Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Nonnemacher, mir erschließt sich nicht, was unser Antrag mit Rechtsextremismus zu tun haben soll. Ehrlich gesagt: Immer wie ein sprechender Papagei zu wiederholen, die AfD sei demagogisch und rechtsextremistisch - das ist schlichtweg lachhaft.
Im Unterschied zu Ihnen gibt es bei uns keinen Abgeordneten sowohl hier in Brandenburg als auch in Sachsen, Thüringen und Hamburg -, der nach § 129a StGB, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, verurteilt worden ist.
Um es kurz zu machen - der Innenminister hat es klar gesagt, es ist auch unsere Auffassung zu dem Ganzen -: Das Monopol muss beim Staat liegen. Wir sind sehr dankbar, dass die Sicherheitspartnerschaften ihren Job machen, das ist gut so.
Ich habe eine Bitte an den Innenminister, auch wenn unser Antrag jetzt abgelehnt wird: Setzen Sie sich dafür ein, dass mehr als die 25 Euro, die es zurzeit als Vergütung gibt, an die Leute gezahlt wird. - Vielen Dank.
Wir sind am Ende der Rednerliste angekommen. - Ich komme zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/1194 ab. Wer diesem Antrag der AfD seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Mit dem Landesentwicklungsplan von 2009 wurde tief in die kommunale Entwicklung eingegriffen. Es wurde versucht, die in allen Bundesländern vorgesehenen Grundzentren abzuschaffen. Wichtige Infrastruktureinrichtungen wie weiterführende Schulen - auch Oberschulen -, Apotheken, medizinische Einrichtungen, größere Einzelhandelseinrichtungen, Umschlagseinrichtungen oder Wohnbebauungsflächen waren mit Ihren Planungen ebenso infrage gestellt, wie viele Arbeitsplätze existenzbedroht bzw. ihr Fortbestand ungesichert war, da diese planerisch auf die Mittelzentren orientiert wurden.
Die Gemeinden, die durch den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg ihren zentralörtlichen Status verloren hatten, insbesondere die Grundzentren, die nach der Gemeindegebietsreform eine Ankerfunktion übernommen hatten, aber auch viele Gemeinden des Berliner Umlands waren mit der Inkraftsetzung des LEP B-B in ihren Planungen erheblich eingeschränkt. Die Gemeinden erhielten seitdem auch deutlich weniger Zuweisungen. Nur Ober- und Mittelzentren sollten entsprechend der demografischen Entwicklung weiterhin gefördert werden.
Dieses Netz ist in Brandenburg aber zu großmaschig. 200 Gemeinden und Landkreise hatten Bedenken angemeldet. Einige Gemeinden haben geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Entwicklungsplan Berlin-Brandenburg aus materiellen Gründen für unwirksam erklärt. In der Urteilsbegründung hat es dem Land Brandenburg den Hinweis gegeben, dass ein Nachschieben von Ermächtigungsgrundlagen unzulässig sei und die Verordnung neu erlassen werden müsse. Es hat weiter ausgeführt, dass für die Abwägung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Beschlusses über den neuen Raumordnungsplan maßgebend sei.
Der Landtag möge beschließen, diesen Antrag in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, der sich dann damit beschäftigt, die Landesentwicklungsplanung umgehend neu zu starten und mit den Grundsätzen und Zielen zur räumlichen Ordnung und Entwicklung eine zukunftsfähige und auf langfristige Planungssicherheit gerichtete raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land zu ermöglichen. Das ist wichtig für Unternehmen, besonders für kleine Unternehmen in diesem Land. Herr Nowka hat heute dazu beeindruckend gesprochen.
Durch ein umfangreiches ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren ist sicherzustellen, dass die Erwartungen der Kommunen an ein transparentes Verfahren erfüllt werden. Das klassische System zentraler Orte mit den Grund- und Mittelzentren sowie den Oberzentren ist fortzuführen. Dabei sind die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kommunen in verschiedenen Regionen des Landes besonders zu berücksichtigen. Ebenso muss sich zukünftig der Landtag mit diesem Landesentwicklungsplan vertiefend beschäftigen und politische Mitverantwortung übernehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den LEP B-B mit Urteil vom 16. Juni 2014 für unwirksam erklärt. Warum? Wegen eines formellen Fehlers. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes hätte in der Eingangsformel der Verordnung über den LEP B-B neben Artikel 8 Absatz 6 des Landesplanungsvertrages auch § 3 Absatz 2 des damals noch geltenden Brandenburgischen Landesplanungsgesetzes zitiert werden müssen. Die nicht zitierte Vorschrift lautet:
„Die in Absatz 1 enthaltenen Ziele gelten nur so lange fort, bis sie durch Wirksamwerden entsprechender oder widersprechender Ziele in den gemeinsamen Landesentwicklungsplänen nach Artikel 8 des Landesplanungsvertrages ersetzt werden. Entsprechendes gilt für die Anlagen 1 bis 3 des Gesetzes.“
Das Oberverwaltungsgericht hat den LEP B-B nicht für unwirksam erklärt, weil es seit 2009 die sogenannten Nahbereichszentren nicht mehr gibt und dafür Mittel- und Oberzentren gestärkt wurden. Inhaltlich wurde die Planung nicht kritisiert.
Aber was folgt daraus? Der Zitierfehler wird auf dem Verordnungswege geheilt, und zwar durch eine rückwirkende Inkraftsetzung des LEP B-B im Jahr 2009. Das Verfahren setzt zum Zeitpunkt des Fehlers an und wiederholt den fehlerhaften Verfahrensabschnitt fehlerfrei sowie alle nachfolgenden Verfahrensschritte: die Beschlussfassung, die Ausfertigung und die Bekanntmachung der Rechtsverordnung. Das Bundesraumordnungsgesetz lässt diese Möglichkeit zu.
Eine schnelle Heilung ist auch deshalb notwendig, weil mit der Außerkraftsetzung des LEP B-B die Planungen wieder aufleben, die teilweise schon 20 Jahre alt sind. Kommunale Planungen und die Fachplanungen, so zum Beispiel die Regionalplanungen, sind dagegen auf die Regelungen des LEP B-B ausgerichtet.
Die Frage Grundzentren versus Stärkung der Mittel- und Oberzentren ist eine inhaltliche. Sie kann und wird sicher Gegenstand der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überprüfung und Weiterentwicklung der Landesplanung sein. Dazu wurde im Januar 2015 eine Befragung der kommunalen Akteure gestartet. Ich bin sehr dafür, dass wir über das Thema nochmals im Infrastrukturausschuss intensiv beraten und uns damit befassen sollten.
Fazit des Ganzen ist: Für einen Neustart liefert das Oberverwaltungsgericht keinen Anlass. Ein Neustart, der das bis 2009 geltende System wieder in Kraft setzt, ist kein wirklicher Neustart. Unlogisch an Ihrem Antrag ist auch, ein ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren zu fordern, aber gleichzeitig das Ergebnis, nämlich die Fortführung des alten Zentrale-Orte-Systems, vorzuschreiben. Aus diesen genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es durchaus für wichtig, dass das Thema Landesentwicklungsplan im Landtag nochmals behandelt wird. Sie wissen, dass wir im AIL eine Anhörung vorgeschlagen haben, um uns mit diesem wichtigen Thema der brandenburgischen Landesentwicklungsplanung zu beschäftigen. Ich fand es sehr schade, dass dies abgelehnt worden ist, und ich begreife es, ehrlich gesagt, bis heute nicht; denn Sie hätten aus zwei Gründen zustimmen können. Entweder wäre es so gewesen, dass Sie sagen, wir sind rechtssicher unterwegs, es kann uns eigentlich egal sein, oder Sie wären nicht sicher gewesen und hätten es praktisch zum Abklopfen Ihrer eigenen Meinung genutzt und dabei eventuell eine Erweiterung Ihres Wissens in Kauf genommen. Sie haben es dennoch nicht getan.
Ich glaube, dass wir es eben nicht nur mit einem formellen Fehler zu tun haben, sondern mit einem materiellen. Ihn behebe ich nicht - das wurde in der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts auch so dargestellt - mit dem praktisch nachgelagerten Wiederinkraftsetzen, dadurch, dass ich das Zitiergebot einhalte. Es wird - da bin ich mir ziemlich sicher sehr schnell wieder vor Gericht liegen und dort wieder zu Fall kommen, nämlich schon allein deshalb, weil dann einstweiliger Rechtsschutz beantragt wird. Dann haben wir das Problem wieder hier, und wir werden uns hier wieder damit beschäftigen. Deshalb finde ich es auch sehr schade, Frau Kircheis, dass Sie zwar prinzipiell bereit sind, im AIL darüber zu diskutieren, aber nicht bereit sind, den Antrag in den Fachausschuss zu überweisen. Logisch ist das nicht.
Es gibt durchaus juristische Meinungen, die divergierend zu dem sind, was uns die Landesregierung im AIL aufgetragen hat. Diese Meinung ist nicht neu, und es bleibt zu diskutieren, ob das, was vorgeschlagen wurde, wirklich rechtens ist. Landesplanung ist eine herausragende, für das Land wichtige Zukunftsaufgabe: Braunkohlesanierungspläne, Windkraft und alles, was darin ist, ebenso die Konzentration von Siedlungsstrukturen, aber auch die Freiraumschaffung. Dies alles ein Dreivierteljahr vor uns herzuschieben, unter Umständen noch viel länger, wird dem Land Brandenburg in seiner Entwicklung nicht helfen.
Zu Fall gekommen ist das Ganze letztlich mit der Diskussion um die Grundzentren. Natürlich müssen wir darüber reden, und natürlich werden wir das nicht von vornherein festschreiben das ist jedenfalls für uns relativ klar -, sondern es muss ergebnisoffen geschehen; denn wir müssen uns an den Dingen orientieren, die für das Land im Großen und Ganzen zu funktionieren haben, nicht an vielen einzelnen kleineren Dingen, die nachgelagert sicherlich betrachtet werden müssen. Aber erst einmal müssen die großen Linien in der Landesentwicklung feststehen.
Die Anhörung hätte eine gewisse Rechtssicherheit gegeben. Der Städte- und Gemeindebund hat in dieser Woche ein - wie ich meine - fundiertes Gutachten vorgestellt. Das, was darin steht, ist nicht alles Mist. Wir hatten heute Morgen eine schöne Veranstaltung im Hotel „Mercure“, ein Parlamentarisches Frühstück, Herr Böttcher vom Städte- und Gemeindetag war da; Herr Vogel kann sich erinnern. Das, was vorgetragen worden ist, lässt durchaus Zweifel zu bzw. legt nahe, dass das, was wir tun, gerade nicht dazu führt, Rechtssicherheit zu bekommen.
Ich meine deshalb, dass wir gut daran tun, diesen Antrag in den AIL zu überweisen, ihn dort ausgiebig zu diskutieren, auch mit den Fachleuten, und Rechtsmeinungen einzuholen. Damit wollen wir nicht die Landesregierung provozieren, sondern unsere Verantwortung wahrnehmen. Mir kommt es so vor, als ob alles immer nur aus dem politischen Blickwinkel betrachtet werden soll. Ich glaube, das ist in diesem Fall völlig unangebracht. Das ist kein Thema, mit dem man politisch spielt, denn hier geht es um die Entwicklung unseres Landes. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis, dass in allen Fraktionen Rolle und Bedeutung der Landesplanung so eingeschätzt werden, wie sie sind: als eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung des Landes.
Herr Genilke, wir hatten in der Ausschusssitzung, die Sie erwähnt haben, nicht über die Landesplanung diskutiert, sondern über die unterschiedlichen Rechtsstandpunkte, die zur Heilung der in dem Gerichtsurteil genannten Fehler in Ansatz gebracht werden könnten. Das Ministerium hat uns, zumindest aus meiner Sicht sehr zutreffend und sehr umfassend, über den Rechtsstandpunkt informiert und mit Rückgriff auf den § 12 Raumordnungsgesetz eine Heilung vorgenommen. Insofern tragen wir diese Entscheidung auch mit, die durch exekutives Handeln umgesetzt worden ist.
Das ist aber nur ein Teil; denn wir haben bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir die Landesplanung überarbeiten wollen. Dabei spielt die Funktion der Siedlungsstruktur eine große Rolle. Deswegen hat das MIL bereits im Januar ein Beteiligungsverfahren zur Abfrage in den Gemeinden und Städten in Gang gesetzt. Wir haben uns im Ausschuss darüber verständigt, dass wir selbstverständlich in dieser Frage weiter im Ausschuss diskutieren werden, wenn die Ergebnisse vorliegen.
Meine Damen und Herren, das ist natürlich nur ein Teil dessen, was notwendig ist. Das fehlt in Ihrem Antrag aus meiner Sicht vollständig. Wir haben eine Situation, in der im Gegensatz zur jetzt wieder geltenden Landesplanung eine Reihe von Veränderungen stattfand. Oberzentren wie Hamburg oder Leipzig spielen eine wesentliche Rolle für die Entwicklung des Landes insgesamt. Auch der Großraum Szczecin, der schon abgebildet worden ist, hat sich in seiner Funktion für das Land weiterentwickelt.
Wir haben die Frage nach transeuropäischen Korridoren zu beantworten: Was heißt das? Wir haben für die nächsten zehn, 15 Jahre Fragen zu beantworten, die die Zusammenarbeit beispielsweise mit Polen betreffen: Wie können wir sie weiter ausgestalten? Dies geht weit über die reine Siedlungsstruktur hinaus. Es geht weit über Braunkohlepläne und Teilpläne Wind hinaus. Hier besteht also erheblicher Diskussionsbedarf. Genau
deshalb hat die Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, die Landesplanung zu überarbeiten. Erstens ist es bei einer Überarbeitung gesetzlicher Standard, dass ein breites Beteiligungsverfahren in Gang gesetzt wird, und zweitens ist es auch das Selbstverständnis der Koalition, das genauso umzusetzen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir alle kennen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2014, das die Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vom 31. März für unwirksam erklärt. Durch die Abweisung der vom Land Brandenburg eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist das Urteil, wie ja nun hinlänglich bekannt ist, rechtskräftig.
Laut Landesregierung soll der Landesentwicklungsplan rückwirkend geheilt werden. Wir haben uns dazu im Ausschuss bereits ausgetauscht. Es handele sich ja lediglich um eine nicht zitierte Gesetzesgrundlage - nun ja. Die Wahrheit ist auch, dass der Landesentwicklungsplan eventuell nicht so einfach und rückwirkend heilbar ist, wie Sie es sagen. Auf kommunaler Ebene, bei den Städten und Gemeinden, besteht auf jeden Fall Verunsicherung, und die Bedeutung der Landesplanung - das ist hier auch hervorgehoben worden - lässt da im Grunde genommen keine weiteren Verzögerungen zu. Hinsichtlich dieser Verunsicherung hilft es auch nicht unbedingt, zu wissen, dass vor der Sommerpause eine rückwirkende Heilung des Landesentwicklungsplans herbeigeführt werden soll. Hier besteht Klärungs- und Handlungsbedarf.
Nebenbei wäre es interessant zu wissen, wann die Landesregierung hinsichtlich der erhofften Effekte bei der Abschaffung der Grundzentren Resümee zieht. Das Flächenland Brandenburg ist als einziges Bundesland diesen Sonderweg gegangen. Die Landesregierung führt ins Feld, dass das Gericht sich dazu inhaltlich nicht geäußert habe. Sie ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass es folglich inhaltlich keine Beanstandungen gibt.