Hans-Henning Adler

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass eine junge schwangere Frau, die selbst als kleines Kind nach Deutschlang gekommen ist, mit einem kleinen Kind, das ein Jahr alt war, von ihrer Familie getrennt und abgeschoben wird, wie es vor sieben Jahren der Fall war, wäre nach der heutigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert, so nicht mehr möglich.
Ich erinnere an den Gedanken der Verwurzelung. Diese Frau war in Deutschland verwurzelt. Ihre Hauptsprache ist Deutsch. Sie hat hier jahrelang gelebt. So etwas wäre also, wie gesagt, heute nicht mehr möglich.
Ich will das Parlament aber auch darauf aufmerksam machen, dass es außer den bislang diskutierten Regelungsmöglichkeiten - § 22 und § 25 a des Aufenthaltsgesetzes - auch noch eine andere Vorschrift gibt, die diesen Fall eigentlich regelt: § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes regelt das Wiederaufgreifen des Verfahrens, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Nun gibt es ein Problem: Die Rechtslage hat sich nicht geändert, aber die Rechtsprechung hat sich geändert. Es gibt immerhin eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, an die ich Sie erinnern will: Band 111, Seite 307 - das kann im Innenministerium nachgelesen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Wenn Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einer grundlegenden Änderung der Rechtsprechung beitragen, dann gibt es die Möglichkeit, im Ermessenswege tätig zu werden.
Mit anderen Worten: Es gibt rechtliche Möglichkeiten, man muss nur den politischen Willen haben zu helfen. Ich hoffe, dass die Entschließung, die hier heute verabschiedet wird, dazu beiträgt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An einer Stelle muss ich Minister Busemann korrigieren: Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt nicht nur für Asylbewerber, sondern auch für diejenigen, die in Deutschland einen Geduldetenstatus haben. Diese Phase kann sich manchmal über Jahrzehnte hinziehen. In diesem Zeitraum werden sie aber gegenüber anderen, die
soziale Transferleistungen bekommen, diskriminiert.
Noch etwas: Es ist eine ausgesprochene Schikane, Asylbewerber und andere immer noch mit diesen Gutscheinen abzuspeisen. Damit soll ihnen der Aufenthalt verleidet werden.
Dass man das nicht so machen muss, beweist das Bundesland Brandenburg, in dem die Linke mit an der Regierung ist. Dort ist diese Regelung schon längst abgeschafft worden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu entscheiden gab es auf dem CDU-Parteitag vorgestern hier in Hannover ohnehin nicht
viel. Da war es konsequent, dass Alternativen wenigstens im Foyer zu sehen waren:
den neuen Golf beim VW-Stand oder den KickerTisch beim Energiekonzern RWE.
Laut Presseberichten sind auch Air Berlin, Vattenfall und Deutsche Bahn AG auf Parteitagen präsent, übrigens auch bei SPD, FDP und Grünen.
Die Firmen zahlen gut: 200 bis 300 Euro pro Quadratmeter Fläche. Dabei kommen Zuwendungen von 10 000 bis 30 000 Euro heraus. Insgesamt nahm die CDU knapp 500 000 Euro ein, räumt CDU-Schatzmeister Linssen ein.
Die Gegenleistung ist der Besuch eines Prominenten der Parteispitze am Firmenstand. In NordrheinWestfalen wurde Herr Rüttgers regelrecht vermietet. Inzwischen ist man aber nicht mehr ganz so direkt.
Einige Sponsoren haben sich beim CDU-Parteitag schon beschwert. Bei den Grünen seien sie besser bedient worden, berichtet Herr Linssen über die Beschwerde der Sponsoren.
Der Skandal ist ein doppelter. Die Firmen können dieses Sponsoring als Betriebskosten absetzen, und sie umgehen damit zugleich auch das Parteiengesetz. Denn das schreibt zwingend vor, dass Spenden über 10 000 Euro im Rechenschaftsbericht auszuweisen sind.
In Wirklichkeit wird hier eine gemischte Schenkung vorgenommen. Es wird ein überteuerter Anteil als eigentliche Zuwendung genommen, und das andere ist nichts anderes als die Umgehung des Parteiengesetzes.
Ich will Ihnen von § 31 d des Parteiengesetzes - das ist die Strafvorschrift - nur die Rechtsfolge vorlesen:
Dort steht: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Wir werden dem Antrag der Grünen zustimmen. Das fällt uns leicht, weil die Linke auf diesem Weg durch Großkonzerne nicht gefördert wird. Das bedauern wir aber nicht. Wir wollen diese Förderung durch die Hintertür gar nicht haben. Der Grund ist einfach: Die Linke ist und bleibt unabhängig vom Großkapital.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Zusatzfrage ist vielleicht eher ein Gedankenexperiment, weil sie von der theoretischen Annahme ausgeht,
(Ulf Thiele [CDU]: Muss das sein? - Okay, es muss sein!
dass die CDU und die FDP die nächste Landesregierung stellen. Vor dem Hintergrund dieser Prämisse - das kann man sich ja immerhin vorstellen - stelle ich die Frage: Können Sie ausschießen, dass eine Pkw-Maut - sei es streckenspezifisch, durch Vignette oder auf andere Weise - dann von der Landesregierung unterstützt werden wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inzwischen ist weitgehend anerkannt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien bei einem zugleich sparsamen und effizienten Umgang mit Energie beschleunigt werden muss. Dies wird aber nur gelingen, wenn die soziale Frage als fester Bestandteil des ökologischen Umbaus der Energieversorgung begriffen und umgesetzt wird.
Das wird grundsätzlich auch von der Konferenz der Ministerpräsidenten geteilt, die sich auf ihrer Jahrestagung vom 24. bis 26. Oktober 2012 für eine „sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung“ ausgesprochen hat. Die Konferenz verlangte darüber hinaus, dass die Regularien der Energiewende so auszugestalten seien, dass das Zieldreieck „sicher, bezahlbar, umweltverträglich“ eingehalten werde. Schließlich sei von der Konferenz der Ministerpräsidenten ausdrücklich darauf hingewiesen worden, „dass mit steigenden Strompreisen die Notwendigkeit zunimmt, die Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit niedrigem Einkommen stärker zu berücksichtigen“ (Tages- ordnungspunkt 4, Nr. 7 des Konferenzprotokolls).
Etwa drei Viertel der Stromkunden müssen vom kommenden Jahr an tiefer in die Tasche greifen. Die allermeisten Versorger wollen die Preise so stark wie nie zuvor erhöhen, berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 23. November 2012. Im Schnitt würden rund 12 % mehr erwartet. Während einerseits die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher ansteigen, nehmen andererseits die Gewinne der Stromkonzerne zu. DAX-Konzerne wie E.ON und RWE schütten beispielsweise in 2012 Dividenden von 1,10 Euro bzw. 2 Euro je Aktie aus. Mit Dividendenrenditen von 7,96 % bzw. 6,31 % gehören E.ON und RWE zu den DAX-Unternehmen mit den höchsten Dividendenrenditen.
Die Versorgung mit Strom ist eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hohe und weiter steigende Strompreise führen dazu, dass viele einkommensschwache Menschen nicht mehr in der Lage sind, diese zu bezahlen. Die am 21. November 2012 vorab veröffentlichten Zahlen aus dem Monitoring-Bericht 2012 der Bundesnetzagentur belegen 312 059 Stromsperren im Jahr 2011. Angesichts des jetzt angekündigten spürbaren Anstiegs der Strompreise zum 1. Januar 2013 droht die Zahl der Stromsperren vor allem bei ein
kommensschwachen Haushalten weiter anzusteigen.
Höhere Strompreise müssen von Leistungsempfängerinnen und -empfängern nach SGB II und SGB XII, von Rentnerinnen und Rentnern, die Grundsicherung beziehen, und von den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Berechtigten jeweils von den Ausgaben für den Lebensunterhalt wie Essen und Trinken bezahlt werden, ohne dass es zeitnah einen Ausgleich gibt.
Bereits bei einem Rückstand von 100 Euro kann nach § 19 Abs. 2 der Stromgrundversorgungsverordnung nach einer Mahnung und einer Androhung der Strom ohne Gerichtsbeschluss abgedreht werden. In Frankreich beispielsweise, wo eine Sozialbehörde vor der Abklemmung zwischengeschaltet ist, wurde im Jahr 2011 vergleichsweise nur 1 165 Haushalten der Strom abgeschaltet.
Der Strompreis könnte nach Ansicht von Fachleuten rund 2 Cent niedriger liegen, wenn es eine funktionierende Aufsicht und Regulierung des Endkundengeschäfts beim Strom gäbe. Die Strompreisaufsicht der Länder wurde im Jahr 2007 abgeschafft. Seitdem werden nur noch der Großhandelsmarkt sowie der Bereich der Netzentgelte überwacht.
Es ist nach Expertenmeinung nicht hinnehmbar, dass der durch Steuern und Abgaben verursachte Anteil an den hohen und weiter steigenden Strompreisen auch weiterhin von den privaten Haushalten sowie kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben getragen werden soll, während gleichzeitig vor allem große Unternehmen beim ErneuerbareEnergien-Gesetz, beim Emissionshandel und bei der Befreiung von Netznutzungskosten privilegiert werden. Allein die Industrierabatte bei der EEGUmlage führten Experten zufolge zu einer Preissteigerung für alle anderen von fast 1 Cent pro Kilowattstunde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Haushalte in Niedersachsen waren im Jahr 2011 von den bundesweit insgesamt 312 059 Stromsperrungen betroffen, und wie viele der bundesweit von den Stromlieferanten beauftragten rund 1,25 Millionen Stromsperrungen entfielen auf Niedersachsen?
2. Ist die Landesregierung bereit, Formen der Preiskontrolle für die Endverbraucherpreise durchsetzen zu helfen, um die Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigen Einkom
men stärker berücksichtigen zu können, wie es in der Erklärung der Ministerpräsidenten heißt?
3. Ist die Landesregierung bereit, sich im Bundesrat für eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einzusetzen, die ungerechtfertigte Privilegien großer Unternehmen zurücknimmt und durch eine höhere Direktförderung der erneuerbaren Energien die EEG-Umlage derart gestaltet, dass der Strompreis entlastet wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist die Landesregierung bereit, die Idee zu unterstützen, die z. B. im Kanton Basel schon umgesetzt worden ist, nämlich den Stromversorgern per Gesetz eine Tarifgestaltung aufzugeben, bei der ein Sockeltarif für Strom mit einem preisgünstigen Grundkontingent für jeden Haushalt vorzusehen ist, bei der dann aber ein über diesen Sockel hinausgehender Stromverbrauch, der erfahrungsgemäß durch große Luxuswohnungen und unbedachten Energieverbrauch erzeugt wird, entsprechend tariflich höher zu bewerten wäre, was zur Folge hätte, dass eine bezahlbare Grundversorgung mit Strom für breite Bevölkerungsschichten sichergestellt und gleichzeitig die Verschwendung von Strom eingedämmt werden könnte?
Frau Ministerin, was Sie eben gesagt haben, bedeutet doch, dass es dann Hunderttausende von Einzelfällen gibt; denn - wie Sie eben eingeräumt haben - findet die Anpassung der Regelsätze zum 1. Januar 2013 - wie immer - mit einer zeitlichen Verzögerung statt, während die höheren Strompreise von denjenigen, die Transferleistungen erhalten, aber sofort bezahlt werden müssen. Da ist doch eine Lücke.
Wie wollen Sie diese Lücke schließen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens. In der Beantwortung der Frage 46 hat die Landesregierung geschrieben, sie wahre das Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates. Da habe ich so meine Zweifel.
Ich bin als Rechtsanwalt häufig bei Familiengerichtsverhandlungen, z. B. im Amtsgericht Cloppenburg, anwesend. Über dem Richtertisch hängt ein großes Kreuz. Dort werden laufend Ehen geschieden. Nach fundamentalistisch-katholischer Auffassung ist die Ehe eigentlich unauflöslich. Von einem katholischen Scheidungsrichter erwarte ich aber, dass er sich an das Gesetz hält und nicht nach seinem Glauben entscheidet.
Was soll aber dann das Kreuz über dem Richterstuhl?
Zweite Anmerkung. Zu der Frage 48 nach dem Kopftuch haben Sie sich auf Seite 30 nicht eindeutig geäußert und von einer Mehrdeutigkeit der Botschaften gesprochen, die mit dem Kopftuch einhergehe. Es könne einerseits eine religiöse Überzeugung sein, andererseits aber auch gleichzeitig Ausdruck einer mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und den Bildungszielen unvereinbaren Haltung.
Da frage ich mich: Wie wollen Sie das eigentlich feststellen, wenn eine Frau mit einem Kopftuch als Lehrerin tätig ist? Wie wollen Sie denn in deren Kopf hineinschauen? Wie wollen Sie denn die
Kopftücher unterscheiden? - Es ist doch nichts anderes als pure Willkür, die sich da andeutet.
Auf eine dritte Antwort möchte ich die Aufmerksamkeit lenken. Sie haben sich auf Seite 50 zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen geäußert. Es waren immerhin - das kam bei der Beantwortung heraus - 395 verdachtsunabhängige Kontrollen. Das haben Sie eingeräumt. Der Frage, wie Sie sich in Zukunft dazu verhalten, sind Sie ausgewichen und haben gesagt, es gebe jetzt keinen Anlass mehr dafür. Sie wollten nur um die Tatsache herumreden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen waren verfassungswidrig; denn sie waren ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Das muss man eindeutig sagen. Wenn es keinen Anlass, keinen Verdacht gibt, dann kann man eine Religionsgemeinschaft nicht in dieser Weise unter Generalverdacht stellen.
Das hat Minister Schünemann zu verantworten. Er hat damals vom Ministerpräsidenten Wulff einen Rüffel bekommen. Ministerpräsident McAllister, der leider jetzt nicht anwesend ist, hätte diesen Mann im Grunde entlassen müssen, wenn er in dieser Frage hätte glaubwürdig sein wollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Petent, Herr Schweers, wendet sich dagegen, dass für die Genehmigung von mehreren Windkraftanlagen ein Landschaftsschutzgebiet aufgehoben werden soll. Damit steht er in Übereinstimmung mit den Stellungnahmen sämtlicher Naturschutzverbände, die sich ebenfalls dagegen ausgesprochen haben. Unsere Fraktion im Stadtrat hat diese Forderung auch unterstützt.
Wir sind natürlich für Windkraftanlagen,
aber nicht auf ungeeigneten Plätzen. Es gibt genügend Alternativen außerhalb des Stadtgebiets von Oldenburg. Man muss eine solche Windkraftanlage nicht mitten in einer Großstadt aufbauen, zumal in diesem Fall auch extra ein Landschaftsschutzgebiet dafür aufgehoben werden muss. Das ist völlig ungeeignet.
Ich bin übrigens gespannt, wie sich die Grünen in der Abstimmung dazu verhalten werden, weil sie im Stadtrat erst für die Windkraftanlagen waren und später eine andere Position eingenommen haben. Das werden wir ja gleich sehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rickert, das war eben wahrscheinlich Ihre vorletzte Rede; denn Sie sollten auf die folgenden Fragen noch eingehen.
Sie haben sich widersprüchlich geäußert. Auf der einen Seite haben Sie eingeräumt, dass es Missbräuche gibt, und das verurteilt. Auf der anderen Seite haben Sie gesagt: Die gegenwärtigen Gesetze reichen aus, um diese Missbräuche zu verhindern. - Wenn das so wäre, dann müssten wir doch überall sehen, wie der Zoll einschreitet, wie diese Missbräuche unterbunden werden. Aber das ist ja nicht der Fall! Offensichtlich reichen die Gesetze nicht aus. Deshalb müssen die Gesetze so scharf gemacht werden, dass man wirksam gegen den Missbrauch vorgehen kann. Das ist doch der Sinn unserer Initiative.
Sie sprechen immer von unternehmerischen Freiheiten. Soll ich Ihnen das Grundgesetz noch mal vorlesen? - „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Diese Bestimmung hat den Sinn, unternehmerische Freiheiten einzuschränken, damit so etwas wie ein Sozialstaat herauskommt. Darum geht es doch.
Herr Kollege Toepffer - - -
Herr Kollege Toepffer, möchten Sie dem Landtag nicht auch erzählen, welche Gesetze genau diese Zustände ermöglicht haben, die Sie eben beschrieben haben, und wer die politische Verantwortung für diese Gesetze trägt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drei Bemerkungen zu Ihrer Rede, Frau Mundlos, aber zuvor noch eine Vorbemerkung.
Wenn wir von 11 Milliarden Euro Investitionen sprechen, dann sollten wir doch eines nicht vergessen: Wir sollten nicht vergessen, wer eigentlich diese Werte geschaffen hat, die jetzt investiert werden.
Es sind nicht die Vorstände, es sind nicht die Aufsichtsräte und schon gar nicht die Aktionäre, sondern es sind die Arbeiterinnen und Arbeiter am Band, an den PCs und an den Schreibtischen, die den Wert für diese Investitionen geschaffen haben.
Nun meine Bemerkungen.
Die Lage in der Autoindustrie, Frau Mundlos, ist keinesfalls so rosig, wie Sie sie hier geschildert haben. Wir haben schon Grund, uns Sorgen zu machen.
In der Nordwest-Zeitung von heute wird der Verband der Automobilindustrie zitiert, und dort wird festgestellt, dass der deutsche Markt stagniert. Für den Export wird nur noch mit 1 % Wachstum vorausgesagt vor allem in die Volksrepublik China. Vor allen Dingen aufgrund schwächerer Nachfrage in Südeuropa und in Frankreich geht die Zahl der Autos, die gekauft werden, zurück. 2007 wurden in Westeuropa 14,8 Millionen Autos verkauft, 2012 nur noch 11,7 Millionen, und 2013 werden es - vorhergesagt - 11,4 Millionen sein.
Das heißt, es geht immer weiter bergab mit dem Autoverkauf innerhalb Europas.
Nur nebenbei: Wer Griechenland mit immer mehr Sparauflagen in die Pleite treibt, der ruiniert auch die Grundlagen unserer Exportwirtschaft.
Das sollte man sich klarmachen. Es ist unverantwortlich, die vom Bundestag beschlossene große Griechenlandhilfe mit solchen Sparauflagen zu versehen, wie es der Bundestag gemacht hat. Deswegen hat die Fraktion DIE LINKE im Bundestag auch dagegen gestimmt - wegen dieser Sparauflagen, nicht deshalb, weil man Griechenland nicht helfen sollte.
Umso bemerkenswerter sind natürlich die Investitionsentscheidungen, die jetzt in diesem Antrag zur Aktuellen Stunde angesprochen worden sind und die auch der Ministerpräsident in seiner Presseerklärung, die ja Grundlage für diesen Antrag ist, angesprochen hat.
Herr Ministerpräsident McAllister, merken Sie eigentlich gar nicht, welchen ordnungspolitischen
Vorstellungen von Wirtschaft Sie hier die besten Argumente liefern? - Wenn wir bei VW die Konstellation haben, dass 20 % des Kapitals dem Land Niedersachsen gehören, sodass in diesem Fall bei einem strukturbestimmenden Industriebetrieb die Politik mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat die Mehrheit hat, und wenn dann auch noch die Absicherung durch das VW-Gesetz hinzukommt, dann haben wir doch hier die Möglichkeit für eine Industriepolitik, die wir in anderen Bereichen der Volkswirtschaft überhaupt nicht vorfinden. So eine Möglichkeit besteht nicht bei Opel und nicht bei anderen Unternehmen, bei denen gegenwärtig Arbeitsplätze gefährdet sind.
Ich erinnere an die Nordseewerke in Emden. Dort haben wir gesagt, mit dem Mittel der staatlichen Beteiligung durch das Land Niedersachsen hätten wir die Möglichkeit gehabt, langfristige Investitionen voranzubringen und das Unternehmen über eine Durststrecke zu bringen. Genau das haben Sie aber abgelehnt.
Gerade das Beispiel VW zeigt doch, dass man eben mit dieser Politik der staatlichen Beteiligung langfristig Arbeitsplätze sichern kann. Und genau das ist das, was wir möchten.
Wir möchten, dass VW zum Vorbild für andere Großindustriebetriebe wird. Das wäre zwar eine andere Eigentumspolitik. Aber das widerspricht völlig den ordnungspolitischen Vorstellungen von Schwarz-Geld, äh Schwarz-Gelb.
Noch etwas Drittes möchte ich sagen: Herr Ministerpräsident, Sie haben in Ihrer Presseerklärung die Investitionen in Osnabrück angesprochen. Auch das ist ein Beispiel gestaltender Industriepolitik. Als der Autostandort Osnabrück mit 1 700 Arbeitsplätzen bei Karmann bedroht war, war es die Fraktion DIE LINKE, die im IG-Metall-Zelt ihre Fraktionssitzung durchgeführt hat.
Wir haben damals gesagt, dass der Vorschlag des Betriebsratsvorsitzenden Osterloh genau richtig ist, nämlich dass sich VW hier einschalten muss. Dem
ist im Ergebnis Rechnung getragen worden. Das Ganze zeigt: Wenn die Linke Druck macht, wenn sich die Linke für industrielle Arbeitsplätze einsetzt, dann bewegt sich was im Land.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Althusmann, Sie hätten das Wort „Elternwille“ nun wirklich nicht in den Mund nehmen sollen. Denn die CDU/FDP-Regierung hat zehn Jahre lang den Elternwillen mit Füßen getreten.
Diejenigen Eltern, die ihre Kinder an eine Gesamtschule schicken wollten, wurden häufig durch Losentscheid herausgekickt. Ich bin selbst einer von denen. Mein Sohn durfte nicht zur Integrierten Gesamtschule, weil das Los so entschieden hatte.
Sie haben in der vorherigen Legislaturperiode Gesamtschulen durch Gesetz verboten, und in dieser Legislaturperiode haben Sie sich immer neue Schikanen ausgedacht, um die Gesamtschulen zu behindern.
Das ist die Realität. Und Sie sprechen von Elternwillen! Sie sollten sich was schämen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als dieser Gesetzentwurf in den Land
tag eingebracht wurde, hatte ich in meiner damaligen Rede gesagt, dass wir nach rechtsstaatlichen Kriterien noch einmal gründlich über diesen Gesetzentwurf drübergehen müssen. Das ist im Ausschuss auch passiert. Vor allem dank der Hilfe des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sind sehr viele Änderungen an dem ursprünglichen Gesetzentwurf erfolgt.
Das erkennen wir an. An dieser Stelle noch einmal einen ganz besonderen Dank dafür! Denn viele Kritikpunkte, die ich in meiner ersten Rede im Plenum dazu geäußert hatte, haben sich durch die Änderungsvorschläge des GBD erledigt. Aber der Gesetzentwurf entspricht trotzdem noch nicht zu 100 % dem, was wir wollen. Deswegen werden wir ihn auch in der vorliegenden Form ablehnen.
Wir müssen uns über eines im Klaren sein: Die Sicherungsverwahrung ist etwas ganz Problematisches. Da werden Menschen eingesperrt, die ihre Strafe abgesessen haben, und zwar nur aufgrund einer Prognose, die letztlich von Psychologen über das zukünftige Verhalten dieser Menschen getroffen wurde. Und ich behaupte: Auch Psychologen können nicht wirklich in den Kopf eines Menschen hineinschauen. Es gibt immer Unsicherheiten. Das ist auch der Grund, weshalb es eine solche Regelung wie die Sicherungsverwahrung in anderen europäischen Ländern überhaupt nicht gibt.
Wir sollten bei dieser Materie auch nie vergessen, woher das Recht der Sicherungsverwahrung kommt. Es wurde von der NSDAP im Rahmen des sogenannten Gewohnheitsverbrechergesetzes 1933 in die deutsche Rechtsordnung eingeführt. Das ist also ein höchst problematisches Instrument. Ich glaube, dass diese Problematik auch dem Bundesverfassungsgericht klar war, als es die Auflage erteilt hat, dieses Gesetz so umzubauen, dass von einem freiheitsorientierten Vollzug der Sicherungsverwahrung ausgegangen wird. Das bedeutet nun, dass das auch bei den Einzelregelungen umgesetzt werden muss.
Es ist nicht einzusehen, dass sich die Bestimmungen über die Entlohnung für die Arbeit sehr stark an dem orientieren, was im Strafvollzug gezahlt wird. Da müsste es einen wirklichen Abstand geben.
Es ist auch nicht einzusehen, dass die Sicherungsverwahrten nicht frei über ihr eigenes Geld und Vermögen verfügen können. Das ist hier wie im Strafvollzug geregelt. Sicherlich es richtig, die
Regelung zum sogenannten Hausgeld bestehen zu lassen, weil sie dem Sicherungsverwahrten Pfändungsschutz gibt. Aber er kann nicht über das Überbrückungsgeld, das praktisch zwangsweise für ihn für den Fall der Entlassung angespart wird, verfügen. Das Geld ist auch weg, wenn er die Sicherungsverwahrung nicht überlebt.
Der Gesetzentwurf ist zwar in vielerlei Hinsicht verbessert worden, aber er entspricht nicht zu 100 % den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass für dieses Gesetz ist die sogenannte Seveso-Richtlinie der Europäischen Union
vom 16. Dezember 2003. Sie ist also neun Jahre alt. Wenn man sich schon so lange Zeit gelassen hat, diese EU-Richtlinie umzusetzen, dann wäre es auf ein paar Wochen oder Monate auch nicht mehr angekommen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat in den Ausschussberatungen gesagt: Wir kommen mit der Arbeit nicht nach. Das, was ihr hier vorgelegt habt, ist noch gründlich durchzuarbeiten. Nehmt euch doch noch ein paar Monate Zeit. - Die Mehrheit im Ausschuss wollte dies jedoch nicht hören.
Ich habe noch gut die Worte von Herrn Güntzler im Ohr. Ich glaube, es ist noch keine Stunde her, da hat er hier wörtlich gesagt - ich habe es mir mitgeschrieben -: Sorgfalt geht vor Eile.
Aber das soll offenbar hier nicht gelten.
Ich möchte Ihnen nur zwei Probleme nennen - das muss ich auch an die Adresse der SPD sagen -, die sich auf Artikel 2 des Gesetzes beziehen. Dazu hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf hingewiesen, dass die Bewältigung von Großschadensereignissen zu den Pflichtaufgaben des Rettungsdienstes gehört und dass die Träger des Rettungsdienstes diese Pflichtaufgaben entweder selbst oder durch Dritte erledigen lassen müssen. Sie können aber keinen dritten Weg zwischen Selbsterledigung und Beauftragung wählen; den gibt es nicht. Deshalb ist das Gesetz so nicht in Ordnung.
Das zweite Problem, das der GBD genannt hat, ist die Frage: Wer trägt die Kosten des Einsatzes der ehrenamtlichen Helfer? - Auch dieses Problem ist durch dieses Gesetz nicht gelöst worden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat darauf hingewiesen. Es wurde aber keine Antwort gegeben. Deshalb ist das Gesetz unzulänglich und gehört abgelehnt. Der nächste Landtag wird ein besseres Gesetz machen.
Herr Präsident, zunächst bedanke ich mich für Ihre eindrucksvollen Worte, die Sie heute zu Beginn des Plenums gefunden haben.
Noch eine kleine Vorbemerkung: Ich finde es bedauerlich, dass zu diesem Tagesordnungspunkt die zuständige Ministerin nicht anwesend sein kann. Das hätte man vielleicht anders organisieren können.
Aber nun zur Frage.
Die Studierendenzahlen in Niedersachsen steigen aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs in Niedersachsen und in anderen Bundesländern weiterhin an. Aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Linken-Abgeordneten Victor Perli wurde bereits im April 2011, also vor anderthalb Jahren, ersichtlich, dass allein aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs in Niedersachsen 1 500 Wohnheimplätze fehlen. Dabei betrugen die Wartezeiten zum Semesterbeginn bereits ohne den doppelten Abiturjahrgang zum Teil über zwölf Monate. Zum Start des Wintersemesters 2012/2013 ist die damals prognostizierte Situation eingetreten: Landauf, landab, von Lingen bis Braunschweig und Lüneburg bis Göttingen, finden die Studierenden keinen angemessenen Wohnraum und müssen sich mit provisorischen Unterkünften oder weiten Anreisewegen zurechtfinden. Nach Einschätzung von Experten kann man bereits von einer studentischen Wohnungsnot sprechen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie groß war das Angebot an freien Wohnheimplätzen, und wie groß war die Nachfrage nach Wohnheimplätzen der niedersächsischen Studentenwerke zum Start des Wintersemesters 2012/2013?
2. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten und die Wartelisten für die fünf niedersächsischen Studentenwerke?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die studentische Wohnungssituation zu verbessern und den Studentenwerken die Möglichkeit zu geben, sowohl kurz- als auch langfristig mehr adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Vertreter der Landesregierung eben gesagt hat, dass angesichts der Haushaltslage ein Neubau von Studentenwohnheimen nicht beabsichtigt sei, und im Übrigen die Verantwortung für das Problem auf die Studentenwerke abgeladen hat, frage ich die Landesregierung, ob ihre Analyse der Situation der jeweiligen Woh
nungsnotstände in den einzelnen Städten, die hier vorgetragen wurde, ausreichend ist, wobei ich zu bedenken gebe, dass der jeweilige Mangel an Studentenwohnungen nicht isoliert von der Wohnungssituation in der jeweiligen Stadt betrachtet werden kann; denn der Wohnungsmarkt der Studenten ist nicht hermetisch abgeschlossen. Von daher hätte sich meines Erachtens eine Analyse aufgedrängt, die nicht immer nur auf dem Kriterium der Wartelisten herumreitet, die angeblich nicht aussagekräftig seien,
sondern - - -
- - - die die Situation genau berücksichtigt, die auf dem gesamten Wohnungsmarkt besteht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Althusmann, Sie sind eben so am Rande der Beantwortung der Frage auf den runden Tisch zum Thema studentische Wohnraumnot eingegangen, an dem sich die Landesregierung beteiligen wollte. Sie haben dann aber in einer Bemerkung zum Ausdruck gebracht, dass Sie ganz gern vom Bund zusätzliche Mittel haben würden, falls sich jemand von der Bundesregierung daran beteiligt oder das von ihr initiiert ist. Darf ich das so verstehen, dass das eine Bedingung für die Teilnahme der Landesregierung an dem runden Tisch ist, und sehen Sie nicht in der Tatsache, dass so etwas als sinnvoll angesehen wird, im Grunde schon ein Eingeständnis dessen, dass es in diesem Bereich ein Problem gibt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen in aller Kürze mitteilen, weshalb wir uns nicht nur im Ausschuss, sondern auch hier in dieser Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Grundsätzlich zielt der Antrag in die richtige Richtung. Wir wollen den öffentlichen Internetzugang erleichtern und von Beschwernissen befreien. Das ist auch unsere Zielrichtung.
Das Problem liegt darin, dass in dem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag auf eine Entschließung des Bundesrates Bezug genommen wird. Ich will Ihnen die Passage vorlesen, mit der wir Schwierigkeiten haben.
Unter den Nrn. 1 bis 3 steht in etwa das Gleiche drin, was auch in unserem Entschließungsantrag enthalten ist, nämlich dass wir die WLAN-Netze stärker nutzbar machen wollen usw. Das brauche ich jetzt nicht alles vorzulesen. Dann kommt aber folgende Passage:
„Dies soll unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Urheberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung geschehen.“
Also: „Unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Urheberrechten“ klingt für mich wie: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Man muss auch an das Urheberrecht heran, wenn man, wie in diesem Fall, etwas für die WLANNutzer tun will. Anders wird man das Problem nicht lösen können. Dann wird man auch bei den Urheberrechten eine grundlegende Reform vornehmen müssen.
Letzter Satz. - Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat einmal gesagt: Das Urheberrecht ist die Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters. - Das ist
richtig. Aber gerade deshalb muss das Urheberrecht reformiert werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht wir möchten dieses berechtigte Anliegen mit der Problematik des Urheberrechts verbinden. Das steht in dem Antrag, den Sie hier beschließen wollen. Lesen Sie einmal Ziffer 5! Dort wird auf den Beschluss des Bundesrats Bezug genommen. Man kann doch wohl erwarten, dass man den Beschluss liest, den man mit beschließt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Habe ich die Antwort von Frau Özkan - es wäre schön, wenn sie zuhören würde - richtig verstanden, dass die Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV, die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, die Rentnerinnen und Rentner, die von Grundsicherung leben müssen, drei Jahre lang die erhöhten Stromkosten von der Hilfe zum Lebensunterhalt, also von den Ausgaben für Essen und Trinken, bezahlen müssen, bevor ein Ausgleich stattfindet?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gleich zwei Fragen.
Erstens. Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass die PwC-Stellungnahme nur eine vertrauliche Sitzungsvorlage für den Landeskreditausschuss
war. Es muss doch eine Möglichkeit geben, diese Stellungnahme einmal einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Da muss doch noch irgendjemand anderes drüberschauen können. Können Sie diese vertrauliche Sitzungsunterlage nicht dem Betriebsrat zur Verfügung stellen, von mir aus auch mit der Verpflichtung, sie vertraulich zu behandeln? - Die Betriebsräte haben Ahnung von dem Betrieb. Sie können kritisch daraufsehen und dazu eine qualifizierte Stellungnahme abgeben. Da bin ich mir sicher.
Zweitens. Ich weiß natürlich, dass die Landesregierung Landesbeteiligungen an dem Unternehmen SIAG aus ordnungspolitischen Gründen ablehnt, obwohl es solche Landesbeteiligungen in Niedersachsen durchaus gibt, bei VW und Salzgitter. Aber warum wird eine staatliche Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis nicht wenigstens zeitweise in Betracht gezogen, um dem Unternehmen über eine Durststrecke hinwegzuhelfen und diesen Anteil, wenn die Verhandlungen mit den Investoren, von denen Sie eben nur nebulös gesprochen haben, abgeschlossen wurden, gegebenenfalls an die Investoren abzugeben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Müsste das bestehende Finanzausgleichssystem mit Einwohnerbezug, Einwohnerveredelung und Flächenfaktor nicht grundlegend überarbeitet und eine Regelung gefunden werden, nach der die Förderung strukturschwacher Regionen stärker berücksichtigt wird? So fordert es der Niedersächsische
Städte- und Gemeindebund. Er spricht von konzentrierten Strukturförderprogrammen.
Anders ausgedrückt: Ist der Gegensatz Stadt/Land nicht die falsche Fragestellung? Müsste er nicht eher „strukturschwache Regionen/Regionen mit hohem Gewerbesteueraufkommen“ heißen? Wäre nicht da eher ein Ausgleich zu schaffen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Petition liegt folgender Sachverhalt zugrunde, der wegen seiner Übertragbarkeit durchaus beispielhaft ist:
Die Studienrätin ist eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin. Sie nahm an einer Klassenfahrt teil. Während dieser Klassenfahrt kann sie ihre Arbeitszeit naturgemäß nicht aufteilen, sondern steht den Schülerinnen und Schülern die ganze Woche über zur Verfügung. Wenn sie dann die Frage stellt, welchen Ausgleich sie dafür erhält - entweder in Form von Stundenverlagerungen oder in Form von Mehrarbeitsvergütung -, so erhält sie die Antwort:
Sie bekommt dafür überhaupt keinen Ausgleich.
Das ist die Situation. Damit ist sie in zweifacher Weise benachteiligt, nämlich erstens gegenüber den Angestellten; denn diese erhalten einen Ausgleich. Sie ist zweitens gegenüber Lehrern in anderen Bundesländern benachteiligt, wo es eine andere Praxis gibt, z. B. in Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es einen Ausgleich. Das ist doppelt ungerecht.
Schaut man sich an, wie das Kultusministerium dazu argumentiert hat, was als Argument dagegen kam, dann sieht man: Es wurde nur rechtlich argumentiert, als wenn man in einem Gerichtsverfahren wäre. Gerichtsurteile wurden zitiert. Politisch wurde tatsächlich nur gesagt - das kann ich hier wörtlich zitieren -: Die relative Mehrbelastung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft für die Dauer der Teilnahme an einer Schulfahrt auf das ganze Jahr bezogen sei kaum messbar.
Das ist die Antwort, die das Problem im Grunde einfach ignoriert, es aber nicht beantwortet.
Das Problem hat aber auch eine frauenpolitische Seite; denn teilzeitbeschäftigte Beamte - gerade Lehrkräfte - sind in der Regel weiblich. Insofern ist das für mich ein erneuter Beweis für eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rickert, Sie haben eben zwei Argumente gegen einen gesetzlichen Mindestlohn vorgebracht: Er würde zu einer Bürokratie und dazu führen, dass Unternehmer mit ihren Dienstleistungen ins Ausland flüchten würden. - Das geht bei einigen aber nicht. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein Friseurbetrieb, der einen geringen Lohn zahlt, ins Ausland geht. Das ist absurd.
Gehen Sie doch aber bitte einmal das gesamte Arbeitsrecht durch! Nehmen Sie den Mutterschutz, nehmen Sie die Urlaubsgesetzgebung, nehmen Sie irgendetwas anderes, was wir in diesem Bereich haben, wie z. B. die Arbeitszeitordnung! Überall haben wir doch Mindestarbeitsbedingungen auf gesetzlicher Ebene.
Diese Mindestarbeitsbedingungen auf gesetzlicher Ebene können durch Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer natürlich verbessert werden. Das heißt, wir haben ein doppeltes Schutzsystem, nämlich zum einen eine gesetzliche Mindestgrundlage und zum anderen Tarifverträge, die davon abhängen, wie stark die Gewerkschaften im Einzelnen sind und wie viel sie durchsetzen können. Dieses System können wir doch auch auf den Mindestlohn anwenden. Das hat mit Auslandsflucht und auch mit Bürokratie nichts zu tun. Das kennen wir doch vom Arbeitsrecht. Das ist doch nichts so schrecklich Neues.
Frau Kollegin, vielen Dank. Sie haben doch eben in der Debatte zu den anderen Tagesordnungspunkten gehört, dass es höhere Steuereinnahmen gibt, als prognostiziert worden ist. Damit beantwortet sich doch die Frage, wie durch einen Nachtragshaushalt die sofortige Abschaffung der Studiengebühren finanziert werden kann, von selbst.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich gefragt, was die CDU geritten hat, auf dieses Thema zu setzen. Haben Sie nicht mitbekommen, dass Sie in der Vergangenheit zu diesem Thema zwei klatschende Ohrfeigen bekommen haben?
Die erste Ohrfeige kam vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die zweite Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht, was Ihre bisherige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung betraf.
Nach der ersten Ohrfeige hat Justizminister Busemann noch laut gegenüber der Presse getönt: Ich lasse keinen heraus.
Er hatte darauf gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht seinen Standpunkt bekräftigen würde. Es ist aber genau das Gegenteil eingetreten. Das Bundesverfassungsgericht ist noch weit über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinausgegangen und hat Folgendes gesagt. Ich zitiere das wörtlich. Das zeigt, wie unsinnig es war, als Herr Dr. Biester eben von Täterschutz gespro
chen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt:
„Das Leben im Maßregelvollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen, soweit Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen.“
Das heißt, wenn jemand in Sicherungsverwahrung ist, dann dürfen ihm nur die Beschränkungen auferlegt werden, die aus Sicherheitsgründen notwendig sind; alles andere nicht. Das ist kein Täterschutz, sondern das ist die Umsetzung von geltendem Verfassungsrecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat weiter gesagt - das muss bei Ihnen, glaube ich, nicht gut angekommen sein -:
„Die Konzeption der Sicherungsverwahrung muss Vollzugslockerungen vorsehen und Vorgaben zur Entlassungsvorbereitung enthalten, wobei der Freiheitsorientierung möglichst weitgehend Rechnung zu tragen ist. So muss sichergestellt werden, dass Vollzugslockerungen nicht ohne zwingenden Grund - etwa auf der Grundlage pauschaler Wertungen oder mit dem Hinweis auf eine nur abstrakte Flucht- oder Missbrauchsgefahr - versagt werden können.“
Soweit das Bundesverfassungsgericht.
- Lassen Sie mich im Zusammenhang ausführen. Dann werden Sie noch einiges zu hören bekommen.
Wer ein solches Thema setzt,
der setzt im Grunde auf die Unkenntnis der Bevölkerung, der setzt darauf, dass nicht bekannt ist, dass bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe - oder auch eine ohne zeitliche Begrenzung - ausgesprochen wird, die schuldangemessen ist, die sich also nach der Schwere der Straftat richtet. Das ist Rechtsstaatlichkeit. Wenn dann anschließend noch eine Sicherungsverwahrung hinzukommt, dann beruht die nicht mehr auf der Schwere der Tat, sondern nur noch auf der Prognose, dass der Straftäter möglicherweise weitere Straftaten begehen könnte.
Das ist aber etwas ganz anderes. Diesen Unterschied versuchen Sie zu vernebeln. Sie setzen auf Unkenntnis. Sie setzen auch in anderer Hinsicht noch auf Unkenntnis. Sie sagen im Grunde, man dürfe diese gefährlichen Menschen nicht hinaus lassen, das sei ein unglaubliches Risiko.
Dabei haben Sie überhaupt nicht im Blick, dass auch die Entlassung von Straftätern, gegen die keine Sicherungsverwahrung verhängt wurde, ein Risiko ist, mit dem die Gesellschaft leben muss. Diese beiden Risiken muss man ins Verhältnis setzen, wenn man sich diesem Thema seriös annähern will.
Das belegt ein Blick auf die Rückfallquote. Es gibt eine Untersuchung, die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben wurde, die die Jahre 2004 bis 2007 erfasst. Bei dieser Untersuchung ist herausgekommen, dass wir bei Freiheitsstrafen mit Bewährung eine Rückfallquote von 38 % haben und bei Freiheitsstrafen ohne Bewährung, die also im Gefängnis abgesessen wurden, eine Rückfallquote von 48 %. Das heißt, wir haben in jedem Fall ein Risiko.
Jetzt will ich Ihnen noch eines sagen. Wir haben mit dem Unterausschuss Schweden und Norwegen besucht. Dort haben wir gesehen, was man mit Strafrechtspflege machen kann. In Skandinavien gibt es folgende Rückfallquoten: In Schweden 30 %, in Finnland 30 %, in Dänemark 25 %, in Norwegen 20 %. Dort spricht man auch nicht von „Strafvollzug“, sondern von „Pflege“. Das haben wir gelernt. Das heißt, wenn man etwas tut, um die Strafgefangenen zu resozialisieren, dann zahlt sich das aus, und zwar für die Sicherheit der Bevölkerung, weil es dann geringere Rückfallquoten gibt.
Sie haben an dieser Stelle nur ein Wort wie Täterschutz.
Ich fasse zusammen: Wer auf dieses Thema setzt, der setzt auf Dummheit. Das kann ich nicht anders bezeichnen. Das ist die gleiche Strategie, die Herr Romney verfolgt hat. Ich prophezeie Ihnen: Wer auf Dummheit setzt, wird am Ende selbst der Dumme sein, und zwar am 20. Januar.
Herr Dammann-Tamke, vielleicht hören Sie mir einen Moment zu; denn ich möchte Sie direkt ansprechen.
Wenn Sie die von Ihnen soeben berechneten Steuermehrbelastungen auf jeden Kopf der Bevölkerung umrechnen, dann unterstellen Sie damit im Grunde, dass alle, die in Deutschland Steuern zahlen, in etwa das gleiche Einkommen haben; denn nur dann würde Ihre Rechnung Sinn machen. Wenn Sie sich die Steuervorschläge unserer Fraktion aber genau angesehen haben, dann werden Sie festgestellt haben, dass sie auf eine ganz bestimmte Bevölkerungsgruppe abzielen. Nehmen Sie z. B. die Finanztransaktionssteuer. Diese Steuer zahlt der Normalbürger nicht, sondern die zahlen die Spekulanten an der Börse. Die wollen wir damit ansprechen.
Oder nehmen Sie die Vermögensteuer, die mit einem hohen Freibetrag versehen ist, den wir eingerechnet haben. Auch diese Steuer wird nicht von 95 % der Bevölkerung gezahlt, sondern diese Steuer trifft die Millionäre. Wir haben in Deutschland 850 Millionen Millionäre, fast eine Milliarde Millionäre. Das ist die Zielgruppe, an die wir heran wollen. Die Einkommens- und Vermögensspanne geht immer weiter auseinander. Davor verschlie
ßen Sie jedoch die Augen. Dafür haben wir Alternativen vorgelegt.
Noch etwas: Da wir aufgrund des Konjunkturverlaufs glücklicherweise Steuermehreinnahmen haben, die wir vorher gar nicht eingeplant haben, sollten jetzt als Erstes unabhängig von dem, was bundespolitisch durchsetzbar ist, die Studiengebühren abgeschafft werden, um wenigstens dieses Problem zu lösen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße auch die Vertreter der Interessengemeinschaft der Erbbauberechtigten und natürlich auch Herrn Biallas. Mit Herrn Biallas sitzt dort derjenige, dessen Kompetenzen wir mit unserem Gesetzentwurf einschränken wollen.
Wir haben bei unserem Gesetzentwurf an das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs gedacht; denn dieses Grundsatzurteil besagt im Grunde zweierlei:
Erstens. Wenn man die Organisation der Klosterkammer grundlegend ändern will, braucht man ein Gesetz. Das ist ein Mangel des Entschließungsantrags der SPD-Fraktion, weil sie das im Grunde nicht angehen will. Wenn Sie das Grundsatzurteil des Staatsgerichtshofs genau gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass es schon einmal einen Versuch seitens einer SPD-geführten Regierung gab, unterhalb der gesetzlichen Ebene etwas zu regeln. Davor hatte aber der Staatsgerichtshof ein P gesetzt. So wird es also nicht gehen.
Zweitens muss man aufgrund dieses Urteils berücksichtigen, dass man die historischen Dokumente beachten muss, die zur Gründung dieses Vermögens geführt haben. Obwohl sie aus königlicher Zeit sind, sind sie eigentlich nicht so schlimm, wie man zunächst vermuten müsste. Wenn man die Sprache der damaligen Zeit in die der heutigen überträgt, könnte man in etwa sagen: Das Vermögen ist so zu erhalten, dass die Klöster als Kulturgut bewahrt und Bildung und Soziales gefördert werden. - Das ist im Grunde der Inhalt dieser Dokumente.
Bei dieser Frage geht es natürlich immer darum, wie die einzelnen Aspekte untereinander gewichtig sind, wie also die einzelnen Ziele gewichtet sind. In dieser Hinsicht haben wir an der bisherigen Entscheidungspraxis der Klosterkammer etwas auszusetzen.
Wir sind erstens der Meinung, dass es in einer Zeit, in der die Hypothekenzinsen extrem niedrig sind, unsozial ist, den Erbbauberechtigten erhöhte Erbbauzinsen abzuverlangen und sogar noch Erhöhungen vorzunehmen.
Der zweite Punkt, den wir durchsetzen wollen, betrifft eine Demokratisierung der Entscheidungsprozesse. Wir wollen die gegenwärtige feudale Entscheidungsstruktur, in der Herr Biallas praktisch alles allein entscheiden kann, durch ein Kontrollorgan ersetzen, das dem zukünftigen Direktor im
Einzelfall auch Weisungen erteilen kann, wie wir das von der Kommunalverfassung her kennen. Das wäre eine wirklich neue Struktur, die wir anstreben.
Noch ein Wort zu den Beratungen. Sie haben gezeigt: Wenn DIE LINKE etwas anstößt, dann passiert auch etwas. Der Änderungsvorschlag zum Entschließungsantrag, den die CDU eingebracht hat, wäre ohne die Gesetzesinitiative - das behaupte ich - nicht zustande gekommen.
Was jetzt vorliegt, ist völlig unzureichend, aber es zeigt, dass dieser Landtag einen Impulsgeber braucht, der voranschreitet, der sagt, wo es langgeht. Dafür sind wir als Linke aufgestellt. Das werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode umsetzen. Wenn es zu einer Koalitionsvereinbarung mit den anderen Fraktionen der derzeitigen Opposition kommt - das verspreche ich -, werden wir diesen Punkt mit auf die Tagesordnung nehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Below-Neufeldt, selbst wenn es so ist, dass die derzeitigen Anhebungen der Erbbauzinsen in einer von uns kritisierten Höhe durch Gerichtsentscheidungen bestätigt wurden, dann besagt das noch lange nicht, dass das auch politisch richtig ist. Wir sind hier doch in keinem Gerichtsverfahren. Wir reden doch darüber, was politisch richtig ist.
Natürlich kann unser Gesetzentwurf auf diese Frage nur indirekt eine Antwort geben, indem wir nämlich Strukturen schaffen, in denen eine demokratische und sozial gerechte Entscheidung ermöglicht wird. Denn in welchem Umfang die Klosterkammer Geld einnimmt und in welchem Umfang und in welcher Gewichtung sie das Geld dann verteilt, ist eine politische Entscheidung. Diese politische Entscheidung wollen wir demokratisiert haben.
Ich stimme Ihnen überhaupt nicht zu, wenn Sie sagen, Stiftungen könne man nicht demokratisieren. Es gibt genügend Stiftungen, die demokrati
sche Kontrollorgane haben. Das wollen wir auch hier so haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, was Sie da eben über den Frieden gesagt haben, hat mich etwas irritiert. Ich habe das Jahr 1999 nicht vergessen: Da hat die Bundeswehr nicht nur an einem Krieg teilgenommen, sie hat an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien teilgenommen.
- Das ist so. - Das war aber nur eine Nebenbemerkung.
Jetzt zu Ihrem Beitrag. Meiner Ansicht nach kann man Artikel 1 des Grundgesetzes in diesem Zusammenhang nicht heranziehen, weil er sozusagen nur die allgemeinste Bestimmung ist. Bei spezielleren Bestimmungen, die den Sachverhalt treffsicherer beschreiben, wäre es aber, wie ich glaube, sinnvoll und nützlich, wenn es eine solche Bestimmung gäbe. - Damit gehe ich auch auf den Einwand ein, den der Kollege Limburg vorgebracht hat.
Unser Gesetzentwurf ist nicht nur ein symbolischer Akt - auch wenn er allein als solcher schon einen Wert hätte -, sondern er ist auch eine Hilfe für die Rechtsauslegung der bestehenden Gesetze, z. B. des Versammlungsgesetzes.
Wenn z. B. eine Verwaltungsbehörde oder ein Verwaltungsgericht darüber entscheiden muss, ob ein Neonaziaufmarsch genehmigt wird - und diese Konfliktsituation gibt es häufiger -, dann gibt es immer einen Spielraum und unterschiedliche Beurteilungen. Mal gelingt es einem Polizeipräsidenten, eine solche Veranstaltung verbieten zu lassen, mal wird sie vom Verwaltungsgericht dann doch genehmigt und mal nicht. In diesen Konfliktfällen, die mal so und mal so entschieden werden, ist es nützlich, wenn wir eine Staatszielbestimmung haben, die in die Richtung geht, die wir beantragt haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was in diesem Antrag gefordert wird, hat unsere Fraktion schon von Beginn dieser Legislaturperiode an freiwillig realisiert. Der Grundgedanke des Gesetzentwurfs ist aber dennoch richtig. In der Begründung heißt es:
„Transparenzregelungen für die Einkünfte der Abgeordneten sind wichtig, damit sich jeder ein Urteil darüber bilden kann, ob Abgeordnete möglicherweise von Dritten finanziell abhängig sind, und erkennbar ist, wo Interessenverflechtungen bestehen.“
Nun haben Sie den Namen Steinbrück selbst erwähnt. Mir liegt hier die Liste über all die Vorträge vor, für die er Geld bekommen hat. Unter anderem hat er am 24. November 2010 15 000 Euro dafür erhalten, dass er einen Vortrag anlässlich der Jubiläumsveranstaltung des Forums für Automatenunternehmer in Europa gehalten hat. Immerhin 15 000 Euro. Auf der Homepage dieses Forums heißt es:
„Das FORUM … hat die Aufgabe, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Branche zu wahren und zu fördern. Als Wirtschafts- und Berufsverband erfüllt das FORUM eine wichtige Koordinierungsfunktion für die Meinungs- und Willensbildung in Grundsatzfragen …“
Wenn jemand so etwas macht und wir anschließend über den Glücksspielstaatsvertrag oder darüber reden, wie die Gewerbeordnung mit Blick auf die Glücksspielautomaten zu regeln ist, dann ist es wichtig zu wissen, wer dafür bereits 15 000 Euro kassiert hat.
Ich möchte Ihnen nur noch eines sagen: Der von Ihnen vorgelegte Entwurf einer Anlage zur Geschäftsordnung enthält an einer Stelle eine Schwäche. Dort heißt es, dass die Ausführungsbestimmungen der Präsident machen soll. Das finden wir nicht gut. Meines Erachtens brauchen wir hier eine klare Regelung. Das kann nur auf Gesetzesebene oder auf der Ebene der Geschäftsordnung geschehen, wie das auch in anderen Bundesländern üblich ist. Ich nenne beispielhaft nur die Regelungen des Bundeslandes Berlin, nach der Honorare bis 2 000 Euro pro Jahr Bagatellbeträge sind. So etwas kann man nicht dem Präsidenten überlassen, sondern dies muss man in der Geschäftsordnung selbst regeln. Das können wir aber noch ein bisschen fein nachsteuern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Wanka, ich wollte vorhin schon in einer Zwischenfrage zum Ausdruck bringen, was ich Ihnen jetzt sage. Sie haben eben gesagt, das, was wir jetzt mit der Verzahnung von Theorie und Praxis in Niedersachsen machen - Sie haben das im Einzelnen ausgeführt -, hätte es ja noch nie gegeben. Sie können es vielleicht nicht wissen, weil Sie damals noch nicht in Niedersachsen gelebt haben. Aber es gab an der Reformuniversität Oldenburg, an der Carl von Ossietzky Universität, bereits in den 70er-Jahren eine einphasige Lehrerausbildung,
in der all das gemacht worden ist, von dem Sie hier jetzt reden. Wenn Sie etwas lernen wollen, dann schauen Sie einmal in die Archive und schauen Sie sich die Curricula an, die damals entwickelt worden sind. Das war nicht nur ein theoretisches
Konzept, sondern es hat in der Praxis funktioniert. Es wurde von einer CDU-Regierung liquidiert.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegen zwei Entschließungsanträge vor, die, wie ich glaube, parallel entwickelt worden sind. Beide Entschließungsanträge sind gut. Wir können dem Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen zustimmen. Ich hoffe, das gilt auch umgekehrt.
Anlass für unseren Entschließungsantrag ist eine Presseerklärung des Justizministers gegen die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben bei der gemeinsamen Adoption Minderjähriger durch das sie erziehende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerpaar.
Justizminister Busemann hat in seiner Presseerklärung vom 17. August 2012 die Gleichbehandlung bei der Adoption mit dem Argument abgelehnt, dass der Vorrang des Kindeswohls zu berücksichtigen sei. Da frage ich mich: Was ist denn das für ein Argument? - Der Vorrang des Kindeswohls steht doch jetzt schon im Gesetz. In § 1741 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann man nachlesen - ich lese es Ihnen einmal vor -:
„Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.“
Das gilt also auch schon für heterosexuelle Paare, die verheiratet sind, und nicht nur für homosexuelle Paare, die verpartnert sind. Mit anderen Worten, das Argument des Kindeswohls gilt bei der Adoption in jedem Fall. Das ist überhaupt kein Argument für Ihre Ablehnung.
Dann führt Herr Busemann aus, was bei einem generellen Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare zu befürchten sei. Bevor ich auf Ihre Befürchtungen eingehe, Herr Busemann, frage ich mich: Was soll denn Ihre Formulierung „generelles Adoptionsrecht“ in diesem Satz? - Ein generelles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare gibt es doch überhaupt nicht, weder allgemein noch als Ausnahme.
Aber was sind denn nun Ihre Befürchtungen? - Sie sagen, Kinder könnten Opfer von Stigmatisierung oder Mobbing werden. Diese Gefahr besteht tatsächlich. Aber sie gilt doch auch, wenn ein Kind von gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erzogen wird und nur ein Partner das Kind adoptieren darf und der andere nicht.
- Genau! Man kann doch nicht die zweifelsfrei in der Gesellschaft bestehenden Vorurteile zum Anlass dafür nehmen, die bestehenden Verhältnisse zu konservieren. Im Gegenteil, wir müssen die Gesetze so machen, dass allen Diskriminierungen entgegengetreten wird. Nur dann ändert sich das gesellschaftliche Bewusstsein.
Tatsächlich dokumentieren Sie mit dieser Presseerklärung nur die Rückständigkeit Ihres Denkens