Protocol of the Session on January 26, 2010

Nächste Frage ist Frage 180. Frau Abg.Waschke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der derzeitige Sachstand der Verhandlungen mit der Bundesregierung zum vierspurigen Bahnausbau Frankfurt – Fulda – Würzburg?

Herr Verkehrsminister Posch.

Frau Kollegin Waschke, die Hessische Landesregierung führt laufend Gespräche mit der Bundesregierung und auch mit der DB AG über Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege in Hessen. Diese Gespräche betreffen selbstverständlich auch die bislang äußerst unbefriedigende Perspektive für den Ausbau bzw. den Neubau der Strecke Hanau – Fulda – Würzburg – Erfurt.

Das Projekt Ausbau bzw. Neubau der Strecke Hanau – Fulda – Würzburg – Erfurt ist beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in die derzeitige Überprüfung aller Vorhaben des Bedarfsplans einbezogen. Der Abschluss dieser Überprüfung wird für den Frühsommer 2010 erwartet. Von deren Ergebnis ist eine Aussage zur Bewertung des Projekts unter aktualisierten Rahmenbedingungen, z. B.Verkehrsprognosen, zu erwarten. Bei einem entsprechend positiven Ergebnis kann im Rahmen der Neupriorisierung der Realisierungszeitraum mit dem Bund abgestimmt und anschließend das Projekt in die mittelfristige Planung der Bahn aufgenommen werden.Entscheidend für die tatsächliche Realisierung dieser wichtigen Strecke ist dann allerdings die Dotierung des entsprechenden Ansatzes im Bundeshaushalt.

Nächste Frage ist Frage 181. Frau Kollegin Waschke, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch wird der Finanzbedarf der Planungs- und Baukosten des vierspurigen Bahnausbaus Frankfurt – Fulda – Würzburg beziffert?

Herr Staatsminister Posch.

Frau Kollegin Waschke, die DB Netz AG hat zuletzt die Gesamtkosten für das Projekt mit rund 2,5 bis 3 Milliarden c beziffert. Da aber bislang noch nicht einmal die grobe Linienführung festgelegt ist, ist eine Angabe von genaueren Beträgen für die Planungs- und Baukosten nicht möglich. Lediglich für die Planungen in den Anfangsleitungsphasen einschließlich des Raumordnungsverfahrens wurden von der DB Netz AG bislang Kosten von rund 25 Millionen c genannt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Waschke.

Herr Minister Posch, wie kann für Sie vor dem Hintergrund der hohen Staatsverschuldung, der Schuldenbremse und der gerade von der FDP eingeforderten Steuersenkungen ein Finanzvolumen von 2,5 bis 3 Milliarden c überhaupt noch realistischerweise aufgebracht werden?

Herr Staatsminister Posch.

Frau Kollegin Waschke, ich habe eben zum Ausdruck gebracht, dass das Bundesministerium für Verkehr dabei ist, eine Priorisierung vorzunehmen. Dabei werden sämtliche Aspekte, die eben in Ihrer Zusatzfrage zum Ausdruck gekommen sind,einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden.

(Beifall des Abg.Wolfgang Greilich (FDP))

Frage 182, Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird das Konzept zur Förderung von Modellstandorten zur Erprobung des Einsatzes von U3-Betreuungsgutscheinen vorliegen?

Herr Staatsminister Banzer.

Herr Abgeordneter, der Einsatz von Betreuungsgutscheinen erfolgt gegenwärtig nur in Stadtstaaten. Das Umstellen auf die Finanzbeziehungen verlangt in Flächenstaaten erhebliche konzeptionelle Aktivitäten. Ich glaube, dass wir im Sommer dieses Jahres so weit sein werden, dass wir eine Konzeption vorlegen werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Welche Effekte erwartet die Landesregierung aufgrund der Einführung von Betreuungsgutscheinen?

Herr Minister Banzer.

Zu den Motiven gibt der Koalitionsvertrag Auskunft, den Sie ganz offensichtlich aufmerksam lesen. Es geht uns darum, dass über eine Subjektorientierung eine den Bedürfnissen der Nachfragenden, sprich: der Kinder und Eltern, entsprechende, bessere Wahrnehmung des Angebots stattfinden soll.

Weitere Zusatzfrage, Herr Merz.

Herr Minister, erwarten Sie auch Effekte im Hinblick auf die Beschleunigung des Ausbaus des Angebots?

Herr Minister Banzer.

Man muss keinen Modellversuch durchführen, wenn man alle Ergebnisse schon vorausahnt.Aber natürlich ist über die Subjektsteuerung – wenigstens können wir das in Hamburg feststellen – auch ein beschleunigter Ausbau möglich.

Die nächste Frage ist Frage 183 von Frau Abg. Erfurth.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie den Umstand, dass der Schüler der AnneFrank-Schule in Eschwege,Jamal H.,wenige Wochen nachdem die Kultusministerin zu seinem Erfolg als Stipendiat der Start-Stiftung gratuliert und erklärt hatte, junge Menschen wie er gehörten zur zukünftigen Elite unseres Landes und seien Botschafter erfolgreicher Integration,gemeinsam mit seinem Vater abgeschoben wurde?

Herr Innenminister Bouffier.

Frau Kollegin, die herausragenden Leistungen auf der einen Seite sind nicht zwingend Rechtsgrundlage für den Aufenthalt in Deutschland. Ich glaube, das ist juristisch unbestritten. Dazwischen bewegen sich die Fragen, was man im konkreten Fall tun kann. Diese Familie hat eine sehr intensive,lange Geschichte mit einer Vielzahl von gerichtlichen Überprüfungen. Ich bitte Sie um Verständnis: Zeitgleich ist im Moment ein Petitionsverfahren anhängig,und in diesem Petitionsverfahren kann man über viele Dinge sprechen, die hier in der Öffentlichkeit tunlichst nicht besprochen werden sollten.

Im Ergebnis kann ich so viel sagen: Die Familie ist sehr differenziert durch die Behörden behandelt worden. Die Aufenthaltsbeendigung stand seit Jahren fest. Die Einreise hat – ich glaube, Sie kennen die Akten – eine Reihe von Fragen aufgeworfen. Ein Teil der Familie ist hier; zwei Personen sind abgeschoben worden. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht in Kassel sich Ende 2009 zum, ich glaube, vierten Mal mit dem Sachverhalt befasst und kam zu dem Ergebnis, dass ein Aufenthaltsrecht nicht gewährt werden kann. Das ist für die Verwaltung bindend.Wir haben auch geprüft – ich selbst habe darum gebeten –, ob wir hier mit der Altfallregelung weiterkommen. Da fehlt es schon an den Fristen.

Es gibt ein Grundproblem, das wir relativ häufig haben, und nur so viel will ich dazu sagen: Wenn wir Menschen haben, die in unser Land kommen, mit Schleusern, mit Namen, die nicht der Wahrheit entsprechen, mit Legenden, die nicht der Wahrheit entsprechen, dann sind das rechtliche Probleme, die ich nicht einfach unbeachtet lassen kann.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir uns im Petitionsverfahren dazu näher austauschen. Aber im Ergebnis hat die Behörde gehandelt,wie Sie es vortragen.Aus Rechtsgründen ist das aus meiner Sicht nicht zu beanstanden.

Zusatzfrage, Frau Öztürk.

Herr Minister, teilen Sie mit mir die Einschätzung, wenn einerseits Personen mit einem Stipendium ausgestattet werden und als Figuren der Integration bezeichnet werden und sie andererseits abgeschoben werden, dass das die Integrationspolitik der Landesregierung unglaubwürdig macht?

Herr Innenminister.

Nein. Wir haben bedauerlicherweise schon oft im Leben Menschen gehabt, die in einem bestimmten Bereich Vorzügliches geleistet haben und ausgezeichnet wurden und sich in einem anderen Bereich fehlverhalten haben. Da sind wir auch nicht auf die Idee gekommen, das nicht zu beachten. Ich kann es deutlicher formulieren: Ich kenne Fälle, da sind Personen ausgezeichnet worden, die anschließend straffällig wurden. Trotzdem haben wir als Staat reagiert, wie die Gesetze es uns vorschreiben.

Deshalb ist das eine Frage, die wir uns im Einzelfall anschauen müssen. Noch einmal, ganz eindeutig: Integrationsleistungen begründen per se keinen rechtlich gesicherten Aufenthalt. Sie sind eine Grundlage für eine sehr intensive Prüfung, die ich auch sehr wohlwollend vornehme. Aber im Ergebnis – das wissen Sie, Frau Öztürk, auch aus eigenem Erfahren und Bekunden – gibt es Fälle, in denen man trotzdem sagen muss: Es geht nicht.

Zusatzfrage, Frau Abg. Erfurth.

Herr Innenminister, würden Sie meine Einschätzung teilen, dass insgesamt im Abschiebungsverfahren ein schonenderer Verlauf vorstellbar gewesen wäre? Man hätte beispielsweise mit der Familie vereinbaren können, dass dieser junge Mann seinen Schulabschluss macht, um dann vernünftige Startchancen zu haben. So ist er aus dem laufenden Schuljahr herausgerissen worden. Wäre es nicht besser gewesen, hier Vereinbarungen zu treffen, anstelle der überfallartigen Abschiebung, die zur Traumatisierung der restlichen Familie geführt hat?

Herr Innenminister.

Frau Kollegin, ich bin uneingeschränkt der Auffassung, dass ein vernünftiges und, soweit es geht, möglichst schonendes Verfahren immer vorzuziehen ist.Deshalb wird allen immer angeboten,freiwillig zurückzukehren.Dazu geben wir den Menschen – das habe ich vor Kurzem im Innenausschuss vorgetragen – durch das berühmte IOMProgramm und auch durch andere Programme Geld mit, damit sie dort wenigstens eine kleine Hilfe haben. Bei einer Familie mit zwei Kindern und zwei Erwachsenen sind das etwa 2.500 c.

Wir sprechen dann ab, wie die Rückführung stattfindet.In all diesen Fällen ist es immer so gewesen – auch bei meinen Vorgängern –, dass das Schuljahr beendet werden konnte. Es gab sogar Fälle, dass man gesagt hat: Wir machen es bis zum 10. Schuljahr – oder was gerade anstand.

Grundbedingung war immer, dass die Leute dann auch freiwillig ausreisen. Die Erfahrung, die relativ häufig gemacht wird, ist, dass unterschrieben wird: „Jawohl, wir reisen dann und dann aus, abgesprochen“, und dann reisen sie nicht aus. Dann fangen wir mit dem Ganzen wieder von vorne an.

Diese Fälle sind Standard, sodass ich zunächst einmal nicht erkennen kann,dass es hier,nachdem dieser Weg gewählt wurde und die Ablehnung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seit 2004 vorliegt – das sind immerhin sechs Jahre –, in der Zwischenzeit gelungen war, in irgendeiner Weise zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen. Dann kann ich der Behörde keinen Vorwurf machen, und ich will das ausdrücklich nicht tun. Zu den Einzelheiten des jeweiligen Verfahrens kann ich nur antworten,wenn ich die Akte dabei habe.Ich bitte um Nachsicht.Aber das werden wir im Petitionsausschuss sicher besprechen können.

Frage 184, Herr Abg. Dr. Spies.

Ich frage die Landesregierung: