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Was passiert eigentlich mit den Angehörigen der oder des Auszubildenden? Erhalten diese für die Dauer der Ausbildung auch ein Bleiberecht? Auf diese von Flüchtlingsorganisationen geäußerte Kritik zu der Initiative der drei Ministerpräsidenten geht dieser Antrag leider mit keinem Wort ein. So kann es dann passieren, dass eine Flüchtlingsjugendliche oder ein Flüchtlingsjugendlicher bleiben darf, weil er oder sie einen Ausbildungsplatz hat, während die Eltern, die keinen Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels leisten können, die also für die deutsche Wirtschaft nicht von Nutzen sind, ausreisen müssen bzw. von Abschiebung bedroht sind. Das ist nicht hinzunehmen, meine Damen und Herren.

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Meine Damen und Herren, morgen diskutiert der Bundestag den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Teile des Gesetzentwurfs befassen sich mit der Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis und damit Schutz vor einer Abschiebung erhalten sollen.

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Ich sage aber auch: Bei den Fällen, wo jugendliche Straftäter die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, Herr Senator, müssen alle ausländerrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, an deren Ende eine konsequente Abschiebung steht.

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Ihre zweite Frage hat mit dem Stellenabbau nichts zu tun und betrifft eigentlich eine völlig andere Angelegenheit. Sie bezieht sich auf die Frage, ob wir in der Bundesrepublik Deutschland generell auf Abschiebungen verzichten. Wenn ich keine Abschiebung mehr vornehme, brauche ich auch keinen Abschiebegewahrsam. Dies ist aber doch wohl mehr eine polemische Wahlkampffrage, verehrte Kollegin, denn Sie wissen genau wie ich, dass wir ein entsprechendes Aufenthaltsgesetz haben, das vorsieht, Menschen auch zwangsweise in ihre Heimat zurückzubringen. Aber ich verstecke mich gar nicht hinter dem Gesetz, ich halte das in etlichen Fällen auch für richtig!

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Deshalb sind Rückführungen unverzichtbar – am besten freiwillig, aber, wenn es freiwillig nicht geschieht, auch im Wege der Abschiebung.

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Meine Damen und Herren, für die toten Flüchtlinge in Lampedusa vom 3. Oktober 2013 wurde ein Staatsbegräbnis angekündigt – den überlebenden Flüchtlingen der gleichen Katastrophe drohten ein Bußgeld und die Abschiebung.

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von diesen 20.000 € leben können, die man ausgegeben hat, um ein Flugzeug zu chartern, um sie nach Italien abzuschieben? Das Problem sind die deutschen Prioritäten in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Für Abschottung und Abschiebung war Geld da, aber nicht für die Aufnahme von Flüchtlingen oder für die Seenotrettung. Diese Prioritätensetzung muss sich ändern.

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Ich sehe den Anstieg der Zahl der freiwilligen Ausreisen – auch der Abschiebungen, vor allem aber der freiwilligen Ausreisen, die natürlich ein besserer Weg sind als der Weg der Abschiebung –, und das haben wir nicht etwa der Landesregierung zu verdanken, sondern Mitarbeitern, die sich aufgerieben haben. Das haben wir zu einem ganz großen Teil Mitarbeitern zu verdanken, die eigentlich längst im Ruhestand sind, aber freiwillig gekommen sind und genau im Bereich der freiwilligen Ausreisen – der Minister weiß, wovon ich rede – ganz besonders aktiv waren und dies organisiert haben. Wenn jetzt 7 Millionen € hierfür bereitgestellt werden sollen, sage ich Danke. Das erscheint mir sinnvoll.

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Meine Damen und Herren, seit Jahrhunderten durchqueren Millionen von Menschen, die aus ihrer Heimat auswandern oder auf der Flucht sind, ganz Europa. Während das Kapital grenzenlos sein Unwesen treiben darf, verwehrt die Europäische Union den Opfern dieser Verhältnisse grundlegende Menschenrechte. Die Antwort der Europäischen Union sind die tödliche Militarisierung der EU-Außengrenzen und Gesetze und Verhältnisse, die Migrantinnen und Migranten in Rechtlosigkeit, Ausbeutung, Illegalität, Hass, Selbstmord oder Abschiebung treiben.

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Öztürk, vielleicht gleich als Bemerkung zu Beginn: Wenn bei jemandem, der bei uns hier Schutz sucht, Leib und Leben bedroht sind, dann findet keine Abschiebung statt. Punkt, fertig. Wenn Leib und Leben bedroht sind, findet das nicht statt.

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Hier gibt es ein aktuelles Beispiel, Herry H. – Ich appelliere an Sie, Herr Henkel, dass der von Zwangsheirat in Indonesien bedrohte Herry H. hierbleiben kann, Sie der Härtefallkommission folgen und die Abschiebung verhindern!

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Ihr Antrag sagt im Prinzip das Gleiche aus. Er enthält auch keine Fragen zur Abschiebung und zu allem anderen. Es ist fehl am Platze, darüber jetzt mit zu diskutieren. Heute geht es darum, wie wir die Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewalt, in dem Fall die der Sinti und Roma, dauerhaft erhalten können.

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Innerhalb weniger Monate hat das deutsche Asylrecht die größten Verschärfungen seit über 20 Jahren erfahren. Mit beschleunigten Asylverfahren, verschärfter Residenzpflicht und Abschiebung trotz Traumata setzt die Bundesregierung im Anti-Asylpaket II rechtspopulistische Forderungen in geltendes Recht um. Davon sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche mit ihren Familien betroffen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Reinhardt! Im Abschiebegewahrsam Köpenick werden Abschiebehäftlinge gemäß § 62 Aufenthaltsgesetz zur Vorbereitung der Ausweisung beziehungsweise Abschiebung auf richterlichen Beschluss untergebracht. Die Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt ermöglicht dies gleichermaßen.

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Meine Damen und Herren, Geflüchtete müssen mit der selbst für viele Juristinnen und Juristen schwer zu durchschauenden Materie des Asylrechts und des Aufenthaltsrechts zurechtkommen. Mit den Asylrechtsverschärfungen der vergangenen Monate wurden drakonische Sanktionsmechanismen und kaum noch als rechtsstaatlich zu bezeichnende Rechtsmittelfristen eingeführt. Wir meinen, dass eine gute juristische Beratung in diesem sich im Eiltempo verändernden Rechtsgebiet elementar für Menschen ist, denen die Abschiebung in Krieg und Folter droht.

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Ich hätte mir gewünscht, dass die Mutter und ihre Tochter, die seit 2014 ausreisepflichtig sind, die Angebote zur freiwilligen Ausreise – das letzte nach meinem Kenntnisstand vom Juni dieses Jahres – angenommen hätten. Eine Abschiebung ist per se immer das letzte Mittel, immer Ultima Ratio;

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Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs erwähnt. Es handelt sich um einen Einzelfall, einen Fall, den es, wie Sie gerade gehört haben, grundsätzlich zu vermeiden gilt. Ich möchte aber auch betonen: Es handelt sich nicht um eine geplante oder zielgerichtete Abschiebung aus der Schule.

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Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass nach meinen Informationen beispielsweise das Land Thüringen genau die gleiche Vorgehensweise, welche die Polizei hier gewählt hat, per Erlass für die Abholung aus Schulen zum Zwecke der Abschiebung geregelt hat. Dies lässt zumindest darauf schließen, dass sogar in Thüringen ein solcher Einzelfall nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

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Ich sage das deshalb, weil ich, ohne das weiter auszuführen, im privaten Umfeld eine ähnliche Situation in einem anderen Land mitbekommen habe. Da war es leider so, dass die Polizei nicht sensibel vorgegangen ist. Die Abschiebung fand direkt aus dem Klassenzimmer heraus statt. Das Mädchen wurde mitgenommen. Es war auch dort ein Mädchen. Das ist natürlich etwas, was an niemandem spurlos vorübergeht.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns heute hier alle in einem Punkt einig: Eine Abschiebung ist für die Betroffenen immer eine hochgradig emotional belastende Situation. Es ist eine Ausnahmesituation, in der lange gehegte Hoffnungen auf ein Bleiberecht, auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, zerbrechen.

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In diese Betroffenheit möchte ich ausdrücklich die mit einbeziehen – das hat Kollege Rentsch eben auch getan; es ist mir aber auch persönlich und für die CDU-Fraktion sehr wichtig, dies noch einmal zu erklären –, die eine Abschiebung anordnen und durchführen müssen, also die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden und bei der Polizei. Diese Personen sehen sich in diesen Ausnahmesituationen nicht nur mit den eigenen Emotionen konfrontiert, sondern natürlich auch derer, die sie abschieben müssen. Das ist eine belastende Situation, und das lässt doch keinen kalt, so wie auch dieser Fall keinen von uns kalt lässt.

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Eine Abschiebung wird immer Emotionen hervorrufen. Am Schluss werden diese Menschen aus dem Alltag und auch aus einem Umfeld herausgerissen. Das ist aus meiner Sicht auch davon unabhängig, ob sie mehrere Monate oder Jahre hier in Deutschland sind. Es gibt einen Alltag, es gibt ein Umfeld, und es gibt vor allem auch Hoffnungen – Hoffnungen, die oftmals Schlepperbanden geweckt haben. Das ist ein Rieseneinschnitt in das Leben dieser Menschen, egal wann und wo er erfolgt.

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Im vorliegenden Fall – Staatsminister Beuth hat das eben ausgeführt – wurde morgens um 6:15 Uhr versucht, die Familie zurückzuführen. Man hat sie leider in der Unterkunft nicht angetroffen. Aber diese Uhrzeit belegt auch, dass die Behörde alles darangesetzt hat, dass keine Abschiebung aus der Schule heraus erfolgte. Das ist auch das Ziel, das wir weiterhin verfolgen sollten. Der Minister hat eben ausgeführt, dass das ein Einzelfall sei. Am Ende muss aber auch klar sein: Wenn wir den Menschen, die dringend unsere Hilfe benötigen – also Menschen, die um Leib und Leben fürchten –, effektiv helfen wollen, dann gehört zur Wahrheit eben auch, dass wir Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, zurückführen müssen. – Vielen Dank.

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Deshalb bedauern wir, dass es zu einem Polizeieinsatz zur Durchführung einer Abschiebung an einer Schule gekommen ist. Ja, die Schule ist ein sensibler Raum; eine Schule ist ein Raum mit besonderem Schutz. Deshalb sind in diesem Einzelfall die Beamtinnen und Beamten besonders sensibel vorgegangen.

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Zum anderen geht es um den Vollzug der Abschiebung. Bei der Behandlung dieses Teils der Angelegenheit dauernd den Inhalt des ersten Teils, die Verfahren, als Argument heranzuziehen, ist nicht in Ordnung.

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Ich will angesichts der politischen Situation der Flüchtlinge sagen: Wir haben bisher über eine Abschiebung aus der Schule heraus nicht gesprochen. Dazu gab es keinen Anlass. Uns ist wichtig, diesmal darüber zu reden, damit es diesen Anlass nie wieder gibt.

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Wir brauchen keine weiteren Verschlechterungen für Asylsuchende und Flüchtlinge. Wir brauchen eine Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Der Marsch der vielen Flüchtlinge hat gezeigt, wie verzweifelt ihre Lage ist. Flüchtlinge müssen in diesem Land in Sammelunterkünften leben, und die Angst vor der Abschiebung ist immer dabei. Sie dürfen in der Regel nicht arbeiten, sie erhalten

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sonstige körperliche Verletzungen erleiden. Das wären wichtige Punkte, auf die wir uns konzentrieren müssen, wenn wir über Asylverfahren, über Abschiebung reden. Da sollte der Fokus liegen!

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Wenn es zu dem Fall kommt, dass ein Asylantrag abgelehnt wird, dann wäre eine Abschiebung unter sehr, sehr klar formulierten und sehr, sehr klaren Bedingungen eben auch möglich, aber das ist ja jetzt gar nicht die Frage, die sich hier stellt.

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Wegen ihres fehlenden Aufenthaltsstatus leben sie in ständiger Angst, durch das Personal z. B. in medizinischen Einrichtungen oder Schulen angezeigt zu werden. Meine ganz persönliche grundsätzliche Haltung dazu ist: Kein Mensch darf sich aus Angst vor einer Abschiebung scheuen, in Notsituationen einen Arzt aufzusuchen oder seine Kinder in die Schule zu schicken. – Dafür setzt sich der Senat seit sehr vielen Jahren ein. Auch dieser Senat wird dies weiterhin tun. Frau Bayram! Da brauchen Sie nicht irgendwohinein Licht bringen, ich denke, dass der Senat in diesem Bereich schon Vieles unternimmt.

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Für beide Probleme – Bildung und Gesundheit – gilt, sehr geehrte Frau Senatorin Kolat: Wenn Menschen wegen der Übermittlungspflicht Angst vor der Abschiebung haben, werden sie Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen auch nicht in Anspruch nehmen. Solange wir diesen Denunziantenparagrafen im Aufenthaltsgesetz haben, werden in Deutschland Menschen davon abgehalten, grundlegende Menschenrechte wahrzunehmen. Ich meine deshalb: Dieser Paragraf gehört abgeschafft!