Wolfgang Schwarz
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Last Statements
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Arbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften verdient unsere Wertschätzung, unseren Respekt und unsere Anerkennung; denn all diese Einsatzkräfte sorgen tagtäglich für unsere Sicherheit, unseren Schutz und bieten Hilfe für alle Menschen, die in diesem Land leben. Dafür spreche ich im Namen der regierungstragenden Fraktionen auch unseren ganz herzlichen Dank aus.
Es ist deshalb umso unerklärlicher, dass diese Kräfte beleidigt, angespuckt, beschimpft, ja sogar körperlich angegriffen werden. Dies sind Angriffe auf unsere Gesellschaft, auf unseren Rechtsstaat und auf unsere Werte. Eine solche Entwicklung darf durch unsere Gesellschaft nicht hingenommen werden. Wer dafür sorgt, dass wir 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr ruhig und sicher in unserem Land leben können, wer uns schützt und hilft, denen müssen auch wir mit all unserer Kraft beistehen.
Wir Koalitionsfraktionen tun dies und verurteilen genauso wie unsere Landesregierung dieses verabscheuenswürdige Phänomen in aller Schärfe. Wir nehmen diese schreckliche und brutale Entwicklung auch nicht hin. Werte Kolleginnen und Kollegen, schon jetzt besteht eine kontinuierliche Ansprache und Sensibilisierung der Bevölkerung zu Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Einsatz- und Rettungskräften. Aus unterschiedlichen Richtungen und von verschiedenen Einrichtungen gibt es verschiedene Aktionstage und Kampagnen. Beispielhaft nenne ich hier „HELFER sind TABU!“, „Helfende Hände schlägt man nicht!“, „Respekt. Bitte!“, Woche des Respekts.
Die Resonanz darauf war und ist sicher gut, doch diese Kampagnen allein reichen sicher nicht aus. Deshalb gab es zum Schutz der Einsatzkräfte auch Gesetzesverschärfungen. Im Jahr 2016 wurde das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz reformiert. Seitdem besteht die Möglichkeit, Bußgelder bei Behinderung von Einsätzen oder dem Nicht
befolgen von Anweisungen auszusprechen. Dabei wurde auch die Höchstgrenze der Geldbuße von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben.
Im Jahr 2017 wurde auf Bundesebene ein neuer Straftatbestand, § 114 Strafgesetzbuch, beschlossen. Wer Amtsträger bei Ausübung einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Sie sehen, ein Thema, das Politik, das uns, beschäftigt und an dem wir stetig arbeiten.
Werte Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zu dem vorliegenden Antrag der AfD. Die Diskussion um dieses verabscheuenswürdige Phänomen muss sachlich und mit Ernsthaftigkeit geführt werden. Ist das aber Ihre Absicht? Sie fordern in Ihrem Antrag, eine sogenannte Schutzschleife einzuführen, um damit als Reaktion auf Übergriffe gegen Einsatzkräfte Solidarität und Wertschätzung auszudrücken.
Ich komme jetzt zu meiner Frage zurück. Ist das Ihre Absicht?
Seien Sie doch ehrlich. Darum geht es Ihnen doch überhaupt nicht. Ihr Antrag ist wieder einmal scheinheilig und populistisch. Mit diesem Antrag wollen Sie nur politisches Kapital schlagen – Herr Junge, das hat man an Ihrer Begründung eindeutig gemerkt – und vermeintlich dokumentieren, dass Sie an der Seite unserer Einsatzkräfte stehen. Wie erwähnt, darum geht es Ihnen sicher nicht.
Ihnen geht es allein nur darum, Stimmung zu machen. Das Thema ist Ihnen völlig egal.
Sie missbrauchen diese sensible Thematik für Ihre parteipolitischen Machenschaften; denn unsere Gesellschaft steht jetzt schon auch ohne Schleife in sehr großer Mehrheit hinter unseren Einsatzkräften, genauso wie die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen.
Fakt ist, das Problem kann nur nachhaltig durch unsere Gesellschaft als Ganzes gelöst werden.
Schwierigkeiten löst man, wenn man die Ursachen bekämpft. Eine Schleife hilft da sicher nicht. Ihren Antrag lehnen wir deshalb ab.
......... 7302 Abg. Dirk Herber, CDU:............. 7303 Abg. Uwe Junge, AfD:.............. 7305 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7306 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7307 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:....................... 7308
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/12986 –........ 7310
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 17/13058 –........ 7310
Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12072 –............. 7310
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes, des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesreisekostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12265 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12973 –........... 7310
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12265 –............. 7310
Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderun
gen (Landesinklusionsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12959 – Erste Beratung.................. 7310
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 19. August 2020 hatten wir im Innenausschuss eine Expertenanhörung zur Änderung unseres Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Zusammenfassend darf ich feststellen, dass es sowohl aus den Reihen der Polizei als auch der Rechtsexperten viel Lob und Zustimmung gab.
Aussagen wie „Hier Negatives zu äußern, wäre Kritik auf hohem Niveau“ oder „Ein gelungener Kompromiss zwischen Freiheitsrechten und Sicherheitserfordernissen“ machen dies mehr als deutlich.
Natürlich gab es trotzdem Änderungs- und Verbesserungsvorschläge aus den Reihen der Experten. Die Verfassungsrechtler und auch unser Datenschutzbeauftragter bezogen sich dabei in der Hauptsache auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai dieses Jahres. Polizeiexperten hatten verständlicherweise andere Schwerpunkte.
Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag nehmen wir wesentliche Anregungen aus der Anhörung auf und setzen diese im Gesetz um. Ich möchte auf unseren Änderungsantrag verweisen, da ich mehr auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion eingehen möchte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Expertenanhörung und im Änderungsantrag der CDU werden natürlich auch wieder Themen angesprochen, die bereits in der Anhörung im Juni 2017 strittig diskutiert worden sind. Ich werde kurz darauf eingehen.
Pre-Recording-Funktion: Von allen Verfassungsrechtlern und von unserem Landesdatenschutzbeauftragten wurde eine Pre-Recording-Funktion unisono abgelehnt. Einstimmige Meinung war, die Pre-Recording-Funktion wäre eine verfassungswidrige Erhebung von personenbezogenen Daten zu unbestimmten Zwecken und kann damit nicht verfassungskonform geregelt werden. Deswegen wollen wir das auch in unserem Gesetz nicht regeln, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Natürlich sprechen Sie auch den Einsatz der Bodycam in Wohnungen durch die Polizei an. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert dies schon länger, und auch durch eine Aktion wurde dies heute nochmals untermauert. Sie fordert aber ein verfassungsgemäßes Gesetz zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen. Ja, das wollen wir regierungstragende Fraktionen auch und haben dies mehrfach auch so gesagt.
Die Betonung liegt aber auf „verfassungsgemäßes“ Gesetz, und dieses ist unter Beachtung des Artikels 13 Grundgesetz leider nicht umsetzbar. Das hat die Anhörung wiederum eindeutig ergeben.
Liebe CDU, wollen Sie wirklich ein Gesetz machen, das nicht verfassungsgemäß ist? Vor einem Jahr haben Sie uns vieles in diese Richtung vorgehalten.
Es gibt Länder, die diese Befugnisnormen in ihren Gesetzen bereits haben. Diese werden aber meiner Kenntnis nach aktuell alle beklagt. In Baden-Württemberg soll eine solche Norm in das Gefahrenabwehrgesetz hinein, auch im Saarland. Genauso strittig wird es dort diskutiert. BadenWürttemberg setzt dabei auf die dringende Gefahr und den Richtervorbehalt aus Artikel 13 Abs. 4 als Begründung. Doch dabei würde die Ausnahme aus dem Abs. 4 zur Regel gemacht. In der aktuellen Diskussion melden sich dort bereits Verfassungsrechtler und begehren dagegen auf.
Ich erinnere aber auch an unsere Expertenanhörung im Juni 2017. Dort vertrat Professor Ruthig, der jetzt auch wieder als Experte dabei war, die Meinung, dass man dies über
Artikel 13 regeln könnte. Nur wenige Monate später hat er seine Meinung in einem Fachaufsatz aber wieder geändert. Auch er sieht keine Möglichkeit mehr. Warum wohl?
Sie sprechen in Ihrem Änderungsantrag das Betreten von Wohnungen bei Lärm an. Unser POG gibt das heute schon her, § 20 Abs. 3 zur Abwehr einer dringenden Gefahr, eine dringende Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut, die Gesundheitsgefährdung. Es ist noch nicht einmal erforderlich, dass die Gefahr eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage noch einen Satz zu den CDU-Forderungen für den kommunalen Vollzugsdienst. Weitere Befugnisse wie zum Beispiel den Einsatz von Bodycams in öffentlich zugänglichen Räumen können wir uns auch vorstellen. Voraussetzung wäre aber ein entsprechendes Berufsbild mit adäquater Ausbildung.
Zusammenfassend stelle ich fest, auch diese Anhörung hat bestätigt, dass wir ein sehr gutes, zeitgemäß beispielhaftes und verfassungsgemäßes Polizei- und Ordnungsbehördengesetz haben. Der Änderungsantrag der CDU widerspricht in großen Teilen einem solchen verfassungsgemäßen Gesetz. Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag ab und bitten Sie, unserem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Damit wären Sie auf der verfassungsrechtlich richtigen Seite.
Danke.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal reden wir über einen Antrag der AfD, der nichts anderes ist als ein Zusammenfassen und Abschreiben – das wurde ganz deutlich – von Fakten, die bereits intensiv in der politischen Diskussion und Entscheidungsfindung sind.
Herr Junge, die Anhörung, die Sie fordern, ist schon längst passiert. Für das Papier haben Sie in Ihrer populistischen Themenschublade gekramt, noch schnell Feuerwehr und Justiz dazugepackt, und ab für die schnelle Schlagzeile.
Sie wollen wieder einmal auf ein bereits gesatteltes Pferd aufspringen, das nicht nur lange im Rennen, sondern dazu noch kurz vor dem Ziel ist.
Sie sind aber wieder durchschaut. Inhaltliche Fehler in Ihrem Papier machen darüber hinaus sehr deutlich, dass Sie sich mit dem Thema nicht ausreichend beschäftigt haben.
Zur Erinnerung: Sie haben es erwähnt, bereits im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen steht die Überprüfung der Einführung einer Heilfürsorge für die Polizei. Zielgerichtet wurde in dieser Legislatur darauf hingearbeitet. In meiner Fraktion gibt es dazu von Beginn an seit 2016 einen runden Tisch mit einem ständigen Austausch, der das Thema bis zum heutigen Tag begleitet.
Es ist kein einfaches Thema. Schnellschüsse wären fatal. Ich denke dabei weniger an das Land und weniger an die Politik, sondern vielmehr an die Kolleginnen und Kollegen, die Betroffenen. Die medizinische Versorgung muss nämlich qualitativ mindestens genauso gut sein wie bei der Beihilfe. Also muss ein entsprechender Leistungskatalog, eine Heilfürsorgeverordnung vorhanden sein. Dazu liest man in Ihrem Antrag kein Wort.
Das ist nur ein Beispiel von vielen wichtigen Punkten.
Um an das Thema umfassend heranzugehen, hatte deshalb der Landesrechnungshof einen Prüfauftrag zur Berechnung der Freien Heilfürsorge bzw. einer Heilfürsorge – ich hoffe, Sie kennen den Unterschied – im Vergleich zur Beihilfe. Dies hat er gemeinsam mit Professor Wasem von der Universität Duisburg gemacht. Neben vielen anderen wichtigen Eckpunkten stand dieser Leistungskatalog im Fokus. Mit keinem dieser Punkte haben Sie sich anscheinend im Detail beschäftigt. Sie fordern wieder einmal nur. Das Ergebnis der Prüfung liegt aber mittlerweile vor. Nach meiner Kenntnis beschäftigt sich aktuell der Hauptpersonalrat mit dem
Innenministerium mit dem Thema.
Von Beginn an war allen, die sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen, klar, die Entscheidung, ob oder ob nicht einführen, muss auf einem belastbaren Fundament getroffen werden. Deswegen ist der Weg einer ausführlichen Prüfung und Abwägung der absolut richtige. Dies sollte gerade jetzt – ich sage einmal, in der finalen Endphase – abgewartet werden. Auch hier gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Was Sie von der AfD mit diesem Antrag bezwecken, ist doch jedem klar. Sie nehmen ein Thema auf, das bislang fachlich und sachlich sehr gut aufgearbeitet wird, stellen einen Antrag dazu und tun so, als ob Sie der Allheilsbringer, der Initiator und Umsetzer wären. Nein, Sie sind nur die Trittbrettfahrer.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das Thema ist bereits auf einem sehr guten Weg. Das lassen wir uns durch Sie mit Ihrem Populismus nicht kaputtmachen. Deshalb werden wir, die regierungstragenden Fraktionen, Ihren Luftblasenantrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Man muss sich schon fragen, was Sie, die CDU, umtreibt, einen solchen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt zu stellen. Schon beim Anlesen der Antragsbegründung wird deutlich, einem solchen Antrag kann man nicht zustimmen, aber der Reihe nach.
Ja, die Bedrohungslage durch islamistischen Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus ist nach wie vor eine Herausforderung für unsere Sicherheitsbehörden. Das stimmt, aber bereits nach dieser Feststellung hinkt die Begründung Ihres Antrags.
Wieder einmal nehmen Sie die PKS als Grundlage für ihren Antrag und missbrauchen sie. Unsere PKS bestätigt, Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland, unsere toll ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten leisten eine hervorragende Arbeit.
Sie ziehen aus der PKS ausgerechnet die Hauptgruppe „Straßenkriminalität“ als Begründung für Ihren Antrag heraus. Diese ist aber seit neun Jahren auf einem gleichbleibenden nicht besorgniserregenden Niveau. Nicht nur das, sie ist in den letzten beiden Jahren insgesamt auch noch rückläufig. 18 Straftaten sind in diesem Katalog, Kollege Herber, und Sie sprechen von einer großen Anzahl. Genau sieben sind dort gestiegen.
Ich will sicher keine Straftat verharmlosen, aber Sie haben in Ihrem Antrag die folgenden drei Straftaten als Begründung aufgeführt: Sachbeschädigung, Taschendiebstahl und Rohheitsdelikte. Klar ist und bleibt, jede Straftat ist eine Straftat zu viel.
Wenn ich aber Ihre Forderungen in diesem Antrag den von Ihnen aufgeführten Tatbeständen aus der PKS gegenüberstelle, muss ich mich schon fragen: Sind solche schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte verhältnismäßig und angebracht? Nein; denn Ihr Antrag entspricht in keinster Weise den Tatsachen der realen Kriminalitätsentwicklung in unserem Bundesland. Ihr Antrag verunsichert nur die Bevölkerung und befeuert wieder einmal nur den rechten Flügel im Land. Oder ist das gar Absicht?
Ihr Antrag ist aber auch aus einem anderen Grund verwunderlich. Wir hatten gerade eine Anhörung zum POG. Kein Wort von Ihnen zur Intention Ihres Antrags, obwohl kompetente Sachverständige dagewesen wären
bzw. Sie hätten speziell zu diesen Themen gezielt einladen können. Sie haben eben gesagt, bereits im März hatten Sie Ihren Antrag vor sich liegen. Haben Sie aber nicht gemacht. Ich sage Ihnen auch, warum: Weil Sie genau wissen, wie die Antworten gewesen wären. Ablehnend.
Gut, dass Sie wenigstens erkannt haben, unser POG enthält bereits heute wirksame Werkzeuge für unsere Sicherheitsbehörden.
All diese Dinge, die Sie jetzt einführen bzw. deren Entwicklung Sie mit rheinland-pfälzischem Geld vorantreiben wollen, sind nicht nur gesellschaftlich, sondern auch datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich absolut umstritten.
Erinnern Sie sich an die Aktion des Bundesinnenministers am Bahnhof Südkreuz in Berlin. Er ruderte ganz schnell zurück und verzichtet auf die Entwicklung bzw. Einführung einer Gesichtserkennungssoftware.
Sie führen das Gesichtserkennungssystem des BKA an. Dort werden Bilder von unbekannten Tätern mit den im Informationssystem der Polizei erfassten Lichtbildern von Straftätern verglichen. Rheinland-Pfalz nutzt über das Landeskriminalamt dieses System bereits seit Jahren, und dies erfolgreich.
Sie fordern sogenannte intelligente Kameras mit bestimmter Software zum Erkennen von auffälligen Verhaltensmustern von Personen. Auch das ist mehr als umstritten. Das Datenschutzgesetz stuft diese biometrischen Informationen als besonders schützenswert ein. Allein daraus ist zu schließen, dass es, entgegen Ihrer Meinung, um die Erhebung personenbezogener Daten geht und damit einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt.
Bei Ihrer Forderung nach automatisierter biometrischer Gesichtserkennung würden die Daten eines jeden zufällig
an der Örtlichkeit der Aufzeichnung gewesenen Menschen anlasslos erfasst und verarbeitet. Ein sehr weitgehender Grundrechtseingriff. Besprechen Sie das einmal mit unserem Landesdatenschutzbeauftragten.
Ich möchte Ihnen mit Erlaubnis der Präsidentin ein Zitat aus der Süddeutschen Zeitung vorlesen: „Überwachungskameras mit Gesichtserkennung werden verändern, wie die Menschen sich öffentlich bewegen. (...) Die neue Technik gehört untersagt. Denn sie führt direkt in den Überwachungsstaat.“
Meine Damen und Herren der CDU, wir leben in RheinlandPfalz, einem Rechtsstaat, und nicht in Moskau oder Peking. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Herber, bereits heute können die Menschen bei uns ruhig und sicher leben; denn Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland. Das ist deshalb so, weil unsere Polizei sehr gut arbeitet und schon jetzt die entsprechenden Instrumente an der Hand hat.
Werte Kollegen, fast auf den Tag genau vor drei Jahren
haben wir das damals durch die regierungstragenden Fraktionen eingebrachte Polizei- und Ordnungsbehördengesetz beschlossen. Schon damals war klar, dass wir uns zeitnah mit weiteren Ergänzungen dieser Gesetzesvorlage auseinandersetzen müssen. Deshalb beschäftigen wir uns heute in der ersten Lesung mit verschiedenen, zwingend umzusetzenden Regelungsbedürfnissen, auf die ich nun kurz eingehen werde.
Primär geht es als Ergänzung zum Landesdatenschutzgesetz um die Umsetzung der EU-Datenschutzreform. Die Richtlinie des EU-Parlaments und des Rats vom April 2016 wird in nationales Recht und damit auch in unser Polizeiund Ordnungsbehördengesetz unter dem Stichwort „Datenschutzkontrolle“ eingearbeitet.
Neben der Umsetzung der EU-Richtlinie werden auch spezifische Regelungen im Anwendungsbereich der DatenschutzGrundverordnung getroffen. Außerdem stand fest, dass zu den Vorgaben aus dem aus dem Jahr 2016 stammenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts und des BKA-Gesetzes, die bereits in unserem aktuellen POG Berücksichtigung fanden, weitere erforderliche Ergänzungen wie zum Beispiel die Datenübermittlung an Drittstaaten und deren Protokollierung Berücksichtigung im Gesetz finden müssen. Das soll nun mit dieser Gesetzesvorlage erfolgen.
Aber auch die sich in den letzten Jahren entwickelnde besondere Gefährdungslage bei öffentlichen Veranstaltungen macht es erforderlich, entsprechend in diesem Gesetz zu reagieren. Es soll eine Anzeigepflicht für bestimmte öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel, sofern sie nicht dem Versammlungsgesetz unterliegen und einer damit verbundene Legaldefinition von öffentlichen Großveranstaltungen, in das Gesetz aufgenommen werden.
Dabei soll die Möglichkeit einer Zuständigkeitsübertragung von der örtlichen auf die Kreisordnungsbehörde geregelt werden. Dazu ist eine Änderung der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung erforderlich, um neue Ordnungswidrigkeitentatbestände aufzunehmen, wenn zum Beispiel Veranstalter von Großveranstaltungen gegen ihre Pflichten verstoßen.
Umgesetzt wird in der Gesetzesvorlage auch, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen, sofern dies nicht bereits eine andere Gesetzesgrundlage erlaubt, zum Schutz der Polizei oder zum Schutz staatlicher und besonders gefährdeter Veranstaltungen – ich erinnere dabei an „Rock am Ring“ vor etwa drei Jahren mit den Bühnenarbeitern – durchgeführt werden dürfen.
Besondere Bedeutung hat aber auch die Ergänzung des § 101 Abs. 3 POG. Hier wird künftig eine Eilzuständigkeit für Vollzugskräfte der Zollverwaltung analog der Bundespolizei geregelt, ein Riesenschritt hin zu mehr Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen der Zollbehörde.
Außerdem wird berücksichtigt, die EU-Verordnung zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz sowie Sicherheit am Arbeitsplatz
als auch die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zur gleichen Thematik durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes umzusetzen. Dadurch wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit zum Beispiel die Unfallkasse Rheinland-Pfalz meldepflichtige Daten zu Dienstunfällen von Beamtinnen und Beamten an Eurostat weitergeben kann.
Werte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sind das sehr umfangreiche, aber auch sehr wichtige Ergänzungen unseres POG. Für die SPD-Landtagsfraktion kann ich sagen, dass wir das weitere Gesetzgebungsverfahren auch bezüglich einer eventuellen Anhörung unterstützend begleiten werden.
Herzlichen Dank.
...... 6578, 6581 Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU:..... 6578 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 6580, 6582....................... 6584 Abg. Monika Becker, FDP:........ 6582 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6583, 6584 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos: 6585, 6586 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 6586
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/11145 –........... 6588
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/10488 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/11145 –... 6588
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesarchivgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10671 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 17/11091 –.......... 6588
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zum Landesverfassungsschutzgesetz. Bereits in der ersten Lesung im November 2019 haben wir mehrheitlich im Hause festgestellt, dass diese Gesetzesnovelle eine umfassende und erforderliche Reform des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzgesetzes darstellt.
Bestätigt wurde dies in einer gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses und des Rechtsausschusses, erkennbar auch daran, dass eine Beschlussempfehlung der Ampelkoalition mit Zustimmung der CDU verabschiedet wurde. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen, namentlich bei Frau Kohnle-Gros, sowie auch bei den regierungstragenden Fraktionen ganz herzlich für diese Zusammenarbeit bedanken, dass wir in einer konstruktiven Form unbürokratisch, aber doch sehr informativ quasi in einer „kleinen Anhörung“ das Gesetzgebungsverfahren gemeinsam voranbringen konnten.
Ich bin überzeugt, das politisch und verfassungsrechtlich Machbare ist in der Gesetzesvorlage, sofern wir sie heute beschließen, umgesetzt. Wir werden ein modernes und zeitgemäßes Gesetz bekommen, mit dem unsere Verfassungsschutzbehörde, aber auch wir als Kontrollgremium, sehr gut arbeiten können.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ja, es ist ein gutes, ein umfassendes Gesetz, in dem erstmals in Rheinland-Pfalz auch das Thema der Vertrauenspersonen, der sogenannten VP, gesetzlich geregelt wird. Die Erfahrungen aus den NSU-Untersuchungsausschüssen in anderen Bundeslän
dern, aber auch die Erkenntnisse aus dem NSU-Prozess flossen in unsere Gesetzesvorlage mit ein.
Als regierungstragende Fraktionen bringen wir heute noch einen Änderungsantrag zu § 11 des Gesetzentwurfs ein. Dieser Paragraf regelt den Einsatz von Vertrauenspersonen. In Absatz 2 geht es um die Verpflichtung von Vertrauenspersonen, speziell aber auch um die Personen, die nicht als Vertrauenspersonen verpflichtet werden dürfen. Diesen Absatz 2 wollen wir um die Nummer 6 ergänzen, der Text liegt Ihnen vor. Es geht dabei um Personengruppen, die aufgrund ihres Berufs besonders geschützt sind im Sinne des § 53 bzw. § 53 a Abs. 1 Satz 1 und 2 der Strafprozessordnung.
Ich erspare es mir nun, die Begründung vorzulesen, Sie haben sie erhalten. Sie erklärt eigentlich alles. Diese Ergänzung begründet sich ebenfalls aus dem skandalösen Behördenversagen in anderen Bundesländern, die durch NSU-Untersuchungsausschüsse bekannt wurden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, auf Basis der gleichen Erkenntnisse wurde in dieser Gesetzesvorlage auch die parlamentarische Kontrolle durch weitere Befugnisse wesentlich verstärkt. Ich möchte noch einmal kurz auf zwei wesentliche Punkte eingehen. Zur Bewertung von komplexen Vorgängen wird künftig die Hinzuziehung von externen Experten möglich sein, aber auch die Einrichtung einer speziellen Geschäftsstelle allein für die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ist von sehr großer Bedeutung. Der bzw. die Mitarbeiter sind fachlich nur der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstellt und arbeiten deren Mitgliedern zu.
Aber auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz und damit verbundene Datenschutzstandards wurden in der Gesetzesnovelle konsequent umgesetzt. Dazu haben wir in der ersten Lesung, aber auch in den Ausschüssen intensiv diskutiert, und ich möchte deshalb heute nicht mehr näher auf die Einzelheiten eingehen.
Ich kann abschließend nur wiederholen, uns liegt eine sehr gute Gesetzesnovelle vor, mit der unsere Verfassungsschutzbehörde, aber auch die parlamentarische Kontrolle sehr gut arbeiten kann. Lassen Sie uns das Gesetz mit dem Änderungsantrag deshalb heute beschließen.
Herzlichen Dank.
Herr Junge, eigentlich wollte ich auf Sie gar nicht mehr antworten, aber Sie haben zum dritten Mal Dinge wiederholt, die so nicht stimmen. Sie haben von Fragen erzählt, die Sie in den Ausschüssen gestellt haben. Ich kann mich an die Fragen gar nicht groß erinnern. Sie haben in den Ausschusssitzungen drei Dinge ins Spiel gebracht. Vielleicht geben Sie eine Antwort darauf.
Sie begründen, dass der Verfassungsschutz aus dem Ministerium des Innern und für Sport herausgelöst werden soll, damit Weisungsunabhängigkeit besteht. Das war eine Frage, die Sie gestellt haben. Das ist absoluter Unsinn. Auch dort, wo der Verfassungsschutz als eigenes Amt organisiert ist, ist er selbstverständlich und logischerweise in die Behördenhierarchie und in die System-, Fach- und Rechtsaufsicht eingebunden. Lesen Sie sich dazu einmal die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes beim Bund durch.
Außerdem wird die Tätigkeit noch durch die Parlamentarische Kontrollkommission und die G 10-Kommission kontrolliert. Der Leiter des Verfassungsschutzamtes hat Ihnen auch erklärt, dass die Tendenz im Bund eigentlich wieder in die andere Richtung geht, nämlich dass die Verfassungsschutzämter in die Ministerien eingebracht werden.
Die zweite Frage, die Sie gestellt haben: Ihnen fehlt der konkrete Bezug zum Katalog der freiheitlich demokrati
schen Schutzgüter. Dieser soll nach Ihrer Meinung durch interpretierbare Begriffe ersetzt werden. Sie fragen: Sollen künftig neue Werte und Maßstäbe angelegt werden?
Ich sage Ihnen, bisher war in § 4 Abs. 2 des Gesetzes eine Aufzählung, was alles zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zählt. Die Gesetzesnovelle bringt dies jetzt auf die Formel: „Die freiheitliche demokratische Grundordnung umfasst die zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat unentbehrlich sind. Diese sind die Garantie der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.“ Das können Sie in § 4 Abs. 3 nachlesen.
Damit bezieht sich die Novelle direkt zum Teil als wörtliches Zitat auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum zweiten NPD-Verbotsverfahren. Mit neuen Werten und Maßstäben hat dies sicherlich nichts zu tun. Ich gehe davon aus, Sie kennen als altgedienter Offizier auch § 8 des Soldatengesetzes. Lesen Sie sich den noch einmal durch. Ich frage mich, wie Sie während Ihrer aktiven Zeit damit umgegangen sind.
Genannt sind die zentralen Stützen unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung, wie sie die Mütter und Väter des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat im Jahr 1949 beschlossen haben. Wem das neu ist, der kann sich mit der Bundesrepublik und dem Grundgesetz noch nicht intensiv genug auseinandergesetzt haben. Das unterstelle ich Ihnen und Ihrer Fraktion.
Die dritte Frage, die Sie gestellt haben: Wird Recht durch Haltung ersetzt? Der Verfassungsschutz wäre nach Ihrer Meinung nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden. Wie im alten Gesetz der Klammerzusatz in § 8 zeigt, handelt es sich schlicht um ein Zitat von Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz.
Zitiert wird also das sogenannte Rechtsstaatsprinzip.
Ich komme zum Schluss. Die Zitierung war rein deklaratorischer Natur und hatte keinerlei praktische Auswirkungen. Das Grundgesetz steht über den einfachen Gesetzen. Artikel 20 Abs. 3 gilt also immer für jedes staatliche Handeln.
Der Verfassungsschutz bleibt an Recht und Gesetz gebunden. Daran ist nichts auslegungsbedürftig.
Werte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist der vorliegende CDU-Antrag nur ein Sammelband der Kleinen Anfragen des Kollegen Lammert aus den letzten Monaten. Was dabei verwundert, alle Fragen darin sind bereits ausreichend und zufriedenstellend beantwortet worden.
Kurz das Fazit aus diesen Antworten: Die Phänomene Organisierte Kriminalität (OK) oder Clankriminalität sind in Rheinland-Pfalz kein beherrschendes bzw. besorgniserregendes Thema. Es gibt objektiv keine Anhaltspunkte für eine besondere Bedrohung in unserem Bundesland, Herr Lammert. Berlin ist halt nicht Mainz, und NordrheinWestfalen ist nicht Rheinland-Pfalz.
Werte Kolleginnen und Kollegen, dennoch müssen Polizei und die politisch Verantwortlichen im Land auch in Rheinland-Pfalz stets ein wachsames Auge auf diesen Kriminalitätsbereich richten. Das ist aber auch der Fall. Schauen wir doch einmal zurück zu den Anfängen: Ende der 1980er- und Anfang der 1990er-Jahre gab es nachhaltige Initiativen gegen die Organisierte Kriminalität. Das
deutsche Straf- und Prozessrecht wurde sehr stark verändert. Mit Einführung des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität – kurz OrgKG – wurden den Ermittlungsbehörden und der Justiz im Bereich des Strafgesetzbuchs und der StPO wesentliche Möglichkeiten gegeben, diese Kriminalitätsformen stärker zu bekämpfen.
Damit einher gingen auch in Rheinland-Pfalz – ich kann sagen, dass wir da immer mit vorne dabei waren – wesentliche strukturelle Veränderungen in der Polizei. Bei den Polizeipräsidien wurden eigene Fachkommissariate zur OK-Bekämpfung eingerichtet. Dafür vorgesehene Funktionsträger hospitierten sowohl in Dienststellen anderer Bundesländer als auch im Ausland, die sich schon länger mit der Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens beschäftigten. Sie haben Schiller zitiert: Der kluge Mann baut vor. – Hier haben wir es gehört.
Zudem gab und gibt es beim LKA zur Bekämpfung der OK ein eigenes Dezernat. Dies alles hat sich sehr bewährt. Dort wird hervorragend gearbeitet. Das hat auch der Minister in der Ausschusssitzung eindeutig gesagt. Ich sage im Namen der SPD-Landtagsfraktion ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten. Ich weiß, welche Arbeit das ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das Bundeslagebild OK für 2018 sowie die jährlichen Kriminalstatistiken im Land zeigen deutlich, dass Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich gut dasteht. Das verdeutlichen gerade auch die Antworten auf die Kleinen Anfragen von Ihnen, Herr Lammert. Ja, es gibt OK, auch in Rheinland-Pfalz. Die Wahrheit ist aber auch, die Fallzahlen sind nicht besorgniserregend und gegenüber 2017 rückläufig. Dennoch, Wachsamkeit ist und bleibt das oberste Gebot. Wir als SPD-Fraktion stehen an der Seite unserer Sicherheitsbehörden und haben größtes Vertrauen in sie. Panikmache und Unsicherheit verbreiten ist hier fehl am Platz.
Meine Damen und Herren der CDU, zu den Forderungen in Ihrem Antrag habe ich im Ausschuss bereits vieles gesagt. Deshalb nur noch einmal kurz: Sie fordern eine retograde Auswertung der Kriminalstatistiken. Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie, dass das bereits gemacht wird. Ich weiß, dass auf allen Dienststellen sogar der Tagesbericht daraufhin durchgeschaut wird, ob irgendwelche Erkenntnisse vorhanden sind, die schon erste Anzeichen dafür bieten.
Anonymes Hinweissystem: Es gibt schon jetzt verschiedene Hotlines, an die sich Hinweisgeber auch anonym wenden können. Auch im Geldwäschegesetz des Bundes steht diese Möglichkeit.
Letztendlich stellen Sie dann wieder einmal die Personalfrage. Diesmal wollen Sie das LKA personell verstärken, aber ein Personalzuwachs bei der Polizei wird doch schon jetzt umgesetzt. Ich erinnere an die höchsten Einstellungszahlen in unserem Land, die wir je hatten. Aus den Einstellungszahlen bei der Schutzpolizei generiert sich die Kriminalpolizei. Es muss auch Ermittlungsbeamte geben
und nicht nur Fachkräfte, die man als Spezialisten einstellen kann.
Wir richten unser Augenmerk auf die Personalsituation der gesamten Polizei und – da haben wir uns als SPD-Fraktion auch bereits auf den Weg gemacht – im Besonderen ganz aktuell auf die Situation bei der Kriminalpolizei. Da ist das LKA dabei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, abschließend bleibt festzustellen, dass Sie mit ihrem Antrag wieder einmal etwas herbeireden wollen, das es so in Rheinland-Pfalz nicht gibt.
Wieder einmal geht es Ihnen nicht um die Sache. Das habe ich bereits im Ausschuss gesagt. Wir als SPD-Fraktion nehmen dagegen das Thema weiterhin ernst und haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern und der Landesregierung stets ein Auge – nein, stets zwei wachsame Augen –
auf diese Kriminalitätsphänomene, damit Rheinland-Pfalz das bleibt, was es ist, nämlich ein sicheres Bundesland.
Ihren Antrag lehnen wir ab.
...... 6173 Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU:..... 6173 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 6175, 6179 Abg. Monika Becker, FDP:........ 6176, 6177 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6177 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 6178
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/10488 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 6179
Praxiseinführung von Drohnen im Steillagenweinbau fördern Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9332 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau – Drucksache 17/10455 –
Weinkultur und Natur stärken – Steillagen in die digitale Zukunft begleiten Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9424 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau – Drucksache 17/10456 –.......... 6180
...... 6180, 6182 Abg. Arnold Schmitt, CDU:........ 6181, 6182....................... 6184 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 6183 Abg. Marco Weber, FDP:......... 6183, 6185 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 6185 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.. 6186
Mehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 17/9332 –................ 6187
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/9424 –............ 6187
Heim- und Pflegekindern ein selbstständiges und verantwortungsvolles Leben ermöglichen – Kostenbeitrag abschaffen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10507 –
dazu: Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von Heim- und Pflegekindern fördern – Kostenbeitrag reduzieren, Vorsorge für eine selbstbestimmte Zukunft treffen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/10512 –.......... 6187
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, packen wir ein weiteres sicherheitspolitisches Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag an. Dieser Entwurf enthält eine umfassende Reform des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzgesetzes, das in seinen wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1998 stammt und damit älter als 20 Jahre ist.
Seitdem hat sich die Welt aber natürlich verändert, stark verändert. Das gilt besonders auch bezüglich der Aufgaben, die eine Verfassungsschutzbehörde hat, nämlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor extremistischen, verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu schützen, unabhängig davon, ob sie rechtsextremer, linksextremer oder etwa islamistischer Natur sind.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dieser umfassenden Novelle verfolgen wir zwei Ziele. Zum einen wollen wir den Verfassungsschützern ermöglichen, effektiver zu ermitteln. Zum anderen wollen wir aber auch für eine effektivere Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag sorgen.
Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz soll mit neuen, effektiveren Instrumenten ausgestattet werden, weil stets gewährleistet sein muss, dass unser Staat mit denen Schritt halten kann, die ihn in seinen Grundstrukturen bekämpfen. Es soll deshalb erstmals eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz und die rechtlichen Grenzen verdeckter Mitarbeiter sowie von Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes geben. Das gibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechts- und Handlungssicherheit.
Des Weiteren soll es eine Erweiterung der Befugnisse für die Abfrage von Bestandsdaten nach dem Telekommunikations- und dem Telemediengesetz geben. Damit erhält der Verfassungsschutz auch das Recht, zum Beispiel über IP-Adressen Personen zu identifizieren.
Bei der Regelung zur Wohnraumüberwachung soll es unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann zwar eine strengere, dafür aber auch an das individuelle Verhalten einer Person gebundene Regelung geben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte aber nun noch kurz auf den mindestens genauso wichtigen Teil des
Gesetzeswerks, die parlamentarische Kontrolle, eingehen. Die bundesweite Aufarbeitung des teilweise skandalösen Behördenversagens rund um den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) hat das Vertrauen vieler Menschen in die Arbeit des Verfassungsschutzes erschüttert.
Ich will aber heute ausdrücklich festhalten und betonen, vergleichbare Skandale und Missstände sind in RheinlandPfalz nicht vorgekommen.
Wir als SPD-Fraktion vertrauen auch weiter darauf, dass bei uns gut und rechtsstaatlich gehandelt wird. Dennoch muss aufgrund der Besonderheiten, die die Arbeit eines Geheimdienstes nun aber einmal hat, die Kontrolle, die sonst durch die Öffentlichkeit und die Gerichte gewährleistet ist, hier besonders gut organisiert werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) hat sich grundsätzlich bewährt. Deshalb wollen wir den Abgeordneten in der Parlamentarischen Kontrollkommission mit diesem Gesetz nun weitere Befugnisse an die Hand geben, die die Kontrolle erweitern und verstärken können. Dazu gehört ein umfassendes Selbstinformationsrecht der PKKMitglieder, nicht nur wie bisher durch Einsicht in Akten, Schriftstücke und Daten, sondern auch ein unmittelbares Befragungsrecht von Mitarbeitern des Amtes und natürlich vom zuständigen Minister. Dazu haben die Mitglieder jederzeit unangemeldet Zutritt zu den Räumen des Verfassungsschutzes. Auch die Hinzuziehung von externen Experten bei der Bewertung von komplexen Vorgängen sowie die Einrichtung einer speziellen Geschäftsstelle für die PKK, deren Mitglieder nur der PKK unterstellt sind, gehören mit dazu.
Werte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt ist das eine sehr gute Gesetzesvorlage, mit der die Sicherheitsbehörde, aber auch das Parlament gut arbeiten können. Das ist ein weiteres Zeichen, wie gut die Ampelkoalition bei sehr wichtigen Gesetzesvorhaben zusammenarbeitet.
Wir freuen uns auf die Diskussionen in den Ausschüssen und auch auf eine umfassende Anhörung.
Herzlichen Dank.
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag war schon am 14. Juni 2019 Gegenstand in diesem Hohen Hause. Damals waren wir uns wie so oft bei diesem Thema über alle Fraktionen hinweg einig, dass die Steil- und Steilstlagen eine unserer prägenden Weinkulturlandschaften in Rheinland-Pfalz sind.
Die Bewirtschaftung dieser Lagen ist mit sehr großem Arbeitsaufwand verbunden und in Konkurrenz zu flacheren Weinlagen kaum wirtschaftlich zu betreiben. Deren Erhalt ist deshalb für uns eine sehr wichtige Aufgabe.
Werte Kolleginnen und Kollegen, eine große Hilfe und Erleichterung kann dabei die Digitalisierung leisten. Gerade in den Steillagenanbaugebieten können entsprechend entwickelte Arbeitsgeräte für eine große Entlastung bei der Bewirtschaftung sorgen. Raupen bzw. Seilwindentraktoren, aber auch Vollernter sind bereits im Einsatz.
Hauptproblem ist aber immer noch das Ausbringen der Pflanzenschutzmittel. In Steillagen unterstützen zurzeit noch Helikopter bei dieser Arbeit. Deren Einsatz ist zwar sehr hilfreich, aber auch sehr umstritten. Deshalb liegt das Forschungsaugenmerk, eng unterstützt durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel, auf dem Einsatz von Drohnen als Pflanzenschutzausbringungsgeräten.
Seit 2017 laufen deshalb, wieder in Zusammenarbeit mit dem DLR Mosel und anderen Partnern, weitere Grundlagenuntersuchungen in einem neuen anwendungsbezogenen Projekt. Dies läuft aber 2020 aus. Zwischenzeitlich wurden einige rechtliche Hürden für einen Drohneneinsatz
beseitigt, leider aber noch nicht alle.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Antrag wollen wir deshalb erreichen, dass auf Bundesebene die rechtlichen Hürden für einen Drohneneinsatz im Pflanzenschutz beim Weinbau abgebaut werden. Dabei sollen auch angepasste Bewirtschaftungssysteme wie zum Beispiel pilzwiderstandsfähige Rebsorten, ein angepasstes Begrünungsmanagement – auch, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren – geprüft werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, da zwischen unserem Antrag und dem der CDU viele Übereinstimmungen bestanden und wir uns in den Grundsätzen eigentlich auch einig waren, haben wir beide Anträge an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau überwiesen. Ziel war es, einen gemeinsamen Antrag für unsere Steil- und Steilstlagen hinzubekommen.
Doch obwohl wir von der Ampelkoalition mehrfach – ich betone: mehrfach – bei der CDU nachgefragt haben, um diesen gemeinsamen Antrag zu formulieren, gab es leider keinerlei Rückmeldungen durch Sie, meine Damen und Herren der CDU. Höhepunkt war dann, dass Sie in der Ausschusssitzung behaupteten, wir wären nicht bereit gewesen, über einen gemeinsamen Antrag zu reden. Das ist schon starker Tobak.
Allein ich habe zweimal mit dem Kollegen Arnold Schmitt und auch mit Horst Gies gesprochen. Letzterer ließ mich dann wissen, dass der Punkt der Trockenmauern, der ja in dem Antrag der CDU explizit steht, aber eigentlich mit der Digitalisierung und Praxiseinführung von Drohnen im Steillagenweinbau überhaupt nichts zu tun hat, für die CDU so wichtig war, dass Sie noch nicht einmal bereit waren, über einen eventuellen Konsens Gespräche zu führen.
Das, meine Damen und Herren von der CDU, ist traurig und schade bei der Wichtigkeit dieses Themas.
Wir waren jedenfalls gesprächs- und kompromissbereit mit Blick auf einen gemeinsamen Antrag, Sie aber leider absolut nicht.
Ich darf nochmals wiederholen: Wir waren jedenfalls gesprächs- und kompromissbereit mit Blick auf einen gemeinsamen Antrag bei diesem ganz wichtigen Thema. Sie, meine Damen und Herren der CDU, leider absolut nicht.
Sie haben aber die Chance, dies noch zu revidieren, indem Sie auf den fahrenden Zug aufspringen und heute unserem Antrag zustimmen. Ihren Antrag lehnen wir ab.
Danke.
Werter Herr Kollege Schmitt, es ist schade – weil wir uns beim Weinbau im Großen und Ganzen eigentlich immer einig waren und sind –,
dass wir hier noch nicht einmal Gesprächsbereitschaft gefunden haben.
Ich erinnere Sie noch einmal daran: 14. Juni 2019, 84. Sitzung dieses Parlaments. Dort haben wir vereinbart, den Versuch zu starten, einen gemeinsamen Antrag zu machen. Auch wenn dazwischen die Sommerpause liegt, war der nächste Ausschuss, der infrage gekommen wäre, um darüber zu sprechen, viel, viel später. Es war also genug Zeit, um zu reden. Sie sagen, es wäre bei der Ausschusssitzung nicht mehr möglich gewesen, aber zuvor waren drei, fast vier Monate Zeit, um darüber zu sprechen.
Dann stellen Sie sich heute hierhin und fordern: Wir sollen mehr Fahrt bei dem Thema „Drohneneinsatz im Weinbau“ aufnehmen. Ja, was sollen wir denn noch machen?
Wir wollten einen gemeinsamen Antrag, um Drive in das Thema zu bringen, und Sie haben sich einfach verweigert, gesprächsbereit zu sein. Das waren wir definitiv nicht.
Mittlerweile habe ich fast die Vermutung – so, wie Sie sich zu rechtfertigen versuchen –, dass Sie den Termin, um rechtzeitig zu sprechen, verschlafen haben.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Hintergrund der heutigen Aktuellen Debatte der FDP-Fraktion ist die Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO), nach der die USA wegen unzulässiger Subventionen der EU für den Flugzeughersteller Airbus
Strafzölle unter anderem auf Wein in Höhe von 7,5 Milliarden Dollar erheben dürfen.
Der SWR hat dies in seiner Berichterstattung so beschrieben: Die Weinwirtschaft wird hier zum Spielball internationaler Konflikte. Das Deutsche Weininstitut in Bodenheim geht davon aus, dass die Strafzölle einen spürbaren Schaden für die Weinexporteure verursachen werden.
Im rheinland-pfälzischen Weinbau sind deshalb große Sorgen und Ängste zu spüren. Daher ist es wahrlich ein sehr
aktuelles, gleichzeitig aber auch sehr wichtiges Thema für Rheinland-Pfalz, für unsere Winzerinnen und Winzer und für unsere gesamte Weinwirtschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, rheinlandpfälzische Weine haben weltweit einen sehr guten Ruf und gelten in der Branche und bei den Weingenießern als Marke. Gelungen ist das durch akribische Arbeit unserer Winzerinnen und Winzer und ein dadurch erreichtes sehr hohes Qualitätsniveau.
Rheinland-Pfalz ist im bundesweiten Vergleich auch beim Wein eines der stärksten Exportländer. 90 % der deutschen Weinexporte kommen aus Rheinland-Pfalz. Wenn man bedenkt, dass rund ein Viertel der Umsatzerlöse aus exportierten deutschen Weinen in den USA gemacht wurden, weiß man, wie diese Strafzölle die rheinlandpfälzische Weinwirtschaft treffen werden.
Alle Anbaugebiete in unserem Land sind betroffen. Besonders hart trifft es dabei die Winzerinnen und Winzer an der Mosel, der Saar und der Ruwer. Die hohen Produktionskosten in den dortigen Steil- und Steilstlagen haben dazu geführt, dass sich viele Betriebe gerade auf den amerikanischen Markt konzentriert haben, weil dort höhere Preise zu erzielen sind. Sollten die Strafzölle dauerhaft erhoben werden, müssen wir uns noch mehr Sorgen um den Erhalt dieser speziellen Weinkulturlandschaften und die Existenz der Steillagenweingüter machen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Anbaugebiete Rheinhessen und die Pfalz sind stark betroffen.
Deutscher Weißwein ist gerade hip in den USA. Rheinlandpfälzische Rieslinge stehen dabei mit eigenen Verkostungsevents, meistens in Nobelhotels und an Nobelveranstaltungsorten, hoch im Kurs. Viele Winzergespräche bestätigen mir immer wieder diesen Trend. Auch Weinsorten wie der Müller-Thurgau erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und haben einen geregelten Absatz in den USA. Die dortigen Weingenießer stehen auf fruchtbetonte Sorten mit adäquater Säure. Wie mir die Winzer sagen, ist das alles, was wir gut liefern können.
Mit fleißiger Arbeit haben sich deshalb unsere Winzerinnen und Winzer Marktanteile im US-Einzelhandel geschaffen. Die werden aber bei einem Strafzoll von 25 % ganz schnell wieder verloren gehen. Experten rechnen mit Preiserhöhungen von 2 bis 4 Dollar pro Flasche. Das ist sicher auch für die US-amerikanischen Kunden ein Grund, zu einem anderen Wein im Regal zu greifen. Einmal verlorene Marktanteile zurückzugewinnen, wird dann sehr, sehr schwierig.
Werte Kolleginnen und Kollegen, was die USA mit ihrem wankelmütigen Präsidenten Trump hier wieder veranstalten, ist sicher mit rationalem Denken nicht zu verstehen, zumal nur die weinanbautreibenden Länder, die auch am Airbus-Projekt beteiligt sind, mit Strafzöllen belastet wer
den.
Bei aller Absurdität gilt: Wir müssen an Lösungen arbeiten. Es nutzt nichts, mit gleichen, in meinen Augen absolut falschen Maßnahmen dagegenzuhalten. Strafzölle hier, Sanktionen da wären fatal und bringen keine Lösung. Gleiches mit Gleichem zurückzuzahlen, ist kein guter Rat.
Deshalb gibt es nur den Weg, die Situation über vernünftige Verhandlungen zu entspannen und die Strafzölle wieder loszuwerden. Dazu darf keine Zeit verloren werden. Erste Ansprechpartner sind hierbei aber die Bundesregierung und die EU-Kommission. Für die rheinland-pfälzische Weinwirtschaft bleibt zu hoffen, dass alle Seiten – die EU und die USA – aufeinander zugehen, miteinander reden und diese sinnlosen Strafzölle wieder abschaffen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist in der ersten Runde alles gesagt worden, was zu diesem Thema zu sagen ist. Der Wortbeitrag des Kollegen Joa hat mich aber doch dazu veranlasst, noch ein, zwei Bemerkungen zu machen. Herr Joa, dieser Wortbeitrag hat wieder einmal gezeigt, dass die AfD und damit auch Sie auch zum Thema „Wein“ nichts Sinnvolles in diesem Haus beitragen können.
Sie mögen zwar aus der Nähe von Weingarten kommen, aber von dem, was mit Wein zu tun hat, haben Sie leider keine Ahnung.
Ich bin froh, bei dieser Aktuellen Debatte ist deutlich geworden, dass sich der Großteil des Landtags über Parteigrenzen hinweg beim Thema „Wein“ immer einig ist. Es hat gezeigt, dass wir dies durch gemeinsame Anträge immer unterstützt haben.
Gut, jetzt streben wir nicht an, mit Ihnen gemeinsam einen Antrag auch nicht beim Weinbau zu machen.
Dennoch war es mir wichtig, das zu betonen. Die Aussagen, die Sie gemacht haben, möchte ich nicht mehr weiter bewerten.
Eines ist wichtig – das sollten wir alle mitnehmen –: Wir müssen bestrebt sein, darauf hinzuwirken, dass diese Gespräche weitergeführt werden; denn eines muss klar sein, diese Handelsauseinandersetzungen dürfen nicht weiter zulasten unserer Winzerinnen und Winzer gehen. Dazu müssen wir alle unseren Beitrag leisten.
Herzlichen Dank.
...... 5522 Abg. Arnold Schmitt, CDU:........ 5523, 5525....................... 5527, 5529 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 5524, 5525....................... 5530 Abg. Marco Weber, FDP:......... 5526, 5527 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 5527 Daniela Schmitt, Staatssekretärin:.... 5528, 5530
Einstimmige Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Überweisung der Anträge – Drucksachen 17/9332 und 17/9424 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau. 5530
Modellprojekt „Entgeltsicherung für lebensältere Schwerstarbeiter bei zeitlich befristeter Teilzeit-Arbeit“ Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/9398 –........... 5530