Sabine Waschke

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Last Statements

Ich frage die Landesregierung:
Verfolgt sie das Ziel, die Region Fulda/Bad Hersfeld/Eisenach/Meiningen als Logistikdrehscheibe überregional zu stärken und auszubauen?
Herr Minister Rhiel, vielen Dank. So genau wollte ich es gar nicht wissen.
Aber zum Kern meiner Frage.Welche Rolle spielt die geplante B 87 n durch das Biosphärenreservat als Verbindung der A 71, der A 66 und der A 7 in Ihren Gedanken und Planungen?
Herr Minister Rhiel,ich habe noch eine zweite Nachfrage. Auf meine erste Nachfrage hin haben Sie ausgeführt, Sie sehen die B 87 n als reine Regionalverbindung an.
Wie lässt sich diese Aussage mit Ihrer Antwort auf meine erste Frage zum Logistikstandort Nordhessen vereinbaren?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Petitionsbericht für die Zeit vom April 2006 bis zum April 2007. Frau Dörr als Vorsitzende des Petitionsausschusses hat verschiedene Fälle aufgeführt.Anhand dieser Fälle kann man eigentlich sehr schön aufzeigen, wie bürgernah wir in diesem Ausschuss arbeiten. Mit einer Petition können Bürgerinnen und Bürger auf Missstände oder Gesetzeslücken hinweisen. Das ist Ihnen bekannt.
Im Petitionsbericht finden wir ein klassisches Beispiel dafür. Gehörlose und sprachbehinderte Eltern haben das Recht auf einen Gebärdendolmetscher in der Schule, beispielsweise bei Elternversammlungen. Die Kosten dafür werden übernommen. Wir begreifen aber auch die Kin
dertagesstätte als Bildungseinrichtung. Bislang wurden hier die Kosten für einen Gebärdendolmetscher nicht erstattet. Jetzt haben sich Eltern an den Petitionsausschuss gewandt, um hier eine Änderung zu erreichen. Der Petitionsausschuss hat diese Petition als Material an die Landesregierung überwiesen mit der Bitte, diese Gesetzeslücke zu schließen. Das ist mittlerweile auch passiert. Ich finde, dieser Fall ist ein schönes Beispiel dafür, wie wichtig Petitionsrecht ist.
Ein zweites Beispiel, ebenfalls klassisch. Es geht um subjektive Rechte bei Bauangelegenheiten. Man denkt automatisch an Maschendrahtzaun und Nachbarschaftsstreit. Ich erspare es Ihnen und mir jetzt allerdings, auf diese Petition näher einzugehen. Aber unmittelbar nachdem das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung eine Stellungnahme angefordert hat, kam es zu einer Einigung zwischen den Petenten und der Stadt Frankfurt. Hier hat der Petitionsausschuss eine Mediationsfunktion übernommen und die Kontrahenten sind auf einander zugegangen und haben sich geeinigt. Dem Anliegen des Petenten konnte damit entsprochen werden.
Viele dieser Fälle – Frau Kollegin Dörr hat es angesprochen – sind sehr arbeitsintensiv. Aber wenn dabei etwas Positives für Bürgerinnen und Bürger herauskommt, dann lohnt sich das allemal. Wir als Abgeordnete spüren das unmittelbar. Das ist das eigentlich Schöne an der Arbeit im Petitionsausschuss.
Aber richten wir unseren Blick in die Zukunft. Bislang ist es in Hessen nicht möglich, Petitionen per E-Mail einzureichen. Da müssen wir uns in Zukunft weiterentwickeln. Die SPD-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Denn auf Bundesebene und in einigen anderen Bundesländern ist es bereits heute möglich, das moderne Medium Internet auch bei der Einreichung von Petitionen zu nutzen. Nach zwei Jahren Modellversuch auf Bundesebene ist kein einziger Missbrauchsfall bekannt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir unsere Geschäftsordnung in der nächsten Legislaturperiode ändern werden und es in Zukunft auch in Hessen möglich sein wird, Petitionen per E-Mail einzureichen.
Wir müssen auch auf diesem Gebiet mit der Zeit gehen, wenn wir den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht verlieren wollen.
Einen zweiten Punkt, der uns in der Zukunft beschäftigen sollte, möchte ich ansprechen, nämlich das Recht eines jeden Jugendlichen oder eines jeden Kindes, den Petitionsausschuss anzurufen. Jede Bürgerin und jeder Bürger in Hessen hat dieses Recht, also auch ein Kind oder ein Jugendlicher. Aber wie können wir Kinder darüber informieren, dass sie dieses Recht haben? Sollten ihre Petitionen anders behandelt werden? Sollten Anschreiben anders formuliert werden? Ich denke, unsere Arbeit im Petitionsausschuss muss sich in Zukunft mehr auf Kinder und Jugendliche ausrichten. Wir müssen unsere Arbeit kindgerechter machen. Das ist übrigens auch Bestandteil des bundesweiten Aktionsplans für ein kindgerechtes Deutschland. Auch Kinder haben Anliegen, z. B. wenn es um die Abschiebung von Klassenkameraden geht oder um Trennungs- und Scheidungssituationen, oder Umweltbelange, oder Werbung im Internet, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Petitionsausschuss könnte einen Kinderbeauftragten wählen. Der Kollege oder die Kollegin wäre immer Ansprechpartner, wenn es um die Belange von Kindern und Jugendlichen geht. Ich denke, das
wäre ein Weg. Man kann Anhörungen mit Kindern organisieren. Der Bundestag führt solche Veranstaltungen durch. Der Petitionsausschuss kümmert sich um große und kleine Anliegen. Warum sollte er sich nicht auch um große und kleine Anliegen von Kindern kümmern?
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Dörr, hat bereits vor einiger Zeit angekündigt, dass sie dem Hessischen Landtag in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr angehören wird. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, ihr auch im Namen meiner Fraktion und vor allem im Namen der Kolleginnen und des Kollegen im Petitionsausschuss für ein überwiegend angenehmes Arbeitsklima und faires Miteinander zu danken.
An dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Petitionsreferat und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien für ihre Unterstützung bedanken.
Schlussendlich liegt uns als SPD-Fraktion noch ein Punkt sehr am Herzen. Das sind die Petitionen, in denen es um Menschen aus Afghanistan geht.
Mir liegt jetzt erstmals eine Petition vor, in der es um eine alleinstehende Frau und ihre achtjährige Tochter geht. Wir haben in der Petitionsausschusssitzung der letzten Woche den Statusbericht zu Afghanistan gehört. Ich möchte nur einige Stichpunkte nennen: wirtschaftlich desolate Situation, keine Möglichkeit zur Anwendung der Gesetze, Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung, Diskriminierung von Frauen, obwohl die Rechtslage formal eine andere ist. Die Lage in Afghanistan ist nicht ruhig, und sie ist nicht stabil.
Wir als SPD-Fraktion sind nach wie vor der Meinung,dass man Menschen derzeit nicht nach Afghanistan abschieben kann. Der Statusbericht hat uns in unserer Haltung nur bestätigt. Entsprechend ist natürlich auch unser Abstimmungsverhalten im Ausschuss und hier im Plenum. Wir müssen unbedingt eine Lösung suchen. Damit sollten wir uns in allernächster Zeit gemeinsam beschäftigen. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Grundsätzlich will die SPD in Hessen einen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern in der Regelschule, denn das ist ein Beitrag zur Integration Behinderter in die Gesellschaft. Wir wollen das, weil es für das betroffene Kind gut ist, denn bei uns steht das Kind im Mittelpunkt aller unserer Entscheidungen.
Jedes Kind hat eine optimale Förderung verdient, auch das kleine Mädchen, um das es bei der genannten Petition geht. Ihre Eltern bemühen sich um ihre Beschulung in der Regelschule. Sie haben deshalb eine Petition eingereicht. Wir als SPD-Fraktion haben uns im Petitionsausschuss der Stimme enthalten, weil wir uns nicht in der Lage gesehen haben, nur nach Aktenlage zu entscheiden. Wir werden uns auch heute hier im Plenum der Stimme enthalten.
Es gibt Kinder mit einem ähnlichen Krankheitsbild wie im vorliegenden Fall, die ohne Probleme in der Regelschule unterrichtet und gefördert werden können. Es gibt aber auch Kinder, die in der Schule für praktisch Bildbare mit ihren kleineren Lerngruppen besser aufgehoben sind.
Allerdings hatten wir, das möchte ich hier sehr deutlich sagen, nach den Ausführungen der Frau Kultusministerin im Petitionsausschuss durchaus den Eindruck, dass es in diesem Fall ums Geld geht. Die Förderung des kleinen Mädchens in der Regelschule ist teurer, und es drängt sich der Verdacht auf, dass die Berücksichtigung der Petition am fehlenden Geld gescheitert ist.
Frau Kollegin, waren Sie im Petitionsausschuss? Habe ich Sie übersehen?
Es fehlt an Geld für das Personal.Der Kollege Dr.Jürgens hat es gesagt. Die Finanzmittel – –
Ich habe das Wort, Herr Kollege Wagner, und ich lasse es mir auch nicht nehmen. Deshalb würde ich jetzt gerne weiter ausführen.
Die Finanzmittel für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern sind in Hessen unter der Verantwortung von Kultusministerin Karin Wolff in den letzten Jahren nicht erhöht worden. Das geschah,obwohl die Zahl der behinderten Schülerinnen und Schüler gestiegen ist. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf,dass der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülern in Hessen nicht mehr unbedingt gewollt ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion hat in ihrer Großen Anfrage die Situation von Kindern und Jugendlichen ohne Status aufgegriffen.Es geht uns nicht darum,einen irregulären Aufenthalt zu stabilisieren. Das möchte ich gleich zu Anfang sehr deutlich sagen. Es geht uns vielmehr darum, Missstände aufzuzeigen sowie pragmatische und menschenwürdige Lösungen zu finden, ganz besonders für unschuldige und wehrlose Kinder. Nur darum geht es uns.
Nehmen wir das Beispiel „Recht der Kinder auf Bildung“. Laut § 96 Aufenthaltsgesetz macht sich der zuständige Schulleiter „möglicherweise strafbar“, wenn er gegen die Meldefrist verstößt. In Hessen macht er sich ausdrücklich strafbar und hat mit dienstrechtlichen Sanktionen zu rechnen.
Frau Wolff als Kultusministerin hat die Lage mit ihrem Erlass vom Oktober 2005 verschärft. Das ist für mich keine Klarstellung der Rechtslage, wie uns die Kultusministerin in ihrer Antwort auf die Große Anfrage glauben machen will. Vielmehr ist das für mich eine ganz klare Verschärfung der Rechtslage aus ideologischen Gründen. Niemand fragt dabei nach der Situation der Kinder.
Alle Fachleute bescheinigen uns, dass die sozialen Folgekosten jedes einzelnen Falls immens sind. Es ginge aber auch anders, wenn man es denn wollte. Es gibt ausdrück
lich keine gezielte Weisung an Schulleiter,Aufenthaltstitel zu prüfen. Das sagt der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening. In Frankfurt sucht derzeit eine Arbeitsgruppe Wege, um Kindern und Jugendlichen ohne Aufenthaltsstatus den Schulbesuch zu ermöglichen.
Die Antworten der Landesregierung auf die entsprechende Frage in der Großen Anfrage sind aber sehr interessant. Ich zitiere:
Soweit sich... gewisse Einschränkungen für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus ergeben, ist darauf hinzuweisen,dass diese ohne Weiteres die Rechte von Geduldeten in Anspruch nehmen können, wenn deren gesetzliche Vertreter sich und sie der zuständigen Behörde offenbaren.
So weit die Landesregierung. Ich füge hinzu: um dann abgeschoben zu werden.
Welch ein christliches Menschenbild verbirgt sich eigentlich hinter dieser Antwort? Bei der Gesundheitsvorsorge sieht es in Hessen für die Kinder nicht sehr viel besser aus. Die Landesregierung antwortet uns folgendermaßen:
Für illegal aufhältige Kinder und Jugendliche ist eine staatliche Gesundheitsvorsorge nicht vorgesehen.
Die Landesregierung sieht auch keinen Anhaltspunkt,um an diesem Umstand etwas zu ändern. Jeder, der Kinder hat, weiß um die Krankheiten: Zahnschmerzen, Masern und vieles andere mehr. Manche Krankheiten sind gefährlicher, manche sind sogar lebensbedrohend. Die Eltern haben Angst vor Entdeckung und bringen ihre Kinder daher nicht zum Arzt. Das ist eine menschliche Katastrophe.
Die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände bemühen sich in diesen Fällen intensiv, ärztliche Hilfe zu organisieren. Auch die Kommunen versuchen, in der Gesundheitsvorsorge einiges zu organisieren, weil sie die prekäre Situation erkannt haben. Frankfurt ist ein Beispiel dafür.
Aber die Hessische Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Sie lässt die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände und in diesem Fall auch die Kommunen mit dem Problem allein.
Meine Damen und Herren,da es jetzt 19.15 Uhr ist,werde ich den Rest meiner Rede zu Protokoll geben.
Aber zum Schluss möchte ich die verantwortliche Regierung – das geht jetzt an die entsprechenden Minister – auffordern, sich im Sinne der Kinder endlich um eine ernsthafte und dauerhafte Lösung zu bemühen. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt sie, das Ausschreibungsverfahren zur Stellenbesetzung der Konrektorin bzw. des Konrektors an der Bardoschule in Fulda durchzuführen?
Ich frage die Landesregierung:
Zu welchem Termin ist die Stellenbesetzung der zweiten und dritten Konrektorstelle an der Lüdertalschule in Großenlüder endlich geplant?
Ich frage die Landesregierung, wie sie den Pressebericht der „Fuldaer Zeitung“ vom 9. Juni bewertet – ich zitiere –:
Das Kultusministerium hat bereits im Dezember 2005 festgelegt, dass die Lüdertalschule eine dritte Konrektorenstelle erhalten soll. Allerdings vergaß das Ministerium bislang, die Finanzmittel für diese Stelle bereitzustellen.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Klinikum Fulda ist ein Krankenhaus mit Maximalversorgung, das für ein Einzugsgebiet in der Größe von einer halben Million Menschen zuständig ist. Dort arbeiten 2.600 Menschen, und ich stelle fest: Wir brauchen dieses Klinikum in dieser Region, aber wir haben dort auch eine Krise.
Es gibt noch viele offene Fragen. Hierzu ist in der letzten Zeit viel gesagt worden, sodass ich das hier nicht wiederholen muss. Dennoch möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, Folgendes deutlich sagen:Sie haben hier den Eindruck erweckt, als seien im Sozialpolitischen Ausschuss alle Fragen und Sachverhalte geklärt worden. Es gibt bis heute aber noch keinen klaren Hinweis darauf, weshalb es zu der zweiten Welle gekommen ist.
Das konnte man auf der Pressekonferenz des Gesundheitsamts gestern Mittag vernehmen.
An dieser Stelle möchte ich eines deutlich sagen: Wichtig ist, dass die Fehler im System erkannt werden, dass die Verantwortung auf allen Ebenen wahrgenommen wird und dass man aus den Fehlern, die unzweifelhaft gemacht wurden, für die Zukunft lernt.
Was wir in Fulda aber ganz bestimmt nicht brauchen, ist die Vortäuschung von Kompetenz. Ministerpräsident Koch hat die Stadt und das Gesundheitsamt Fulda nach drei Wochen aufgefordert, die Salmonelleninfektion aufzuklären. Ich zitiere:
Wir haben nicht mehr lange Zeit, da zuzuschauen und zu sagen, das geht schon irgendwie gut.
Meine Damen und Herren, Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass fast drei Wochen nach Ausbruch der Epidemie im Klinikum nicht alles getan wurde, um die Patienten zu schützen und die Ursachen aufzuklären.Solche Belehrungen und die Vortäuschung von Aktionismus brauchen wir in Fulda nicht. Der Ministerpräsident sollte lieber einmal Ordnung im Sozialministerium schaffen.
Herr Boddenberg,ich komme gleich darauf zu sprechen. – Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den Besuch der zuständigen Ministerin erwartet. Ich habe mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen. Frau Lautenschläger,dann hätte man Ihnen vielleicht auch verziehen, dass Sie einmal wieder ein bisschen zu schnell unterwegs waren.
Herr Rentsch, hören Sie doch zu. Ich komme gleich darauf zu sprechen.
Am 23. Mai 2007 hat die Ministerin äußerst medienwirksam das Hospiz St. Elisabeth zu Fulda eingeweiht. Das liegt 5 km Luftlinie vom Klinikum entfernt.Außerdem hat sie einer Zeitung ein Interview gegeben und dabei gesagt, dass sie nicht verantwortlich ist. Das war immerhin schon einmal etwas.
Wir sprechen von einer der größten Salmonellenepidemien, die in Deutschland bislang aufgetreten ist. Frau Lautenschläger hat nicht einmal die Zeit gefunden, sich vor Ort zu informieren und mit den Ärzten und Mitarbeitern zu sprechen.
Auch das muss einmal gesagt werden: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit bis an die Grenze der Erschöpfung. Sie müssen die krankheitsbedingten Ausfälle der Kollegen auffangen und die Patienten unter schwierigsten Bedingungen versorgen. Sie stehen im Fokus der Medien.
Ich komme zu meinen letzten Sätzen. – Obwohl die zuständige Fachministerin zum Höhepunkt der zweiten Erkrankungswelle in Fulda war, hat sie es nicht für nötig empfunden, den Beschäftigten im Klinikum ihre Unterstützung zu signalisieren und die Klinik zu besuchen.
Das war traurig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In den drei Tagen vom 18. bis zum 20. Mai haben die NATO-Schutztruppen in Afghanistan – ISAF – landesweit 61 Sicherheitsvorfälle registriert. Es handelt sich um 40 Schusswechsel bzw. Gefechte, 14 Sprengstoffanschläge, darunter drei Selbstmordanschläge usw. Die Art und die Anzahl entsprechen dem Bild der letzten Wochen, fasste das Militär zusammen. Das war diese Woche im „Spiegel“ zu lesen.
Meine Damen und Herren, dazu brauche ich nicht mehr viel zu sagen.Alle Petitionen, die die SPD-Fraktion heute separat hat abstimmen lassen, sind Petitionen, bei denen es sich um Abschiebungen nach Afghanistan handelt.Wir haben deswegen mit Nein gestimmt, weil wir glauben, dass es noch viel zu früh ist, Menschen in dieses Land zurückzuschicken. Verschleppung von Frauen, Entführungen, Gewalt und Erpressungen kommen im ganzen Land vor und füllen fast täglich unsere Nachrichtenblocks. Die wirtschaftliche, soziale und politische Situation ist nicht so, dass man Menschen mit gutem Gewissen dahin zurückführen kann. Die SPD-Fraktion lehnt deswegen derzeit jede Rückführung nach Afghanistan ab. Das dokumentieren wir mit unserem Stimmverhalten im Petitionsausschuss und auch heute hier im Plenum. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bellino, es gibt nur einen Antrag der GRÜNEN dazu,keinen Antrag der SPD-Fraktion.Wir als SPD-Fraktion begrüßen den von den GRÜNEN vorgelegten Antrag zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger.
Danke, Kollegen. – Dieser Antrag fußt auf einem Vorstoß der Oberbürgermeisterin von Frankfurt, Petra Roth, die der CDU angehört. Ich finde Frau Roth sehr mutig, und ich finde, sie ist eine gute Praktikerin.
Sie weiß, wie man die Probleme vor Ort richtig angeht. Jetzt wird es spannend, denn es ist die Frage: Wie holt sie ihre Parteikollegen mit ins Boot?
Angesichts dessen, was Herrn Bellino gesagt hat, wird das bestimmt sehr schwierig. Frau Roth hat aber allemal recht mit ihrem Vorstoß, Herr Irmer. Auch die SPD in Hessen befürwortet seit Langem ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger. Dazu gibt es entsprechende Parteitagsbeschlüsse. Für uns ist die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene wählen zu dürfen, und damit die Teilhabe an politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen ein sehr wichtiger Beitrag zur Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Nur wer in Entscheidungen eingebunden wird, fühlt sich willkommen und als vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft.Wer über eine längere Zeit bei uns lebt, arbeitet und Steuern zahlt, muss auch die Möglichkeit haben, über die Geschicke der Kommune, in der er oder sie lebt, mitentscheiden zu können.
Wir als SPD-Fraktion in diesem Hause fordern daher die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes zu ändern, um den Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürgern ein kommunales Wahlrecht und damit die politische Partizipation zu ermöglichen. Das wäre in unseren Augen ein ganz konkreter Beitrag zur Integration.
Bisher fordern wir von Migrantinnen und Migranten das Erlernen der Sprache. Wir fordern das Bekenntnis zu unseren Werten, wir fordern ein Wissen über unsere Geschichte bis hin zu den von der CDU geforderten Einbürgerungstests mit Fragen nach dem „Wunder von Bern“ und den Kreidefelsen auf Rügen.
Integration ist aber keine Einbahnstraße und darf nicht nur aus Forderungen an ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger bestehen. Als Gesellschaft müssen wir auch etwas im Gegenzug tun, und die Gewährung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger wäre hierzu ein guter Weg. Das wäre ein sehr klares Signal, und es wäre einmal mehr etwas anderes als nur ein politisches Lippenbekenntnis.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da ist es wieder, das Schreckensgespenst der sogenannten Parallelgesellschaft, das auch heute wieder in dem Antrag der CDU heraufbeschworen wird.
Es ist immer wieder dasselbe: dass auf dem Rücken unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Politik gemacht wird.Wir halten das für gefährlich.
Der vorliegende Antrag zum Sprachtest im Herkunftsland passt genau in das Bild. Natürlich soll jeder, der bei uns lebt, deutsch lernen. Das ist unstrittig. Das haben wir schon mehrfach gesagt. Es war schließlich auch eine rotgrüne Bundesregierung, die Sprach- und Integrationskurse verbindlich in das Aufenthaltsgesetz geschrieben hat. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt. Die Menschen,die zu uns kommen,sollen an den Sprach- und auch an den Integrationskursen teilnehmen.
Sie sollen unsere Sprache lernen. Sie sollen aber auch unseren Staatsaufbau und unsere Systeme kennen lernen und vor allem auch etwas über unsere Werte und unser Grundgesetz erfahren. Das tun sie auch. Das kann man an den Teilnehmerzahlen der Sprach- und Integrationskurse belegen. Aber was genau ist der Hintergrund des uns heute vorgelegten Antrages? – Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde vereinbart, das Zuwanderungsgesetz dahin gehend zu überprüfen, ob die vorgesehenen Regelungen für den humanitären Aufenthalt den Erwartungen entsprechen.
Ergebnis: Die Praxis hat gezeigt, dass eine Verbesserung notwendig ist, um besonders langjährig geduldeten Ausländern, deren Kinder hier geboren und aufgewachsen sind, ein Bleiberecht einzuräumen, weil man erwartet, dass von der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz nur sehr wenige Menschen profitieren können.Genau das haben wir auch befürchtet, und es zeichnet sich ab, dass den Menschen schlicht die Zeit wegläuft.
Für die Änderung des Aufenthaltsgesetzes liegt derzeit ein Vorschlag auf Bundesebene auf dem Tisch. Es wurde und wird immer noch heftig darüber verhandelt. Das ist ein Kompromiss, wie das eben so in der Großen Koalition in Berlin ist.
Ein überaus wichtiger Punkt der SPD-Bundestagsfraktion ist eine vernünftige gesetzliche Regelung des Bleiberechts – auch über den Stichtag der Innenministerkonferenz, September 2007, hinaus. Die Menschen sollen zunächst über einen bestimmten Zeitraum einen festen Aufenthalt bekommen, um sich dann einen Arbeitsplatz zu suchen. Nach der Regelung der Innenministerkonferenz wird ihre Duldung lediglich bis September 2007 verlängert, und die Betroffenen haben damit die Chance, eine Arbeit zu finden. Mit diesem unsicheren Duldungsstatus wird es den Menschen natürlich sehr schwer fallen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Deswegen befürchten wir auch nach allen Anfangsschwierigkeiten, die es gegeben hat, dass vergleichsweise nur sehr wenige von dieser Regelung profitieren werden. Genau deswegen – und das habe ich an dieser Stelle schon einmal gesagt – brauchen wir eine vernünftige gesetzliche Regelung. Genau deswegen müssen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die wir auf Bundesebene in einer Großen Koalition arbeiten, eben auch Kröten schlucken. Eine große Kröte ist für uns dieser Sprachtest im Herkunftsland.
Denn das ist nichts anderes als der Versuch, Familiennachzug zu reduzieren.
Der CDU-Innenpolitiker Bosbach warnt die Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene – Zitat –:
Wenn die SPD mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausländerrechtsverschärfungen das Gesamtpaket aufschnüre, könnte die Einigung beim Bleiberecht fraglich werden.
So die „Frankfurter Rundschau“ am 01.02.2007. – Nun, er sollte besser einmal mit seinen eigenen Ministerpräsidenten reden und sie warnen. Aber dazu komme ich später noch. Aber dieses Zitat beschreibt ziemlich genau unser Dilemma. Die CDU-Bundestagsfraktion hat den Sprachtest im Herkunftsland und die Anhebung des Nachzugsalters auf 21 Jahre gefordert, um Zwangsehen und sogenannte Ferienbräute zu verhindern. Das sagen zumindest Ihre Kollegen auf Bundesebene. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind aber davon überzeugt, dass genau dieser Sprachtest im Herkunftsland ein ganz und gar untaugliches Mittel ist, um Zwangsehen zu verhindern.
Ich komme gleich noch darauf zu sprechen. Aufklärung und Information, angemessene Beratungsangebote, vor allem auch in Schulen über Schulsozialarbeit, Mädchenund Frauenhäuser sowie vernünftige Opfer- und Zeugenschutzprogramme sind in diesem Bereich wesentlich wirksamer.Das hat übrigens auch die Anhörung der Fach
leute zum Thema Zwangsehen genau so ergeben. Ich würde dem Kollegen Lennert doch empfehlen, die Anhörungsunterlagen einmal etwas genauer durchzulesen. Da kann er das nämlich alles nachlesen.
Es gibt da nur ein Problem.Alle diese Maßnahmen kosten Geld. Gerade hier hat die CDU-geführte Landesregierung in Hessen im Rahmen der „Aktion düstere Zukunft“ massiv eingespart. In der Anhörung hat auch der Verwaltungsrichter Ralf Göbel-Zimmermann in Bezug auf den Sprachtest im Heimatland erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit geäußert.
Terre des Femmes gab zu bedenken, dass in vielen Ländern ein Besuch von Sprachkursen aufgrund der weiten Entfernungen nicht möglich sein wird bzw. die finanziellen Mittel fehlen. Ich zitiere übrigens jeweils aus den Anhörungsunterlagen. Ohnehin sind die zugezogenen Mädchen und Frauen verpflichtet, nach der Einreise an Deutsch- und Integrationskursen teilzunehmen. Die Liga der freien Wohlfahrtspflege lehnt den Erwerb von Sprachkenntnissen im Herkunftsland ab, weil das kein adäquates Mittel ist, Zwangsverheiratungen zu verhindern. Sprach- und Integrationskurse, wie sie das Aufenthaltsgesetz vorsieht, werden allerdings ausdrücklich begrüßt.
Richtig spannend wird nun das Verhalten der Ministerpräsidenten und der Innenminister der B-Länder.
Die „Welt“ schreibt unter dem sehr interessanten Titel „Die wahre Opposition“ am 6. März – Zitat –:
Ministerpräsidenten torpedieren die Bundespolitik aus Gründen, deren Sachbezug zum Teil kaum noch zu erkennen ist.
In Bayern möchte der scheidende Ministerpräsident Edmund Stoiber demonstrieren, dass nach ihm die Weicheier kommen.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann, CDU, hat angedroht, dass sein Land eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer im Bundesrat ablehnen wird, sollte es nicht noch Änderungen zum derzeitigen Entwurf der Bundesregierung geben.
Wir dürfen sehr gespannt sein, wie sich dieser Kompromiss der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes in Zukunft entwickeln wird. Ein weiteres Zitat aus der „Welt“ vom 6. März:
In Niedersachsen und Hessen wird bald gewählt.
Wem sagen sie das? Den Ländern,die ebenfalls gegen den ausgehandelten Bleiberechtskompromiss protestieren, hält Innenminister Stegner vor, „einen Ausländerwahlkampf in ihren Ländern für 2008“ vorzubereiten.
Da könnte er recht haben. Denken wir nur an die unsägliche Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft 1999.
Ein Wort noch zum Kollegen Lennert und seinem Anspruch, qualifizierte, gut ausgebildete Menschen zu uns nach Hessen bzw. nach Deutschland zu holen, weil wir das nötig haben. Wir haben das auch erst kürzlich von der Wirtschaft wieder ins Stammbuch geschrieben bekommen,Herr Kollege.Ich möchte Sie nur daran erinnern,wie lange die Verhandlungen zum Aufenthaltsgesetz auf Bundesebene gedauert haben und wie die CDU in allen Bereichen blockiert hat. Es war ein Vorschlag der rot-grünen Fraktionen, dass es ein Punktesystem gibt und dass wir ähnlich wie Australien, das Sie als Beispiel angeführt haben, dieses Punktesystem im Gesetz festschreiben, um gut ausgebildete und qualifizierte Ausländer zu bekommen. Sie haben das verhindert. Jetzt mahnen Sie das hier an. Das finde ich besonders lustig.
Aber das scheint die Politik der CDU hier in Hessen zu sein. Deswegen auch heute dieser uns vorgelegte Antrag zum Sprachtest im Herkunftsland. Das ist nichts anderes als ein Schaufensterantrag.
Es entspricht genau dem Bild, das wir von der hessischen CDU im Bereich Migrationspolitik erwarten:Generalverdacht,Angstbilder,Ausgrenzung,Abschottung.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Bouffier hat gerade in seiner Rede gesagt, in aller Regel kämen bestenfalls einfach geschulte Menschen zu uns. Herr Lenhart ist in seiner Rede ebenfalls auf diesen Aspekt eingegangen.
Ich frage Sie,Herr Minister Bouffier:Warum hat die CDU eigentlich unseren Antrag, der aus dem Mai 2005 stammt, abgelehnt? Wir haben damals genau die Ermöglichung der Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte gefordert.Wir haben gefordert, dass Hessen auf Bundesebene initiativ wird, damit das Punktesystem wieder auflebt. Diesen Antrag haben Sie damals abgelehnt. Mich würde dann schon interessieren:Warum wurde unser Antrag abgelehnt?
Wir standen damals an der Seite der Wirtschaft. Das will ich hier noch einmal feststellen. Ich glaube, erst vor zwei Wochen haben die Verbände der Wirtschaft wieder eingefordert, dass wir in Deutschland die Zuwanderung qualifizierter Leute brauchen, da Deutschland einen Fachkräftemängel hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Dörr, hat heute ihren Bericht über die Arbeit des Ausschusses von April 2005 bis April 2006 vorgelegt. Im Jahr 2006 haben wir aber auch das 60-jährige Bestehen unseres Bundeslandes gefeiert. Dazu gehört auch das Recht der Bürgerinnen und Bürger in Hessen, sich mit ihren Bitten und Beschwerden an ihren Landtag zu wenden. Es wurde bereits 1946 in der Hessischen Verfassung verankert.
Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind immer auch vom Zeitgeschehen geprägt. Vor 60 Jahren ging es vorrangig um existenzielle Probleme wie Hunger oder einfach nur ein Dach über dem Kopf. Auch die Sorge um Kriegsgefangene und die Entnazifizierung sind in der Nachkriegszeit an den Landtag herangetragen worden. Später kamen die bis dahin völlig unbekannten Themen wie Umweltschutz oder die Anliegen unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger hinzu. Insofern kann man die Geschichte unseres Landes durchaus auch an den Eingaben der Menschen an den Petitionsausschuss nachvollziehen.
Heute haben wir eine steigende Zahl von Petitionen von Menschen aus Serbien-Montenegro und aus Afghanistan zu verarbeiten. Gerade die Petitionen, bei denen es um die Verhinderung der Abschiebung nach Afghanistan geht, machen insbesondere uns im SPD-Arbeitskreis große Probleme.
Wir sind davon überzeugt – das möchte ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen –, dass es noch viel zu früh ist, Menschen nach Afghanistan abzuschieben. Das gilt insbesondere für alleinstehende Frauen und Familien. Das gilt aber auch für junge Männer. Die Situation in Afghanistan ist nach unserer Auffassung noch nicht so, dass man Men
schen dahin zurückschieben kann. Sie ist zu unübersichtlich und vor allem viel zu gefährlich.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch feststellen, dass die Arbeit in den Ausschusssitzungen im Berichtszeitraum im Großen und Ganzen von einem guten und konstruktiven Miteinander geprägt ist, in dessen Mittelpunkt immer die Interessen der Menschen stehen, die sich an uns gewandt haben. Das ist auch gut so.
Schließlich sollen die Menschen unsere Arbeit als positive Parlamentsarbeit wahrnehmen und nicht als ein weiteres Forum für parteipolitische Auseinandersetzungen. Wie sich Gesetze auf Bürgerinnen und Bürger auswirken, erfahren wir im Petitionsausschuss aus erster Hand.An uns wenden sich die Menschen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Unsere Arbeit im Petitionsausschuss ist ein Beitrag zur aktiven Bürgerbeteiligung. Insofern kommt dem Petitionsausschuss eine große Bedeutung zu, weil er der einzige Ausschuss ist, der in direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern tritt.
Deswegen sollte es auch in Hessen die Möglichkeit geben, öffentlich zu tagen, wenn es um Belange von allgemeinem Interesse geht. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat kürzlich erstmals öffentlich getagt und sich dabei mit dem Rauchverbot befasst.
Auch die Möglichkeit, eine Petition per E-Mail einzureichen, muss nach unserer Meinung gegeben sein. In Bayern, in Rheinland-Pfalz und auch auf Bundesebene ist das bereits möglich. Die SPD-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht.
Wir müssen uns in Zukunft auch Gedanken darüber machen, unsere Geschäftsordnung zu ändern und zu modernisieren. Der Petitionsausschuss ist in seiner Arbeit nicht nur Kontrollorgan der Exekutive, sondern insbesondere Vermittler zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Manchmal ist er auch Vermittler – oder auf Neudeutsch Mediator – zwischen den Menschen.
In ihrem Bericht ist die Vorsitzende auf einen Fall eingegangen, in dem es um den Grenzabstand zwischen Wald und Nachbargrundstück geht. Im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens wurde ein Kompromiss gefunden, der von beiden Seiten akzeptiert wurde.
Es ist unser Anliegen,die Arbeit im Petitionsausschuss für Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit liegt uns daher allen sehr am Herzen. Der Stand des Petitionsausschusses auf dem Hessentag bietet den Menschen seit Jahren die Möglichkeit, direkt mit ihren Volksvertretern in Kontakt zu treten. Ich denke, das hat sich bewährt.
Neu hinzugekommen ist in dieser Legislaturperiode der Bürgersprechtag, den der Petitionsausschuss vor Ort anbietet. Der erste Bürgersprechtag fand im Berichtszeitraum in Kassel statt. Die Zahl der Anmeldungen überstieg bei Weitem die personellen und zeitlichen Kapazitäten. Die Frau Vorsitzende ist in ihrem Bericht bereits darauf eingegangen.Wir sind uns im Ausschuss darüber einig, diese Bürgersprechtage auch weiter durchzuführen. Wir als SPD-Arbeitskreis sind allerdings der Auffassung, dass wir nicht nur in große Städte gehen sollten. Unsere Präsenz im ländlichen Raum ist nach unserer Überzeugung mindestens ebenso wichtig. Die Vorsitzende ist auf unseren Vorschlag dankenswerterweise eingegangen, und so findet der nächste Bürgersprechtag des Petitionsausschusses, nach Kassel und Darmstadt, im Kreishaus in Fulda statt.
Ich möchte nicht versäumen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Petitionsreferat und in der Geschäftsstelle der Härtefallkommission auch im Namen meiner Fraktion herzlich zu danken. Sie sind eine unverzichtbare Stütze für uns Abgeordnete, die wir im Petitionsausschuss und in der Härtefallkommission arbeiten. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden und in den Ministerien herzlichen Dank.
Der Dank gilt insbesondere Herrn Schmäing und Frau Ruf-Hilscher aus dem Innenministerium, die uns bei den Ausländerpetitionen helfen. Da nach wie vor die Hälfte der eingegangenen Petitionen das Ausländerrecht betrifft, haben Herr Schmäing und Frau Ruf-Hilscher auch entsprechend viel zu tun. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Bei welchen Ortsumgehungen im Landkreis Fulda ist wann mit einem Baubeginn zu rechnen?
Wann ist mit den Baumaßnahmen für die Ortsumgehung auf der B 458, Hilders-Wickers, wo die Planungsmaßnahmen nach meinen Informationen abgeschlossen sind, zu rechnen?
Ich frage die Landesregierung:
Wird sich das Land an den Planungskosten für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Fulda – Frankfurt beteiligen?
Herr Minister Rhiel, in der „Fuldaer Zeitung“ vom 7. Dezember des letzten Jahres wurde berichtet, dass aus dem Vorstand der Deutschen Bahn AG sowie aus der Leitungsebene des Bundesverkehrsministeriums Signale kämen, wonach ein Finanzierungsrahmen für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Fulda – Frankfurt gefunden werden könnte, wenn sich das Land Hessen an den Planungskosten beteiligen würde. Deswegen frage ich noch einmal:Sieht es so aus,dass sich das Land daran beteiligen wird; oder wird sich das Land Hessen daran nicht beteiligen?
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich zunächst einmal doch sehr, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unsere Arbeit so würdigt. Es ist nämlich unsere Große Anfrage zur Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes, die heute Morgen von den GRÜNEN zum Setzpunkt gemacht worden ist. – Das finde ich bemerkenswert, und das freut mich.
Ich weiß, ja. – Meine Damen und Herren, aber jetzt zum Thema: In Hessen leben etwa 15.000 Menschen in einer Grauzone, rechtlich geduldet, aber ohne legalen Aufenthaltsstatus. Die meisten von ihnen leben länger als fünf Jahre so. Das hat die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes ergeben. Diese Menschen haben sich mittlerweile gut integriert. Denn ihre Kinder sind hier geboren, gehen zur Schule oder in den Kindergarten und haben zum Teil sogar schon ihre Ausbildung angefangen und müssen immer in der Angst leben, abgeschoben zu werden.
Das Aufenthaltsgesetz hätte eigentlich für diese Gruppe eine größere Rechtssicherheit schaffen sollen. Es war das erklärte Ziel des Gesetzgebers, die Duldung als zweitklassigen Aufenthaltstitel abzuschaffen und den Kettenduldungen entgegenzusteuern. Aber einige Länder – allen voran das Land Hessen – legen die Ermessensspielräume, die sie haben, sehr eng aus. § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes sieht nämlich vor, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn eine Ausreise
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist....
Bundesländer wie Hessen legen diesen § 25 Abs. 5 zuungunsten der Betroffenen aus, indem man unterstellt: Eine freiwillige Ausreise ist möglich und zumutbar.
Meine Damen und Herren, eine freiwillige Ausreise ist letztlich immer möglich. Zur versprochenen Abschaffung der Kettenduldung kam es nur in Einzelfällen, und die Chance, den Menschen eine vernünftige Lebensperspektive zu geben, wurde vertan. In Hessen erhielten seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes lediglich 183 von 17.429 geduldeten Menschen einen Aufenthalt nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes. Das waren 183 Menschen in 14 Monaten. – Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz wurde bereits in den ersten fünf Monaten 700 Menschen
eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Es ist schon interessant: Die rechtliche Voraussetzung zur Abschaffung der menschenunwürdigen Kettenduldung ist in § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes geschaffen worden; sie wird in Hessen nur nicht angewandt.
Die SPD-Fraktion dieses Hauses unterstützt die Initiative des Innenministers, in der Innenministerkonferenz eine Bleiberechtsregelung herbeizuführen, ausdrücklich. Das habe ich an dieser Stelle schon mehrfach gesagt.
Dazu komme ich gleich. – Auch wir glauben, dass es inhuman ist, dass man diese Kinder – die schon lange in Deutschland leben und zum Teil hier geboren sind, den Kindergarten oder die Schule besuchen und praktisch überhaupt keinen Bezug mehr zum Heimatland ihrer Eltern haben und dessen Sprache auch gar nicht mehr sprechen – nach so vielen Jahren einfach in das Heimatland ihrer Eltern abschieben kann.Diese Kinder sind faktisch Inländer, weil sie hier aufgewachsen und sozialisiert sind. Es geht um Menschen, die in Deutschland ihre Heimat gefunden haben, aber dennoch auf gepackten Koffern sitzen müssen.
Was wir aber ganz gewiss nicht brauchen, das ist eine Minimalvariante der Bleiberechtsregelung, von der nur sehr wenige Menschen betroffen sein werden.
Das möchte ich an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen, denn die SPD in diesem Hause befürchtet, dass es genauso kommen wird.
Wir hatten das auch schon bei der Afghanistan-Bleiberechtsregelung. Davon waren auch nur sehr wenige betroffen. Wir brauchen eine vernünftige Regelung, die das Problem der hier lange geduldeten Menschen wirklich löst. – Wir werden dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Bleiberecht zustimmen und fordern ausdrücklich einen Abschiebestopp nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes für all die Menschen, die unter eine Bleiberechtsregelung fallen könnten.
Herr Minister Bouffier, andere Bundesländer wie Berlin und Schleswig-Holstein haben das getan.Auch wir hätten dies von Ihnen als Vorkämpfer der Bleiberechtsregelung erwartet. Denn das wäre logisch und konsequent gewesen.
Wenn Sie die Auffassung, die Sie in Berlin vertreten, auch in Hessen vertreten, dann mache ich den Vorschlag, heute gemeinsam einen Dringlichen Entschließungsantrag zum Abschiebestopp zu verabschieden, denn dann kann man zeigen, ob man wirklich hinter dem, was man sagt, steht.
In Hessen kann man wiederum den Eindruck haben, dass sogar vermehrt abgeschoben wird. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf entsprechende Presseartikel der letzten Zeit. Herr Kollege Frömmrich hat schon einige Beispiele gebracht. Hessen setzt die Bundesgesetzgebung nicht nur bei der Abschaffung der Kettenduldung sehr
restriktiv um, sondern auch bei der Härtefallkommission. Der Hintergrund der Härtefallkommission ist – noch einmal zur Erinnerung –, in besonders gravierenden Einzelfällen abweichend von der Rechtslage die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu empfehlen.
Insofern ist auch die Antwort auf unsere Frage 1 zur Härtefallkommission falsch.Denn die Kommission erteilt keinen Aufenthalt, sondern sie empfiehlt dem Innenminister lediglich,einen solchen auszusprechen.Das ist die Rechtslage.
In allen anderen Bundesländern sitzen in der Härtefallkommission neben Politikern auch Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen und zum Teil auch die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände. Die SPD hätte sich auch in Hessen eine solche Besetzung gewünscht. Dazu haben wir entsprechende Anträge gestellt, die leider von der Mehrheit des Hauses abgelehnt worden sind. Deswegen arbeiten in Hessen in der Härtefallkommission ausschließlich Politikerinnen und Politiker. Es soll lediglich am Rande erwähnt werden: Selbst Bayern wird eine Härtefallkommission haben, die politikfern besetzt ist.
In der Härtefallkommission von Niedersachsen – das haben wir vor Kurzem gelesen – haben ausschließlich Politikerinnen und Politiker gearbeitet. Und von Niedersachsen – das wissen wir – hat Hessen abgeschrieben,als es um die Besetzung der Härtefallkommission ging. Aber im Gegensatz zu Hessen ist Niedersachsen nach einem Jahr lernfähig gewesen. Es gibt im niedersächsischen Landtag einen gemeinsamen Antrag von CDU und SPD, die Härtefallkommission in Zukunft politikfern zu besetzen. Das bedeutet: Es gibt in Deutschland nur noch ein Bundesland, in dem in der Härtefallkommission ausschließlich Politiker arbeiten.In Hessen ist nämlich der externe Sachverstand nicht gewünscht.
Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage: „Es geht auch nicht darum, Experten des Ausländer- und Asylrechts in dieses Gremium zu berufen... Sondern es geht darum, die besondere Härtesituation zu beurteilen.“
Herr Minister Bouffier, glauben Sie nicht auch, dass die Menschen, die tagtäglich mit der Flüchtlingsproblematik zu tun haben, besondere Härten nicht mindestens ebenso gut beurteilen können wie wir Politikerinnen und Politiker?
Wir haben in Hessen ein politisches Gremium statt einer humanitären Kommission. Die Hessische Landesregierung scheint aber lernfähig zu sein. Nach meinen Informationen gibt es derzeit Gespräche darüber, ein sogenanntes „von Fachleuten besetztes Beratergremium“ vorzuschalten. Das ist eine Variante, die auch in Niedersachsen getestet worden ist, aber nicht funktioniert hat. Vertreter von Kirchen und Flüchtlingsverbänden haben das große Problem, die Härtefallkommission zwar beraten zu dürfen, doch an der tatsächlichen Entscheidung nicht als gleichberechtigte Partner beteiligt zu sein. Sie übernehmen die Verantwortung, ohne in der Härtefallkommission auf Augenhöhe mitarbeiten zu können. Es ist interessant zu beobachten, dass man in Hessen an einer Lösung arbeitet, die sich in Niedersachsen als untauglich erwiesen hat und demzufolge abgeschafft wurde.
In der Antwort auf die Fragen 4 und 5 teilt uns die Landesregierung mit, dass im Jahre 2005 31 Anträge auf Feststellung eines Härtefalls in die Kommission eingebracht worden seien und nur ein Fall positiv beschieden worden sei. Das hat auch Gründe.
Wir haben uns in unserer Großen Anfrage auch mit der Verordnung über die Härtefallkommission in Hessen befasst. Das Bundesgesetz sagt ausdrücklich, dass der Lebensunterhalt i n d e r R e g e l gesichert sein muss, wenn ein Aufenthalt nach § 23a erteilt werden soll. In § 6 der Verordnung zur Härtefallkommission in Hessen steht jedoch, dass eine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen ist, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. – Es gibt keine kleine Nische. Selbst die Worte „in der Regel“ fehlen, die uns einen kleinen Handlungsspielraum ermöglichen. Das ist eine Verschärfung der Bundesgesetzgebung und widerspricht nach unserem Dafürhalten dem Grundsatz, dass Verordnungen grundsätzlich der Durchführung und Konkretisierung von gesetzlichen Bestimmungen dienen sollen.
Der Antwort auf unsere Große Anfrage war auch zu entnehmen, dass in 900 Fällen eine Zustimmung zur Arbeitsaufnahme erteilt worden ist. 900 von 15.000 geduldeten Menschen haben eine Arbeitserlaubnis bekommen. Auf der einen Seite verlangen wir in Hessen von den Menschen, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Auf der anderen Seite geben wir ihnen nicht die Möglichkeit, genau das zu tun.
Jede und jeder der Kolleginnen und Kollegen, die im Petitionsausschuss bzw. in der Härtefallkommission arbeiten, kennen das Problem. Die Menschen können sehr oft ganz konkrete Arbeitsplatzangebote vorlegen, bekommen aber keine Arbeitserlaubnis, oder sie wurde ihnen unterdessen entzogen. In einem Fall geschah dies sogar mitten im Härtefallverfahren. Sie können dieses Arbeitsplatzangebot nicht annehmen. Sie sind quasi gezwungen, von öffentlichen Mitteln zu leben.
Deswegen fordern wir Herrn Minister Bouffier auf, genau das in Hessen umzusetzen, was er in Berlin im Rahmen der Bleiberechtsregelung fordert: den Menschen einen sogenannten Aufenthalt zur Probe über sechs Monate zu geben. Die Menschen haben dann die Möglichkeit, in dieser Zeit zu beweisen,dass sie unabhängig von öffentlichen Leistungen leben können.Wenn das gelingt,werden sie einen endgültigen Aufenthaltstitel bekommen.
Herr Minister, eine solche Lösung hier in Hessen würde uns in der Härtefallkommission die Arbeit ganz bestimmt erleichtern und zu wesentlich besseren Ergebnissen im Sinne der Menschen führen.
Eine Überraschung bergen auch die im Aufenthaltsgesetz erstmals verankerten Integrationskurse. Das wollte ich eigentlich dem Herrn Ministerpräsidenten mit auf den Weg geben; denn erstmals hat eine Bundesregierung – es war eine rot-grüne Bundesregierung – die Integration als eine staatliche Aufgabe in ein Gesetz geschrieben. Das macht das Bild, das der Herr Ministerpräsident vorhin zu stellen versucht hat, wieder zu einem ganz anderen.
Es ist ein klarer Hinweis darauf,dass in der Vergangenheit viel versäumt worden ist. Nach Auskunft der Landesregierung sind Ausländerbehörden übrigens nicht verpflich
tet,Neuzuwanderer über die bestehenden Integrationsberatungsangebote zu informieren. Man muss man sich wirklich fragen, ob das Sinn macht.Wäre es nicht sinnvoll, wenn die Ausländerbehörden die Neubürgerinnen und Neubürger im Rahmen ihrer Gespräche darauf hinweisen, dass es Beratungseinrichtungen gibt, die ihnen an der einen oder anderen Stelle weiterhelfen können?
Diese Beratungseinrichtungen werden übrigens ausschließlich vom Bund und von freien Trägern finanziert. Die Hessische Landesregierung hat im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ alle Landesmittel für Beratungseinrichtungen gestrichen. In der Antwort auf eine entsprechende Frage von uns ist auch ganz klar zu lesen: „Das Land Hessen beteiligt sich nicht an der Finanzierung.“
Meine Damen und Herren, so viel zum Thema Integration.
An einer anderen Stelle können wir lesen, dass die Landesregierung 1,5 Millionen c für die Förderung von Integrationsmaßnahmen bereitstellt. Allerdings werden hiermit Integrationsmaßnahmen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland und der Deutschen Jugend aus Russland gefördert. Das sei ihnen gegönnt.Aber ich frage mich doch: Was ist mit der Förderung der Integrationsmaßnahmen für all die anderen Menschen, die zu uns kommen? Wo engagiert sich die Landesregierung hier? Man muss sich wirklich fragen: Gibt es in Hessen Zuwanderer erster und zweiter Klasse?
Ich habe es in diesem Haus schon sehr oft gesagt:Wer die Integration unserer nicht deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger und eine wirkliche Partizipation der Migranten an den wirtschaftlichen Prozessen will, der muss sich darüber im Klaren sein, dass all das nicht umsonst zu haben ist. Mit dem Aufhängen von Flaggen und von Bildern unseres Bundespräsidenten ist es nicht getan.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte noch einmal auf zwei Aspekte eingehen, die Herr Kollege Bellino an dieser Stelle gesagt hat. Herr Bellino, das, was ich hier in den Händen habe, ist der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz. Da haben sich viele Fachleute und viele Politiker – übrigens von CDU und SPD – zusammengesetzt, bestimmte Verfahrensregelungen getroffen und Änderungsbedarf im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben.Wir reden von § 25 Abs. 5, den Sie hier auch angesprochen haben.
Im Evaluationsbericht steht:
Der bei der Evaluierung zutage getretene Präzisionsbedarf, insbesondere bei den Normen des § 25 Abs. 4 und Abs. 5 AufenthG, kann im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften geleistet werden.
Man hat festgestellt, dass die Länder § 25 Abs. 5 sehr unterschiedlich auslegen.Ich hatte in meiner Rede gesagt: In Hessen waren es 183 Personen in 14 Monaten, die davon profitiert haben, in Rheinland-Pfalz waren es 700 in fünf Monaten. Das hat man auf Bundesebene erkannt. Das muss geändert werden.
Zweitens zur Härtefallregelung. Hier steht: „Um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen, sind Konkretisierungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erforderlich.“
Das heißt für mich, die Länder haben die Möglichkeit der Härtefallkommission völlig unterschiedlich umgesetzt. Man hat festgestellt, dass es unterschiedliche Ergebnisse gibt.Wir haben darüber schon mehrfach gesprochen.Hessen ist dabei bei Weitem Schlusslicht. 113 Fälle von 15.000 geduldeten Menschen ist ein überschaubares Ergebnis. Sie wissen ganz genau,wenn Hessen diesen Passus des Lebensunterhalts nicht restriktiv umgesetzt und den Menschen die Möglichkeit gegeben hätte, in sechs Monaten zu beweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt alleine sichern können, hätten wir in der Härtefallkommission bessere Ergebnisse gehabt.
Letzter Satz: Diese Chance kriegen sie in Hessen nicht. Aber wir geben nicht auf, darum zu kämpfen, dass wir in der Härtefallkommission besser werden.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Rentsch, ich habe Ihrer Rede wirklich hoch konzentriert zugehört.
Ich habe ihr genauso hoch konzentriert zugehört, wie ich der Rede meiner Kollegin Judith Pauly-Bender zugehört habe.
Ich fand es schon interessant, dass Sie an einer Stelle Ihrer Rede gesagt haben, Sie meinten, Sie wüssten, was die Frauen brauchen. Das fand ich spannend.
Herr Kollege Rentsch, Sie haben da etwas sehr Spannendes gesagt und sind dann leider im Verlaufe Ihrer Rede auf den Aspekt nicht mehr eingegangen. Vielleicht könnten Sie das nachholen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion in diesem Hause begrüßt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich, die Hessische Landesregierung aufzufordern, alsbald eine Fortschreibung des Integrationskonzepts für Hessen vorzulegen. Grundlage dafür soll der Aktionsplan Integration aus Nordrhein-Westfalen sein. Auch das begrüßen wir ausdrücklich.
In den Grundsätzen der Integration schreibt der christdemokratische Minister Laschet – ich zitiere –: „Die Stärke unseres Landes ist die Vielfalt.“ – Ich glaube, das gilt auch für Hessen.
Er akzeptiert, dass aus den Gastarbeitern der Fünfzigerjahre Menschen geworden sind, die auf Dauer ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben. Das sind ganz neue Töne aus dem Munde eines Christdemokraten, Herr Lenhart. Er schreibt weiter:
Die öffentliche Debatte der letzten Jahre über Probleme im Zusammenhang mit der Integration zeigt, dass es Versäumnisse hinsichtlich der städtebaulichen, der sozialen, der wirtschaftlichen, der schulischen und der kulturellen Integration vieler Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gegeben hat.
Hessen dagegen – das haben wir gerade wieder gehört – stellt zuallererst Forderungen an die Menschen,die zu uns kommen, und negiert völlig, dass auch die Aufnahmegesellschaft gefordert ist und die Politik entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen hat.
Der Aktionsplan Integration aus Nordrhein-Westfalen macht bemerkenswerte Vorschläge.Auf einige möchte ich gerne noch einmal eingehen, weil Herr Lenhart das nach meiner Meinung viel zu kurz getan hat.
Erstens. Nordrhein-Westfalen will mit der flächendeckenden Einrichtung von Familienzentren Anlaufstellen für Bildung, Beratung und Betreuung von Zuwandererfamilien einführen. Die Familienzentren sollen sich in den Stadtteilen zu Integrationszentren entwickeln, wo Kinder insbesondere beim vorschulischen Erlernen der deutschen Sprache gefördert und die Eltern niederschwellig beraten und durch Familienbildung begleitet werden. Das ist etwas anderes, als nur und ausschließlich Deutschkurse anzubieten.
Zweitens. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege die vorhandenen Migrationsfachdienste zu Integrationsagenturen umbauen. Das klassische Beratungsangebot soll in Zukunft flexibler agieren können und stärker auf die Zugewanderten ausgerichtet sein. Es soll dezentral dort tätig werden, wo die Probleme vor Ort auftauchen. Das ist also eine Weiterentwicklung, hin zu aufsuchender Beratung und Hilfe. Hessen tut genau das Gegenteil. Die Hessische Landesregierung hat im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ die finanzielle Unterstützung für die Migrationsberatung um 1,167 Millionen c gekürzt.
Was in Hessen an Beratung überhaupt noch stattfindet, wird von der Bundesebene finanziert.
Drittens. Mit seinen Vorschlägen zur Integration legt der christdemokratische Integrationsminister Laschet Schwerpunkte im Bereich der Bildung, der Ausbildung und der Integration in den Arbeitsmarkt. Er sagt sehr deutlich, dass unsere Antwort auf die Probleme und Misserfolge bei der Integration von Zuwanderern nur „Integration durch Bildung“ heißen kann.
Ein hoher Prozentsatz der Kinder mit Migrationshintergrund erreicht die Grundkompetenz in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften nicht. Erst kürzlich, Herr Lenhart hat es zitiert,veröffentlichte der Bildungsplan für Deutschland die Erkenntnis, dass Grundschulkinder mit Migrationshintergrund den höchsten Wiederholeranteil haben, dass Kinder mit Zuwanderungsgeschichte viel häufiger Verzögerungen in der Schullaufbahn zu verzeichnen haben als deutsche Kinder. 20 % der Kinder mit Migrationshintergrund verlassen die Schule ohne Abschluss, während es bei den deutschen Jugendlichen 8 % sind.
Diesen Tatsachen will Nordrhein-Westfalen begegnen, indem es den Ausbau von qualifizierten Ganztagsangeboten vorantreibt.Das ist der Unterschied:Nordrhein-Westfalen erkennt die Situation und tut etwas.
Ein besonderer Schwerpunkt soll auf die Grundschulen gelegt werden.Außerdem sollen Haupt- und Förderschulen besonders unterstützt werden. In NRW ist übrigens der Ganztagsschulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Der Bildungsbericht Deutschland sagt sehr deutlich, dass das gegliederte Schulsystem der Förderung der Kinder schadet. Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt, dass Migrantenkinder in offenen Ganztagsschulen gezielt Förderangebote, wie z. B. die Hausaufgabenbetreuung, wahrnehmen und hier sogar überrepräsentiert sind. Die Kinder – bzw. ihre Eltern – haben also ein sehr großes Interesse an solchen Angeboten. Um Kinder mit Migrationshintergrund besser fördern zu können, und damit eine Integration über das Bildungsniveau besser gelingt, empfiehlt der Bildungsbericht ein möglichst langes gemeinsames Lernen und Ganztagsschulen mit einem hohen pädagogischen Anspruch.
Was macht Hessen? Ich habe den Eindruck, in Hessen werden die IZBB-Mittel des Bundes als gigantisches Schulgebäudesanierungsprogramm missbraucht. Ganztagsschulen mit pädagogischen Konzepten, die einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung eines jeden Kindes je nach seinem Potenzial legen, sind bei uns eher die Ausnahme. Hessische Ganztagsschulkonzepte erschöpfen sich im Angebot einer pädagogischen Mittagsbetreuung. Nordrhein-Westfalen hingegen stellt 3.008 neue Lehrerstellen zur Verfügung, insbesondere für Schulen, die Förderkonzepte vorlegen, die sich an Indikatoren gelungener Integration orientieren. Hessen weist pro Schule mit pädagogischer Mittagsbetreuung gerade einmal eine halbe Lehrerstelle aus. Förderkonzepte, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund, spielen bei uns praktisch keine Rolle. Das Fundament für ein erfolgreiches Miteinander wird aber schon im Bildungssystem gelegt.
Viertens. Wichtig ist eine verbesserte Vorbereitung auf das Berufsleben. Arbeit und Ausbildung sind neben dem
Erwerb der deutschen Sprache die zentralen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Jugendliche mit Migrationshintergrund haben größere Schwierigkeiten beim Übergang in die Berufsausbildung. Die Chancen deutscher Jugendlicher sind mehr als doppelt so hoch, wenn sie eine Berufsausbildung anstreben. Mit gezielten Maßnahmen muss daran gearbeitet werden, die Zugangsbarrieren zum Arbeitsmarkt für junge Migrantinnen und Migranten abzubauen.
Eine gute vorschulische Vorbereitung führt zu besseren schulischen Leistungen und damit auch zu einem verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt. Das ist aber nicht umsonst zu haben. In Hessen gibt es einen vorschulischen Bildungs- und Erziehungsplan. Das ist ein erster Schritt und wird insbesondere von der SPD-Fraktion seit Jahren gefordert. Ändert die Sozialministerin die Rahmenbedingungen für die Erzieherinnen aber nicht, lässt sie sich das auch weiterhin nichts kosten, dann werden die Vorgaben des Bildungs- und Erziehungsplans schlichtweg nicht erfüllt werden können.
Fünftens. Integration kann natürlich nicht allein durch die Bildungsinstitutionen erfolgen. Hier sind alle politischen und gesellschaftlichen Akteure gefordert. Deswegen setzt eine erfolgreiche kommunale Integrationspolitik auf die Vernetzung aller Akteure vor Ort, und deswegen müssen die Kommunen bei ihren vielfältigen Aufgaben unterstützt werden. Nordrhein-Westfalen tut das. Hier werden die Kommunen gezielt gefördert. Es geht um die Effektivität vorhandener Angebote und vorhandener Strukturen. In Hessen gibt es eine Hochglanzbroschüre mit dem Titel „Land und Kommunen – Hand in Hand für eine gute Integration“.Das kann man im Antrag der CDU-Fraktion nachlesen. Wir haben heute Morgen schon einmal eine solche Broschüre gesehen. Der durchschnittliche Leser braucht für diese Broschüre 20 Minuten – aber gebracht hat ihm das Lesen hinterher doch nicht viel.
Statt die Kommunen gezielt zu fördern, wie NordrheinWestfalen es tut, werden in Hessen wieder einmal Hochglanzbroschüren aufgelegt und Wettbewerbe ausgeschrieben.
Sechstens. Ein großes Problem für die Christdemokraten in Deutschland ist das Thema Einbürgerung,denn bei diesem Thema spaltet sich die Union. Armin Laschet, Integrationsminister aus Nordrhein-Westfalen, fordert eine Einbürgerungskampagne, denn er vertritt die Meinung, dass „jede Einbürgerung ein Integrationserfolg ist“. Eingebürgert werden nämlich nur Menschen, die Deutsch sprechen und vom Verfassungsschutz überprüft worden sind, die nicht in Parallelgesellschaften leben und keine Sozialleistungen erhalten, sondern selbst arbeiten, sagt Herr Laschet. Hessens Ministerpräsident Koch hingegen behauptet, „eine Einbürgerung macht noch keinen Integrationserfolg“. Laschet sagt, Deutschland ist eine multikulturelle Gesellschaft,denn bei uns leben viele Kulturen. Ministerpräsident Koch sagt in einem Interview in der „Welt“, das ich heute Morgen gelesen habe: „Damit geht er“ – Laschet – „zu weit. Wir sind geprägt von Kirchtürmen und nicht von Moscheen“. Beckstein wiederum spricht von einem „Irrweg all derjenigen, die eine multikulturelle Gesellschaft propagieren“. Meine Damen und Herren,ich glaube,wir alle dürfen sehr gespannt sein,wel
che Linie die Union in diesem Bereich demnächst verfolgen wird.
Siebtens. Wir brauchen einen gesicherten Aufenthalt für lange geduldete Menschen in Deutschland – eine Bleiberechtsregelung, für die sich auch der hessische Innenminister einsetzt. Das ist gut so. Es geht insbesondere um Kinder, die in Deutschland geboren wurden, hier zur Schule gegangen sind und zum großen Teil ihre Ausbildung begonnen haben. Wir müssen endlich eine Lösung für diese Menschen finden.Auch das hat Nordrhein-Westfalen in seinen Aktionsplan aufgenommen. Einige christdemokratische Innenminister müssen allerdings noch überzeugt werden. Wenn ein einstimmiger Beschluss der Innenministerkonferenz im November nicht zustande kommen sollte, dann brauchen wir eben eine gesetzliche Lösung.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen hat unter Federführung seines christdemokratischen Integrationsministers einen bemerkenswerten Aktionsplan zur Integration vorgelegt.Was tut Hessen, um die Integration unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu fördern? Aus der Antwort von Ministerin Lautenschläger auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion vom August letzten Jahres zu Integrationsmaßnahmen: „Kernelement der hessischen Integrationspolitik ist die Sprachförderung.“ Das konnten wir auch der Rede des Kollegen Lenhart deutlich entnehmen.
Auf die Frage, welche Integrationsmaßnahmen in Hessen gefördert werden,finden wir die Antwort:Sprachkurse im Kindergartenalter und Fortbildungskurse für Erzieherinnen, Sprachkurse für Erwachsene und Förderung der Geschäftsstelle der Ausländerbeiräte in Hessen. – Nun fragt sich der Interessierte:Und was weiter? – Genau das ist das Problem: nichts weiter.
So viel zum Thema Huldigungsantrag der CDU, der uns vorliegt. Sprache ist wichtig. Das ist unstrittig. Niemand in diesem Hause hat etwas anderes behauptet. Sprache ist wichtig, aber bei weitem nicht alles.
Armin Laschet in Nordrhein-Westfalen hat das erkannt und geht einen ganz anderen Weg als Hessen. Er wird seinen Integrationsplan auf dem Integrationsgipfel der Bundeskanzlerin am Freitag in Berlin vorlegen. Die SPD hat ebenfalls ein Integrationspapier vorgelegt, das sich in vielen Bereichen mit dem aus NRW deckt. Ich denke, wir dürfen alle gespannt sein, ob dieser Gipfel wirklich etwas mehr bringt, als ein medienwirksames Ereignis zu sein. Die Integrationsministerin auf Bundesebene, Maria Böhmer, hat ihre Erwartung schon einmal vorsichtig niedrig gehängt.Sie sagt der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ – Zitat –: „Es ist ein wunderbares Zeichen der Kanzlerin, und dieses Zeichen soll über allem stehen.“ Wahrscheinlich meint sie damit den Streit innerhalb der Union.
Schlussendlich müssen sich alle Verantwortlichen darüber im Klaren sein: Wer die Integration unserer nicht deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger will, wer die Partizipation von Migranten an gesellschaftlichen Prozessen will und wer Selbstorganisation und ehrenamtliches Engage
ment von Migranten will, der kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass das nicht umsonst zu haben ist.
Meine Damen und Herren, das muss auch in Hessen endlich klar werden. Nordrhein-Westfalen hat es uns vorgemacht. Wir müssen in eine Diskussion jenseits aller parteipolitischen Ideologien eintreten. Es wird allerhöchste Zeit.
Ich frage die Landesregierung:
Was tut die Landesregierung, um den befürchteten Abbau von ca. 300 Arbeitsplätzen wegen des Börsengangs der Deutschen Bahn am Standort Fulda zu verhindern?