gegen den Trend steigende Fallzahlen vor. In einem Geschäftsbereich, dem des Finanzministeriums, blieb die Fallzahl unverändert. Leicht zugenommen hat im Übrigen die Zahl der sonstigen, den genannten Geschäftsbereichen nicht zuordenbare Eingaben, für die der Landtag im Regelfall nicht zuständig ist.
Nun zur Aufgliederung der Eingaben nach der Art des Eingangs. Hier sind die Eingaben nach der Art des Eingangs, also wie sie den Landtag erreichen, aufgeteilt: im Wege einer persönlichen Vorsprache hier im Hause, auf schriftlichem Wege ohne Inanspruchnahme von elektronischen Hilfsmitteln des Landtages oder auf schriftlichem Wege mit Inanspruchnahme solcher Hilfsmittel. Die Statistik spricht im Hinblick auf die Einbringungswege zwei und drei von der EDV-freien beziehungsweise der EDV-gestützten Zuschrift. Letztere ist wiederum unterteilt in drei Varianten, da es mehrere Möglichkeiten gibt, auf elektronischem Wege mit dem Landtag in Kontakt zu treten.
Wie im Jahr zuvor hat im Berichtsjahr 2009 die große Mehrheit der Eingaben, rund zwei Drittel, die Form der herkömmlichen, das heißt der EDV-freien Zuschrift. Es gibt weniger Fälle einer persönlichen Vorsprache, aber eine leichte Steigerung auf rund 32 Prozent bei den elektronisch gestützten Einbrin
gungsformen. Hier sind wiederum Abweichungen beim Vergleich der einzelnen Varianten festzustellen.
Die Statistik schließt mit einer Aufgliederung der Eingaben nach Art der Erledigung. Über 60 Prozent aller Fälle, etwas weniger als im Jahr 2008, erklärte der Ausschuss im Jahr 2009 für erledigt, nachdem er die hierzu vorliegende Stellungnahme der Landesregierung bestätigt hatte. Der Anteil der positiv gerichteten Beschlussfassungen erhöhte sich leicht auf über 15 Prozent. Mit einer Ausnahme, die eine Empfehlung des Ausschusses an die Landesregierung betraf, konnte in diesen Fällen dem vorgetragenen Anliegen erfreulicherweise ganz oder teilweise entsprochen werden.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie üblich enthält der vorliegende Jahresbericht nicht nur statistische Zahlenreihen, sondern auch einzelne Beispielfälle. Auf diese Weise soll der besondere Dienst am Bürger, den der Ausschuss für Eingaben versieht, in seinen Möglichkeiten und Grenzen etwas anschaulicher zur Darstellung kommen.
Der erste Beispielfall betrifft den Bereich des Rundfunkwesens. Gleich zwei Sammelpetitionen, insgesamt von einem rund 70-köpfigen Personenkreis getragen und unterstützt, erreichten den Ausschuss im letzten Jahr zu dieser Thematik. Gegenstand beider Petitionen war eine grundsätzliche Infragestellung der Rundfunkgebühr. Die Hauptargumente der Petenten nahmen Bezug auf die duale Rundfunklandschaft, auf die empfangstechnischen Fortschritte und auf das Gebühreneinzugsverfahren. So wurde unter Verweis auf die privaten Anbieter und die neue Welt des digitalen Empfangs der sogenannte Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für überholt erklärt. Einzige Finanzierungsquelle aller Rundfunkanbieter solle der freie Werbemarkt sein, um zwischen öffentlichem und privatem Bereich ein Verhältnis fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs zu schaffen. Besonders kritisch ging man mit der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ins Gericht. Das Gebaren zur Ermittlung gebührenpflichtiger Haushalte und zur Eintreibung festgesetzter Gebühren sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kaum in Einklang zu bringen.
Die für Rundfunkfragen zuständige Staatskanzlei äußerte sich zu beiden Eingaben in einer einheitlichen Stellungnahme. Diese war zuvor sogar länderübergreifend abgestimmt worden, da zumindest eine der beiden Petitionen sämtlichen Landesparlamenten zugegangen war. Für die Staatskanzlei liefen die Argumente der Petenten auf die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinaus. Dem hielt sie den grundgesetzlichen Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit entgegen. In einer Ordnung,
die Rundfunkfreiheit gewähre, müsse sichergestellt sein, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Ausdruck findet.
Im dualen Rundfunksystem Deutschlands sei es Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen zu gewährleisten. Grundversorgung umfasse neben Unterhaltung und Information auch eine kulturelle Verantwortung sowie die angemessene Begleitung der Programme durch Online-Angebote. Ziel der Grundversorgung sei es, die Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen die Möglichkeit zur Meinungsbildung zu allen wichtigen gesellschaftlichen Themen zu geben.
Das Bundesverfassungsgericht sehe die privaten Rundfunkanbieter aufgrund ihrer Abhängigkeit von Werbeeinnahmen nicht dazu in der Lage, die Aufgabe der Grundversorgung selbst umfassend zu erfüllen. Werbefinanzierung und Wettbewerbsdruck stärkten den Trend zur Massenattraktivität und Standardisierung des Angebots sowie zu wirklichkeitsverzerrenden Darstellungsweisen.
ARD, ZDF und dem Deutschlandradio sei es dagegen aufgrund der Gebührenfinanzierung möglich, unabhängig von Quoten- und Werbezeiten Sendungen anzubieten, die unter rein marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht unbedingt bestehen könnten. Diese Sendungen bildeten einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt im Rundfunk und seien damit ein wichtiger Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Vor diesem Hintergrund strebten die Länder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eher einen Abbau von Werbung und Sponsoring als eine Ausweitung der Werbezeiten an.
Die Rundfunkgebühr, so die Staatskanzlei weiter, diene der Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk. Bei der Verwendung der Rundfunkgebühren seien die Rundfunkanstalten an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Sogenannte Gebührenbeauftragte seien berechtigt, im Auftrag der Landesrundfunkanstalten die gesetzlich bestimmten Auskünfte hinsichtlich des Bereithaltens von Rundfunkgeräten zu verlangen. In diesem Zusammenhang führten sie Gebührenkontrollen durch, nähmen Geräteanmeldungen entgegen und stünden für Beratungsgespräche zur Verfügung. Verstießen Gebührenbeauftragte gegen geltende Bestimmungen, sei der Entzug der Ermächtigung mit fristloser Kündigung möglich.
Die Gebühreneinzugszentrale GEZ nehme die Abwicklung des systematischen Massenverwaltungsverfahrens „Gebühreneinzug" als gemeinschaftliche Verwaltungseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio wahr. Die GEZ sei ein internes
Dienstleistungsunternehmen, das in puncto Effizienz und Strukturen einer ständigen externen Prüfung unterliege.
Die Staatskanzlei kam im Lichte dieser Ausführungen zu dem Ergebnis, dass den Eingaben aus ihrer Sicht nicht abgeholfen werden könne. Der Ausschuss kam bei seiner Beratung zum gleichen Ergebnis. Er bestätigte die Stellungnahme der Regierung und erklärte die Fälle für erledigt. Gleichzeitig erinnerte er die Petenten an die objektiven Verfahrensvorgaben für die politischen Entscheidungsträger bei der Festlegung der Rundfunkgebühr. Grundlage hierfür ist bekanntlich eine gutachterliche Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Im nächsten Beispielfall haben zwei Beschwerdeführer noch mehr Anhänger mobilisieren können als im vorherigen. Über 1.500 Unterschriften wurden dem Ausschuss zur Unterstützung in folgender Sache vorgelegt. Es ging um eine nach Ansicht der Petenten illegale Abholzungsmaßnahme in einem der Naherholung dienenden Landschaftsschutzgebiet. Über 40 zum größten Teil gesunde Bäume seien von der Kommune gefällt worden, und zwar ohne Beteiligung der örtlichen Vertretungsgremien und ohne Wissen der zuständigen Naturschutzbehörden. Dieses, so wörtlich, „Massaker" an wertvollem Baumbestand in einer schönen und beliebten Naherholungslandschaft sei Ausfluss reinster Willkür und habe bei der Bevölkerung große Empörung hervorgerufen. Zur Wiedergutmachung dieses Umweltfrevels verlange man daher eine Neuanpflanzung an Ort und Stelle.
Die Stellungnahme des Umweltministeriums zu diesen Angaben fiel fachlich differenziert aus. Auf der einen Seite wurde bestätigt, dass die beanstandete Abholzungsmaßnahme in einem Landschaftsschutzgebiet erfolgt und daher erlaubnispflichtig sei. Eine solche Erlaubnis, die die Naturschutzbehörde hätte erteilen müsse, habe tatsächlich nicht vorgelegen. Auf der anderen Seite wies das Ministerium darauf hin, dass die betreffende Kommune für die Fällung der Bäume verkehrstechnische Gründe geltend gemacht und wohl deshalb keinen Erlaubnisantrag gestellt habe. Die beseitigten Bäume hätten größtenteils Faulstellen aufgewiesen und daher für die Erholung suchende Bevölkerung ein hohes Sicherheitsrisiko dargestellt.
Nach Einschätzung des Ministeriums wäre ein Abholzungsantrag der Kommune mit dieser Begründung von der Naturschutzbehörde wahrscheinlich positiv beschieden worden. Davon, dass der gefällte Baumbestand zumindest in Teilen erkrankt gewesen sei, habe man sich bei einem Ortstermin selbst überzeugen können. Bei Gefahr im Verzug könne unter dem Aspekt der Verkehrssicherung sogar un
mittelbar gehandelt werden. Im Übrigen habe die betroffene Kommune eine Ausgleichsmaßnahme für die Baumfällaktion in Aussicht gestellt, deren Prüfung sich das Ministerium ausdrücklich vorbehalte.
Bei diesem Sachstand stellte der Ausschuss die Behandlung der Eingabe zurück. Monate später teilte ihm das Ministerium mit, dass im näheren Umkreis der gerodeten Fläche eine Ersatzpflanzung durchgeführt worden sei, die als Ausgleich für den Eingriff angesehen werde. Entsprechend sei die Maßnahme von der obersten Naturschutzbehörde abgenommen worden. Unter diesen Umständen erklärte der Ausschuss die Eingabe für erledigt, da ihr erfreulicherweise, zumindest teilweise, entsprochen werden konnte.
Auch im abschließenden Beispielfall war der Einsatz des Ausschusses von Erfolg gekrönt, diesmal sogar uneingeschränkt. Eine Petentin bat um Unterstützung in der Versorgungsangelegenheit ihres Vaters. Der ehemalige Kriegsteilnehmer hatte die Arztkosten für die Behandlung akuter Beinschmerzen bei der Versorgungsverwaltung geltend gemacht - mit negativem Ergebnis. Das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz hatte von einer selbst gewählten Heilbehandlung gesprochen und den Antragsteller an die AOK verwiesen, bei der er wegen seines kriegsbedingten Schädigungsleidens versichert sei. Die AOK hatte die Kostenübernahme allerdings ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung, dass zuvor nicht ein diesbezüglicher Behandlungsschein beantragt worden sei.
Die Petentin hielt die abschlägigen Entscheidungen, denen auch ein Widerspruchsverfahren nicht abhelfen konnte, für ungerecht. Dass in diesem Fall die AOK Versicherungsträger sei, sei ihrem Vater als pensioniertem Beamten nicht bekannt gewesen. Darüber hinaus habe die dringend behandlungsbedürftige Schmerzattacke, deren Ursache ebenfalls nicht bekannt gewesen sei, die vorherige Beantragung eines Behandlungsscheins praktisch ausgeschlossen.
Das um Stellungnahme gebetene Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales nahm sich des Falles in einer Weise an, die besonderes Lob verdient. Im Hinblick auf den Heilbehandlungsanspruch des Kriegsbeschädigten erläuterte das Ministerium die Sach- und Rechtslage nach dem Bundesversor
gungsgesetz. Tatsächlich sei erst im Wege der ärztlichen Behandlung des in Rede stehenden Schmerzzustandes ein Zusammenhang mit Kriegsverletzungen festgestellt worden, die versorgungsrechtlich als Schädigungsfolgen anerkannt gewesen seien. Dem Vater der Petentin könne daher mit Blick auf die Schmerzbehandlung ein Antragsversäumnis nicht entgegengehalten werden. Es liege zumindest ein „Grenzfall" vor, bei dem eine Kostenerstattung zu rechtfertigen sei. Der Kriegsbeschädigte habe wegen unvermeidbarer Umstände, nämlich Unkenntnis des Zusammenhangs, weder die Verwaltungsbehörde noch die Krankenkasse in Anspruch nehmen können. Das Landesamt sei daher angewiesen worden, dem Antragsteller in rechtlich zulässiger Höhe die erbetene Kostenerstattung zu leisten.
Unter diesen Umständen konnte der Ausschuss erfreulicherweise auch diese Eingabe mit positivem Ergebnis zu den Akten nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die diesjährige Berichterstattung über die Tätigkeit des Eingabenausschusses beendet. Ich darf wie stets die Gelegenheit ergreifen und allen, die am Gelingen unserer Bemühungen im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger mitgewirkt haben, abschließend ein herzliches Wort des Dankes zu sagen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht vorab an die FDP: Ich glaube nicht, dass Luxemburg den Ruf hat, sonderlich sozialistisch zu sein, und die haben mehr als 10 Euro Mindestlohn.
Herr Meiser hat uns heute Morgen mitgeteilt, wir wollen ein Land sein, das allen eine Chance bietet. Dann fangen wir einmal bei den Kindern an! Gemessen am Bundesdurchschnitt sind 16,8 Prozent der saarländischen Bevölkerung arm. Damit lebt etwa jeder sechste Saarländer unter der Armutsgrenze.
Kinder und Jugendliche sind deutlich überproportional davon betroffen. Daher, so schätzt die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, kann davon ausgegangen werden, dass jedes fünfte Kind unter Armutsbedingungen aufwächst.
Aufgrund Ihrer verfehlten Bildungspolitik, auf die wir morgen noch zu sprechen kommen, besteht ein akutes Risiko der Vererbung von Armut und sozialer Benachteiligung. Es geht um die Vererbung von Armutskarrieren von Eltern auf die Kinder, gegen die hier nichts unternommen wird. Dies muss um jeden Preis vermieden werden. Jugendarbeit muss daher wesentlich stärker finanziell unterstützt werden. Geld, das wir heute in Jugendarbeit stecken, brauchen wir morgen nicht in Präventionsmaßnahmen, Therapien oder sonstige Wiedereingliederungsmaßnahmen zu stecken. Die Jugendlichen werden dann vielleicht auch nicht so schnell straffällig.
Hier muss etwas getan werden, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. In der Jugendarbeit sind daher zusätzliche Mittel dringend notwendig. Ich möchte drei Punkte aufzählen. Der erste Punkt hat etwas mit Zuverlässigkeit zu tun. Die Träger der Jugendarbeit müssen in die Lage versetzt werden, solide Planungen durchzuführen. Die gestiegenen Kosten müssen dementsprechend in den Haushaltsmitteln ausgewiesen werden. Programme müssen sich über Jahre erstrecken und nicht kleingehackt, Stückchen für Stückchen angeboten werden; jedes Jahr wird ein bisschen was nachgelegt oder gestrichen. Dadurch ist keine langfristige Politik möglich, es ist zu kurzfristig gedacht. Ein Strohfeuer nutzt aber in dem Bereich gar nichts.
Der zweite Bereich betrifft das Ehrenamt. Ehrenamtliche Tätigkeiten gerade im Bereich der Jugendarbeit darf für die Durchführenden nicht zu einer Einbahnstraße werden. Das ehrenamtliche Engagement bedarf unterstützender und flankierender Maßnahmen, die Qualifikation oder Weiterbildung der Leitungskräfte darf nicht immer auf Kosten ehrenamtlich Tätiger gehen. Notwendiger Bildungsurlaub muss finanziell unterstützt werden. Es ist heute so, dass die Menschen das meistens aus eigener Tasche bezahlen, indem sie Urlaub nehmen oder Ähnliches. Also brauchen wir eine finanzielle Unterstützung, wie etwa das Bundesland Hessen dies bereits vorsieht und praktiziert.
Dritter Punkt: Wir brauchen keine Sparprogramme auf Kosten von Kindern und Jugendlichen! Gerade im Hinblick auf Kurzarbeit und Insolvenzen können wir im Bereich der Durchführung von Freizeiten, Lagern, Wanderungen keine Streichungen gebrauchen, denn diese Freizeiten kommen vor allem Geringverdienern und ärmeren Familien zugute. Sie
streichen hier ganz locker gerade mal 80.000 Euro weg!
Das muss man trotzdem absichern. Hauptleidtragende Ihrer Arbeitsmarktpolitik, einer prekären Arbeitsmarktpolitik, sind die Kinder und Jugendlichen, die aus ärmeren familiären Verhältnissen kommen; sie sind doppelt und dreifach gestraft.
Diese Kürzungen sind der erfolglose Versuch der Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Kinder und Jugendlichen und damit der Schwächsten unserer Gesellschaft.
Ehrenamtliche Jugendarbeit kann nicht immer neu erfunden werden. Sie muss dort, wo sie positive Ergebnisse bringt, mit einer verlässlichen Garantie ausgestattet werden, die eine Weiterführung und zukunftsorientierte Planung erlaubt. Unsere Kinder müssen uns diese qualitativ hochwertige Arbeit wert sein.
Hier müsste nicht gekleckert, sondern geklotzt werden, Frau Kollegin.
In diesem Sinne wollen auch wir, Herr Meiser, dass unser Land allen eine Chance bietet, gerade unseren Kindern und Jugendlichen, nicht nur Ostermännern. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Um es vorweg zu sagen: Es geht ausnahmsweise nicht um das liebe Geld, es geht, ähnlich wie beim vorigen Entwurf, um das Thema Demokratie. Die vorliegende Gesetzesänderung des KSVG geht auf das Problem ein, dass fraktionslose Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zurzeit keine Möglichkeit haben, Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern oder eigene Anträge vorzubringen und in die Tagesordnung aufnehmen zu lassen. Es fehlt ihnen das Recht, Themen und Probleme selber aufzugreifen und einzubringen. In Gremien, in denen es um das Wohl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger geht, kann man von einem Mandatsträger doch nicht verlangen, dass er Probleme für sich behält und diese, zum Beispiel im Stadtrat oder im Gemeinderat, nicht zum Thema machen darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein unhaltbarer Zustand, das ist so nicht hinnehmbar! Genau genommen ist dieser Zustand eine Art Entmündigung. Bürgerinnen und Bürger haben Kandidaten gewählt, die dadurch die Aufgabe erhalten, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Um seine Aufgabe wahrnehmen zu können, braucht
aber der legitimierte Mandatsträger das Recht, Anträge einzubringen. Aber davor steht die Hürde des Fraktionsstatus. Als Fraktionsloser wird ihm dieses Recht also vorenthalten. Er ist in diesem Zusammenhang kein vollwertiger Mandatsträger. Anders gesagt, der Mandatsträger, sofern er fraktionslos ist, wurde nur dazu gewählt, zuzuhören und seinen Senf zu den Anträgen der anderen abzugeben. Das kann wohl nicht Sache sein!
Probleme, die er vor Ort erkannt hat, darf er nicht zum Thema machen. Damit haben wir Mandatsträger erster und zweiter Klasse, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zwei Klassen in unseren Kommunalparlamenten, das kann nicht demokratisch sein!
Eine Beschneidung dieses Antragsrechtes kommt einem Maulkorb gleich und ist in äußerstem Maße undemokratisch. Dieser Maulkorb betrifft zurzeit im Saarland 60 Mandatsträger auf Kreis- und Gemeindeebene beziehungsweise im Stadtrat. Betroffen sind alle Parteien mit Ausnahme der CDU und der SPD. Hinzu kommt, wenn wir uns das Ganze genau anschauen, dass zum Beispiel eine Partei wie die Freien Wähler im Stadtrat in Saarbrücken dank der hohen Zahl der Sitze - Saarbrücken hat 63 Sitze zu vergeben - mit 3,4 Prozent Fraktionsstärke hat. Ein FDP-Abgeordneter in Weiskirchen hingegen hat bei 6,7 Prozent keinen Fraktionsstatus, weil er nämlich allein im Parlament sitzt. Das kann ja wohl nicht sein!
Aber nicht nach dem KSVG. - Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass die Regelung zur Fraktionsstärke keine Gewähr gegen extremistische Parteien in unseren Parlamenten bietet. Wir wollen unsere Demokratie auch vor extremistischen Parteien schützen. Doch eine Bedrohung durch extremistische Parteien kann durch das eingeschränkte Antragsrecht, wie wir es derzeit haben, nicht abgewehrt werden. Anträge, die keine Mehrheit finden, werden - so ist das üblich - durch demokratische Mehrheit abgelehnt. Da eine Änderung des Gesetzes nicht zwingend die Behandlung eines Themas voraussetzt, ist nicht einzusehen, dass dem fraktionslosen Mandatsträger nicht auch das Recht gewährt wird, Themen zu benennen und selber einzubringen. Es liegt der Verdacht nahe, dass man Fraktionslose mundtot machen möchte.
Das Problem faschistischer Parteien, wie es zum Beispiel in Saarbrücken vorhanden ist, darf nicht dazu führen, dass wir anderen Mandatsträgern demokratische Rechte vorenthalten. Die Größe einer Fraktion kann schließlich nicht wahllos an die Größe einer faschistischen Partei angepasst werden - für den Fall, dass die Wahlen einmal anders ausgehen. Schon einmal scheiterte vor Jahren auf Bundesebe
ne der Versuch, eine rechtsradikale Partei zu verbieten. Aber damals ging es auch ohne das Verbot. Ich zitiere aus der „Süddeutschen Zeitung“: „Die Vorgehensweise war erfolgreich, 1969 misslang der NPD der Sprung in den Bundestag knapp. Kanzler Willy Brandt (SPD) sprach dann davon, es sei richtig gewesen, die Neonazis gleichsam mit dem Stimmzettel hinzurichten.“
Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass wir Mandatsträger nicht nur nach ihrer Meinung fragen dürfen, sondern dass sie auch das Recht haben müssen, selbsttätig Themen einzubringen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Grundrechte an Parteigrößen festgemacht werden und dass wir ein Zwei-KlassenMandat aufrechterhalten! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umgang mit der Sozialstudie erinnert mich an den Witz über die beiden Staatsoberhäupter, die um die Wette laufen. Der eine belegt einen hervorragenden zweiten Platz, während der andere als zweitletzter ins Ziel kommt. Dieser Witz mag in diesem Zusammenhang ein bisschen makaber anmuten, aber die Diskussion über die Armutsstudie - das ist sie in meinen Augen - erinnert mich schon ein wenig daran.
Die sogenannte Sozialstudie offenbart bei näherem Hinschauen einige Missstände, die man hier einmal nennen sollte. Ich möchte eine Gruppe herausgreifen. Es sind die Frauen, die Hälfte unserer Bevölkerung. Sie ist in meinen Augen überproportional betroffen, gerade von Altersarbeitslosigkeit. Speziell möchte ich auf Frauen im Niedriglohnsektor hinweisen. Die größte Gruppe im Niedriglohnsektor sind Frauen. Sie macht einen Riesenanteil aus; bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind es 75 Prozent. In Zahlen sind das 53.600 betroffene Frauen. Um sich das vorzustellen, muss man überlegen, dass ein ganzer Landkreis wie St. Wendel 91.000 Menschen hat oder Merzig-Wadern 105.000. Also die Hälfte der Menschen, die dort leben, würde in diesem Niedriglohnsektor als Frau arbeiten. Die 25 Prozent Männer sind hier noch gar nicht dabei. Die Zahlen halte ich für eine Katastrophe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da nicht endlich etwas dagegen tun möchte.
Das nächste Problem stellt sich genau für diese Gruppe in dem Moment, in dem die Konjunktur wieder anspringt. Zuerst bekommt nämlich nicht gerade die Mehrheit der Frauen einen Arbeitsplatz, sondern in erster Linie die Männer und die Frauen sind wieder die Benachteiligten. Die Rückkehr in ein Arbeitsverhältnis stellt sich also auch hier als großes Problem dar. Perspektivisch bedeutet dies, dass die Frauen in Zukunft unter erheblicher Altersarmut leiden werden. Wir haben es also auch hier bei der Altersarmut gerade mit Frauen zu tun. Man sagt auch: Die Altersarmut hat ein weibliches Gesicht.
Eine weitere Gruppe, die hier genannt werden muss und nur wenig zur Geltung kam, sind die Migrantinnen und Migranten. Bereits im Kindergarten und in der Ausbildung sind sie schlechter gestellt. Wir haben in unseren Förderschulen einen wesentlich höheren Satz an Migrantinnen und Migranten, als dies laut Statistik normalerweise üblich sein dürfte. Mit anderen Worten gesagt: Da es normalerweise im Durchschnitt nicht mehr förderbedürftige Kinder unter den Migrantinnen und Migranten geben kann, sind zu viele Kinder in Schulen mit Förderbedarf. Das heißt, sie sind wahrscheinlich wegen sprachlicher Probleme dorthin zurückversetzt worden.
Im weiteren Ausbildungsverlauf zeigt sich in den Familien mit Migrationshintergrund eine deutlich geringere Qualität bei den Ausbildungsabschlüssen. Also auch beruflich setzt sich dieses Problem fort. Dies gipfelt in den Arbeitslosenzahlen. Hier sind Migrantinnen und Migranten überdurchschnittlich stark von der Arbeitslosigkeit betroffen. Halten wir uns vor Augen, dass im Bundesdurchschnitt jedes vierte Kind, das zur Welt kommt, einen Migrationshintergrund hat, so lässt sich daran schon erkennen, was hier an Problemen auf uns zukommt.
Ich möchte einen weiteren Punkt beleuchten, der auch auf diese Sozialstudie zurückgeht. Wir haben in der Sozialstudie keine direkte Auswertung von Hartz-4-Betroffenen, weil es noch zu wenig genaue Ergebnisse gibt. Es gibt einzelne Befragungen in dem Bereich. Da zeigen sich einige Missstände. Betroffene beklagen sich über die Ablehnung von Bescheiden. Das gibt es im Sozialbericht insbesondere an einer Stelle, die ich gerne zitieren möchte. „Problematisch ist es, ein Darlehen der Arge zur Finanzierung teurer Haushaltsgeräte oder Möbel“ - gemeint sind hier Bügeleiseisen oder ein kleiner Kühlschrank - „zu erhalten. Hierzu ist häufig ein Widerspruch erforderlich. Diese Verwaltungspraxis wird auch von den Mitarbeitern der GWA häufig beobachtet.“ Da dies neueren Untersuchungen zufolge gängige Praxis ist, dass diese Anträge erst einmal abgelehnt werden, muss die Frage nach der Redlichkeit im Umgang mit Menschen und deren Anliegen hinterfragt werden.
Hier schließt sich der Kreis. Vor allem Alleinerziehende sind hiervon betroffen und tragen das größte Armutsrisiko. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Hier muss man nicht nur wollen, hier muss man endlich einmal anpacken und etwas tun. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.