Johanne Modder
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Hirche, Sie haben in Ihren Ausführungen
zumindest eingeräumt, dass die Gefahr bestehe, dass EU-Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro verfallen werden, wenn bis Ende 2008 die 220 Millionen Euro nicht verbaut sein werden, und dass diese Mittel dann für andere Projekte verwendet werden. Ich frage Sie: Wie wollen Sie die sich dann auftuende Finanzlücke schließen, und von welchen Projekten sprechen Sie?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die interkommunale Zusammenarbeit wird von allen Fraktionen dieses Hauses, wie die Ausschussberatungen gezeigt haben, als ein wichtiger und sicherlich noch ausbaufähiger Handlungsansatz angesehen.
Dabei sind wir auch überhaupt nicht auseinander.
Allerdings - hier wiederhole ich mich - ist die interkommunale Zusammenarbeit für unsere Kommunen kein neues Instrument und bereits in vielen Politikfeldern fest verankert. Also bleiben die Fragen, was Sie mit diesem Antrag anschieben wollen und in welche Politikfelder Sie eingreifen wollen.
Ich versuche, die Diskussion zusammenzufassen. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, sprechen in Ihrem Antrag von strukturellen Problemen, die durch interkommunale Zusammenarbeit gelöst werden können. Sie sprechen von der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung, die Sie sich allerdings ohne verstärkte interkommunale Zusammenarbeit nicht vorstellen können, und von einer echten Alternative zur Gebietsreform. Mit anderen Worten: Entweder nehmen die Kommunen die Anreizsysteme zur interkommunalen Zusammenarbeit an, oder aber? Ja, oder was? Nichts anderes sagt Ihr Antrag im Kern aus: Entweder zieht die Freiwilligkeit, oder Sie müssen andere Formen finden.
Meine Damen und Herren, wie bereits bei der Einbringung Ihres Antrages im Januar-Plenum er
wähnt, hatten wir zu dieser Thematik eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Die Antwort der Landesregierung ist uns - wen wundert es? - erst nach der Debatte hier im Plenum zugegangen. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sagen, dass diese Antwort schon etwas präziser ist und damit Ihren Antrag gegenstandslos macht.
- Ach doch. Herr Biallas, auch wenn es ein bisschen wehtut. Aber das ist so.
Danach wurde das Gutachten des Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften vom Juni 2006 ausgewertet. Einem Vorschlag von Professor Dr. Hesse wurde gefolgt. Dieser Vorschlag beinhaltete, durch Anreizsysteme die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Die Landesregierung kommt diesem Anliegen in den nächsten drei Jahren durch Bereitstellung von jeweils 300 000 Euro nach. Die erforderlichen Maßnahmen sollen mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden, und im Frühjahr des Jahres soll auf vier regionalen Veranstaltungen für die interkommunale Zusammenarbeit geworben werden. Die Regierungsvertretungen werden Organisationsunterstützung und Managementhilfen in der Planungsphase leisten. Herr Biallas, Sie sehen also, Ihr Antrag ist, auch wenn es weh tut, von der Wirklichkeit eingeholt. Von daher wäre es aus unserer Sicht konsequent gewesen, den Antrag zurückzuziehen.
Da Sie dies aber nicht tun, möchte ich hier noch einen letzten, aber nicht unwichtigen Punkt ansprechen. Sie betonen immer und immer wieder, dass Sie auf die Freiwilligkeit setzen und nichts von oben vorgeben wollen. Sie betonen das allerdings so oft, dass man schon wieder misstrauisch wird, was insbesondere für unsere Kommunen gilt. Was ist, wenn die Freiwilligkeit an ihre Grenzen stößt und Sie damit den erhofften Erfolg nicht erreichen? Werden Sie die interkommunale Zusammenarbeit in der Form steuern, dass sich die bereits heute offensichtlichen regionalen Disparitäten
nicht weiter verstärken? Was wird angedacht, wenn sich genau diejenigen der Freiwilligkeit entziehen, die aufgrund struktureller Probleme Handlungsbedarf hätten? Es stellt sich also die Frage: Werden Sie, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreicht, regulierend eingreifen, Ja oder Nein? Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie uns schuldig.
Danke schön. - Wir werden den Antrag wegen seiner nicht mehr gegebenen Aktualität ablehnen. Die Antwort der Landesregierung zu diesem Thema war sehr viel aufschlussreicher als dieser nichtssagende Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich die Überschrift Ihres Entschließungsantrags las,
glaubte ich noch, dass wir hier über einen Antrag zu beraten hätten, in dem endlich konkretisiert wird, wie sich die Regierungsfraktionen die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vorstellen und wie sie die im Haushalt bereitgestellten Mittel sinnvoll und zielführend einsetzen wollen.
Doch was uns hier unter diesem Antrag präsentiert wird, ist an Unkonkretem nicht zu übertreffen
und macht eigentlich sehr deutlich, wie hilflos Sie in diesem Bereich unterwegs sind. Dieser Antrag hat nur ein einziges Ziel, nämlich der Öffentlichkeit und unseren Kommunen vorzutäuschen, Sie seien an dem Thema der interkommunalen Zusammenarbeit ernsthaft dran. Doch leider weit gefehlt! Sie werfen mit Ihrem Antrag mehr Fragen auf als Sie Antworten geben.
Meine Damen und Herren, damit wir uns nicht missverstehen: Auch wir halten die interkommunale Zusammenarbeit für einen wichtigen Handlungsansatz, der sicherlich noch ausbaufähig ist.
Allerdings sind Kooperationen kein neues Phänomen. Die bisherigen Kooperationen zeigen uns auch, wo die Grenzen der Zusammenarbeit sind und wo vor allen Dingen die Freiwilligkeit an ihre Grenzen stößt. Herr Professor Dr. Hesse hat Ihnen das in seinem Gutachten zum Nachlesen aufgeschrieben. Mir werden Sie es ohnehin nicht glauben.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie hätten sich allerdings bei Ihrem Täuschungsversuch etwas mehr Mühe geben können.
Noch besser wäre es gewesen, Sie hätten uns und sich selber diesen Entschließungsantrag erspart,
und zwar deswegen, weil er substanzlos ist und darüber hinaus auch noch besonders deutlich macht, dass nicht nur Sie, sondern auch die Lan
desregierung hier immer noch keine klaren Vorstellungen haben. Ansonsten müssen wir die Landesregierung doch nicht extra auffordern - nein, Entschuldigung: die Landesregierung bitten -, das Gutachten von Herrn Professor Hesse auszuwerten und einen Maßnahmenkatalog vorzulegen.
Meine Damen und Herren, nur zur Klarstellung: Wir reden hier über ein Gutachten, das bereits seit dem 19. Juni letzten Jahres vorliegt. Wir hatten dazu im November eine Anfrage gestellt, die - wen wundert’s? - leider noch nicht beantwortet ist. Wie wir heute bestätigt bekommen, wissen Sie immer noch nicht,
wie Sie mit diesem Gutachten umgehen wollen.
Meine Damen und Herren, in Ihrem Entschließungsantrag bitten Sie die Landesregierung, über die Regierungsvertretungen Organisationsunterstützung und Managementhilfen für die Kooperationen zu leisten und dafür gegebenenfalls die personellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Allein diese Bitte ist für mich ein Witz, weil genau dies heute zu den Aufgaben gehört, die für die Regierungsvertretungen damals formuliert worden sind. Sie hätten also nur ins Internet gucken müssen, um zu wissen, dass dies schon zu den Aufgaben der Regierungsvertretungen gehört. Was also wollen Sie uns damit sagen?
Wollen Sie uns damit sagen, dass die Regierungsvertretungen hier nicht ordentlich aufgestellt sind und dafür mehr Personal brauchen? Dann stellt sich natürlich die Frage, ob diese Personalkosten auf die 300 000 Euro angerechnet werden.
Außerdem bitten Sie die Landesregierung, ressortübergreifend die Ressourcen zu bündeln, damit die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt wird. Was genau meinen Sie damit? Gibt es etwa in der Landesregierung Fachstränge, die nicht miteinander kooperieren?
Meine Damen und Herren, wir teilen durchaus Ihre Auffassung, wenn Sie von kooperationsfreundlichen Rahmenbedingungen oder von der Intensivierung des Informationsaustausches sprechen. Allerdings weise ich auch auf die Problemfelder der interkommunalen Zusammenarbeit hin.
Bereits angesprochen wurden hier die EU-Vorgaben bezüglich der Wettbewerbsneutralität und der Umsatzsteuerpflicht sowie des europäischen Vergaberechts. Sie blenden diese Probleme völlig aus, wodurch die Kosteneinsparungen völlig in Frage gestellt werden.
- Wenn Sie etwas Sinnvolles beitragen können, dann melden Sie sich einfach mit dem kleinen Kärtchen beim Präsidium.
In Ihrem Antrag heißt es u. a.:
„Für die Zukunft ist kommunale Selbstverwaltung ohne verstärkte interkommunale Kooperation nur schwer vorstellbar. Die interkommunale Zusammenarbeit bietet eine Alternative zur wiederholt geforderten Gebietsreform.“
Das klingt schon fast wie eine Drohung. Was wollen Sie denn machen, wenn die interkommunale Zusammenarbeit als Alternative scheitert? Ich frage ernsthaft: Was machen Sie dort, wo Sie mit der Freiwilligkeit nicht weiterkommen und an die Grenzen der Freiwilligkeit stoßen?
In welchen Bereichen oder auch in welchen Regionen wollen Sie die interkommunale Zusammenarbeit fördern, oder wollen Sie mit Anreizsystemen den Druck auf die Freiwilligkeit erhöhen?
- Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Sie haben den Antrag gestellt, nicht wir.
Oder wollen Sie die fördern, die ohnehin schon an der Spitze der Bewegung stehen, und damit die regionalen Disparitäten verstärken? Oder muss die Landesregierung nicht doch in bestimmten Bereichen regulierend eingreifen? Oder wollen Sie lediglich einzelne Modellprojekte der interkommunalen Zusammenarbeit fördern?
Dann wäre allerdings die berechtigte Frage angebracht, ob Sie ernsthaft glauben, dadurch die Leistungs- und damit die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen sichern zu können.
Oder greifen Sie vielleicht doch den Vorschlag von Herrn Professor Dr. Hesse auf, ein Anreizsystem mit Projektbezug zu schaffen sowie eine finanzielle Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften zu initiieren?
Meine Damen und Herren, ich hoffe, meine Ausführungen zu Ihrem Antrag machen deutlich, auch wenn Sie nicht gern zugehört haben, wie stümperhaft und nichtssagend dieser Antrag ist.
Sie geben mit Ihrem Entschließungsantrag offen den Handlungsbedarf zu. Ich hoffe, wir werden irgendwann einmal dieses Thema angehen können
und die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen - darum geht es zumindest der SPD - ernst nehmen und daran arbeiten. Also ziehen Sie entweder Ihren Entschließungsantrag zurück,
oder machen Sie konkrete Vorschläge, damit wir vernünftig beraten können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich hatte ich mir einen schönen Redebeitrag vorbereitet, aber aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass der Herr Minister auf die wesentlichen Punkte eingegangen ist, möchte ich uns allen ersparen, dass ich das wiederhole und vielleicht nur in andere Worte fasse.
- Herr Coenen, auch Sie hätten klatschen können.
Ich fasse mich deshalb kurz und weise lediglich noch auf zwei wesentliche Dinge hin:
Erstens. Wir haben in Niedersachsen Regelungsbedarf, auch wenn aufgrund der Föderalismusreform der Bund zukünftig allein für das Meldewesen zuständig sein wird, weil es hier noch Verfahrensfragen zu klären gibt. Die Erfahrung zeigt, dass das dauern kann.
Zweitens. Wir müssen die Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes in das Landesrahmengesetz umsetzen, auch vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Januar 2007 die Rückmeldung verbindlich nur noch elektronisch erfolgen darf. Der Minister hat darauf hingewiesen.
Die Nutzung der elektronischen Informations- und Kommunikationstechnik wird zukünftig nicht nur im Meldewesen eine herausragende Rolle spielen. Ich nenne hier nur das Stichwort „E-Government“. In diesem Zusammenhang weise ich nochmals ausdrücklich auf den Hinweis des Landesbeauftragten für den Datenschutz hin, dass eine elektronische Datenübermittlung nur dann zulässig ist, wenn durch Verordnung des zuständigen Fachministeriums entsprechende Regelungen zur Form und Ausgestaltung des Verfahrens getroffen worden sind. Dabei hat die Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutz höchste Priorität. Ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause einig.
Meine Fraktion hätte es allerdings gerne gesehen, wenn man den Vorschlägen des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes gefolgt wäre, nämlich Regelungen, die das Prüfverfahren des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Ablehnung der Auskunftserteilung näher bestimmt hätten, und auch eine Klarstellung des Geltungsbereiches bei
Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen in § 29 aufgenommen hätte. Leider wurde dem nicht gefolgt. Kurz und gut: Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf feststellen, dass der hier zur abschließenden Beratung vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen nicht mehr viel mit dem Ursprungsantrag vom Februar dieses Jahres zu tun hat. Das, meine Damen und Herren, ist auch gut so.
Allerdings sind Sie auch von der Wirklichkeit nicht nur eingeholt, sondern bereits überholt worden; denn beide Projekte - Nordergründe und Riffgat haben ihre landesplanerische Feststellung bekommen, sodass das Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist. Wir hätten daher von Ihnen erwartet, dass Sie Ihren Antrag aufgrund der veränderten Sachlage zurückziehen. Nachdem ich gerade dem Kollegen Biestmann zugehört habe, meine ich, dass Sie auf einer anderen Veranstaltung waren, Herr Biestmann.
Meine Damen und Herren, seit Oktober 2002 gibt es den Planungsauftrag, für die Zwölfseemeilenzone geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung zu ermitteln, entgegenstehende öffentliche Belan
ge zu konkretisieren sowie die Netzanbindung geordnet abzustimmen und räumlich zu bündeln. Die festgelegten Eignungsgebiete - das ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig - mit Ausschlusswirkung werden im Landes-Raumordnungsprogramm abgesichert. Es ist in diesem Hause völlig unstrittig, dass es bei Vorhaben solchen Ausmaßes berechtigte Bedenken aus den Bereichen Schiffssicherheit, Naturschutz, Fischerei und auch Tourismus gibt. Aber Sie wissen genauso wie ich, dass die Genehmigungsverfahren für diese Vorhaben hochkomplex sind und ein unglaublich schwieriges Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren mit sich bringen.
Da Sie aber nach wie vor bei diesem - wenn auch abgeschwächten - Antrag bleiben, kann ich es Ihnen nicht ersparen, Sie auf ein paar Punkte aufmerksam zu machen.
Meine Damen und Herren, baurechtlich zählen Windenergieanlagen zu den nach § 35 des Baugesetzbuches privilegierten Vorhaben. Sie alle kennen die Diskussion dazu über Windenergieanlagen an Land. Durch das Ausweisen von Eignungsgebieten wird es ermöglicht, die Rechtswirkung nach § 35 zur Privilegierung einzugrenzen, indem Kriterien für die Nichteignung festgesetzt werden. Mit der Festlegung von zwei Eignungsgebieten zur Erprobung der Windenergienutzung auf See, nämlich Nordergründe und Borkum-Riffgat, ist die Zulassung weiterer Anlagen an anderer Stelle innerhalb der Zwölfseemeilenzone ausgeschlossen. Die Festlegung - das hat Herr Biestmann erwähnt - der Eignungsgebiete endet mit Ablauf des 31. Dezember 2010. Danach erstreckt sich die Ausschlusswirkung auf die gesamte Zwölfseemeilenzone.
Bereits vor acht Jahren wurde bei den ersten Überlegungen angestrebt, die beiden Gebiete Nordergründe und Borkum-Riffgat als geeignet anzusehen, weil sich dort die Konflikte erkennbar minimieren. So lauteten auch die Aussagen Ihres Ministeriums beim Erörterungstermin im Februar in Oldenburg. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden die vorgesehenen zwei Eignungsgebiete erheblich verkleinert. Wesentliche Gründe hierfür waren die Belange des Schiffsverkehrs und der Hafenwirtschaft, der Küstenfischerei, des Tourismus sowie der Schutzanspruch bedeutsamer Vogellebensräume im Küstenmeer.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie noch auf ein weiteres Faktum aufmerksam machen.
Laut Pressemitteilung vom 10. Mai 2006 hat der Windkraftprojektierer EnergieKontor AG aus Bremen einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt. Für BorkumRiffgat wird er im Moment vorbereitet und in der nächsten Woche eingereicht. Die landesplanerische Feststellung liegt bereits seit dem 12. Dezember 2003 vor. Für Borkum-Riffgat wurde die landesplanerische Feststellung Mitte März erteilt. Somit ist für beide Windparks das Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Damit wurden Vertrauensschutz und Planungssicherheit geschaffen.
Niedersachsen als Küstenland ist das führende Windenergieland, und das muss auch so bleiben.
Im Zusammenhang mit der Windenergiegewinnung konnten allein in Niedersachsen bereits 10 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Bei der Offshorewindenergie werden weitere 5 000 Arbeitsplätze für Niedersachsen erwartet. Im Offshoremarkt schlummern riesige Potenziale. Wir müssen allerdings höllisch aufpassen, dass wir in diesem Bereich nicht abgehängt werden. Denn es gibt zwar viele Planungen, einige Genehmigungen, aber leider bisher noch keine realisierten Offshoreprojekte. Maschinenbau, Elektroindustrie und maritime Wirtschaft stehen längst in den Startlöchern. Denn mehr als die Hälfte aller Investitionen und Arbeitsplätze werden bei den Gründungsspezialisten, Seekabelverlegern, Baufirmen, Werften, Logistikund Wartungsunternehmen entstehen.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, wenn Sie ehrlich wären, dann würden Sie zugeben, dass Sie grundsätzlich gegen diese Erprobungsstandorte innerhalb der Zwölfseemeilenzone sind und krampfhaft versuchen, die Projekte zu verzögern oder gar zu verhindern. Aufgrund der bereits genehmigten Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sowie der an anderer Stelle bereits betriebenen Windparks im Offshorebereich lassen Sie an der Notwendigkeit einer Erprobung innerhalb der Zwölfseemeilenzone zweifeln. Genau das ist der Punkt, um den es Ihnen wirklich geht.
Der Ausbau der Windenergienutzung in der Nordsee ist eine riesige technische Herausforderung. Wir halten daher die anlagenbau- und betriebstechnische Erprobung innerhalb der Zwölfseemeilenzone für erforderlich. Genau das hat auch Ihre eigene Landesregierung im Verfahren bestätigt.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, bekennen Sie sich endlich zu diesem Wirtschaftszweig, und versuchen Sie nicht weiterhin, durch Bedenken und weitergehende Anforderungen diese Projekte zum Erliegen zu bringen! Nehmen Sie endlich die Fakten zur Kenntnis! Meine Fraktion wird Ihren Antrag ablehnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten unseren Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikerinnen eine Menge Ärger ersparen können und es hätten auch keine Gerichte bemüht werden müssen, wenn seitens der CDU und FDP etwas mehr Sorgfalt an den Tag gelegt worden wäre.
Allmählich müssen Sie sich doch einmal selbst fragen, ob Sie Ihre Arbeitsweise, die immer wieder und vor allem immer häufiger ganz gravierende Fehler an den Tag bringt, nicht zu überdenken ist. Schnell gemacht ist eben nicht immer gut gemacht.
Meine Damen und Herren, - -
- Ach, Herr McAllister, Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass Sie den Änderungsantrag eingebracht haben und das nicht bedacht haben. Dann stehen Sie doch auch zu Ihrem Fehler!
- Sie können sich gerne zu Wort melden.
Meine Damen und Herren, bei der Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechtes im April dieses Jahres ist den Regierungsfraktionen von CDU und FDP ein folgenschwerer Fehler
unterlaufen, der landauf, landab in den Kommunalparlamenten für erhebliche Aufregung sorgte. Bei der Änderung der Ausschussbesetzung wurde das Verteilungsverfahren von d’Hondt auf HareNiemeyer geändert, ohne dass eine Übergangsbestimmung vorgesehen wurde. Das bewirkte rein rechtlich gesehen den sofortigen Übergang zum Verfahren Hare-Niemeyer.
Dieses Besetzungswirrwarr wurde dann noch durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg verschärft. Das Verwaltungsgericht vertrat nämlich die Auffassung, dass allein der Umstand, dass sich aus der gesetzlichen Änderung des Verfahrens der Sitzverteilung eine andere Besetzung der Fachausschüsse ergebe, zu deren Neubildung führen müsse. Diesen Beschluss hat allerdings das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 10. Oktober 2005 aufgehoben und festgestellt, dass nur die tatsächliche Änderung der Stärkeverhältnisse im Rat einen Anspruch auf Neubesetzung auslöst. Dort heißt es: Voraussetzung für eine Neubesetzung eines Fachausschusses ist, dass seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Rates entspricht.
Meine Damen und Herren, wir sind uns, denke ich, in großer Mehrheit darüber einig, dass das von den Regierungsfraktionen bevorzugte Auszählungsverfahren Hare-Niemeyer erst mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2006 gelten kann und wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetz wieder Klarheit schaffen und das Auszählungsverfahren HareNiemeyer definitiv erst mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2006 gilt.
Auf die zwischendurch mal von Ihnen vorgesehenen Übergangsfristen mit der Stichtagsregelung zum 15. September 2005 - also jener Tag, an dem der Kollege Hiebing hier im Parlament den politischen Willen der Regierungsfraktionen verkündet hat -, möchte ich erst gar nicht mehr eingehen; denn auch diese Regelung wäre rechtlich sehr fragwürdig gewesen. Dass es jetzt allerdings innerhalb der Kommunalwahlperiode zu unterschiedlichen Auszählverfahren gekommen ist, ist wohl als einmaliger Vorfall in der Gesetzgebung zu verzeichnen.
Meine Damen und Herren, mit dem nun vorliegenden Gesetz ist hoffentlich der Spuk vorbei, und unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker können sich wieder auf die wirklich wichtigen Dinge in der Kommunalpolitik konzentrieren.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir an einer schnellstmöglichen Herstellung von Rechtssicherheit für unsere Kommunalparlamente interessiert sind. Das haben wir auch mit unserem früheren Antrag zum Ausdruck gebracht, den wir hiermit für erledigt erklären. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Bleibt es bei den 1 500 Einstellungen? Sie haben doch versprochen, 1 500 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzustellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Können Sie bestätigen, dass es Arbeitsgruppen gibt, die sich mit den Fragen unserer Dringlichen Anfrage auseinander setzen? Gibt es solche Arbeitsgruppen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen die Wahlvoraussetzungen im aktiven Wahlrecht zu Landtags- und Kommunalwahlen verändert und soll die zurzeit geltende Dreimonatsfrist aufgehoben werden.
Nach der Anhörung im zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport am 6. April dieses Jahres habe ich eigentlich erwartet, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Gesetzentwurf zurücknimmt,
weil nicht nur die kommunalen Spitzenverbände die damit geforderten Änderungen ablehnen, sondern - das ist für mich ganz entscheidend - weil sie auch der Landeswahlleiter nicht unterstützt. Selbst der von den Grünen benannte Vertreter des Innenministeriums des Landes Brandenburg kommt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf nicht zu einer eindeutigen Aussage. Bei ihm heißt es im Ergebnis:
„Auch die wahlpraktischen Auswirkungen ergeben kein eindeutiges Bild. Sowohl die Entscheidung für eine bestimmte Mindestverweildauer im Wahlgebiet als auch der Verzicht auf eine solche Wartezeit beim aktiven Wahlrecht haben in der Wahlpraxis für die kommunalen Wahlbehörden und Wahlorgane sowohl positive wie auch negative Nebenfolgen.“
Ich denke, dieses Fazit spricht für sich.
Für meine Fraktion waren insbesondere die Bedenken des Landeswahlleiters von ausschlaggebender Bedeutung. Ich will hier nur kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen.
Zunächst einmal dürfen wir feststellen, dass sich das deutsche Wahlrecht als tauglich erwiesen hat, in der Praxis bewährt hat und von Ausnutzung und Missbrauch verschont geblieben ist. Vor diesem Hintergrund sollte, wie ich denke, jede Änderung sorgfältig und gewissenhaft geprüft werden, um nicht Gefahr zu laufen, neue Risiken einzugehen.
Nach unserer Auffassung macht es nach wie vor Sinn, beim Wahlrecht an bestimmten Voraussetzungen festzuhalten, auch wenn sich durch neue
Medien und Techniken einiges sicherlich verändert hat. Im Bereich des Kommunalwahlrechtes sind für mich besonders bei kleinen Wahleinheiten nach wie vor die Gefahr und das Risiko von Manipulationsmöglichkeiten durch kurzfristige Umzüge, auf die dann nicht mehr angemessen reagiert werden kann, ganz entscheidend.
Zum anderen braucht die Wahlorganisation eine angemessene Frist, um ein geordnetes Wahlverfahren durchführen zu können und um die Fehlerquellen möglichst gering zu halten.
In diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache nicht zu unterschätzen, dass sich das Land bislang an den Regelungen auf Bundes- und Europaebene orientiert hat, um auf diese Weise eine einheitliche Regelung zu erreichen. Man stelle sich nur einmal die Situation in einer kleinen Kommune bei zeitgleichen Bundestags- und Kommunalwahlen und bei unterschiedlichen Fristenregelungen vor. Auch aus diesem Grunde sollten wir bei den einheitlichen Regelungen auf Bundes-, Landesund Kommunalebene bleiben.
Der in der Begründung zum Gesetzentwurf angeführte Hinweis, dass die Erfahrungen bei den letzten Wahlen gezeigt hätten, dass es für viele Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich sei, dass sie aufgrund eines Umzuges innerhalb der drei Monate vor der Wahl vom Wahlrecht ausgeschlossen seien, wurde vom Landeswahlleiter in der Anhörung so nicht bestätigt. Er sprach von wirklich nur sehr wenigen Fällen, bei denen aber weniger die Regelung mit der Dreimonatsfrist, sondern vielmehr die fehlende Information über diese Regelung kritisiert wurde.
Abschließend darf ich für meine Fraktion erklären, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf wird von dem Grundgedanken getragen, dass mit der Aufhebung der Dreimonatsfrist die demokratischen Teilhaberechte der nach bisherigem Wahlrecht Ausgeschlossenen entscheidend verbessert würden und dass durch eine solche Gesetzesänderung der Politikverdrossenheit und der Wahlmüdigkeit entgegentreten werden könnte. Das ist allerdings nur dann richtig, wenn man die Dreimonatsfrist ausschließlich als Ausschlusskriterium versteht.
Meine Damen und Herren, wer wählt, der wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt oder indirekt Einfluss aus, entscheidet über die Zusammensetzung der Volksvertretung in Bund und Ländern, in den Landkreisen, Gemeinden sowie in der Europäischen Union. Zudem bestimmen die niedersächsischen Wählerinnen und Wähler über
die Personen an der Spitze der Landkreise und Gemeinden, die Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Das aktive Wahlrecht gehört somit zu den elementaren Rechten der Bürgerinnen und Bürger in der repräsentativen Demokratie. Es ist in den wahlrechtlichen Vorschriften so konkretisiert und ausgestaltet, dass die Verfassungsgrundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl verwirklicht werden. Allerdings ist das aktive Wahlrecht an die Erfüllung bestimmter Bedingungen gebunden. Die Wahlrechtsgrundsätze schließen gewisse Beschränkungen des Wahlrechts dann nicht aus, wenn sie sachlich zwingend erscheinen und im Grunde jede Bürgerin und jeder Bürger die geforderten Voraussetzungen erfüllen kann.
Meine Damen und Herren, wir haben bei diesem Gesetzentwurf darüber zu beraten, ob die Wahlrechtsvoraussetzung, drei Monate lang einen Wohnsitz im Wahlgebiet zu haben, sachlich zwingend erscheint oder nicht. Dahinter steht der Gedanke, dass nur derjenige an der Wahl teilnehmen soll, der in einem Mindestmaß mit den Gegebenheiten und den Problemen des Wahlgebietes vertraut und als Bürger von der Wahlentscheidung selbst betroffen ist.
Bei einem Umzug von einem Wahlgebiet in ein anderes innerhalb der drei Monate vor der Wahl wird davon ausgegangen, dass das Erstere - also in einem Mindestmaß mit den Gegebenheiten und den Problemen des Wahlgebietes vertraut zu sein - für den neuen Wohnort noch nicht und das Letztere - von der Wahlentscheidung selbst betroffen zu sein - für den alten Wohnort nicht mehr zutrifft. Die Wahlberechtigung ist daher in diesem Fall nach geltendem Recht weder am bisherigen noch am neuen Wohnort gegeben.
Sie, Herr Meihsies, sprechen in der Begründung des Gesetzentwurfs von den Erfahrungen der letzten Wahlen und davon, dass es vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht verständlich sei, aufgrund eines Umzuges innerhalb von drei Monaten vor der Wahl vom Wahlrecht ausgeschlossen zu sein.
Natürlich kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger rechtzeitig über seinen neuen Wohnort erkundigen. Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung kann auch das Führen von Wählerverzeichnissen nicht das Problem sein. Aber ich gebe an dieser Stelle zu bedenken, ob es nicht doch richtig ist, das Wahlrecht an bestimmte Vorausset
zungen zu knüpfen, damit Missbrauch ausgeschlossen und ein ordnungsgemäßer Wahlablauf vor Ort sichergestellt werden kann.
Meine Damen und Herren, auch der Hinweis auf Nordrhein-Westfalen - dort wurde allerdings nur das Landeswahlgesetz und nicht das Kommunalwahlrecht geändert - räumt unsere Bedenken nicht beiseite. Ich möchte Ihnen das gerne an einem praktischen Beispiel deutlich machen, das mir, nachdem ich Ihren Gesetzentwurf gelesen und mir Gedanken darüber gemacht habe, nicht aus dem Kopf ging.
Stellen Sie sich vor, in einer Gemeinde in Niedersachsen stehen Kommunalwahlen oder steht die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters an. Einer der Bewerber ist ein Vertreter der NPD. Um seine Chancen auf einen Wahlsieg zu vergrößern, reisen in den letzten Wochen oder auch Tagen vor der Wahl vermehrt Gesinnungsgenossen an und melden ordnungsgemäß ihren Wohnsitz in dieser Gemeinde an. Sie wären nach Ihrem Vorschlag dann auch wahlberechtigt. Diese Unterstützung würde dann tatsächlich zu einem Wahlsieg verhelfen oder den Einzug in das Kommunalparlament ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dieses Beispiel ist vielleicht etwas weit hergeholt, aber - Sie werden mir zustimmen müssen - nicht undenkbar.
Zumindest macht es deutlich, dass die Dreimonatsfrist auch eine Art Schutzfunktion hat, die wir nicht leichtfertig infrage stellen sollten.
Meine Fraktion plädiert dafür, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr genau und differenziert zu prüfen und auch eine Anhörung dazu durchzuführen. Es lässt sich trefflich darüber streiten, ob unbedingt eine Frist von drei Monaten erforderlich ist. Aber Sie müssen neben den Möglichkeiten des Missbrauchs auch bedenken, dass vor allem unsere Kommunen bei einem völligen Verzicht auf eine Frist auch an organisatorische Grenzen stoßen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss und hätte mir gewünscht, dass auch die CDU-Fraktion in der Diskussion etwas offener ist. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin mehrfach den Landkreis Leer genannt und gesagt, dass dort ein Antrag zur Übernahme von fünf Landesbediensteten vorliege.
- Von sechs. Noch schlimmer!
Ich habe gerade mit dem Landrat gesprochen. Deshalb frage ich Sie: Ist es nicht eher so gewesen, dass sich fünf oder sechs Landesbedienstete beim Landkreis Leer beworben haben und daraufhin der Landkreis angefragt hat, zu welchen Bedingungen sie übernommen werden könnten? Jetzt konzentriert sich das auf zwei Landesbedienstete.
Ich sage einmal, Herr Ministerpräsident: Es geht nicht darum, dass diese Landesbediensteten nicht wissen, wo sie denn ab dem 1. Januar 2005 arbeiten sollen, sondern darum, dass sie keine Perspektive mehr sehen. Deshalb haben sie sich auf die Ausschreibung des Landkreises im Zusammenhang mit Hartz IV beworben. Aber diese Option ist zeitlich begrenzt. Herr Ministerpräsident, sind das die Perspektiven der Landesbediensteten, von denen Sie gesprochen haben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Vorwurf des Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPDFraktion habe hier mehr Demokratie verhindert, weise ich natürlich mit Empörung zurück.
Ob wir darüber hinaus in Niedersachsen bayerische Verhältnisse wollen, lasse ich einmal so im Raum stehen.
Mehr Demokratie wagen - so könnte die heutige Debatte über den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung überschrieben werden. Die Frage ist nur: Wie viel mehr?
Meine Damen und Herren, die direkte Demokratie in Niedersachsen krankt an zu hohen Hürden. Das jedenfalls ist das Ergebnis eines VolksentscheidRankings des Fachverbandes „Mehr Demokratie“ Ein Vergleich der direktdemokratischen Verfahren der Länder und Gemeinden in Deutschland: Als einziges Bundesland erreicht Bayern die Note „Gut“. Niedersachsen findet sich im Mittelfeld mit einem „Ausreichend“ wieder.
Seit Anfang der 90er-Jahre ist die direkte Demokratie in den Bundesländern auf dem Vormarsch und heute in allen 16 Bundesländern verankert. Aber die direktdemokratischen Verfahren sind reformbedürftig. Bürger, die sich des Verfahrens bedienen, werden oft durch zu hohe Quoren und bürokratische Hindernisse ernüchtert. Der schweizerische Nationalrat Andreas Groß - ich betone ausdrücklich: schweizerischer - hat die Situation in Deutschland mit folgendem Vergleich kommentiert:
„Wer einen Fußballplatz an einem Berghang baut, brauch sich nicht wundern, wenn die Menschen die Lust am Spiel verlieren.“
Meine Damen und Herren, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind die mächtigsten Instrumente,
die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, um die Politik in ihrer Gemeinde oder ihrem Landkreis direkt zu beeinflussen. Denn was die Bevölkerung im Bürgerentscheid beschließt, muss wie ein Ratsbeschluss umgesetzt werden.
Die Niedersächsische Gemeindeordnung und die Niedersächsische Landkreisordnung schreiben detailliert vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Bürgerbegehren zulässig ist. Die Themenauswahl wird durch einen Negativkatalog beschränkt, es sind Fristen und formale Regeln zu beachten, Quoren zu überwinden, und es muss ein durchführbarer Vorschlag zur Deckung der mit der Ausführung verbundenen Kosten oder Einnahmeausfälle enthalten sein. Das alles sind Faktoren, die die Durchführung eines Bürgerbegehrens erschweren.
Diese Hürden sind auf Vorschlag der EnqueteKommission aber nicht ohne Grund eingeführt worden; denn die verfassungsrechtliche Vorgabe, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und damit die Funktionsfähigkeit der verfassungsmäßigen Organe, muss erhalten bleiben. Darin sind wir uns hoffentlich alle, also auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einig.
Die Häufigkeit und Wirksamkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden hängen in erster Linie von folgenden Fragen ab:
Erstens. Welche Themen sind für Bürgerbegehren zulässig? Es geht also um so genannten Negativoder Positivkataloge.
Zweitens. Wie hoch sind die Unterschriftenquoren, und wie sind die Bedingungen für die Sammlung? Stichwort: Fristen und aufschiebende Wirkung.
Drittens. Entscheidet beim Bürgerentscheid die Mehrheit, oder sind weitere Hürden wie Zustimmungsquoren zu überwinden, und wie hoch sind diese Zusatzhürden?
Die Themenbereiche, die beim Bürgerbegehren zugelassen bzw. vom Bürgerbegehren ausgeschlossen sind, stellen allerdings für die Praxis ein Kernelement mit enormer Bedeutung dar. Ein zentraler Ausschlusspunkt und damit auch Kritikpunkt hier in Niedersachsen ist z. B. die Bauleitplanung. Nachweislich ist die Anzahl der eingeleiteten Bür
gerbegehren umso niedriger, je mehr Themen ausgeschlossen sind.
Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Gesetzentwurf geht auf all diese Punkte ein. Aber er sieht natürlich noch weitere Änderungen vor, z. B. die Beratung durch die Verwaltung über das Verfahren. Zukünftig soll der Rat und nicht mehr der Verwaltungsausschuss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden, also mehr Öffentlichkeit und Transparenz. Die bislang in Absatz 9 verankerte ausdrückliche Erlaubnis der Verwaltung, Maßnahmen ergreifen zu können, die sich gegen ein laufendes oder eingereichtes Bürgerbegehren wenden, soll entfallen, und es soll eine Sperrwirkung für Bürgerbegehren eingeführt werden. Nicht zuletzt ist die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung vorgesehen.
Meine Damen und Herren, Demokratie lebt von der Möglichkeit der Bürger, sich an politischen Entscheidungen unmittelbar zu beteiligen. Was aber machen wir, und vor allem, wie reagieren wir auf solche Begehren? Seien wir doch einmal ganz ehrlich, insbesondere die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker unter uns: Im allgemeinen sind wir eher ablehnend. Wir befürchten die Aushöhlung der kommunalen Mandate und die Schmälerung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Der Standardsatz enttäuschter Bürger „Die da oben machen ja doch, was sie wollen“ ärgert uns, und die um sich greifende Politikverdrossenheit macht uns machtlos. Haben wir mit unserer Politik aber nicht auch selber eine Art Zuschauerdemokratie entwickelt, in der sich die Entscheidungsmacht der Bürger auf ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel alle vier oder fünf Jahre beschränkt?
Meine Damen und Herren, inwieweit allerdings die in dem Gesetzentwurf eingebrachten Änderungen hier den gewünschten Erfolg bringen können, möchte meine Fraktion in einer großen Anhörung mit Fachleuten und den kommunalen Spitzenverbänden erörtern.
Wie ich in dem eingangs erwähnten Volksentscheid-Ranking lesen konnte, rühren sich auch in der CDU Stimmen für eine Reform der Bürgerbegehrens-Regelung. An die Spitze der Bewegung hat sich wohl Herr Minister Stratmann gesetzt.
Der eingebrachte Gesetzentwurf bietet eine gute Diskussionsgrundlage. Ich freue mich auf die Dis
kussion im Fachausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Der Ministerpräsident hat vorhin von „ostfriesischer Panikmache“ gesprochen. Er hat sich auf ein Gespräch bei der Ostfriesischen Landschaft, die dazu eingeladen hatte, bezogen, bei dem ostfriesische Kommunalvertreter, u. a. auch CDU-Abgeordnete, anwesend waren. Auch Minister Ehlen war anwesend und hat Verständnis für die Sorgen der dortigen Kommunen gezeigt.
Ich frage die Landesregierung, ob es innerhalb des Kabinetts schon Gespräche darüber gegeben hat. Schließlich sind dort berechtigte Sorgen vorgetragen worden.
Alle Kommunalvertreter haben sich für OffshoreAnlagen ausgesprochen. Es ging um die Anlandung des Stromes und die Freileitung zwischen sechs und 20 Trassen. Ich finde es schon schlimm, wenn man dann von Panikmache spricht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der FDP-Fraktion, eine Aktuelle Stunde zum Thema Optionsmodell hier zu beantragen, finde ich schon ein bisschen verwunderlich. Aber ich bedanke mich auch ausdrücklich bei Ihnen, denn das gibt uns die Gelegenheit, hier einige Sachen noch einmal richtig zu stellen, und vor allen Dingen, Sie an einige Dinge zu erinnern.
Kommen wir zur Erinnerung! In den frühen Morgenstunden des 15. Dezember 2003 wartete der Vermittlungsausschuss mit einem wohl sehr überraschenden und im Detail überhaupt nicht durchdachten Ergebnis auf. Es war nachts um halb drei, als der Ihnen nahe stehende Ministerpräsident
Herr Koch einen nicht ausformulierten Kompromissvorschlag - den Vorschlag des Optionsrechts unterbreitet hat, der viele Fragen aufwirft und wenig Antworten gibt.
Leider sind diese Verhandlungen im Vermittlungsausschuss nicht vertagt worden, sondern es ist eingetreten, was eigentlich alle vermeiden wollten.
Ich kann dazu eigentlich nur sagen: ältere Herrschaften in später Nacht!
Es kommt also tatsächlich auch im Land Niedersachsen zu einem bunten Flickenteppich unterschiedlicher Zuständigkeiten von Kreisen und Agenturen für Arbeit. Näheres zur Ausgestaltung dieses Optionsgesetzes, das mit Zustimmung des Bundesrates zu verabschieden ist - -
- Wenn ich Ihre Zwischenrufe höre, Herr Bernd Althusmann, muss ich immer an meine Mutter denken.
Ich sage es Ihnen einmal auf Ostfriesisch, denn das hört sich ein bisschen netter an; der Kollege Thiele kann es Ihnen dann ja übersetzen. Meine Mutter sagte in solchen Erziehungsfällen also immer zu mir: Muntje kann wall moken, dat Moorske hau kricht.
- Ich übersetze Ihnen das nachher.
Kommen wir jetzt zum Optionsgesetz. Das Gesetz zur Umsetzung dieses Optionsmodells muss also eindeutige Regelungen zu den Fallpauschalen, zur Gestaltung der Zuständigkeitsbereiche und zu den Optionsfristen treffen. Die erforderliche Grundgesetzänderung wird mittlerweile wieder verworfen. Das von Ihnen angesprochene alternativ erwogene
Instrument der Organleihe kommt für die kommunalen Spitzenverbände nicht in Frage.
Die Bundesregierung, vertreten durch Herrn Clement, hat den kommunalen Spitzenverbänden am vergangenen Wochenende zugesagt, ein Optionsgesetz auf Basis einer kommunal gestaltbaren Aufgabe vorzulegen, und darum gebeten, mit einer Entscheidung bis zur Sitzung der Föderalismuskommission zu warten.
Da auch Ihnen von der FDP-Fraktion diese Absprachen eigentlich bekannt sein sollten, verstehe ich diese Aktuelle Stunde nicht. Sie wird auch dadurch ad absurdum geführt, dass es gerade diese Landesregierung mit zu verantworten hat, dass die Gemeindefinanzreform nicht zu den gewünschten Entlastungen der Kommunen geführt hat und zu einem Reförmchen verkommen ist.
Außerdem fordere ich Sie auf, zunächst Ihrer eigenen Verantwortung nachzukommen und den Kommunen die zugesicherten Entlastungen aus dem Hartz-IV-Gesetz zukommen zu lassen.
Entweder geht es Ihnen wirklich um die Kommunen - dann sind wir auf Ihre Beiträge zum Tagesordnungspunkt Hartz IV heute Nachmittag gespannt -, oder aber es geht Ihnen um eine öffentliche Inszenierung. Letzteres wäre aus meiner Sicht eine Missachtung der kommunalen Interessen, die Ihnen im Übrigen - mit Verlaub gesagt - auch nicht gelungen wäre.
Meine Damen und Herren von der FDP, geben Sie den Kommunen nicht nur die Freiheit, irgendwelche Optionen zu wählen, sondern geben Sie ihnen vor allen Dingen das Geld, damit sie frei handeln können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese beiden Tagesordnungspunkte könnten eigentlich schnell abgehandelt werden, wenn die Landesregierung heute hier erklären würde, dass sie sich an den Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss halten will, die Einsparungen des Landes ungekürzt an die Kommunen weiterzugeben.
Meiner Meinung nach würde dies die Diskussion über Hartz IV zumindest in dem Punkt, in dem das Land gegenüber den Kommunen die Verantwortung trägt, erleichtern. Aber leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 10. Februar 2004 an den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber den Kommunen ausdrücklich abgelehnt hat.
Ich möchte nun noch einmal auf die Aktuelle Stunde heute Morgen zu sprechen kommen. Die Ministerin Frau von der Leyen hat heute Morgen in der Aktuellen Stunde behauptet, dass es durch die Wohngeldreform zwar Entlastungen geben werde, aber nicht in der Höhe, wie sie von uns ermittelt worden sei, sondern dass die Zahl zu hoch sei und zudem durch den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Ausgleich für die neuen Bundesländer eine Belastung für das Land Niedersachsen in Höhe von 95 Millionen Euro in Abzug zu bringen sei. Frau von der Leyen, vielleicht wäre es ratsam gewesen, sich bei Herrn Wulff zu erkundigen, der zusammen mit dem Hessischen Ministerpräsidenten Herrn Koch das Ergebnis des Vermittlungsausschusses mit zu verantworten hat. Vereinbart wurde im Vermittlungsausschuss - hören Sie genau hin -, dass das Land Niedersachsen durch die Wohngeldreform um 380 Millionen Euro entlastet werden soll. Vereinbart wurde auch, dass die ost
deutschen Länder zusätzlich um insgesamt 1 Milliarde Euro entlastet werden sollen, da sie weniger als die westdeutschen Länder von der Wohngeldreform profitieren. Der Anteil des Landes Niedersachsen an dieser Refinanzierung über den Länderanteil an der Umsatzsteuer beträgt 90 Millionen Euro. Damit verbleibt für das Land Niedersachsen unter dem Strich - wenn ich richtig rechnen kann - 290 Millionen Euro. Sie sollten diesen Betrag in voller Höhe an die Kommunen weiterleiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, ich erinnere Sie an eine Aussage aus Ihrem Wahlprogramm mit dem Titel „Stärkung der kommunalen Finanzen“. Da heißt es: Niedersachsen kann nur so stark sein wie seine Kommunen. Wie wahr! Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Aber was machen Sie? - Sie schwächen die Kommunen. Genau genommen schwächen Sie damit auch das Land Niedersachsen. Daher erwarten wir, dass jetzt eine eindeutige Aussage seitens der Landesregierung kommt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Verabschiedung des Hartz IVGesetzes und die damit verbundene Zusammenlegung der bisherigen Leistungen der Arbeitslosenund Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Grundlage geschaffen worden, die von der Politik und den kommunalen Spitzenverbänden schon seit Jahrzehnten gefordert worden ist. Nach den überschlägigen Berechnungen führt Hartz IV jedoch bei den Kommunen zu erheblichen Mehrbelastungen. Es muss klar sein, dass die zugesagte Entlastung der Kommunen, insbesondere der strukturschwachen Kommunen, um rund 2,5 Milliarden Euro sichergestellt werden muss. Deshalb fordern wir in unserem Antrag alle am Vermittlungsverfahren Beteiligten auf, die dem Finanztableau zugrunde liegenden Annahmen nochmals zu überprüfen und dann sicherzustellen, dass die beabsichtigte Entlastung der Kommunen auch tatsächlich eintritt.
In diesem Bereich besteht im Interesse aller Beteiligten dringender Klärungsbedarf; denn es darf nicht sein, wie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in diesen Tagen zu lesen war, dass es vielleicht zum Aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kommt. Die Kommunen sind - das kann ich als Kommunalpolitikerin gut nachvollziehen - am Ende ihrer Geduld und sehen auf der Basis der beschlossenen Finanzierungsregeln keine Grundlage mehr. Bei dem viel beschriebenen Ritt vor die Wand ist die Wand längst da. Wir alle wissen das.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich in der Kommunalpolitik ein bisschen auskennt - ich weiß, viele von Ihnen haben kommunalpolitische Ämter -, der weiß auch, dass es vor Ort nicht mehr um theoretisch geführte und politisch motivierte Konsolidierungsgespräche geht. Es geht vor Ort um die kommunale Selbstverwaltung, um Gestaltungsmöglichkeiten und um Entscheidungen, die aufgrund der katastrophalen Finanzlage wirklich an die Substanz der Kommunen gehen. Wenn Sie unseren Entschließungsantrag genau gelesen haben - davon gehe ich aus -, dürfte unser Antrag eigentlich die Zustimmung aller hier in diesem Hause finden. Denn unsere Kommunen haben keine Zeit mehr für taktische Spielchen. Ich nenne Ihnen einmal die Zahlen meines Landkreises, damit Ihnen die Tragweite richtig deutlich wird.
Der Landkreis Leer, übrigens im wunderschönen Ostfriesland gelegen, hat sich intensiv mit den Konsequenzen aus Hartz IV beschäftigt und kommt auf eine Mehrbelastung von 12 Millionen Euro. Der Haushalt des Landkreises wäre damit endgültig ruiniert. Würden diese Belastung über die Kreisumlage den Kommunen und Städten aufgebürdet werden, bedeutete dies eine Erhöhung um 12 Punkte - also völlig inakzeptabel. Sie alle kennen die Diskussion der letzten Tage und die Zusage des Bundes, das Zahlenwerk noch einmal zu überprüfen.
Meine Damen und Herren, jetzt muss aber auch das Land seiner Verantwortung gerecht werden und seine Einsparungen aus dem Hartz IV-Gesetz an die Kommunen weitergeben.
Meine Fraktion hat in den einzelnen Punkten des vorliegenden Antrages aufgeführt, worum es konkret geht: um die Verpflichtung des Landes, die Einsparungen aus der Wohngeldreform ohne Abstriche an die Kommunen weiterzugeben,
um die Überprüfung der finanziellen Folgelasten aus Hartz IV für die Kommunen und die Sicherstellung der zugesagten Entlastung und um die Einführung einer so genannten Revisionsklausel in das SGB II.
- Wenn Sie zugehört hätten, dann hätte ich „alle im Vermittlungsausschuss Beteiligten“ gesagt. - Geben Sie also den Kommunen nicht nur die Freiheit, das Optionsrecht auszuüben, sondern vor allem das Geld, das sie dringend brauchen, damit sie vor Ort noch gestalten können. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Endlich!“ werden heute viele Kommunen in Niedersachsen nicht nur denken, sondern auch laut aussprechen, denn immer wieder wurde insbesondere von den kommunalen
Spitzenverbänden auf die Notwendigkeit und die Dringlichkeit dieses nun vor uns liegenden Gesetzes hingewiesen.
Durch dieses Gesetz wird die kommunale Zusammenarbeit neu geregelt. Sie wird vereinfacht und an die praktischen Erfordernisse angeglichen; denn sowohl die veränderte Rechtslage als auch die Entwicklung im Bereich der Zweckverbände haben dies erforderlich gemacht. Mit diesem Gesetz wird nämlich das Zweckverbandsgesetz aus dem Jahre 1939 aufgehoben.
Die Gesetzesvorlage über die kommunale Zusammenarbeit ist in der letzten Legislaturperiode, also noch von der Vorgängerregierung, auf den Weg gebracht worden.
Deshalb ist an dieser Stelle ein Dank an den früheren Innenminister Heiner Bartling angebracht,
der die Wünsche aus der Kommunalpolitik und aus der Praxis sehr frühzeitig aufgenommen hat. - Also wenn wir hier schon Sprichworte anführen, dann sage ich Ihnen einmal ein ostfriesisches: Man soll sich nicht mit fremden Federn schmücken.
Die neue Landesregierung hat diese Vorlage dankend aufgenommen, doch leider kam das Verfahren dann ins Stocken – leider, wenn man bedenkt, in welchem Tempo hier andere Gesetze - z. B. das neue Schulgesetz oder das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben. Das so oft gelobte Arbeitstempo der neuen Landesregierung ist hier etwas ins Stocken geraten, auch wohl deshalb, weil insbesondere die Änderungsvorschläge aus dem Bereich der Zweckverbände bezüglich Kündigung der Mitgliedschaft und Halten von Beteiligungen hier bis zuletzt für Beratungsbedarf gesorgt haben.
Im federführenden Ausschuss gab es lediglich bei den Übergangsregelungen in § 20 unterschiedliche Auffassungen. Meine Fraktion konnte dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion und damit der Streichung des Absatzes 3 nicht zustimmen, weil wir die rechtlichen Risiken, die mit einer Streichung dieser Vorschrift verbunden sind, für gravierend halten. An der grundsätzlichen
Übereinstimmung zu diesem Gesetz ändert das allerdings nichts.
Durch das nun vorliegende Gesetz, das hoffentlich mit großer Mehrheit, wenn nicht sogar einstimmig heute verabschiedet wird, wird das Recht der Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise, in öffentlich-rechtlichen Formen zur Erfüllung einzelner Aufgaben ihres Wirkungskreises zusammenzuarbeiten, neu geregelt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, für die Städte, Gemeinden und Kreise einen Handlungsrahmen zu schaffen, der ihnen die kommunale Zusammenarbeit erleichtert. Zwar hat sich die Verwaltungs- und Leistungskraft der Kommunen seit der Verwaltungs- und Gebietsreform in den 70er-Jahren erheblich verbessert, aber zugleich hat sich auch der Aufgabenkreis der Kommunen immer weiter deutlich erweitert. Natürlich muss ich Ihnen nicht die finanzielle Situation der Kommunen in unserem Land erläutern. Sie alle kennen auch den finanziellen Druck, der die Kommunen zur kommunalen Zusammenarbeit drängt.
Als die Vorgängerregierung dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat, konnte sie noch nicht erahnen, welche Bedeutung die kommunale Zusammenarbeit auch im Hinblick auf die anstehende Verwaltungsreform bekommen wird. Viele Kommunen werden an ihre Leistungsgrenzen stoßen, und nicht zuletzt auch deshalb wird dieses Gesetz von vielen Kommunen sehnsüchtig erwartet. Geben wir ihnen also endlich die Möglichkeit, aus eigener Kraft das zu tun, was man vor Ort für richtig hält.
In der Anhörung am 14. Oktober haben sich die kommunalen Spitzenverbände sehr positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert und ihre Hoffnung zum Ausdruck gebracht, das Gesetz möge doch jetzt endlich verabschiedet werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Praxis - das sage ich auch als überzeugte Kommunalpolitikerin - wartet auf dieses Gesetz, denn es stellt ein deutlich flexibleres Instrumentarium für die interkommunale Zusammenarbeit in öffentlich-rechtlicher Form dar. In diesem Sinne geben wir den Kommunen die Freiheit, die Handlungsfreiheit, die sie dringend brauchen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Schünemann, Sie sprechen davon, dass Sie etliche Aufgaben auf die Landkreise übertragen wollen. Sie sprechen auch davon, dass Sie sich bei der Aufgabenübertragung von der Effizienz und Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Können Sie etwas dazu sagen, zu welchen Bedingungen die Übertragung der Aufgaben der Bezirksregierungen auf die 38 Landkreise passieren wird, ob Sie das zeitlich begrenzen werden und ob Sie alle 38 Landkreise für so stark halten, dass sie diese Aufgaben auch bewältigen können?
Herr Minister, Sie haben vorhin ziemlich deutlich die Zukunftschancen des Standortes Elsfleth beschrieben. Ich frage Sie jetzt - vor dem Hinter
grund, dass Leer der zweitgrößte Reeder-Standort ist, und vor dem Hintergrund des dortigen Engagements der Reeder und der Wirtschaft -, wie Sie die Zukunft des Standortes Leer beurteilen.
Herr Minister, Sie haben die Zahl der entbehrlichen Stellen mit 6 743 sehr konkret benannt, und Sie haben uns gerade eine Liste vorgestellt. Können Sie einmal konkret sagen, welche Aufgaben die Kommunen übernehmen sollen und wie Sie es dort mit der Konnexität halten? Wie sollen die Kommunen finanziell ausgestattet werden, wenn sie diese Aufgaben übernehmen?
Herr Minister, ich komme noch einmal auf die Polizeireform zurück, die ja schon ziemlich weit fortgeschritten ist. Sie beteuern auch heute Morgen wieder, dass eine Aufgabenkritik einhergeht. Können Sie mir erklären, anhand welcher Analysen und welcher Kritikpunkte ein Herauslösen der Polizei aus den Bezirksregierungen und eine Neustrukturierung der Polizei erforderlich geworden sind?
- Ganz ruhig bleiben, Herr Althusmann.
Herr Minister, Sie kennen sicherlich die Problematik der Inselgemeinden. Sie haben ja dazu eine Inselkonferenz einberufen. Wie stellt sich zum Beispiel die Situation der wunderschönen Insel Borkum dar? Wäre da nicht die Einrichtung einer Gesamtschule erforderlich?