Wir werden es der Bevölkerung nur vermitteln können, wenn wir beides tun, wenn wir für die wirtschaftlich und sozial integrierten Menschen hier in Deutschland eine Lösung finden, wenn wir aber gleichzeitig für die Straftäter und diejenigen, die sich über viele Jahre widerrechtlich der Abschiebung entzogen haben, eine Lösung durch Abschiebung und Ausreise finden werden. Für diese Lösung, glaube ich, gibt es eine breite gesellschaftliche Mehrheit. – Vielen Dank!
Da ist zunächst die persönliche Verfassung dieser Frau. Die Abschiebung, die schon zweimal vollzogen werden sollte, konnte nicht durchgeführt werden. Die Frau hatte in der JVA Aschaffenburg einen Selbstmordversuch unternommen, dessen Erfolg nur durch ein Spezialkommando der Polizei verhindert werden konnte. Der Pilot hat diese Frau beim zweiten Abschiebeversuch nicht mitgenommen, weil sich diese Frau, die 45 Kilogramm wiegt, also keine kräftige Frau ist, mit Händen und Füßen gegen die Abschiebung gewehrt hat. Der Pilot hat sie deshalb nicht ausgeflogen.
Es kann nicht bestritten werden, dass schon die Verbringung ins Flugzeug in München nicht durch bayerische Beamte erfolgt, sondern von Beamten des Bundesgrenzschutzes vollzogen wird. Das Umsteigen – in der Regel wird ja nicht direkt geflogen – wird von Beamten des Bundesgrenzschutzes überwacht. Die bisherigen Schwierigkeiten sind auch von Beamten des Bundesgrenzschutzes mitgeteilt worden. Ich kann das nachher gerne noch vorlesen: Die Frau hat sich gegen die Abschiebung so massiv gewehrt, dass eine Beamtin des Bundesgrenzschutzes die Treppe hinabgestürzt ist und sich so schwer verletzt hat, dass sie eine Woche dienstunfähig gewesen ist. Das sind nicht Beamte, die dem bayerischen Innenminister unterstehen, sondern Beamte des Bundes. Jeder von Ihnen weiß, dass ich gegenüber dem Bundesgrenzschutz nicht weisungsberechtigt bin, sehr wohl aber die Bundesregierung, insbesondere der Bundesinnenminister. Und sobald der Bundesinnenminister sagt, seine Behörden seien nicht bereit, an einer Abschiebung mitzuwirken, wäre die Sache auch klar.
Wir verlieren, da eine Frau in Abschiebehaft genommen werden muss, was mit Sicherheit rechtswidrig wäre, oder weil wir sie rauslassen. Dann wäre jemand erfolgreich, der sich mit aller Massivität und Brutalität und auch mit Verletzung von Personen, die die Aufgabe haben, die Abschiebung durchzuführen, der Abschiebung widersetzt. Das können wir auch nicht hinnehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer anderen Petition wandte sich eine Familie ausländischer Herkunft, die von Abschiebung bedroht war, an den Petitionsausschuss. Sie bat darum, sich für die Aussetzung der Abschiebung bzw. die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung einzusetzen; Näheres können Sie im Bericht nachlesen. Der Petitionsausschuss sah sich wegen der bestehenden Sachlage veranlasst, der Landesregierung zu empfehlen, sich für eine längerfristige Duldung der Familie von sechs Monaten einzusetzen; dadurch könnten der psychische Druck von den Familienmitgliedern genommen und eine umfassende Prüfung der komplexen ausländerrechtlichen Situation der Familie ohne Zeitdruck erfolgen. Wir wiesen darauf hin, dass es den Ausländerbehörden durchaus möglich ist, längerfristig erteilte Duldungen aufzuheben und zurückzunehmen, wenn sich innerhalb des Duldungszeitraums Änderungen der Sach- und Rechtslage ergeben.
Wir haben uns grundsätzlich nie gegen Abschiebung ausgesprochen. Ich habe das von dieser Stelle aus noch vor wenigen Wochen unterstrichen. Wir wollen eine klare Linie auf Ihrer Seite. Wenn die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, dann haben wir uns noch nie dagegen gesperrt. Wir wollen aber, dass klare Voraussetzungen vorliegen. In allen anderen Fällen wollen wir eine sehr klare humane Einzelfallprüfung. Herr Ahlhaus sagt das immer wieder gerne, aber Sie tun es eben nicht. Wir vermissen in diesem Fall Ihre klare Linie.
In diesem Antrag geht es uns um eine bundeseinheitliche Vorgehensweise in einem wirklich hoch sensiblen Bereich und es geht um das Wort „Abschiebung“. „Abschiebung“ ist in der deutschen Sprache ein hässliches Wort.
Längst nicht alle Fälle erreichen im Übrigen den Ausschuss. Aber allein aus den uns bekannten Fällen ergeben sich vor allem Missstände bei der Überprüfung der Details der Einzelfälle, damit also bei der Prüfung der Frage, ob die Bleiberechtsregelung greife oder ob ein Abschiebung durchgeführt werden müsse oder könne, je nach dem. Gerade die zuletzt öffentlich gewordenen Fälle haben noch einmal deutlich gemacht, dass die Organisation und Umsetzung der Abschiebung humanitären Grundsätzen nicht gerecht wird.
Sie haben, meine Damen und Herren, alle die Mail vom Café Exil bekommen mit der Bitte um Unterstützung für einen der jungen Afghanen. Der junge Afghane, um den es hier geht, hat eine Eingabe an uns gestellt. Durch die CDU wurde die Petitionsduldung aufgehoben. Die Ängste, die er bei der angedrohten Abschiebung hatte, haben dazu geführt, dass er in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses eingeliefert wurde. Dieser junge Mann ist als minderjähriger, unbegleiteter Flüchtling eingereist, jetzt 22 Jahre alt. Er hat seit drei Jahren einen festen Arbeitsplatz, bis ihm im März die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. Er spricht sehr gut deutsch. Er ist nach der willkürlichen Rechnung des Senators einen Monat zu spät nach Deutschland geflohen, also im Juli 1999 eingereist, und an ihm soll nun ein Exempel statuiert werden. Schon zweimal hat die Polizei inzwischen versucht, diesen jungen Mann abzuholen, um die Abschiebung durchzusetzen. Derartige Abschiebungen im Alleingang ohne bundesweite Regelungen, ohne Memorandum of Understanding, sollen das eigene politische Profil schärfen. Sie sind unanständig.
Zur Gruppe dieser Menschen gehören auch etwa 50.000 Kinder und Jugendliche. Viele davon, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind in Deutschland aufgewachsen, sie sind hier heimisch oder heimisch geworden. Sie haben meist weder einen sprachlichen noch einen kulturellen Bezug zum Heimatland ihrer Eltern und sie sind damit de facto zu Inländern geworden. Zu ihrem Alltag aber gehört die Angst vor dem Ende der Duldung, vor der Abschiebung, ja vor einer ungesicherten Zukunft. Mt dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz sollte genau diesem Zustand abgeholfen werden. Die Flüchtlinge sollten von einer Duldung in ein legales Aufenthaltsrecht überführt werden. Das allerdings ist bisher nicht in ausreichendem Maße gelungen. Die Auslegungs- und Verwaltungspraxis ist nach wie vor restriktiv. Personen, deren Abschiebung nicht möglich ist, erhalten weiterhin jeweils nur befristete Duldungen und die entsprechenden Entscheidungen fallen unabhängig davon, ob sie wirtschaftlich und sozial integriert sind. Da das Aufenthaltsrecht der Kinder von dem der Eltern abgeleitet ist, bietet es auch nur eingeschränkte Möglichkeiten, den hier aufgewachsenen oder hier geborenen Kindern ein Bleiberecht zu gewähren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 11. April 2006 hat der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern die Aussetzung der Abschiebung von Flüchtlingen nach Togo aus humanitären Gründen verfügt. Gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung - der Innenminister hat das schon gesagt - ist der § 60 a des Aufenthaltsgesetzes. Dort steht, ich zitiere: „Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.“ Gründe für die Aussetzung von Abschiebungen durch die oberste Landesbehörde können also sein: völkerrechtliche oder humanitäre oder die Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik.
Derzeit hören wir von vielen Fällen in Thüringen, wo Flüchtlingsfamilien durch die Ausländerbehörden zur Ausreise aufgefordert werden bzw. dass ihnen die Abschiebung angedroht ist. Diese Familien, das sind Mütter, Väter und Kinder, befinden sich unter einem permanenten psychischen Druck. Sie haben Angst vor politischer Verfolgung, vor Not und Elend in ihren Herkunftsländern. Ihre Hoffnungen richten sich auf die Möglichkeit, ihren Fall vor die hoffentlich in wenigen Wochen mit ihrer Arbeit beginnende Härtefallkommission zu bringen. Die PDS-Fraktion fordert die Landesregierung auf, von ihrer Ablehnung eines Abschiebemoratoriums zurückzutreten, mit dem von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge, die die Chance hätten, dass ihre Angelegenheit als Härtefall behandelt werden könnte, eine vorläufige Duldung bis zur Entscheidung der Härtefallkommission bekommen. Sie sollten diesen Menschen, die zum großen Teil bereits seit Jahren in der Bundesrepublik und in Thüringen leben, deren Kinder hier geboren worden sind, die in Thüringen integriert sind, nicht die Möglichkeit verweigern, ihren Fall vor der Härtefallkommission vorzutragen. Vielen Dank.
Außenministers Fischer – festgestellt, dass es in diesem Fall keinerlei Bedenken gegen eine Abschiebung gebe. Präsident Schmid, den Sie alle kennen, weil er in diesem Landtag Fraktionsvorsitzender war – hat erklärt, dass die Abschiebung ohne humanitäre Probleme durchgeführt werden könnte. Dies wurde von den Gerichten bestätigt. Und jetzt soll der Bayerische Landtag sagen: Die zuständigen Stellen machen alle Quatsch. Wir wissen besser, wie es in China ist.
Die GAL hatte damals das Thema "Abschiebung nach Afghanistan – Nagels rücksichtsloser Alleingang" angemeldet. Damals lautete der Vorwurf, Senator Nagel würde ohne rechtliche Grundlage und ohne ein geregeltes Rückführungsverfahren die Abschiebung der afghanischen Flüchtlinge betreiben. Dies war weder damals so noch entspricht es heute den Tatsachen.
Das hat er ja im vergangenen Jahr mal gemacht, woran ich nur einmal erinnern will. Da hat er prompt ein Kind an der Hand gehabt – davon gab es ein schönes Foto –, dessen Familie von Abschiebung bedroht war. Dann hat er sich ein Dreivierteljahr mit dem Innenminister darüber gestritten, wie man diese Abschiebung verhindern könne.
Wenn Sie aufgrund des Handelns der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die sagen, sie hätten wegen ihres Hasses auf Deutschland so gehandelt, die Ausländerdebatte nach dem Motto führen, wir lösen die Probleme durch Abschiebung – Sie haben das nicht gesagt, aber ich weiß, dass es in der Diskussion vorkommt –, erwecken Sie den Eindruck, dass durch eine Abschiebung in Europa – das fordern Sie – Probleme, die wir in Deutschland haben, gelöst werden können. Damit streuen Sie den Menschen Sand in die Augen. Das ist vielleicht die Politik der CDU, aber nicht unsere.
Worum geht es? Es geht besonders um zwei Dinge: zum einen die immer wieder vorkommende getrennte Abschiebung von Familien, bei der ich unterstelle, dass diese getrennte Abschiebung von Familien bewusst von den Behörden inszeniert wird, um den Abschiebedruck auf den hier verbleibenden Teil zu erhöhen, der wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht abgeschoben kann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Abschiebepraxis in Nordrhein-Westfalen – genauer gesagt um die Abschiebung von schwer kranken Flüchtlingen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal am Flughafen Düsseldorf war, und zwar nicht im Bereich für Geschäftsreisende oder für Touristen, sondern im sogenannten Modul F, dem alten Frachtzentrum des Düsseldorfer Flughafens. Dort checken weder Touristen noch Geschäftsmänner mit schicken Aktenkoffern ein. Von dort aus starten Flieger alle paar Wochen nach Pristina, Belgrad und Ankara. Das sind Sammelflüge zur Abschiebung von Flüchtlingen in diese Länder.
mehr oder weniger deshalb, weil es immer wieder Schlupflöcher gibt, die von den Ausländerbehörden systematisch dazu genutzt werden, Menschen so schnell wie möglich abzuschieben. So heißt es etwa sinngemäß in diesem Katalog: Bei einer im unmittelbaren Zusammenhang mit der Abschiebung zu erwartenden wesentlichen oder lebensbedrohlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes soll eine Abschiebung unterbleiben.
Da bei traumatisierten Opfern von Folter und Gewalt nachvollziehbar bei Abschiebung krankheitsbedingt eine gravierende Verschlimmerung ihrer Krankheit und häufig auch eine akute Suizidalität prognostiziert werden kann, müssten Ausländerbehörden derartige Abschiebungen eigentlich unterlassen. Das aber tun sie mitnichten, meine Damen und Herren. Dann wird mal eben schnell die Ursache der zu erwartenden Verschlimmerung wegdefiniert, eine Retraumatisierung verneint. Oder es wird einfach an die Folterung nicht geglaubt. Oder es wird kurzerhand die Behandelbarkeit der Erkrankung im Herkunftsland vorausgesetzt. Dann sieht die Ausländerbehörde eine prognostizierte Suizidalität eben nur noch als technisches Vollstreckungshindernis, dem im Vollzug der Abschiebung mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden kann. Das, meine Damen und Herren, ist bestenfalls noch als zynisch zu bezeichnen.
Wie sehen denn solche geeigneten Maßnahmen aus? Was ist die geeignete Maßnahme, einen traumatisierten, suizidgefährdeten Flüchtling, der seiner Abschiebung entgegensieht, vom Suizid abzuhalten? Sicherlich nicht die in Ihrem Katalog vorgeschlagene, nicht angekündigte Abschiebung oder die Übergabe in eine Therapieeinrichtung im Heimatland. Einem Land, das nicht selten nichts, aber auch gar nichts mit unseren medizinischen und psychotherapeutischen Standards gemein hat.
Es ist völlig selbstverständlich, dass ein Rechtsstaat wie Deutschland die medizinisch-ethischen Standards bei der Abschiebung tatsächlich kranker Flüchtlinge gewährleisten muss. Es ist aber auch leider Fakt und sicher aus individueller Sicht auch nachvollziehbar, dass in einer gewissen Anzahl von Fällen eine Krankheit oder deren akute Schwere als letztes Mittel gegen eine drohende Abschiebung vorgebracht werden. Hier objektiv richtig zu entscheiden, ist eine verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe.
Drittens eine Anmerkung zum Arbeitsmarktzugang von geduldeten Migrantinnen und Migranten. Ich weise darauf hin, dass die Ausländerbehörden freiwillig so gut wie keinen Gebrauch von § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes machen. Danach soll einem ausreisepflichtigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung ohne Verschulden des Abzuschiebenden rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist und die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte damit die unsägliche Praxis von Kettenduldungen verhindert werden. Doch diese Kettenduldungen nehmen kein Ende. Nicht nur dies, sie erweisen sich als ein Verhinderungsinstrument im wahrsten Sinne des Wortes. Sie verhindern einen eindeutigen Rechtsstatus. Sie verhindern für viele Familien die Chance, ein normales, ein würdiges Leben zu führen. Sie verhindern Integration.
Aufsehen erregte nicht, dass es sich hier um eine junge angolanische Mutter mit einem gerade dreijährigen Kind handelt, die ins Ungewisse abgeschoben werden soll. Aufsehen erregte – allerdings zu Recht, müssen wir sagen –, dass die Polizei diesen dreijährigen Jungen gegen die Weigerung der Erzieherinnen und gegen den Willen der Mutter gewissermaßen aus der Kita mitnahm, um auf diese Art und Weise die Abschiebung von Mutter und Kind zu erpressen. Denn darum ging es. Es ging um die Erpressung zu dieser Abschiebung. Dass damit gegen geltendes Recht verstoßen wurde, braucht, glaube ich, keine größere Erklärungen und auch keine wochenlangen Untersuchungen. Davon bin ich überzeugt.
2002 wurde in Bautzen eine geradezu denkwürdige Abschiebung vorgenommen, es wurden zwei Kinder und ihr Vater am helllichten Tag in Handschellen abgeholt, um sie abzuschieben. Die Mutter war nicht dabei, sie kam später dazu, hatte einen Nervenzusammenbruch. Die Mitbewohner des Hauses gingen zur Polizei und zur Ausländerbehörde und beschwerten sich über die Brutalität des Vorgehens bei der Abschiebung der Kinder.
Im selben Jahr drang ein großer Polizeitrupp in ein Dresdner Asylbewerberheim ein, um eine irakische Familie abzuschieben. Bei der Aktion wurde festgestellt, dass eines der Kinder an Leukämie erkrankt ist und im Krankenhaus lag. Dennoch sollte die Abschiebung erfolgen. Nur dem Widerstand des behandelnden Arztes war es zu verdanken, dass das schwer kranke Kind nicht ausgeliefert wurde und somit die Abschiebung nicht zustande kommen konnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir und insbesondere die Behörden müssen darauf achten und dafür stehen, dass nie wieder ein Kind als Gegenstand zur Erpressung einer Abschiebung missbraucht wird. Niemand darf zulassen, dass Kinder als Faustpfand gegen ihre Eltern zum Zwecke der Abschiebung genommen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu einer Eingabe der Kirchengemeinde Hitzacker, die sich gegen die Abschiebung einer tamilischen Familie wendet. Meiner Meinung nach hat der Petitionsausschuss auf der Grundlage einer lückenhaften und falschen Unterrichtung für die Abschiebung dieser Familie entschieden und diese Eingabe verworfen.
Wir, die FDP, haben dies im Innenausschuss thematisiert und dazu vom Staatssekretär zunächst die Antwort bekommen, eine unmittelbare Abschiebung werde es voraussichtlich nicht geben, weil die Gründe für die Duldung auch dazu führen werden, dass es gute Gründe sind und dass eine unmittelbare Abschiebung nicht bevorsteht.
Wir reden hier darüber, dass Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Fällen, in denen eine Abschiebung eigentlich nicht hätte durchgeführt werden dürfen, weil die betroffene Person geltend gemacht hat, nicht reisefähig zu sein, daraufhin auf Abschiebung spezialisierte, aber wohl wenig qualifizierte Ärzte zum Flughafen geschickt haben, damit diese die Reisefähigkeit der betroffenen Person entgegen dem fachärztlichen Rat feststellen sollten. Wer hier so mit dem Schicksal von Menschen umgeht und sich womöglich noch mit Trophäen für jeden abgeschobenen Flüchtling schmückt, dem gilt meine Kritik und tiefste Verachtung!
Herr Erlanson, zu diesem Erlass wollte ich noch einmal sagen: Ich muss gestehen, dass ich das, was Sie erwähnt haben, noch einmal nachlesen muss. Ich kenne diese Diskussion aber aus dem Bereich der HIV-infizierten Migranten, die von der Abschiebung bedroht sind. Da gibt es eine Diskussion, ob diese Menschen in den Ländern behandelt werden sollen. Das ist auch eine politische Frage und eine kontroverse Diskussion, wieweit wir es schaffen. Wenn Sie das Thema AIDS nehmen, bezogen auf die afrikanischen Länder: Da kämpfen die AIDS-Hilfen und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland dafür, dass sie sich durchsetzen. Sie sagen, wir können diese Menschen nicht einfach so abschieben. Soweit ich weiß und es für meine Fraktion so sagen kann, sind wir nicht bereit, Menschen, die vom Gesundheitsamt begutachtet werden – und zwar auch positiv, das heißt, gegen eine Abschiebung –, abzuschieben. Das ist ganz klar rechtsstaatlich, das wurde ja von der FDP auch gesagt, wir müssen dem folgen. Ich denke, wir können dies noch einmal zum Anlass nehmen, um darüber zu diskutieren.