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Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal festhalten: Da das Aufenthaltsgesetz derzeit keine allgemeine Altfall- oder Bleiberechtsregelung beinhaltet und diese Regelungslücke insbesondere für diejenigen bedauerlich ist, die seit Jahren mit ihren Familien in Deutschland wohnen, die sich integriert haben und die aufgrund der geltenden Gesetze jederzeit mit einer Ausreiseverpflichtung oder mit einer Abschiebung rechnen müssen, muss eine Regelung geschaffen werden.

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Wir beantragen daher, den von der Landesregierung im Dezember 2012 erlassenen sogenannten Winterabschiebestopp bis mindestens Anfang Mai zu verlängern. Ich sage das auch in dem Wissen, dass andere Länder anders verfahren. Ich meine aber, es ist ein Gebot der Menschlichkeit, insbesondere da es sich gerade einmal um ein paar Dutzend Betroffene hier in Thüringen handelt, die unmittelbar vor der Abschiebung stehen. Vielen herzlichen Dank.

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In Bayern sollen Flüchtlinge immer noch abgeschreckt werden. Neueste Blüte bayerischer Abschreckungspolitik ist die permanente Forderung nach beschleunigten Verfahren zur Abschiebung von Sinti und Roma. Es war dringend notwendig, dass Sie vom Bundesverfassungsgericht eine Ohrfeige dafür bekommen haben, dass Sie die Asylbewerber noch immer mit viel zu wenig Geld unterstützen. Das Bundesverfassungsgericht musste Sie darauf aufmerksam machen, dass alle Menschen ein Recht auf ein Existenzminimum haben. Das ist ein Armutszeugnis für die Bayerische Staatsregierung.

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Damit man die Zahlen richtig zitiert, möchte ich sie Ihnen einmal nennen. Sie beziehen sich auf Bramsche und auf den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 28. September 2004: Gesamtrückführung 247, freiwillige Rückkehr 70, Abschiebung und Überstellung an Drittstaaten 57, undokumentierte

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Abschiebung

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Das Thema Abschiebung ist in Bremen ideologisch und emotional besetzt und darüber hinaus rechtlich äußerst komplex. Die Grundsätze der Humanität und Menschenwürde werden berührt, und natürlich sind wir uns auch als CDU-Fraktion völlig bewusst, dass diese Abschiebungen in der Gesellschaft einen hohen Wert in der Diskussion haben. Die ideologisch und emotional besetzten Diskussionen dürfen aber nicht dazu führen, dass rechtstaatlich erforderliche Abschiebungen, etwa bei Schwerstkriminellen, aus politisch ideologischen Gründen nicht durchgeführt werden.

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Für uns gehören auch Ausschlussgründe dazu. Diese kommen der Koalition von CDU und SPD etwas entgegen. Wir sagen nein, wenn der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Wir sagen nein, wenn man behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert hat oder sich durch kurzfristiges Untertauchen der Abschiebung entzogen hat. Wir sagen nein, wenn man gegenüber der Ausländerbehörde aufenthaltsrechtlich relevante Umstände, insbesondere die Identität, verschwiegen hat. In diesen Fällen kann es auch für hier geduldete Ausländerinnen und Ausländer keinen Bleibetitel geben. Das ist so. Ich denke, das ist eine gute Grundlage, um einen Kompromiss, auch mit den unionsgeführten Landesregierungen, zu finden.

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Zum Schluss Folgendes: Es geht nicht darum, 20 oder mehr Plätze zu schaffen und diese vom Land bezuschussen zu lassen. Sie öffnen damit Tür und Tor für die Abschiebung von Kindern in geschlossene Einrichtungen und entledigen sich dieser Kinder. Die geschlossene Einrichtung ist keine Antwort, und sie schränkt das Angebot der Jugendhilfe ein. Ich finde es sehr viel schlimmer, dass wir mit so einem Angebot das breitgefächerte Angebot der Jugendhilfe mit seinen differenzierten Instrumenten einschränken werden. Es brennt unter den Nägeln. Überall wird die Kostenfrage diskutiert. Die führt zu den Reibungsverlusten. Deshalb kann den Kindern nicht adäquat geholfen werden. Die Haushälter haben den Deckel drauf.

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Wir fordern daher mit unserem Antrag den Senat auf, genaue Daten über die polizeilichen Festnahmen zur Vorbereitung einer Abschiebung und die Anzahl der tatsächlich Abgeschobenen sowie die Gründe für eine Nichtabschiebung zu erfassen. Auf eine Kleine Anfrage der CDU musste der Senat nämlich antworten, dass solche Daten nicht erhoben werden und damit auch keine Auswertung vorliegt.

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wir jetzt noch ein wenig mehr Zeit miteinander gehabt hätten, hätte ich gesagt, wir nehmen es noch einmal mit in die Innendeputation. Jetzt haben wir gar keine Sitzung mehr. Insofern bleibt es dabei, wir lehnen es ab. Ich will ganz kurz im Anschluss an den Kollegen Fecker noch einmal sagen, auch wir finden, dass die Stoßrichtung des Antrags nicht unsere ist. Wir wollen, dass ausländerrechtliche Maßnahmen, die erforderlich sind – dazu kann im Übrigen auch die Abschiebung gehören –, die verhältnismäßig sind und denen keine Abschiebegründe entgegenstehen, auch durchgeführt werden. Wir finden aber, dass es nicht darum gehen kann, um jeden Preis und bei allen möglichen Zweifeln Menschen in eine ungewisse Zukunft abzuschieben, sondern im Zweifel für die Humanität. Das ist unser Grundsatz auch im Ausländerrecht! Wenn nicht klar ist, in welche Situation die Menschen geführt werden, wenn begründet die Annahme besteht, dass Ausreisehindernisse, Abschiebungshindernisse vorliegen, dann darf man das nicht wegtricksen, dann muss man das ernst nehmen, und das ist die Ausländerpolitik, für die wir stehen. Auch wenn es jetzt nicht so laut knallt, es ist auch meine letzte Rede, aber hier haben wir einen richtigen inhaltlichen Dissens. Wir wollen schlicht eine andere Ausländerpolitik als Sie, und ich stimme dem Kollegen Fecker zu, es wäre sehr wichtig, in den bundesgesetzlichen Regelungen weiterzukommen. Das würde uns viel mehr helfen als die Gefechte, die wir hier an dieser Stelle führen.

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will es kurz machen. Man könnte hier natürlich sehr viel über das Thema Abschiebung sagen. Die Debatte lädt geradezu dazu ein. Für uns als Liberale steht im Vordergrund, dass es selbstverständlich mit rechtsstaatlichen Mitteln passieren muss.

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Ausländerbehörde ist für viele immer noch ein Begriff, der negativ besetzt ist und der in der Regel mit Abschiebung verbunden wird. Ich würde diesen Namen auch schon ganz gern irgendwann in der nächsten Legislaturperiode ändern. Eine Einheit, eine Abteilung für Aufenthalt und Einbürgerung, das müsste es eigentlich sein.

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Sei dies erst einer Person gelungen, werde die ganze Großfamilie nachgeholt. 70 Angehörige seien keine Seltenheit, manche Clans umfassten sogar 1 500 Personen, denn geheiratet werde ausschließlich innerhalb der Familie. So seien ganze Dörfer in Südost-Anatolien inzwischen verwaist. Die wirkliche Existenz werde durch fehlende Personalpapiere verschleiert, und bis es den Behörden gelinge, die Herkunft nachzuweisen, flössen erhebliche Sozialleistungen. Eine Rückforderung des zu Unrecht erlangten Geldes bleibe meist aussichtslos. Ein Fall aus dem westfälischen Soest sei bekannt geworden, bei dem eine 70-köpfige kurdische Familie zu Unrecht Leistungen in Höhe von 1,77 Millionen Euro kassiert habe, bevor eine Abschiebung gelungen sei. Die Familie führe nun im westtürkischen Izmir ein reiches Leben auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Allein in Essen seien 1 785 ungeklärte Fälle angeblicher Staatsangehöriger aus dem Libanon registriert, in den letzten fünf Jahren konnten aber nur 44 Personen abgeschoben werden.

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Mehr als 10.500 Menschen leben derzeit in bayerischen Lagern in einer Dauerwarteschleife der Perspektivlosigkeit, der Isolation und der Angst vor Abschiebung, obwohl ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt, die Menschenwürde sei migrationspolitisch nicht zu relativieren. Für Asylpolitik und für die Sache der Flüchtlinge in Deutschland sind viele zuständig, aber niemand verantwortlich. Manche reden nicht selbst mit ihnen, aber schreiben bei Facebook über sie. Der schlimmste Vollzug der Asylgesetze ist in Bayern. Das liegt daran, dass die Überschrift über der bayerischen Asylpolitik

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Eine weitere Legende ist, dass die Entdeckung eines die Schule besuchenden illegal in Hamburg lebenden Kindes gleichbedeutend mit seiner Abschiebung wäre. Sie wissen, dass das nicht der Fall ist. Die CDU sieht die Lösung des Problems weiterhin in der Innenbehörde und über die Härtefallkommission. Ziel ist es, den Kindern bis zum Schulabschluss einen gesicherten Aufenthalt zu verschaffen. Hierzu gab es bei Einführung des Schülerregisters und bei den Debatten glasklare Aussagen der Innenbehörde. Ich bin der Meinung, dass wir auch bis heute nichts daran geändert haben. Wir werden aber im Ausschuss dieses Thema noch einmal näher besprechen.

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In anderen Ländern wie zum Beispiel Spanien, Italien oder Frankreich, wo auch sehr viele Menschen ohne Papiere leben, ist es selbstverständlich, dass diese Kinder das Recht auf Bildung haben und auch die Schule besuchen dürfen. Gleichzeitig sind diese Kinder vor der Abschiebung geschützt. Wir brauchen endlich einen Abschiebestopp für Kinder und Jugendliche.

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Die umgekehrte Datenübergabe von den Schulen an das Einwohner-Zentralamt und der automatische Abgleich der Schülerinnen- und Schülerdaten mit dem Melderegister dienen nebenbei auch dem Zweck illegalisierte Schüler und Schülerinnen aufzuspüren und ihre Abschiebung zu ermöglichen. Ich weiß, dass es nicht sehr viele waren, ich weiß aber auch, dass viele Menschen ihre Kinder aus diesem Grund nicht zur Schule schicken. Deshalb ist ein solches Gesetz aus unserer Sicht abzuschaffen, genauso wie die Frage nach dem Ausweis oder der Meldebescheinigung bei der Schulanmeldung. Diese Praxis widerspricht dem Recht auf Bildung, das nicht nur in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch, wie Sie gesagt haben, im Hamburger Schulgesetz steht.

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„Eine solche Regelung soll selbstverständlich nicht diejenigen umfassen, die durch Verletzung von Mitwirkungspflichten wie etwa Vernichtung von Ausweisen und Reisepässen ihre Rückführung in das Heimatland hinausgezögert haben. Aber es gibt viele Fälle des langjährigen legalen Aufenthaltes in Deutschland, bei denen eine jetzige Abschiebung die erreichte Integration zerstören würde. Auch in der breiten Bevölkerung versteht niemand, warum Familien, die zehn Jahre und länger in Deutschland leben,

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„Wir schließen uns dem Appell von Bundesminister a. D. Dr. Christian Schwarz-Schilling an, der die Innenminister des Bundes und der Länder gemahnt hat, endlich einen Schlussstrich unter die vielen tragischen Flüchtlingsschicksale zu ziehen. Für viele langjährig Geduldete wäre die Abschiebung nach Auffassung von Christian Schwarz-Schilling eine zweite Vertreibung. Insbesondere sei es widersinnig, Kinder, die in Deutschland aufgewachsen seien, in ein fremdes Herkunftsland auszuweisen.“

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Dieses Anliegen hat mittlerweile eine sehr lange Geschichte. In den letzten zehn Jahren habe ich sehr viele Menschen kennen gelernt, die sich wie ich die Frage gestellt haben, welchen Sinn und Zweck die Abschiebung von Menschen hat, die zehn bis zwölf Jahre hier leben, deren Kinder hier in den Schulen lernen, die deutsche Freunde haben und deren Eltern sich um Arbeit bemühen. Welchen Sinn hat das eigentlich?

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Gleichwohl dürfen wir nicht verkennen, dass die Ausweisung und gegebenenfalls Abschiebung dieser Personen in der Regel nicht ganz unproblematisch ist. Viele leben tatsächlich seit vielen Jahren in Deutschland, und viele haben sich hier sozial und beruflich gut integriert – nicht alle, aber viele.

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Nein, meine Damen und Herren, wir werden den Antrag nicht nur ablehnen, sondern wir fordern die Staatsregierung auf, für die sofortige Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu sorgen und keine weiteren Verschleppungen zuzulassen.

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Ich weiß um die schwere Lage derer, die von Abschiebung bedroht sind. Deshalb unterstütze ich die Forderung nach Anwendung besonderer Sorgfalt bei der Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber Personen mit langjährigem Aufenthalt in unserem Land. Es ist bereits gesagt worden und ich möchte es bekräftigen: Je länger der Aufenthalt, desto größer die Sorgfalt. Das Schicksal betroffener Kinder und Jugendlicher, die sich in Schule und Ausbildung befinden, die Würdigung der Integrationsleistung, eine ausgeübte Erwerbstätigkeit oder nachgewiesene ernsthafte Bemühungen, einen Arbeitsplatz zu bekommen, das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement – all dies soll und darf auch jetzt schon zur Verabschiedung einer Bleiberechtsregelung nicht außer Acht gelassen werden.

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„Die Vorschrift des § 62 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz enthält nach seinem Aufbau und seiner Formulierung … mehrere selbstständige Tatbestände, die für sich allein ausreichen, um Abschiebungshaft als Sicherungshaft anzuordnen. So ist beispielsweise … ’ein Ausländer zur Sicherung der Abschiebung … in Haft zu nehmen, wenn der Ausländer aufgrund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist.’ Weitere Voraussetzungen fordert der Gesetzgeber nicht.

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Dass wir mit diesem Ansinnen auf dem richtigen Weg sind, hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt erst in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2007 bestätigt, in der es darum ging, dass Abschiebungshaft nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig ist. Zitat:

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Hierbei geht es um die Inhaftierung von Menschen, denen keinerlei strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Die Abschiebungshaft ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern lediglich eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung zur Sicherung der Abschiebung. Die Inhaftierung, die bis zu 18 Monate andauern kann, dient somit zur Durchsetzung der Aufenthaltsbeendigung. Deutschlandweit werden jedes Jahr mehrere tausend Menschen in der Abschiebungshaft festgehalten.

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Wir helfen deswegen mit bei der freiwilligen Rückreise und sollten das nicht diskreditieren, wie Sie es eben mit Ihrer Bemerkung zu dem getan haben, was wir in Neumünster machen. Das ist nämlich besser als zwangsweise Abschiebung.

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Das Thema, das die Linke mit Ihrem Entschließungsantrag aufruft, meine Damen und Herren, wurde im Landtag mehrfach debattiert. Nunmehr muss die Landesregierung zeigen, ob sie ihre Forderungen aus Oppositionszeiten zum Thema „Abschiebung“ jetzt in der Regierungsverantwortung umsetzt.

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Ich mache darauf aufmerksam, dass das, was die regierungstragenden Fraktionen im Koalitionsvertrag vereinbart haben, auch für diese Landesregierung gilt, nämlich unter ganz besonderer Beachtung von humanitären und familiären Situationen Flüchtlingen in besonderen Notlagen und mit besonderen Härten zu helfen. Dazu zählen auch die Roma, die in Deutschland leben. Wir haben einen sorgfältig erarbeiteten Erlass, der den Ausländerbehörden vorgibt, in ausreichendem Maße die familiäre und humanitäre Situation von Roma vor der Abschiebung zu prüfen, herausgegeben, der, glaube ich, in den 16 Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland seinesgleichen sucht.

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Abschiebungshaft und Abschiebung gehören leider zu der in Deutschland existierenden Wirklichkeit. Auch in anderen Ländern gehört dies zur Wirklichkeit. Solange dies so ist, müssen wir die dazugehörigen Instrumente immer wieder auf den rechtlichen und politischen Prüfstand stellen. Denn mit der Haftanordnung geht es um massive staatliche Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die nur unter gesetzlich genau bestimmten, engen Voraussetzungen zulässig sein dürfen. Das, so meine ich, ist der Rahmen. Das ist das, worauf es in Wirklichkeit ankommt. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Bundesratsinitiative der FDP. Ich hoffen, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss weiterkommen werden.

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Mein Kollege Bernhard von Grünberg und ich waren dieses Jahr in Belgrad – zu unterschiedlichen Zeiten. Wir beide haben unsere Beobachtungen in unsere Überlegungen miteinbezogen. Die Verhältnisse in Belgrad, Kolleginnen und Kollegen, sind erbärmlich und menschenunwürdig. Wir selbst frieren bei diesen Temperaturen. Bei normaler Kleidung und normalen Wohnverhältnissen ist uns schon kalt. Wenn ich sehe, dass die Menschen zum Teil in Baracken, die wir als Hühnerstall bezeichnen würden, hausen müssen, dass sie keine Perspektive mehr haben und eine Abschiebung nur dazu führen würde, dass Leib und Leben in Gefahr wären, dann finde ich diese Entscheidung mutig und richtig. Herr Innenminister, ich möchte Ihnen den Dank der SPD-Fraktion für diese Entscheidung hier übermitteln.