Prinzipiell rede ich mit allen. Ich darf Sie aber darauf hinweisen, dass die ökologische Landwirtschaft im Hessischen Bauernverband vertreten ist; in den entsprechenden Gremien gibt es Vertreter der ökologischen Landwirtschaft. Insofern gibt es hier keine Grenze mit dem Bauernverband auf der einen Seite, der nur konventionell wirtschaftet, und ökologischen Verbänden auf der anderen Seite. Vielmehr ist der ökologische Landbau innerhalb des Hessischen Bauernverbandes vertreten. Selbstverständlich spreche ich aber auch mit anderen, die auf mich zukommen.
Entschuldigung, Herr May. Ich habe Ihre Meldung visuell nicht wahrnehmen können, weil der Kollege Frömmrich ein relativ starker Blickfang ist.
Ich möchte gern nachfragen, was mit der Veredelungsinitiative der Landesregierung gemeint ist. Ist damit gemeint, dass es in Zukunft Zuschüsse des Landes für Anlagen der Intensivtierhaltung geben wird?
Ich weiß nicht, was Sie unter „Intensivtierhaltung“ verstehen. Ich kann nur sagen, dass die Landesregierung zukunftsgerechte Stallbauten unterstützt, weil zukunftsgerechte Stallbauten Tierschutz bedeuten.
Wie setzt sie die „INSPIRE-Richtlinie“, die einen öffentlichen Zugang zu Geoinformationen gewährleisten soll, in der Praxis um?
Die INSPIRE-Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes und des Denkmalschutzgesetzes vom 4. März 2010 in Landesrecht umgesetzt. Danach sind die Stellen der öffentlichen Verwaltung verpflichtet, die bei ihnen digital vorhandenen Geodaten bestimmter Fachthemen nach einem von der EU vorgegebenen Zeitplan mit Metadaten zu beschreiben und über standardisierte Geodatendienste im Internet bereitzustellen. Das ursprüngliche Ziel besteht darin, Planungs- und Entscheidungsprozesse durch diese Bereitstellung zu verbessern.
Der Zugang zu diesen Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten wird durch ein vom Land betriebenes Geoportal – die Internetadresse lautet www.geoportal.hessen.de – ermöglicht. Über dieses können die einzelnen Geodaten und Geodatendienste recherchiert, visualisiert und bei Bedarf auch abgerufen werden.
Innerhalb der Landesverwaltung wird die technische und organisatorische Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie durch ressortübergreifende Strukturen koordiniert. Die in diesem Zusammenhang beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation eingerichtete Kompetenzstelle für Geoinformation bietet auch den Kommunen Beratungs- und Unterstützungsleistungen an.
Man kann also davon ausgehen, dass, wenn Naturschutzverbände im Sinne der Ausweisung ökologischer Flächen im hessischen Staatswald z. B. mit der Landesregierung zusammenarbeiten, sie dieses Kartenmaterial vollumfänglich zur Verfügung gestellt bekommen?
Grundsätzlich ja. Bei der Datenbereitstellung gegenüber Dritten haben die zuständigen Stellen – in diesem Fall eben beschriebene Stelle – aber auch auf die Einhaltung der gesetzlich normierten Zugangsbeschränkung zu achten, beispielsweise Datenschutz, mögliche nachteilige Auswirkungen auf bedeutsame Schutzgüter oder die öffentliche Sicherheit. Grundsätzlich ja, aber diese Einschränkung gibt es grundsätzlich bei jedem, der nachfragt. Unabhängig von
Welche Möglichkeiten sieht sie, damit private Investoren im Rahmen der „Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für das Bauen im Bestand“ öffentliche Fördermittel erhalten können, auch wenn der bisher vorgeschriebene „kommunale Mitleistungsanteil“ von einer Kommune nicht erbracht werden kann?
Bei der Beantwortung wird angenommen, dass die Frage mit Blick auf die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung für die Programme der Städtebauförderung gestellt wurde. Wenn dem so ist, ist die sich derzeit in der Länderabstimmung befindliche Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013 Grundlage für diese Entscheidung. Sie bietet den Ländern in Art. 2 Abs. 3 folgende Möglichkeit:
Das Land kann aufgrund der besonderen Haushaltslage einer Gemeinde auf der Grundlage von allgemein bekannt gemachten Grundsätzen durch Einzelfallentscheidung zulassen, dass Mittel, die der geförderte Eigentümer bzw. die geförderte Eigentümerin aufbringt, als kommunaler Eigenanteil gewertet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass andernfalls die Investitionen unterbleiben würden. Der von der Gemeinde selbst aufgebrachte Eigenanteil muss dabei mindestens 10 v. H. der geförderten Kosten betragen.
Das Land Hessen steht der Inanspruchnahme dieser Option grundsätzlich positiv gegenüber. Insofern ist beabsichtigt, gegebenenfalls eine entsprechende Regelung in diese Städtebauförderrichtlinie aufzunehmen. Sie wird auch Thema bei der nächsten Ministerkonferenz sein.
Entsprechend den Vorgaben des Bundes bedarf es zuvor jedoch noch der Definition des unbestimmten Begriffs der „besonderen Haushaltslage“, zu dem es in den verschiedenen Ländern relativ unterschiedliche Anwendungen gibt. Bei dieser Abstimmung sind wir zurzeit, und sie wird bei der nächsten Bauministerkonferenz eine Rolle spielen.
Herr Minister, gibt es einen Zeitplan dafür, sodass sich sagen lässt, bis zu welchem Datum eine Entscheidung in dem von Ihnen genannten Sinne fallen wird?
Leider liegt es nicht vollständig an uns allein, sondern vor allem an den Kollegen der anderen Länder. Aber wir haben vor, diese Frage in diesem ersten Quartal abzuschließen.
Wie beurteilt sie die Aussage des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Paul Kirchhof, die Finanztransaktionssteuer würde eine Gerechtigkeitslücke bei den indirekten Steuern schließen und die Mitverursacher der Schuldenkrise zur Verantwortung ziehen?
Frau Abg. Erfurth, die von Prof. Kirchhof genannte Gerechtigkeitslücke bei den indirekten Steuern zielt – wenn man seine Veröffentlichungen in langer Zeit anschaut – auf die Befreiungsvorschrift von § 4 Nr. 8 des Umsatzsteuergesetzes für bestimmte Umsätze im Geld-, Kredit- und Wertpapiergeschäft ab. Prof. Kirchhof sieht in dieser Befreiungsvorschrift eine nicht zu rechtfertigende Steuerverschonung für Finanzgeschäfte. Die Umsatzsteuerbefreiung für Geld-, Kredit- und Wertpapiergeschäfte ist aber nicht allein national steuerbar, sondern durch europäisches Recht vorgegeben. Als Gründe für die Umsatzsteuerbefreiung werden insbesondere die Beseitigung von praktischen Problemen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der abzugsfähigen Vorsteuer sowie die Vermeidung einer Erhöhung der Kosten für Verbraucherkredite angeführt.
Die Frage, ob durch die Umsatzsteuerbefreiung eine Gerechtigkeitslücke für Finanzgeschäfte entsteht, war bereits Gegenstand verschiedener Untersuchungen und ist, wie ich Ihnen gleich nenne, allgemein umstritten. Nach einigen Untersuchungen erhöht die Umsatzsteuerbefreiung im Ergebnis sogar die Steuerlast für Finanzgeschäfte. Schätzungen in den Untersuchungen gehen von etwa 7 Milliarden € europaweit aus; denn die Befreiungsvorschrift schließt für Banken den Vorsteuerabzug für ihrerseits erhaltene Leistungen – wenn sie beispielsweise PCs oder Ähnliches kau
fen – aus. Gleichzeitig stellt die Befreiungsvorschrift für Finanzgeschäfte mit Unternehmenskunden regelmäßig keinen wirtschaftlichen Vorteil dar, weil Unternehmenskunden aufgrund ihrer Vorsteuerabzugsberechtigung von der Umsatzsteuer auf Finanzgeschäfte wirtschaftlich nicht belastet werden.
Andere Untersuchungen kommen zum genau gegenteiligen Ergebnis. Sie kommen dazu, dass europaweit insbesondere im Umgang mit Privatkunden ein Defizit von 15 Milliarden € entsteht. Wenn Sie sich das anschauen, dass die einen sagen, die Befreiung bringt 7 Milliarden € mehr, und die anderen sagen, das kostet 15 Milliarden € mehr, dann werden Sie verstehen, dass man auf einer solchen Datenbasis nur schwer eine Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Seite treffen kann.
Ich will hinzufügen, dass darüber hinaus erhebliche Zweifel bestehen, dass die Finanztransaktionssteuer die Mitverursacher der Schuldenkrise zur Verantwortung ziehen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hauptverursacher der Schuldenkrise sind die Staaten mit ihrer Defizitpolitik. Ein Großteil der Schulden ist vor dem Ausbruch der Schuldenkrise angehäuft worden. Die Kosten für die Bankenrettungsmaßnahmen brachten allenfalls das Fass zum Überlaufen.
Soweit die Finanztransaktionssteuer die Banken als Mitverursacher der Schuldenkrise treffen soll, wird auch dies nicht gelingen; denn die Kosten aus der Finanztransaktionssteuer werden, wie andere Kosten bei Finanzgeschäften auch, zum ganz überwiegenden Teil auf die Unternehmens- und Privatkunden abgewälzt. Damit zahlen die Finanztransaktionssteuer fast ausschließlich die Kunden der Banken, z. B. Unternehmenskunden bei Währungsabsicherungsgeschäften oder private Kleinanleger bei Altersvorsorgeprodukten.
Demgegenüber spielt der Eigenhandel der Banken nach den Regulierungsmaßnahmen der letzten Jahre keine bedeutende Rolle mehr. Soweit künftig in gewissem Umfang überhaupt noch Eigenhandel betrieben wird, lässt sich dieser nach den bisher bekannten Vorschlägen der Europäischen Kommission ins finanztransaktionssteuerfreie Ausland verlagern. Zudem nutzen große Investoren ohnehin finanztransaktionssteuerfreie Finanzplätze.
Insofern werden die Banken allenfalls mit dem zusätzlichen administrativen Aufwand getroffen, und am Ende zahlen diese Steuer nicht die Mitverursacher, sondern der viel beschworene kleine Mann auf der Straße.
Herr Minister, ich frage Sie: Wann wollen Sie endlich Herrn Bundesfinanzminister Schäuble und Frau Merkel dafür gratulieren und sie beglückwünschen, dass es ihnen gelungen ist, neun weitere Länder dazu zu bekommen, die Finanztransaktionssteuer einzuführen?
Die Landesregierung pflegt in der Regel zu runden Geburtstagen und sonstigen familiären Ereignissen persönlich zu gratulieren, nicht zu politischen Entscheidungen.