Protocol of the Session on November 14, 2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Friederici! In der Tat sieht man in Berlin sehr viele E-Scooter. Berlin ist beliebt für diese neue Art der Mobilität. Das bringt Probleme mit sich. Es handelt sich hierbei nach der Rechtsauffassung nicht nur von meinem Haus, sondern auch der Stadt München, auch von Hamburg, um eine verkehrliche Nutzung. Das heißt, wenn es eine verkehrliche Nutzung ist, dann müssen diese E-Scooter zugelassen werden. Dann ist es keine Sondernutzung. Es ist ein Unterschied zu dem, wenn man ein Restaurant eröffnet und öffentliches Straßenlands nutzt, dann ist es eine Sondernutzung.

Wenn man dieser Logik folgt, können die Scooter erst einmal auch nicht begrenzt werden. Wir sind in Gesprächen mit den Anbietern, diejenigen, die von den EScootern da sind, die E-Scooter besser zu verteilen, das heißt, dass sie nicht nur in einem Bezirk oder zwei Bezirken, hauptsächlich Neukölln und Mitte und auch noch in Friedrichhain-Kreuzberg, abgestellt werden, sondern dass sie in ganz Berlin angeboten werden und dass sie auch so abgestellt werden, dass sie auf den Gehwegen nicht behindern.

Wir hatten ein größeres Treffen Ende Juli, Anfang August mit allen E-Scooter-Anbietern sowie mit den drei Bezirksbürgermeistern und sind zu ersten Verabredungen gekommen, wie so etwas aussehen kann. Die Verabredung ist, dass die Bezirke, gerade diese drei, zusammen mit den E-Scooter-Anbietern gesonderte Flächen ausweisen, möglichst Parkplätze oder Flächen im Kreuzungsbereich, wo E-Scooter, aber auch Leihfahrräder oder sonstige Fahrräder zukünftig abgestellt werden sollen. Wir haben mit ihnen besprochen, dass in Zusammenarbeit mit den Bezirken spezielle Flächen ausgewiesen werden, wo E-Scooter nicht abgestellt werden können. In einem ersten Zug war dies vor dem Brandenburger Tor, wo es sich enorm gehäuft hat, aber auch am Holocaust-Mahnmal. In Zusammenarbeit mit den Bezirken werden weitere Nogo-E-Scooter-Bereiche definiert werden.

Wir werden jetzt in den nächsten Wochen beobachten, wie sich das entwickelt. Wenn es keine signifikanten Verbesserungen gibt, werden wir natürlich weiter nachsteuern müssen. Aber seien Sie vergewissert, wir lassen es nicht laufen, sondern haben da einen sehr engen Draht. Ich selbst werde auch in den nächsten Wochen noch einmal mit den E-Scooter-Anbietern im persönlichen Gespräch sein, wie sich die Situation darstellt, bis diese

Flächen ausgewiesen sind, wie es noch heute verbessert werden kann.

Herr Friederici! Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. – Bitte!

Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Senatorin! Jetzt habe ich noch mal die sachliche Nachfrage: Was halten Sie eigentlich von einer bußgeldbewehrten Halterhaftung bei entsprechend behindernd abgestellten Fahrzeugen, beispielsweise notiert durch das Ordnungsamt, so, wie man das bei Autos und anderen Verkehrsmitteln auch macht?

Frau Senatorin!

Das ist bestimmt eine Maßnahme, die wir auch näher prüfen werden, wenn wir in die zweite Phase gehen. Dann werden wir gucken, welche Möglichkeiten es gibt. Es ist nicht ganz einfach, das muss man sagen. Es sind Leihfahrzeuge, die abgestellt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass es diese Halter sind. Ich halte es aber nicht für unmöglich.

Die zweite Nachfrage geht an Herrn Daniel Buchholz. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Wie bewerten Sie denn nach den bisherigen Erfahrungen in Berlin den grundsätzlichen Mehrwert von Elektrorollern und Ähnlichem vor dem Hintergrund, dass die neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass sie eigentlich fast nur von jungen Menschen aus Spaß genutzt werden und in der Regel die Nutzung von Bussen und Bahnen ersetzen, also der echte Mehrwert für die Mobilität in der Stadt nicht so richtig zu erkennen ist?

Frau Senatorin, bitte schön!

Also ich muss sagen, es gibt da unterschiedliche Einschätzungen, auch wenn Sie sich mit den E-ScooterAnbietern unterhalten. Ich hatte schon den Eindruck, dass

es ein ernsthaftes Interesse gibt, einen Beitrag zur neuen Mobilität zu leisten und da auch mit uns einen gemeinsamen Weg zu gehen. Nur, der Weg muss auch beschritten werden, indem man im Gespräch bleibt. Wir haben jetzt ungefähr ein halbes Jahr E-Scooter in der Stadt. Es ist weiterhin zu früh, das abschließend zu beurteilen, sondern wir müssen sehr genau gucken, welchen Beitrag es wirklich leisten kann. Die E-Scooter-Anbieter beispielsweise sagen mir, von Touristen wird das Angebot nur zu rund 5 Prozent genutzt. Der Rest wären andere. Insofern gibt es unterschiedliche Sichtweisen darauf, ob es nur ein touristisches Angebot ist oder nicht. Zunächst mal müssen wir ja zur Kenntnis nehmen, dass es, auch wenn es eine Spaßfunktion hat, nach Gesetzeslage verkehrliche Nutzung ist. Und auf dieser gesetzlichen Grundlage agieren wir. Ob verkehrliche Nutzung aus Spaß oder Notwendigkeit, das ist einfach nicht an mir, das dann zu qualifizieren.

Vielen Dank!

Die nächste Frage geht an Herrn Christian Buchholz. – Bitte!

Ich frage den Senat: Wird in der Vorweihnachtszeit nach jetzigem Kenntnisstand der Boulevard Unter den Linden mit einer festlichen Weihnachtsbeleuchtung ausgestattet sein?

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Pop. – Bitte schön Sie haben das Wort!

Weihnachten kommt ja bekanntermaßen jedes Jahr im Dezember. Und auch dieses Jahr ist es uns gelungen, gemeinsam vor allem mit Sponsoren, die mitgeholfen haben, die Weihnachtsbeleuchtung mindestens am Ku’damm zum Leuchten zu bringen. Wir arbeiten gerade daran, das auch in Mitte Unter den Linden zu ermöglichen. Ich glaube, am 27. November, also in anderthalb Wochen, müsste die feierliche Eröffnung dieser Weihnachtsbeleuchtung sein – dank der Sponsoren, die sich bereit erklärt haben, das finanziell zu unterstützen. Ich glaube, da werden wir in Zukunft über andere Wege mit den Gewerbetreibenden, gerade am Ku’damm, sprechen. Wir haben die Möglichkeit der BIDs ja hier gesetzlich verankert. Das wäre eine gute Gelegenheit, das auch mal für ein solches Ansinnen zu nutzen. Da sind wir aber im Gespräch. Und bis dahin finden sich Sponsoren, um diese Beleuchtung auf den Weg bringen zu können.

Herr Buchholz, Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte schön!

Können Sie etwas Näheres über die Sponsoren der Weihnachtsbeleuchtung für den Boulevard Unter den Linden sagen?

Frau Senatorin Pop, bitte schön!

Dass die feierliche Eröffnung am 27. November sein wird, auch mit der Verkündung der Namen. Ich will natürlich nicht vorgreifen.

Die zweite Nachfrage geht an Herrn Abgeordneten Otto. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Würden Sie mir zustimmen, dass es in Berlin doch wirtschaftlich sehr gut laufen muss, wenn wir uns hier schon mit Fragen der Weihnachtsbeleuchtung in einem Landesparlament auseinandersetzen müssen?

Frau Senatorin, bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Otto! Wie wir gerade schon ausgeführt haben, läuft die Berliner Wirtschaft tatsächlich sehr gut. Es entstehen Arbeitsplätze, die Internationalisierung schreitet voran, auch wenn das nicht jeder wahrhaben möchte. Aber es gibt auch das eine oder andere Thema, das in Berlin heiß diskutiert wird, wie die Weihnachtsbeleuchtung, wie wir das heute auch in dieser Debatte hier erleben können.

Vielen Dank!

Die nächste Fragestellerin ist Frau Demirbüken-Wegner. – Ich würde nur gern noch mal grundsätzlich darauf hinweisen, dass Sie Ihre Fragen bitte von Ihrem Platz aus stellen. Das macht sich im technischen Ablauf einfacher. Aber bitte schön! Ausnahmsweise, Frau DemirbükenWegner statt Frau Seibeld.

(Senatorin Regine Günther)

Das Bundesamt für Statistik bringt es an den Tag: Kinderschutz im Land Berlin ist selbst gefährdet. Insofern: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass das Land Berlin im Länderranking in Sache akute Kindeswohlgefährdung den dritten Platz einnimmt?

Für den Senat antwortet Frau Staatsekretärin Klebba. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Demirbüken-Wegner! Meine Damen und Herren! Der Senat bewertet diese Aussage so, dass wir mit unserem Netzwerk Kinderschutz gut vorankommen; denn das Netzwerk Kinderschutz ist vor nunmehr zehn Jahren ins Leben gerufen worden, um genau die Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Akteuren um den Kinderschutz zu gewährleisten, besser zu machen und damit Kindeswohlgefährdungen oder Kindesmissbrauch aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld zu holen. Und das spiegelt sich in diesen Zahlen wider, dass wir heute früher, schneller feststellen können, wo Kinder gefährdet sind.

Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Ausführungen! Können Sie vielleicht ganz konkret Maßnahmen benennen über das hinaus, was uns bekannt ist im Land Berlin, um den Kinderschutz aus seiner Gefährdungssituation, sprich die dritte Reihe im Länderranking, herauszuholen?

Frau Staatssekretärin, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Natürlich ist mir jetzt nicht ganz klar, was Ihnen bekannt ist und was nicht. Aber selbstverständlich gehören zu einem guten Kinderschutz auch gut ausgestattete Jugendämter, und darin hat der Senat viele Maßnahmen ergriffen. Wir reden ja insgesamt über gute Ausstattung an Personal im öffentlichen Bereich, und hier insbesondere bei der Profession sozialer Arbeit. Und das bedeutet, dass wir insbesondere auch die Frage Ausbildungssituationen, Kennenlernen des Jugendamtes und des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes durch duale Ausbildungsmöglichkei

ten und durch die frühzeitige Bindung von Studierenden an den öffentlichen Bereich und die Arbeit in den Jugendämtern dort unsere Situation verbessern. Selbstverständlich geht es auch um die Frage, wie viele Fälle Mitarbeiterinnen zu bearbeiten haben. Und auch da sind wir in den letzten Jahren, wie auch dort unsere Statistiken und unsere regelmäßigen Berichterstattungen im Zusammenhang mit Anfragen deutlich machen, sehr gut vorangekommen. Die Zielzahl von 1 zu 65 ist in der Mehrzahl der Bezirke erreicht.

Die zweite Nachfrage geht an Frau Burkert-Eulitz. – Bitte schön!

Vielen Dank für die Ausführungen! Mich würde noch interessieren, welche Maßnahmen insbesondere der interdisziplinären Zusammenarbeit, auch Schule und Jugendhilfe, Sie ergriffen haben oder ausbauen wollen, um dort die Situation des Kinderschutzes zu verbessern.

Frau Staatssekretärin, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau BurkertEulitz! In der Tat ist Kinderschutz und dort wirksam vorzugehen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und auch die Kooperation verschiedener Stellen, ob das der Gesundheitsbereich ist, also der Kinder-, Jugend- und Gesundheitsdienst, oder eben hier auch in unserem Hause beides verantwortet mit dem Schulbereich, eine sehr wichtige Angelegenheit und muss gut funktionieren. Und insofern gibt es dafür Verfahrensgrundlagen, wie zwischen den Schulen, wenn es dort Verdachtsmomente gibt oder Dinge, die geregelt werden müssen, und den Jugendämtern zusammengearbeitet werden soll. Insofern haben wir dort die entsprechenden Regularien eingezogen.

Vielen Dank!

Die nächste Frage geht an Frau Abgeordnete Gennburg. Bitte schön! – Nein, bitte nach vorne kommen!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Das Verfahren wird noch eingeübt.

Ich frage den Senat: Welche Beschlüsse zur Bekämpfung der Hasskriminalität, insbesondere Hasskriminalität im Internet, hat es auf der Justizministerkonferenz gegeben?

Für den Senat antwortet Senator Behrendt. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Die Justizminister- und Justizministerinnenkonferenz hat sich mit dem Thema Hate-Speech beschäftigt. Wir sind darin übereingekommen, dass es noch intensiverer Anstrengungen aller Seiten bedarf, um diesem Phänomen wirksam entgegenzutreten. Wir haben zum einen an die Netzwerkbetreiber appelliert, dass wir erwarten, dass sie intensiver bei der Strafverfolgung mitwirken. Es gibt ja bereits eine Auskunftspflicht auch von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen, wenn es Anfragen von Strafverfolgungsbehörden gibt. Dem kommen sie unzureichend nach.

Hier in Berlin funktioniert das gut bei Nachfragen in Sachen Kinderpornografie im Netz und leidlich gut in Sachen Volksverhetzung. Wo es nicht gut funktioniert, das sind die Beleidigungs- und Verleumdungsdelikte. Da kommen selten Informationen.

Nun hat die Bundesregierung in ihrem Eckpunkteprogramm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, das war auch Thema auf der Justizministerkonferenz, eine Anzeigepflicht für die Betreiber bei Beleidigungen und bei Straftaten in die Debatte geworfen. Bisher gibt es nur das Eckpunktepapier. Es ist noch nicht so konkret, dass man sagen könnte, auf welche Delikte sich das bezieht. Dennoch haben wir gesagt, dass wir das für eine richtige und gute Idee halten, insbesondere bei schwereren Straftaten, wie ich sie eben schon genannt habe. Bei Beleidigungen wird man zu berücksichtigen haben, dass es bisher ein Antragsdelikt ist, also der Beleidigte darüber disponieren kann, ob es eine Strafverfolgung geben soll oder nicht. Das wird man in Übereinstimmung zu bringen haben, wenn jetzt bei Straftaten die Netzwerkbetreiber grundsätzlich Anzeigen zu erstatten haben. Ich bin gespannt, wie das konstruktiv aufgelöst werden wird. Aber beschlossen haben wir, dass wir das im Grundsatz begrüßen und dass wir das insbesondere bei schwereren und schweren Straftaten für sinnvoll erachten, die man dann katalogmäßig aufzählen könnte und entsprechende Anzeigepflichten konstituieren sollte.

Wir haben auch noch beschlossen, dass wir in Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum NetzDG, der zu den Löschpflichten einiges gesagt hat, erwarten, dass das umgesetzt wird. Also dass bei wortgleichen rechtswidrigen Inhalten, wenn man sie einmal gesperrt hat und sie dann fast wortgleich oder