Protocol of the Session on December 14, 2010

Zusatzfrage, Frau Abg. Hofmeyer.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass sich die Landesregierung dort eine touristische Nutzung durchaus noch vorstellen kann? Können wir davon ausgehen, dass Sie jetzt auch einem Konzept Ernsthaftigkeit entgegenbringen, das eine „kleine“ touristische Lösung anstrebt, bei der die Sababurg und vielleicht auch der Naturpark Reinhardswald eine Rolle spielen könnten? Das wäre also ein ganz anderes Konzept. Schließen Sie das aus, oder können Sie sich vorstellen, dass sich die Landesregierung auch bei einem solchen Plan engagiert?

Herr Staatsminister Posch.

Frau Kollegin, ich habe eben dargestellt, wie das Prozedere ist. Hier handelt es sich um ein Investitionsvorhaben der Stadt Hofgeismar, zu dem Liegenschaften des Landes benötigt werden. Deswegen hat sich das Land seinerzeit bereit erklärt, diese Liegenschaften zur Verfügung zu stellen, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Die habe ich eben noch einmal dargestellt.

Ich denke, wir sollten in diese Diskussion einsteigen, wenn das Prozedere am 31. Dezember abgeschlossen ist. Ich habe mich bislang ganz bewusst nicht in die Diskussion eingeschaltet – das gilt für die gesamte Landesregierung –, weil es sich um ein Projekt der Stadt und nicht um ein Gemeinschaftsprojekt von Stadt, Kreis und Land handelt. Über die Domäne wird zu reden sein; Sie wissen, dass wir dort Verpflichtungen haben, sie wird ja noch genutzt. Ich habe auch von der Verpflichtung gesprochen, dass dort eine Altenpflegeeinrichtung besteht, deren Bestand sichergestellt werden muss. Darüber muss man dann diskutieren, wenn man endgültig weiß, ob die Bedingungen erfüllt sind.

Zusatzfrage, Frau Abg. Erfurth.

Herr Minister, was müsste die Region tun, um mit der Landesregierung in einen Dialog zu treten, eine kleinere Lösung oder eine andere touristische Lösung für Beberbeck zu finden?

Herr Staatsminister Posch.

Frau Kollegin Erfurth, ich habe eben gesagt, bis zum 31. Dezember diskutiere ich nicht über eventuelle Alternativen. Abgesehen davon will ich allgemein darauf hinweisen, dass wir uns in vielfältiger Weise bei Vorhaben engagieren, die dem Tourismus dienen, in unterschiedlichsten Bereichen die Fördermöglichkeiten nutzen, die wir haben. Diese stehen jedem offen, soweit er die Fördervoraussetzungen erfüllt. Das wird auch für Beberbeck gelten. Ich treffe aber ganz bewusst die Aussage, dass ich mich in den Diskussionsprozess, ob das so oder so, oder anders besser oder richtiger wäre, ganz bewusst nicht eingeschaltet habe, weil es ein Projekt der Stadt Hofgeismar mit privaten Investoren war und ist.

Danke schön. – Ich darf auf der Tribüne unsere frühere Kollegin und Vorsitzende des Petitionsausschusses, Ilona Dörr, im Landtag herzlich willkommen heißen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe jetzt Frage 386 auf. Frau Kollegin Sorge.

Ich frage die Landesregierung:

Mit wie viel mehr Studierenden rechnet sie durch das Aussetzen der Wehrpflicht in den kommenden Jahren an den hessischen Hochschulen?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Beantwortung der Frage hängt von vielen Komponenten ab. Sie ist vor allem von der Ausgestaltung der Freiwilligendienste durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 und das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes abhängig. So ist für den Zeitraum von 2011 bis 2015 – das kann man sehr schlecht schätzen – von den Fachleuten für die Bundesebene errechnet worden, dass wir zwischen 35.000 und 60.000 Studienanfänger haben werden. Der Anteil Hessens betrüge nach den Daten des Jahres 2010 8,3 %. Das würde bedeuten, dass in Hessen von 2011 bis 2015 eine zusätzliche Nachfrage in einem Umfang von 2.872 bis 4.897 Studienplätzen bestehen würde. All das ist aber Spekulation, weil man keine weiteren Daten und Unterlagen hat. Im Übrigen haben wir am Donnerstag in der Aktuellen Stunde Gelegenheit, das ausführlich zu diskutieren.

Zusatzfrage, Frau Abg. Sorge.

Frau Ministerin, nach aktuell vorliegenden Zahlen plant das Bundesverteidigungsministerium im nächsten Jahr – ähnlich wie in diesem Jahr – mit Sollzahlen in Höhe von ca. 60.000 Wehrdienstleistenden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant mit Sollzahlen in Höhe von 90.000 Zivildienstleistenden. Wie leiten Sie angesichts dieser Zahlen – insgesamt 150.000 Dienstleistende – ab, dass tatsächlich „nur“ bis zu 4.800 zusätzliche Studienplätze in Hessen gebraucht werden?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich habe Ihnen gesagt, das hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt bisher z. B. überhaupt keine Statistik darüber, wie viele der jungen Männer, die bei der Bundeswehr waren, tatsächlich studieren. Es gibt jetzt Arbeitsgruppen auf der Bundesebene, bei der Kultusministerkonferenz und bei der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, die versuchen, diese Faktoren zu erhärten. Es wird letztlich davon abhängen, wie viele Plätze in den Freiwilligendiensten zur Verfügung stehen und wie

viele davon angenommen werden. Die Zahlen, die ich eben vorgetragen habe, sind absolute Schätzungen, die auch ganz anders aussehen könnten, sodass es nicht verwunderlich ist, dass man im Moment über Bandbreiten redet, die sich auf Bundesebene zwischen 35.000, 60.000 und 100.000 bewegen.

Wir kommen zu Frage 387. Wer übernimmt? – Frau Wiesmann, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Voraussetzungen müssen Schulen erfüllen, um das Gütesiegel „Hochbegabung“ zu erhalten?

Frau Staatsministerin Henzler.

Frau Abg. Wiesmann, Schulen, die das Gütesiegel „Hochbegabung“ erhalten möchten, müssen gemäß dem Erlass „Gütesiegel für Schulen, die hochbegabte Schülerinnen und Schüler besonders fördern“, vom 19. Dezember 2003 folgende Voraussetzungen erfüllen.

Ein standortbezogenes Förderkonzept einschließlich entsprechender Evaluationsmethoden muss entwickelt werden. Der Schule muss es möglich sein, hochbegabte Schülerinnen und Schüler – gegebenenfalls in Kooperation mit Schulpsychologischen Diensten bzw. der Beratungsstelle BRAIN – sachgerecht als „hochbegabte Hochleistende“, „hochbegabte Unauffällige“ oder „hochbegabte Minderleister“ zu identifizieren. Die Bereitschaft, im Einzelfall auch für Hochbegabte individuelle Fördermaßnahmen vorzunehmen, muss vorliegen. Das Angebot der Schule, qualifizierte Elternberatung auch zum Thema Hochbegabung zu leisten, muss bestehen. Die Schulen sollten mit kompetenten außerschulischen Institutionen, die sich mit Hochbegabungen beschäftigen, zusammenarbeiten und sich mit diesen bzw. anderen interessierten Schulen vernetzen. Sie sollten gegebenenfalls regionale Netzwerke bilden. Die Lehrkräfte der Schule müssen sich regelmäßig zum Thema Hochbegabtenförderung fortbilden und verschiedene Methoden zur sachgerechten Hochbegabtenförderung anwenden können.

Die Schulen evaluieren sämtliche ergriffenen Maßnahmen systematisch jeweils zum Schuljahresende. Sie dokumentieren diese Ergebnisse und führen Statistiken, beispielsweise über die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die eine Jahrgangsstufe übersprungen oder mehr als zwei Leistungskurse belegt haben, über Erfolge bei Wettbewerben, über besondere Lernleistungen, über besondere Leistungen bei Abschlussprüfungen usw.

(Zurufe)

Es gibt ein paar Schwankungen. Was der Kollege Posch zu laut war, war Frau Kollegin Henzler zu leise. In der Mischung stimmt es wieder – akustisch.

(Allgemeine Heiterkeit)

Dieses Mikrofon ist wirklich übersteuert, während das andere untersteuert ist. Aber dafür können sie nichts.

(Günter Rudolph (SPD): Dafür ist der Landtagspräsident verantwortlich!)

Nur, endlich einmal.

Ich rufe jetzt noch Frage 388 auf. Herr Kollege Kaufmann, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Welches Gesetz und welche darin enthaltenen rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Karenzzeiten nach dem Ausscheiden aus Regierungsämtern meinte der Justizminister, als er in der Plenardebatte am 18. November vom „hessischen Ministergesetz“ sprach?

Herr Minister der Justiz, für Integration und Europa.

Herr Kollege, Sie haben in Ihrer Frage zu Recht dargestellt, dass ich in der 60. Plenarsitzung am 18. November dieses Jahres ausgeführt habe, dass Herr Staatssekretär Dr. Kriszeleit und ich den ehemaligen Ministerpräsidenten Roland Koch darauf hingewiesen haben, wie die Rechtslage in Bezug auf seine Berufstätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Ministerpräsidenten ist. Ich habe ausgeführt, dass der ehemalige Ministerpräsident jeden Punkt der rechtlichen Vorgaben des hessischen Ministergesetzes und der damit verbundenen Normen beachtet hatte.

Richtig ist – Herr Kollege Kaufmann, ich bin Ihnen für Ihre Frage deshalb äußerst dankbar –, dass es ein förmliches hessisches Ministergesetz nicht gibt. Unter diesem Begriff habe ich die Rechtsgrundlagen zusammengefasst, die ich in meiner Rede wenige Sätze zuvor mit „rechtlicher Situation“, auch mit Hinweis auf das Beamtengesetz, umschrieben hatte. Der Begriff „hessisches Ministergesetz“ sollte diese förmliche Rechtslage, zugegebenermaßen untechnisch und unjuristisch, umschreiben. Seine Verwendung war schließlich auch der Vorschrift in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags geschuldet, wonach die Rede grundsätzlich frei und, wie ich mir zu ergänzen erlaube, verständlich zu halten ist.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Frei von Sinnen! – Allgemeine Heiterkeit)

Jetzt kommt die Zusatzfrage des Herrn Abg. Kaufmann.

Herr Staatsminister, halten Sie es nicht auch für geboten, dass insbesondere der Justizminister, der sich im hessischen Rechtswesen besonders gut auskennen sollte, hessische Gesetze in Reden vor dem Plenum zutreffend bezeichnet?

Herr Staatsminister Hahn.

Sehr geehrter Herr Kollege Kaufmann, ich habe eben schon ausgeführt, dass ich mir erlaubt habe, verständlich zu sprechen. Ich möchte dies nunmehr aufgeben und Ihnen mitteilen, welche Rechtsgrundlagen wir zur Beantwortung dieser Frage herangezogen haben: das Grundgesetz, insbesondere Art. 12; die Hessische Verfassung, insbesondere die Art. 100 bis 115; das Hessische Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung; die Geschäftsordnung der Hessischen Landesregierung; das Beamtenrecht, insbesondere § 83a des Hessischen Beamtengesetzes, § 69a des Bundesbeamtengesetzes und § 41 des Beamtenstatusgesetzes; darüber hinaus die Bundesrechtsanwaltsordnung, mehrere Normen des EU-Rechts, mehrere Normen des Gesellschaftsrechts und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Ich dachte, dass es etwas unverständlich wäre, in dieser Debatte darauf einzugehen, bin Ihnen aber dankbar, dass ich jetzt die Chance hatte, auf diese Rechtsnormen ausdrücklich hinzuweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD: Ich habe auch alles mitgeschrieben!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Wilken.

Herr Justizminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den scheidenden Ministerpräsidenten dahin gehend beraten haben, dass er rechtmäßig handelt? Gehört das zu Ihren Aufgaben als Justizminister, oder hat es einen Beratervertrag dazu gegeben?

(Lachen des Ministers Jörg-Uwe Hahn)

Herr Staatsminister Hahn.