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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich, dass wir heute - wie ich hoffe, einstimmig - ein Gesetz verabschieden werden, das ein deutliches Signal für die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft gibt. Wir waren uns alle einig, dass der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung unabhängig von der Regierung arbeiten können muss. Daher ist es auch richtig und notwendig, dass dieses wichtige Amt ein Wahlamt des Parlaments wird.

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Menschen mit Behinderung können sich manchmal nicht so zu Wort melden wie andere, und darum brauchen sie eine kraftvolle Vertretung, die auf ihre Belange und Bedürfnisse aufmerksam macht und uns in der Politik immer wieder Wege aufzeigt, wie wir diesen Belangen und Bedürfnissen gerecht werden können. Diese Aufgabe hat der bisherige Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung wie ich finde, in herausragender Weise - wahrgenommen, und dafür bedanken ich und meine Fraktion uns sehr herzlich bei Herrn Dr. Hase.

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Mit dieser Entscheidung wird das Spannungsverhältnis aufgelöst, das aus der bisherigen Stellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung entstand – ja, entstehen musste -, wenn dieser als Teil der Exekutive gegenüber der Exekutive die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten musste.

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Dem amtierenden Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, und seinem ganzen Team danke ich sehr herzlich für seine bisherige Arbeit und ich freue mich - auch für meine Fraktion - auf die weitere Zusammenarbeit mit ihm. In den vergangenen 18 Jahren hat er durch seinen unermüdlichen Einsatz die Politik für Menschen mit Behinderung ganz entscheidend vorangebracht und mitgeprägt.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was beschließen wir heute? - In einfacher Sprache würde ich das so ausdrücken: Erstens. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung soll sich besonders um die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung kümmern.

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Zweitens. Der Landesbeauftragte soll dafür sorgen, dass es Menschen mit Behinderung nicht schlechter geht als anderen. Und mit der Gesetzesänderung von heute kümmert sich der Landesbeauftragte im Auftrag des Landtages um die Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein.

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Dies ist mein Versuch, in einfacher Sprache unsere heutige Gesetzesberatung zu erklären. Darüber hinaus will ich aber betonen, dass mit der heutigen Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gestärkt wird. Der Landesbeauftragte wird in Zukunft noch entschiedener darauf hinwirken können, dass in SchleswigHolstein gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen werden. Der Landesbeauftragte kann nun direkt auf die politischen Entscheidungen des Landtages einwirken und unsere Gesetzgebung aktiv begleiten.

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Der Landesbeauftragte wird auch in Zukunft eine Anwaltsfunktion für die Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein haben. Er wird auch weiter mit Praxistipps behilflich sein und Menschen bei der Eingliederung in Gesellschaft und Beruf unterstützen. Und überall, wo es auch in unserem Bundesland noch notwendig ist, wird er um Solidarität und um Verständnis für die Situation von Menschen mit Behinderung werben. Diese Aufgabe wird bisher ganz hervorragend von Ulli Hase geleistet, und wir wollen, dass Ulli Hase und sein Team diese Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können.

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Unsere heutige Entscheidung, die unabhängige Stellung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zu stärken, sollte auf kommunaler Seite als Signal verstanden werden, dass auf kommunaler Ebene ebenfalls die Rechte und Einflussmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung gestärkt werden.

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Wir brauchen auf kommunaler Ebene mehr Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderung. Wir brauchen ein Mehr an Einflussmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung, damit Barrieren überall abgebaut werden und es zumindest weniger Ungleichbehandlung gibt.

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Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung muss auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen aktiv gefördert werden. Hierzu gehört auch der umfassende Ansatz der Inklusion, den die Landesregierung fördert und in vielen Veranstaltungen ins Land getragen hat. In der nächsten Woche wird der „5. Dialog: Inklusion“ stattfinden und sich mit dem Thema Arbeit für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein beschäftigen beziehungsweise präziser formuliert - die Forderung „Arbeiten dort, wo andere auch arbeiten“ in den Mittelpunkt stellen.

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Eine moderne, eine inklusive Politik für Menschen mit Behinderung verbindet professionelles Handeln und ehrenamtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern - eine Politik, die immer davon bestimmt sein muss, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und selbstständig über ihre Geschicke entscheiden können.

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Schon 1996 haben wir die Hauptamtlichkeit der Aufgabe des Beauftragten für Menschen mit Behinderung hier durchgesetzt, und wir wollten schon damals diese Aufgabe beim Landtag ansiedeln, um die Unabhängigkeit zu stärken. Darin sah die SPD damals eine Schwächung ihrer Ministerin. Ich freue mich, dass der damalige Einwurf seitens CDU und FDP, die Beauftragten ganz abzuschaffen, nun out of time ist und dass nun alle Fraktionen gemeinsam eine neue Rechtsgrundlage für den Beauftragen für Menschen mit Behinderung schaffen wollen.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung ist im Alltag noch mancher Bewährung ausgesetzt. Im beruflichen Alltag kann sich eine Behinderung sogar zu einem manifesten Einstellungshemmnis auswachsen, wovon die überdurch

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Die Benachteiligung der Menschen mit Behinderung erledigt sich nicht von selbst, sondern bedarf der ständigen Beobachtung und Korrektur. Das ist ein Kernbereich unserer demokratischen Verfasstheit, wie sie im Grundgesetz steht. Sie ist die Aufgabe von uns allen. Die Berichte des Landesbeauftragten zeugen genau davon, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung kein abgegrenztes Spezialgebiet ist, sondern nur mittels aller Bürgerinnen und Bürger realisiert werden kann.

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Damit wird der Beauftragte für Menschen mit Behinderung beim Landtag angesiedelt, der ihn in Zukunft auch wählen wird. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung kann seiner Aufgabe nur adäquat nachkommen, wenn ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Freiheit gegeben ist. Diese ist aber nur dann gegeben, wenn er beim Gesetzgeber angesiedelt ist. Der Kostendruck in der Behindertenhilfe ist enorm, weshalb den Beauftragten die weitere Einbindung in die Verwaltung in eine schwierige Situation gebracht hätte.

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Im Entwurf des Landesaktionsplanes ist zum Beispiel zu lesen, dass Ausbildungsverträge von Menschen mit Behinderung kaum abgeschlossen werden, weil die meisten Arbeitgeber unsicher sind, Bedenken haben und sich nicht herantrauen. Es herrscht immer noch ein weit verbreitetes Unverständnis, Behinderung sei ein allgemeines körperliches, psychisches oder mentales Defizit und die Arbeitgeber scheuten die Verantwortung dafür.

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In Sachsen-Anhalt - das ist meine Überzeugung - existieren mit dem Landesbehindertenbeauftragten und dem Landesbehindertenbeirat gefestigte und bewährte Strukturen zur Wahrnehmung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. Auch das Landesbehindertengleichstellungsgesetz, das wir Ende 2010 verabschiedet haben, gewährleistet die Einbindung der Menschen mit Behinderung in die Zivilgesellschaft.

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Wir wollen genau das Gegenteil. Wenn wir die UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung umsetzen wollen – das ist das nächste Thema, das behandelt werden muss –, dann müssen wir doch genau das Gegenteil tun. Wir müssen doch erreichen, dass Menschen mit Behinderung nicht in stationären Einrichtungen versorgt werden und nur dort leben können, sondern dass sie in dezentralen, wohnortnahen ambulanten Einrichtungen versorgt werden, dass sie mitten im Leben stehen.

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In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf den Tag der Menschen mit Behinderung hinweisen. Ich freue mich, dass es nach über einem Jahr warten endlich gelungen ist, Menschen mit Behinderung im Landtag ein Forum zu geben. Erst wenn wir wirklich wissen, was und wie wir Behindertenpolitik in M-V betreiben wollen, sollten wir die Durchführung von Einzelmaßnahmen diskutieren.

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In dieser neuen Art und Weise an die Definition „Behinderung“ und „Menschen mit Behinderung“ heranzugehen, dafür ist nämlich mitnichten in irgendeiner Weise der medizinische Zustand Grundlage, was wir schon immer gesagt haben, das Medizinische kommt erst später,

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! „Leben, wie ich will“ - das wollen im Land Branden burg ungefähr 370 000 Menschen mit Behinderung - sicherlich genauso wie diejenigen ohne Behinderung. Ganz sicher sind diese 370 000 Menschen so verschieden in ihren Fähigkeiten, Einschränkungen, Wünschen, Vorstellungen und Problemen wie wir hier in diesem Raum.

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Beim Dienstagsgespräch am 5. Juli haben betroffene Vertrete rinnen und Vertreter von Vereinen und Verbänden deutlich ge macht, dass es noch viele Bretter und Balken zu bohren gibt. Angefangen damit, dass Menschen mit Behinderung nach wie vor nicht frei entscheiden können, wo und mit wem sie leben und vom wem sie welche Hilfeleistungen erhalten, ob sie am kulturellen Leben teilhaben oder einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen können, bis hin dazu, dass Kin der mit Behinderung es nicht leicht haben, in Regelschulen aufgenommen zu werden.

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Gerade in diesen frühen Phasen der kindlichen Entwicklung sind die Chancen am größten, dass die Förderung greift und dass pädagogisch-therapeutisches Handeln einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann, die Schwere der Behinderung im positiven Sinne zu beeinflussen. Da muss man natürlich die Frage stellen, inwieweit die Integration von Kindern mit Behinderung in wohnortnahen Regelkindergärten unter den im Moment herrschenden Bedingungen diesem Anspruch überhaupt gerecht wird. Für mich stellt sich auch die Frage, inwieweit die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindergärten, die eine ganz normale Erzieherausbildung durchlaufen haben, diese Aufgabe leisten können.

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So positiv wir Integration bewerten, dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass die Einzelintegration im Regelkindergarten nicht für alle Kinder mit Behinderung die beste Fördermöglichkeit ist. Gezielte intensive Förderung auf sehr hohem fachlichen Niveau kann geeignet sein, bei einem Kind mit Behinderung solche Voraussetzungen zu schaffen, die eine anschließende Einzelintegration sinnvoll erscheinen lassen. Manchmal ist Schonraumpädagogik eine Notwendigkeit, um ein Kind fit für die Integration zu machen. Auch Eltern brauchen bei den oft belasteten Familiensituationen einen Schonraum, ein Umfeld von Menschen mit gleichen Problemen.

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Sind wir doch einmal ehrlich: Wer nimmt hierzulande die Be lange der Menschen mit Behinderungen wirklich wahr? Auch wenn Herr Attila Weidemann für den RBB unter anderem im Landtag die Barrierefreiheit testet oder „Brandenburg Aktuell“ einen Beitrag über behinderte Kampfkünstler sendet - welcher Zuschauer ohne Behinderung nimmt dies bewusst wahr, nimmt dies zur Kenntnis und denkt darüber nach? Peinlich berührt schauen noch immer viele weg und gehen siegessicher davon aus, dass sie eine Behinderung nicht treffen kann. Aber kann man wirklich davon ausgehen? Sollte man sich wirklich erst damit befassen, wenn man selbst betroffen ist?

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noch Änderungen zu erreichen. Diese Aufzählung macht auch deutlich, dass wir uns für diese Änderungen sehr stark einge setzt haben. Es liegen damit sehr konstruktive Vorschläge auf dem Tisch, die verhindern sollen, dass wir bei dieser wichtigen Reform der Hilfe für Menschen mit Behinderung auf halbem Weg stehen bleiben. Die Erwartungen sind hoch, sie wurden auch von der Bundesregierung selbst durch einen sehr langen Prozess der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung ge weckt. Nun soll daraus Realität werden.

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busaufkommens die Bedürfnisse von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung? Welche Maßnahmen plant der Senat, damit Busreisenden mit Behinderung bis 2016 in Bremen eine ausreichende Anzahl rollstuhlgerechter, barrierefreier und vorrangig preisgünstiger Hotelzimmer zur Verfügung steht?

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Eine gehörlose junge Frau – wir haben das Thema „Behinderung“ vorhin gehabt –, die sich im Bereich der Maler hat ausbilden lassen, hat auf diesem Gebiet mit einer solchen Behinderung Höchstleistungen erreicht und einen Meistertitel erlangen können.

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Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Im Zusammenhang mit dieser Großen Anfrage wurde mir wieder einmal deutlich, wie sehr sich doch die Schicksale von Menschen mit Behinderungen unterscheiden. Die Bezeichnung „Menschen mit Behinderungen“ wird manchmal – auch von mir – so locker gebraucht, als wenn man damit sagen könnte, es gehe um eine feste Größe, beinahe um eine eigene Nationalität. Oft differenzieren wir noch, indem wir von Menschen mit einer geistigen oder eben von solchen mit einer körperlichen Behinderung reden. Hinzu kommen dann noch die mit einer schwerstmehrfachen Behinderung.

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betreut werden, stetig zunimmt. Gerade diese positive Entwicklung ist auch wieder eine Folge der Verankerung im Kinderbildungsgesetz. Diese sieht nämlich zum ersten Mal vor, dass Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung grundsätzlich gemeinsam gefördert werden.