Protocol of the Session on January 21, 2010

In dem guten Glauben, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen, haben Bürger auch nach der Wende ihren Hauptwohnsitz dort angemeldet und ihre Wochenendhäuser Stück für Stück ausgebaut. Über lange Zeit wurde diese Praxis von den Gemeinden und Behörden nicht beanstandet. Die Folge ist, dass viele Bürger ihr Wochenendhaus auch im Hinblick auf das Wohnen im Alter dauerhaft nutzen und ihre Lebensplanung auf diese Perspektive vollständig ausgerichtet haben. Oftmals haben sie für diesen Zweck sogar ihr gesamtes Vermögen in ihre Häuser investiert.

In den vergangenen Jahren wurden jedoch immer mehr Fälle öffentlich, in denen die Dauernutzung beanstandet wurde. Nach Ansicht der zuständigen Bauaufsichtsbehörden verstoßen die betroffenen Bürger gegen geltendes Recht. In vielen Fällen

sind daraufhin Nutzungsuntersagungen ausgesprochen und die Besitzer zum Umzug aufgefordert worden. Teilweise ist auch der Rückbau der Wochenendhäuser gefordert worden.

In der Praxis gehen diese Aufforderungen jedoch teilweise an der Realität vorbei, denn in vielen Fällen handelt es sich bei den Betroffenen um sozial schwächer Gestellte, aber auch um Rentner, die sich einen Umzug oder Rückbau schlichtweg nicht leisten können.

Die Forderung geht auch an der Sache vorbei. Selbst wenn die Menschen aufgefordert werden, aus ihren Wochenendhäusern auszuziehen, ändert das nichts an dem Fakt, dass sie dort wohnen bleiben, weil sie eine Scheinadresse benutzen würden, um ihren Briefkasten irgendwo in der Stadt anzubauen. Daran, dass sie dort wohnen bleiben, würde sich nichts ändern.

In vielen Fällen sind sich die Bewohner und die Gemeinden übrigens einig. Die Gemeinden versuchen, alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die formale Legalität der Häuser herzustellen. Jedoch scheiterten zahlreiche Satzungen und Änderungen von Bebauungsplänen an den Landkreisen und der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg.

Man kann somit zusammenfassend sagen, dass im derzeitigen Schwebezustand die Bürger und die Gemeinden auf der einen Seite und die Verwaltungsbeamten der Aufsichtsbehörden auf der anderen Seite vom Gesetzgeber mit dem Problem alleingelassen werden. Es kommt zu lokalen Konflikten und zu sozialen Härtefällen, die von keinem der Akteure wirklich gewünscht werden. Die CDU-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag daher auf, bis zum Ende des II. Quartals eine rechtliche Altfallregelung für die Dauernutzung von Wochenendhäusern zugunsten der Betroffenen zu erarbeiten und diese dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen. Da es sich bei der Problematik um ein generelles Problem der ostdeutschen Bundesländer handelt, sollten auch die dort angewandten Regelungen auf Machbarkeit überprüft und eine einheitliche Lösung angestrebt werden.

(Schulze [SPD]: Bundesratssitzung!)

Es kann nicht im Interesse der Gemeinschaft sein, eine jahrelang tolerierte Praxis nun mit Vehemenz und ohne soziale Abwägung umzustoßen. Sowohl für die Betroffenen als auch für die zuständigen Behörden ist somit die Herstellung von Rechtsfrieden unter Wahrung eines menschlichen Miteinanders herbeizuführen. In diesem Sinne werbe ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Wir werden den Menschen, denke ich, mit unserem Antrag, sich dieses Themas anzunehmen, gerecht.

Ich gebe gerne zu, dass es bei dieser Geschichte keine einfache Lösung geben wird. Aber ich denke, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen, sich rechtlichen Rat bei der Gestaltung dieses Gesetzes hinzuzuholen, ist ein Weg, der die Ernsthaftigkeit unseres Vorhabens unterstreicht. - Ich bedanke mich recht herzlich.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Genilke. - Das Wort erhält für die SPDFraktion die Abgeordnete Gregor-Ness.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Rechtsfrieden - wer würde den nicht gern herstellen? Wenn das Problem so einfach zu lösen wäre, hätten wir es innerhalb von 20 Jahren sicherlich schon geschafft.

Wenn wir in unsere Parlamentsdokumentation schauen, sehen wir, wie viele Treffer wir zu diesem Thema finden. Wir wissen, wie viele Petitionen vorliegen. Dennoch ist das, was Sie hier beschreiben, kein flächendeckendes und kein Massenphänomen. Es geht um Einzelfälle. Diese Einzelfälle werden gelegentlich gelöst. Es werden Duldungen ausgesprochen. Es gibt Fälle, die kann man nicht lösen.

Wir müssen davon ausgehen, dass von all denen, die hier in Rede stehen, maximal 10 % ihr Dauerwohnrecht ausüben wollen. 90 % derjenigen, die in der gleichen Sparte, in der gleichen Bungalowsiedlung ansässig sind, wünschen das nicht.

Warum wünschen sie das nicht? Natürlich sind mit der Umwandlung in eine Dauerwohnung sehr viele Hürden zu nehmen. Das betrifft Entsorgung, Versorgung, Rettungswege, Straßendienste, Neuordnung des Eigentums, weil Straßen verbreitert werden müssen. Das bedeutet höhere Pachtkosten. Diese kommen gelegentlich den Eigentümern der Flächen zugute, dem einzelnen Pächter jedoch nicht. Es hat überhaupt nichts damit zu tun, dass die Zersiedlung der Landschaft, die wir eigentlich unterbinden wollen, was auch zur nachhaltiger Politik beiträgt, unterbunden werden muss.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Ludwig zu? - Frau Dr. Ludwig, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Abgeordnete. Genau an dem Punkt, was Sie alles aufzählen, was Leute, die diese Dauernutzung nicht möchten, auf sich nehmen müssten, will ich einsteigen. Haben Sie den Antrag in der Form verstanden, dass jetzt alle, die ein Wochenendhaus haben, Dauernutzer werden sollen, oder haben Sie den Antrag so verstanden, dass es nur und ausdrücklich um die geht, die es tatsächlich betrifft, die in ihrer Existenz bedroht sind und die ausdrücklich den Wunsch haben, das Dauernutzungsrecht zu bekommen?

Frau Dr. Ludwig, das Problem im Baurecht ist, dass das Baurecht sozusagen das Objekt regelt. Es regelt nicht die Person. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es einzelne Betroffene gibt, die ihr ganzes Hab und Gut hineingesteckt haben, die eine hohe emotionale Bindung an ihre Scholle haben und die ganz unglücklich mit der jetzigen Situation sind. Für die muss eine Duldung ausgesprochen werden, völlig unstrittig. Diese Duldung bezieht sich dann aber auf den Einzelfall, auf die Person und auf ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Es kann nicht vererbt werden, das ist die Grundvoraussetzung, und es kann nicht alle anderen, die in dem gleichen Bereich ihr Wochenendgrundstück haben, zugunsten eines Einzelnen benachteiligen. Das ist das Problem, das wir haben.

Die Gemeinden haben alle die Möglichkeit, einen B-Plan darüberzulegen oder eine Abrundungssatzung zu verabschieden. Ich habe den umgekehrten Fall gehabt. Wir wollten einen BPlan darüberlegen, und die überwiegende Zahl der Betroffenen hat sich gegen einen B-Plan ausgesprochen, weil dieser die Situation wegen drei Betroffener, die das so gewollt haben, verteuert hätte.

Wenn das so einfach wäre, Frau Dr. Ludwig, hätten wir das Problem längst gelöst. Sie haben bereits vor einem Jahr versprochen, das in Ferch hinzubekommen. Wenn es die Gemeinde nicht schafft, über ein B-Plan-Verfahren Rechtssicherheit herzustellen - wir können es per Bauordnungsrecht nicht.

Das Problem ist viel zu differenziert. Es gibt sicherlich in der Weite des Landes und im engeren Verflechtungsraum auch noch unterschiedliche Problematiken. Deshalb bitte ich Sie: Lassen Sie die Kirche im Dorf! Versuchen Sie, es dort zu regeln, wo es zu regeln ist! Das wäre in der kommunalen Hoheit über kommunales Planungsrecht mit einem B-Plan-Verfahren möglich. Dann können wir uns darüber unterhalten. Mehr ist an der Stelle dazu nicht zu sagen. Wir können es hier nicht über das Baurecht regeln.

(Frau Dr. Ludwig [CDU]: Doch, das können wir! - Bei- fall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Das Wort erhält für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Goetz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Mit den Kleingartenanlagen hat es eine besondere Bewandtnis. Wenn man sich eine Anlage anschaut und nach einem Jahr wiederkommt, stellt man ganz verblüfft fest: Die Anlage ist gewachsen, die Häuser sind größer geworden. Irgendwas ist bei jeder Anlage immer dazugekommen. Je größer die Anlage ist, je mehr Parzellen es gibt, je mehr Siedler dort sind, desto größer ist auch der Zuwachs, der jedes Jahr zu erwarten ist.

Ich erinnere daran, dass genau dieser Zuwachs, genau diese Veränderung zu DDR-Zeiten gewollt war. Es war gewollt, dass Gartenhäuser in Kleingärten ausgebaut werden, dass dort auch ein Dauerwohnsitz genommen wird, um andere Wohnungen freizuziehen, die damals dringend benötigt wurden. Die Entscheidung dafür war nicht nur eine Duldung, es war gewollt, auf diese Weise zu bauen und eigene Nutzungsrechte auszuweiten. Das korreliert auch mit der Duldung, für den Bestandsschutz für alles, was bis zum Ende der DDR geschehen ist. Das ist so weit in Ordnung. Es ist in vielen Bereichen fortgesetzt worden. Jetzt haben wir zum Beispiel im Bereich Ferch eine Reihe von Fällen, wo Leute aus ihren Wochenendhäusern in den Kleingartenanlagen Wohnhäuser gemacht haben, sich dort eingerichtet haben.

Natürlich ist das Problem, das hier angesprochen wird, ein schwieriges Problem. Wenn es einfach zu lösen wäre und es ein Patentrezept gäbe, dann wäre es sicherlich schon längst gelöst. Ich sehe auch die Schwierigkeiten. Natürlich kann eine Gemeinde einen Bebauungsplan darüberlegen; das kann man ma

chen. Aber es leiden darunter andere, die die Nutzung nicht wollen, weil Parzellenpreise und Grundpreise ansteigen würden und möglicherweise die Kleingartennutzung gefährdet würde. Das ist das Problem, das auf der einen Seite dahinter steht.

Auf der anderen Seite kann man auch nicht einzelne Parzellen, einzelne Grundstücke herauspicken und sagen, von 200 Parzellen bleiben 198 Kleingarten und zwei mittendrin erhalten plötzlich Wohnnutzung. Auch das funktioniert so nicht.

Aber wir haben einen relativ einfachen Antrag vorliegen, nämlich auf Überweisung in den Ausschuss. Es spricht nichts dagegen, im Ausschuss nach einer besseren Lösung zu suchen.

Natürlich kann man die Dauernutzung gesetzlich regeln. Wir haben eine Landesbauordnung. In ihr ist geregelt, was genehmigungsfreie Vorhaben sind. Das Vorhaben, um das es hier geht, betrifft eine Umnutzung eines Wochenendhauses in ein Wohngebäude. Deswegen ist es baugenehmigungspflichtig, deswegen muss es beantragt werden, selbstverständlich. Aber ob wir das beantragen wollen und ob wir die Umnutzung möglicherweise genehmigungsfrei stellen, ist eine Entscheidung, die wir im Landtag treffen. Er kann auch Verordnungsgeber sein; das kann der Gesetzgeber. Insofern hätten wir Möglichkeiten. Ich bin durchaus dafür, diese Möglichkeiten zumindest im Ausschuss zu erörtern. Deswegen lassen Sie uns den Antrag in den Ausschuss überweisen, lassen Sie uns dort darüber diskutieren und nach der besten Lösung suchen, sodass wir sowohl für diejenigen, die einen Kleingarten haben und ihn behalten wollen, die beste Lösung finden, als auch für diejenigen, die eine über Jahrzehnte gewachsene Wohnung haben und diese bis an ihr Lebensende nutzen wollen. Um mehr geht es hier nicht.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Das Wort erhält die Fraktion DIE LINKE. Der Abgeordnete Ludwig spricht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich vollinhaltlich auf das, was Frau GregorNess gesagt hat. Sie hat das Problem korrekt umrissen. Ich freue mich, dass im Jahr 2010 auch in der CDU-Fraktion die Realitätskenntnis über Brandenburg dieses Ausmaß angenommen hat. Noch im Jahresbericht zu den Petitionen 2008 finden sich Ihre ablehnenden Stellungnahmen, dieses Problem landesrechtlich anpacken zu wollen. Das kann man alles nachlesen. Schön, dass Sie es jetzt, im Jahr 2010 geschafft haben - leider zehn Jahre zu spät.

Sie haben es erwähnt, es ist ein Rechtsproblem. Kollege Goetz hat es noch einmal dargestellt. Sie haben zehn Jahre lang das brandenburische Justizressort verantwortet. Sie hatten alle Hebel der Macht in der Hand, um diese Fragen zu bearbeiten. Sie hätten es machen können. Sie hatten dreimal das Personal dort - zugegeben, unterschiedlich erfolgreich. Aber diese Frage hätten Sie bearbeiten können. Sie hätten es jederzeit ins Kabinett einbringen können. Spätestens bei den Petitionen hätten Sie es tun können. Nie sind Sie an die Schwelle gekommen, das so wie heute zu bearbeiten. Das ist komplett unglaubwürdig. Bevor Ihr Kollege Bretz solche Fragen wie Glaubwürdigkeit the

matisiert, sollte er sich das ansehen und dann ganz still und leise nach Hause gehen. - Wir lehnen Ihren Antrag ab. So macht man Politik nicht.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Es geht weiter mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordnete Niels hat das Wort.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich mit dem Thema befasst, indem ich interfraktionell Gespräche gesucht habe. Da ich in der Parlamentsdokumentation nur 13 Treffer fand und mich dann etwas rechtskundig gemacht habe, auf welcher Ebene man das lösen kann, brauchte ich einfach die Mithilfe, was in den letzten Jahren hier passiert ist. Warum gibt es jetzt noch ein drängendes Problem; warum wird jetzt noch nach einer Altfallregelung gefragt?

Nach meinem parlamentarischen Verständnis spricht nichts dagegen, und ich habe auch darum gebeten, dass wir den Antrag heute nicht verabschieden, sondern ihn in den Ausschuss überweisen. Mir stellte sich dann noch die Frage, warum sich der Ausschuss nicht selbstständig mit dieser Frage befasst hat. Man hätte das Thema auch dort auf die Tagesordnung bringen können. Warum ist das heute hier ein Tagesordnungspunkt? Ich nehme einmal an, dass ich noch mehr darüber lernen werde, wie hier die Gepflogenheiten sind.

Ich habe überhaupt keine Zahlen darüber gefunden, wie viele Betroffene es gibt. Ich muss dazu sagen, dass sich die Menschen, die Wochenendhäuser zu Wohnzwecken nutzen, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht gemeldet haben. Ich habe mit verschiedenen Gruppen zu tun - es gibt immer wieder das Stichwort Klientelpolitik -, diese Menschen gehören aber nicht zu denen, mit denen ich engen Kontakt habe. Meine Evaluation ist deshalb da auch an ihre Grenzen gestoßen.

Rein aus rechtlichen Gesichtspunkten heraus stimme ich der Überweisung zu. Dann kann man das im Ausschuss regeln, und dort könnte auch geklärt werden, ob es so ist, wie Frau Dr. Ludwig und wie es auch die anderen Fraktionen auf dieser Seite gesagt haben, dass man das über Landesrecht regeln kann. Andere sagen, das geht nicht. Vielleicht kann da eine Anhörung weiterhelfen.

Es gibt noch ein Stichwort, das ich hier gelernt habe, das heißt „unschädlich“. Dieser Antrag scheint in diese Kategorie zu gehören. Ich denke, wenn es eine wie auch immer große Anzahl von Betroffenen gibt, die jetzt im Rentenalter sind und ein Problem haben, sollten wir uns mit diesem Thema im Ausschuss ernsthaft befassen. - Danke.

(Beifall GRÜNE/B90, FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Niels. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Lieske.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da es sich hier um ein Thema handelt, das Frau Gregor-Ness sowohl in ihrer Genese der Behandlung hier im Parlament als auch mit den Instrumenten beschrieben hat, die damit in Verbindung stehen sie hat auch genau die richtige Ebene der Kommunalparlamente angesprochen, die im Rahmen ihrer möglichen Planungen die Gelegenheit haben, dieses Problem zu lösen, da das Bauordnungsrecht eigentlich nur im Einzelfall explizit zur Wirksamkeit kommen kann -, möchte ich meinen Redebeitrag kürzen, da er mit dem von Frau Gregor-Ness inhaltsgleich ist. Ich möchte zugleich dafür werben, auch nicht dem Antrag auf Überweisung dieses Antrags in den Ausschuss zu entsprechen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Lieske. Die Möglichkeit, seine Redezeit auszuschöpfen, hat noch der Abgeordnete Kollege Genilke von der CDU-Fraktion. Sie haben noch viereinhalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurden einige Dinge angesprochen, auf die ich noch einmal eingehen möchte. Es wurden die Stichworte B-Plan und Abrundungssatzung genannt. Da liegt doch genau das Problem. Es wurde in der Regel vom Landkreis mit allerlei Begründungen abgelehnt, dass die Gemeinden auf diese Gebiete einen BPlan oder eine Abrundungssatzung legen können. Das hat etwas mit Zersiedelung und Raumordnung zu tun.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

- Da werden Sie ganz unruhig. Ich komme noch darauf.