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Ich kann Ihnen auch genau sagen, warum. Der Ehrenamtler muss zunächst die Zeit haben, sich am Wochenende oder nach der Arbeit zum Thema Datenschutz in einen Raum zu setzen und sich weiterzubilden. Das Thema Datenschutz ist auf den ersten Blick und für jemanden, der nur selten damit aktiv zu tun hat, auch nicht unbedingt sexy. Es klingt vielmehr langweilig und kompliziert: personenbezogene Daten, Löschfristen. Was sind denn nur Etracker und Cookies? Was ist mit WhatsAppGruppen, mit Facebook, mit Newslettern oder mit den eigentlich nett gemeinten Glückwünschen zum Geburtstag? Das alles und noch einiges mehr muss jetzt durchdacht werden.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit zwei Jahren – seit 25. Mai 2016 – in Kraft. Offenbar erahnen mittlerweile auch die freizügigsten Internetnutzer unter uns die Bedeutung dieses Themas. Ich persönlich – ich betone, ich persönlich – halte die Datenschutz-Grundverordnung in vielen Bereichen für überzogen.

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So reden wir seit Jahrzehnten darüber, wie wir Menschen mit Ideen das Gründen von Unternehmen erleichtern wollen. Statt weiter Bürokratie abzubauen, schaffen wir mit der Datenschutz-Grundverordnung jedoch eine neue Hürde, die sicher kaum ermutigend wirken wird. Oder nehmen wir den Bereich der inneren Sicherheit. Terroristen, die Organisierte Kriminalität und andere Straftäter nutzen heute durchgängig das Internet. Viele Straftaten finden bekanntermaßen sogar ausschließlich online statt. Da darf es nicht passieren, dass aus dem Datenschutzgesetz ein Verbrechensschutzgesetz wird. Aber ich will auch nicht zu sehr schwarzmalen. Womöglich spielt sich der Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung schon bald ein und es wird auch viel zu viel darüber schwarzgemalt.

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Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis? Warum muss ich ein solches Verzeichnis anlegen? Wie sieht so ein Verzeichnis überhaupt aus? Wie formatiert man Datenschutzhinweise in einen Aufnahmeantrag oder eine Einwilligungserklärung? Wie muss die Vereinsarbeit angepasst werden, damit der Datenschutz gewährt bleibt? Welche Datenschutzregeln sollen in die Vereinssatzung aufgenommen werden? Wie könnte die Datenschutzverordnung eines Vereins formuliert sein? Wie muss die Erklärung der Webseite aussehen? Wo muss sie stehen? Wie muss ich darauf aufmerksam machen? Sollten Cookies verwendet werden? Was sind Cookies überhaupt? Es sind Fragen über Fragen, die mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung verbunden sind.

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Die Landesregierung begrüßt deshalb das Ziel, den Vereinen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung konkrete und vor allem verständliche Formulierungs- und Handlungsleitlinien an die Hand zu geben. Richtiger Ansprechpartner – und darauf wurde hier in der Einbringung schon verweisen – ist dafür natürlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz.

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Insbesondere ihm obliegt nach der Datenschutz-Grundverordnung die Beratungsaufgabe. Natürlich ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. Ich käme im Leben nicht auf die Idee, ihm bei der Arbeit reinreden zu wollen. Aber wenn er uns, wie es der vorliegende Antrag empfiehlt, bei dieser Aufgabe zu Rate zieht, werden wir ihn selbstredend gerne unterstützen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien, Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz und Verbot mit Erlaubnisvorbehalt kennzeichnen auch die Datenschutz-Grundverordnung. Diese werden in ihr fortgeschrieben und weiterentwickelt. Zusätzlich gelten neue Transparenzanforderungen, sprich Stärkung der Rechte auf Information, Zugang und Löschung, also das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Auch bringt die Datenschutz-Grundverordnung erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten für Vereine mit sich. Dass ein Verein zur Betreuung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten verarbeitet, liegt in der Natur der Sache. Das fängt beim Eintritt in den Verein bei der Erfassung der Daten im Aufnahmeantrag an. Für die Verwaltung der Mitgliederdaten muss es eine Datenlöschungskonzeption geben, die festlegt, wann welche Daten der Mitglieder zu löschen sind.

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bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie gänzlich versagt, weil eine Woche nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung mit einem Antrag herzukommen und die Forderung zu erheben, das müssten jetzt mal die Vereine und Verbände umsetzen,

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Abschließend lässt sich noch festhalten, dass die vorliegenden Gesetzesänderungen ihrer Aufgabe auch gerecht werden, die Rechtslage an die Datenschutz-Grundverordnung anzupassen, ohne das bestehende Niveau der Pressefreiheit zu beschnei den. Die Aufgabe, hier einen Spagat vorzunehmen zwischen der Freiheit von Presse und Medien, in die wir nicht eingrei fen wollen, auf der einen Seite und dem Datenschutz, den wir den Bürgerinnen und Bürgern garantieren müssen, auf der an deren Seite wurde hier mit einer Erneuerung des Medien privilegs gut gelöst.

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Die vorliegende EU-Datenschutz-Grundverordnung führt zu einem bürokratischen Aufblähen unseres Landespressege setzes und zu einer Verumständlichung der Arbeit von Jour nalisten. Doch beim Thema Datenschutz geht es ja auch um die Informationsfreiheit und somit auch um die Meinungsfrei heit, etwas, was in unserer Republik spätestens seit dem so genannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom letzten Okto ber im größten „Maas“ – verzeihen Sie mir dieses Wortspiel – gefährdet und beeinträchtigt ist.

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Das Dritte und Letzte betrifft die zu erarbeitende Handreichung für die Vereine im Land selbst. Wenn man sich ein wenig umsieht – und einige Kollegen haben das getan –, dann ist schnell zu erkennen, dass der vorliegende Antrag keinesfalls Neuland betritt. Ich zitiere eine Ausarbeitung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Dort heißt es: „Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung … Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit“, Zitatende. Diese 35-seitige Information könnte auch für unsere Handreichung eine gute Grundlage sein. Wenn in diesem Wissen die Antragstellerinnen und Antragsteller das Ganze in ihrem Antrag noch mit einer zeitlichen Orientierung versehen hätten, denn auch die fehlt, dann hätte dieser Antrag eine nützliche Sache werden können. Im Interesse der Vereine und Verbände in diesem Land stimmen wir dem Antrag aber zu. – Danke schön.

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Auch die Verpflichtung zur Speicherung und zur Übermitt lung von Gegendarstellungen sowie Verpflichtungserklärun gen und Beschlüssen zur Unterlassung erscheint nach Ansicht des Verbands durchaus überzogen. Hierüber werden wir uns im Ausschuss sicherlich dezidiert unterhalten, genauso wie auch über den Punkt, dass eine Differenzierung von großen und kleinen Unternehmen, was den Verwaltungsaufwand an geht, von der Datenschutz-Grundverordnung bedauerlicher weise nicht übernommen wurde. Da sich der Verwaltungsauf wand infolge der Datenschutz-Grundverordnung – das ist be reits absehbar – sicherlich nicht verringern wird, ist eine Dif ferenzierung umso wichtiger, um kleine Medienunternehmen damit nicht noch zusätzlich unverhältnismäßig zu belasten.

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Der Landesdatenschutzbeauftragte weiß weder wann noch wie, noch weiß er, welche Änderung diese Landesregierung in Fortführung und Umsetzung der Datenschutz-Grundver ordnung vorhat. Das ist der einzige Gesetzentwurf auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung, den diese Lan

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Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die in wenigen Wochen bevorstehende unmittelbare Übernahme der Datenschutz-Grund verordnung der Europäischen Union beschäftigt uns – mehr oder weniger – in vielen Regelungsbereichen. Datenschutz und Datensicherheit sind hohe Güter – ganz besonders vor dem Hintergrund von Facebook & Co. – in der digitalen Zeit.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, gestatten Sie mir ein persönliches Wort: Es freut mich, dass gerade die SPD die Stellungnahme des Senats heute als ihre Priorität angemeldet hat. Es freut mich deshalb, weil es zum Ausdruck bringt, dass die SPD-Fraktion trotz oder gerade wegen gelegentlicher Meinungsverschiedenheiten dem Datenschutz und der Informationsfreiheit eine große Bedeutung beimisst. Es freut mich, weil es mir die Gelegenheit gibt, einem Mann zu danken, der durch seinen jahrzehntelangen Einsatz für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin die Grundrechtepolitik in unserer Stadt maßgeblich mit geprägt hat.

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Herr Prof. Garstka, Sie sind für den Datenschutz ein Mann der ersten Stunde. Nach dem Volkszählungsurteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht 1983 das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung definiert hat, haben Sie sechs Jahre lang den Datenschutz in Berlin mit aufgebaut, bis Sie 1989 selbst an die Spitze Ihres Hauses getreten sind. Seit 16 Jahren sind Ihre Mahnungen, aber auch Ihre konstruktiven Beiträge im Interesse der Bürgerrechte ein fester Bestandteil der Berliner Politik.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Garstka! Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen detaillierten, 150 Seiten umfassenden Bericht über die Datenschutzsituation aus seiner Sicht vorgelegt. Die Stellungnahme des Senats ist nicht in allen Punkten als befriedigend anzusehen. Deshalb haben sich der Innenausschuss und der Unterausschuss Datenschutz mit den vom Datenschutzbeauftragten aufgezeigten Problemen intensiv befasst und eine einstimmige Beschlussempfehlung vorgelegt, die dem Senat die richtige Richtung im Umgang mit den Datenschutzproblemen aufzeigt – eine kleine Entscheidungshilfe der Abgeordneten.

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das erste Mal, dass wir in diesem Hause nicht zu nachtschlafender Zeit über die Empfehlungen des Unterausschusses Datenschutz bzw. die entsprechende Beschlussempfehlung des Innenausschusses reden, sondern – den neuen Errungenschaften sei Dank – die Prioritätensetzung es uns ermöglicht, den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Prof. Garstka, schon zu diesem Zeitpunkt zu hören.

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Bewertet man diesen Bericht aus Sicht des Parlaments, so kommt man zu der Überzeugung, dass die Kontrolle der Verwaltung bei Herrn Dr. Garstka und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in guten Händen ist. Unterschiedliche Rechtsauffassungen werden im Unterausschuss Datenschutz sachlich und meistens ohne Emotionen diskutiert. Hinweise auf eventuelle Verstöße gegen den Datenschutz oder auf problematische Videoaufzeichnungen von Parteien durch Hausverwaltungen wurden unbürokratisch überprüft; hierzu wurde im Datenschutzausschuss Auskunft gegeben. Für diese gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit, sehr geehrter Herr Dr. Garstka,

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Datenschutz“ ist zurzeit in aller Munde und versetzt – so ist zumindest der verbreitete Eindruck – viele im Land in Aufregung. Die Vorgaben aus Brüssel zu diesem durchaus wichtigen Thema schlagen sich nun auch in dem heute in zweiter Lesung zu beratenden Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz nieder, mit dem die Landesregierung insbesondere die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Datenschutz für die Bereiche der Verhütung, Ermittlung und Aufklärung von Straftaten sowie der Strafvollstreckung umzusetzen gedenkt.

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Der Innenminister ist beim Thema Datenschutz ein Ausfall. Er ist dafür zuständig, dass alle Gesetze, die im Land BadenWürttemberg auf der Grundlage der Datenschutz-Grundver ordnung zu ändern sind, auch geändert werden. Bisher liegt kein einziger Änderungsentwurf zu diesen Gesetzen vor.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Datenschutz ist ganz praktisch. Wenn man sich den Bericht des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus dem Jahr 2004 anschaut, dann findet man auf Seite 50 ein Beispiel, das einem das unmittelbar plastisch vor Augen führt. Was war passiert? Es gab einen Mord an einem kleinen Kind, einem Baby. Es war in einer Klappe aufgefunden worden, und die Berliner Polizei hat versucht, ein so genanntes Massenscreening durchzuführen. Das heißt, es sind die Männer, die in dem näheren Umfeld waren, das hatte man so eingegrenzt, aufgefordert worden, Speichelproben abzugeben, um eine DNA-Analyse durchführen zu lassen. Was passierte weiter? Diese DNA-Analyse wanderte in das ansonsten für sehr viel Zuverlässigkeit bekannte Labor des Landeskriminalamts Berlin, stand dort auf einem Tisch. Und als am Abend die Putzfrau kam, passierte, was passieren musste: Sie stieß einen Behälter mit Reagenzgläsern um. Nun können wir von Glück sagen, dass diese Putzfrau so viel Verantwortungsbewusstsein hatte, dass sie ihr Missgeschick offenbarte.

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Der Datenschutz soll genau dieses Szenario verhindern. Er soll die Datensammelwut des Staates, von Unternehmen und Privaten eingrenzen. Wir haben im Unterausschuss Datenschutz konkrete Erfolge erzielt, beispielsweise bezüglich der Telefonüberwachung. Wir hatten in den letzten sieben Jahren eine Verdreifachung der Telefonüberwachung in Berlin. Bürgerrechtsorganisationen gehen von 55 000 abgehörten Berlinerinnen und Berlinern im Jahr 2003 aus. Das Abhörverfahren ist – das belegen verschiedene wissenschaftliche Studien – voller rechtlicher Mängel. Wir hatten seitens der FDP den Senat aufgefordert, jährlich über Art und Umfang der Telefonüberwachung zu berichten, damit wir wissen, was dahinter steckt und ob das eventuell drastisch eingegrenzt werden muss. Als der Senat auf unsere Nachfrage mitgeteilt hat, er könne selbst nicht erklären, wie dieser drastische Anstieg zu Stande gekommen sei – zumindest nicht in allen Ausuferungen –, haben Ausschuss und Plenum und vor einigen Wochen auch der Senat dem zugestimmt. Man kann hier also auch etwas bewegen.

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Ich könnte jetzt alle diese knapp 22 Gesetze vorlesen. Das will ich nicht tun. Fakt ist: Auch die Grünen schaffen es nicht, die sem Innenminister beim Thema Datenschutz wirklich Beine zu machen. Deshalb schleift das Land Baden-Württemberg nach Facebook und anderen großen Unternehmen nun auch den Datenschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Was wäre von der Bundesregierung zu verlangen? Aufklärung statt Verschweigen! Man möge sich die Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage der SPD und der GRÜNEN-Fraktion im Bundestag anschauen. Das ist ein Skandal. Wir wollen Klagen der Bundesregierung vor dem EuGH gegen das Vereinigte Königreich haben. Auch die haben die Grundrechtecharta, glaube ich, unterschrieben und halten sich daran. Wir wollen, dass wir auch vor dem Internationalen Gerichtshof gegen die USA entsprechend tätig werden. Keine Safe-Harbor-Abkommen mit den USA und anderen Überwacherländern mehr. Kein transatlantisches Freihandelsabkommen ohne ausreichenden Datenschutz. Klare Datenschutzregelungen in der EU in der EU-Datenschutz-Grundverordnung und Datenschutzrichtlinie und die Einbeziehung der Nachrichtendienste in die EU-Zuständigkeit sowie ein effektives Verbot der anlasslosen Totalüberwachung und schließlich eine Novellierung des UN-Übereinkommens zum Schutz der Bürgerrechte.

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was sicherlich mit den Enthüllungen von Edward Snowden noch deutlich an Fahrt gewonnen hat. Die Datensicherheit und der Datenschutz werden in unserer Kommunikationsgesellschaft in der Zukunft eine ganz andere Herausforderung darstellen. Ich glaube auch, dass wir derzeit vor einer Zerreißprobe zwischen Datenschutz und Datensicherheit stehen.

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Manche Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grund verordnung hätten wir als Landesgesetzgeber so nicht getrof fen, sie sind uns aber zwingend vorgegeben. So sind alle öf fentlichen Stellen in Zukunft verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu haben. Hier müssen möglichst unbürokratische Lösungen her, z. B. mit der Beauftragung ei nes gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für mehrere öf fentliche Stellen, wie es die Datenschutz-Grundverordnung übrigens zulässt.

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In unserem Landesdatenschutzgesetz gilt es nun, die Öff nungsklauseln aus der Datenschutz-Grundverordnung umzu setzen. Über hundert Verbände und Institutionen haben das Anhörungsverfahren genutzt, um Stellungnahmen abzugeben, und viele haben den organisatorischen Aufwand bei der Um setzung der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine, beklagt.

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sich hier bereits seit Mai 2016 zusammenbraut – seitdem gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung nämlich schon; nur endet nun deren Übergangsfrist, und die Datenschutz-Grund verordnung ist anzuwenden –, darf man wohl mit Fug und Recht als eine Art Konjunkturprogramm für Datenschützer bezeichnen.

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Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine EU-Verordnung und somit ohne Umsetzung in nationalstaatliches Recht gül tig. Dieser Automatismus gefällt uns natürlich weniger. Ziel war, europaweit einheitliche Regeln für den Datenschutz zu schaffen. Damit können wir uns sogar anfreunden, böte es doch die Chance, das Bundesdatenschutzgesetz und 16 Lan desgesetze abzuschaffen.

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Sie von den Grünen haben den Datenschutz wieder schleifen lassen. Sie haben nicht auf die Tube gedrückt, damit der In nenminister endlich eine Vorlage einbringt. Wer meint, dass heute alle notwendigen Änderungen zum Thema Datenschutz im Parlament behandelt werden, der irrt auch. Es sind noch 20 Gesetze offen, die das Kabinett, die den Landtag noch gar nicht erreicht haben.