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Vier Bundesländer, das wurde gesagt, haben einen Winterabschiebestopp verhängt. Sie sind der Auffassung, dass die Abschiebung während des Winters die Betroffenen in eine unerträgliche Situation bringt, in der sie extrem gefährdet sind. Warum diese Gefährdung nur für Flüchtlinge gelten soll, die in Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz oder Mecklenburg-Vorpommern untergebracht sind, müssen Sie erklären. Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt für alle. Stoppen Sie die Abschiebung wenigstens im Winter. Das ist unverzichtbar und wäre ein erster Schritt zu einer humaneren Flüchtlingspolitik.

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„Das niedersächsische Innenministerium hat am Freitag ausführlich die Abschiebung einer 39 Jahre alten Kosovarin begründet, die 20 Jahre in Emden gelebt hat. Die Abschiebung sei mehrmals überprüft worden, auch gerichtlich, das zuständige Ausländeramt der Stadt Emden habe völlig richtig gehandelt, meinte Frank Rasche, Sprecher von Innenminister Uwe Schünemann. Der Fall sei sehr kompliziert, Schuldzuweisungen an das Innenministerium unangebracht.“

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Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion haben gemeinsam, dass eine Abschiebung im Winter nicht durchzuführen ist. Ich gehe davon aus, dass sie Hinweise haben, dass die angesprochene Gruppe der Roma, Aschkali und Ägypter nicht die Möglichkeit hat, im Winter eine geeignete Unterkunft zu erhalten. Wenn man sich die Zahlen ansieht, so stellt man fest, dass bundesweit 191 Personen dieser Gruppe im letzten Jahr abgeschoben wurden. In Niedersachsen waren es 46 Personen. In den letzten drei Wintermonaten wurden zwölf Volksangehörige der Roma abgeschoben. Eine Aussetzung der Abschiebung würde dazu führen, dass im April eine erhöhte Zahl abgeschoben werden würde. Dies würde eine Belastung vor Ort bringen, die auch zu Schwierigkeiten führen könnte.

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Meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, dass eine Abschiebung selbstverständlich auch vor Ort nachgeprüft werden sollte. Die Bundesrepublik hat mit dem Kosovo Vereinbarungen geschlossen. Erst nachdem diese erfolgten, ist überhaupt eine Abschiebung möglich. Es wurden gemeinsame Regeln vereinbart.

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Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist das im Interesse der Sicherheit in unserem Land eindeutig der falsche Weg, und wir fordern deshalb, die Zuständigkeit für die Abschiebung auf den Bund zu verstärken. Nur damit, so glauben wir, ist eine gleiche Verwaltungspraxis in Deutschland zu erreichen und damit auch rechtlich die Abschiebung deutlich zu verbessern.

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Am 4. Januar 2012 hatte eine Sprecherin des Innenministeriums laut einem Pressebericht der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 5. Januar 2012 mitgeteilt, dass die Abschiebung ausgesetzt wurde. Die Sprecherin erklärte mit Hinweis auf einen weiteren Untersuchungstermin, dass die Abschiebung ohnehin nicht vollzogen worden wäre. Am Tag zuvor hatte das Innenministerium in einer Presseerklärung noch darauf hingewiesen, dass aufgrund einer amtsärztlichen Untersuchung vor Ort in Bramsche alle Kinder „uneingeschränkt auf dem Land- und dem Luftweg reisefähig sind“. Für die sechsköpfige Familie hatten sich Unterstützerinnen und Unterstützer aus Gesellschaft, Kirche und Politik u. a. deshalb eingesetzt, weil eine siebenjährige Tochter einen Herzfehler hat und ein zehnjähriger Sohn unter schweren und ungeklärten Migräneanfällen leidet.

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Ich möchte noch einen Aspekt ergänzen, weil dieser nicht ganz unwichtig ist. Die freiwillige Rückkehr entlastet auch diejenigen, die eine Abschiebung durchführen müssen. Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden, die daran beteiligt sind. Es sind vor allen Dingen aber auch die Polizeikräfte, die bei einer Abschiebung im Einsatz sind. Wir wissen, dass dies für die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land eine belastende Situation darstellt und bisweilen sogar eine dramatische Erfahrung für die Polizistinnen und Polizisten sein kann.

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. März 2017 wollte die Ausländerbehörde Bremerhaven eine Familie nach Albanien abschieben. Um 6.00 Uhr standen die Sachbearbeiterin, ein niedergelassener Allgemeinarzt, eine Übersetzerin und Vollzugsbeamte vor der Haustür. Wenig später musste der Notarzt gerufen werden, weil die Mutter sich mit einem Messer vor den Augen ihrer Kinder tiefe Verletzungen im Bauch und in den Armen zugefügt hatte. Es folgten zwei längere stationäre Klinikaufenthalte. Schon sieben Monate, bevor die Ausländerbehörde diesen Versuch der Abschiebung plante, wurde dort eine ausführliche ärztliche Bescheinigung eingereicht, die besagte, dass bei Abschiebung ins Heimatland Suizidgefahr besteht.

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Die Betroffene war zudem bei einer Vorsprache in der Ausländerbehörde zusammengebrochen und in das Krankenhaus eingeliefert worden. Was also ist falsch gelaufen? Ich habe Einsicht in die Akte genommen, und ich denke, man kann mit Fug und Recht sagen, alles ist falsch gelaufen an allen Stellen. Aus der Akte geht ein unbedingter Wille zur Abschiebung hervor, trotz erlebter Zusammenbrüche, trotz detailliert dokumentierter mehrfacher Suizidversuche, trotz fachärztlicher ausführlicher Diagnosen und Stellungnahmen wurde die Abschiebung weiter forciert. Man muss leider feststellen, die Ausländerbehörde hat wissentlich in Kauf genommen, dass eine Person Schaden nimmt.

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Darin darf nicht der Eindruck entstehen, als würde der Staat letzten Endes zweifelhafte Entscheidungen darüber treffen, ob eine Abschiebung stattfinden kann oder nicht. In der Mas sierung der Gründe, was alles einer Zurückführung oder einer Abschiebung entgegenstehen kann, die auf diesen beiden Sei ten aufgeführt werden, kann beim unbedarften Leser schon der Eindruck entstehen, als ob hier letzten Endes eine Viel zahl von Möglichkeiten gegeben ist, um einen Ausweg zu fin den.

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Frau Midyatli, ich will auf Ihren Redebeitrag eingehen. Sie haben die Abschiebung und die Zentralisierung der Abschiebung angesprochen. Jetzt so zu tun, als mache der Minister nur etwas, was es schon lange gibt, ist wohl ein Treppenwitz. Es ist mitnichten so. Sie verfahren hier so, wie Sie in der Vergangenheit bei ganz vielen Themen verfahren sind: Wir fordern etwas, Sie beschimpfen uns, Sie lehnen es mit Ekel und Abscheu ab, nur um es dann einige Monate später genau so umzusetzen.

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Die Ausweisung selbst beseitigt ja etwaige Aufenthaltstitel und wird in einem weiteren Schritt durch die freiwillige Ausreise oder eben durch die Abschiebung vollzogen. Abschiebehindernisse werden durch die Ausländerbehörde erst dann geprüft, wenn die Abschiebung angedroht beziehungsweise vollzogen werden soll. Damit bleibt das Verfahren auch an dieser Stelle in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Ich möchte auch darauf hinweisen, dass diese Diskussion, die Sie führen, falsch ist. Wir haben natürlich Gefährder in Rheinland-Pfalz und in Deutschland, die zur Abschiebung anstehen. Das werden in Rheinland-Pfalz – ich kenne die Zahlen nicht – ein oder zwei Leute sein. Wir haben aber Gefährder – das sind über 80 % –, die nicht zur Abschiebung anstehen, und die vielleicht gar nicht aus dem Ausland kommen, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft haben, wie beispielsweise der zwölfjährige Junge in Ludwigshafen. Deswegen ist es wichtig, dass wir gezielt diskutieren, wo wir die Sicherheit erhöhen können.

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Frau Leonidakis, Sie haben eben von Fehlern der Ausländerbehörde gesprochen. Ich als Gesundheitspolitikerin kann hier wenig zur Ausländerbehörde sagen, und mir liegt auch die Akte, aus der Sie zitiert haben, nicht vor. Inwieweit hier daraus öffentlich zitiert werden kann, das müssen auch andere beurteilen. Sie haben eben gesagt - so habe ich Sie zumindest verstanden, und das hat mich sehr erstaunt -, dass das Gesundheitsamt die Abschiebung in dem Fall, den Sie geschildert haben, nicht verhindert hat. Das Gesundheitsamt kann Abschiebungen nicht verhindern. So ist die Lage! Es wird bewertet, es wird eingeschätzt, es werden Gutachten erstellt, die sich tatsächlich auf die gesundheitliche Situation beziehen, und die Abschiebung wiederum, die Entscheidung darüber, ob abgeschoben wird, verbleibt bei der Ausländerbehörde. Das mag man kritisieren oder nicht, das ist aber die derzeitige Situation.

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Die von Ihnen präferierte jährliche Pauschale deckt die tatsächlichen Kosten eben nicht. Das sagen auch die Verbände. Hier - das muss man einfach sagen - tritt die Landesregierung mit einer ordentlichen Portion Zynismus auf. Denn anstatt den realen Bedarf zu prüfen, unterstellen Sie den Kommunen einfach pauschal, das Asylbewerberleistungsgesetz rechtlich zu missbrauchen, und verklären das Gesetz kurzerhand zu einem Ordnungsinstrument, welches eine schnellere Abschiebung fördern sollte. Im Sinne der Landesregierung scheint es zu liegen, die Betroffenen über Leistungskürzungen unter Druck zu setzen sowie die Kommunen über finanzielle Anreize zu einer schnelleren Abschiebung zu drängen.

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Tatsächlich aber geht es nur um Ihre durchsichtige Strategie. Sie bespielen das Thema Asyl weiter, um denen, die zur AfD gehen könnten oder dank Ihnen vermutlich schon dort sind, vorzugaukeln, die CSU mache die bessere und die rechtere Rechtsaußenpolitik. Das von Ihnen geforderte Landesamt hat nichts mit Asyl zu tun. Es ist ausschließlich für die Abschiebung geplant. Das haben Sie uns ja bereits in der Ersten Lesung erklärt. Herr Kollege Straub, Sie haben das hier und erst kürzlich im Verfassungsausschuss bestätigt: Vor allem die Passbeschaffung und die Flugkoordinierung seien wichtige Zuständigkeiten des Amtes. Es ist ein Hohn, das Wort Asyl hierfür zu verwenden. Es mag sein, dass die schwarze Seite des Asyls die Abschiebung ist. Aber dies als Begründung dafür zu nehmen, das Abschiebeamt mit dem Titel Asyl zu überschreiben, ist wirklich die Krönung.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe 02711. Eine sechsköpfige Familie aus dem Kosovo sollte am 6. Januar ins Kosovo abgeschoben werden. Die Rückführung wurde ausgesetzt, da die Roma-Familie untertauchte. Dieser Fall hat die Menschen erreicht. Die Kirchen und zahlreiche Verbände appellierten an die Landesregierung, das Verwaltungsgericht in Osnabrück setzte die Abschiebung aus. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Dieser Fall zeigt auch, wie recht wir mit unserem Antrag „Keine Abschiebung ins Elend - Wintererlass für Minderheiten“ haben.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen in Deutschland aktuell von etwa 550 und in Rheinland-Pfalz von 14 Gefährdern. Das haben wir gerade gehört. Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass sich darunter auch Rechtsextremisten befinden. Nicht alle Gefährder haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Darunter gibt es sicher auch Deutsche bzw. Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Ich erwähne dies deshalb, weil es im CDU-Antrag auch um die Frage der Abschiebung und der Abschiebehaft geht. Bei Deutschen ist das grundsätzlich nicht möglich. Bei Gefährdern geht es nicht automatisch um Abschiebung.

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Dann komme ich zum Thema Abschiebung. Sie wissen ge nau, dass bei der Abschiebung ein großes Hemmnis darin be

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Bei der Abschiebung beispielsweise, Herr Kollege Drexler. Bei der Abschiebung geht es darum.

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Herr Innenminister Behrens hat per Erlass die Fragen Krankheit und Abschiebung geregelt. Zudem wird mit diesem Erlass ein Informations- und Kriterienkatalog zur ärztlichen Mitwirkung bei Rückführungen umgesetzt. Dieser Kriterienkatalog wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet, aus der Hessen, wie bekannt, vorzeitig ausgestiegen ist. Zur Begutachtung der reinen Flugtauglichkeit kommt die Einschätzung – Zitat – „zu aus der Krankheit resultierenden, vor und nach der Abschiebung entstehenden Gesundheitsgefahren“. Die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen haben diesen Vortrag tatsächlich und rechtlich zu würdigen. Meine Damen und Herren, damit wird erreicht, dass die Ärzteschaft in den ausländerrechtlichen Entscheidungen verantwortlich mitwirken kann. Das ist in Hessen aber nicht gewollt. Einfacher ist es, die Flugtauglichkeit feststellen zu lassen und dann abzuschieben.

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Deshalb werde ich die Verantwortung wie bisher auch wahrnehmen.Wenn ich zu der Überzeugung komme, dass die Zurückstellung einer Abschiebung nicht verantwortet werden kann, werde ich die Abschiebung vollziehen. Soweit hier gebeten wurde, zwei Petitionen herauszunehmen, ist das eine Entscheidung des Parlaments. Das respektiere ich. Ich bitte Sie, zu respektieren, dass ich insbesondere Sammelverfahren, die mit anderen Ländern und Ähnlichem zusammenhängen, nicht davon abhängig machen kann, wann ein Gremium wie zusammentritt und gegebenenfalls seine Empfehlung abgibt.

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Die AfD-Fraktion stellt daher die Forderung, die Kapazitäten für die Erstaufnahme von Asylbewerbern umgehend zurückzuführen und die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber deutlich zu beschleunigen. Duldungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dort, wo eine Abschiebung nicht möglich ist, müssen Abschiebezentren geschaffen werden, die die Kosten für den Bürger reduzieren und die Sicherheit des Bürgers verbessern.

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Des Weiteren wurde vereinbart – da bestand völlige Einigkeit –, dass die Residenzpflicht auch wieder in Kraft gesetzt wer den kann erstens, wenn bei einem Bewerber Problemanzei gen vorliegen, oder zweitens, wenn eine Abschiebung ins Vi sier genommen wird. Das heißt, in den ersten Vorbereitungs phasen einer Abschiebung kann sofort die Residenzpflicht wieder in Kraft gesetzt werden.

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Meine Damen und Herren, vom eigentlich zentralen Ziel der Identifikation mit den kulturhistorischen Landestraditionen ist explizit an keiner Stelle mehr die Rede. Im Gegenteil, Ihre penetrante Betonung auf bunte Vielfalt ist die bewusste Abkehr vom eigenen Volk. Von der Einhaltung der geltenden Gesetze, einer klaren Differenzierung von Asylsuchenden auf der einen Seite und Flüchtlingen auf der anderen Seite und Migranten auf der nächsten Seite sowie ein klares Bekenntnis zur konsequenten Abschiebung von nicht Bleibeberechtigten oder kriminellen Personen wird nicht gesprochen, stattdessen eine permanente Betonung einer Integrationsaufgabe, auf die die meisten hier befindlichen Menschen ohnehin keinen Anspruch haben. Kernaufgabe auch zum Wohl der eigenen Bürger – deshalb sind wir doch gewählt, eben Schaden vom eigenen Bürger abzuwenden – muss doch sein, die Anerkennungsverfahren massiv zu beschleunigen und die Ergebnisse schnell und konsequent, nämlich die in den meisten Fällen zu erwartende Abschiebung, auch zu vollziehen.

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unser Land unverzüglich verlassen. Eine sofortige Abschiebung ist vor allem im Fall von Kriminellen und dauerhaft sozialleistungsabhängigen Ausländern, islamischen Hasspredigern und Terrorverdächtigen oder abgelehnten Asylbewerbern, und das sind nun einmal 98 % aller Fälle, angesagt. Es darf keine Duldung von Fremden geben, die unsere Sicherheit gefährden oder den Sozialstaat ausnutzen. Hierbei darf der Abschiebung auch nicht die Feststellung im Wege stehen, dass im Heimatland eines Asylbewerbers strengere Strafen als in Deutschland gelten. Die Härtefälle, von denen im Gesetzentwurf die Rede ist, reduzieren sich für die NPD-Fraktion so genau auf jene 2 % anerkannter Asylbewerber, denen aus Gründen der politischen Verfolgung in unserem Land für einen überschaubaren Zeitraum Zuflucht gewährt werden kann. Alle anderen sind aber schon per Definition keine Härtefälle, sondern Abschiebekandidaten, die ohne Federlesen auf schnellstem Weg in ihre Heimatländer zurückgeschickt gehören.

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Zweitens zur Familie Nguyen: Das Problem ist, dass die Abschiebung terminiert war, aber erst danach ein Härtefallersuchen eingegangen ist. Insofern ist klar, dass wir darauf reagiert haben - das will ich offen zugeben. Die Ausländerbehörde hat noch ein zweites Erinnerungsschreiben geschickt, in dem stand, dass die Abschiebung in den nächsten vier Wochen bevorsteht. Sie hat die

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Ich sage zusammenfassend: Die Abschiebung solcher Islamisten ist nur eine Abschiebung des Problems, aber nicht dessen Lösung. Darüber werden wir im Ausschuss diskutieren müssen.

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Zur ersten Frage: Es ist ganz klar, denke ich, dass Schwangere besonderen Schutzes bedürfen. Das gilt nicht nur wegen des Wohls der Mutter, das zu beachten ist, sondern natürlich auch wegen der gesundheitlichen Gefährdungen für das ungeborene Leben. Es gibt deswegen eine Vielzahl von Regelungen, die Schwangere besonders schützen. Die lehnen sich zum Teil an das Mutterschutzgesetz an, das heißt, in den Fristen, wie sie das Mutterschutzgesetz vorsieht, ist eine Abschiebung unzulässig. Davor in einem bestimmten Zeitraum gelten besondere Anforderungen. Das heißt, eine Abschiebung ist dann nur zulässig, wenn ein amtsärztliches Gutachten die Reisefähigkeit feststellt und gegebenenfalls ein Arzt die Reise begleitet. In dem Zeitraum davor – und das betrifft den konkreten Fall – waren diese Fristen noch nicht einschlägig. Hier gelten dann die allgemeinen Regelungen des Bundes, das heißt § 60 Abs. 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes und § 60a Abs. 2 c. Danach bedarf es, um ein Abschiebungshindernis glaubhaft zu machen, eines sogenannten qualifizierten ärztlichen Attestes.

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Zu Frage 2: § 60 Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes bestimmt, dass von der Abschiebung eines Ausländers in einen Staat abgesehen werden soll, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen liegt nur bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen vor, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. Es ist nach diesen bundesrechtlichen Vorgaben nicht erforderlich, dass die medizinische Versor

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Auch wir lehnen das ab. Es ist eine Unterstellung, das Gegenteil zu behaupten. Dass Menschen in Boostedt kurzfristig untergebracht werden, um zu organisieren, wie der Hausstand aufgelöst wird, um eine Rückkehrberatung durchzuführen, um gemeinsam die zugegebenermaßen schwere und für manche Menschen unerträgliche Rückführung, also Abschiebung - „Rückführung“ ist ein schönes Wort für „Abschiebung“ -, durchzuführen, ist sinnvoll.