Unter welchen Bedingungen kann einer arbeitslosen Fachkraft im Gastgewerbe zugemutet werden, einen freien Arbeitsplatz in einer Rauchergaststätte anzunehmen?
Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren, das kann dem Arbeitslosen nur zugemutet werden, wenn er seinerseits einwilligt.
(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir verstehen hier nichts! – Gegenruf von der CDU:Akustisch?)
Bedeutet das, dass für den Fall einer Ablehnung eines angebotenen Arbeitsplatzes in einer Rauchergaststätte Sanktionen nicht angewandt werden können?
Bedeutet das, dass für den Fall einer Ablehnung eines angebotenen Arbeitsplatzes in einer Rauchergaststätte aus Gründen des Gesundheitsschutzes Sanktionen durch die Arbeitsagentur, Argen oder Kreisjobcenter ausgeschlossen sind?
Herr Abgeordneter, ich kann das naturgemäß nicht ausschließen, weil ich nicht bei allen dieser Strukturen berechtigt bin, dies durchzusetzen. Aber ich halte eine solche Sanktion für rechtlich nicht durchsetzbar.
Stärkt das nicht die Landesregierung in der Auffassung, dass die Zulassung von Zigarettenkonsum in Gaststätten nur dort sinnvoll sein kann, wo keine abhängig Beschäftigten betroffen sind?
Einmal abgesehen davon, dass es bei diesen kleinen Gaststätten in aller Regel um inhabergeführte Gaststätten geht, bei denen die Frage von Angestellten nicht häufig vorkommt, halte ich das eher für die konsequente Beantwortung eines Weges, der mit dieser Novelle zum Nichtrauchergesetz von den Fraktionen eingeschlagen wurde.
Es liegen keine weiteren Fragen vor. Die Frage 185 wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Ich schließe damit die Fragestunde.
Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Finanzen betreffend „Gute Zahlen – gute Jobs, das Hessische Sonderinvestitionsprogramm wirkt“
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist fast ein Jahr her, dass der Hessische Landtag im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm des Bundes ein Sonderinvestitionsprogramm beschlossen hat. Das ist Anlass – auch im Hinblick auf die Beträge, um die es geht –, Bilanz zu ziehen.Ich kann schon jetzt sagen:Die Bilanz wird sehr positiv ausfallen. Ich finde, das ist auch deswegen ausgesprochen erfreulich, weil im Hessischen Landtag eine sehr, sehr breite Zustimmung zu diesem Programm bestand. Alle Abgeordneten, die für dieses Programm gestimmt haben, haben sicherlich Freude daran, dass das, was wir uns vorgenommen haben, sehr gut funktioniert hat.
Mit dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm Schulund Hochschulbau und mit dem Konjunkturpaket II des Bundes stehen insgesamt 2,6 Milliarden c für Investitionen in Hessen zur Verfügung. Mit den damit angestoßenen Investitionen leisten das Land und die hessischen Kommunen einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Im Zusammenspiel mit den Rekordinvestitionen des Landes, die in den Haushalten 2009 und 2010 abgebildet sind,
wollen wir unser Ziel erreichen: Hessen soll gestärkt aus der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgehen.
Ich glaube, schon jetzt sagen zu können: Die aktuellen Zahlen belegen eindrucksvoll, dass wir mit unseren Maßnahmen zur Krisenbekämpfung richtig gehandelt haben.
Die Bundesrepublik Deutschland ist besser durch die Krise gekommen als vergleichbare europäische Länder. Dies spiegeln auch die Wachstumsprognosen wider, die zunächst von einem negativen Wirtschaftswachstum von minus 6 % für 2009 ausging, jedoch mit der Umsetzung der Konjunkturprogramme stetig nach oben korrigiert werden konnten und sich zuletzt bei minus 5 % manifestierten. Für das laufende Jahr, für 2010, liegen die Wachstumsprognosen für die Bundesrepublik Deutschland bereits wieder bei erfreulicheren Werten. In den Redeexemplaren, die die Fraktionen bekommen haben, wird das Wachstum noch mit 1,2 % angegeben. Das kann ich heute Morgen korrigieren. Die Bundesregierung ist offensichtlich der Meinung, dass das Wachstum 1,4 % betragen wird.
Das ist ganz sicher auch ein Erfolg des Konjunkturpakets II des Bundes sowie der weiteren Maßnahmen zur Krisenbekämpfung, nicht zuletzt auch der von der Großen Koalition und von Schwarz-Gelb beschlossenen Steuersenkungen.
In Hessen greift zusätzlich das Hessische Sonderinvestitionsprogramm Schul- und Hochschulbau, das wir gemeinsam innerhalb kürzester Zeit auf die Beine gestellt haben. Es ist mit einem Volumen von 1,7 Milliarden c nicht nur das größte Programm in der Geschichte Hessens, sondern auch in seiner Dimension bundesweit beispiellos.
Meine Damen und Herren, ich bleibe dabei, und gelegentlich muss man das auch einmal sagen: Andere Bundesländer mussten viele, viele Milliarden Euro für ihre Landesbanken aufbringen, während wir ein Konjunkturprogramm gemacht haben. Ich bin stolz darauf, dass uns das gelungen ist.
Um im Bild zu bleiben: Deutschland ist im Jahre 2009 nicht nur besser durch die Krise gekommen als vergleichbare europäische Länder, sondern Hessen ist sogar deutlich besser durch die Krise gekommen – wenn man den bundesdeutschen Durchschnitt zum Vergleich heranzieht. Wir haben zwar immer noch ein negatives Wachstum – wie es so schön heißt – von minus 3,9 %, der bundesdeutsche Durchschnitt liegt jedoch bei minus 5 %.Auch in der Prognose des Hessischen Statistischen Landesamts liegt Hessen für 2010 mit einer positiven Wachstumsrate von mindestens 1,5 % über den Prognosen für Gesamtdeutschland. Diese Vergleichszahlen belegen: Es war richtig und gut, entschlossen zu handeln und in Hessen ein eigenes Sonderinvestitionsprogramm aufzulegen.
Lassen Sie mich etwas zum bisherigen Gang des Verfahrens sagen, weil ich glaube, dass es wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass viele Menschen in diesem Land, im Ministerium, in den Kommunen, bei den Banken usw. in außergewöhnlich positiver Form zusammengearbeitet haben. Gerade diese Menschen haben es verdient, dass sich auch
Es ist durchaus bemerkenswert, dass die Landesregierung etwa vier Wochen nach der Landtagswahl und keine 14 Tage nach der Konstituierung des Landtags mit dem entsprechenden Gesetzentwurf ein sehr ausgewogenes Programm vorgelegt hat, das mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt war. Bereits in der Phase der Konzepterstellung und der Formulierung des Gesetzentwurfs waren die Kommunalen Spitzenverbände eingebunden. Auch an dieser Stelle haben die Landesregierung und die kommunale Familie Hand in Hand gearbeitet – zum Wohle der hessischen Bürgerinnen und Bürger.
Ich glaube, dass eine besondere Stütze des Programms war, dass die Beratungen des Gesetzentwurfs im Hessischen Landtag sehr einvernehmlich erfolgt sind und der Gesetzentwurf am Ende eine breite Zustimmung gefunden hat.Das war gerade im Hinblick auf die Signale an die kommunale Familie ein wichtiger Faktor. Dafür bedanke ich mich auch an dieser Stelle noch einmal, denn der Beschluss, der schon ein Jahr zurückliegt, hatte sehr positive Folgen.
Lassen Sie mich vier zentrale Punkte zum aktuellen Stand festhalten. Erstens. Wir haben beide Programme professionell aufgesetzt und zusammen mit unseren kommunalen Partnern umgesetzt. Wir haben noch vor dem Bund auf die Krise reagiert und innerhalb kürzester Zeit das Hessische Sonderinvestitionsprogramm ins Leben gerufen.Unsere Vorstellungen haben wir bereits im Dezember 2008 konkretisiert und bekannt gemacht. In einem Kraftakt haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere des Finanzministeriums, in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie die Vorarbeiten geleistet sowie parallel die Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes in unserem Bundesland vorangetrieben.
Damit haben wir schon im Frühjahr 2009 deutliche Nachfrageimpulse gesetzt, denn allein schon durch die Ankündigung der Konjunkturprogramme haben wir die gesamtwirtschaftliche Stimmungslage stark verbessert und den entscheidenden Anreiz gegeben, Investitionen durchzuführen. Deshalb wurden bereits knapp zwei Monate nach Verkündung der Gesetze auf Bundes- und Landesebene über 8.400 Maßnahmen beantragt.Wir haben die Anträge auf Investitionen in nur zehn Wochen geprüft, weitestgehend zugestimmt, Fördermittel bereitgestellt und die notwendigen Prozesse mit allen kommunalen Maßnahmenträgern, mit Landeseinrichtungen, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und nicht zuletzt natürlich mit dem Bund koordiniert.
Es wurden Förderrichtlinien entwickelt, das Ausschreibungsverfahren verschlankt, eine Clearingstelle installiert und eine Konjunkturdatenbank eingerichtet. Parallel dazu haben wir ein Controllingsystem aufgebaut und ein Evaluationsverfahren aufgesetzt. Gleichzeitig mussten wir darauf achten, dass die Bürokratie nicht Herr des Verfahrens wird.
Meine Damen und Herren, wenn ich einen Strich darunter mache,muss ich sagen:Das ist in einer Weise gelungen, wie ich selbst nicht geglaubt hätte, dass es möglich sein würde.
Hier wirken zwei Konjunkturprogramme gleichzeitig. Die Maßnahmen beider Programme mussten entsprechend so
miteinander verzahnt werden, dass sie sich nicht gegenseitig behindern, sondern ihre positiven Wirkungsansätze kumulieren. Auch das haben wir gemeinsam erreicht und hatten bis zum heutigen Tage auch mit dem Bundesprogramm keine erkennbaren Probleme.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bis zum Ablauf des Jahres 2009 wurden bereits 490 Millionen c aus den Konjunkturprogrammen ausgezahlt, davon etwa 427 Millionen c aus dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm und etwa 63 Millionen c aus dem Konjunkturpaket II des Bundes. Zusätzlich wurden für das Jahr 2010 im Hessischen Sonderinvestitionsprogramm von den Kommunen rund 800 Millionen c zur Auszahlung angemeldet.
Damit werden bis November 2010 allein aus dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm Mittel im Umfang von 1,2 Milliarden c ausgezahlt sein. Davon geht unstreitig ein extrem positiver Impuls aus.