Protocol of the Session on October 11, 2016

um“, das die Goethe-Universität aufgelegt hat – übrigens das am höchsten dotierte Programm im Rahmen dieser Initiative. Damit will die Hochschule die Studieneingangsphase systematisch verbessern, indem sie die eingeworbenen Mittel zur Errichtung von vier fachbereichsübergreifenden Zentren für Sozialwissenschaften, für Geisteswissenschaften, für Naturwissenschaften und für die Lehrerbildung einsetzt. Bei den Naturwissenschaften beispielsweise arbeiten in diesem Zentrum Mathematiker, Physiker und Chemiker zusammen, um die Grundlagenausbildung zu verbessern.

Ich will ein weiteres interessantes Beispiel nennen, welches den die Lehre stärkenden Struktur- bzw. Kulturwandel in der Hochschullandschaft veranschaulicht, nämlich das Programm KIVA, das an der TU Darmstadt aufgelegt worden ist. KIVA steht für „Kompetenzentwicklung durch interdisziplinäre Vernetzung von Anfang“ an. Hier sollten in der ersten Projektphase, die bis September 2016 läuft, junge Menschen für ein Studium der MINT-Fächer begeistert werden. Zudem wurde die interdisziplinäre Vernetzung in der Lehre intensiviert und insbesondere die Studieneingangsphase sehr gestärkt, unter anderem durch eine personelle Verstärkung der mathematischen Ausbildung an der TU Darmstadt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Wolff.

Herr Minister, Sie erwähnten eben den „Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre“, der wieder verliehen werden soll. Welchen Stellenwert hat dieser Preis für Sie im Zusammenhang mit dieser Fragestellung?

Herr Staatsminister Rhein.

Verehrte Frau Abg. Wolff, dieser Preis nimmt aus meiner Sicht einen hohen Stellenwert ein, weil nur dort, wo eine exzellente Lehre stattfindet, auch ein gutes Studium möglich ist. Deshalb finde ich, dass es die mit Studierenden und Lehrenden paritätisch besetzte Jury prämieren sollte, wenn besondere Anstrengungen an den Universitäten und den Hochschulen unternommen werden. Daher haben wir beschlossen, diesen Preis wieder aufzulegen. Er war kurzfristig auf Eis gelegt worden, weil einer der Partner, der den Preis mitfinanziert hat, bedauerlicherweise ausgestiegen ist. Ich muss gestehen: Wir haben bis zum heutigen Tage keinen neuen Partner gefunden. Das hat dazu geführt, dass ich gesagt habe: Dann machen wir es eben alleine. – Das können wir in einer etwas abgespeckten Form auch tun. Ich glaube, dass der Preis einen durchaus wichtigen Beitrag in dem Gesamtkomplex Ihrer Fragestellung leistet.

Keine weitere Zusatzfrage.

Ich rufe die Frage 630 auf. Herr Abg. Hofmeister.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie aus hessischer Sicht die aktuelle BundLänder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers („Innovative Hochschule“), die zum Ziel hat, Hochschulen darin zu unterstützen, sich zu profilieren und ihre strategische Rolle in regionalen Innovationssystemen zu stärken?

Herr Staatsminister Rhein.

Herr Abg. Hofmeister, die Förderinitiative mit dem Namen „Innovative Hochschule“ zielt darauf ab, den strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, der Wirtschaft sowie anderen gesellschaftlichen Akteuren zu fördern und den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer strategisch weiterzuentwickeln. Sie ist mit bis zu 550 Millionen € für zwei Auswahlrunden à fünf Jahre ausgestattet und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Universitäten sowie an Fachhochschulen.

Dass die Hessische Landesregierung diese Initiative begrüßt, liegt insoweit ein bisschen auf der Hand, als sie sie mit verhandelt hat und der Herr Ministerpräsident sie zusammen mit den anderen Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin unterschrieben hat.

In der Tat ist es so, dass wir als Landesregierung die Ziele dieser Initiative ganz besonders teilen. Ich will zugeben und offen eingestehen, dass ich es bedauert habe, dass die Initiative im Geleitzug des Hypes um die Exzellenzinitiative vielleicht ein bisschen untergegangen ist. Nichtsdestotrotz halte ich die Bund-Länder-Initiative für eine der reizvollen und sinnvollen Initiativen, die gestartet worden sind, weil sie das Ziel einer Stärkung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft mit sehr hoher Priorität verfolgt und weil uns allen klar ist, dass nur durch einen engen Schulterschluss von Wissenschaft und Wirtschaft und durch einen sehr intensiven Transfer von Wissen und Technologie innovative Forschungsergebnisse ihre Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung entfalten können.

Im Rahmen des neuen Hochschulpakts für den Zeitraum 2016 bis 2020 ist deshalb zwischen den Hochschulen und der Landesregierung vereinbart worden, den Wissens- und Technologietransfer weiter auszubauen und hierfür auch hochschulweite Gesamtstrategien zu entwickeln. Gerade da sich die „Innovative Hochschule“ – wie ich die Initiative verkürzend nennen möchte – insbesondere an Hochschulen richtet, die bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft und Gesellschaft sowie über Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen, ist die Landesregierung der festen Überzeugung, dass sich die hessischen Hochschulen durch die dritte Förderlinie von LOEWE in einer sehr guten Ausgangslage befinden. Insoweit erachten wir die Förderinitiative für die im Wissens- und Technologietransfer sehr aktiven Hochschulen als eine große Chance und möchten die Hochschulen sehr intensiv zur Teilnahme ermutigen.

Wir kommen zu Frage 631. Frau Abg. Wiesmann. – Frau Wolff übernimmt.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist nach ihrer Kenntnis mit der Einweihung des Neubaus des Deutschen Institutes für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) auf dem Campus Westend in Frankfurt am Main zu rechnen?

Herr Staatsminister Rhein.

Auf dem Gelände des Campus Westend der Goethe-Universität entsteht auf der Basis eines kostenlosen Erbbaurechts ein Neubau des DIPF mit integrierter Kindertagesstätte. Der Neubau wird vom Bund und vom Land im Verhältnis 50 : 50 mit insgesamt rund 43 Millionen € gefördert. Nach der derzeitigen Planung soll der Umzug Ende 2017 beginnen. Die offizielle Einweihung ist für das Frühjahr 2018 geplant.

Danke schön. – Frage 632, Herr Abg. Hahn.

Ich frage die Landesregierung:

Wann werden den Abgeordneten des Hessischen Landtags die konkreten Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser und Staatssekretär Mathias Samson zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bzw. Interessenausgleichen zwischen Naturschutz und Windkraft vorgestellt, wie durch die hessische Umweltministerin Priska Hinz am 28. April 2015 im Hessischen Landtag zugesichert?

Frau Staatsministerin Hinz.

Sehr geehrter Herr Abg. Hahn, vielen Dank für Ihre Frage, die sich, soweit ich das dem Protokoll der Sitzung vom 28. April 2015 entnehme, auf das seinerzeit erwähnte integrative Gesamtkonzept für das Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ bezieht. Hierbei ging es darum, mithilfe eines umfassenden Vermeidungs- oder Schutzansatzes einen weiteren moderaten, FFH-verträglichen Ausbau der Windenergie im Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ zu ermöglichen und naturschutzfachliche Konflikte mit dem Gebietsschutz so weit wie möglich zu minimieren.

Gerne ergreife ich die Gelegenheit, den aktuellen Sachstand hierzu darzustellen. Im April 2015 sind im Rahmen

von Gesetzgebungsaktivitäten des Bundes die Förderbedingung nach dem EEG geändert worden, die ab Anfang 2017 gelten. Darauf haben wir als Landesregierung reagiert und unsere Verfahren weiter gestrafft; denn wir wollten die im Landesentwicklungsplan festgeschriebenen Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien erreichen – so, wie das auch zu Ihrer Regierungszeit festgehalten wurde, Herr Abg. Hahn.

Wir haben daher den Schwerpunkt der Aktivitäten in die konkreten Planungs- und Genehmigungsverfahren verlagert – mit dem Ergebnis, dass das Konzept als fester Bestandteil in den Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen eingeflossen ist.

Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Fraktion bereits mit dem Entwurf des Teilregionalplans – einschließlich des Umweltberichts – auseinandergesetzt hat. Dieser ist bereits seit längerer Zeit auf der Internetplattform des Regierungspräsidiums Gießen einsehbar und war Bestandteil der Anhörungsunterlagen zur zweiten Anhörung und Offenlegung. Sie wissen, dass den Teilregionalplänen Energie für die drei hessischen Planungsregionen zukünftig eine zentrale Rolle in der Frage zukommt, welche Flächen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Erfordernissen planungsrechtlich für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Daher sind die von Ihnen nachgefragten Inhalte des integrativen Gesamtkonzepts im entsprechenden Teilregionalplan am besten aufgehoben.

Zusatzfrage, Herr Abg. Rock.

Frau Ministerin, Sie haben hier im Landtag – im Protokoll nachzulesen – geäußert: „Wir können Ihnen“ – natürlich nicht nur der FDP-Fraktion, sondern auch den anderen Fraktionen – „das integrative Konzept gern vorstellen, wenn es fertig ist.“ Sie haben doch eindeutig eine Bringschuld, wenn Sie das gegenüber dem Landtag so äußern.

Frau Staatsministerin Hinz.

Das Konzept wurde nicht von der Hessischen Landesregierung weiterverfolgt, sondern es wurde im Einvernehmen zwischen den beteiligten Verbänden und dem Regierungspräsidium Gießen sukzessive im Teilregionalplan Mittelhessen verankert.

Zusatzfrage, Kollege Hahn.

Ich will es einmal andersherum versuchen: Wieso haben Sie Ihre Zusage, die Sie hier am 25. April des vergangenen

Jahres eingegangen sind, nämlich das Konzept selbstständig zur Verfügung zu stellen, nicht eingehalten?

Frau Staatsministerin Hinz.

Da, wie ich Ihnen erläutert habe, das Konzept nicht von der Landesregierung oder von dem Umweltministerium erstellt wurde, sondern in Übereinkunft mit den Verbänden und dem Regierungspräsidium Gießen in Teilen besprochen und dann nach und nach in den Teilregionalplan Energie Mittelhessen überführt wurde.

Dieser ist auf der Internetplattform des RP Gießen veröffentlicht und mit dem Umweltbericht der Öffentlichkeit bekannt gegeben worden. Insofern ist alles öffentlich, und Sie können sich über Teile, aber auch darüber, wie dort mit dem Vogelschutzgebiet im FFH-Gebiet umgegangen wird, informieren.

Zusatzfrage, Herr Abg. Rentsch.

Das war gerade nicht die Frage meines Kollegen Hahn. Sind Sie bereit, das Konzept einmal im Ausschuss vorzustellen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Wenn es seitens des Umweltausschusses Bedarf gibt, darüber zu diskutieren, dann jederzeit. Bislang hat mich eine solche Anfrage nicht erreicht.

(René Rock (FDP): Wir dachten ja, Sie machen es von selbst!)

Meine Damen und Herren, damit schließe ich die Fragestunde für heute und bedanke mich bei den Beteiligten. Alle anderen Fragen werden im nächsten Plenum behandelt.

(Die Fragen 635 bis 638, 642, 643, 646, 647 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage bei- gefügt. Die Fragen 633, 634, 639 bis 641, 644, 645 und 648 bis 655 sollen auf Wunsch der Fragestelle- rinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie nun bitten, sich von den Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)

Wir trauern um Gert Lütgert. Unser ehemaliger Kollege ist am Wochenende im Alter von 76 Jahren verstorben. Er wurde am 27. November 1939 in Frankfurt am Main geboren. Nach der Realschule begann er eine Ausbildung im öffentlichen Dienst. Seit 1957 war Gert Lütgert Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Unter anderem war er auch Mitglied im Vorstand des SPD-Bezirks Hessen-Süd. Er war vor allen Dingen in unterschiedlichen Funktionen in der Gewerkschaft tätig, bis hin zum stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbunds in Hessen.

Dem Hessischen Landtag gehörte er von 1970 bis 1995 an – 25 Jahre. Gert Lütgert war ausgewiesener Medienpolitiker und Vorsitzender des für Medienpolitik zuständigen Hauptausschusses des Hessischen Landtags. 1995 wurde er Vorsitzender des Verwaltungsrats des Hessischen Rundfunks. Zuvor gehörte er, bereits seit 1974, dem Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks an. Gert Lütgert war allezeit in besonderer Weise sozialpolitisch engagiert und ein ebenso engagierter Medienpolitiker, der den Hessischen Rundfunk in seiner Wirkungszeit von fast 40 Jahren nachhaltig geprägt hat. All diejenigen, die ihn dabei begleitet haben, können das bestens beurteilen.

Der Hessische Landtag wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Wir trauern mit seiner Familie, und wir trauern gemeinsam um einen verdienten Kollegen. – Herzlichen Dank.