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Ein Lösungsansatz für die bestehenden Probleme ist die Einführung eines Datenschutzmanagements. Wir brauchen eine Organisationsstruktur in der Verwaltung, die einen Datenschutz bereits eingebaut hat. Wir brauchen vordefinierte Verfahrensabläufe zu seiner Umsetzung, die Datenschutz und eine vernünftige Kommunikation zwischen dem IT-Bereich und den jeweiligen Fachbereichen zur Routine werden lassen.

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Wir wollen eine Regelung, die es schafft, Datenschutz und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Deshalb schlagen wir vor, analog zu anderen Bundesländern den Landesbeauftragten für den Datenschutz zusätzlich zu einem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zu machen.

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Vielleicht noch eine Anmerkung in eigener Sache! Es geht um den Landesbeauftratgen für Informationsfreiheit. Wir sind als Senatskommissar für den Datenschutz ja mittelbar involviert, weil wir uns auch verantwortlich fühlen für den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Wir wissen, dass wir in der derzeitigen Haushaltslage nur noch sehr begrenzte Mittel zur Verfügung haben, und deswegen bitte ich auch ernsthaft, in die Prüfung einzubeziehen, ob das jetzige Vorhaben in dieser Form auch zu Ende gebracht werden muss.

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Die Erfahrungen aus den durchgeführten Datenschutzkontrollen lassen den Schluss zu: Es fehlt nicht am Willen, den Datenschutz zu gewährleisten, wohl aber oftmals an einer dazu geeigneten Organisation und vernünftigen Kommunikation in den Verwaltungen. Wenn wir durch die Einführung des Datenschutzmanagements eine Datenschutzroutine erreichen, werden bisher oft fehlende - wie auch vom Rechnungshof kritisiert -, nicht fortgeschriebene Sicherheitskonzepte und Risikoanalysen der Vergangenheit angehören. Auch im Datenschutz werden Managementgesichtspunkte eingeführt werden müssen, weil sie sowohl zu einer besseren Qualität als auch zu niedrigeren Kosten führen werden. Ich werde mein Hauptaugenmerk daher in der Zukunft auf diesen Gesichtspunkt richten und danke dem Ausschuss für Inneres, dass er mich durch seinen Beschlussantrag in diesem Punkt unterstützt.

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Bei der Novellierung des Akteneinsichtsrechtsgesetzes werden wir selbstverständlich auch aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen haben. An dieser Stelle verweise ich darauf, dass wir dann auch eine gründliche Abwägung zwischen dem Datenschutz auf der einen Seite und dem Recht auf Akteneinsicht auf der anderen Seite vornehmen müssen. Ein aktuelles Beispiel ist hier bereits genannt worden, nämlich die Novellierung des Polizeigesetzes. Auch in diesem Zusammenhang werden wir noch einige Punkte zu besprechen haben, inwieweit etwa dabei der Datenschutz tangiert ist und inwieweit einerseits Einschränkungen von Grundrechten erfolgen müssen, um andererseits die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

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Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, meiner Meinung nach zeigt die wachsende Zahl der Beschwerden und insbesondere der Informationsanfragen von Betroffenen und Unternehmen, dass das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Fragen sowohl bei den betroffenen Menschen als auch bei den datenverarbeitenden Stellen stetig zunimmt. Nach Auffassung der Landesregierung machen sowohl der Tätigkeitsbericht der LDA als auch der aktuelle Bericht über die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich deutlich, dass der Datenschutz vor dem Hintergrund der wachsenden technischen Möglichkeiten immer mehr an Bedeutung gewinnt und wir ihm nur gemeinsam und unter Abwägung aller berührten Interessen gerecht werden können. Zu dieser Gemeinsamkeit bin ich bereit.

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Den Erwartungen der Wirtschaft wird durch die geplante Bündelung der Kontrollkompetenz auch künftig Rechnung getragen. Mit der Zusammenlegung der Kontrollzuständigkeiten beim Landesbeauftragten für den Datenschutz lässt sich die technische Kompetenz des Datenschutzbeauftragten für den privaten Bereich nutzbar machen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird mit den personellen und technischen Möglichkeiten – davon sind wir überzeugt –, die seine Behörde bisher hatte, den im öffentlichen Bereich vorhandenen hohen Beratungs- und Schulungsstandard auch auf den nichtöffentlichen Bereich erweitern und übertragen. Die Erfahrungen mit der gebündelten Kontrollkompetenz sind in den Bundesländern, in denen die Datenschutzbeauftragten auch den privaten Bereich kontrollieren, ausnahmslos gut gewesen, sowohl bei den Bürgerinnen wie auch bei den privaten Unternehmen. Aus diesem Grunde wird die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.

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Die Frage, ob nur durch diese Konstruktion die Unabhängigkeit des Datenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern gesichert sein kann, ist berechtigt. Man wird nicht sagen können, dass die bisherige Regelung, dass der Datenschutz für den privaten Bereich beim Innenministerium lag, die Unabhängigkeit gefährdet hat, das wird man wohl nicht sagen können, aber beide Regelungen sind denkbar. Wir folgen jetzt neu, also mit diesem Beschluss, solchen Bundesländern wie Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und weiteren, die den Datenschutz für den privaten Bereich bereits aus der Exekutivverwaltung herausgenommen haben. Viele andere Länder, zu denen wir bis heute gehört haben, haben diese Aufgabe in der Landesregierung und werden sie wohl auch eine Reihe von weiteren Jahren dort behalten. Ich sage ausdrücklich, beide Regelungen sind auch unter dem Aspekt der Unabhängigkeit, aus meiner Sicht jedenfalls, denkbar.

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Drittens. Noch eine Anmerkung zum Datenschutz. Im Gesetzentwurf steht beispielsweise in Artikel 11 Absatz 2 Satz 2, dass für bestimmte Fälle der Zugang aus Datenschutzgründen zu beschränken ist, wenn kein öffentliches Interesse überwiegt. Nach unserer Auffassung ist in diesen Fällen, wenn kein öffentliches Interesse überwiegt, der Zugang aus Datenschutzgründen nicht zu beschränken, sondern dann wäre der Zugang ganz verboten. Bei der ersten Durchsicht dieses Gesetzentwurfs scheint mir der Datenschutz nicht hinreichend berücksichtigt worden zu sein.

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Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Sechsten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2003 sowie Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde – Drucksache 4/1294 –

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Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass am Donnerstagnachmittag zu Beginn der Sitzung die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 34 bis 36, 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Rechtsausschusses dazu, behandelt werden. Hierzu ist interfraktionell vereinbart, gemäß Paragraph 28 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Sachverständigen hinzuzuziehen und ihn während der Beratung – im Anschluss an die Berichterstatterin – zu hören.

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das sowohl den Datenschutz als auch die notwendige Rechtsverbindlichkeit gewährleistet. Die auf die Bedürfnisse des Versorgungsamtes abgestimmte Software und der zum Einsatz kommende Server sorgen für einen technischen Standard, der den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz in vollem Umfang genügt. Auch der Bund sowie 13 weitere Bundesländer wenden diese E-Government-Software an.

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Meine Damen und Herren, der 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2005, Drucksache 16/578, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 38. Sitzung am 20. April 2005 und die Stellungnahme des Senats zum 27. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 30. August 2005, Drucksache 16/737, in ihrer 45. Sitzung am 15. September 2005 an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/944 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will schon noch einmal darauf hinweisen, gerade weil Sie die Problematik Datenschutz angesprochen haben: Es geht nicht um eine einfache statistische Erhebung. Es geht darum herauszufinden, wo die Interessenlagen von Unternehmen mit Migrationshintergrund sind. Die sind, und das kann man sich schon vorstellen, ohne die Untersuchung zu haben, mit Sicherheit anders als diejenigen, die solche Unternehmen haben, die von Deutschen in Deutschland gemacht werden. Diese Unterschiede herauszufinden ist nicht eine Frage der Statistik. Darum geht es mir nicht, und darum ist es damals auch der CDU in diesem Bericht nicht gegangen. Es geht darum, eine Untersuchung anzufertigen, die, wie gesagt, mit wissenschaftlichen Methoden möglich ist, eine sozioökonomische Untersuchung zu machen, um den Kenntnisstand für diesen Wirtschaftsbereich deutlich zu erhöhen. Das hat mit Datenschutz dann so gut wie gar nichts zu tun.

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat mich beauftragt, über das Ergebnis seiner Beratungen zu berichten, die sich auf die nachfolgenden Punkte konzentrieren werden: erstens, Bestellung von behördlichen Datenschutzbeauftragten, zweitens, Umgang mit den Ergebnissen des 26. Jahresberichts, drittens, Überprüfung der Telekommunikationsüberwachung, viertens, Informationssystemanzeigen auf Web-Basis statt Niedersächsisches Vorgangsbereitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informations-System, fünftens, Datenschutz im Notariat, sechstens, Stoffwechsel-Screening bei Neugeborenen, siebtens, Einführung der elektronischen Arbeitszeiterfassung, achtens, Steuerzahler in der informationellen Zwangsjacke und Steuerehrlichkeit, aber mit Datenschutz, neuntens, Erlaubnis erweiterter Datenbeschaffung durch die GEZ, Gebühreneinzugszentrale für Rundfunk- und Fernsehgebühren.

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Drittens: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in sechs zufällig ausgewählten Notariaten, die sich auf freiwilliger Basis beteiligten, etliche datenschutztechnische Unzulänglichkeiten festgestellt. Nach dem Bremischen Datenschutzgesetz ist die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in den Notariaten verpflichtend. Die Bremer Notarkammer hat inzwischen auf die Beanstandungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz reagiert und ihre Mitglieder mit einem Kammer-Rundschreiben vom 3. ebruar 2006 auf das für die im Land Bremen täti en Notarinnen und Notare geltende Bremische Da-tens hutzgesetz hingewiesen. Außerdem wurde gemäß Paragraph 7 a Absatz 1 Bremisches Datenschutzgesetz ein Datenschutzbeauftragter für die Notarkammer bestellt. Zudem beabsichtigt die Notarkammer, den Notariaten weitere Informationen und Handlungsanleitungen zukommen zu lassen.

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Aber auch die Medien interessieren sich für ihre Leser für das Thema Datenschutz. Ich habe im Anhang zum 27. Jahresbericht die Themen, die in den Printmedien in Bremen und Bremerhaven behandelt wurden, aufgelistet. Es sind rund 100 Einträge, oder anders formuliert: Fast zwei Mal in der Woche ist der Datenschutz Thema in der lokalen Presse.

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Die Notwendigkeit – das hat auch der Datenschutzbeauftragte noch einmal gesagt – einer parlamentarischen Debatte zeigt, dass der Datenschutz, nachdem wir das Gesetz auf den neuesten Stand gebracht haben, zwar in der Bremer Verwaltung ein anerkanntes Regelungsziel ist, diesem in der Praxis jedoch nicht immer eine angemessene Bedeutung beigemessen wird. Die vordergründigste Aufgabe des Bereichs Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Kenntnisnahme. Neben den immer wieder vorkommenden Nachlässigkeiten im Umgang mit den Daten bergen bestimmte Organisationsformen das Risiko unberechtigter Zugriffe, wie zum Beispiel die Vorschrift der Gebührenfreiheit. Wir haben, glaube ich, zwei oder drei Mal darüber im Rechtsausschuss gesprochen.

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Lassen Sie mich aber zum Schluss noch zum Datenschutz zurückkommen! Datenschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Umweltschutz, nur, schmutziges Leitungswasser und verpestete Luft würden wir sofort merken, sie würden uns sofort auffallen. Daten und Informationen hingegen, die unsere sachlichen, persönlichen Verhältnisse, Neigungen und Vorlieben abbilden, ja sogar gegebenenfalls hinter unserem Rücken, also ohne unser konkretes Wissen entstanden sind, lassen sich in mannigfacher Verknüpfung hervorragend für auf uns zugeschnittene Datenprofile auswerten und nutzen, ohne dass wir es merken.

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Datenschutz wird bei uns nicht als parteipolitisches Thema diskutiert, sondern wir ziehen in vielen Fragestellungen, glaube ich, an einem Strang. Datenschutz ist eine der Kernaufgaben des Staates in einer Gesellschaft, die sich von der Industriegesellschaft zur Informationsgesellschaft weiterentwickelt. Wer hätte in den siebziger Jahren ahnen können, welchen Umfang die private Nutzung des Internets inzwischen hat und in welchem Umfang heute Verbraucherdaten von Unternehmen erfasst, gespeichert und ver

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Ich freue mich, dass wir heute Gelegenheit hatten, den Datenschutzbeauftragten hier persönlich zu hören. Es hat mich besonders beeindruckt, wie vielfältig die Aufgaben sind, die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern an ihn herangetragen werden, die sich mit ihren Sorgen und Nöten, was Datenschutz betrifft, an ihn wenden. Ich glaube, damit, dass wir das so gemacht haben, haben wir für den Datenschutz auch einiges Gutes getan, und ich würde mich freuen, wenn wir auch in Zukunft dazu übergehen wür

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Es reicht nicht, den Arbeitgebern etwas zu verbieten oder zu erlauben. Im Idealfall gelingt es uns, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen, das den Rahmen für eine kooperative Unternehmenskultur im Datenschutz schafft. Ich kenne eine Reihe von Unternehmen, in denen eine hohe Sensibilität für den Datenschutz besteht und in denen im Verhältnis zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft eine Vertrauenskultur herrscht. Diese Vertrauenskultur gilt es mit einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu verstärken.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Turnusmäßig stellt uns die Landesdatenschutzbeauftragte den Tätigkeitsbericht vor. Somit hatten wir in den vergangenen Wochen Gelegenheit, uns schon umfassend mit dem Thema „Datenschutz in Brandenburg“ zu befassen. Sie hat uns aufgeschrieben, dass es gerade im Bereich Datenschutz und Datensicherheit noch einiges zu tun gibt.

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Ansonsten möchte ich noch den Datenschutzbeauftragten lobend erwähnen. Ich glaube, die Rolle des Datenschutzes in solchen Fällen ist ja ein bisschen die, dass man ihn sehr schnell zum Sündenbock macht: Man hätte ja helfen können, man hätte etwas tun können, wenn es nicht diesen blöden Datenschutz geben würde, der dann alles verhindert und im Prinzip schuld ist, dass man die Informationen nicht weitergibt. Ausgerechnet der Datenschutzbeauftragte macht in seiner Stellungnahme deutlich, und zwar sehr, sehr deutlich, dass es eben nicht die Datenschutzregelungen waren, die hier die entscheidenden Schritte der Behörden verhindert haben, sondern dass man diesen Informationsaustausch, der notwendig gewesen wäre, aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen hätte einleiten können. Machen Sie also nicht den Datenschutz zum Sündenbock, er ist hier nicht der entscheidende anzusprechende Bereich, sondern ziehen wir die entsprechenden Konsequenzen daraus!

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Sie haben auch gesagt, Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Da haben Sie völlig recht. Aber, wenn Sie die Frage aufwerfen, wie es mit dem Datenschutz ist, will ich sagen, dass es dort eine gewaltige Fehlentwicklung in unserer Gesellschaft gibt, die noch überhaupt nicht von den politischen Parteien aufgegriffen worden ist. Wir sind ja alle ausspioniert, ständig, rund um die Uhr! Hat das irgendjemand schon mal aufgegriffen? Das ist für mich eine Fehlentwicklung der Gesamtgesellschaft, die wirklich politisch irgendwann einmal angegangen und reguliert werden muss. Das gehört für mich zu dem ganzen Komplex mit dazu!

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Die Nutzung der elektronischen Informations- und Kommunikationstechnik wird zukünftig nicht nur im Meldewesen eine herausragende Rolle spielen. Ich nenne hier nur das Stichwort „E-Government“. In diesem Zusammenhang weise ich nochmals ausdrücklich auf den Hinweis des Landesbeauftragten für den Datenschutz hin, dass eine elektronische Datenübermittlung nur dann zulässig ist, wenn durch Verordnung des zuständigen Fachministeriums entsprechende Regelungen zur Form und Ausgestaltung des Verfahrens getroffen worden sind. Dabei hat die Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutz höchste Priorität. Ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause einig.

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Entsprechend Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes wählt heute der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Anwendung von § 77 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung geheim, also mittels Stimmzettel, durchzuführen.

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IT-Sicherheit und Datenschutz sind aber auch aus einem anderen Grund wichtig. IT-Sicherheit und Datenschutz sind wichtig, um das Funktionieren einer unabhängigen Justiz zu gewährleisten. Ein Richter oder eine Richterin muss sich darauf verlassen können, dass die elektronische Akte nicht von Unbefugten manipuliert werden kann. Ebenso muss er oder sie sicher sein, dass seine oder ihre entscheidungsvorbereitenden Notizen nicht von Unbefugten mitgelesen werden können. Auch muss ein Richter sich darauf verlassen können, dass seine Leistung nicht danach beurteilt wird, in welchen elektronischen Rechtsquellen er recherchiert und auf welche Weise er seine Entscheidungen relational vorbereitet.

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Ganz zum Schluss ein paar Sätze zum Datenschutz! Es gibt dazu einen Antrag von Herrn Wedler, er möchte, dass wir dort mehr Mittel einsetzen. Wir haben das im Rechtsausschuss diskutiert. Herr Ravens hat das als unser Berichterstatter in den Hauhalts- und Finanzausschuss mitgenommen. Es gab dann dazu eine Stellungnahme des Finanzsenators, der sagte, das geht nicht! Wir haben am Ende akzeptieren müssen, dass im Rahmen dieses Haushalts eine weitere Zurverfügungstellung von Mitteln für den Datenschutz nicht möglich ist. Aber wir sehen auch, dass hier, was Einsparmöglichkeiten angeht, ein Ende erreicht ist.

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Datenschutz hoch, aber wenn ein Vertrag diskutiert wird, der natürlich auch Rechte Dritter berührt, da scheint Datenschutz für Sie überhaupt keine Rolle zu spielen. Sie wollen das am liebsten in der Zeitung austragen die ganze Geschichte.

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Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie sich da nur auf die EU berufen, Herr Remmel. Ausgerechnet die Grünen, die das Thema Datenschutz ganz, ganz hoch hängen! Sie sollten lieber beim Datenschutz anfangen, wenn es darum geht, Verbrecher zu fangen.