Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu Drucksache 5/4824 schriftlich vor.
Herr Dr. Gerstenberg hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angezeigt, dass es eine mündliche Ergänzung gibt.
Ja, Herr Präsident! Uns ist bei der Übermittlung leider ein Versehen unterlaufen. Ich bitte deshalb, bei den abweichenden Meinungen der Fraktion GRÜNE auf Seite 150 die Massenpetition 05/01442/3 – „Doppelhaushalt 2011/2012 ÖPNV“ – zu ergänzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte insbesondere zu den Petitionen, die sich mit den Kürzungen im Doppelhaushalt befassen, kurz unser abweichendes Stimmverhalten – –
Herr Pecher, ich muss Sie unterbrechen. Ich habe vorhin gefragt, ob der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung das Wort wünscht. Sie sind nicht der Berichterstatter. Insofern möchte ich Sie gern fragen, was Sie jetzt wollen.
Wenn sich aus dem Plenum kein Widerspruch regt, würde ich Herrn Pecher Gelegenheit geben, das abweichende Stimmverhalten kurz darzulegen – wenn er sich schon die Mühe gemacht hat, nach hier vorn zu kommen.
Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich übersehen habe, dass noch die Berichterstatter am Zug waren, und bedanke mich, dass ich die Gelegenheit habe, unser abweichendes Stimmverhalten zu den Petitionen, insbesondere zu den Kürzungen im ÖPNV, kurz zu begründen.
In den intensiven Diskussionen im Wirtschaftsausschuss zu den Stellungnahmen wurde letztendlich eine mehr oder weniger neutrale Variante durchgesetzt. Wir sind der Meinung, dass man öffentlich noch einmal kundtun muss, dass hier mit Mehrheit versucht wird, Wahrheit zu schaffen. Wir sind der Meinung, dass das nicht gelingen kann, und möchten das ganz deutlich vortragen.
Um gleich alle Zweifel auszuräumen, möchte ich von den vielen Stellungnahmen, die gemacht worden sind, eine zitieren, die zeigt, dass wir mit unserer Begründung nicht ganz falsch liegen: „Die vom Koalitionspartner FDP seitens des Sächsischen Staatsministers für Wirtschaft und Arbeit vorgesehenen Kürzungen der Zuweisungen für den ÖPNV halten wir für nicht hinnehmbar. Die folgenden Formen von deutlichen Preiserhöhungen der Verkehrsverbünde, einhergehend mit Streckenabbestellungen, besonders im SPNV, und die Reduzierung der Investitionsförderung werden sowohl in den großen Städten und Ballungsräumen als auch im ländlich strukturierten Raum mehr als deutlich spürbar sein. Besonders vor dem Hintergrund, dass Sachsen 2011 und 2012 vom Bund mehr Geld, nämlich 30 Millionen Euro, für den ÖPNV erhält, ist dieser FDP-Ansatz politisch und praktisch dem Bürger nicht zu vermitteln.
Die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 14.09.2010 machte dies mehr als deutlich, bei der die Argumentation von Herrn Staatsminister Morlok“ – und das ist jetzt bemerkenswert – „komplett ad absurdum geführt wurde. Hinzu kommt die bevorstehende
Revision der Verteilung der Bundesmittel für 2014, für die wir uns von vornherein deutlich schlechter im Vergleich zu anderen Bundesländern positionieren. Als Mehrheitspartner der Koalition wird man uns als CDU die Hauptverantwortung für diesen falschen Handlungsansatz zuweisen.“ Sie wissen jetzt wahrscheinlich, woher es kommt. „Wir bitten Sie, Herr Ministerpräsident, deshalb Einfluss darauf zu nehmen, dass hier keine Entscheidungen fallen, die uns zurückwerfen und letztlich dem Freistaat schaden.“
Ich denke, besser kann man es gar nicht ausdrücken als in diesem gemeinsamen Schreiben aller CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzenden an den Ministerpräsidenten Tillich. Interessant wäre, wie Herr Tillich geantwortet hat. Wir stellen fest, getan hat er jedenfalls nichts. Damit begründet sich unser abweichendes Stimmverhalten.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte nicht, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird. Ich zitiere aus der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages § 63 Abs. 3. Es geht hier um Beschlussempfehlung und Berichte des Petitionsausschusses: „Die Berichte werden gedruckt, verteilt und innerhalb von drei Sitzungswochen nach der Verteilung auf die Tagesordnung gesetzt. Sie können vom Berichterstatter mündlich ergänzt werden.“ Ich hatte nach dem Berichterstatter gefragt. „Eine Aussprache findet jedoch nur statt, wenn diese von einer Fraktion oder von Anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Landtages verlangt wird.“ Es wurde aber von der SPD-Fraktion nicht verlangt. Um das nachträglich
zu heilen, frage ich den parlamentarischen Geschäftsführer, ob er das nachträglich noch beantragen wird.
Herr Präsident, ich hatte mich eben schon gemeldet. Selbstverständlich beantrage ich das und bitte auch darum, dass wir den Redebeitrag, den wir schon gehört haben, auch als gehört hinnehmen und nicht durch eine Streichung im Protokoll ersetzen.
Herr Brangs, wir werden genau so verfahren. Ich bitte, wenn es entsprechende Wortmeldungen gibt, das rechtzeitig dem Tagungspräsidium anzuzeigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den schriftlich eingereichten abweichenden Meinungen möchte ich für die NPDFraktion die Massenpetition 05/01442/3 auf Seite 150, Doppelhaushalt 2011/2012 ÖPNV, ergänzen.
Ich frage, ob es weiteren Aussprachebedarf gibt. – Wenn das nicht der Fall ist, stelle ich gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall.
Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 102 Abs. 7 Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Wir beginnen mit der ersten Frage. Herr Abg. Heinz, bitte; Frage Nr. 12.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon mehrfach über die Elbestaustufen gesprochen. Anlass für die Anfrage sind
Pressemeldungen, nach denen die tschechische Seite offenkundig beabsichtigt, die deutschen Einwendungen nicht zu berücksichtigen. Angesichts dessen frage ich die Staatsregierung:
1. Was sind die wesentlichen Argumente der Staatsregierung gegen den geplanten Bau einer neuen Elbestaustufe bei Děčín und wie hat sich die tschechische Seite dazu positioniert?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Freistaat, gegen den Bau der Elbestaustufen vorzugehen, wenn die tschechische Regierung an ihren Plänen festhält, und ist beabsichtigt, diesen Rechtsweg auch zu beschreiten?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ihre beiden Fragen möchte ich wie folgt beantworten: Sie kennen ja die Geschichte und Sie wissen, dass wir erst eine Variante der Unterlagen in tschechischer Sprache hatten und eine Kurzfassung in Deutsch. Das hat uns nicht ausgereicht. Wir haben deshalb um eine Fristverlängerung zur Abgabe dieser Stellungnahme gebeten. Diese Fristverlängerung ist uns gewährt worden. Wir haben jetzt Frist bis zum 28.02.2011. Am 28. Februar werden wir unsere Stellungnahme abgeben. Wir sind im Augenblick dabei, diese Stellungnahme zu erarbeiten. Deswegen kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt Ihre Frage nicht beantworten.
Die zweite Frage war, ob wir den Rechtsweg einschlagen wollen. Da sind wir auch gerade dabei zu prüfen, ob das überhaupt möglich ist und wenn ja, wo wir klagen können. Ich kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht beantworten.
1. Wie viele Projekte haben im Rahmen des Programms „Weltoffenes Sachsen“ für 2011 Förderanträge und in welchem Umfang gestellt, wann wurden diese beschieden und wie viele Projekte werden ab Januar gefördert?
2. Nach welchen Kriterien und wie wird die fachliche Beurteilung und Bescheidung der Anträge gewährleistet?