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- Das ist die Meinungsbildung in Berlin. - Ich wollte nur deutlich machen, dass man da schon Prioritäten setzen muss. In diesem Zusammenhang ist es auch ungerechtfertigt, lange hier lebende Familien, die zum Teil zur Abschiebung anstehen, aber die Integrationsvoraussetzungen erfüllen und zum Teil hoch qualifizierte Ausbildungen haben, dann lieber in diesen Arbeitsmarkt zu integrieren - - -

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Ihnen, meine Damen und Herren, geht es nicht um Gebote der Humanität oder gar tieferer Gerechtigkeit, denn dann müssten Sie sich dafür einsetzen, dass Asyl- und Sozialbetrug durch Ausländer erkannt, verhindert und geahndet wird und dass solche Betrügereien wie auch Gewalttaten stets zur Abschiebung führen. Stattdessen geht es bei Ihrem Bleiberechtserlass vielmehr um Ihre politische Agenda. Die hat sich seit 2014 nicht geändert. Das steht nämlich schon in Ihrem Koalitionsvertrag von 2014 drin.

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Wir bekamen damals im Ausschuss und im Plenum, als wir darüber berichtet und uns ausgetauscht haben, die Auskunft, wie viele Verfahren wegen einer Abschiebung eines Opfers oder eines Zeugen rassistischer Gewalt in Thüringen nicht abgeschlossen werden konnten. Uns wurde zunächst gesagt, man könne es nicht erheben, und nach einigen Nachfragen hat man dann gesagt, es ist kein einziger Fall bekannt, der aufgrund so einer Regelung in irgendeiner Form umgesetzt wurde. Deswegen sei so eine Regelung auch dadurch nicht wirklich zu begründen.

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Nicht nur hat jedes Opfer ein Recht darauf, seine Belange im Strafverfahren effektiv zu vertreten und dabei zu sein – „dabei zu sein“ im ganz wörtlichen Sinne – und es zu erleben, wenn die Entscheidung des Gerichts ergeht. Es wäre darüber hinaus eine Niederlage des Rechtsstaats, wenn Täter das Gericht mit einem Freispruch verlassen könnten, weil der Tatnachweis nach einer Abschiebung des Opfers nicht mehr gelingen kann.

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Aber jetzt kommt der ganz große Unterschied zu der Bundesrechtsregelung, Herr Herrgott, und deswegen war es notwendig, das auszuweiten: Die Rechtslage ist nämlich genau nicht so, wie Sie sie darstellen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen, wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines – und jetzt sage ich es ganz laut und deutlich – Verbrechens

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Ein bereits feststehender Abschiebetermin oder verhängte Abschiebehaft darf die Befassung der Kommission mit der Eingabe nicht ausschließen. - Wer sich mit Asylverfahren auskennt, weiß, dass es sich dabei um einen mehrjährigen Prozess mit Gerichtsverfahren usw. handelt. Bis es zur Ausweisung und dann zur Abschiebung kommt, vergehen Jahre. In dieser Zeit hat man nun wirklich die Möglichkeit, sich an die Härtefallkommission zu wenden. Würden wir diese Forderung erfüllen - andere Länder haben das übrigens auch nicht getan -, würde dies nur ausgenutzt: Dann würde zu diesem Zeitpunkt ein Härtefall beantragt, und es würden wieder Kosten entstehen und ein neues Verfahren eingeleitet werden. Das wäre nicht sinnvoll und auch nicht umsetzbar.

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Mit dem Bleiberechtserlass ist zwar ein kleiner, aber durchaus wichtiger Bestandteil einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik, so wie wir sie in Thüringen verfolgen, umgesetzt worden. Schließlich wird Opfern von rassistischer und rechter Gewalt ein Bleiberecht durch eine Duldung ermöglicht. Und der Erlass sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung. So ist zukünftig klar definiert – und das war es eben bisher nicht –, bei welchen Straftaten und welchen jeweiligen Folgen der Erlass angewendet wird, dass die Opferberatungsstellen einbezogen werden und wie lange die Duldungen zu erteilen sind. Entscheidend ist für uns jedoch, den Betroffenen zu verdeutlichen, dass sie in ihrer besonderen Situation nicht alleingelassen werden und insbesondere die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens durch eine stabile Aufenthaltssituation für sie abgesichert wird. Deshalb steht für uns der Schutz vor einer möglichen Abschiebung an erster Stelle.

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Wer wie im Kalifat leben will, dem sollte unser Land noch einmal behilflich sein, nämlich durch Abschiebung in den Nahen Osten.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN steht: "Not-Notunterbringungen", "Not-Notlösungen". Dann könnte man fast sagen, doppelt verneint ist super bejaht. So weit will ich nicht gehen. Aber man kann mit Worten - "NotNot" statt "Not", "Lagerhaltung" statt "Gemeinschaftsunterkunft", "Abschiebung" statt "Rückführung" - viel

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Deswegen sage ich ganz deutlich: Das ist ein reiner Entlastungsantrag, ein Ablenkungsmanöver zum Schutz des Innenministers. Dieser hat sich mit der angekündigten Abschiebung des Islamisten zu weit aus dem Fenster gelehnt, um den Stammtischen recht zu gegeben. Jetzt merkt die CSU auf einmal, dass er

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Wir werden auch dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, obwohl es da einige Punkte gibt, die man durchaus hinterfragen kann und muss. Zum einen, Herr Kollege Gantzer, kann man trefflich darüber streiten, ob die Abschiebung tatsächlich gegen die Resolution Nummer 2178 der Vereinten Nationen verstößt. Wir werden dazu auch einen Bericht hören und im Ausschuss diskutieren. Es ist jetzt innerhalb von drei Minuten Redezeit im Plenum sicherlich nicht möglich, vertieft auf diese Frage einzugehen.

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In der Nacht zum Mittwoch, dem 9. Mai 2018, versuchte die Ausländerbehörde des Ilm-Kreises, unterstützt durch Polizeikräfte, gegen 1.00 Uhr morgens, eine Asylsuchende aus Nigeria abzuschieben, die stationär in einem Krankenhaus in Arnstadt untergebracht war. Nach Informationen des Flüchtlingsnetzwerks Ilmenau verhinderte das Klinikpersonal die Abschiebung. Laut des Medienportals Thüringen24 bestätigte die Klinik den Vorgang inzwischen.

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Antwort auf Frage 1: Mit Erlass des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 25. Februar 2016 wurden den Ausländerbehörden Hinweise für den Vollzug von Abschiebungen an die Hand gegeben. Dieser Erlass gilt natürlich für alle Ausländerbehörden. Ich gehe davon aus, dass die Frage darauf abzielt, ob im geschilderten Fall die im Erlass vorgegebene Regelung, wonach von einer Abschiebung zwischen 21.00 Uhr und 5.30 Uhr des Folgetags abgesehen werden soll, zum Tragen kommt. Hierzu ist zu sagen, die im Erlass vorgenommene zeitliche Beschränkung gilt für Familien oder alleinerziehende Elternteile mit minderjährigen Kindern. Die Betroffene ist nach eigenen Angaben Mutter von vier Kindern. Diese Kinder leben bei der Familie des Kindsvaters im Herkunftsland. Da die Betroffene sich also allein in Deutschland aufhält, findet diese Regelung des Erlasses im vorliegenden Fall keine Anwendung.

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Zweitens: Abschiebung funktioniert leider eben häufig nicht. Das hat aber viele Gründe, rechtsstaatliche Gründe. Asylan träge sollten meiner Meinung nach besser bereits außerhalb der Schengen-Grenzen geprüft werden. Das könnte in Migra tionszentren oder in Transitzentren – etwa in der Türkei oder auch in ausgewählten nordafrikanischen Staaten – geschehen. Sie müssten dann von der EU finanziert und von ihr oder dem UNHCR betrieben werden. Auch das waren Vorschläge, die wir in Brüssel diskutiert haben, als wir vor Kurzem dort wa ren.

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und zwar deswegen, weil wir in Deutschland natürlich eine Aufgabenteilung haben: Der Bund ist für die Außenpolitik zu ständig, aber wir, die Länder, sind für die Verwaltung zustän dig, wir sind für die Rückführung zuständig, wir sind für die Abschiebung zuständig, wir sind für das Taschengeld zustän dig, wir sind für die Gesundheitskarte zuständig.

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Die Grundsätze dieses Clearingverfahrens sind gegenseitige Information, Kommunikation, eine gegenseitige Vertrauensbasis und ein Verständnis, dass einerseits die Kirchen das Kirchenasyl nur als Ultima Ratio betrachten und die zuständigen Behörden umgehend informieren, wenn sie Geflüchtete in ihre Obhut nehmen, und andererseits die Behörden die entsprechenden Fälle noch einmal sorgsam prüfen und eine drohende Abschiebung für diese Zeit – nur für diese Zeit – aussetzen.

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Wir bezweifeln gar nicht die hehren Motive der Mitbürger, die abgelehnte Asylbewerber vor der Abschiebung bewahren wollen. Sie haben Mitleid, sie wollen barmherzig sein. Das ist der Maßstab ihres Handelns.

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Frau Abgeordnete Lerch, ich gebe Ihnen völlig recht, das ist natürlich ein Spannungsfeld, in dem sich alle Beteiligten bewegen. In Rheinland-Pfalz gibt es seit 1997 ein eingeführtes Clearingverfahren, das sich sehr gut bewährt hat und bei dem die betroffene Kirchengemeinde mit der zuständigen Ausländerbehörde eine einvernehmliche Lösung anstrebt. Dies hat in der Regel die erneute eingehende Prüfung des Falls zur Folge. Während der Prüfung wird vom Vollzug der Abschiebung abgesehen.

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Die Schwangerschaft war der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekannt. Diesen Umstand hat auch das Gericht im Rahmen der Klage gegen die Anordnung der Abschiebung geprüft und hat ein Abschiebungshindernis verneint. Der konkrete Umstand, warum sie dann noch ins Krankenhaus gegangen ist, war den Behörden bei Einleitung der Maßnahme nicht bekannt. Denn die Betroffene ist erst circa zwei bis drei Stunden vor dem Eintreffen der Behördenvertreter in der Gemeinschaftsunterkunft auf eigenen Wunsch wegen Rückenschmerzen ins Krankenhaus gegangen. Sobald die Behördenvertreter im Krankenhaus von den Beschwerden der Betroffenen erfahren haben und die Betroffene gesagt hat, sie fühlt sich zu schwach, um auszureisen, wurde die Maßnahme sofort abgebrochen.

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Kommen wir jetzt zu den Flüchtlingen, die keine Bleibeper spektive haben, namentlich denen aus den sicheren Herkunfts ländern. Sie werden seit einigen Monaten erst gar nicht mehr in die Kreise verteilt. Das hatten wir ohnehin mit den kom munalen Landesverbänden so abgemacht, bevor dazu auch die bundesgesetzliche Änderung erfolgte. Die Menschen blei ben bis zum Ende des Verfahrens in der LEA. Für Asylsuchen de aus den sogenannten Maghreb-Staaten, die ebenfalls kaum Bleibeaussichten haben, haben wir mit dem BAMF beschleu nigte Verfahren vereinbart. Auch sie sollen nach negativem Bescheid bis zur Ausreise oder Abschiebung in den Erstauf nahmeeinrichtungen bleiben. Außerdem sollen alle Asylsu chenden, die nicht sofort in die Kreise verteilt werden kön nen, in den LEAs künftig kein Bargeld mehr bekommen. Da rüber haben wir hier auch schon gesprochen.

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Auch die Ausweisung von Gefährdern ist ein Trauerspiel. Es gab bis jetzt in Rheinland-Pfalz keine einzige Abschiebung von Gefährdern nach § 58a Aufenthaltsgesetz. Aus allen Antworten sticht der Mangel an kritischem Bewusstsein hervor, insbesondere beim Kostenbewusstsein.

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Sie haben aus einem Papier in der Großen Anfrage – aus dem haben Sie gar nicht so viel erzählt – Vorschläge gemacht: Wege aus der Asylkrise. Die Themen „Abschiebung“ und „Rückführung“ sind sicherlich Themen der Migrationspolitik.

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Sie allerdings legen Ihren Fokus und Ihre ganze Kraftanstrengung nur auf Themen wie „Abschiebung“, „Rückführung“, „Probleme“ etc., stellen in Ihrer Begründung Behauptungen auf und beschwören ein Bild herauf, dass es sich bei den zu uns geflüchteten Menschen um eine Gruppe von Personen handelt, die nur Probleme macht, die hier nicht hingehört und hier auch nicht bleiben soll, die vor allem Geld kostet und mehr als andere Gruppen kontrolliert und überwacht gehört.

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Zur Thematik der Abschiebung weise ich den Vorwurf aufs Schärfste zurück, Rheinland-Pfalz würde sich nicht an bestehende Gesetze halten und Recht brechen. Fakt ist, natürlich halten wir uns jeden Tag an die gesetzlichen Regelungen im Bund und im Land. Dies betrifft nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, sondern im Übrigen auch die der Ausländerbehörden. Diese haben bisweilen und insbesondere in den letzten Jahren eine große Kraftanstrengung vollbracht und teils auch sehr schwierige Entscheidungen umzusetzen gehabt.

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Ein kleiner, ein sehr kleiner Ausschnitt der ganz großen, vielfältigen Mammutaufgabe Integration stellt die Abschiebung dar, aber Sie fokussieren sich immer wieder und immer wieder nur auf diesen kleinen Ausschnitt. Das weitaus größere Thema ist jedoch die Integration der Menschen.

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Sicherzustellen ist insbesondere, dass sich Straftäter und Gefährder ihrer Abschiebung nicht länger entziehen können.

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und wo klar ist, dass es an der Spitze Ihrer Partei hoffähig ist, beim Thema „Geflüchtete“ nicht nur auf Abschiebung zu setzen,

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Als Beleg für das Versagen des Innenministeriums folgen auch noch zwei Zahlen. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden 11 384 Abschiebungen nur versucht oder abgebrochen. Im gleichen Zeitraum gab es 525 Wiedereinreisen nach erfolgter Abschiebung. Das ist nicht nur lächerlich, sondern erbärmlich und eigentlich auch zum Fremdschämen.

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Der Pakt sieht unter anderem Regeln vor, die es Staaten ermöglichen, sich statt an der Unterbringung von Geflüchteten an deren Abschiebung zu beteiligen und beschreibt das mit der zynischen Wortneuschöpfung der Abschiebepatenschaften.

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Ein Beispiel: Landkreis Günzburg, Großkötz, Gasthof Adler. Die Angst vor der Abschiebung ist für eine fünfköpfige syrische Familie nicht mehr zu ertragen.

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Einer der Söhne der Familie Jouma stürzt sich aus dem Fenster; die Mutter wollte sich vor ein Auto werfen. Beide sind mittlerweile im Krankenhaus bzw. in ärztlicher Behandlung. Wie es anschließend für die Familie weitergeht, ob von der geplanten Abschiebung nach Bulgarien abgesehen wird, ist nach wie vor unklar. Weitere Verzweiflungstaten syrischer und irakischer Kriegsflüchtlinge, die, nachdem sie alles, was sie bisher hatten, verloren haben, in einer langen Fluchtodyssee nur sich selbst und ihr Leben retten konnten, sind nicht auszuschließen.