Ich erteile Herrn Ministerpräsidenten Koch das Wort zur Mitteilung über die Ernennung der Ministerinnen und Minister. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich unterrichte Sie, dass ich auf der Basis des Art. 101 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Verfassung soeben folgende Mitglieder meines Kabinetts berufen habe:
Herrn Jörg-Uwe Hahn zum Staatsminister und Hessischen Minister der Justiz, für Integration und Europa,
Herrn Stefan Grüttner zum Staatsminister im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und Chef der Staatskanzlei,
Herrn Michael Boddenberg zum Staatsminister im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und zum Minister für Bundesangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund,
Herrn Dieter Posch zum Staatsminister und Hessischen Minister für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung,
Frau Silke Lautenschläger zur Staatsministerin und Hessischen Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Meine Damen und Herren, die Landesregierung kann ihre Geschäfte erst übernehmen, wenn ihr der Landtag durch besonderen Beschluss das Vertrauen ausgesprochen hat. Dies beantragen die Fraktionen der CDU und der FDP mit der Drucks. 18/19.
Dazu bedarf es einer Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt,den bitte ich um sein Handzeichen.– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich
fest, dass diesem Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN zugestimmt worden ist. Damit ist der Regierung das Vertrauen ausgesprochen worden, und sie kann ihre Geschäfte aufnehmen.
Herr Ministerpräsident, ich gebe Ihnen nunmehr Gelegenheit, gemäß Art. 111 Hessische Verfassung Ihr Kabinett zu vereidigen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dazu aufzustehen.
Sehr verehrte Frau Staatsministerin Henzler, Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann, Frau Staatsministerin Lautenschläger, meine Herren Staatsminister, Art. 111 der Verfassung des Landes Hessen sieht vor, dass Sie vor dem Ministerpräsidenten in Gegenwart des Landtags den Amtseid leisten. Dies kann nach Art. 48 der Verfassung des Landes Hessen in der weltlichen oder in der religiösen Form geschehen.
Ich werde Ihre Vereidigung in der Weise vornehmen, dass ich Ihnen zunächst die Eidesformel vorlese und Sie dann bitte, einzeln die rechte Hand zu erheben und den Eid dadurch zu leisten, dass Sie die Worte „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ sprechen.
Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde.
Ich wünsche uns allen eine gute Zusammenarbeit und bedanke mich dafür, dass wir nun gemeinsam die Regierungsarbeit beginnen können.