In der Tat, Herr Wansner: Mit den Integrationskonzepten I und II haben die rot-rote Koalition und der Berliner Senat nicht nur den Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik Berlins vollzogen, sondern wir haben uns auch aufgemacht, die angehäuften Probleme von 40 Jahren Ignoranz und Borniertheit in diesem Themenfeld beharrlich anzugehen und zu bearbeiten. Die Geschichte dieser gefährlichen Borniertheit und der vertanen Chancen einer Politik, die die Einwanderungsrealität Berlins zu leugnen versuchte, liebe Kollegen von der CDU, können Sie jetzt in diesem kleinen Büchlein von Sanem Kleff und Eberhard Seidel: „Stadt der Vielfalt – das Entstehen des neuen Berlin durch Migration“ nachlesen. Da können Sie lernen, woher die Probleme kommen. Es lohnt sich zu wissen, woher die Probleme kommen und wer sie verschuldet hat, damit man auch weiß, wie man sie lösen kann. Sie können dann lesen, dass die Integrationsprobleme in den seltensten Fällen von den Menschen mit Migrationshintergrund selbst verschuldet wurden, sondern wesentlich von der verfehlten Politik der letzten 40 Jahre.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wansner! Die Stunde Null der Integrationspolitik begann im Jahr 2005, als unter Rot-Grün verpflichtende Integrationskurse eingeführt wurden. Warum diese Kurse so wichtig sind, muss ich Ihnen nicht sagen. Dass diese Kurse nicht ganz optimal laufen, habe ich bereits gesagt. Ich erinnere an meine Kleine Anfrage vom März 2007. Damals redete der Senat sich heraus und sagte, dass die Zuständigkeit dafür nicht beim Senat, sondern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liege. Das stimmt zwar. Aber warum soll sich Berlin nicht einmischen, wenn es Fehler beim Bund entdeckt? – Die Einstellung, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß, oder was nicht meine Aufgabe ist, geht mich nichts an, darf nicht das Motto der Berliner Integrationspolitik sein. Dafür ist das Thema für unsere Stadt einfach zu wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schließlich hat nicht nur die Hessische Landesregierung durch die Einrichtung eines Integrationsministeriums, sondern ihr nachfolgend auch der Hessische Landtag – also Sie, wir alle hier – der Bedeutung der Integration durch die Einrichtung der „Enquetekommission Migration und Integration in Hessen“ zur Untersuchung der Chancen und Risiken, der Herausforderungen und der Rahmenbedingungen einer erfolgreichen und zukunftsgerichteten Integrations- und Zuwanderungspolitik diesen Überlegungen Rechnung getragen. Wir alle sind auf die Ergebnisse sehr gespannt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Integration – dies lehrt die Geschichte – fordert der Mehrheit und der Minderheit Anpassungsprozesse ab. Menschen und Gesellschaften ändern sich durch die Migration. Integration baut auf dem Prinzip der gegenseiti
All das fehlt, Herr Minister; kaum eine Bezugnahme auf die Enquetekommission „Migration und Integration“. Hätten Sie deren bisherige Ergebnisse auch nur geringfügig einbezogen – Kollege Merz hat als Beispiel die Wohnungsbau- und die Gesundheitspolitik genannt –, hätte
Das möge verdeutlichen, dass die Migration positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Das wird auch positive Auswirkungen auf die gesamtgesellschaftliche Debatte haben.
Ich möchte die von Frau Cárdenas angesprochene Studie des Herrn Prof. Toprak noch anführen. Es ist vollkommen richtig, dass Sie die angesprochen haben. Wir hatten Herrn Prof. Toprak auf Einladung der FDP-Fraktion schon in der Enquetekommission zum Thema Integration und Migration. Er hat uns dort sehr interessant über das Thema Sprachförderung und Schulbildung berichtet.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einen weiteren Bereich erwähnen, den ich sehr wichtig finde. Dabei geht es um das Thema Migration und Gesundheit. Die Zeitschrift „Eltern“, die ich seit Kurzem lese,
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist erst ganz wenige Tage her, dass wir gemeinsam – in Hessen, aber auch bundesweit – des 50. Jahrestages des Beginns der Migration aus der Türkei nach Deutschland gedacht haben. Diese Feierlichkeiten sind durch die schon Jahre zurückliegenden, jetzt aber auf sehr überraschende Art und Weise aufgeklärten bzw. noch in der Aufklärung befindlichen Morde an ausländischen Mitbürgen mit dunklen Schatten überzogen.
Herr Wolf lehnte sogar eine engere Befassung im Sozialausschuss ab, weil das Thema angeblich mit dem Bereich Integration und Migration nichts zu tun habe. Ja, wo leben Sie denn, Herr Wolf? Nehmen Sie die Realität überhaupt noch zur Kenntnis oder nur mittels Ihrer ideologischen Brille?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Kinder, die vor ihrer Einschulung stehen, vom Senat alljährlich einer kindeswohlgefährdenden Reifeprüfung unterworfen werden. Alle Kinder werden zum 1. August eines Jahres aus der Kita geschmissen, egal ob die Einschulung am 2. August oder am 5. September stattfindet. Doch stehen nicht Kinder und Kindheit im Mittelpunkt der aktuellen Diskurse um Bildung, Familie, Armut und Migration? Ist die Sozialberichterstattung über Kinder nicht Ausdruck dieser Diskurse? Gestaltet sie nicht auch zugleich die Debatten, wie Kindheit sein soll, welche Kompetenzen Kinder benötigen, welche Bedürfnisse sie haben, wie das Aufwachsen in privater und öffentlicher Verantwortung gestaltet werden soll? Zwar werden die fünfjährigen Kinder nach dem Rausschmiss aus der Kindertagesbetreuung nicht sich selbst überlassen, denn sie haben noch Eltern, Omas, Opas, aber was ist, wenn die Eltern keine vier Wochen Urlaub für diesen Überbrückungszeitraum hinbekommen? Dann gibt es noch die Schulhorte, sagen Sie. – Ja, diese gibt es an einzelnen Standorten. Auch in den Ferien wird hier die Betreuung für erfahrene Schulkinder und diese aus ihrem Nest geschmissenen fünfjährigen Schulkinder angeboten.
Langfristige Planungen und Prognosen sind derzeit schwierig. Die Entwicklung ist von vielen Komponenten abhängig, aber eines ist jetzt schon klar: Geld wird das Virus nicht wegzaubern, und all die anderen Probleme und Krisen sind auch noch da. Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben und wir wollen nach vorne blicken. Die Rückkehr aus dem Corona-Lockdown wird uns nicht in eine heile Welt führen – nein, aus der Corona-Krise geht es zurück in eine Situation, die bestimmt wird durch eine rasant bedrohlicher werdende Klimakrise, durch die Verstärkung von ökologischen Krisen, von zunehmender Flucht und Migration, durch soziale Verwerfungen, internationale Konflikte und Ressourcenerschöpfung. Der Transformationsdruck war vor Corona da und er wird deutlich verstärkt spürbar, wenn die Pandemie eingedämmt ist. Daher wird
Der Senat wird aufgefordert, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Volkshochschulen, der Liga der Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen und gegebenenfalls anderen zu prüfen, in welcher Form auf freiwilliger Basis zeitlich begrenzte Praktika und Begegnungsmöglichkeiten im Rahmen der Integrationskurse angeboten werden können. Bei Bedarf sollten die Praktika über den Zeitraum der Integrationskurse hinaus angeboten werden. Die Einrichtung eines Modellprojekts zur praktischen Integration ist zu prüfen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Integrationskursen soll ein Praktikum in gemeinwohlorientierten Einrichtungen (wie z. B. Stadtteil- und Nachbarschaftszentren, Quartiersmanagementbüros) im wohnortnahen Umfeld angeboten werden. Die Angebote und relevanten Anlaufstellen des jeweiligen Bezirkes sollen in vorbereiteten Besichtigungstouren bekannt gemacht werden.
Ziele dieser stärkeren Koordinierung sind die Verknüpfung der Sprachförderungsangebote mit Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Verzahnung von theoretischem und praktischem berufsbezogenen Lernen, z. B. mit speziellen, auf der Berufspraxis aufbauenden Sprachtrainings für Deutsch am Arbeitsplatz bis hin zur Entwicklung von Sprachtrainings für einzelne Berufsfelder. Verbundprojekte – wie zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und einigen Berliner Jobcentern – sind auszubauen.
Herr G. hielt sich mit seiner Familie seit 2012 mit Unterbrechungen in Deutschland auf. In seinem Fall wurde der Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits im November 2012 abgelehnt. Die Abschiebungsandrohung wurde im Dezember 2012 vollziehbar und im März 2013 nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen bestandskräftig. Eine zwischenzeitlich gestellte Petition wurde vom Petitionsausschuss im Januar 2014 abgelehnt. – Das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter oder Fraktionen kann ich hier natürlich nicht berichten.
Die GRÜNEN fordern seit Jahren nicht nur in Berlin neue und zeitgemäße Einwanderungsregelungen. Was haben aber die GRÜNEN in Hessen in den letzten zweieinhalb Jahren gemacht, bzw. was machen die GRÜNEN in Hessen? Sie sind in erster Linie darum bemüht, den schwarzgrünen Koalitionsfrieden nicht zu gefährden. Ob wir mit dieser Haltung die anstehenden Herausforderungen im Bereich Migration und Integration bewältigen können, das wage ich zu bezweifeln. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie noch so blitzschnell diesen Antrag eingebracht haben, der nichtssagend ist. Das ist der Beweis dafür, dass man Integration nicht so organisieren kann, meine Damen und Herren.
Ich möchte deshalb gleich zu Beginn deutlich machen, dass es bei uns keinen Zustand völlig ungeregelter Migration gibt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bücher um das Zuwanderungsrecht füllen in Bibliotheken ganze Regale.
Nach Auffassung der CDU muss Folgendes gelten. Die Aspekte der Migration sind vielfältig: Asylrecht, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz, legale Einwanderung. Damit verbunden sind wichtige Fragen der Integration, des Aufenthalts- und des Leistungsrechts. Auch zum Staatsangehörigkeitsrecht gibt es einige Fragen. Um diese Dimensionen der Einwanderung auf eine systematische, sachgerechte und politisch kluge Weise miteinander zu verbinden, wollen wir als Union ein Dachgesetz schaffen. Dafür tritt die CDU ein.
Die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz suggeriert weiterhin, dass es keine rechtlichen Regelungen für die Migration gebe. Aber das ist falsch. Ein Mangel an Gesetzen und Verordnungen besteht in diesem Bereich gerade nicht. Neben dem Asylgesetz gibt es das Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsrecht und sogar ein Zuwanderungsgesetz. Das Problem sind also nicht die fehlenden rechtlichen Grundlagen; das Problem ist, dass die gegenwärtige Rechtslage auf Abschottung setzt und die Einwanderung mehr als erschwert.
Im März 2016 wurde ein Asylfolgeantrag gestellt, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abermals abgelehnt und die Abschiebung in den Kosovo angedroht. Die Abschiebungsandrohung war vollziehbar seit Juni 2016. Eine für September 2016 geplante Abschiebung wurde storniert, da sich die Familie zur freiwilligen Ausreise bereit erklärt hatte. Diese wurde entsprechend organisiert, aber nicht angetreten. In der Folgezeit tauchte die Familie unter. Im Dezember 2016 erhielt das zuständige Regierungspräsidium Mitteilung, dass die Familie selbstständig wieder nach Deutschland eingereist und im Wetteraukreis angemeldet und untergebracht war. Im Januar 2017 erfolgte die Abschiebung der Familie des Betroffenen, er selbst wurde am Tag der Abschiebung nicht angetroffen, sein Aufenthalt war zunächst unbekannt.
Meine Damen und Herren, wir haben zahlreiche Vorschläge unterbreitet, wie die Migration nach Deutschland erleichtert werden könnte und wie schikanöse Regelungen beseitigt werden könnten. Eine aktive Familienzusammenführung kann durch einfache Änderungen des bestehenden Rechts realisiert werden; ebenso können Probleme bei der Staatsangehörigkeit durch einfache Änderungen des bestehenden Rechts beseitigt werden.
Zu unserem Antrag, umgehend einen Berliner Lebenslagenbericht mit Schwerpunkt Migration vorzulegen: Damit wollen wir erreichen, dass wir endlich aktuelle bzw. realistische Zahlen zur Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt erhalten. Übrigens hat uns die Senatorin Knake-Werner bereits Anfang 2008 in einer Sitzung des Integrationsausschusses diese Zahlen versprochen. Wir sollten bis zum Ende des Jahres 2008 einen aktuellen Lebenslagenbericht bekommen. Dieses Versprechen hat sie bis heute nicht eingelöst, obwohl wir diese Angaben dringend benötigen. Wir haben sie – auch das wissen Sie, wenn Sie im Integrationsausschuss zugehört haben – mehrmals dazu aufgefordert.
Das Interkulturelle Frauenzentrum S.U.S.I. hat im Dezember 2008 eine Berliner Erklärung zur Notlage bei der psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund veröffentlicht, die auf den Sonnenberger Leitlinien zur Integration von Migranten in Psychiatrie und Psychotherapie von 2002 basiert. Darin wird bemängelt, dass in Berlin eine ausreichende und qualitativ gesicherte gesundheitliche Versorgung im Bereich der psychologischen Beratung und psychotherapeutischen Versorgung, wie sie die Verfasser der Sonnenberger Leitlinien fordern, nicht gewährleistet sei. Vor allem für sozial und ökonomisch benachteiligte Kinder und Erwachsene mit Migrations- und Fluchthintergrund stehe eine wirkungsvolle, das heißt migrantenspezifische und gendersensible Beratung und Psychotherapie in Berlin grundsätzlich nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen oder einen Migrationshintergrund haben, wächst stetig. 40 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Berlin haben heute schon einen solchen Migrationshintergrund. Insofern sprechen wir, wenn wir über Migration und Einwanderung in Berlin sprechen, keineswegs über die Probleme einer zu vernachlässigenden gesellschaftlichen Minderheit.
Wir konnten im Petitionsausschuss keinen offensichtlichen Grund dafür feststellen, denn der Rückgang war über alle Themenfelder verteilt. Wir müssen schauen, wie sich das entwickelt. Bei den aufenthaltsrechtlichen Petitionen erklären wir uns den Rückgang insbesondere durch die großen Rückstände im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann … kritisiert an diesem Punkt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge …, gegen dessen Bescheide die Flüchtlinge klagen.
Es reicht auch nicht, darauf zu verweisen, dass wir als Bundesland nicht alleine dastehen. Das Problem ist durchaus auch in anderen Bundesländern da. Es reicht auch nicht aus, darauf hinzuweisen, dass im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht ordentlich gearbeitet wird. Das wissen wir alle. Vielmehr ist unsere Aufgabe: Wenn wir ein Problem sehen, das mit mangelnder Personalausstattung in den Gerichten, und zwar bei den Richterinnen und Richtern und im zuarbeitenden Bereich, zu tun hat, dann ist es unsere Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu sorgen, dass dort wieder ordentlich gearbeitet werden kann. Das ist im Moment halt nicht der Fall.
Es wäre so einfach für Sie. Ich habe den Abschlussbericht der Enquetekommission „Migration und Integration“ des Hessischen Landtags mitgebracht. Die Abgeordneten des Hessischen Landtags – einige Kollegen sitzen noch hier –
Eigentlich hätte die schwarz-grüne Landesregierung gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Migration und Integration“ loslegen müssen, wie es auch schon der Kollege Rock gesagt hat. Immer wieder habe ich mich gefragt, ob die schwarz-grüne Koalition überhaupt daran