Protocol of the Session on October 11, 2016

Wenn Sie nachher auch die entsprechenden Kurse übernehmen, können wir darüber reden.

(Heiterkeit)

Zusatzfrage, Herr Kollege Greilich.

Herr Minister, vielleicht können Sie mir noch erläutern, warum konkret diese Fortbildungsveranstaltung nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann und ob Ihre Antwort auch gilt für die Fortbildungsveranstaltung in der zweiten Dezemberwoche – drei Tage – oder für die Fortbildungsveranstaltung in Stefansdorf in Südtirol, wo es auch sehr schön sein soll, direkt vor den Osterferien, die zehn Tage dauert.

Herr Präsident, vielleicht darf ich ausnahmsweise noch eine Frage nachschieben: Gibt es auch die Möglichkeit für Abgeordnete, daran teilzunehmen?

(Zurufe)

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Greilich, ich habe Herrn Kollegen Bellino vorhin schon zur Antwort gegeben: Wenn wir Sie nachher auch zum Einsatz in der Schule verpflichten können, dann können wir darüber gerne reden.

(Timon Gremmels (SPD): Lieber nicht! Die armen Schüler!)

Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den konkreten Hintergründen der jeweiligen Buchungen einzelner Veranstaltungen nichts sagen kann.

Ich möchte jedoch Folgendes allgemein feststellen. In der Ferienzeit sind solche Buchungen natürlich problematisch, weil die Häuser in der Ferienzeit typischerweise touristisch genutzt werden und daher ausgebucht sind. Das heißt, das lässt sich besser und auch deutlich günstiger organisieren, wenn die Veranstaltung nicht in der Hauptferienzeit liegt.

Offen gestanden, halte ich das für eine vernünftige Balance; denn die Lehrkräfte investieren mindestens ein Wochenende und die Teilnahmebeiträge.

Im Übrigen halte ich fest, dass dies eine dienstliche Verpflichtung ist. Deswegen ist es angemessen, dass sie auch teilweise an Unterrichtstagen stattfinden kann.

Keine weiteren Zusatzfragen?

Dann rufe ich Frage 622 auf. Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Vorkehrungen trifft sie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beim Familiennachzug zu zugewiesenen Asylberechtigten oder Flüchtlingen mit Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die in Gemeinschaftsunterkünften leben?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge sind überwiegend leistungsberechtigt in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Im Falle des Familiennachzugs würde das auch für die Familienangehörigen gelten. Demzufolge sind die kommunalen Träger dieser Leistungen nicht für die Beschaffung von Unterkünften zuständig. Sie haben den Unterkunftsbedarf finanziell sicherzustellen, unabhängig davon, ob die Leistungsberechtigten beispielsweise in einer angemieteten Wohnung oder in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen.

Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen sind die Mittel in Hessen im Hinblick auf den Wohnungsbau drastisch gesteigert worden. Dazu kamen Bundesmittel und Mittel im Kommunalinvestitionsprogramm. Für den Wohnungsbau wendet Hessen in den Jahren 2015 bis 2019 rund 1 Milliarde € auf.

Herr Kollege Merz, eine Zusatzfrage, bitte schön.

Herr Minister, sind Ihnen denn Meldungen über dieses Problem bekannt? Haben Sie eine Einschätzung über den Umfang, und haben Erörterungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden oder mit Kommunen in dieser Frage stattgefunden?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Abgeordneter, bisher sind diese Fragen von kommunaler Seite noch nicht an mich herangetragen worden. Momentan diskutiere ich mit den Kommunen Situationen von Leerständen und finanziellen Ausgleichszahlungen für diese Leerstände.

Keine weitere Frage.

Dann darf ich um Ihre Aufmerksamkeit für einen Gast bitten, der heute anwesend ist: Auf der Besuchertribüne begrüße ich den Vorsitzenden der Duma der Oblast Jaroslawl, Herrn Michail Borovitzkij, sowie Mitglieder seiner Delegation, Abgeordnete aus der Duma. Herzlich willkommen, Herr Präsident.

(Allgemeiner Beifall)

Die Partnerschaft zu Jaroslawl besteht seit 25 Jahren, das ist auch der Grund Ihres Besuchs. Ich freue mich sehr, dass Sie uns hier als Gast die Ehre erweisen. Wir werden uns heute noch sehen, aber schon jetzt wünsche ich einen schönen Aufenthalt in Wiesbaden.

Dann kommen wir zur Frage 623. Frau Kollegin Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Auswirkungen auf den Rettungsdienst in Hessen erwartet sie nach dem Urteil des Bundessozialgerichts, wonach in Rettungswagen in Mecklenburg-Vorpommern keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden dürfen?

Herr Sozialminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, das Bundessozialgericht hat nicht in der Sache entschieden, sondern die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern nicht zugelassen. Das Bundessozialgericht hatte sich im vorliegenden Falle nur mit der vom Kläger vorgebrachten Argumentation auseinandersetzen müssen, das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sei von höchstrichterlicher Rechtsprechung abgewichen. Dies wurde vom Bundessozialgericht verneint. Andere Revisionsgründe wurden nicht geprüft. Ob dies wirklich Relevanz für weitere oder andere Entscheidungen hat, ist zurzeit noch offen. Eine Entscheidung des Landessozialgerichts Darmstadt in dieser Angelegenheit liegt noch nicht vor, sodass schlicht und einfach abzuwarten ist, wie dieses Gericht entscheiden wird, auch, ob eine solche Entscheidung dann gegebenenfalls in Revision gehen kann.

Unabhängig davon: Sollte in Hessen eine Sozialversicherungspflicht seitens der Sozialgerichtsbarkeit vertreten werden, hätten die meisten hessischen Notarztsysteme Probleme, ihre Stellen mit qualifizierten Notärzten zu besetzen. Hier ist sicher weniger der finanzielle als der arbeitszeitrechtliche Aspekt ausschlaggebend.

Frage 624, Frau Abg. Wallmann.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie Überlegungen des Bundeslandes Bremen, wegen der Kosten der Flüchtlinge die Erreichung des strukturellen Haushaltsausgleiches erst nach 2020 in Betracht zu ziehen?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Frau Abg. Wallmann, die Hessische Landesregierung steht den Überlegungen des Bundeslandes Bremen vor dem Hintergrund des geltenden verfassungsrechtlichen Regelwerkes äußerst skeptisch gegenüber.

Nach den für die Länder einheitlich geltenden Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes sind die Haushalte der Länder ab dem Jahr 2020 grundsätzlich ohne neue Kredite auszugleichen. Ausnahmen davon sind nur zur Abfe

derung von konjunkturellen Schwankungen, bei Naturkatastrophen sowie beim Vorliegen von außergewöhnlichen Notsituationen vorgesehen.

Sofern die Hansestadt in Betracht zieht, über das Jahr 2020 hinaus vom strukturellen Neuverschuldungsverbot abzuweichen, müsste sie damit dauerhaft vom Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation ausgehen. Eine solche Einschätzung wird von der Landesregierung nicht geteilt. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt stark rückläufigen Flüchtlingszahlen sollte sich jedenfalls die Lage auch in Bremen entsprechend entspannen können.

Das Bundesland Bremen gehört zu den Haushaltsnotlageländern, die Konsolidierungshilfen jeweils vom Bund und von der Gesamtheit der Länder erhalten. Deshalb unterliegt die Haushaltsführung des Bundeslandes Bremen auch der Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat. Dieser hat im Rahmen seiner Sitzung im Juni 2016 festgestellt, dass der Stadtstaat bislang keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hat, um seine eigenen Konsolidierungsverpflichtungen einzuhalten. Gleichzeitig hat er Bremen – übrigens als erstes Bundesland – mit einem blauen Brief zu einer Verstärkung seiner Sanierungsanstrengungen aufgefordert.

Keine weiteren Wortmeldungen dazu.

Dann kommen wir zu Frage 629. Frau Abg. Wolff.

Ich frage die Landesregierung:

Inwiefern hat aus ihrer Sicht das Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qua- litätspakt Lehre) zu einem Kulturwandel an den Hochschulen, einer deutlichen Aufwertung der Lehre sowie ihrer strukturellen Stärkung geführt?

Herr Staatsminister Rhein.

Verehrte Frau Abg. Wolff, mit dem 2010 beschlossenen Programm „Qualitätspakt Lehre“ unterstützen der Bund und die Länder die Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität an deutschen Hochschulen. Dafür standen bzw. stehen in zwei Förderphasen zwischen 2011 und 2020 rund 2 Milliarden € zur Verfügung. Die hessischen Hochschulen – das ist sehr erfreulich – waren in diesem wettbewerblich ausgerichteten Programm überproportional erfolgreich mit round about 90 Millionen €, die eingeworben worden sind. Insoweit gehe ich auch davon aus, dass das von Ihnen genannte Programm, zusammen mit vielen anderen Maßnahmen, zu einem Kulturwandel des Landes bzw. zu einer deutlichen Aufwertung der Lehre geführt hat.

Ich nenne beispielsweise den Preis „Exzellente Lehre“. Soweit es die deutliche Aufwertung der Lehre, aber natürlich auch die strukturelle Stärkung der Lehre betrifft, lässt sich der Erfolg des Programms am besten anhand einzelner Beispiele dokumentieren. Ich möchte exemplarisch zwei nennen, zum einen das Programm „Starker Start ins Studi

um“, das die Goethe-Universität aufgelegt hat – übrigens das am höchsten dotierte Programm im Rahmen dieser Initiative. Damit will die Hochschule die Studieneingangsphase systematisch verbessern, indem sie die eingeworbenen Mittel zur Errichtung von vier fachbereichsübergreifenden Zentren für Sozialwissenschaften, für Geisteswissenschaften, für Naturwissenschaften und für die Lehrerbildung einsetzt. Bei den Naturwissenschaften beispielsweise arbeiten in diesem Zentrum Mathematiker, Physiker und Chemiker zusammen, um die Grundlagenausbildung zu verbessern.