Protocol of the Session on February 10, 2011

Hier scheint tatsächlich ein völlig neues Problem auf. Das wissen wir zwar schon seit zehn Jahren; aber ich habe den Eindruck, dass das bei manchen Kollegen noch nicht richtig angekommen ist.

Unter Punkt 3 ist es uns wichtig, festzustellen, dass der Datenschutzbeauftragte finanziell und personell angemessen ausgestattet ist. Wir wissen, dass der Datenschutzbeauftragte insbesondere im Bereich der nicht öffentlichen Datenschutzkontrolle personell nicht ausreichend ausgestattet ist. Das ist aber ein für die Bürgerinnen und Bürger ganz wichtiger Bereich.

Uns ist es auch wichtig, noch einmal festzustellen, dass der Datenschutzbeauftragte tatsächlich unabhängig von der Exekutive sein muss; denn seine Unabhängigkeit ist bis heute gesetzlich nicht klargestellt und wird im nicht öffentlichen Bereich auch von der Sächsischen Staatsregierung wieder angegriffen.

Uns ist es wichtig, festzustellen, dass das Polizeiliche Auskunftssystem Sachsen – PASS – eben keine hinreichende Rechtsgrundlage hat und damit auch alle Datenverarbeitungen rechtswidrig sind. Ich finde es einen bemerkenswerten bis ungeheuerlichen Vorgang, wenn ein Hauptarbeitsinstrument der sächsischen Polizei schlicht

und ergreifend rechtswidrig ist. Das können wir doch einfach mal so feststellen. Ich denke, das wäre ganz hilfreich.

Unter Abschnitt II – „Die Staatsregierung wird aufgefordert …“ – knüpfen wir daran an. Wir fordern die Staatsregierung auf, alle Initiativen auf Bundesebene zu unterlassen, die darauf abzielen, die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde im nicht öffentlichen Bereich zu unterhöhlen. Das ist das alte Spiel: Hier wird gejammert, und auf europäischer Ebene, quasi hintenrum, wird genau das durchgesetzt, wozu man sich hier nicht zu bekennen traut.

Herr Kollege Biesok hat angesprochen, dass die PASSRegelung jetzt kommen soll. Deswegen wollen wir unter II.3 die Staatsregierung ausdrücklich auffordern, sich für eine grundrechtsfreundliche Ausgestaltung einzusetzen, eben mit effektiven, verbindlichen Auskunfts-, Benachrichtigungs- und Löschungsfristen. Viele Redner haben die GEZ-Geschichte zu Recht aufgegriffen und dem Datenschutzbeauftragten für sein Handeln gedankt. Aber Ihr Dank wäre glaubwürdiger, wenn Sie endlich bereit wären, der Einwilligungslösung bei der Datenübermittlung an andere „Power-User“ zuzustimmen. Denn die GEZ ist dort keineswegs ein Einzelfall; ich denke nur an Adressbücher, politische Parteien und Ähnliches. Deswegen denke ich, dass der Vorschlag, den wir Ihnen hier unterbreiten, durchaus zustimmungsfähig und -würdig ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Ich sehe noch eine Wortmeldung für die FPD-Fraktion. Herr Biesok.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege Lichdi, ich denke, zu PASS werden wir eine Lösung finden, die unserem gemeinsamen Interesse entspricht.

Zum SID möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir mittlerweile eine gesetzliche Regelung in § 10 des Verwaltungsorganisationsgesetzes haben. Das ist im Rahmen der Beratungen über das Haushaltsbegleitgesetz mit aufgenommen worden. Von daher hat sich dieser Punkt erledigt.

Das E-Government in Sachsen ist im Moment im Umbruch. Wir merken, dass wir in diesem Bereich neue Regelungen bekommen und dass das ein immer weiterer Bereich wird. Ich bin mir sicher, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung arbeitet. Von daher werden wir diesem Entschließungsantrag in der derzeitigen Form auch nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Eine weitere Wortmeldung von Frau Bonk. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Unterstützung haben sowohl die in dem Antrag enthaltenen Feststellungen als auch die Forderungen. Es ist in der Tat richtig, dass es sich hierbei nicht um Fragen handelt – Herr Seidel, Sie haben das als Argument genommen, keinem der Anträge zuzustimmen –, sondern um Bewertungen und Konsequenzen, die gezogen werden sollen. Gerade angesichts der Eile, die die Koalitionsfraktionen bei der Behandlung des Themas im Ausschuss hatten, finde ich es besonders schade, dass Sie sich auf die Entschließungsanträge nicht inhaltlich eingelassen haben.

Ich möchte gern begründen, warum der Entschließungsantrag der GRÜNEN zusätzlich zu unserem noch neue Aspekte beleuchtet, die festzuhalten hier wichtig ist.

Zum E-Government-Gesetz ist es wichtig, festzustellen, dass sich da etwas entwickelt, was immer noch ohne rechtliche Grundlage ist. Ich habe auch hier wieder keine Perspektiven vernommen, wann die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Wenn das erst im weiteren Verlauf der Legislatur, an ihrem Ende zum Beispiel, der Fall wäre, könnte uns das nicht befriedigen. Es muss deshalb jetzt Gegenstand der Beschlussfassung sein.

Darüber hinaus finde ich es wichtig, dass der Entschließungsantrag der GRÜNEN unter II.4 einen Schwerpunkt

auf die Übermittlung von Meldedaten an Private legt. Es ist wichtig, dass der Landtag das noch einmal zur Kenntnis nimmt, unter dem Grundverständnis nämlich, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität prekär werden, wenn man sich nicht aktiv um sie kümmert. Deswegen werden wir dem Entschließungsantrag zustimmen.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Damit rufe ich den Entschließungsantrag in der Drucksache 5/4938 zur Abstimmung auf. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich nicht angenommen worden.

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Erste Anmeldung des Freistaates Sachsen zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 2011 – 2014

Drucksache 5/4557, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 5/4737, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch: Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage den Berichterstatter.

(Thomas Jurk, SPD: Nein!)

Herr Jurk, Sie möchten auch nicht das Wort ergreifen.

Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und

Landwirtschaft in der Drucksache 5/4737 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/4737 mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/4823

Ihnen liegt entsprechend § 52 Abs. 3 in der Drucksache 5/4823 die Sammeldrucksache mit Beschlussempfehlungen und Berichten der Ausschüsse vor. Wird dazu das

Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungs

verhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache insoweit im Sinne von § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt worden.

Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/4824

Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 5/4824 die Sammeldrucksache „Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen“ vor.

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.