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§ 14 a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) sieht vor, dass die Geburt des Kindes eines Ausländers in Deutschland dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unverzüglich anzuzeigen ist, wenn sich ein Elternteil ohne Aufenthaltstitel oder mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Bundesgebiet aufhält. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Entscheidungen über Asylbegehren von Kindern nicht hinausgezögert werden, um dadurch zu einem späteren Zeitpunkt eine Verlängerung des Aufenthalts auch der Eltern und Geschwister zu erreichen, obwohl deren Asylanträge bereits abgelehnt und sie zur Ausreise verpflichtet sind. Die Anzeigepflicht obliegt auch den Ausländerbehörden. Die Eltern haben als gesetzliche Vertreter des Kindes jedoch die Möglichkeit, auf die Durchführung eines Asylverfahrens für das Kind zu verzichten. Mit einer entsprechenden Verzichtserklärung können die Eltern die negativen Folgen einer ablehnenden Asylentscheidung verhindern. Auf diese Möglichkeit werden sie auch hingewiesen. Gesetzlich geregelte Folge eines abgelehnten Asylantrags ist nicht nur die Aufforderung zur Ausreise und die Androhung der Abschiebung im Falle der Verweigerung der Ausreise, sondern beispielsweise auch, dass dem betroffenen Kind später ohne vorherige Ausreise keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.

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werden, wie ihre Eltern im Besitz eines Aufenthaltsrechtes sind. Da in dem hier angesprochenen Fall ein rechtlicher Grund für eine Duldung des Kindes vorlag, stand somit auch eine Abschiebung nicht in Rede. Im Übrigen hat die Familie zwei weitere Kinder, die ebenfalls im Bundesgebiet geboren wurden und für die ebenfalls Asylverfahren nach § 14 a AsylVfG erfolglos durchgeführt wurden, sodass ihnen die Rechtslage nach Erhalt des negativen Bescheides des BAMF auch bekannt sein musste.

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Dublin-Verfahrens abgelaufen und eine Abschiebung zumindest vorerst nicht mehr möglich. Das ist die eine Seite.

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Wir wollen mehr Konsequenz bei der Abschiebung von Menschen ohne Bleibeperspektive, insbesondere Straftätern und Gefährdern. Wir wollen aber auch faire Chancen für Menschen, die viele Jahre hier gelebt und sich erfolgreich in die Gesellschaft integriert haben. Statt endloser Kettenduldungen mit permanenter Unsicherheit brauchen wir einen sicheren Status. Für die gesetzlichen Regelungen ist der Bund zuständig. Da ist der große Wurf leider immer noch nicht in Sicht. Wir in Bayern können jedoch die Ermessensspielräume nutzen, die die geltenden Gesetze des Bundes bieten. Das sollten wir tun, und das fordert die FDP mit ihrem Antrag.

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Ich sage deshalb „Mutter und Kinder“, weil der straffällig gewordene Vater längst nicht mehr mit berücksichtigt wird. Zur Erinnerung: Die Abschiebung fand bereits im Februar 2007 statt. Seitdem ist die Familie einem Prozess der Hoffnung und der Enttäuschung ausgeliefert. Ein zeitnahes Handeln ist längst überfällig.

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schwierigen Weg der Abschiebung wählen? Denn in der Masse aller Fälle sind Kinder betroffen. Es sind in aller Regel Familien mit Kindern.

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Die von uns, die sich vielleicht mit der Materie nicht so intensiv beschäftigen, werden nicht wissen, welche Machtbefugnisse eine solche Härtefallkommission hat. Sie kann im Einzelfall Anträge stellen, und dann kann entschieden werden, dass eine Vollzugsentscheidung einer Behörde ausgesetzt wird, dass eine Abschiebung nicht vorgenommen wird. Das ist der Sinn der Sache. Das ist also eine bewusst gewollte Machtbefugnis. Aber eine derartige Machtbefugnis kann nicht einfach durch Rechtsverordnung verliehen werden, die muss eine demokratische Legitimierung haben, das ist der Beschluss im Parlament.

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Wenn wir von Behördenversagen sprechen, könnte man außerdem den Fall des islamistischen Killers Ahmad Alhaw anführen, der im vergangenen Sommer in Hamburg unter Deklaration des islamischen Bekenntnisses „Allahu Akbar“ acht Menschen niederstach und einen dabei ermordete. Der Mann hätte abgeschoben gehört, aber das Amt hat die rechtzeitige Abschiebung dieses Asylbewerbers versäumt. Als die AfD im Januar dieses Jahres hier im Landtag forderte, dass man auch der Opfer des islamistischen Terrors gedenken müsse, namentlich derer, die auf dem Breitscheidplatz von Herrn Amri niedergemetzelt wurden, hat man uns in diesem Parlament wie immer beschimpft und ansonsten den islamistischen Terror in unserem Land verharmlost und relativiert.

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Ich möchte das zum Anlass nehmen, noch einmal kurz daran zu erinnern, worum es geht. Es geht um eine Familie, speziell um die Mutter mit sechs Kindern, von denen fünf in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Diese Kinder sind sehr gut integriert, und aufgrund dessen hätte die Abschiebung nicht stattfinden sollen. Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 2.April, und seither läuft die Debatte: Soll die Familie wieder einreisen dürfen, nachdem das Innenministerium Berufung eingelegt hat, oder soll die Familie so lange in der Türkei bleiben? Die mehrheitliche Meinung dieses Hauses ist, dass wir sechs Kindern und der Mutter nicht zumuten können, in der Türkei zu bleiben, bis dieses Berufungsverfahren abgeschlossen ist.

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Der Status dieses Gremiums ändert sich relevant im Vergleich zum bisherigen, weil im Zuwanderungsgesetz sein Gewicht verstärkt wird. Es tendiert in Richtung Entscheidungsgremium, Gnadenausschuss. Deswegen brauchen wir bei der Besetzung der Personen, die entscheiden, besondere Kriterien. Man kann sagen, wir lassen es bei der bisherigen Besetzung, das hat sich etabliert, das ist eine respektable Position, da wurde bisher auch viel gute Arbeit geleistet. Man kann aber auch anders argumentieren, das ist unser Ansatz. Wir sagen: Möglichst große Staatsferne sollte bei diesem Gremium sichergestellt sein. Eine Verankerung bei der Innenverwaltung, die dann zugleich über die Abschiebung entscheidet, erscheint uns nicht besonders sinnvoll.

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Wir von der AfD sind der Ansicht, die innere Sicherheit muss ein Schwerpunkt in der Tätigkeit der Regierung in unserem Land sein. Die konsequente Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern vermeidet in der Zukunft enorme Kosten, verhindert Parallelgesellschaften, fördert die Integration der Asylberechtigten und gibt der Bevölke

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Sie haben die Abschiebung dieser Leute als menschenverachtend bezeichnet. Ganz ehrlich, wenn Sie die Einhaltung unseres eigenen Rechtes als menschenverachtend bezeichnen, dann sind Sie es, der vom Verfassungsschutz beobachtet gehört. - Danke schön.

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ausdrücklich. Doch das Gesetz sieht Abschiebung oder Arbeitsverbot vor. Macht das bei unserem Fachkräftemangel heute noch Sinn? Wie wäre es mit einer Initiative in Richtung von „Klugen Köpfen Türen öffnen!“? Eine gute Initiative! Erweitern wir sie um die klugen Köpfe, die hier bisher nur als Geduldete leben.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf das Thema der Aktuellen Stunde „Abschiebepraxis in Niedersachsen“ eingehe, möchte ich mein aufrichtiges Bedauern über den Tod des armenischen Staatsangehörigen Slawik C. zum Ausdruck bringen. Er hat sich, während er zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen worden war, selbst das Leben genommen. Diese Kurzschlusshandlung war unvorhersehbar und unerwartet und löste bei allen beteiligten Stellen, aber auch bei uns große Bestürzung aus.

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Diese Regelung hat dazu geführt, dass sehr viele zur Abschiebung anstehende Personen frühzeitig untergetaucht sind. Deshalb sind die Ausländerbehörden zu einer anderen Praxis übergegangen. Daraufhin hat das Ministerium diese Praxis im Prinzip umgesetzt und gesagt: Es wird den Ausländerbehörden freigestellt, ob sie den Termin vor Ort ankündigen wollen oder nicht. - Das hat damit aber nichts zu tun.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte nur eine Frage in Erinnerung rufen, die Ihnen Herr Bachmann gestellt hat und die Sie nicht beantwortet haben. Es wäre gut, wenn Sie hier klar Position beziehen könnten. Er hat gefragt, was mit der Familie des Verstorbenen passiert. Muss sie nun auch noch mit ihrer Abschiebung rechnen, oder kann sie jetzt in Ruhe hier leben? Können Sie dazu eine eindeutige Erklärung abgeben?

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landrat in Harburg hat bereits gehandelt, wie Sie eigentlich wissen sollten. Die Duldung ist verlängert worden, sodass nicht mit einer Abschiebung zu rechnen ist. Der Landrat hat aus meiner Sicht aus persönlichen Gründen der Familie richtig gehandelt. Das sollte Ihnen bekannt sein. Deshalb kann ich die Fragestellung nicht ganz verstehen.

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Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich es für notwendig halte, aus dem Urteil des Amtsgerichts Winsen zu zitieren, um hier Klarheit herbeizuführen: Die angeordnete Haftdauer erscheint erforderlich und angemessen. Die Abschiebung des Betroffenen ist fest auf den 7. Juli 2010 terminiert. Passersatzpapiere liegen vor, und somit ist die Identität des Betroffenen zweifelsfrei geklärt. Abschiebungshindernisse sind nicht ersichtlich. Eine weniger einschneidende Maßnahme als die

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Die SPD und wir waren der Meinung, dass lösungsorientiert gearbeitet werden muss und dass wir eine einvernehmliche Lösung finden sollten. Diese haben wir auch gefunden. Es gibt deswegen in dem gemeinsamen Änderungsantrag mit der SPD einen Vorschlag, der mit der Staatskanzlei und dem Innenministerium abgestimmt wurde,nämlich in dem Passus,dass die Behörde nicht „anordnen“ wird, sondern die Geschäftsstelle der Härtefallkommission die Ausländerbehörde ersuchen wird,die Abschiebung auszusetzen, solange die Härtefallkommission mit dem Fall befasst ist und bis sie eine abschließende Entscheidung fällen wird.

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Das heißt erstens die klare Benennung des Problems. Das ist die Frucht Ihrer Migrationspolitik; das ist die Frucht Ihres Kampfes gegen rechts. Es geht um klare Maßnahmen. Diese Maßnahmen heißen Abschiebung, wesentlich mehr Abschie bung als Zulassung. Wir holen immer Tausende rein und schieben zehn oder 20 ab.

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In den letzten Monaten sen mehrere Fälle von Abschiebungen nach Syrien bekannt. Einige Männer traten zwischenzeitlich im Abschiebungsgefängnis Langenhagen in den Hungerstreik, um ihre Abschiebung nach Syrien zu verhindern. Neben

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Zu 1: Eine mögliche Gefährdung nach einer Rückkehr in da dem dafür zuständig und Flüchtlinge geprüft und festgestellt. Diese Entscheidungen können verwaltungsgerichtlich überprüft werden. Wird vom Bundesamt (oder vom Verwaltungsgericht) eine Rückkehrgefährdung nicht festgestellt und die Abschiebung in das Herkunftsland angedroht, sind die Ausländerbehörden gemäß § 42 AsylVfG an diese Entsch

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Diese Regelung gilt seit mehreren Monaten. Sie betrifft Personen, die bereits zu uns gekommen sind, sowie Personen, die zu uns kommen. Aber wenn keine Entscheidung getroffen werden kann oder Personen nicht abgeschoben werden können, weil die Herkunftsstaaten sie nicht zurücknehmen oder der Abschiebung Krankheitsgründe entgegenstehen, werden sie nach den 18 Monaten auf die Landkreise - in Anführungsstrichen, wir reden noch immer über Menschen, aber ich sage es jetzt einmal so - verteilt. Nach 18 Monaten geht es in die Landkreise und damit in die Gemeinden.

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Abschließend sei mir die Anmerkung erlaubt, dass wir Nationaldemokraten der Klage des Rechnungshofes vor dem Verfassungsgericht gegen die Abschiebung nach Döbeln viel Erfolg wünschen.

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sind. Das heißt, dass diese Personen grundsätzlich abgeschoben werden können. Allerdings haben davon 3.442 eine Duldung, das heißt, die Vollziehung der Ausreisepflicht wird aus bestimmten Gründen, die im Aufenthaltsgesetz geregelt sind, ausgesetzt. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung scheitert nicht nur gelegentlich, sondern in rund zwei Drittel aller Fälle. Das allein ist bereits ein Skandal, der niemandem zu vermitteln ist. Besonders brisant wird die Sache bei den sogenannten Gefährdern, bei denen latent die Gefahr besteht, dass sie eine politisch motivierte Tat von erheblicher Bedeutung begehen werden.

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Am Schluss geht es um eine Abwägung: Es geht um die Abschiebung von Gefährdern und Schwerkriminellen in ein möglicherweise risikobelastetes Herkunftsland und es geht darum, unsere Bevölkerung vor diesen Menschen zu schützen. Was ist Ihnen wichtiger? Dieser Frage können Sie nicht länger ausweichen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne an dieser Stelle die Maßnahmen der sächsischen Behörden im Umgang mit dem Gefährder, der auch am Tattag, beurteilen zu können, dürfte drittens schließlich feststehen, dass es für die Gefährderproblematik einen anderen konzeptionellen Ansatz braucht als die Reduktion auf Abschiebung. Im Innenausschuss hat das Ministerium hervorgehoben, dass für eine Rund-um-die-Uhr-Beobachtung von Gefährdern keine Rechtsgrundlage besteht und eine hundertprozentige Sicherheit nicht möglich sei. Das sind Tatsachen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja kein Geheimnis, dass sich die Innenminister der CDU und der SPD, was die Abschiebung nach Syrien betrifft, unterscheiden.

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Es gibt dort kaum Diplomaten, auch das ist eigentlich mehr als bekannt. Deutschland unterstützt deshalb die Bemühungen des UN-Sondergesandten Pedersen, der einen politischen Prozess zur Lösung des Konflikts in Gang zu bringen versucht. Mit Beschluss der Innenministerkonferenz auf der Grundlage des Berichts vom Auswärtigen Amt zur Lage in Syrien wurde die Abschiebung bis 31.12.2020 aus humanitären Gründen ausgesetzt.

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Mit dem Artikel soll gewährleistet werden, dass gewaltbetroffene Frauen im Fall der Auflösung einer Ehe oder Partnerschaft einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten, um sich so vor weiterer Verarmung, weiterer Gewalt, einer Abschiebung und ungewissen gefährlichen Situationen im Herkunftsland zu schützen. Ist das Bestandteil der Fortschreibung?

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Begutachtung der Reisefähigkeit von Abschiebung bedrohter Personen