Rudolf Götz
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehrsprachigkeit - Ein Gewinn für Niedersachsen.
Wir wollen die mitgebrachte Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Kinder im Vorschulalter stärker würdigen. Europa wächst immer mehr zusammen. Mehrsprachigkeit spielt dabei eine große Rolle.
Wir müssen aber auch den Fokus auf die Sprachen richten, die als natürliche Ressourcen in den Zuwandererfamilien vorhanden sind. Wir haben bereits viel getan: Die frühe Förderung der Herkunftssprache ist schon etabliert, z. B. gibt es Wahlpflichtangebote, entsprechenden Unterricht im Sekundarbereich I, es gibt auch Sprachfeststellungsprüfungen, und es besteht die Möglichkeit, mit der Herkunftssprache eine Fremdsprache zu ersetzen.
Meine Damen und Herren, weitere Schritte müssen noch getan werden. So ist den Zuwanderern immer wieder klarzumachen, welchen besonderen Schatz sie mit ihrer Herkunftssprache besitzen.
- Sie müssen Ihren Zwischenruf etwas lauter machen, damit ich darauf antworten kann.
Bitte schön!
Ich denke, dass man beide Seiten betrachten muss: Zum einen müssen die Angebote verbessert werden. Deshalb haben wir ja den Entschließungsantrag eingebracht. Zum anderen muss auch bei den Zuwanderern Werbung gemacht
werden, damit sie wissen, was sie mit dem Schatz ihrer Sprache anfangen können.
Meine Damen und Herren, weitere Schritte müssen noch getan werden. Wir müssen mehr Werbung im Bereich der Sprachkultur machen und viele bereits bestehende Möglichkeiten besser nutzen.
Bilingualität bietet zusätzliche Chancen in der Ausbildung und im Beruf, und sie erleichtert die Mobilität.
Für unser stark exportorientiertes Land sind Menschen, die die russische, polnische, türkische, spanische und arabische Sprache und Kultur verstehen und anwenden, willkommene Verhandlungspartner bei wirtschaftlichen Kontakten. Gerade die von mir aufgeführten Sprachen werden in Deutschland gesprochen. Sie müssen besser gepflegt und gefördert werden.
Meine Damen und Herren, Allgemeingut ist, dass durch Bilingualität Kreativität stark herausgebildet wird - ein weiteres Argument für die Förderung der mitgebrachten Sprachen.
Ich war in diesem Frühjahr in Rumänien, in Siebenbürgen. Viele Rumänen dort schicken ihre Kinder in deutsche Einrichtungen, wo sie bis zum deutschen Abitur geführt werden. Ich habe die Eltern gefragt, warum sie das tun. Darauf gab es eine ganz schlichte Antwort: Wenn du Deutsch sprichst, hast du einen Beruf. - Das gilt umgekehrt auch bei uns für die Herkunftssprachen der Zuwanderer.
Meine Damen und Herren, mit diesem Entschließungsantrag bitten wir die Landesregierung, die Potenziale dieser Sprachen zu nutzen und mit den Eltern in Partnerschaft mit den Erziehern und Lehrern Netzwerke aufzubauen. Ferner ist zu prüfen, ob das bestehende Sprachenkonzept für herkunftssprachlichen Unterricht weiterentwickelt werden soll. Wir bitten die Landesregierung auch, den herkunftssprachlichen Unterricht auf die Kindergärten, Grundschulen, die Sekundarbereiche I und II und die berufsbildenden Schulen auszuweiten bzw. ihn zu etablieren. Ziel sollte es sein, dass die Herkunftssprache eine Pflichtsprache ersetzen kann. So könnte man sein Abitur z. B. in den Fremdsprachen Russisch und Englisch ablegen. Ich denke, das wäre ein wichtiger Anreiz.
Meine Damen und Herren, zum Ende noch ein weiterer Gesichtspunkt, den ich bei diesem Thema als sehr wichtig erachte: Wer die Sprache und Kultur seines Herkunftslandes beherrscht und achtet, ist auch offener und bereiter für unsere Sprache und Kultur. Er integriert sich und nimmt unsere Gesellschaft an.
Meine Schlussbemerkung: Die Förderung der deutschen Sprache bei den Zuwanderungsgruppen bleibt primäres Ziel in Niedersachsen. Dies wird auch zukünftig so bleiben. Wir müssen aber den Schatz der Herkunftssprachen noch stärker nutzen. Das ist die Zielrichtung unseres Antrages.
Danke schön.
Meine Damen und Herren! Liebe Frau Korter! Wenn Sie Ihren Antrag noch einmal lesen und dabei das herausnehmen, was ideologisch überfrachtet ist, dann werden Sie feststellen, dass wir gar nicht so weit auseinander sind. Vielleicht hätte man sich mehr Zeit nehmen sollen, um gemeinsam einen Text zu formulieren.
Aber uns ging es auch darum, hier ein deutliches Zeichen zu setzen.
Wir haben festgestellt, dass an den Schulen zwar schon sehr viel passiert, dass es aber auch darum geht, das Klima für Mehrsprachigkeit insgesamt zu verbessern.
Wir haben ferner festgestellt, dass in dem Bereich noch sehr viel geforscht werden muss. Gerade bei den Russlanddeutschen ist die Akzeptanz, die russische Sprache zu bewahren, nicht besonders groß. Sie haben mit der Kultur, aus der sie gekommen sind, Probleme und sind der Meinung, dass sie die deutsche Kultur und die deutsche Sprache schnell in sich aufnehmen müssten. In dem Bereich muss noch sehr viel getan werden.
Genauso sind im Bereich der frühkindlichen Bildung noch einige Dinge umzusetzen. Da, denke ich, sind wir auf dem richtigen Weg.
Einig sind wir uns darin, dass in der Herkunftssprache ein Schatz liegt, den wir bewahren müssen.
Wenn wir das alles vor Augen haben, dann werden wir auch in Zukunft dort vernünftige Möglichkeiten
haben, mit denen wir dafür sorgen, dass das, was bei uns vorhanden ist, auch bewahrt wird und dass wir alle unseren Nutzen davon haben.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der jetzt geltenden Verordnung werden die Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit geduldeten Personen gleichbehandelt. Sie haben die Möglichkeit, sich im jeweiligen Bundesland aufzuhalten.
Ebenfalls gibt es eine Regelung für Geduldete. Das sind ausreisepflichtige Personen, die aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können. Zu den Geduldeten ist zu sagen, dass es sich hier um Personen handelt, die sich durch verschiedene Verhaltensweisen der Feststellung ihrer Identität und Staatsangehörigkeit entziehen. Für jedermann ist nachvollziehbar, dass einer solchen Personengruppe nicht auch noch das Recht zugestanden werden sollte, sich im gesamten Bundesgebiet zu bewegen.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber genießen einen besonderen Schutz. Es gehört aber auch etwas dazu, aus dem Bewerberstatus in den Asy
lantenstatus zu kommen. Zu diesem Verfahren gehört die ständige Erreichbarkeit. Es ist erforderlich, sich zumindest in der Nähe des gemeldeten Ortes aufzuhalten. Nur so kann ein ordnungsgemäßes Asylverfahren durchgeführt werden. Das ist der Grund, weshalb das Land Niedersachsen als Region für den Aufenthalt festgelegt ist.
Es ist bekannt, dass rund um die Stadtstaaten Hamburg und Bremen starke räumliche Bezüge bestehen. Mit Bremen ist man im Gespräch. Ich gehe davon aus, dass bald eine gemeinsame Regelung gefunden werden kann. Mir ist gesagt worden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg kein Interesse an einer derartigen Regelung hat.
Für Niedersachsen ist festzuhalten, dass wir seit dem 1. März 2012 die jetzt geltende Asylbewerberaufenthalts-Verordnung haben. Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes wohnen, können sich im gesamten Land bewegen. Geduldete Personen werden vergleichbar behandelt.
Mit den bis jetzt geltenden Regelungen sind wir einverstanden. Sie gewährleisten die Anwendung des Asylverfahrens und erlauben gleichzeitig höchstmögliche Bewegungsfreiheit. Weitere Neuerungen würden der Intention eines gerechten und nachvollziehbaren Verfahrens zuwiderlaufen. Wir haben in Niedersachsen eine vernünftige Regelung für die Geduldeten und die Asylsuchenden.
Danke schön.
Herr Minister, ich habe noch eine Zusatzfrage: Wird der Flächenausgleich überhaupt für einen gerechten Ausgleich benötigt? Warum müssen wir das so machen? Können Sie eine Antwort darauf geben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD hat einen Entschließungsantrag zum Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz gestellt. Eine andere, wesentlich kleinere Fraktion war noch fleißiger.
Sie hat in wenigen Tagen sogar umfangreiche Änderungsvorschläge für einen Gesetzentwurf erarbeitet. - Sie geben sich selbst Beifall. Das haben Sie auch verdient, weil Sie fleißig waren.
All diese Veränderungsvorschläge sollen dem Ausbau und der Erweiterung der Rechte der Personalvertretungen dienen. Die letzte Gesetzesänderung wurde im Jahr 2007 durchgeführt. Ich erinnere mich noch genau, dass es eigentlich einen breiten Konsens gab. Wir haben gemeinsam beraten. Ich kann mich nicht erinnern, dass dabei Dinge besonders kontrovers gelaufen wären.
Zunächst ist es notwendig, auf den Sinn und Zweck einer Personalvertretung einzugehen. Danach bestehen wesentliche Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte bei den Aufgabenstellungen des Landes und der Kommunalverwaltung. Gerade die Interessen der Beschäftigten sind zu vertreten und bei den Entscheidungen zu beachten und mit einzubeziehen.
Anders als bei den Mitbestimmungsregeln in Wirtschaft und Industrie, die von den unterschiedlichen Interessen von Kapital und Arbeit geprägt sind, sind die Beschäftigten gleichberechtigte Partner in den Behörden und Dienststellen des Landes und der Kommunen sowie in den weiteren Körperschaften, die unter der Aufsicht des Landes stehen.
Bei den Änderungen im Jahr 2007 haben wir Verbesserungen bei den Freistellungen erreicht, und zwar obwohl sich der Landesrechnungshof mit erheblicher Kritik gemeldet hatte. Verbesserungen, die beim Modellkommunen-Gesetz Anwendung fanden, wurden ebenfalls mit übernommen. Verschiedene Verfahren wurden gestrafft, um so schnellere und bessere Entscheidungen gemeinsam treffen zu können.
Bislang war die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Personalvertretungen gut und sehr konstruktiv. Es hat sehr viele Veränderungen gegeben. War es zunächst doch die einschneidende Veränderung bei der Mittelinstanz, sind es jetzt auch die in vielen Teilen des Landes verhandelten Zukunftsverträge. Bei den Zielvorgaben zur Entschuldung wird es auch Veränderungen beim Personal geben.
Wir haben mit dem Personalvertretungsgesetz in der jetzigen Form viele Bewährungsproben zu bestehen gehabt. Die Praxis hat gezeigt, dass mit den bestehenden Mitbestimmungstatbeständen und Beteiligungsrechten die vielen Modernisierungsvorhaben gut und schnell realisiert werden konnten.
Mir ist nicht bekannt, dass es zu großen Protest- und Klagewellen der Beschäftigten gekommen ist. Ich weiß, dass gerade das Innenministerium gute und erfahrene Mitarbeiter von den früheren Bezirksregierungen bekommen hat. Es wurden keine Karrieren zerstört, sondern eher neue Möglichkeiten eröffnet.
Jede Verwaltung ist aber Veränderungen unterworfen. Im Bereich der Mitbestimmung können neue Fälle auftreten, die einer Regelung bedürfen. Für solche Tatbestände kann man auf eine Generalklausel zurückgreifen. Diese Regelung haben wir in Niedersachsen, um nicht ständig das Gesetz anpassen zu müssen.
Durch den vorliegenden Antrag und den vorliegenden Gesetzentwurf ist nun ein normaler parlamentarischer Prozess aufgenommen worden. Wir setzen uns - und damit beginnen wir heute - mit dem
Thema auseinander. Die behutsame Weiterentwicklung des Gesetzes in den letzten Jahren lief immer parallel zu den Prozessen der organisatorischen Veränderungen. Das Gesetz ist mit seinen Formulierungen mittlerweile fast sechs Jahre alt.
Wir als CDU-Fraktion sind notwendigen Veränderungen gegenüber aufgeschlossen. Wir haben jedoch zu beachten, dass dies in einem rechtlich zulässigen Rahmen geschieht. So hat die Linke beispielsweise vorgeschlagen, dass Einrichtungen der Kirche mit diesem Gesetz mit reguliert werden. Das ist nicht möglich; denn wir haben immer noch das Recht der Selbstorganisation gerade bei den Kirchen. Sie sind besonders geschützt.
Alle Veränderungen müssen auch wirtschaftlich zu vertreten sein. Meine Damen und Herren, ich habe es bereits gesagt: Der Landesrechnungshof hat schon mehrfach seinen Finger bei den Auswirkungen durch dieses Gesetz erhoben. Die finanzielle Leistungskraft des Landes und der Kommunen ist zu beachten. Die politischen Aufgaben einer Landesregierung, aber auch die Entscheidungen auf kommunaler Ebene dürfen nicht zu sehr eingeengt werden.
Wir müssen mit den Gewerkschaften und mit den kommunalen Spitzenverbänden in die Diskussion gehen. Schon bei grober Betrachtung der vorliegenden Vorschläge zur Ausweitung der Mitbestimmung müssen auch verfassungsrechtliche Bedenken berücksichtigt werden. Den Personalvertretungsrechten stehen immer Entscheidungen von Parlamenten gegenüber. Dazu sind auch die kommunalen Vertretungen zu zählen. Sie sind durch Wählervotum legitimiert. Sie dürfen durch andere Rechte nicht zu stark eingeschränkt werden; dazu zähle ich auch das Personalvertretungsgesetz. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sollen deshalb nur bei der Umsetzung der Aufgabenwahrnehmung mitbestimmen.
Meine Damen und Herren, nicht ohne Grund gibt es deshalb die abgeschwächte Form der Beteiligung, nämlich die Benehmensherstellung, die hier von der Linken besonders kritisiert worden ist. Aber ich meine, wir brauchen diese Regelung, und viele Dinge können und dürfen nicht anders geregelt werden. Diese Einschränkung muss weiterhin gelten. Hier bestehen klare und deutliche verfassungsrechtliche Grenzen. Wir haben in Niedersachsen schon jetzt großzügige Regelungen bei den Freistellungen. Auch das ist bei den Überlegungen zu Veränderungen zu beachten.
Meine Damen und Herren, wir sprechen uns für das vorgesehene parlamentarische Verfahren aus. Wir wollen uns zunächst in den Ausschüssen detaillierter damit auseinandersetzen, auf die vorgebrachten Wünsche eingehen und dann intensiv beraten. Von uns als CDU-Fraktion wird auch ein Gedankenaustausch mit den Gewerkschaften und den kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Thema angestrebt.
Übrigens: Zu der Veranstaltung von ver.di - ich habe mich dazu erkundigt - wurde zumindest die Vertretung der CDU-Fraktion nicht eingeladen.
Meine Damen und Herren, wir müssen gemeinsam in eine offene Prüfung eintreten. Zu schnelles und nicht nach allen Seiten durchdachtes Handeln ist immer ein schlechter Ratgeber.
Ich höre den Zwischenruf. Das ist von uns überprüft worden. Wir haben keine Einladung bekommen. Was dort gesagt worden ist, entspricht zumindest nicht dem Sachstand, den wir haben.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Formulierungen dieses Antrags der SPD-Fraktion bedürfen einer eingehenden Prüfung. Ich meine nicht die Grammatik des Textes,
sondern vor allem die Überschrift. Hier wird versucht, den Anschein zu erwecken, als ob der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen in besonderer Form privilegiert sei.
Eigentlich hätte man über den Überschrifttext lächelnd hinweggehen können, aber das geht in diesem Fall nun einmal nicht. Ich erläutere einmal, warum nicht.
Es gibt verschiedene Wege, die Mehrstaatigkeit zu erhalten. In dem Fall, den Sie in der Überschrift ansprechen, geht es um die Erlangung der Mehrstaatigkeit durch Geburt. Meine Damen und Herren, das hat absolut nichts mit den Optionsfällen zu tun, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag anders behandelt haben wollen. Früher bei unseren Aufsätzen in der Schule haben wir eine Fünf oder Sechs bekommen, wenn Überschrift und Text nicht zusammenpassten. Es wäre sinnvoll, wenn diese Regel manchmal auch bei uns hier im Landtag gelten würde.
Man kann eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen: Hier geht es nicht um die Sache, hier gelten andere Regeln. Diffamierung ist vielleicht eine zu starke Umschreibung, aber verstecktes Foulspiel - es ist ja gerade Fußballeuropameisterschaft - ist wohl die zutreffende Bezeichnung.
Es geht also - und das ist festzuhalten, damit das endlich mal klar wird - um die Erlangung der Mehrstaatigkeit durch Geburt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Eltern des Kindes unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen. Sie wird nach dem jeweiligen Staatsangehörigkeitsrecht sowohl der Mutter als auch des Vaters durch die Geburt erworben.
Allgemein bekannt ist, dass Ministerpräsident McAllister eine deutsche Mutter und einen britischen Vater hat. Dadurch ergibt sich seine doppelte Staatsangehörigkeit. Eine Vergleichbarkeit mit den Optionsfällen besteht nicht. Das war vielleicht etwas belehrend, aber das musste an dieser Stelle einmal sein.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass dieses Mal bei der Beratung das Kommunalwahlrecht und das Staatsbürgerrecht nicht zusammengefasst wurden, sondern wir getrennt darüber gesprochen haben. Im Antrag wird das Optionsmodell einge
hend beschrieben. Man kann in der Frage der Staatsangehörigkeit sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein. Gerade hier ist die Trennlinie zwischen den unterschiedlichen politischen Richtungen in diesem Hause gut herauszuarbeiten. Ich denke, das muss auch sein.
Für die Christdemokraten ist es durchaus ein besonderer Wert, Bürger der Europäischen Union zu sein. Dies soll und muss sich im Staatsangehörigkeitsrecht niederschlagen. Das führt zu mehr Klarheit und einer besseren Abgrenzung.
Mit dem Optionsrecht wurde ein guter Kompromiss geschaffen. Mit spätestens 23 Jahren muss man sich entscheiden, ob man sich ausdrücklich dazu bekennt, dass man Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland ist.
Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass die Bundesrepublik ein Zuwanderungsland ist. Dies drückt sich auch im Optionsrecht aus. Man kann sich bewusst, wenn die nötige Reife und Lebenserfahrung vorhanden sind, für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Dass dies oft nicht einfach ist, gehört dazu.
Das Optionsmodell befindet sich zurzeit in der Überprüfung. Warten wir einmal ab, wie das Ergebnis sein wird! Ich halte gerade im Sinne der europäischen Integration eine besondere Regelung für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union für sinnvoll. Denn man hat dadurch einen besonderen Status. Den Gedanken, dass eine Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit eine Abkehr vom Herkunftsland bedeutet, kann ich nicht teilen. Man kann sehr wohl in unserem Land leben, ohne seine kulturelle Identität aufzugeben. Da ist die Entscheidung für die eine oder andere Staatsangehörigkeit nicht so wesentlich.
Wer bewusst in verschiedenen Kulturen lebt, muss dafür etwas tun. Er muss sich das immer wieder beweisen und auch erarbeiten. Davon kann man wiederum profitieren, weil man für unsere Gesellschaft gefestigt ist. Dies hauptsächlich an der Staatsbürgerschaft festzumachen, ist zu kurz und wenig umfänglich gedacht. Wir seitens der CDUFraktion werden diesem Antrag nicht zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes. Wir haben eine Verbandsbeteiligung durchgeführt. Danach begrüßen die kommunalen Spitzenverbände die Überarbeitung des Gesetzes. Natürlich wird auch die Erhöhung der Pauschale für die Kommunen von ihnen begrüßt. Sicher ist sie aus Sicht der Kommunen zu gering. Aber wir müssen wie immer die Interessen des Landes mit den Interessen der Kommunen in Einklang bringen.
Zu beachten haben wir auch die Regelungen im Asylverfahrensgesetz. Danach sind Ausländer, die nicht mehr verpflichtet sind, in Aufnahmeeinrich
tungen zu leben, möglichst in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. In Niedersachsen wurden in den vergangenen Jahren viele Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen. Aus diesem Grunde - anders geht es ja nicht - werden Ausländer mehr als früher in Wohnungen untergebracht.
Meine Damen und Herren, für die Verabschiedung dieses Gesetzes ist es auch wichtig, zu wissen, dass sich die Zahl der Antragsteller in den letzten Jahren erheblich erhöht hat. Es zeichnet sich ab, dass sich zurzeit die Zahlen gegenüber den Vorjahren um jeweils ca. 20 % erhöhen. Ähnliche Entwicklungen gab es auch in den Jahren zuvor. Es wurde eingehend untersucht, wie die 2004 festgelegten Pauschalen angepasst werden müssen. So werden ab dem Jahr 2012 4 826 Euro statt 4 270 Euro bezahlt. Hierbei handelt es sich um eine jährliche Pauschale. Für 2011 wird eine Nachzahlung von 278 Euro für jede Person berücksichtigt. Die Kommunen werden dadurch jetzt finanziell bessergestellt als vorher.
Meine Damen und Herren, die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist in unserem Land den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Bei der Beratung dieses Gesetzes wurde bemängelt, dass die Unterbringung nicht immer menschenwürdig sei. Hierzu wurde seitens der Vertreter der Verwaltung eindeutig Stellung genommen.
Danach wurde glaubhaft dargelegt, dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften durchaus Vorteile bieten kann, sei es bei der Betreuung oder aber bei besonderen Pflichten aufgrund einer religiösen Zugehörigkeit. Gerade für Frauen können Gemeinschaftsunterkünfte einen besseren Schutz bieten. Wir können und müssen uns darauf verlassen, dass eine Gemeinschaftsunterbringung nicht zwangsläufig die schlechtere ist. Insbesondere in den Ballungsräumen haben wir nicht immer Möglichkeiten, Einzelunterkünfte anzumieten. Es ist auch wichtig, die Möglichkeiten im Lager Friedland weiter zu nutzen. Dort haben wir eine hohe Kompetenz, wenn es um Maßnahmen zur Förderung der Integration geht.
Neben der Festlegung der Pauschalen dient dieses Gesetz auch der Verwaltungsvereinfachung und der Rechtsvereinheitlichung. Es geht darum, dass einheitliche Terminologien verwendet werden. Auch in diesem Fall haben wir als Landesgesetzgeber verschiedene Änderungen der Bundesgesetze einzuarbeiten bzw. Anpassungen vorzu
nehmen. Bei den Bundesgesetzen handelt es sich um das Aufenthaltsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch XII. Wir haben in Niedersachsen Regelungen, wonach außer in Kommunen auch in Landeseinrichtungen untergebracht werden kann. Dies hat sich bei uns bewährt, und daran wollen wir auch in Zukunft festhalten.
Meine Damen und Herren, wir werden dem Gesetz in der vorgelegten Fassung zustimmen. Das Gesetz soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 gelten.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon bei der ersten Beratung der beiden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion, im Winter keine Abschiebungen in den Kosovo vorzunehmen, habe ich auf die sorgfältigen, auf den Einzelfall bezogenen Verfahrensabläufe der Behörden bei uns in Niedersachsen hingewiesen. In der Zwischenzeit haben wir eine eingehende und sorgfältige Beratung im Innenausschuss erlebt. Mittlerweile ist der Winter fast vorbei, und Regelungen könnten erst im Winter 2012/2013 greifen.
Wir haben uns aber auch an anderen Bundesländern zu orientieren. Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland mit einer eigenen Organisation einen Besuch im Kosovo durchgeführt. Man hat in diesem Fall nicht den Berichten des Bundes vertraut und wollte sich ein eigenes Bild machen. Die Situation, die dort vorgefunden wurde, war wesentlich besser, als es UNICEF oder Human Rights Watch beschrieben hatten.
Um überhaupt in den Kosovo abschieben zu können, haben die rechtlichen Voraussetzungen allein nicht ausgereicht. Das wissen wir alle. Aus diesem Grunde wurde im Kosovo das Rückkehrprojekt URA II gegründet. Auch Niedersachsen ist an diesem Projekt beteiligt. Dabei geht es darum, die Rückkehr gleichzeitig zu einem Neuanfang zu machen. Dabei muss auch geholfen werden. Dazu gehören eine Unterstützung bei der Wiedereingliederung und eine psychotherapeutische Beratung. Zu diesen Hilfen gehören beispielsweise: Wohnungssuche, Unterstützung bei Behördengängen, Familienzusammenführung, Teilerstattung der Fahrtkosten, einmaliges Überbrückungsgeld bis zu 50 Euro pro Person, Erstattung der Kosten für Medizin, Gewährung von Mietkostenzuschüssen und die Übernahme von Einrichtungskosten. Weiterhin gehören umfassende Integrationsangebote dazu. Diese möchte ich jetzt aber nicht weiter ausführen. Wenn man weiß, was dort getan wird, dann muss man sagen: Mehr kann man vor Ort nicht tun. Mehr kann man dort nicht helfen.
Das Innenministerium von NRW hat die Situation in Serbien untersucht. Sicherlich sind die dortigen Lebensverhältnisse und die klimatischen Bedingungen mit den Verhältnissen im Kosovo vergleichbar. Das Ministerium hat festgestellt: Die
Kälte ist kein Kriterium, die Rückführung nach Serbien auszusetzen. Bekannt ist auch, dass Minister Jäger in NRW nur mühsam unter dem Druck der Flüchtlingsräte bereit war, einer Winterregelung zuzustimmen.
An meiner Ansicht, die ich vor einem Monat hier im Plenum vorgetragen habe, hat sich nichts geändert. In Niedersachsen wäre nur eine kleine Zahl von einer Winterregelung betroffen. Es gilt auch die Regelung, dass möglichst kontinuierlich über das Jahr verteilt abgeschoben wird. Dies ist auch im Sinne der URA-II-Projekte.
Meine Damen und Herren, wir haben nun eine weitere Regelung für uns in Niedersachsen abgesprochen. Vertreter aller Fraktionen werden in der letzten Aprilwoche in den Kosovo reisen. Wir wollen uns dort vor Ort ein Bild machen. Darauf haben wir uns im Ausschuss geeinigt und verständigt. Wir von der CDU-Fraktion werden einen Wirtschaftsprüfer, einen Landwirt und einen Polizisten dorthin schicken. Ich denke, diese Personen haben genügend Lebenserfahrung und Vorstellungsvermögen, um in etwa feststellen zu können, wie es im Winter aussehen würde und in welche Unterkünfte die Abzuschiebenden eingewiesen werden könnten. Nach Rückkehr aus dem Kosovo werden wir sicherlich noch einmal über dieses Thema beraten und dann entscheiden. Wir sind ergebnisoffen, welche Empfehlung wir für den kommenden Winter abgeben werden. Wir werden uns, wie gesagt, ein Bild vor Ort machen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Wir stehen für eine humane, an christlichen Werten ausgerichtete Flüchtlingspolitik. Das alles geht aber nur im Rahmen der geltenden Gesetze.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne meine Ausführungen mit einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 14. Januar 2012. Redakteur war Herr Michael B. Berger. Ich zitiere:
„Das niedersächsische Innenministerium hat am Freitag ausführlich die Abschiebung einer 39 Jahre alten Kosovarin begründet, die 20 Jahre in Emden gelebt hat. Die Abschiebung sei mehrmals überprüft worden, auch gerichtlich, das zuständige Ausländeramt der Stadt Emden habe völlig richtig gehandelt, meinte Frank Rasche, Sprecher von Innenminister Uwe Schünemann. Der Fall sei sehr kompliziert, Schuldzuweisungen an das Innenministerium unangebracht.“
Meine Damen und Herren, kürzer kann man es nicht darstellen. Wie dieses Beispiel zeigt, wird jeder Fall einzeln geprüft, und dabei spielen auch die humanitären Gesichtspunkte eine Rolle.
Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion haben gemeinsam, dass eine Abschiebung im Winter nicht durchzuführen ist. Ich gehe davon aus, dass sie Hinweise haben, dass die angesprochene Gruppe der Roma, Aschkali und Ägypter nicht die Möglichkeit hat, im Winter eine geeignete Unterkunft zu erhalten. Wenn man sich die Zahlen ansieht, so stellt man fest, dass bundesweit 191 Personen dieser Gruppe im letzten Jahr abgeschoben wurden. In Niedersachsen waren es 46 Personen. In den letzten drei Wintermonaten wurden zwölf Volksangehörige der Roma abgeschoben. Eine Aussetzung der Abschiebung würde dazu führen, dass im April eine erhöhte Zahl abgeschoben werden würde. Dies würde eine Belastung vor Ort bringen, die auch zu Schwierigkeiten führen könnte.
Es ist erkennbar, dass wir hier nicht über eine große Zahl sprechen. Dies an sich ist aber kein Grund, nicht darauf zu achten, dass auch Wenige und Einzelne das Recht haben, eine humanitäre Behandlung einzufordern.
Meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, dass eine Abschiebung selbstverständlich auch vor Ort nachgeprüft werden sollte. Die Bundesrepublik hat mit dem Kosovo Vereinbarungen geschlossen. Erst nachdem diese erfolgten, ist überhaupt eine Abschiebung möglich. Es wurden gemeinsame Regeln vereinbart.
Vor Ort im Kosovo gibt es Eingliederungshilfen und Rückkehrprojekte. Es gibt keine Hinweise, die darauf schließen lassen, dass es nicht funktioniert.
Ich gehe davon aus, dass eine entsprechende Anpassung der Hilfen im Winter auch erfolgt.
Es ist bekannt, dass die angesprochenen Gruppen einen großen Rückhalt bei den Verwandten haben. Das ist auch nachprüfbar. Ich gehe davon aus, dass Abschiebungen, die im Winter durchgeführt werden, keine unnötigen Härten für die Betroffenen mit sich bringen. Sollten allerdings Hinweise auftauchen, dass es zu außergewöhnlichen Härten durch Wintereinflüsse gekommen ist und diese belegbar sind, wird man darauf reagieren. Wir sind nämlich für humane Lösungen. Dann sind Maßnahmen zu ergreifen, die inhumane Abschiebungen verhindern.
Meine Damen und Herren, halten wir fest: Die bundesgesetzlich geltenden Regeln werden von den Behörden in Niedersachsen umgesetzt. Die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise, die häufig verweigert wird, ist auch eine Option. Die Vorgaben für die Abschiebungen sind so, wie sie jetzt bestehen, nachvollziehbar und gerecht.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz ist immer nett und freundlich. Sie war viele Jahre nicht hier in diesem Plenum, hat jetzt aber wahrscheinlich ihr wahres Gesicht gezeigt, nämlich ein verzerrtes Gesicht.
Immer wenn es um den Bund der Vertriebenen geht, sind die Grünen die Ersten, die sich zu Wort melden.
Wir alle wissen, was der Herr Trittin nach 1990 als Europaminister gemacht hat. Er hat sämtliche Dinge in diesem Bereich gestrichen.
Wir mussten 2003, als wir die Regierungsgeschäfte übernommen haben, erst einmal Grund in diese Dinge hineinbringen und dafür sorgen, dass die Vertriebenen zu ihrem Recht kommen.
- Wen sollen wir rausschmeißen, Herr - - - Wie heißen Sie?
- Gut. Mit rausschmeißen kennen Sie sich ja aus.
Aber um auf das Thema zurückzukommen: Sie haben hier behauptet, dass die 30 000 Euro in irgendeiner Form angewandt werden, die dafür sorgt, dass der Bund der Vertriebenen in irgendeiner Art und Weise in die rechte Ecke gedrängt wird, in der Sie sie sehen wollen.
Ich erinnere daran: Nach dem Krieg hatten wir eine Zuwanderung von 25 bis 30 % zu verzeichnen. Weit über 1 Million Vertriebene sind hier nach Niedersachsen gekommen und sind integriert worden.
Damit die Arbeit des Bundes der Vertriebenen fortgesetzt werden kann, geben wir in den Jahren 2012 und 2013 Haushaltsmittel von je 30 000 Euro für Projekte aus. Das haben wir mit diesem Haushalt verfolgt und auch entsprechend eingebracht.
Herr Minister, am 9. November 2009 wurden bei Weddel 96-Fans überfallen. Konnten die Täter
damals ermittelt werden, und wurden sie abgeurteilt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE beschäftigt sich mit der Situation von Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Sie geben die Zahl mit 75 000 an. Auf Bundesebene spricht die Linke in ihrem Antrag aber von 50 000 Menschen. Welche Zahl stimmt nun nach Ihren Recherchen? Ist das ein Abschreibfehler oder eine gewollte fal
sche Darstellung? - Vielleicht sollten Sie einmal erläutern, woher Sie Ihre Zahlen haben und auf welchen Berechnungen sie basieren.
- Herr Tanke, wollen Sie die Rede halten? Sie sprechen ohne Mikrofon fast so laut wie ich.
Eine große Übereinstimmung ist auch bei den Anträgen der Linken und der Grünen festzustellen. Beide fordern gleiche Fristen für ein dauerhaftes Bleiberecht: fünf Jahre für Alleinstehende und drei Jahre für Familien. Die SPD argumentiert bisher ähnlich, nur in den Aufenthaltszeiten von acht Jahren für Alleinstehende und von fünf Jahren für Familien unterscheidet sie sich von Linken und Grünen.
Es sei auch noch der Hinweis erlaubt, dass Grüne und Linke mit ihren Anträgen eine Initiative von PRO ASYL unterstützen.
Meine Damen und Herren, es ist erforderlich, auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen einzugehen. Danach soll verhindert werden, dass wir eine ungeregelte Zuwanderung in die Sozialsysteme zulassen. Wir haben eine Altfallregelung, die an bestimmte Regelungen gebunden ist. Wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden, konnten Aufenthaltserlaubnisse gewährt werden.
Nun aber zu fordern, einen Aufenthalt nur bei Vorliegen von Verweilzeiten zu gestatten, widerspricht einer geregelten Bleiberechtsregelung. Wir haben immer gefordert - und dies ist der richtige Weg -, illegal eingereiste Personen, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden, möglichst zeitnah abzuschieben.
Damit kommen wir unseren internationalen Verpflichtungen nach. Flüchtlinge stehen unter einem besonderen Schutz. Bei der Zuwanderung gelten jedoch andere Kriterien. Hier haben wir die Möglichkeit, steuernd einzugreifen. Das Aufenthaltsrecht ist eingeschränkt. Nur bei Vorliegen von Gefährdungen kann eine Ausreise aufgeschoben werden. Jeder Staat muss das Recht haben, über die Zuwanderung selbst zu entscheiden.
Meine Damen und Herren, ausgerechnet die Personengruppen zu bevorteilen, die sich hartnäckig gegen die Ausreise wehren, widerspricht jeder
Logik. Übertragen Sie einmal solche von den Linken aufgestellte Normen auf andere Rechtsvorschriften! Dann müssten wir alle Verstöße gegen Regeln in irgendeiner Form belohnen. Das ist doch absurd, abwegig und geradezu grotesk. Ich halte das auch für unmenschlich.
Für Jugendliche haben wir spezielle Regeln geschaffen. Sie sollen nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Eltern Rechtsverstöße begangen haben. Allerdings muss der Integrationswille erkennbar und nachweisbar sein. Der Entschließungsantrag widerspricht allen bisher festgestellten Regeln. Eine Steuerung und eine Begrenzung wären nicht mehr möglich. Die CDUFraktion wird diesen Antrag ablehnen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu dem sagen, was Frau Flau
ger hier formuliert hat. Ich wehre mich dagegen, dass hier immer wieder versucht wird, uns durch Zitieren von Kirchenvertretern oder anderen Zeugen in eine Ecke zu drängen, in die wir nicht gehören und in der wir auch nicht stehen.
Was Sie hier machen, ist nicht in Ordnung.
Ich habe in meinem Beitrag eindeutig die geltenden Rechtsvorschriften angesprochen. Der Innenminister hat das weiter ausgeführt und vielleicht sogar verständlicher rübergebracht. Es wäre zutiefst unmenschlich und ungerecht, wenn wir die Regeln, die wir uns gegeben haben, ständig unterlaufen würden. Darunter würden nämlich die Leute leiden, die sich an die Regeln halten und nach einer gewissen Zeit in ihre Heimatländer zurückgehen. Das geht nicht. Das können wir nicht zulassen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Erstgeburtsrecht für diesen Antrag kann sicherlich die Linke in Sachsen-Anhalt für sich beanspruchen. Frau Zimmermann hat schon darauf hingewiesen. Das war im September 2009. Man hielt jetzt wohl die Zeit für gekommen, diesen Antrag auch hier in Niedersachsen vorzulegen.
Wir müssen zunächst einmal sehen, was in diesem Antrag steht und was aus diesem Antrag wohl werden könnte. Zum Entschließungstext: Schon der erste Satz fängt mit einer Unterstellung an. Man erweckt den Eindruck, dass es ständig ein Fehlverhalten der Polizei insbesondere bei Demonstrationen gibt. Ich meine, das kann man wirklich nicht nachvollziehen.
Die Mehrheit in diesem Haus weiß, wie schwer es die Polizei gerade bei Einsätzen hat, bei denen man nicht von einem friedlichen Verlauf ausgehen kann. Halten wir fest: Es gibt keine Fakten, die für besondere Beschwerdesituationen bei Einsätzen sprechen. Mir jedenfalls ist darüber nichts bekannt. Es wurde hier auf relativ viele Anzeigen wegen Körperverletzung Bezug genommen. Das ist aber meistens die Reaktion darauf. Wenn Polizei körperliche Gewalt anwenden musste, dann werden seitens der Anwälte entsprechende Anzeigen geschrieben, die ihre Mandanten in solchen Angelegenheiten vertreten müssen.
Meine Damen und Herren, Satz 2 selbst ist dann aber, gelinde gesagt, ein Ausdruck von Infamität, aber auch von Unwissen. Die Polizei in den 16 Ländern und die Bundespolizei befinden sich durch ihre gute Ausbildung und durch ihre demokratische Gesinnung immer auf dem Boden unserer Verfassung. Sie sind geradezu ein Garant dafür. Jetzt davon zu sprechen, dass sie Ermittlungsmethoden anwendet, welche nicht durch das Gesetz gedeckt sind, ist ein Ausrutscher, der eigentlich verlangt, sich bei den Polizeien sofort zu entschuldigen.
Meine Damen und Herren, spätestens an dieser Stelle des Textes hat man kaum noch Lust, sich weiter mit den Inhalten und Unterstellungen des Antrags zu beschäftigen, weil alles wirklich keinen echten Sinn ergibt. Vielleicht ist es aber auch so - das nehme ich zur Entlastung der Verfasser noch an -, dass die Fraktion DIE LINKE die Polizei nur aus den Fernsehkrimis kennt. Dort werden mit Sicherheit viele Ermittlungsszenen gezeigt, die nicht durch ein Gesetz gedeckt sind. Die Fernsehpolizei ist aber nicht die Polizei, mit der wir es zu tun haben und über die wir hier reden.
Ihre Einlassungen sollten eine Beschwerdestelle begründen. Meine Damen und Herren, die Bürger haben in unserem Rechtsstaat viele Möglichkeiten, sich zu beschweren. Jedermann kann zur nächsten Polizeidienststelle, zur Justiz oder, wenn es sein muss, auch zu einem Anwalt gehen, um sich Gehör zu verschaffen. Bei der Polizei sind solche Fälle neben den Bürgerrechten eindeutig und präzise durch Verfügungen der Behörden geregelt. Mir hat einmal ein Richter gesagt - ich selbst war im Ermittlungsbereich tätig -: Wenn sich jemand beschwert, alles aufschreiben, sei es im Ansatz auch noch so unsinnig und wenig glaubwürdig. Wir haben genügend Instanzen, die sich dann wertfrei
damit zu beschäftigen haben. - So wird es auch allgemein gemacht.
Meine Damen und Herren, noch ein Hinweis auf den Text, der uns allen vorliegt: Man will eine Beschwerdestelle für die Polizei selbst für interne Angelegenheiten, dann aber dieselbe Stelle für alle Bürger, die etwas vorzubringen haben. Allein diese Vermischung zeigt auf, wie wenig durchdacht dieser Antrag ist.
Dann auch noch Ermittlungskompetenzen zuzuweisen, zeugt von purer Naivität und Unkenntnis. Liebe Partei DIE LINKE: Beschäftigen Sie sich einmal mit Gewaltenteilung, Aufgabenzuweisung und Zuständigkeiten! So, wie Sie es wollen, geht es nun gar nicht.
Meine Aufgabe muss es nicht sein, dieses unfassbar naive und wenig durchdachte Papier weiter zu zerpflücken. Das ist eigentlich die Sache nicht wert. Ich möchte Ihnen aber noch eine kleine Empfehlung geben, damit Sie vielleicht doch noch ein wenig mitnehmen: Schauen Sie einmal ins Grundgesetz! Dort finden Sie etwas zu Petitionen. Oder schauen Sie auch einmal - da Sie ja von einem ständigen Misstrauen gegenüber der Polizei ausgehen - auch einmal in das Niedersächsische Disziplinargesetz oder in das Strafgesetzbuch in Verbindung mit der Strafprozessordnung. Auch das ist eine geeignete Lektüre. Ferner gibt es das Niedersächsische Beamtengesetz, das alles regelt, was in der Beamtenschaft denkbar wäre.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Die Möglichkeiten der Beschwerden sind bei uns in Niedersachsen für die Polizei und für den Bürger umfassend geregelt. Die Linke hat mit diesem Antrag ihr tiefes Misstrauen gegenüber der Polizei bewiesen. Übrigens: In der Beliebtheitsskala von Berufsgruppen steht die Polizei ganz oben. Ich habe den Eindruck, man verwechselt hier einiges. Da gibt es bei der Linken Denkstrukturen, die meinen, bei uns wäre die Polizei im Denken und Handeln so orientiert wie die frühere Polizei in dem Teil unseres Landes, in dem bis 1989 eine Einheitspartei ohne demokratische Strukturen das Sagen hatte.
Dort gab es nämlich eine Diktatur.
Wir befinden uns im Jahr 2011 in Niedersachsen in der Bundesrepublik mit einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung!
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Zimmermann hat nochmals zu ihrem Antrag gesprochen und versucht, einige Dinge richtigzustellen. Ich denke, das ist ihr nicht gelungen. Wir wissen durchaus, was wir wollen. Wir wollen nicht eine solche Beschwerdestelle. Ich habe in meinen Ausführungen klar und deutlich gesagt, dass wir so etwas nicht benötigen, dass wir genügend Möglichkeiten und auch Instanzen haben, die sich um diese Themen kümmern können, bisher immer gekümmert haben und auch kümmern werden. Deshalb hat uns auch Ihre Kurzintervention nicht weitergebracht. Sie hätten sie sich sparen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst bei dem Kollegen Bachmann, der auf den Diskussionsstand im Innenausschuss hingewiesen hat. Auch ich denke, eine Shoppingmall ist kein rechtsfreier Raum, in dem die Polizei nichts zu suchen hat.
Das lässt sich auch durch die Rechtsprechung und eine entsprechende Auslegung des Sicherheitsgesetzes begründen.
Die Shoppingmalls haben mittlerweile den Charakter einer Fußgängerzone, eigentlich nur getrennt durch Eingangstüren. Ich meine, aus dem Grund ist die Rechtsauffassung, wie sie hier dargelegt worden ist, in Ordnung. Es geht hier um Prävention. Es geht darum, dass Polizeistreifen sichtbar sind. Dann, meine ich, ist auch ein gutes Ergebnis in der Prävention zu erreichen. Deshalb stimmen und plädieren wir für Sach- und Rechtslage.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet 55 Fragen rund um den Transport von Castorbehältern mit hoch radioaktivem Müll in das Zwischenlager in Gorleben. Insbesondere wurden die polizeilichen Maßnahmen hinterfragt. Aber auch zu den Kosten und zu Alternativstandorten wurde die Landesregierung um Auskunft gebeten.
Dieser bekanntlich teuerste Polizeieinsatz in der Geschichte der Castortransporte fand im November 2010 statt. Er hat das Land Niedersachsen ca. 33,5 Millionen Euro gekostet. Der Innenminister ist auf den Betrag soeben eingegangen. Wenn ich mir überlege, wie viele Polizeibeamte allein mit diesem Geld befördert werden könnten - nicht auszudenken, welche Möglichkeiten wir hätten.
Die Große Anfrage datiert vom 2. Februar 2011. Die abschließende Beantwortung wurde am 13. Mai 2011 veröffentlicht. Meine Damen und Herren, in diesen drei Monaten hat sich in Bezug auf Kernenergie, atomaren Restmüll und Laufzeiten viel ereignet. Der schreckliche atomare Unfall in Japan hat uns allen gezeigt, dass das Restrisiko nicht beherrschbar ist. Deshalb hat bei vielen Politikern ein Umdenkungsprozess stattgefunden, der noch längst nicht abgeschlossen ist, weil die Antworten dazu nicht einfach sind.
Das Undenkbare ist in Fukushima eingetreten. Das schreckliche Ereignis hat aber unbestritten auch Einfluss auf die Meinungsbildungen und die jüngsten Wahlentscheidungen genommen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, in Ihrer Großen Anfrage hinterfragen Sie umfangreich den Polizeieinsatz, aber Sie sprechen auch die politische Verantwortung an, z. B. bei Probeerkundungen für ein Endlager für hoch radioaktiven Müll in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Möglicherweise wird es dann zu Demonstrationen und Protesten in Baden-Württemberg kommen, so wie sie über viele Jahre hinweg in Niedersachsen stattgefunden haben, wenn Sie sich mit Ihrem neuen Ministerpräsidenten dort dafür entscheiden, die Suche nach einem Endlager freizugeben.
Dann werden sich ein grüner Ministerpräsident und ein Innenminister einer grün-roten Landesregierung mit einer Großen Anfrage zu einem Polizeieinsatz auseinandersetzen müssen. Diesen Tag werden wir erwarten. Mal schauen, wie es dann aussieht!
Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich für unsere Fraktion das im Grundgesetz verankerte Recht herausstellen. Jeder hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.
Dieses Demonstrationsrecht ist in einer funktionierenden Demokratie ohne Alternative und wird von uns niemals infrage gestellt.
Nur mit Hilfe der Polizei verlief der überwiegende Teil der Proteste friedlich.
- Vielleicht kommen jetzt die Zwischenrufe von der Seite, die Erfahrung mit unfriedlichen Demonstrationen hat.
Nur mit Hilfe der Polizei verlief der überwiegende Teil der Proteste friedlich, aber - das erfahren wir alle aus den Antworten der Landesregierung - es waren erneut gewaltsame Stör- und Blockadeaktionen bis hin zu schwersten Straftaten durch größere Personengruppen festzustellen.
Meine Damen und Herren, deshalb sage ich für meine Fraktion ganz deutlich: Wenn nach den Castordemonstrationen in der Summe 285 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden müssen - vom Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bis hin zum Mordversuch -, dann ist das nicht hinnehmbar.
Polizeibeamtinnen und -beamte wurden während des Castoreinsatzes 2010 in diversen Fällen gezielt u. a. mit Steinen und Pyrotechnik beworfen sowie mit Stöcken, Stangen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen geschlagen. Insgesamt wur
den dabei 131 Polizisten im Rahmen ihrer Dienstausübung verletzt.
Diese Art der Auseinandersetzung wird von uns niemals gebilligt und auf das Schärfste verurteilt.
Meine Damen und Herren, das Handeln der Polizei richtet sich ausschließlich nach Recht und Gesetz. Das gilt in allen Bundesländern und auch für die Bundespolizei. So war es auch beim Castoreinsatz 2010.
Die hierbei in vielen Einsatzsituationen kollidierenden Rechtsansprüche sowohl auf Durchführung des genehmigten Castortransports als auch auf Schutz dagegen gerichteter Demonstrationen hat die Polizei gewährleistet und die erforderlichen Maßnahmen jeweils nach Maßgabe der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenlage angepasst sowie rechtmäßig und verhältnismäßig getroffen.
Gegebenenfalls zu beanstandendes Fehlverhalten Einzelner ändert an dieser Grundaussage ebenso wenig, wie strafbares Verhalten Einzelner dazu führt, den Protest gegen den Castortransport insgesamt als unfriedlich einzustufen.
Deshalb gebührt an dieser Stelle allen Einsatzkräften, d. h. fast 12 000 Polizisten aus den Bundesländern und mehr als 8 000 Bundespolizisten, unser besonderer Dank.
Meine Damen und Herren, auch wenn mit der vorliegenden Anfrage teilweise Sachverhalte bzw. Ereignisabläufe im Zusammenhang mit polizeilichen Einsatzmaßnahmen behauptet werden, die noch Gegenstand von Ermittlungsverfahren sind, gebührt dem Innenministerium und der Polizeidirektion Lüneburg schon jetzt unser Dank.
Alle 55 Fragen dieser Großen Anfrage wurden umfassend in der gebotenen Sachlichkeit beantwortet. Unabhängig davon hat die Polizeidirektion über die übliche Einsatznachbereitung hinaus eine Arbeitsgruppe beauftragt, die im Einsatz aufgetretenen Probleme hinsichtlich der Einsatzzeiten sowie der Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten der Einsatzkräfte zu analysieren. Hierbei geht es der Polizeidirektion Lüneburg um Verbesserungsmög
lichkeiten für die Zukunft. Ich meine, das ist ein sehr guter Ansatz und spricht für unsere Polizei.
Danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es nett, dass Herr Briese hier nach vorn geht und sich zunächst darauf bezieht, dass 99 % der Demonstranten friedlich sind.
Herr Briese, dann versuchen Sie doch in Zukunft einmal, sich im Vorfeld mit den Demonstranten zu unterhalten! Versuchen sie einmal, die Unfriedlichen zu identifizieren! Führen Sie mit denen Gespräche und sorgen Sie dafür, dass 100 % friedlich sind!
Dann brauchen wir Polizeibeamte nur noch zur Verkehrsregelung, vielleicht 500. Dann läuft alles friedlich ab, und dann sind wir alle zufrieden. Dann können wir wahrscheinlich 30 Millionen Euro für einen solchen Einsatz sparen.
Die Polizei bemüht sich sehr, diese Dinge im Vorfeld so zu besprechen und mit den Demonstranten so Kontakt aufzunehmen, dass es möglichst friedlich wird. Aber es gibt genügend, die unfriedlich sind. Deshalb kommt es eben zu diesen teuren Einsätzen.
Wenn man die Geschichte der Demonstrationen in Gorleben erlebt und sie nachvollziehen kann, dann kann man daraus bestimmte Rückschlüsse ziehen.
Dann finde ich es doch etwas seltsam, dass Sie sich hier in dieser Form äußern.
Ihr großer Hoffnungsträger scheint ja der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Herr Kretschmann, zu sein. Warten wir erst einmal ab, was der gute Mann dort leistet! Ich kenne ihn persönlich von Veranstaltungen, habe ihn selbst kennengelernt und schätze ihn privat. Aber jetzt müssen wir einmal abwarten, wie er das bei sich hinbekommt. Vielleicht ist er derjenige, der in Zukunft dafür sorgen kann, dass auch bei uns zu 100 % friedlich demonstriert wird.
Danke schön.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie steht Niedersachsen bei der Einstellung von
Nachwuchskräften in den gehobenen Dienst im Vergleich zu anderen Bundesländern da?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz wurde im Jahr 1978 geschaffen. Es bezog sich auf unsere niedersächsische Tradition und die Erfahrungen anderer Bundesländer. Die letzten Veränderungen des Gesetzes wurden im Jahr 2004 durchgeführt.
Das, was in der nun von der Landesregierung vorgelegten Neufassung enthalten ist, hat sich vom Grundsatz her bewährt. Es bleibt beim zweistufigen Aufbau. Das MWK ist die oberste Denkmalschutzbehörde mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege als Fachaufsicht. Die untere Denkmalschutzbehörde ist weiterhin bei den Kommunen angesiedelt.
Verschiedene Entwicklungen - dazu zählen Veränderungen und neue Erkenntnisse bei der Archäologie, Erfahrungen mit den Weltkulturerbestätten und energetische Maßnahmen auch bei Denkmälern - machen eine Überarbeitung erforderlich.
Neu ist, dass die Eigentümer vor der Eintragung in das Denkmalverzeichnis angehört und über Veränderungen sofort informiert werden. Ihnen wird nunmehr eine Klagemöglichkeit eingeräumt. Wir erhoffen uns davon eine höhere Akzeptanz bei den Betroffenen für den Denkmalschutz.
Ich meine, dies ist ein bürgerfreundlicher Teil des Gesetzes. Bislang konnte man sich kaum dagegen wehren, in die Denkmalliste eingetragen zu werden. Das war teilweise ein enteignungsgleicher Eingriff. Das ist jetzt nicht mehr möglich.
Wir haben in Niedersachsen eine Anzahl von Weltkulturerbestätten: Der Hildesheimer Dom mit Sankt Michaelis, die Altstadt Goslar zusammen mit dem Rammelsberg und dem Oberharzer Wasserregal und hoffentlich ab diesem Sommer die Faguswerke in Alfeld. Um Vorgänge wie in Dresden auszuschließen, müssen diese Stätten bei Planungen und Maßnahmen mit berücksichtigt werden. In Zukunft können wir auch Denkmale der Erdgeschichte deklarieren. Damit können u. a. die Tropfsteinhöhlen im Harz besser geschützt werden.
Aus Erfahrung muss man lernen. Dazu zählt nun die Möglichkeit, dass bewegliche Kulturgüter bereits unter Schutz gestellt sind, wenn eine Eintragung in das Verzeichnis zu erwarten ist. Bei diesen Formulierungen haben sicherlich besondere Erfahrungen im Land Niedersachsen bei bekannten Versteigerungen Pate gestanden. Das Land befindet sich jetzt nicht mehr im Zugzwang. Kurzfristige und somit teure Rettungskäufe können hierdurch verhindert werden.
Klarer und deutlicher wird geregelt, dass nach dem Verursacherprinzip Investoren und Privatleute die Kosten im Falle einer Zerstörung zu tragen haben. Dazu zählen erforderliche Dokumentationen und Untersuchungen. Das Zumutbarkeitsprinzip bleibt hierbei allerdings erhalten. Bei diesen Regelungen ist es jetzt möglich, gerade beim Fernstraßenbau die Kosten vom Land auf den Bund abzuwälzen. Diese Möglichkeit ruft bei uns sicherlich besonders große Freunde hervor. Damit einhergehend sind aber auch Land und Bund allein nicht mehr privilegiert.
Der Denkmalschutz gerät immer stärker an seine Grenzen, wenn er sich zu rigide verhält. Denkmale können nur erhalten werden - hier sind hauptsächlich Gebäude gemeint -, wenn sie von den Menschen genutzt werden. Dazu gehören energetische Verbesserungen, behindertengerechte Lösungen und der Einsatz erneuerbarer Energien. Hierbei wird es immer wieder eines Abwägungsprozesses bedürfen, um festzustellen, ob die Anforderungen der energetischen Sanierung von Gebäuden höherwertiger sind als die Anforderungen des Denkmalschutzes.
Das illegale Raubgräbertum muss besser bekämpft werden. Bislang stand Findern, egal wie sie zu dem Fund kamen, 50 % des Fundguts zu. Dies ist künftig nicht mehr der Fall. Da ist es eine bessere Lösung, dem ehrlichen Finder einen Finderlohn nach entsprechender Würdigung zu überlassen.
Klar und deutlich wird in dem Gesetz festgelegt, dass nur Flächen mit Kulturdenkmalen von herausragender Bedeutung - dazu zählt z. B. die Pfalz Werla an der Oker im Harzvorland - unter Schutz gestellt werden können. Die bisherige Privilegierung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entfällt hierbei.
Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf eingebracht. Die CDU-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben. Die Beratung wird im Wissenschaftsausschuss federführend fortgesetzt. Wir regen an, dass im Ausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt wird.
Wir haben einen Entwurf, der auf einem bewährten Gesetz aufbaut, und die Erfahrungen der letzten Jahre als erforderliche Veränderungen aufgenommen hat.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir, wenn die Grünen schon einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, gewünscht, dass sie mehr zu ihrem eigenen Gesetzentwurf gesprochen
und nicht einen Großteil der Redezeit auf das Landtagsgebäude verwandt hätten. Aber da die Grünen gut auszurechnen sind, wusste man: Es geht mit Polemik los und endet mit Polemik.
Wir hatten uns, als Sie im Jahre 2009 Ihr Gesetzeswerk vorgelegt haben, eigentlich darauf geeinigt, dass auch ein Regierungsentwurf vorgelegt werden wird und dass wir gemeinsam eine Anhörung dazu durchführen und das diskutieren werden.
Da auch ausrechenbar war, dass Sie speziell das Staatliche Baumanagement angreifen würden, das nachweislich eine gute Denkmalschutzarbeit leistet, habe ich mir eine Liste von Bauvorhaben geben lassen, aus der hervorgeht, wo man wirklich Hervorragendes geleistet hat. Ich will nicht alles vorlesen, sondern nur eine Baumaßnahme herausgreifen, die ich selbst miterlebt habe. Das ist das Stiftsgebäude in der Stiftsfreiheit in Bad Gandersheim. Das hat das Baumanagement selbst durchgeführt. Es hat dort sämtliche Auflagen des Denkmalschutzes eingehalten. Ich habe in dem Gebäude selbst Dienst gemacht und weiß, dass es auch vernünftig durchgeführt worden ist. In der Liste sind sechs, sieben oder acht Beispiele aufgeführt, die die gute Denkmalschutzarbeit hinreichend belegen können.
Es wäre gut gewesen, wenn Sie, nachdem die Frau Ministerin darauf eingegangen war, in welcher Form Sie dieses Gesetz zusammengeschrieben haben, das einmal erläutern würden, damit Sie Ihr Gesetz entsprechend vorbringen und dafür werben. Das ist auch nicht geschehen.