Andreas Heinz
Appearances
5/6
5/8
5/12
5/16
5/19
5/27
5/28
5/31
5/32
5/35
5/41
5/43
5/46
5/51
5/60
5/63
5/69
5/73
5/78
5/80
5/81
5/83
5/96
5/101
Last Statements
Kennzeichnung von Bahnübergängen (Frage Nr. 4)
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche unterschiedlichen Rechtsvorschriften zwischen der DB Netz AG und Werks- oder Betriebsbahnen (zum Beispiel Braunkohlenbahnen in der Lausitz) gibt es bezüglich der Ausstattung mit Signal- und Warnanlagen von Bahnübergängen (Bitte getrennt nach Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen)?
2. Welche Fristen zur Umrüstung auf bestimmte technische Lösungen von Signal- und Warnanlagen an Bahnübergängen gibt es für die DB Netz AG und Werks- oder Betriebsbahnen (Bitte Art der technischen Lösung ge- trennt nach DB Netz AG und Werks- oder Betriebsbahnen sowie Gemeinde-, Kreis-, Staats- und Bundesstraßen angeben)?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat von Konfuzius beginnen: „Wer mit seinen Worten einen grundsoliden Eindruck erweckt, verdient zwar
eigentlich Lob, dennoch ist zu prüfen, ob er wirklich eine edle Gesinnung hat oder sich einfach nur wichtig macht.“
Genau das vermute ich in dem speziellen Fall, denn die Landwirtschaft in Sachsen hat echt andere Probleme, als über Gentechnik zu diskutieren, zumal es keine zugelassenen Pflanzen gibt und auch die Landwirte selbst aus verschiedenen Gründen sehr, sehr vorsichtig sind. Sie könnten, wenn Sie denn dieses Nichtthema hier weiter profilieren wollen, genauso gut über die Winterreifenpflicht in der Sahara sprechen oder über ausufernde Bedienungsanweisungen von Mikrowellen, in die in Amerika ja auch hineingeschrieben werden muss, dass Haustiere nicht zum Trocknen in die Mikrowelle gehören. Sie können genauso gut an dieser Stelle verlangen, dass in der Sächsischen Verfassung ein Verbot der Todesstrafe steht. Das alles sind Dinge, die selbstverständlich sind, und deswegen verstehe ich diesen Grund der Aktuellen Debatte überhaupt nicht. Ich wünsche mir im Gegenteil denselben Eifer, wenn es darum geht, andere Pflanzen zu verbieten, zum Beispiel Cannabis.
Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass die Einführung neuer technischer Entwicklungen schon immer umstritten war. Ich bringe da recht gern das Beispiel vom Telefon. Vor 125 Jahren wurde dieses Thema folgendermaßen diskutiert: Die Welt war sehr skeptisch auf Mister Bells tonerzeugendes Ungeheuer. In Boston, Philadelphia und New York kam es zu Massendemonstrationen gegen die Nutzanwendung. In Chicago streikten die Postboten, weil sie Arbeitslosigkeit befürchteten. Auch in Berlin hat sich eine erboste Dame beim Generalpostmeister beschwert. Ich möchte aus diesem Beschwerdebrief zitieren: „Mit Sicherheit“ – heißt es in dem Beschwerdeschreiben – „würden meine drei Töchter Zeugen sittenloser Gespräche werden und großen seelischen Schaden erleiden. Ich verlange von Ihnen, Herr Generalpostmeister, dass die Telefondrähte, die über mein Dach wegführen, sofort entfernt werden.“
Ähnliche Beispiele lassen sich bei verschiedensten Themen finden. Wer sich mit dem Bau der Wasserleitung in Berlin oder der Kanalisation befasst, kann da genauso gut die tollsten Geschichten erleben. Heute wissen wir alle, dass das dringend notwendig und richtig war.
Wir nehmen natürlich auch die öffentliche Meinung zur Kenntnis, die zu dem Thema herrscht. Mittlerweile sind wir so weit, dass es in Deutschland zur Nutzanwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen keine Forschung mehr gibt. Wir wissen aber, dass es in den letzten 25 Jahren mehr als 150 Projekte zur Sicherheitsforschung mit einem Aufwand von über 100 Millionen Euro gegeben hat, die über das Bundesforschungsministerium gefördert wurden. Komischerweise konnte man dabei nichts feststellen, was es rechtfertigt, diesen Anbau zu verbieten. Größere Gefahr für unsere Biodiversität usw. sind Neophyten.
Selbstverständlich sind gentechnisch veränderte Pflanzen kein Allheilmittel in der Landwirtschaft, sondern es gilt auch hier, ackerbaulichen Grundsätze zu beachten. Es ist genau wie mit Allrad bei Glatteis. Auch damit kann man die Physik nicht überlisten. So gilt es auch für einfachste ackerbauliche Grundsätze, die man mit gentechnisch veränderten Pflanzen nicht außer Kraft setzen kann.
Die Raupen, die sich in Brasilien entwickelt haben, sind keine Folge des gentechnisch veränderten Maises, sondern sie sind eine Folge von Monokulturen. Wenn der Mais nicht gentechnisch verändert wäre, hätten sie sich genauso entwickelt.
Zwei Worte noch zu gentechnisch veränderten Regionen. Definiert ist – wie man im Internet nachlesen kann –, dass zwei Drittel der Fläche mit nicht gentechnisch veränderten Pflanzen bewirtschaftet werden müssen. Einzelne Landwirte sind daran überhaupt nicht gebunden. Es ist also wieder ein Scheingefecht, was Sie hier vorführen.
Schließlich sei gesagt: Sollte es zu einem Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen kommen, werden wir dagegen keine Verfassungsklage erheben. Es wird auch keinen Protestanbau vorm SMUL geben. Wir werden auch keine Feldzerstörung von Nicht-GVO-Pflanzen durchführen, sondern das tapfer ertragen. Wir werden die Stimmung der Bevölkerung respektieren.
Dann kann ich noch ein Angebot machen, zwar weniger für den Antragsteller, aber vielleicht für den einen oder anderen, der mit uns mal koalieren möchte, wenn es denn notwendig sein sollte.
In Koalitionsverhandlungen – –
Ich bin sowieso bei meinem letzten Satz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Mann, ich nehme erst einmal zur Kenntnis, Sie sind nicht gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel, sondern nur für eine ordentliche Kennzeichnungspflicht. Dafür sind wir natürlich auch.
Herr Weichert – er ist nicht da –, natürlich rät der SLB seinen Landwirten, zurzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen. Es ist nicht erlaubt, er kann sie also nicht zum Gesetzesbruch aufrufen. Zum Zweiten würde auch ich es unseren Landwirten überhaupt nicht raten, aus verschiedensten Gründen.
Ich habe selten eine so unehrliche Debatte erlebt, wie wir sie hier wieder geführt haben. Wir reden bei grüner Gentechnik über einen Eingriff in die Schöpfung, bei roter Gentechnik spritzen wir uns das Insulin direkt ins Blut. Da ist das alles wunderbar, und so soll es sein.
Insulin wird mittels gentechnisch veränderter Organismen hergestellt und viele andere Dinge auch. Die einen wollen es nicht auf dem Teller und im Trog haben, wir nehmen aber zur Kenntnis, dass Bier, Backwaren usw. heutzutage nur mithilfe solcher Dinge hergestellt werden können. Wenn man das Bienensterben auf Gentechnik in Amerika zurückführen will, sage ich: Da wir seit 2009 keinen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Sachsen haben, dürfte es ja auch kein Bienensterben mehr geben. Diese Argumentation ist also auch nicht ganz schlüssig.
Dann wollten Sie von mir noch ein Wort hören, wie man es denn mit der Gentechnik halten. Ich persönlich halte Gentechnik durchaus für eine Zukunftstechnologie, die im Moment in den Anfängen steckt, die im Moment gesellschaftlich nicht konsensfähig ist, weil der Verbraucher keinen direkten Nutzen für sich erkennen kann. Also sollte man sie auch nicht mit Gewalt auf die sächsischen Felder prügeln, aber man sollte zumindest weitere Forschung dahin gehend nicht unterbinden.
So hat Angela Merkel ganz richtig erkannt, dass man wissenschaftlich zwar keine negativen Auswirkungen feststellen kann, aber gewisse Dinge müssen eben mehrheitsfähig sein. Es gibt Dinge, bei denen es sich lohnt, sich richtig zu „verkämpfen“. Man muss sich bei Gentechnik nicht „verkämpfen“, sondern es wird wenig passieren, wenn wir hier einem gewissen Mainstream folgen.
Jetzt möchte ich den Satz zu Ende bringen, den mir der Präsident vorhin nicht gestattet hat, zu Ende zu bringen. Ich war beim Angebot an möglichen Koalitionspartnern, wenn denn einer gebraucht wird. Ich kann nur die Empfehlung geben: Ein Koalitionsvertrag wird an einem Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in Sachsen sicherlich nicht scheitern. Also bringen Sie das Verbot tapfer in die Koalitionsverhandlungen ein. Ich denke, daran werden die Verhandlungen nicht scheitern.
Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es fast geahnt, dass die Debatte um das Dispensierrecht in eine Debatte um Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft ausartet.
Ich möchte zu ein, zwei Dingen, die in der Diskussion gesagt wurden, Stellung nehmen. Herr Weichert,
1 700 Tonnen Antibiotikaeinsatz heruntergerechnet auf 170 Milligramm pro Kilogramm Fleisch – diese Rechnung würde ich mir noch einmal anschauen wollen. Ich kann das nicht richtig nachvollziehen. Sie führen eine Studie an mit 96 % aller Hähnchenmastdurchgänge, die mit Antibiotika belastet sind. Wenn man googelt, findet man bei „Spiegel“ eine Überprüfung. Ich zitiere: „Eine Überprüfung habe ergeben, dass ein methodischer Zuordnungsfehler von Mastdurchgängen dazu führte, dass eine geringfügig zu hohe Zahl von Masthühnern angesetzt wurde, und ein neuer Prozentsatz wurde nicht genannt.“ Ich gehe davon aus, Sie haben die erste Meldung tendenziell weiterverarbeitet und nicht bis zum Ende recherchiert, weil es eben in Ihr Weltbild passt.
Zunächst möchte ich die Leistungen der Tierärzte würdigen, die mit viel Einsatz zu Tag- und Nachtzeiten in den Ställen ihre Arbeit verrichten.
Dass das gar kein so lukrativer Beruf ist, zeigt sich daran, dass wir speziell im Bereich der Großtierärzte – also jene, die sich um landwirtschaftliche Nutztiere und Pferde kümmern – akuten Nachwuchsbedarf haben. In den Heimtierpraxen haben wir diese Sorgen nicht, weil dort die Gewinnspannen ganz andere sind und man zweifelsfrei bereit ist, für sein Lieblingstier sehr viel Geld zu
investieren. Hingegen wird bei landwirtschaftlichen Produkten auf den Cent geschaut.
Zurück zu Ihrer Tonnenangabe. Eine Tonne Atombombe und eine Tonne Schwarzpulver sind zwar gewichtsmäßig dasselbe, haben aber eine deutlich unterschiedliche Sprengkraft. Genauso ist es bei den Antibiotika. Die in der Tierhaltung eingesetzten Antibiotika werden mit wesentlich anderen Tagesdosen verabreicht. Das ist die Maßeinheit, mit der man Antibiotika vergleichbar machen kann. Wir haben Tagesdosen bis 80 Milligramm pro Kilogramm Lebendgewicht. Das ist wirkstoffbedingt. Bei den modernen Medikamenten, die in der Humanmedizin eingesetzt werden, reden wir über Tagesdosen von 2 Milligramm pro Kilogramm Lebendgewicht. Man kann das Ganze also nicht mit absoluten Zahlen vergleichen.
Ich möchte Ihnen noch etwas Statistik nahebringen. Genauso wie sich statistisch nicht belegen lässt, dass in kleineren Klassen bessere Lernergebnisse als in größeren Klassen zustande kommen, genauso wie sich statistisch nicht belegen lässt, dass es einen Zusammenhang zwischen dem CO2-Gehalt in der Atmosphäre und der Durchschnittstemperatur auf der Erde gibt, so lässt sich statistisch überhaupt nicht belegen, dass ein Zusammenhang zwischen dem Viehbesatz und dem Vorkommen resistenter Keime existiert.
Die Statistik trage ich noch vor und danach bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Die Statistik besagt: Wenn man Deutschland mit 100 % ansetzt, hat man in den Niederlanden, dem Mutterland der intensiven Tierhaltung – um den Begriff Massentierhaltung zu vermeiden, der ja nicht definiert ist –, 220 % mehr Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche als in Deutschland. Die Antibiotikabehandlungstage pro Einwohner und Jahr sind 25 % weniger und der Anteil an resistenten Keimen ist 90 % geringer als in Deutschland.
Ich nenne jetzt die Zwischenstufen – bei Belgien ist das ähnlich – und bringe einmal ein ganz anderes Land, Griechenland. Dort haben wir einen um 40 % geringeren Anteil an Großvieheinheiten pro Hektar – die alle noch dazu wunderbar auf der Weide weiden – und weniger Intensivtierhaltung. Wir haben 175 % an Antibiotikabehandlungstagen und 100 % mehr an resistenten Keimen.
Nun kann man natürlich fragen, wie das zusammenhängt. Das sind in vielen Fällen Managementdinge und nicht einfach Dinge, wie Sie uns das gerne anbieten bzw. weismachen wollen: dass die Bauern dort Antibiotika zur Steigerung von Mastergebnissen verabreichen, sondern die Untersuchungen zeigen, dass der Infektionsweg in der Regel vom Krankenhaus auf den Mensch in die Ställe und nur im seltensten Fall umgekehrt verläuft.
In diesem Sinne möchte ich meine Ausführungen beenden und Sie bitten, bei zukünftigen Diskussionen etwas mehr die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte mich nochmals bei den Tierärzten bedanken und um Zustimmung für unseren Antrag werben.
Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir nun mit dem vorliegenden Gesetz eine gute Grundlage zur Meisterung der ersten großen Herausforderung zum Thema Hochwasserschutz gelegt haben, wollen wir mit dem Entschließungsantrag unter anderem noch einmal der Staatsregierung ein paar Hin
weise geben, wie wir bei der zweiten großen Herausforderung, der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, erfolgreich sein können.
Wir alle wissen, bei den Kleinkläranlagen ist 2015 ein sehr ehrgeiziges Ziel. Den Termin insgesamt verschieben wollen wir nicht, weil wir dann – wohin man den Termin auch immer verschiebt –, zwei Jahre, bevor der Termin abläuft, dasselbe diskutieren wie heute auch. Also wollen wir versuchen, mit geschickten Detaillösungen den Prozess etwas zu entzerren. Da geht es zum ersten darum, dass bei flächenhaften Sonderfällen wie der Umsiedlung von Dörfern im Rahmen des Braunkohleabbaus der Termin natürlich nicht einzuhalten ist, dass auch dann, wenn Bürger rechtzeitig bestellen oder den Auftrag auslösen – als rechtzeitige Bestellung und Auftragsauslösung gilt der 31.12.2014 –, die Frist ebenso verlängert werden kann. Das gilt genauso dort, wo sich der Aufgabenträger entschließt, aus ehemals dezentralen Entsorgungsgebieten wieder zentrale Lösungen oder gemeinschaftliche Lösungen zu schaffen.
Ganz wichtig ist, dass wir uns stark machen für die Ausreichung von Darlehen für private Antragsteller, sodass auch niemand aufgrund von finanziellen Engpässen gehindert ist, den gesetzlich geforderten Zustand herzustellen. Man hätte hier durchaus noch mehrere Details aufnehmen können, zum Beispiel, dass bei Koordinierung von Baumaßnahmen auch Fristen verlängert werden können, wenn beispielsweise die Dorfstraße erst 2017 saniert wird und man dann den Kanal mit baut. Aber wir haben ein Stück weit Vertrauen in die Unteren Wasserbehörden, die hier eine hohe Verantwortung bei der Umsetzung der vielen Einzelfälle haben. Wir denken, dass damit das Ziel erreicht werden kann, der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein gutes Stück näher zu kommen.
Wir bitten hiermit um Zustimmung. Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich die Debatte in der gebotenen Kürze zusammenfassen. Bürokratieabbau kann eigentlich nur auf zweierlei Wegen erfolgen: Zum einen, indem man Bürokraten abbaut, und zum anderen, indem man die ausgereichten Subventionen abbaut. Wir als Landwirte können uns gut vorstellen, allein vom Erlös unserer Produkte zu leben und uns nicht ständig rechtfertigen zu müssen für Subventionen, die am Ende doch nicht auf den Höfen verbleiben, sondern lediglich dazu dienen, dem Verbraucher die Nahrungsmittel billig zu subventionieren.
Gestatten Sie mir eine Prognose: Es wird beides nicht passieren. Die Bürokraten werden mehr werden, das Geld wird weniger werden. Aber da die Bürokraten weiterhin gut beschäftigt sein wollen, werden entsprechend die Detaillösungen, die alle noch nachzuweisen sind, auch wieder mehr werden. Ich wage zu prognostizieren: Diesen ganzen Dokumentationsaufwand wird der von einigen politisch gewünschte kleine Landwirtschaftsbetrieb in Zukunft überhaupt nicht mehr leisten können, sondern nur noch gut organisierte Einheiten in größeren Betrieben, die sich mittels GPS-Datenerfassung usw. die entsprechenden Systeme aufbauen können.
Insofern bin ich sehr, sehr pessimistisch, ob das gelingt. Ich erhoffe und wünsche mir bei den Verhandlungen eine glückliche Hand und dass unsere Landwirte die Lust nicht verlieren und das System noch einigermaßen beherrschen, um vor Rückforderungen geschützt zu bleiben.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Kallenbach, leider können wir Ihnen nicht die Freude machen, dem Antrag zuzustimmen. Er ist inkonsequent in sich. Sie sprechen zum Beispiel im Punkt 1.3 von „nicht bezifferbaren Schäden“, wissen aber schon zwei Sätze später, dass die Hilfszusagen mit Sicherheit nicht ausreichen werden.
Sie verkennen völlig die Realitäten. Wir haben das beste Hochwasserschutzkonzept erarbeitet und es wird auch umgesetzt. Selbstverständlich wird auch zwischen Maßnahmen an Gewässern I. und II. Ordnung unterschieden und abgestimmt. Allein im Bereich Zwickauer Mulde haben wir seit dem Jahr 2004 33 Einzelvorhaben an Gewässern I. Ordnung und 21 Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung umgesetzt.
Ihr Antrag setzt einseitig auf Überschwemmungsflächen. Deichrückverlegungen oder die Aufgabe von Deichen sind ebenfalls bauliche Maßnahmen, die umgesetzt
werden, was in der Regel Planfeststellungsverfahren mit den bekannten komplizierten Randbedingungen voraussetzt. Das Ziel einer Null-Neuversiegelungsrate ist unrealistisch und lehnen wir daher ab.
Die angemahnte Zusammenarbeit mit Tschechien, die Sie im Punkt 1.8 ansprechen, funktioniert im Rahmen der Möglichkeiten sehr gut. Eine Mitfinanzierung von Rückhaltemaßnahmen auf tschechischer Seite lehnen wir ebenfalls ab.
Noch ein Wort zu den berühmten Vorkaufsrechten. Was wir abschaffen wollen, ist lediglich das spezielle Vorkaufsrecht zum Zwecke des Hochwasserschutzes. Wir schaffen nicht die allgemeinen Vorkaufsrechte ab, die die Gemeinden in ihrer kommunalen Planungshoheit haben. Wenn die Gemeinden in ihrer Planungshoheit für Hochwasserschutz Planungen durchführen, dann haben sie ein Vorkaufsrecht. Wir haben nur kein separates Vorkaufsrecht für diesen Zweck, das ich ohne Planung hinterlegen muss. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Aber, wenn ich es wirklich will, habe ich die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Natürlich hätten wir einen gemeinsamen Antrag machen können. Das setzt voraus, dass man sich sehr frühzeitig darüber verständigt und vielleicht gewisse ideologische Positionen aufgibt. Diese Bereitschaft war aber nicht vorhanden.
Ansonsten nun zu unserem Entschließungsantrag. Wir haben heute viel Richtiges gehört, natürlich auch einiges Ideologisches. Der Dank wurde mehrfach ausgesprochen und der Respekt vor den Leistungen, denen ich mich anschließen möchte. Die Bewältigung von Katastrophen ist ein ständiger Lernprozess, sodass man Schlussfolgerungen aus vergangenen Katastrophen ziehen muss. Man kann dann überprüfen, ob und wie diese gewirkt haben, und gegebenenfalls nachjustieren.
Das wollen wir auch mit unserem Entschließungsantrag, so zum Beispiel die Organisation der Katastropheneinsätze nachbeleuchten, das Hinterfragen von Planungsverfahren und das Durchsetzen von Einzelinteressen. Der Komplex Versicherungswirtschaft muss nochmal gründlich beleuchtet werden bis hin zur Prüfung einer Pflichtversicherung, was auch sehr gründlich zu diskutieren sein wird. Ferner geht es um die Rolle der sozialen Medien, mit denen man auf der einen Seite zwar schnelle Hilfe organisieren kann, aber auf der anderen Seite dafür Sorge tragen muss, dass nicht falsche Botschaften Hilfsströme in falsche Richtungen lenken.
Es gilt nach wie vor, die Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass private Vorsorge bei Baumaßnahmen unersetzlich sein wird. Wenn wir all das getan haben, dann sind wir auf das nächste Hochwasser sicherlich besser vorbereitet, und das nächste Hochwasser wird kommen und irgendwann auch mit HQ 500 oder HQ 1000. Dessen müssen wir uns alle bewusst sein.
Ich danke und bitte um Zustimmung.
Ich wollte auch noch zwei fachliche Anmerkungen dazu machen. Erhöhte Grundwasserstände sind bei lang anhaltenden Niederschlägen selbstverständlich und unvermeidbar und haben nur bedingt etwas mit Hochwasser zu tun.
In Punkt 3 wird angemahnt bzw. sich beklagt, dass nicht genügend Deichrückverlegungen erfolgt sind. Hierzu muss man feststellen, dass sich der Hochwasserschutz weiterentwickelt hat, wir von Deichrückverlegungen weggehen und hin zu gesteuerten Poldern gehen. Das ist wesentlich sinnvoller, um dort flexibel reagieren zu können. Davon sind zurzeit sieben Stück in Arbeit.
Auch dieser unerwartet hohe Hochwasserscheitel in Magdeburg hat nur bedingt etwas damit zu tun, dass in Dresden die Flutmauern gegriffen haben. Hierzu muss man einfach festhalten, dass es einen Zusammenfall der Scheitel von Saale und Elbe gegeben hat und dass über die Saale wesentlich mehr Hochwasser als 2002 gekommen ist. Bei der Elbe kam nicht mehr Wasser als 2002. Wasser- und Bodenverbünde kann man bereits alles machen.
Zu Vorkaufsrechten hatte ich vorhin schon etwas gesagt. Neu- und Bebauungsverbot in Überschwemmungsgebieten haben wir jetzt schon im Wassergesetz und werden das noch verstärken. Auch die Vorwarnzeiten sind ausreichend. Wir liegen zurzeit bei über fünf Tagen an der Elbe. Insgesamt gesehen gibt es viele Allgemeinplätze, teilweise fachlich fraglich, und den richtigen, den fachlich korrekten Entschließungsantrag haben wir ja schon angenommen.
Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein letztes Mal: Wir schließen uns zum einen der Bewertung nicht an, dass in derselben Weise wie 2002 die Leute betroffen sind. Das ist schon einmal eine grundsätzlich falsche Einschätzung, denn die Schäden sind 2013 deutlich geringer. Das zeigt, dass ein Teil der Maßnahmen gegriffen hat.
Ferner schließen wir uns auch nicht der Forderung an, mehr oder die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen, um Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen. An Geld hat es nicht gefehlt. In den letzten zehn Jahren haben wir 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Wenn es an etwas gefehlt hat, dann waren es Baugenehmigungen, Baurecht – aus welchen Gründen auch immer. Hochwasserschutzschirm, Grundlagen für bezahlbare Eigenvorsorge – da ist der Eigentümer selbst gefragt und nicht der Staat.
Zu Ihrem Punkt 2, die Mittel zum Wiederaufbau. Die Gespräche dazu laufen. Zu diesem Punkt ist der Antrag sicherlich überflüssig.
Punkt 3, diese Richtlinie nicht anzuwenden, ist genau grundverkehrt, sondern sie ist die Grundlage für Sofortmaßnahmen.
Punkt 4 könnte Bestandteil einer Wiederaufbaurichtlinie sein. Wenn Umsiedlungen, dann mit Sicherheit nicht flächendeckend.
Die letzte Seite enthält die Zusammenarbeit mit den Elbeanrainern. Sie läuft in der internationalen Konferenz zum Flussgebiet Elbe und zur Flussgemeinschaft Elbe. Dort läuft sehr viel und es funktioniert, auch über Ländergrenzen hinweg. Wir sehen dort keine großen Kritikpunkte.
Die landesrechtlichen Regelungen haben wir im Wassergesetz. Dazu bereiten wir eine Bundesratsinitiative mit Bayern und Sachsen vor, um das zu verbessern. Wir arbeiten auch im Gegensatz zu der Forderung, die Sie aufstellen, schon lange an der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.
Zu den Punkten, die ich hier angesprochen habe, kann ich nicht sehr viel Handlungsbedarf erkennen. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich Ihnen am Beispiel des Apfels erläutern möchte, warum Anträge grundsätzlich immer abzulehnen sind, welche die Unterschrift eines Partei- und/oder Fraktionsvorsitzenden tragen, welcher namensgleich mit einer ursprünglich aus Asien stammenden kleinen vielkernigen holzigen und sehr sauer schmeckenden Frucht ist, möchte ich in der gebotenen Kürze die fachlichen Gründe erläutern, warum wir diesen Antrag ablehnen.
Immer kurz vor dem Ablauf von Fristen kann man eine hektische Betriebsamkeit erleben. Sei es, wenn man nach dem ersten Schneefall einen Termin zum Aufziehen der Winterreifen sucht, sei es beim Verlängern von Ausweisen, dem sogenannten Dezemberfieber bei den Fördermittelanträgen, beim Verlängern des TÜVs für das Auto usw. So erleben wir es auch hier bei der Anpassung der Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik.
Die Rechtslage dazu ist seit dem Jahr 2007 bekannt. Diese Umrüstung ist bis zum 31. Dezember 2015 abzuschließen. In Sachsen-Anhalt war der Stichtag der 31. Dezember 2009. In Mecklenburg-Vorpommern ist es der 31. Dezember 2013. Sachsen ist – entgegen sonstiger Dinge – nicht unbedingt der Spitzenreiter. Das Thema wird trotzdem ernst genommen.
Wie ich bereits sagte, ist die Rechtslage seit dem Jahr 2007 bekannt. Die entsprechende Richtlinie zur Kleinkläranlagenverordnung wurde im engen Einvernehmen mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, der Berufsständischen Vertretung der Kommunen, die für die Umsetzung dieser Pflichtaufgaben verantwortlich sind, verabschiedet.
Stellen wir einmal die Frage, wie die Situation heute im Lande ist. Natürlich ist diese sehr differenziert. Deswegen rechtfertigt sie auch keinen pauschalen und populistischen Antrag.
Lassen Sie mich zwei Beispiele vortragen, warum dieser Antrag in dieser Form nicht nötig ist bzw. Dinge aufgeführt sind, die es bereits gibt. Zum einen ist die Situation in den verschiedenen Zweckverbandsgebieten sehr unterschiedlich. Es gibt Zweckverbandsgebiete, die den Umrüstungstermin locker einhalten können. Es gibt aber auch Zweckverbandsgebiete, die sich sehr anstrengen müssen, diesen Termin zu halten. Deshalb ist es wahrscheinlich klüger, folgende Frage zu stellen: Welche Anstrengungen sollten wir unternehmen, um den Zweckverbandsgebieten zu helfen, bei denen es noch große Probleme gibt?
Das Argument der Kostenübernahme für sozial Schwache ist kein kluges Argument, weil es bereits geregelt ist. Für diejenigen, die Hartz IV beziehen, sind die Kosten durch den Träger der Grundsicherung zu übernehmen. Probleme gibt es eher bei Leuten, die knapp über der Hartz-IVSchwelle liegen. Aber auch hier würden mir Lösungen einfallen, wie man solchen Leuten helfen könnte.
Wie schon gesagt: Eine generelle Verschiebung des Ziels ist sicherlich die ungeeignetste Lösung, weil nach Ende des Verschiebungszeitraums genau dieselben Probleme wieder auftreten, wie wir sie jetzt auch haben. Da gibt es immer wieder tausend gute Gründe, warum das alles nicht so sein soll.
Klüger ist zu fragen, wo die Probleme liegen, um dann Einzelfalllösungen zu schaffen, um Antragstellern zu helfen, die dann natürlich begründen müssen, warum sie bis zum 31.12.2005 das nicht geschafft haben und bis wann denn das Ziel zu erfüllen wäre.
Im Bereich Abwasser hatten wir schon zwei Mal solche Fristsetzungen. Das war zum einen 1998. Da waren alle Gebiete über 10 000 Einwohner auf den Stand der Technik zu bringen. 2005 waren die Verdichtungsgebiete über 2 000 Einwohner auf den Stand der Technik zu bringen. Auch hier gab es in Einzelfällen Fristverlängerungen in Abstimmung mit den unteren Wasserbehörden. Das konnte zum Beispiel damit zusammenhängen, dass Investitionspläne über den Zeitraum hinaus getätigt wurden, dass Straßenbaumaßnahmen nach den entsprechenden Fristen geplant waren und man deswegen die Straße nicht zwei Mal aufreißen wollte.
Und genauso, wie das damals geschehen ist, werden wir auch im Rahmen der Novelle des Wassergesetzes Aussagen treffen, wie mit Leuten umgegangen wird, welche ihre Anlage bis zum 31.12.2015 nicht auf den Stand der Technik gebracht haben. Fristverlängerungen wird es aber immer nur im Einzelfall geben können. Gründe dafür könnten zum Beispiel sein: Lieferschwierigkeiten bei Anlagenherstellern, Investitionspläne für Grubenlösungen nach 2015 oder aber auch das Fälligwerden von Bausparverträgen nach 2015 zur Finanzierung von Baumaßnahmen. Das Prinzip wird aber immer sein müssen: Einzelfallregelungen im Einvernehmen mit dem Zweckverband oder der unteren Wasserbehörde.
Nach Abschluss der Diskussion in der Fraktion und Koalition – spätestens jedoch mit der Novellierung des Wassergesetzes – werden wir das hier in diesem Hause in angemessener bzw. in geeigneter Art und Weise diskutieren und brauchen dazu keinen Oppositionsantrag und schon gar keinen so populistisch vergifteten.
Da es eine zweite Runde geben wird, hebe ich mir den zweiten Teil meines Redebeitrags auf und bedanke mich bis hierher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn in der Tat dieser Antrag nicht die Unterschrift des Fraktions- und Bundesvorsitzenden trägt, gehe ich davon aus, dass er nicht ohne Billigung desselben das Plenum erreicht hat.
Deshalb gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, dass der Apfel schon sehr früh in der Weltgeschichte aufgetaucht ist, nämlich indem Eva ihn benutzt hat, um Adam zu verführen, was – wie wir alle wissen – den Auszug aus dem Paradies zur Folge hatte und wir uns mit den Widrigkeiten des heutigen Lebens herumzuschlagen haben.
Auch in der Märchenwelt wird der Apfel benutzt, zum Beispiel von der bösen Stiefmutter, um Schneewittchen zu vergiften.
Auch die Lateiner wissen, dass es für das Wort „Malus“ zwei Bedeutungen gibt: zum einen Apfel, zum anderen bedeutet Malus auch das Böse, schlecht und schlimm. Jetzt werden Sie natürlich überlegen, ob der Betreff „Apfel“ nicht gelegentlich auch positiv besetzt ist. Natürlich gibt es das auch.
„Apfel“ wurde lange Zeit als Symbol für Reichtum, Liebe, Fruchtbarkeit verwendet – auch Augapfel, Reichsapfel sind positive Bedeutungen.
Aber wie Sie nun überlegen werden, nachdem dargestellt wurde, dass der Apfel sowohl positiv als auch negativ belegt ist –
Gut, dann wollte ich weiter ausführen, dass nicht nur jede sächsische Hausfrau weiß: Wenn der Apfel braun ist, ist er ungenießbar und gehört deshalb entweder in die Biotonne oder meinetwegen auch auf den Misthaufen.
Der Apfel, an den Sie jetzt denken –
und ganz besonders die Ideologie, die dieser vertritt, gehört weder in die Biotonne noch auf den Komposthaufen und auch nicht in die Kleinkläranlage, sondern der gehört ins Endlager der Geschichte, und dass Sie und Ihre Ideologie möglichst schnell dort landen, möchten wir Ihnen keine Gelegenheit geben, mit derart vergifteten Anträgen das Volk weiter zu verführen, sondern einfach deutlich machen: Apfel ist gleich braun, ist gleich Fäulnis und damit ungeeignet und abzulehnen.
Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Gestatten Sie mir noch eine
kurze Replik auf die Auszüge aus dem, ja, Parteilehrjahr hätte ich fast gesagt,
und lassen Sie mich aufzeigen, wohin eine Gesellschaft ohne Wachstum führt. Wir haben ja bis 1989 in der DDR erlebt,
dass es im „Kapital-ismus“ keine Umweltzerstörung gab. Wir haben erlebt, dass in Westberlin Smogalarm ist, aber es diesen in Ostberlin nie gegeben hat.
Gestatten Sie mir weiterhin, nachdem Sie schon den Namen Karl Marx erwähnt haben, zu sagen: Mir ist Carl von Carlowitz wesentlich lieber als Karl Marx.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich froh bin, erlebt zu haben, wie im Jahr 1989 eine exponentielle Entwicklung diskontinuierlich zu Ende ging.
Ich hoffe und wünsche, dass, so wie die Pest im Mittelalter, auch die kommunistische „Manipest“ eine Episode der Geschichte bleiben wird.
Ich möchte jetzt zu Hannß Carl von Carlowitz überleiten. Als Hannß Carl von Carlowitz im Jahr 1713 in seinen Anweisungen zur wilden Baumzucht den Begriff „nachhaltige Nutzung“ zum ersten Mal erwähnte, war der Hof, auf dem wir heute leben, schon 182 Jahre alt, das heißt, er wurde im Jahr 1531 erstmals urkundlich erwähnt. Er war damals schon 35 Jahre in Familienbesitz, das heißt seit 1678. Der Hof hat bis heute seine Bewohner ernährt, bis auf eine kurze Episode, als dem Land ein sozialistischer Frühling mit Gewalt übergestülpt wurde.
So wie ich, der ich ein Stück weit stolz bin auf die Familiengeschichte, können viele Sachsen Ähnliches berichten, welche alle über Generationen weniger verbraucht als erwirtschaftet haben, was mit dem Motto von Carlowitz, dem Wald nicht mehr zu entnehmen als nachwächst, in Einklang zu bringen ist.
Gestatten Sie mir diesbezüglich ein weiteres Zitat, was ebenfalls Hannß Carl von Carlowitz zugeschrieben wird: Wir sollten unseren Enkeln nicht die Chance nehmen, in 60 Jahren so zu leben wie wir heute. Landwirte haben bewiesen, dass sie bestens geeignet sind, der nächsten Generation mehr zu geben als sie von der vorhergehenden erhalten haben. Sie haben immer die Kraft besessen, auch in der größten Not das Saatgut für den Frühling aufzuheben und im Winter zu hungern.
Diese Lebenseinstellung begünstigt den Umgang mit dem Hauptproduktionsmittel Boden, dessen Fruchtbarkeit durch pflegliche Behandlung sich mehren lässt, und bietet eine gute Grundlage für die folgenden Ernten und Generationen. Mit Landwirten ist ein Substanzverzehr wie zu sozialistischen Zeiten oder in manch sozialdemokratisch regiertem Bundesland nicht möglich.
Als Landwirt bin ich natürlich besorgt über den Entzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche für nichtlandwirtschaftliche Zwecke und den Einstieg außerlandwirtschaftlicher Investoren, welche nicht in Generationen, sondern mehr in Quartalsberichten denken.
Gestatten Sie mir, das Prinzip, welches von Carlowitz vor 300 Jahren formulierte, auf die sächsische Politik anzuwenden und zu fragen: Geben wir unseren Enkeln die Chance, so zu leben wie wir heute? Sachsen – das wissen wir alle – ist ein rohstoffreiches Land. Da könnte man sich zuerst fragen: Was haben wir als Enkelgeneration vom Rohstoffabbau unserer Vor- und Vorvorväter? Wir haben mit Blick auf den Haushalt erhebliche Lasten für Sicherungsmaßnahmen im Altbergbau, bei denen wir sogar außerplanmäßige Steuermehreinnahmen für die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe aufwenden mussten. Wir haben erhebliche Lasten zur Erhaltung des baulichen Erbes sächsischer Könige zu schultern, welche mit dem damals vorhandenen Reichtum getätigt wurden. Dieses Erbe ist wiederum die Grundlage für einen ausgeprägten Tourismus, bei dem heute eine erhebliche Wertschöpfung stattfindet.
Nun habe ich keine Bilanz gemacht und geprüft, ob sich das die Waage hält. Wir müssen uns dem sowieso stellen, können uns aber als Nächstes die Frage stellen: Was werden kommende Generationen vom heutigen Rohstoffabbau haben? Bleibt etwas über geschaffene Arbeitsplätze und eventuelle Sanierungslasten hinaus? Oder gelingt es uns, wie in Norwegen oder in den Emiraten, aktiv Rücklagen für die Zeit nach dem Rohstoffboom zu bilden? womit ich das Thema Förder- und Feldesabgabe angesprochen habe.
Mir werden immer zwei Hinderungsgründe genannt: Zum einen ist die „aktuelle Not“ so groß, dass eine Rücklagenbildung kaum möglich ist und der Wirtschaftsstandort Sachsen gefährdet wird. Dieses teile ich nicht.
Das zweite Argument ist schon gewichtiger. Was wird, wenn sich andere politische Mehrheiten in Sachsen bilden, wovor dieses Land geschützt bleiben möge.
Was wird, wenn verteilungswütige Gutmenschen ihren Traum von Gerechtigkeit erfüllen möchten, wo jeder gleich viel oder erfahrungsgemäß am Ende gleich wenig hat?
Aktuell belegt dies die Diskussion um die Schuldenbremse. Es werden die verschiedensten Gründe vorgeschoben,
um nicht zustimmen zu müssen, weil man sich Verteilungsspielräume erhalten will.
Ich möchte zum nächsten Bereich, dem der Finanzen kommen. Wir alle wissen, keine Schulden, Tilgungen, höchste Investitionsquote, Pensionsrücklagen, sprich Generationenfonds. Da sind wir auf einem sehr guten Weg. Zur Diskussion um die Schuldenbremse hatte ich etwas gesagt.
Zu Umwelt und erneuerbaren Energien wird mein Kollege Stephan Meyer etwas sagen.
Dann kommen wir zum nächsten Faktor, der für die Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle spielt: der politischen Stabilität. Die politische Stabilität ist kein Wert an sich mit Blick auf Nordkorea oder Kuba, in denen erhebliche Ressourcen zur Machtabsicherung den Lebensstandard massiv schmälern, aber politische Stabilität ist ein Wert in solchen Ländern wie Bayern oder Sachsen, wo – verbunden mit guten Konzepten – die Bürger und Unternehmen vor ständigem Experimentieren verschont bleiben. Dort wird dann politische Stabilität zum Standortfaktor.
Generell gilt auch hier: Wenn sicher ist, dass man noch lange für etwas verantwortlich ist, wird das anders behandelt als Dinge, von denen man weiß, übermorgen gehen die mich nichts mehr an.
Einer der wichtigsten Voraussetzungen für mich ist Eigentum. Nachhaltigkeit hat überall dort einen hohen Stellenwert, wo auch Eigentum einen solchen hat. Nur dort, wo das Verfügungsrecht über Eigentum sicher ist und der Schutz des Eigentums von der Politik gewährleistet wird – von der Politik und vor der Politik –, werden Leute bereit sein, weiter Vorsorge zum eigenen und zum Wohl der nächsten Generation zu betreiben.
Kontraproduktiv sind deshalb angedachte Regelungen im Erbrecht, welche bei Unternehmen im Erbfall zu existenzgefährdenden Substanzverlusten führen können. Im Klartext: wenn ich das halbe Unternehmen verkaufen muss, nur um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Dasselbe gilt auch für die Hartz-IV-Regelungen, die erst zum Substanzverzehr zwingen, bevor die Gemeinschaft hilft. Klüger wäre es hier, bei Hilfen lediglich auf Erträge aus Vermögen abzustellen und Bedürftige nicht zur Vermögensverwertung zu zwingen. Das Resultat wird sein, dass sich kaum noch angestrengt wird, Vermögen aufzubauen, da man im Ernstfall ohne Vermögen sofort geholfen bekommt.
Generell gilt auch hier: Wo die Eigentümer nachhaltig wirtschaften dürfen, wird die Nachhaltigkeit die Mode und den Zeitgeist überdauern und werden die Menschen eine gute Zukunft haben.
Zum Thema Siedlungsentwicklung wünsche ich mir – und nicht nur ich –, sondern auch die Koalition und die
Fraktionen, dass weniger auf der grünen Wiese und dafür mehr innerörtliche Wiedernutzung stattfindet.
Entscheidend für die nachhaltige Entwicklung – damit bin ich beim nächsten Thema – ist die Geburtenrate.
Sie können ja weiter dazwischenrufen, wenn Sie einmal angeschaut werden wollen.
Wir alle wissen, dass 2,7 Geburten pro Frau nötig sind, damit die Bevölkerungsentwicklung ungefähr konstant bleibt.
Zurzeit haben wir eine Geburtenrate von 1,4 Geburten pro Frau. Das heißt, wir sind weit weg von der Konstanz der Bevölkerung. In Zahlen ausgedrückt heißt das: 1990 hatten wir noch 98 000 Geburten und 1992 23 000 Geburten. Wir liegen jetzt bei circa 35 000 Geburten und werden ab 2025 irgendwo bei 24 000 Geburten ankommen. Das hat wiederum Auswirkungen auf Schulstrukturen, Schulinfrastruktur usw.
Ein weiterer entscheidender Faktor für Nachhaltigkeit ist das eigene Handeln. Man kann manches bewusster und besser tun. Man kann bereit sein, Einschränkungen zu akzeptieren. Gestatten Sie mir, zwei Beispiele anzuführen, die wir demnächst bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes diskutieren werden. Ich denke an die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
und das Verlassen von Waldwegen in Nacht- und Notzeiten. Ich für meinen Teil hoffe und wünsche, dass der Begriff Nachhaltigkeit nicht inflationär gebraucht wird für sogenanntes „Greenwashing“,
das heißt für ökologisches Reinwaschen von verschiedensten Dingen. Wir erleben das zurzeit bei der Zertifizierung des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen.
Die Regeln sind so, dass Ölpalmen auf gerodeten Urwaldflächen in Malaysia die Kriterien erfüllen, während der Raps auf traditionellen Ackerstandorten in Deutschland diese Definitionen in Kürze nicht mehr erfüllen wird und deshalb nicht mehr für die Produktion von Biodiesel eingesetzt werden darf.
Schließen möchte ich mit folgenden Feststellungen: Es gilt, ein Gleichgewicht von Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu finden. Es gilt, einen Ausgleich zwischen dem Spannungsfeld Natur, Technik und Kultur mit dem Menschen als Mittelpunkt und dem Wettbewerb als Quelle für den Fortschritt zu finden.
Zu guter Letzt denken Sie bei all Ihren Entscheidungen an das Zitat von Carlowitz: „Wir sollten unseren Enkeln nicht die Chance nehmen, in 60 Jahren so zu leben wie wir heute.“ Oder fragen Sie sich immer: Wie würden die Enkel in 60 Jahren die heutige Entscheidung bewerten?
Ich bedanke mich hiermit und hoffe auf eine nachhaltige Wirkung meiner Rede. Danke schön!
Ich möchte Sie nur fragen, ob Sie landesspezifische Maßnahmen zur Förderung des Getreide-, Mais- und Rapsanbaus nennen können – außer unserer Förderung des Ökolandbaus; die ist mir schon bekannt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es schon befürchtet bzw. geahnt, dass wir heute die Strukturdebatte, die 1990 begonnen bzw. nicht begonnen hat, nachholen. Vielleicht eine Reaktion auf den letzten Redebeitrag: Ich wäre vorsichtig, hier den Beschäftigten der SIB öffentlich Korruption zu unterstellen.
Es mag sein, dass es den einen oder anderen Einzelfall gibt, aber ich wäre trotzdem vorsichtig, den Beamten so etwas zu unterstellen.
Sie überschätzen den Einfluss des sächsischen Bodeneigentums, das in Sachsen in der Hand der SIB ist. Insgesamt gibt es in Sachsen im freistaatlichen Besitz 11 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, davon circa 8 000 Hektar Ackerland. Davon sind 1 000 Hektar für FFH-Flächen und Naturschutz abgegangen, und der Freistaat Sachsen bewirtschaftet 1 000 Hektar eigene Versuchsgüter, sodass noch ungefähr 6 000 Hektar für den freien Bodenmarkt übrig bleiben. Damit kann man sicherlich keine landwirtschaftliche Struktur gestalten.
Ich frage noch einmal ganz kurz: Wie ist denn die BVVG, sprich: die Bundesrepublik Deutschland, in den Besitz des Bodens gekommen? Da ist ganz einfach die Enteignung nach dem Zweiten Weltkrieg zu nennen. Da kann man den Kriegsverbrechern noch gönnen, dass ihnen ihre Böden abgeknöpft wurden. Die andere Bedingung jedoch – alles, was über 100 Hektar ist, wird enteignet – war zweifelsfrei politisch motiviert und hatte nur ein Ziel: die Abschaffung des Großbauerntums.
Insgesamt wurden in Sachsen circa 1 800 Betriebe mit einer Fläche von ungefähr 315 000 Hektar enteignet. Das entspricht circa 20 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Sachsens. Auch dieser Anteil für sich betrachtet wäre nicht geeignet, eine Struktur in einem Land damit zu gestalten. Die 6 000 Hektar von der SIB gegenüber den 315 000 Hektar von der BVVG sind sicherlich auch nicht dazu angetan.
Wie gesagt: Wir reden über die Rückabwicklung der Zwangskollektivierung in all ihren Facetten. Das kann man nicht in zwei Mal fünf Minuten seriös darstellen. Man muss sicherlich darauf verweisen, wie die Situation 1990 war. Mit der Bodenreform wurde das Großbauerntum abgeschafft. Mit der Zwangskollektivierung 1960 wurde der bäuerliche Mittelstand abgeschafft. Das heißt, diejenigen, die 1960 mit 25 oder 30 Jahren in die LPG gehen mussten, waren 1990 55 bzw. 60 Jahre alt und ein spezialisiertes Wirtschaften gewöhnt. 1990 stand die Aufgabe, genossenschaftliches Eigentum sozialistischer Prägung in eine vom BGB akzeptierte Rechtsform zu überführen.
Aus Zeitgründen kann ich hier nicht auf die Entstehung und Entwicklung dieses genossenschaftlichen Eigentums eingehen. Ich möchte aber auf das Landwirtschaftsanpassungsgesetz verweisen, das zwei Schwerpunkte hatte, zum einen, dass alle LPGs zum 31.12.1991 zwangsweise aufgelöst wurden, zum anderen, dass eine Regelung zur Entflechtung des genossenschaftlichen Eigentums getroffen wurde. Auch hier nenne ich aus Zeitgründen keine Details. Im Gegensatz zur Privatisierung des Volkseigentums gab es im Bereich der Landwirtschaft keine Treuhand, sondern die Eigentümer waren selbst verantwortlich, wie sie mit ihrem Eigentum umgehen. Als neu gewählter stellvertretender Vorsitzender eines 5 000-Hektar-Pflanzenbaubetriebes könnte ich Ihnen darüber viel erzählen, jedoch ist das aus Zeitgründen leider nicht möglich. Ich war also aktiv in diesen Prozess eingebunden.
Im Rahmen der Umstrukturierung gab es vielfältigste Wege, wie die Eigentümer mit ihrem Eigentum umgegangen sind. Sehr häufig gab es eine Umwandlung des Betriebs. Es kam aber auch zu tatsächlichen Auflösungen. Jetzt könnte man fragen: Warum ist die von Ihnen gewünschte Betriebsstruktur nicht entstanden? – Auch hier gilt der Satz: Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin. – Diesen Spruch müsste man etwas abwandeln: Stell dir vor, wir machten bäuerliche Landwirtschaft, und keiner macht mit.
Was wären 1990 die Alternativen gewesen? Ein Verbot der Umwandlung von Genossenschaften oder die Herstellung der Struktur von 1960? Beides hätte bäuerliches Eigentum in Größenordnungen vernichtet, und es hätten sich ganz neue Fragen gestellt, die wahrscheinlich auch nicht besser zu lösen gewesen wären, als es passiert ist.
Zu den restlichen Ausführungen muss ich in meinem zweiten Redebeitrag fortsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon immer erstaunlich, wie hier Dinge miteinander vermengt werden, die so nichts miteinander zu tun haben. Ich möchte bei meinem ersten Teil fortsetzen, dass 1990 die Struktur neu zu ordnen war, sprich: die Rückabwicklung der Zwangskollektivierung, die in großen Teilen daran gescheitert ist, dass sich die Bauern, die frei entscheiden konnten, eben nur zum geringsten Teil dafür entschieden haben, wieder selbst zu wirtschaften. Sie waren nach der Wende einmal im Westen und haben sich an der Technik berauscht. Sie waren zum zweiten und dritten Mal drüben, haben dann einmal angefangen zu rechnen und festgestellt, dass es vielleicht doch klüger ist, den Betrieb in der einen oder anderen Form weiter aufrechtzuerhalten, in dem sie die letzten 20 Jahre gearbeitet haben, und nicht selbst auf eigenes Risiko zu wirtschaften.
Das waren viele, viele Einzelentscheidungen, die ich hier nicht bewerten möchte. Ich selbst habe meinen Betrieb gegründet, um eine Perspektive zu haben, weil sich unser Betrieb aufgelöst hat. Dass sich dann manches anders entwickelt hat, ist, wie es ist. Auf jeden Fall hatten die, die 1992 ihren Betrieb neu gegründet haben, neben Investitionen und Krediten ganz andere Probleme. Sie mussten sich auch um die Flächenausstattung kümmern, das heißt, zum Nachbarn zu gehen und zu fragen: Würdest du deine Fläche an mich verpachten?
Und da gab es die unterschiedlichsten Erfahrungen. Man traute dem Neu- bzw. Wiedereinrichter nichts zu. Man wollte lieber in dem bisherigen Betrieb bleiben, weil der noch die Ansprüche aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz abarbeiten musste, oder man gönnte vielleicht auch gelegentlich dem Neu- oder Wiedereinrichter den wirtschaftlichen Erfolg nicht.
Es gibt viele Ursachen und Gründe, dass die Agrarstruktur so ist, wie sie ist. Ich kann hier flächendeckend und im großen Stil keine Intransparenz erkennen, dass die BVVG irgendwelche Dinge bevorzugt hat. Im Gegenteil. Ich möchte auf die Landpachtausschüsse verweisen, die wir ab 1994 hatten, wo unter Beteiligung vom SLB, vom VDL und den Ämtern für Landwirtschaft nach Betriebskonzepten über die Vergabe von Flächen entschieden wurde. Es gibt ausreichend Regelungen, mit denen der Bewirtschafter gestärkt wurde, weil sich viele einig waren, den Bewirtschafter etwas zu schützen und kapitalkräftige Leute von außen nicht gerade zu präferieren.
Wenn Sie hier Preise ansprechen, muss man feststellen: Wer bietet denn auf Ausschreibungen? – Transparenz kann ich nur herstellen, wenn ich ausschreibe, wo sich
jeder bewerben und sagen kann: Das ist mir so und so viel wert. In der Regel bieten die Bauern selbst und sind damit für hohe Preise verantwortlich. Es gibt die unterschiedlichsten Gründe dafür, warum man einen hohen Preis bietet: weil es ein Grundstück ist, das mitten drin liegt, usw.
Was können wir gegen hohe Preise tun? – Wir könnten zum Beispiel das Grundstücksverkehrsgesetz etwas strikter anwenden oder verschärfen. Das haben wir bei uns im Arbeitskreis auch schon diskutiert. Dazu gibt es unterschiedlichste Ansichten. Bis zum Koalitionspartner sind wir mit diesem Thema noch nicht gedrungen. Aber generell wird es das Problem nicht lösen. Grundsätzlich ist ein hoher Preis für Boden nicht schlecht, denn damit wird er wertvoll und legt hoffentlich den Grundstein für einen sorgsamen Umgang mit dem nicht vermehrbaren Hauptproduktionsmittel.
Die Probleme auf dem Bodenmarkt liegen meiner Meinung nach ganz anders, und zwar – das wurde völlig zu Recht angesprochen – im Einstieg außerlandwirtschaftlicher Investoren der verschiedensten Couleur. Das hat unter anderem auch zur Folge, dass über Pachtpreise Wertschöpfung im ländlichen Raum in Regionen abfließt, in denen schon sehr viel Geld verdient wird, und das Geld im regionalen Kreislauf fehlt.
Flächenproduktivität hat natürlich etwas damit zu tun, welche Veredelung auf der Fläche stattfindet.
Wenn ich jetzt sehe, dass ich noch 29 Sekunden Zeit habe, würde ich nachher noch einmal ans Mikrofon gehen und dazu ein paar Worte sagen.
Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte schnell noch etwas zur Flächenproduktivität sagen. Das hat etwas mit Veredelung, mit Tierproduktion zu tun. Hier liegen wir noch sehr weit unter dem Altbundesdurchschnitt. Wir haben zum Teil einen Selbstversor
gungsgrad von unter 50 %. Das heißt, der Markt wäre hier durchaus noch aufnahmefähig.
Aber ich kann nicht erkennen, dass von verschiedenen Parteien hier im Hause moderne Tierhaltung gewünscht wird. In dem Zusammenhang haben wir schon verschiedentlich eine Definition „Massentierhaltung“ angemahnt, weil das Stichwort auch immer wieder fällt. Stellen die 600 Kühe vom Ökogut, das ökologisch bewirtschaftet wird, eine Massentierhaltung dar oder nicht? Ich weiß es nicht. Ich bin auf eine Definition gespannt.
Ansonsten möchte ich zum Abschluss noch einmal auf den Kern der Debatte zurückkommen. Ich kann nicht erkennen, dass die BVVG durch ihre Vergabepraxis die Strukturen nachhaltig beeinflusst hat. Dort, wo der Freistaat in der Verantwortung stand, hat er sie im Interesse der Entwicklung einer vielfältigen Agrarstruktur wahrgenommen.
In diesem Zusammenhang möchte ich hiermit meine Ausführungen beenden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich hatte mitgeteilt, dass ich mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden bin.
Elektrifizierung Sachsen–
Franken–Magistrale – Umleitung B 92 Plauen–
Schöpsdrehe (Frage Nr. 6)
Frage an die Staatsregierung: Welche Gründe sprechen dagegen, im Rahmen der oben genannten Elektrifizierung die Umleitung der B 92 zumindest für die Anlieger des Gewerbegebietes Schöpsdrehe/Plauen über den circa 500 Meter entfernten ehemaligen Bahnübergang in der Alten Jößnitzer Straße zu führen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren! Es gibt Ereignisse, die sich ins Gedächtnis einer Nation einprägen, sodass auch Jahre oder Jahrzehnte später jeder genau weiß, was er an diesem Tag getan oder auch nicht getan hat. Das ist zum Beispiel der 13. August 1961. Jeder von uns wird wissen, was er am 9. November 1989 getan hat. Sehr, sehr viele wissen auch noch ganz genau, wie sie das Hochwasser in den Tagen um den 12. und 13. August 2002 erlebt haben.
Wir hatten eine Arbeitskreissitzung Umwelt/Landesentwicklung, eine Anhörung von Fischereiverbänden. Sie fand auf einem Elbedampfer statt. Bereits beim Besteigen des Dampfers hatten wir ein mulmiges Gefühl. Nach drei Stunden, gegen 13 Uhr, hatten wir dann zu tun, dass wir noch trockenen Fußes das Terrassenufer verlassen konnten. Auch die Fahrt zur Fraktionsklausur nach Riesa war abenteuerlich, weil das Hochwasser die B 6 schon erreicht hatte.
Die Schäden sind ausreichend beschrieben worden. Ich möchte das hier nicht weiter fortsetzen, aber noch einmal die riesengroße Welle der Solidarität, die die Betroffenen aus ganz Deutschland und über die Grenzen hinweg erfahren durften, erwähnen und mich dafür bedanken.
Ich möchte mich bedanken für den Einsatz von über 128 000 Helfern von Bundeswehr, Technischem Hilfswerk, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr und Zehntausenden freiwilligen Helfern, die zum Teil unter Lebensgefahr den größten Katastropheneinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik bestritten haben. Wir haben zu danken für circa 260 Millionen Euro Spendengelder und insgesamt 8,7 Milliarden Euro Wiederaufbauhilfe.
So schlimm das alles war, hat doch diese größte Naturkatastrophe nach dem Zweiten Weltkrieg zum Zusammenwachsen Deutschlands beigetragen. Wenn man in Deutschland unterwegs ist, erzählen viele noch voller
Stolz, wie sie sich nach Sachsen aufgemacht haben, um Hilfe zu leisten. Dafür nochmals ein Dankeschön!
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass Hochwasser nicht zu verhindern sind. Das sind Naturereignisse, mit denen wir leben müssen. Auch wenn man den Klimawandel oder unsere angeblich nicht entsprechend konsequenten Bekämpfungen gegen den Klimawandel als Ursache auszumachen scheint, ist zu sagen: Wer glaubt, dass der Mensch das Klima beeinflussen kann, der glaubt auch an den Klapperstorch als Mittel zur Bevölkerungsplanung.
Wir haben uns nach den Hochwasserschäden für einen Hochwasserschutz bei HQ 100 entschieden, das heißt, die technischen Schutzmaßnahmen so auszugestalten, dass 100-jährige Hochwasser ohne größere Schäden stattfinden können. Aber wir werden erleben: Es werden auch HQ 200 oder größere Hochwasser kommen und dann wird es trotz technischem Hochwasserschutz, Hochwasservorsorge und Bauverboten in Überschwemmungsgebieten weiterhin Schäden geben. Der Mensch wird seine Grenzen aufgezeigt bekommen.
An dieser Stelle möchte ich die Grenzen des Staates aufzeigen. Er kann nicht Schadenersatz für alles und jedes leisten, sondern es wird notwendig sein, private Vorsorge auf verschiedensten Gebieten zu treffen. Das beginnt bei eigenen Baumaßnahmen, dass zum Beispiel ein Untergeschoss von der Elektroanlage so getrennt werden kann, dass es im Obergeschoss trotzdem funktioniert; dass die Heizung nicht im Keller installiert wird, wenn man im Überschwemmungsgebiet wohnt, usw. Selbstverständlich kann man an dieser Stelle völlig untypische Einzelbeispiele bringen,
aber in der Regel ist es so, dass die Versicherung eines circa 200 000 Euro wertvollen Eigenheimes circa
300 Euro im Jahr kostet. Das heißt, der Schutz vor Hochwasser, Hagel, Sturm und Tornados kostet im Durchschnitt 1 Euro pro Tag.
Das sollte jedem sein Eigentum wert sein.
Wir haben klipp und klar entschieden: Dort, wo Versicherungslösungen nicht möglich bzw. unwirtschaftlich sind, wird der Freistaat auch weiterhin versuchen zu helfen. In diesem Zusammenhang möchte ich zwei Zahlen nennen: Wenn bundesweit die Elementarschadensversicherungsquote bei 26 % der Häuser liegt und in Sachsen knapp unter 40 %, dann gibt es hier noch viel zu tun. Ich kann nur jedem empfehlen, seinen eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Das gilt sowohl für Private als auch für Kommunen.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit infolge der Auswertung der Hochwasserschäden zwischen Tschechien
und Polen an der Elbe und an der Neiße wurde schon viel gesagt. Ich möchte das kurz mit dem Satz beschreiben: Es ist gelungen, den Wandel von formalen Informationsgremien zu echten länderübergreifenden Arbeitsplattformen zu vollziehen. Was hier geleistet wird, ist wirklich gut.
Ich möchte noch auf die Herausforderungen der kommenden Jahre zu sprechen kommen. Zuallererst sind die Hochwasservorsorge in der Fläche sowie die Erhöhung der Möglichkeiten des Wasserrückhaltes zu nennen. Neben dem Freihalten von Überschwemmungsgebieten gehören dazu die Renaturierung weiterer Gewässerabschnitte und Auen, die Ersetzung von Ufermauern durch Böschungen und die ordnungsgemäße Freihaltung der Gewässerrandstreifen.
An dieser Stelle gilt es darauf hinzuweisen, dass Hochwasserschutz an Gewässern II. Ordnung nach wie vor eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist und dass es dafür entsprechende Mittel über den kommunalen Finanzausgleich gibt, die für diesen Zweck einzusetzen sind. Wir streben in der neuen Förderperiode weiterhin die Bereitstellung verschiedenster Fördermöglichkeiten für Maßnahmen an den Gewässern und in den Auen an. Dazu sei auf die heute schon erwähnte Richtlinie für Gewässer- und Hochwasserschutz verwiesen.
Noch ein paar Worte zu dem zu novellierenden Sächsischen Wassergesetz. Ein Schwerpunkt wird sein: Pflege Gewässer II. Ordnung und Instandhaltung von Gräben und Meliorationssystemen. Es ist eine Möglichkeit zu schaffen, die Kostenumlagen zu vereinfachen und verstärkt auf die Bildung von Unterhaltungsverbänden durch die Gemeinden hinzuwirken. Das muss nicht flächendeckende Wasser- und Bodenverbände im ganzen Land bedeuten, aber zumindest die Möglichkeit, dass – wo sich eine qualifizierte Mehrheit findet, die so etwas tun will – man dann den letzten Säumigen mit einer Zwangsgründung beglücken kann, um dort funktionierende Systeme aufzubauen.
Wir werden uns Fragen der Entsorgung von Schwemmgut zu widmen haben, wenn wir weitere Retentionsflächen ausweisen wollen. Wir werden gelegentlich Konflikte erleben zwischen dem Aufbau funktionierender Abflusssysteme und Tieren, welche das Wasser gern anstauen. Auch dafür wird es Lösungen geben müssen.
Die Landwirtschaft hat schon einen großen Beitrag geleistet und wird auch weiterhin dafür etwas tun. Ich möchte hier auf die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung verweisen, wo in den letzten Jahren mittlerweile 32 % der Ackerflächen dahingehend bewirtschaftet wurden. Ich möchte auf den Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten, auf die Anwendung bodenschonender Produktionsverfahren im Ackerfutterbau verweisen, auf die Anlage von Grünstreifen auf Ackerland, auf die Umwandlung von Ackerland und Grünland bis hin zu Ökolandbau und Waldmehrung. Ich möchte aber auch gewisse Konflikte, die es da gibt, nicht verschweigen.
So gab es durchaus Anträge, in den Höhenlagen des Osterzgebirges über 200 Hektar aufzuforsten, denen dann
nicht stattgegeben wurde, weil die Bergwiesen einen höheren Schutzstatus hatten. Ich möchte weiterhin nochmals unser Augenmerk auf die Pflege der Gewässer II. Ordnung und die Hochwasservorsorge richten. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass es uns angesichts abnehmender Haushaltsmittel große Kraft kosten wird, die entsprechende Finanzausstattung zu erreichen.
Ich möchte meine Rede schließen mit einem Dank an die Fluthelfer und für die Solidarität. Ich möchte bitten um Akzeptanz von Hochwasserschutzmaßnahmen und noch einmal die Bitte an alle äußern, dass sie ihre private, individuelle Absicherung bzw. Versicherung überprüfen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den historischen Fakten möchte ich mich nicht äußern. Das wurde hier korrekt dargestellt. Ich möchte etwas zur Zivilcourage sagen, zu Deutsch Bürgermut. Das ist eine höchst anerkennenswerte Eigenschaft. Ich hoffe und wünsche, dass wir alle in entsprechenden Situationen die Kraft finden, selbst Zivilcourage zu zeigen. Das kann sein bei Prügelattacken
auf Bahnhöfen oder beim Mobbing von Andersdenkenden oder anders Aussehenden.
Besonders anerkennenswert ist es, wenn Leute in Diktaturen gegen Diktatoren diesen Mut zeigen. Der eine oder andere hat das zu DDR-Zeiten auch getan. In höchstem Maße anerkennenswert ist es, wenn so etwas im Krieg und unter Kriegsrecht geschieht. Deshalb ist das Handeln von Werner Hartenstein in höchstem Maße anzuerkennen und zu würdigen,
weil er in bestimmten Situationen sein Gewissen über den Befehl gestellt hat.
Wenn die Debatte dazu führt, dass humanistisches Handeln auch von Wehrmachtsangehörigen neu bzw. überhaupt bewertet wird, dann kann das auch kein Fehler sein. Plauens Bürgerschaft selbst hat große Erfahrung mit Zivilcourage. Erinnert sei an die Demo vom 7. Oktober 1989, an der viele Tausend Plauener und Vogtländer mit frohem Mut und bangem Herzen teilnahmen, ohne zu wissen, ob Partei und Regierung eine chinesische Lösung anordnen würden. Eben weil die Plauener und Vogtländer diese Erfahrung hatten und sie ihnen noch sehr gegenwärtig ist, gibt es durchaus die Bereitschaft, Werner Hartenstein zu ehren und zu würdigen.
Wo liegt das Problem? Das Problem liegt darin, dass die Plauener große Angst und Sorge haben, dass mit der Ausweisung eines offiziellen Gedenkplatzes gleichzeitig eine neue Wallfahrtsstätte für Nazis, Neonazis und andere ewig Gestrige geschaffen wird.
Genau das bezwecken Sie mit Ihrem Antrag. Die Diskussion hier und heute hat gezeigt, dass diese Sorge leider berechtigt ist. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab, auch weil wir sicher sind, dass die Plauener Bürgerschaft, ähnlich wie sie das beim Wendedenkmal getan hat, ihren eigenen selbstbewussten Weg gehen wird und dazu keine Hilfe aus Dresden und schon gar nicht vom Antragsteller braucht.