Protocol of the Session on January 26, 2010

Und ich bin Lehrer, ich weiß das.

(Heiterkeit)

Eine Nachfrage habe ich noch. Sehen Sie denn nicht die Möglichkeit, eine Bundesratsinitiative aufzunehmen, aufgrund dieser Wettbewerbsverzerrung, die vorliegt, wie Sie gerade in Ihrer Antwort bestätigt haben, um die Autohöfe mit den Tank- und Rastanlagen gleichzustellen?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Gremmels, ich habe keine Wettbewerbsverzerrung bestätigt, sondern die Rechtslage dargestellt. Demnach ist es eben so, dass Autohöfe Anlagen außerhalb der Autobahnen sind, die privat betrieben werden, und da hat der Gesetzgeber diese Regelungen getroffen. Sie werden vermutlich darauf Bezug nehmen, dass es von Betreibern von Autohöfen und Verbänden Initiativen gibt, dies zu verändern. Diese Diskussion muss man abwarten. Ich füge aber hinzu:Wenn Sie derartige Anlagen, die privat betrieben werden, außerhalb der Autobahnen, weiter privilegieren, also zusätzliche Möglichkeiten schaffen, würde das eine Vielzahl anderer Initiativen auslösen, auf der Autobahn auf bestimmte Dinge hinzuweisen. Insofern ist es keine Wettbewerbsverzerrung, sondern eine bewusste gesetzliche Regelung, die seinerzeit herbeigeführt worden ist. Das ist in der Diskussion, und es bleibt abzuwarten,ob sich dort etwas verändert.Ich will aber auf diesen Umstand, den ich eben versucht habe zu erläutern, hinweisen. Man bemüht sich natürlich, die Anzahl der Hinweisschilder auf den Bundesfernstraßen zu reduzieren bzw. die Anzahl nicht zu vergrößern.

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Gremmels.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Hessische Landesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf sieht?

Herr Minister Posch.

Ich sehe derzeit deswegen keinen Handlungsbedarf, weil ich nach den bisherigen Diskussionen keine Möglichkeit sehe, dass der Bundesgesetzgeber hierüber nachdenkt. Wir werden die Diskussionen natürlich verfolgen; deswegen habe ich darauf hingewiesen, welche Folgen eine solche Änderung haben könnte. Daraus ziehe ich den Schluss, dass nicht die Absicht besteht, auf Bundesebene die gesetzlichen Vorschriften in der StVO zu verändern.

Frage 177, Frau Abg. Schott.

Ich frage die Landesregierung:

Was ist ihr über die Aktivitäten hinsichtlich der Umsetzung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung über eine eventuelle Pauschalierung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II bekannt?

Herr Minister Banzer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon zu Schulzeiten hatte ich großen Respekt vor den Fragen: „Was wissen Sie über …?“, weil sie so offen sind, und an dieser Stelle geht es mir jetzt nicht anders. Es geht um die Frage, wie eine Prüfungsabsicht der Koalitionsparteien verläuft und wann diese Prüfung beginnt. Ich bitte um Verständnis, dass mir nicht bekannt ist, wann dieser Prüfungsprozess begonnen wurde, in welchem Stadium er ist und zu welchen Ergebnissen er gekommen ist.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Sozialgerichtsurteil!)

Frage 178, Herr Abg.Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Ist aus dem Einsatz von Streufahrzeugen privater Firmen, insbesondere auf Bundesstraßen im Hessenlande, auf eine nicht ausreichende Ausstattung der Autobahn- bzw. Straßenmeistereien mit Fahrzeugmaterial und Personal zu schließen?

Herr Minister Posch.

Herr Kollege Warnecke, das beantworte ich mit einem eindeutigen Nein. Der Winterdienst hat in Hessen einen hohen Stellenwert, und die zuverlässige und ordnungsgemäße Durchführung hat im Betriebsdienst oberste Priorität. Allerdings ist die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln verpflichtet. Die begrenzten Mittel sind zielgerichtet einzusetzen, und der Winter zeichnet sich unter anderem durch hohe Belastungsspitzen aus. Den Fahrzeug- und Personalbedarf allein am Winter zu bemessen, wäre allerdings nicht sachgerecht. Um aber das an die Durchführung des Winterdienstes gestellte Anforderungsniveau erfüllen zu können, müssen deshalb die Möglichkeiten des Marktes, z. B. durch den Einsatz von Fremdunternehmen, genutzt werden. Wenn Sie so wollen, wird dies gemacht, um in bestimmten Situationen sicherzustellen, dass ausreichend gestreut werden kann.

Ich erlaube mir, Ihre mündliche Frage zum Anlass zu nehmen, an dieser Stelle recht herzlich den vielen Mitarbeitern in den Straßenmeistereien zu danken, die gerade in den letzten Wochen und Monaten bewiesen haben, dass sie in der Lage sind, für verkehrssichere Straßen zu sorgen. Das möchte ich im Zusammenhang mit der Beantwortung Ihrer mündlichen Frage tun.

(Allgemeiner Beifall)

Zusatzfrage, Herr Abg.Warnecke.

Herr Staatsminister, werden die entsprechenden privaten Firmen von Ihnen kurzfristig beauftragt, oder haben Sie dafür entsprechende Verträge im Vornhinein abgeschlossen?

Herr Staatsminister Posch.

Natürlich ist die Straßen- und Verkehrsverwaltung auf eine solche Situation vorbereitet und kennt dementsprechend die Unternehmen. Ich will aber auch noch darauf hinweisen, weil ich mich gerade in den letzten Tagen über dieses Problem informiert habe: Es sind nicht nur Firmen, sondern die Straßenmeistereien schauen sich rechtzeitig

auf dem Arbeitsmarkt um, ob es zusätzliches Personal gibt, das vorübergehend eingesetzt werden kann.

Auch dabei handelt es sich um Personal, das ausgebildet werden muss, auf das man immer wieder zurückgreift. Also, das Personal, das wir haben, reicht für den Regelbetrieb völlig aus. Aber in Spitzenzeiten geht es darum, zusätzliches Personal einzustellen bzw. entsprechende Unternehmen zu beauftragen. Dies ist regional unterschiedlich. Für den Einsatz von Firmen besteht in den ländlichen Regionen in besonderer Weise ein Bedarf. Beide Möglichkeiten werden also genutzt, um zusätzlich zu dem vorhandenen Personal den aktuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Weitere Zusatzfrage, Herr Abg.Warnecke.

Herr Minister, dies geht nicht zulasten der üblichen Aufgaben, die die Straßenmeistereien in den anderen Jahreszeiten zu erledigen haben? Das heißt, der Haushaltsgesetzgeber muss ihnen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen oder hat ihnen diese zur Verfügung gestellt? Dann ist die Frage:Wo?

Herr Minister Posch.

Mit dem Personalbestand, der uns zur Verfügung steht, können wir das bewältigen. Die Straßen- und Verkehrsverwaltung ist hinreichend in der Lage, entweder Spitzen so abzudecken, wie ich das eben gesagt habe, bzw. zu anderen Zeiten – im Sommer sieht die Situation anders aus – einen entsprechenden Einsatz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Es besteht also kein zusätzlicher Bedarf.

Nächste Frage ist Frage 179. Herr Abg. Bauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Welche Voraussetzungen muss eine Schule erfüllen, um das Gesamtzertifikat „Schule & Gesundheit“ zu erhalten?

Frau Kultusministerin Henzler.

Herr Abg. Bauer, eine Schule muss folgende fünf Voraussetzungen erfüllen, um das Gesamtzertifikat Schule & Gesundheit zu erhalten.

Erstens. Ein Beschluss der Schulkonferenz, der Gesamtkonferenz zum Erwerb des Gesamtzertifikats „Gesundheitsfördernde Schule“ muss vorliegen.

Zweitens. Die gesundheitsfördernde Schule muss als Profilmerkmal im Leitbild und Schulprogramm ausgewiesen sein.

Drittens. Folgende vier Teilzertifikate müssen dokumentiert sein: erstens Ernährungs- und Verbraucherbildung, zweitens Wahrnehmung und Bewegung und drittens Sucht- und Gewaltprävention. Als Viertes ist ein Wahlthema möglich, besonders aus den Bereichen a) Umweltbildung, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, b) Verkehrserziehung, Mobilitätsbildung und c) Lehrerinnen- und Lehrergesundheit.

Viertens.Die Arbeitsschutz-,Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen, die regelmäßig in der Schule überprüft werden, müssen umgesetzt sein.

Fünftens. Die rauchfreie Schule – § 3 des Hessischen Schulgesetzes –, die in den Schulen ebenfalls regelmäßig überprüft wird, muss auch umgesetzt sein. Zusätzlich werden schulische Prozesse und Merkmale sowie schulische Ergebnisse und Wirkungen im Hinblick auf die Gesundheit reflektiert.

Zusatzfrage, Herr Kollege Bauer.

Frau Kultusministerin, wie viele Schulen in Hessen haben denn mittlerweile dieses Gesamtzertifikat?

Frau Ministerin Henzler.

Das Gesamtzertifikat, das eine ziemlich lange Vorbereitung bedeutet, weil sie diese Teilzertifikate Schuljahr für Schuljahr erarbeiten müssen, haben mittlerweile elf Schulen. Am 12. Februar 2010 werde ich der zwölften Schule, der Aliceschule in Gießen, das Gesamtzertifikat überreichen. Darüber hinaus sind zurzeit zehn bis zwölf Schulen auf dem Weg zur Gesamtzertifizierung und werden diese wahrscheinlich ebenfalls noch im Jahr 2010 erreichen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Schulz-Asche.

Frau Ministerin,da dieses Programm schon seit Längerem läuft und von der WHO unterstützt wird, meine Frage: Wie steht Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern, z. B. zu Nordrhein-Westfalen, in diesem Bereich da?

Frau Ministerin Henzler.

Nach meinen Informationen steht Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut da. Aber die genauen Zahlen, auch von Nordrhein-Westfalen, reiche ich gerne nach.

Nächste Frage ist Frage 180. Frau Abg.Waschke.