Protocol of the Session on January 29, 2013

Frage 797, Herr Abg. Tipi.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie den Kooperationsvertrag mit Madrid, um Altenpfleger anzuwerben?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, mit der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der autonomen Gemeinschaft Madrid versucht die Landesregierung, eine Situation zu schaffen, von der beide Partner profitieren. Es geht um

den Austausch von Know-how und den Transfer von Fachkräften.

Die Hessische Landesregierung hatte zum Thema der Fachkräftesicherung eine Kommission eingesetzt, die sich mit den konkreten Auswirkungen des demografischen Wandels auf das Bundesland Hessen beschäftigte. Diese unabhängige Kommission kommt unter anderem zu der Feststellung, dass in einzelnen Segmenten des Arbeitsmarktes der Bedarf nicht oder nicht mittelfristig durch heimische Kräfte gedeckt werden kann. Ein solcher Bereich ist die Dienstleistung nahe am Menschen.

Hier ist gezielte Anwerbung von Fachkräften ein Thema. Das Land hat deshalb einen Modellversuch gestartet, der in Kooperation mit der autonomen Region Madrid und der Arbeitsverwaltung stattfindet. In drei ausgewählten Regionen des Landes – das sind der Großraum Offenbach mit Stadt und Kreis, der Rheingau mit Wiesbaden und Marburg-Gießen – wurden Arbeitgeber gesucht, die gezielt in Spanien Pflegefachkräfte für Altenpflegeeinrichtungen anwerben. Konkret wurden 115 offene Stellen identifiziert.

Am 20. November letzten Jahres fand in Madrid eine Bewerberbörse statt. Geeignete Bewerber erhalten zunächst in Spanien ein Sprachtraining bis auf das Lernniveau A2, das von der Regierung der Region Madrid gefördert wird. Der erste Sprachkurs ist bereits gelaufen.

In Deutschland wird auf Niveau B1 zuzüglich eines berufsspezifischen Sprachtrainings weiter qualifiziert. Bereits mit der Anstellung in einer Altenpflegeeinrichtung und der erfolgreichen Ablegung des Sprachkurses erfolgt die Anerkennung als Pflegefachkraft.

Wir gehen zurzeit davon aus, dass in der ersten Welle ca. 45 Stellen direkt besetzt werden können. Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass mit diesem Projekt ein Beitrag zur Linderung von Personalengpässen in der Pflege geleistet werden kann. Natürlich ist aber auch klar, dass sich der Mangel an Fachkräften in der Pflege nicht allein durch Anwerbung lösen lässt. Insofern investiert die Landesregierung auch massiv in den Ausbau der Ausbildungsplatzkapazitäten in der Altenpflege.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Herr Minister, können Sie uns sagen, wie viele Stellen von Pflegefachkräften in Hessen derzeit unbesetzt sind, um das Ausmaß des Fachkräftemangels deutlich zu machen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, Sie kennen den Pflegemonitor und die Fortschreibung. Die Zahlen werden zurzeit erhoben. Natürlich ist die Zahl von 115 Stellen in einem solchen Modellversuch nicht geeignet, das komplette Problem von freien Stellen zu lösen. Ich kann Ihnen die genaue Zahl zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen. Aber es ist natürlich ein Bei

trag dazu, dass Pflegeengpässe geschlossen werden können.

Frage 798, Frau Abg. Hofmann.

Ich frage die Landesregierung:

Warum wurde entgegen ihrer Aussage in der Beantwortung auf die Kleine Anfrage Drucks. 18/6010 das vom Netzwerk gegen Gewalt für das Jahr 2012 geplante Medienethikcamp nicht durchgeführt?

Herr Innenminister Rhein.

Verehrte Frau Abg. Hofmann, das Netzwerk gegen Gewalt plante die Durchführung dieses Medienethikcamps vom 31. Oktober bis zum 2. November 2012. Mit der Planung, Durchführung und Organisation dieser Veranstaltung ist ein Kooperationspartner des Netzwerks gegen Gewalt beauftragt gewesen, der aber ab Juli nicht mehr für die Durchführung des Camps zur Verfügung gestanden hat.

Weil die Rechte an den Inhalten dieser Veranstaltung ausschließlich bei diesem Kooperationspartner gelegen haben, konnte der Auftrag nicht anderweitig vergeben werden. Darüber hinaus sind dann Versuche gestartet worden, es anders zu regeln, damit man dieses Camp mit den entsprechenden Inhalten durchführen kann. Die sind alle nicht erfolgreich gewesen. Deswegen musste die Veranstaltung im Oktober 2012 abgesagt werden, was bedauerlich, aber so ist.

Danke schön. – Dann habe ich die Frage 799 aufzurufen. Frau Abg. Ravensburg.

Ich frage die Landesregierung:

Gibt es bereits erste Rückmeldungen der Modellstandorte für die qualifizierte Schulvorbereitung?

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Überraschenderweise ja!)

Herr Sozialminister.

Frau Abgeordnete, das ist nicht überraschenderweise, dass es Rückmeldungen gegeben hat, wie das einzelne Abgeordnete vermutet haben, sondern das ist ein Zeichen des hervorragenden Modellversuchs, den die Hessische Lan

desregierung gestartet hat, und zwar im Mai 2012 mit 30 ausgewählten Modellstandorten.

Beteiligt sind 55 Kindertagesstätten und 30 Grundschulen. In der Zwischenzeit wurden an den Standorten erste Fortbildungstage durchgeführt. Ende November 2012 fanden drei regionale Fachtage in Wetzlar, Kassel und Darmstadt mit über 180 Teilnehmenden statt.

Die Bilanz für die Startphase des Modellprojekts fällt positiv aus. Die 160 beteiligten Fach- und Lehrkräfte sind mit großem Engagement dabei. Das war schon bei der Auftaktveranstaltung im Mai 2012 spürbar und hat sich im weiteren Projektverlauf bestätigt.

Nächste Frage ist die Frage 800. Herr Dr. Müller (Geln- hausen), bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist es ihr möglich, verbindliche Angaben zur Vergabe der Konzessionen im Rahmen des „Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags“ zu machen?

Herr Minister des Innern.

Herr Abg. Dr. Müller, die Frist zur Einreichung der Bewerbungen im Rahmen der zweiten Stufe des Sportwettenkonzessionsverfahrens endete am 21. Januar um 12 Uhr. Die Antragsunterlagen werden zunächst sehr umfassend daraufhin geprüft und ausgewertet, ob die Antragsteller die Mindestanforderungen einhalten. Nach aktueller Einschätzung kann man schon zuverlässig sagen, dass dies bei deutlich mehr als 20 Konzessionsbewerbern der Fall sein wird; dafür muss man keine seherischen Fähigkeiten haben. Mit der Vergabe der Konzessionen ist nach dem derzeit bei uns bestehenden Planungsstand Anfang Mai zu rechnen. Noch genauere Angaben zur Vergabe der Konzessionen sind bei dem sehr komplexen und in seiner Art bislang einzigartigen Verfahren zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Müller.

Herr Minister, Sie haben gesagt, dass die Zahl mit Sicherheit über den begrenzten 20 liegen wird. Wäre die Landesregierung angesichts der Tatsache bereit, im Hinblick auf die Klausel, die der Staatsvertrag eröffnet, nämlich die Zahl der Konzessionen zu erhöhen, eine Initiative zu ergreifen?

Herr Staatsminister Rhein.

Da ich mich sehr gut an die Frage aus dem vorigen Plenum erinnere, beantworte ich sie insoweit, sehr geehrter Herr Dr. Müller: Wir würden uns dem nicht verschließen, wenn die Voraussetzungen, die in der entsprechenden Klausel genannt werden, erfüllt sind. Aber das ist ein Prozess, den man dann miteinander diskutieren und in dem man dann Erwägungen in die Richtung treffen muss, wenn wir den ersten Schritt gemacht haben. Deswegen empfehle ich, dass wir jetzt den Schritt machen, den ich eben skizziert habe, und uns dann über den zweiten Schritt unterhalten.

Zusatzfrage, Herr Abg. Rudolph.

Herr Staatsminister Rhein, glaubt die Landesregierung, mit der Vergabe von mehr Konzessionen auch zu gewährleisten, dass höhere Einnahmen aus Toto und Lotto erzielt und damit höhere Beträge an die Destinatäre ausgeschüttet werden können?

Herr Staatsminister Rhein.

Herr Abg. Rudolph, wenn der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag seine Wirkung entfaltet, kann es durchaus zu Mehrausschüttungen kommen – das war einer der Gründe, viele Regelungen zu treffen, neben den entsprechenden Schutzgründen, die hier aufgeführt worden sind –, die dann natürlich den Destinatären zur Verfügung gestellt werden. In dem Kontext war darüber hinaus beispielsweise der Eurojackpot eine Maßnahme, die ihre Wirkung noch nicht entfaltet hat, sie aber entfalten wird. Wir müssen abwarten, wie sich die Dinge entwickeln. Das wird kein Prozess von heute auf morgen sein – leider für die Destinatäre –, aber er wird sich in Gang setzen und dann auch die eine oder andere Verbesserung mit sich bringen.

Herr Kollege Schaus.

Herr Minister, Schleswig-Holstein kehrt im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag wieder zurück in den Verbund der Länder. Hat diese Rückkehr in irgendeiner Art und Weise Auswirkungen auf die Konzessionsvergabe?

Herr Innenminister.

Nein, nach meiner Einschätzung nicht.

Jetzt kommen wir zur Frage 801. Frau Abg. Schott, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Welche hessischen kreisfreien Städte und Landkreise haben bislang von der Satzungsermächtigung für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 4a Abs. 1 Hessisches OFFENSIV-Gesetz (Angemessenheitsgrenze) Gebrauch gemacht?