Sie ist zwar Juristin, aber in Sachen
Man muss den Eindruck gewinnen, dass dem Land das Amt des Landesbeauftragten für den
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns zurzeit mit Punkt 1 der Tagesordnung. Dieser Punkt lautet: „Wahl des/der Landesbeauftragten für
Wir GRÜNE treten für die Gewährleistung von Unabhängigkeit bei der Aufsicht des
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Es wurden 48 Stimmen abgegeben. Davon waren 26 Stimmen Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen. Ich stelle fest, dass Frau Bürgermeisterin Judith Thieser mit der gemäß § 67 Abs. 2 Landtagsgesetz notwendigen Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen zur Landesbeauftragten für
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Gelegenheit wahr, dem bisherigen Landesbeauftragten für
in denen wir alltäglich stecken und weiter stecken werden. Unsere Fraktion sieht weit über die Empfehlungen dieses Berichts hinaus Handlungsbedarf. So soll im Rahmen der Gentechnologie eine öffentliche Begleitung von Forschung und ein gesellschaftlicher Diskurs stattfinden zu den Themenkomplexen wie Fortpflanzung, Medizin, Organersatz, Transplantation, Manipulation menschlicher Erbanlagen und Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen. Die Risikoforschung - ich kann mich erinnern, es ist seit 13 Jahren, seitdem ich es kenne, immer wieder darüber geredet wird - ist verstärkt zu fördern. Insbesondere sind öffentliche Mittel zur Förderung der Forschung einzusetzen und um die Unabhängigkeit von privaten Interessen auf diesem Gebiet sicherzustellen. Handlungsbedarf sehen wir auch im Bereich der Patentrechte zur Genforschung und im Schutz bzw. im Recht eines jeden Menschen, seine genetischen Informationen vor fremdem Zugriff zu sichern,
Zu Frage 2: Zugang zu Hard- und Software hatten während der Konfigurations-, Installations- und technischen Testbetriebsphase bis zum 24.10.2003 lediglich die Mitarbeiter der beauftragten Firma Vidit System GmbH. Danach hatten ausschließlich die beiden Systemadministratoren der PD Suhl Zugang zu Hard- und Software sowie zu den gespeicherten Daten. Der Landesbeauftragten für den
Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die Sorgen sind begründet und berechtigt, nein, die Kritik darf sich nicht nur auf das Thüringer Vorgehen beim Probebetrieb am Rennsteigtunnel erstrecken, das Vorhaben der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz ist im Ganzen abzulehnen. Nicht nur die konkreten Umsetzungen hier und anderswo, in Bayern oder in Hessen z.B., sondern das Vorhaben selbst verstößt gegen
antrag gestellten Fragen zu klären. Denn Minister Trautvetter konnte aus unserer Sicht in dieser Plenarsitzung nicht glaubhaft machen, dass er in der InnenausschussSitzung nicht die Unwahrheit gesagt hat, als er unter anderem ausführte, und ich zitiere Dinge, die auch bereits in der letzten Plenarsitzung im Dezember angesprochen worden sind, dass die Aussagen, dass eine solche Überwachung geplant werde, jeglicher Grundlage entbehren würde. Er habe die Sache überprüfen lassen, sei aber nicht befugt, über Inhalte zu reden, denn das betreffe Unterlagen des Bundeskriminalamts. Für ihn stehe es völlig außer Frage, und da sei er mit der Landesbeauftragten für den
In einem Fall beispielsweise, in dem Daten übermittelt worden sind und die Person, um die es geht, weder einen Führerschein hat noch ihn beantragt hat, gibt es nicht die Möglichkeit, diese Daten zu speichern, sondern hier schreibt der
Eigentlich ist aber über den Antrag in der Sache schon diskutiert und entschieden worden. Zwar hat die GAL den Antrag nicht weiterverfolgt, wir haben aber zusammen mit dem
wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/202 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und
Zu 1: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Äußerungen des Bundesinnenministers und des Bundesbeauftragten für den
Im Übrigen muss ich auch noch einen Satz sagen, Herr Kollege Bebber, weil Sie ja mit Recht vermutet haben, das Thema werde auf der Tagesordnung bleiben und es werde immer wieder einmal darüber gesprochen werden: Wir müssen auf jeden Fall verhindern, dass wir eine Art Placeboeffekt konstruieren. Denn eines ist auch klar: Sie können ein solches Gesetz gestalten, wie Sie wollen. Diejenigen Gründe, die auch heute bestehen und die dann dazu führen, dass bestimmte Informationen und Auskünfte nicht erteilt werden dürfen, in der Regel weil es um schutzwürdige Interessen von dritten Personen geht –
Meine Damen und Herren! Sie entscheiden mit diesem Gesetzentwurf heute auch über die Neufassung des Landesrundfunkgesetzes. Die Notwendigkeit der Novellierung ergibt sich infolge des Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrages von 1996, des MediendiensteStaatsvertrages von 1997 sowie des nun Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Und hier besteht Anpassungsbedarf unseres Landesrechts in vielfältiger Hinsicht, so unter anderem, was die Zulassungsvoraussetzungen des Rundfunks, die Zulassungsfreiheit der Mediendienste und die Einführung des digitalen Fernsehens angeht. Der Novellierungsbedarf umfasst auch den Jugendschutz, Werberegelungen und den
Vom
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Einzelplan 01 weist die Ausgaben und die Einnahmen des Landtages und des Landesbeauftragten für den
Meine Damen und Herren, wir haben gemeinsam bei der Beratung des letzten Doppelhaushalts eine Organisationsuntersuchung des Landtagsamtes angeregt. Der Herr Landtagspräsident hat den Bayerischen Obersten Rechnungshof damit beauftragt, für das Landtagsamt und auch für die Geschäftsstelle des Landesbeauftragen für den
(Vietze [PDS]: Herr Präsident, Sie können nicht von mir verlangen, dass ich Ihnen das Zitat aus der Geschäftsord- nung benenne, und mir dann das Wort nicht erteilen. [Beifall bei der PDS] Ich verweise auf § 32 der Geschäftsordnun g: Der Präsident kann dem Präsidenten des Landesrechnungshofes. dem Lan- desbeauftragten für den
Ziel dabei bleibt, dass wir dies auch in den kommenden Jahren sozial verträglich umsetzen, was auch bedeutet, dass wir dies beim Landesbeauftragten für
Jetzt ganz konkret und aktuell – und so komme ich auch auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung – verstoßen Sie erneut gegen diese Vorgabe der gleichwertigen Kontrollinstanzen. Sie wollen zusätzliche weitgehende Befugnisse einräumen, die in Brief- und Fernmeldegeheimnis, in
Herr Kollege Hartenstein, wir stimmen Ihrem Vorschlag zu. Uns geht es einzig und allein um den
Lassen Sie uns kurz auf das Jahr 1998 zurückblicken, da haben wir zu diesem Thema hier im Haus diskutiert! Meine Damen und Herren, der Senat hat damals ein Konzept vorgelegt, das wir hier auch verabschiedet haben. Die wichtigsten Passagen aus diesem Konzept und aus unserer Debatte haben wir als CDU in die Große Anfrage eingearbeitet und nach dem aktuellen Stand der Umsetzung gefragt. Da ist zum einen der EDV-gestützte Informationsverbund, den wir dringend benötigen, meine Damen und Herren, um einen Datenabgleich erst einmal zu ermöglichen. Die Antwort des Senats zu diesem Thema macht uns Folgendes deutlich: Der Senator für Justiz prüft, der Senator für Inneres prüft ebenfalls, genauso wie das Hauptzollamt. Die Arbeitsämter Bremen und Bremerhaven denken nach. Einigung wurde mit dem Senator für Finanzen hergestellt, genauso wie mit der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen, bei den beiden bedanke ich mich. Die Letztere, nämlich die Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen, muss noch auf das Votum des Niedersächsischen Landesbeauftragten für den
Sie haben gesagt, der Datenschützer hätte uns vor zwei Jahren schon darauf hingewiesen, dass das alles so ganz untauglich sei. Es hat umfangreiche Gespräche auch mit dem Landesbeauftragten für den
Stellungnahme des Senats zum 21. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den