Die Landesregierung pflegt in der Regel zu runden Geburtstagen und sonstigen familiären Ereignissen persönlich zu gratulieren, nicht zu politischen Entscheidungen.
Herr Finanzminister, es ist bekannt, dass im Rahmen der Einigung um den ESM vereinbart worden ist, dass die Finanztransaktionssteuer so eingeführt werden soll, dass sie möglichst dem Finanzplatz Frankfurt nicht schadet und unter bestimmten Rahmenbedingungen eingeführt wird. Jetzt haben sich diese mehr als neun Mitgliedstaaten der EU zusammengetan, um diese Einführung herbeizuführen. Was tut die Hessische Landesregierung, um diesen Beschluss auf Bundesebene zu unterstützen und die Finanztransaktionssteuer weiterzubefördern?
Frau Abgeordnete, danke für die rhetorische Frage. Sie wissen, dass wir in der Sache aus den Gründen, die ich vorgetragen habe und denen ich weitere hinzufügen könnte, sehr skeptisch sind. Wir haben gleichwohl dem Bundesfinanzministerium angeboten, sofern zur Diskussion mit der Europäischen Kommission über Ausgestaltungsmodelle Datenerhebungen notwendig sind – die wesentlichen Finanztransaktionen finden im Zuständigkeitsbereich der hessischen Finanzverwaltung statt –, selbstverständlich alle Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch gegenüber der EU-Kommission haben wir das angeboten, weil wir glauben, dass die Beteiligten, wenn sie näher hinsehen, im Ergebnis genau die Analyse teilen und am Ende das Risiko sehen werden, dass die Falschen die Steuer zahlen und man die, die man eigentlich treffen wollte, am Schluss nicht erreicht.
Gestatten Sie mir noch einen Zusatzhinweis. Die Staaten, die jetzt beschlossen haben, im Wege der verstärkten Zusammenarbeit eine Transaktionssteuer einzuführen, haben sich bisher nur abstrakt darauf geeinigt, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Darunter sind auch einige, die bereits so etwas oder so etwas Ähnliches haben. Ich bin gespannt, ob es gelingt, alle unter einen Hut zu bringen. Die Belgier haben seit vielen Jahren so etwas Ähnliches. Die Franzosen haben vor Kurzem so etwas eingeführt. Dann gibt es noch den Vorschlag der EU-Kommission, der zu beiden Lösungen völlig inkompatibel ist. Ich glaube, dass das noch eine relativ lange Diskussion auf der europäi
Wir glauben, dass am Ende das Risiko, dass es alleine im europäischen Diskussionsprozess zu keiner Lösung kommen wird, aus Sicht derer, die es befürworten, beträchtlich hoch ist. In der Sache begrüßen wir dies. Aber ich will darauf hinweisen, dass jedenfalls eine Euphorie in dieser Hinsicht kaum angebracht erscheint.
Herr Abgeordneter, Ziel des Modellversuchs zur Einführung von U-3-Betreuungsgutscheinen sollte es sein, die Umstellung der Landesförderung auf eine Subjektförderung des einzelnen Kindes beispielhaft im Bereich der unter Dreijährigen zu erproben.
Der vonseiten der Fraktionen der CDU und der FDP eingebrachte Entwurf eines Hessischen Kinderförderungsgesetzes knüpft im Rahmen der Betriebskostenförderung in der Kindertagesbetreuung in allen Altersgruppen unter anderem an die Anzahl der betreuten Kinder an. Damit ist der Grundsatz der Subjektorientierung in der Landesförderung nach dieser Neuregelung, die am 01.01.2014 in Kraft treten soll, grundsätzlich berücksichtigt, und es bedarf keines weiteren Modellversuchs.
Ich darf zwischenzeitlich auf der Tribüne unser ehemaliges Mitglied Michael Denzin begrüßen. Herzlich willkommen, lieber Michael Denzin.
Warum nahm der Abg. Florian Rentsch laut Protokoll als einziger Abgeordneter am 24. März 2010 an einem Gespräch zwischen der Geschäftsleitung der EBS und der Landesregierung teil?
Frau Kollegin Wissler, ich darf Ihnen folgende Antwort geben: An diesem Gespräch haben aufseiten der Landesregierung der damalige Ministerpräsident Roland Koch, der damalige Staatsminister der Finanzen Weimar, Herr Staatsminister Hahn, Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann sowie Mitarbeiter des Justiz-, Finanz- und Wissenschaftsministeriums teilgenommen. Vonseiten der EBS waren die Prof. Jahns, Tilmes und von Hoyningen-Huene sowie Herr Niesik zugegen. Herr Abg. Rentsch hat als Fraktionsvorsitzender der FDP teilgenommen.
Herr Staatsminister, ich frage direkt: Warum waren die anderen Fraktionsvorsitzenden zu diesem Gespräch nicht eingeladen?
Frau Wissler, diese Frage kann ich Ihnen auch beantworten. Grundsätzlich sind, wenn die Koalition zusammenkommt, auch die Koalitionsfraktionsvorsitzenden dabei. Wenn ich es im Ausschussprotokoll vom 17.08.2011 richtig gelesen habe, ist schon danach gefragt worden, warum Herr Abg. Dr. Wagner nicht dabei war. Das kann die Landesregierung jetzt nicht beantworten, aber ich kann es aus meiner früheren Tätigkeit beantworten.
Er war zu diesem Zeitpunkt im Plenum, weil wir dort in der Zeit von 10 Uhr bis 12:15 Uhr, zeitgleich zu diesem Gespräch, einen Setzpunkt der CDU hatten mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN betreffend sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass Frau Kollegin Abg. Wiesmann eine viel beachtete Rede gehalten hat.
Herr Staatsminister, vor dem Hintergrund, dass am 24. März 2010 Herr Rentsch bereits in den Stiftungsvorstand der EBS berufen wurde und er das erste Mal an einer Sitzung des Stiftungsvorstandes der EBS am 22.04.2010, also nicht einmal einen Monat nach diesem Gespräch, teilgenommen hat, frage ich: Welche Interessen hat Herr Rentsch in dem Gespräch am 24. März 2010 wahrgenom
Herr Abg. Weiß, wie ich eben schon einmal sagte, ist es so, dass es bei bestimmten Gesprächen und auch bei diesem Gespräch – das können Sie alles in den Ausschussprotokollen zu der Frage nachlesen, die mir gestellt worden ist, die Frau Kollegin Kühne-Hörmann in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst vom 17.08.2011 beantwortet hat; die Ausschussprotokolle liegen Ihnen ja vor – um eine Verständigung über die dauerhafte Zahlung einer staatlichen Finanzhilfe nach § 94 des Hessischen Hochschulgesetzes ging. Dazu ist es notwendig, dass sich die Landesregierung auch der jeweiligen Zustimmung der Koalitionsfraktionen versichert. Insofern hat Herr Kollege Rentsch dort als Fraktionsvorsitzender teilgenommen. Diese Frage hatte ich, wie gesagt, Frau Kollegin Wissler schon beantwortet.
Herr Staatsminister, es handelte sich um einen Termin der Landesregierung mit der EBS und nicht um einen Termin der Koalitionsfraktionen mit der EBS. Deswegen stelle ich noch einmal die Frage: Ist es denn üblich, dass Abgeordnete der Regierungsfraktionen derartig privilegiert Zugang zu Informationen und Gesprächen der Landesregierung haben, zu denen andere Abgeordnete anderer Fraktionen offensichtlich nicht eingeladen werden?
Frau Kollegin Wissler, es ist absolut üblich, dass sich die Landesregierung der Zustimmung der Mehrheitsfraktionen versichert, bevor sie derart weitreichende Entscheidungen trifft. Ich glaube, das ist absolut üblich. Daraus können Sie entsprechend die Antwort ziehen. Das hat es immer schon im Hessischen Landtag gegeben, und das wird auch zukünftig so bleiben.
(Horst Klee (CDU): Das gab es schon immer! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das steht in der Verfassung, dass das so ist!)
Herr Staatsminister, gibt es denn in vergleichbaren Fällen die Regelung, wenn ein Widerstreit der Interessen vorliegen könnte, weil ein Abgeordneter der Mehrheitsfraktionen und vielleicht sogar der Fraktionsvorsitzende diesen haben könnte, dass er sich dann vertreten lässt?
Herr Minister, war denn zu dem Zeitpunkt der Teilnahme des Abg. Rentsch bekannt oder war es Diskussionsgegenstand, dass er danach in den Stiftungsvorstand einrückt?