Wir können die Debatte, die wir geführt haben, gern wiederholen, und dann können Sie nachlesen, dass ich darauf hingewiesen habe, dass der damals amtierende Ministerpräsident entsprechende Fragen gestellt hat und dass er sich des Fachwissens – es ist, wie ich Ihnen vorgetragen habe, ein sehr globales Fachwissen – der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hessischen Justizministeriums als einer ihm als Ministerpräsidenten zugeordneten Abteilung, wie auch immer Sie das jetzt nennen wollen – eines Teils der Landesregierung –, bedient hat.
(Die Fragen 389, 390, 393, 395, 398 und die Antwor- ten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 391, 392, 394, 396, 397 und 399 bis 402 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Frage- steller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung – Drucks. 18/3429 zu Drucks. 18/2856 –
Herr Präsident! Der Rechts- und Integrationsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in Abwesenheit der LINKEN, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP, der GRÜNEN und bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE angenommen worden ist und hiermit zum Gesetz erhoben wird.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Pressegesetzes – Drucks. 18/3438 zu Drucks. 18/2731 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat das Ziel, dass die Leser erfahren, welche Eigentümer hinter den Verlagen von Zeitungen und Zeitschriften stehen. Danach müssen alle drei Monate detaillierte Informationen im Impressum aufgeführt werden. Wir halten das für richtig, und es wird Sie deshalb nicht überraschen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden.
Das bestehende Gesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Es sind nur geringe Änderungen nötig, die jedoch von Bedeutung sind. Von Bedeutung sind sie deshalb, weil eine freie und unabhängige Presse einen wesentlichen Bestandteil unserer Demokratie darstellt.
Zur freien Presse und zur freien Meinungsbildung gehört es, zu wissen, wer etwas veröffentlicht; denn es ist nicht nur von Bedeutung, zu wissen, wer einen Artikel schreibt, sondern auch, wer den, der schreibt, bezahlt. Hinter einer Zeitung steckt nämlich nicht immer nur ein kluger Kopf, sondern in der Regel stecken auch wirtschaftliche Interessen dahinter.
Es ist umso wichtiger, das zu wissen, als die Redaktionen angesichts der Informationsflut immer mehr verdichten und diese Informationen dann über unterschiedliche Medien vermarkten. Darüber hinaus ist seit 2006 eine Konzentration auf dem Zeitungsmarkt festzustellen, und es ist auch eine entsprechende Wettbewerbssituation entstanden.
Wir, die CDU-Fraktion, sind der Auffassung, die Leserinnen und Leser müssen erkennen, wer hinter einem Produkt steckt. Ohne die Informationen über die Inhaberund die Beteiligungsverhältnisse des Verlags ist eben nicht erkennbar, welchen Personen, Gesellschaften und Stiftungen der Verlag gehört und wer an ihm unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Erst wenn man das weiß, kann man Informationen richtig einordnen und bewerten.
Deshalb wird dieses Gesetz künftig die Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Presseunternehmen regeln. Es ist notwendig, dass Angaben zur Anschrift des Verlegers, des Druckers und Verfassers bzw. des Herausgebers und Redakteurs im Impressum gemacht werden.
Denn wer sich an einem Unternehmen beteiligt, hat auch eigene Interessen. Dabei muss nicht immer Einfluss auf die Art und Weise der Berichterstattung genommen werden. Aber es könnte sein. Das muss unserer Auffassung nach ein Leser erfahren können.
Wer die Möglichkeit hat, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen, sollte sich nicht verstecken dürfen. Vielmehr sollte er für die Käufer seines Erzeugnisses sichtbar sein.
So ist es beispielsweise durchaus interessant, zu wissen, wer die alleinige Herausgeberin der „Frankfurter Rundschau“ ist. Das ist nämlich derzeit die Bundesschatzmeisterin der SPD, Frau Barbara Hendricks.
Sie ist die Generaltreuhänderin der SPD-Medienholding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, die 40 % der Anteile hält.
Ich habe damit kein Problem – das ist überhaupt nicht das Thema –, dass die SPD mit diesem Presseorgan eng verflochten ist. Ich möchte es aber wissen dürfen, wenn ich die Zeitung kaufe und ihre Artikel lese. Das ist der entscheidende Unterschied.
Vielleicht ist auch das der Grund, weshalb die SPD-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag die Veröffentlichungspflicht hinsichtlich der prozentualen Anteile großzügiger ausstatten möchte als die Landesregierung. Wir halten es für sinnvoll, einen Einfluss ab 5 % offenzulegen. Die SPD möchte das erst ab 20 % haben.
Selbstverständlich ist mit der hier vorgelegten Regelung die Freiheit des Unternehmertums für eine funktionierende Demokratie nicht gefährdet. Denn das ist ebenfalls sehr wichtig. Kein Unternehmer wird durch diese Veröffentlichungspflicht in seinem wirtschaftlichen Handeln eingeschränkt. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird gewahrt bleiben, da die privaten Anschriften nicht erscheinen werden. Vor allem soll auch nicht jede Art der Beteiligung veröffentlicht werden müssen.
Einiges ließe sich sicherlich im Handelsregister einsehen. Aber wer möchte schon gerne vorm Frühstück zum Amtsgericht gehen, um die ökonomischen Verflechtungen hinsichtlich seiner morgendlichen Lektüre zu überprüfen?
Dieses Gesetz wird richtig und wichtig sein. Denn die Informationen im Impressum werden die Transparenz erhöhen. Das wird so zur freien Meinungsbildung in einer Demokratie beitragen.
Gesetze können den kritischen Umgang mit den Medien nicht ersetzen. Aber sie können die Voraussetzungen schaffen, dass das möglich wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hessische Pressegesetz ist zum wiederholten Male Gegenstand der Diskussion im Hessischen Landtag. Wir müssen gerade bei dem Hessischen Pressegesetz sehr genau darauf achten, dass das, was wir hier verabschieden werden, einer möglichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auch standhält. Ich sage das sehr bewusst vor dem Hintergrund, dass die Entwürfe zum Pressegesetz, so wie sie die Landesregierung uns vorgelegt hat, nicht immer dieser Anforderung entsprochen haben.
Zweite Vorbemerkung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir uns alle darüber einig sind – zumindest früher war das immer ein bisschen im Streit zwischen der CDU und dem Rest des Hauses gewesen –, dass wir ein hohes Interesse daran haben, dass es eine Veröffentlichungspflicht und Transparenz im Hinblick darauf gibt, wer Eigentümer der Zeitung mit ihren Veröffentlichungen und anderem ist. Ich glaube, darüber sind wir uns sehr einig. Das ist Gegenstand dieses Gesetzentwurfs.
Ich muss allerdings auch Folgendes sagen: Ich bedauere das ein bisschen. Die Evaluation der Hessischen Landesregierung zum Pressegesetz wurde sehr groß angekündigt. Da hätte man durchaus auch weitere Bereiche ansprechen können. Das war auch Gegenstand der Anhörung. Das ist aber nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Vielmehr ist das ausschließlich die Frage der Veröffentlichung.
Ich komme jetzt auf unseren Änderungsantrag zu sprechen. Meine Damen und Herren, ich weiß, dass dieser Änderungsantrag von Ihnen durchaus kritisch betrachtet wird. Sie haben das angedeutet. Wir wollen, dass die Verpflichtung zur Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse auf wesentliche Beteiligungen ab einer Höhe von 20 % ausgelegt wird.
Warum haben wir die 20 % und nicht die 5 % gewählt, die sich im Gesetzentwurf der Landesregierung wiederfinden? Die 5-%-Hürde kennen wir ja.