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Wie Sie sicherlich bereits gemerkt haben, bauen wir im Land Hessen insgesamt verstärkt auf freiwillige Rückkehr. Wir investieren Zeit, Mühe und finanzielle Mittel in einen vernünftigen Aufbau einer Rückkehrberatung. Die freiwillige Erfüllung der gesetzlichen Ausreisepflicht funktioniert jedoch nur, wenn diejenigen, die dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommen, auch mit einer Abschiebung rechnen müssen. Freiwillige Ausreisen ausreisepflichtiger Personen funktionieren daher nur, wenn auch Abschiebungen stattfinden.

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Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen … anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten … oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird.

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Ich bin nach der Debatte im Dezember mit einigen anderen Mitgliedern meiner Fraktion zum Flughafen gefahren, um dort gegen die Abschiebung zu demonstrieren. Am Flughafen habe ich die weinenden Eltern und Freunde getroffen, unter anderem von Samir Narang. Das ist der junge Hindu, 24 Jahre alt. Er war drei Jahre in Deutschland. Er wurde im Dezember abgeschoben. Seine Eltern waren am Flughafen. Er durfte sich vorher noch von ihnen verabschieden. Samir Narang ist Hindu. Afghanistan ist für niemanden sicher, aber für religiöse Minderheiten wie für die Hindus und die Sikhs ist Afghanistan ganz besonders gefährlich.

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Herr Minister, wenn Sie hier sagen, dass diese Sammelabschiebung reibungslos gelaufen ist, dann will ich Sie einmal darauf hinweisen, dass der junge Mann Samir Narang seit seiner Abschiebung in Kabul in einem Hindutempel sitzt, den er sich nicht zu verlassen traut, weil er Todesangst hat. Er ist mutterseelenallein in Afghanistan. Seine Eltern leben hier. Er hat dort keine Familie. Sie schieben ab in ein Kriegsgebiet, im Winter, in die Obdachlosigkeit. Da kann man sich doch nicht hinstellen und sagen, das sei reibungslos gelaufen, wenn die Menschen dort im Elend leben.

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Oder reden wir über die junge Auszubildende Sadaf von der Philipp-Holzmann-Schule in Frankfurt und ihre Familie. Sie ist jetzt von Abschiebung bedroht. Sie macht hier eine Ausbildung. Das sind eine junge Frau und ihre Familie. Ich finde, wir müssen doch über diese Menschen reden und darüber, wie wir ihnen helfen können. Herr Wagner, Sie haben doch eben selbst in Ihrer Rede gesagt: Dauerhaft kann nur die Bundesregierung diese Abschiebungen verhindern. – Dauerhaft. Aber was hindert uns denn daran, heute einen vorläufigen Abschiebestopp zu beschließen?

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Ich frage auch: Was bedeutet eigentlich das neu eingerichtete Rückführungsmanagement bei der Polizei? Können Sie uns das Konzept, das dahinter steckt, bitte erläutern? – Ich frage weiterhin: Wollen Sie in dieser Koalition die Abschiebung von Geduldeten in Kriegsgebiete nun auch noch forcieren? – Ich sage in Richtung der GRÜNEN – da ist allerdings kaum noch jemand da, der das hört, vor allen Dingen ist es auch nicht der zuständige Innenpolitiker – –

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Kein Wort zur Sicherheitsarchitektur in Hessen, kein Wort zur Beamtenbesoldung – nur zu den zusätzlichen Polizeistellen –, kein Wort zu weiteren technischen Möglichkeiten – DNA-Analyse, vernetzte Polizeikräfte –, kein Wort zur Abschiebung von Intensivtätern, kein Wort zu sicheren Herkunftsstaaten. Das, was wir hier gehört haben, war eine reine Wohlfühl-Regierungserklärung, die alle Probleme konsequent ausgeblendet hat.

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Abschiebung nach Syrien sofort stoppen

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Die Frage von Kollegen Schäfer-Gümbel ist richtig. Eine dauerhafte Lösung bei dem Thema Abschiebung nach Afghanistan kann es nur geben, wenn die Sicherheitseinschätzung des Bundesaußenministers eine andere ist, woraufhin der Bundesinnenminister einen anderen Bericht zu Herkunftsländern an das BAMF gibt, woraus folgt, dass das BAMF keine Spielräume hat, um überhaupt noch ablehnende Bescheide zu erstellen, sodass Afghanen erst gar nicht mehr ausreisepflichtig sind. Das ist die Grundvoraussetzung.

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Ein denkbares Modell wäre, Afghanistan gleich zu behandeln wie Syrien. Sie kennen die Verfahren, sie sind schnell und sicher. Dann wäre das eine mögliche Lösung, die jedes einzelne Bundesland und auch Hessen vor diesen quälenden Prozessen schützt und die vor allem für die Menschen, die Afghanen, die hier von Abschiebung bedroht sind, eine deutliche Erleichterung bedeuten würde. Denn sie wüssten dauerhaft und sicher, dass sie nicht abgeschoben werden, es sei denn, sie sind Straftäter.

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Wir hätten hier eigentlich eine sofortige namentliche Abstimmung haben müssen. Dann hätte jeder hinterher sehen können, wer hier was verhindert. Und hier wird gerade einiges verhindert. Sie verhindern zum Beispiel, dass wir bald erfahren können und auch endlich mal vernünftige Zahlen bekommen, wie viele Menschen eigentlich von Menschenhandel betroffen sind, denn momentan bedrohen Sie ja noch jedes Opfer, das irgendwie auffällt, also auch sozusagen in der Statistik erfasst werden könnte, mit der Abschiebung. Das heißt, letztlich wissen wir auch gar nicht, wie viele Menschen von diesem Antrag eigentlich betroffen sind. Ich hoffe, dass das jetzt niemand uns Antragstellern vorwirft. Das wäre nämlich jetzt wirklich sehr seltsam.

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Nachdem dieser Sachverhalt relativ klar darstellbar ist, ist der zweite Teil schon deutlich komplizierter. Wie gehen wir mit dem Thema Abschiebung nach Afghanistan um? Ich glaube, keine Fraktion hier im Landtag macht es sich leicht und hat die Patentlösung; denn hier geht es um Menschen, und ich finde, da sollte das Gebot der Humanität von uns gemeinsam an die erste Stelle zu setzen sein.

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Ich habe es jetzt in der „Frankfurter Rundschau“ gelesen. Der geschätzte Herr von Bebenburg, der in der Tat sehr sorgfältig arbeitet, ist da aber, immer mal ein wenig von der Emotion geleitet, ein bisschen unsorgfältig, wenn er von der Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan spricht.

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Meine Damen und Herren, es geht nicht um die Abschiebung von Flüchtlingen. Diese Begriffsverwirrung, diese Legende, muss man einmal ein wenig aufräumen.

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Flüchtlinge dürfen nach geltendem deutschen Recht nicht abgeschoben werden – egal, welchen Flüchtlingsstatus Sie haben. Die Menschen, um deren Abschiebung es geht, haben eben keinen Flüchtlingsstatus, sind keine Flüchtlinge.

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Im Januar fand die zweite Sammelabschiebung nach Afghanistan ab Frankfurt statt. Unter den Abgeschobenen war auch ein junger Mann namens Akbari. Er war Altenpfleger und lebte in einer Gastfamilie in Bayern. Kurz nach der Abschiebung wurde er durch ein Selbstmordattentat in Kabul, bei dem 20 Menschen gestorben sind, schwer verletzt. Ich finde, angesichts der Gefahr, der wir jeden einzelnen Menschen aussetzen, der dahin abgeschoben wird, ist es doch zynisch, zu sagen: Wir halten uns hier an Recht und Gesetz. – Was hat das mit Recht und Gesetz zu tun, wenn wir zulassen, dass Menschen in Lebensgefahr geraten?

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Dies umfasst schutzbedürftige Minderheiten und schutzbedürftige Personen gemäß Artikel 17 der EU-Aufnahmerichtlinie. In der Vorweihnachtszeit wurden in Berlin acht serbische Flüchtlinge nach Belgrad abgeschoben. Wir haben vom Flüchtlingsrat einige weitere Informationen zu den Personen bekommen, die abgeschoben wurden, auch zu denen, denen jetzt die Abschiebung droht. Ich zitiere aus einem Informationsbrief des Flüchtlingsrats. Es geht hier um den 19jährigen Luca:

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Luca ist in Berlin geboren und hier zur Schule gegangen. Als er acht Jahre alt war, musste er mit seinen Eltern nach Serbien ausreisen. Seit zwei Jahren ist er wieder hier. Als Angehöriger der Roma-Minderheit hatte er in Serbien keinen Zugang zu Schulbildung. Seine Familie lebte unter existenziell schwierigen Bedingungen. Mittlerweile ist die Familie völlig entwurzelt. Weil sie in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis bekam, sind Lucas Eltern nach Schweden weiter geflohen. Kürzlich wurden sie von Schweden nach Berlin zurückgeschoben. Jetzt droht ihnen die Abschiebung nach Serbien. Für Luca ist nur noch ein Antrag in der Härtefallkommission anhängig. Nur deshalb darf er vorläufig bleiben.

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Herr Kollege Kleineidam! Sie sagten, dass wir nicht jederzeit irgendwelche Ausnahmeregelungen treffen können, wenn uns die Bundesgesetzgebung nicht passt. Stimmen Sie mit mir überein, dass das Aufenthaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Bundesgesetz ist? Stimmen Sie mit mir überein, dass § 60a die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung explizit aus humanitären Gründen vorsieht? Wenn die Gründe vorliegen, ist das explizit von der Bundesgesetzgebung so vorgesehen. Dann können wir das auch nutzen.

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Herr Kleineidam! Sie haben gefragt, warum wir jetzt erst mit dem Antrag kommen. Mich wundert, dass gerade Sie diese Frage stellen; denn Sie müssten doch wissen, wie die Praxis unter Rot-Rot war, dass es eine Art Agreement gab. Sie müssten doch wissen, dass der Innensenator eine Pressemitteilung über Abschiebung von serbischen Menschen herausgegeben hat. Ein Unding! So etwas hat es hier noch nicht gegeben!

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Vom 1. November bis zum 31. März eines jeden Jahres soll es keine Abschiebung geben. Das heißt, Sie wollen den Einzelfall gar nicht prüfen. Es interessiert Sie überhaupt nicht, ob bei den Betroffenen die Voraussetzungen für einen Abschiebestopp vorliegen. Das ist inakzeptabel.

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Herr Dregger hat hier davon gesprochen, wenn sich das in den entsendenden Staaten herumspricht, dass Menschen hierherkommen, die dann im Winter vor der Abschiebung bewahrt werden – aus humanitären Gründen wohlgemerkt –, wenn sich das herumspricht, dass das dann – sinngemäß weiter – zu Missbrauch der aufenthaltsrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland führt.

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Unser zweites Ziel ist, dass die betroffenen Menschen nur möglichst kurz im Gewahrsam sind und dass die 18 Monate, von denen der Kollege Reinhardt sprach, selbstverständlich nicht erreicht werden, sondern der Gewahrsam nur dafür genutzt wird, den Verwaltungsakt der Abschiebung, der Rückführung – wie immer man das auch nennen möchte – umzusetzen.

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ach, Sie sind ja da, das ist ja schön –, Sie haben die Abschiebung von Menschen in die Kälte sogar mit einer Pressemitteilung begleitet, Herr Henkel! So etwas ist neu, und das ist für mich nichts anderes als Abschreckung.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns ja schon häufiger über diese Liegenschaft unterhalten. Wir haben festgestellt, dass es eine relativ kleine Anzahl von Personen gibt, die dort untergebracht sind – so viel, um die Verhältnisse vielleicht ein bisschen zurechtzurücken. Weil hier schon wieder pathetisch dargestellt wurde, wie unrechtmäßig das alles sei, vielleicht noch mal die Information, welche Voraussetzungen denn eigentlich vorliegen müssen, um überhaupt jemand zu sein, der tatsächlich Einzug hält in den Abschiebegewahrsam. Zunächst einmal muss die Abschiebung selbst zulässig sein. Die weiteren Voraussetzungen sind, dass derjenige vollziehbar ausreisepflichtig sein muss. Die Ausreise muss überwachungsbedürftig sein, eine erforderliche Abschiebungsandrohung muss ergangen oder die gesetzte Ausreisefrist abgelaufen sein, und es darf kein Abschiebungshindernis und -verbot vorliegen. Das ist eine ganz erhebliche Anzahl von Voraussetzungen, die dort eine Rolle spielen. Dazu kommt auch noch, dass der Abschiebegewahrsam als Ultima Ratio nur gelten kann, wenn weniger einschneidende Alternativen nicht zur Verfügung stehen. Es ist noch mal wichtig, das zu unterstreichen, weil immer so getan wird, als würde automatisch jeder, der in diesem Land um Asyl nachsucht, irgendwann in diesem Abschiebegewahrsam landen. Das ist eine völlig unsinnige Verkehrung der Verhältnisse.

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Und dann will ich noch etwas zu unserem Antrag „Winterabschiebestopp“ sagen. Sie haben richtig vorgelesen, Frau Kollegin Radziwill, dass er im Innenausschuss bereits abgelehnt wurde, sodass er folgerichtig wahrscheinlich hier auch abgelehnt wird. Aber Sie haben kein Wort dazu gesagt, dass wir aus unserer Historie heraus eine besondere Verantwortung für die Sinti und Roma haben. Das Denkmal wurde fast zur selben Zeit eröffnet, wie die Pressemitteilung zur Abschiebung aus der Senatsverwaltung für Inneres veröffentlicht wurde. Dazu haben Sie nichts gesagt, Frau Kollegin Radziwill!

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Jetzt wird von einigen Leuten eingewandt, die Vollstreckung – eine Ausweisung und deren Vollstreckung, nämlich die Abschiebung – sei erforderlich, weil andernfalls der Rechtsstaat in Gefahr sei, und wenn wir den Bürgern sagen, sie dürften das eine oder andere nicht und wenn sie sich nicht daran hielten, müssten wir sie dazu zwingen. – Das ist die rechtsstaatliche Argumentation. Aber da frage ich mich wirklich: Machen wir das in allen Bereichen so? Sollten wir nicht endlich davon wegkommen, Ausländer und Migranten als Adressaten sonderpolizeilicher Maßnahmen zu sehen? Sollten wir nicht aufhören, ihnen nur mit Polizei zu begegnen, statt sie in den Rechten, die sie auch auf Freiheit haben, ernst zu nehmen?

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Es wird auch nicht besser, wenn wir solche Rederunden immer wiederholen: wenn Sie den Antrag einbringen, wenn wir im Ausschuss darüber reden und wenn wir Ihren Antrag hier ablehnen. Die Argumente sind ausgetauscht. Ich sage es Ihnen gerne noch einmal ganz kurz und knapp: Solange wir ein Aufenthaltsrecht haben, muss man als Ultima Ratio auch die Möglichkeit der Abschiebung haben.

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Die Abschiebehaft ist ein Teil dieses Instrumentariums. Wessen Aufenthaltsstatus unsicher ist, der muss ständig damit rechnen, dass die Abschiebung droht. In der Abschiebehaft haben die Bedingungen dann den Charakter einer regulären Haft. In Berlin ist es z. B. nicht einmal möglich, nicht deutsches Fernsehen zu schauen oder moderne Telekommunikationsmittel zu nutzen. Um das zu ändern und Internet im Abschiebeknast zu ermöglichen, haben wir bereits in der letzten Sitzung einen Antrag eingebracht. Wir werden uns auch weiterhin für die Verbesserung der Abschiebebedingungen einsetzen.

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Herr Henkel! Da Sie jetzt da sind, würde ich Sie gern zu einer Abschiebung nach Syrien im Monat Januar befra

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Die Ausländerbehörde wird von einer Senatsverwaltung geführt, die sich vor einiger Zeit mit einer Pressemitteilung über die Abschiebung von Sinti und Roma nach ExJugoslawien gerühmt hat. Dadurch haben sich der Innensenator und sein Staatssekretär integrationspolitisch für den würdigen Umgang mit Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen, disqualifiziert. Seit die Innenverwaltung einem CDU-Innensenator und dessen Staatssekretär untersteht, haben die Beschwerden von Migrantinnen und Migranten zugenommen. Dies bereitet uns ernsthafte Sorgen.